3 |
Auf der Grundlage von europa-, bundes-, landes- und kreisrechtlicher Naturschutzregelungen werden Landschaftselemente als Naturdenkmale bestimmt und geschĂŒtzt. "Der Schutz bedeutet ein weitgehendes VerĂ€nderungsverbot, das wie der jeweilige Schutzgegenstand und -zweck durch Rechtsverordnungen im Landesrechts nĂ€her bestimmt wird." WikiPediaDe:Naturdenkmal
|
4 |
Auf der Grundlage von europa-, bundes-, landes- und kreisrechtlicher Naturschutzregelungen werden Landschaftselemente als Naturdenkmale bestimmt und geschĂŒtzt. "Der Schutz bedeutet ein weitgehendes VerĂ€nderungsverbot, das wie der jeweilige Schutzgegenstand und -zweck durch Rechtsverordnungen im Landesrechts nĂ€her bestimmt wird." WikiPediaDe:Naturdenkmal
|