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Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten!
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Akteure,
das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützen und die regionale Identität durch die Bereitstellung eines Regionalbudgets stärken. Nach dem für Anfang 2021 vorgesehenen Inkrafttreten der entsprechenden Förderrichtlinie können mit Hilfe dieser Mittel Kleinprojekte, mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von maximal 20.000 € finanziert werden. Die Vorbereitungen zur Nutzung der Richtlinie starten jetzt.
Erstempfänger der Förderung wird der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als in administrativer und finanzieller Hinsicht federführender Partner der lokalen Aktionsgruppen in unserem Landkreis sein. Er leitet die Mittel an Letztempfänger weiter.
Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen im Bereich Mecklenburg-Strelitz erfolgt über die Lokale Aktionsgruppe Mecklenburg-Strelitz. Die Mitglieder der LEADER-Aktionsgruppe wählen hierbei die Vorhaben nach den in der Strategie für ländliche Entwicklung fixierten Regeln aus.
Die Mittel können sowohl von privatrechtlich organisierten wie auch öffentlichen Projektträgerinnen und Projektträgern beantragt werden. Der Fördersatz für die Letztempfänger beträgt 80 Prozent. Sofern die Zuwendungsempfängerin bzw. der Empfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, erfolgt eine Bruttoförderung. Das Vorhaben muss innerhalb eines Haushaltsjahres umsetz- und abrechenbar sein.
Um einen Antrag auf Förderung zu stellen, reichen Sie bitte zunächst Ihre schriftlich formulierte Projektidee, mit Hilfe des Projektblattes, ein. Der Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen zur Umsetzung des Vorhabens im Jahr 2021 ist der 28.02.2021.
Die Formulare und weitere Informationen finden Sie hier: www.leader-mse.de/mecklenburg-strelitz
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