Versionsunterschiede von Wesen Und Inhalt Der Werteinheit / III




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361 des Svvtvvaates, den einmal fixierten gesetzlichen Münzpreivvfvvixierten gesetzlichen Münzpre**i**s im Gleich-
362 gewicht zu belassen. Des weiteren ist es, was die Ervvrvvhaltung der
363 Münzparitäten den anderen Lävvävvndern gegenüber anbetrifft, in solchem
364 Zustande der gleichen Währungen nimmer klar ersichtlich, wie weit
365 die staatlichen Verwaltungsmassnahmen, wie etwa[handschriftlich durchgestrichen --s--] K--s-- **K**reditgebung oder
366 Schuldenprolongationen, an der Wahrung der Parität ihr Teil hat,
367 während nach einem Grundgesetz der metallistischen LvvLvvehre die Pa-
368 ritäten sich auf natürlichem Wege ohne jeden Eingriff lediglich
369 infolge des Aussenhandels ganz von selbst einspielen müssen.
370      Wenn die subjektive Gebrauchswertschätzung des Goldes die
371 Grundlage der Bewertungen aller übrigen Güter bedeutete, dem gegen-
372 über bei vollwertigen Metallgeld die gesetzliche Zahlkraft neben-
373 sächlich sein, dann wäre das wüsteste Durcheinander im Wirtschafts-
374 leben ohne jegliche feste Werte die unausbleibliche Folge. Prak-
375 tisch**h** anwendbare Bedeutung gewinnt der Geldstoff erst dann, wenn
376 wir annehmen, dass der gesetzliche Münzpreis den Mittelwert aus
377 allen subjektiven Scvvcvvhätzungen darstellt und so den Wert bildet,
378 dem sich dann alle am Vevvevvrkehr Beteiligten unterordnen müssen.
379 Diesem Mittelwert aber haftet dann nichts mehr subjektives an,
380 denn das ist dann der rein objektive aus den Produktionsfaktoren
381 zusammengesetzte Wert wie Smith und Ricardo das darlegvvevvrt wie Smith und Ricardo das darlegten, wie
382 die Sozialisten und alle Objektivisten dies unternahmen. Für diese
383 alle ist die subjektive Scvvcvvhätzung durchaus nichts nebensächliches
384 aber sie gibt nur den aAnstoss zum Uvvmvvfang der Produktion. Aus dieser
385 selbst ergibt sich der objektive Wert, der dann die zur Grundlegung
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