Versionsunterschiede von Wesen Und Inhalt Der Werteinheit
hinzugefĂŒgt:
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aller, aber auch alle Berufsgruppen teilen. In den GĂŒterkalkulati-
onen finden wir die Substanz fĂŒr alle Einkommen.
Abwicklung vorstellen und werden zu diesem Behufe vier Arten
von Einkommen zu unterscheiden haben:
1.) Die an der Produktion und an der Zumarktebringung der Genuss-
gĂŒter unmittelbar Beteiligten, also die Produzenten, HĂ€ndler, Zins-,
Renten- Gehalts- und LohnempfÀnger. Sie stellen die primÀre Haupt-
einkommensform dar und verkörpern das gesamte Einkommen der Gesell-
schaft. Alle weiteren Einkommen werden aus dieser Masse gespeist.
2.) Die an der Erschaffung des festen «volkswirtschaftlichen
Kapitals» arbeitenden Berufskreise (Bauarbeiter und -unternehmer,
BrĂŒcken-, Eisenbahnbauer usw.); sie schöpfen ihr Einkommen aus
den Ersparnissen aller ĂŒbrigen Gruppen ( 1 ; 3 ; 4 . )
3.) Die freien Berufe, wie Aerzte, Schriftsteller, KĂŒnstler usw., die
aus den freiwilligen Abgaben aller ĂŒbrigen ihren Anteil geltend
machen können .
4.) Die Beamten im öffentlichen Dienst, die mittels Steuern jeg-
licher Art durch den Fiskus kaufkrÀftig werden.
aller, aber auch alle Berufsgruppen teilen. In den GĂŒterkalkulati-
onen finden wir die Substanz fĂŒr alle Einkommen.
In einem Schema wollen wir aufzeigen, wie wir uns die
von Einkommen zu unterscheiden haben:
1.) Die an der Produktion und an der Zumarktebringung der Genuss-
gĂŒter unmittelbar Beteiligten, also die Produzenten, HĂ€ndler, Zins-,
Renten- Gehalts- und LohnempfÀnger. Sie stellen die primÀre Haupt-
einkommensform dar und verkörpern das gesamte Einkommen der Gesell-
schaft. Alle weiteren Einkommen werden aus dieser Masse gespeist.
2.) Die an der Erschaffung des festen «volkswirtschaftlichen
Kapitals» arbeitenden Berufskreise (Bauarbeiter und -unternehmer,
BrĂŒcken-, Eisenbahnbauer usw.); sie schöpfen ihr Einkommen aus
den Ersparnissen aller ĂŒbrigen Gruppen ( 1 ; 3 ; 4 . )
3.) Die freien Berufe, wie Aerzte, Schriftsteller, KĂŒnstler usw., die
aus den freiwilligen Abgaben aller ĂŒbrigen ihren Anteil geltend
machen können .
4.) Die Beamten im öffentlichen Dienst, die mittels Steuern jeg-
licher Art durch den Fiskus kaufkrÀftig werden.