Das ist ein Kommentar zu Machiavelli. Discorsi. Gedanken über Politik und Staatsführung, eingetragen von Gast am 14.07.2026 07:38
Quelltext der Seite Entwicklung des Milizsystems in der Schweiz
Ein Freund von mir: Der Grundgedanke blieb über die Jahrhunderte konstant: Die finanzielle Unabhängigkeit der Amtsträger von staatlichen Gehältern soll eine unparteiische Entscheidungsfindung im Sinne der partizipativen Demokratie sichern. Das System versteht sich als republikanische Identität, bei der die Übernahme öffentlicher Aufgaben durch die Bürger selbst als Gegenstück zur professionellen Bürokratie steht. ------------ Die Entwicklung des Milizsystems in der Schweiz ist ein historischer Prozess, der vom militärischen Kontext auf die gesamte politische und gesellschaftliche Struktur übergriff. ## 1. Begriffliche Herkunft und ideengeschichtliche Wurzeln Der Ausdruck «Milizsystem» ist eine spezifisch schweizerische Prägung, die sich vom lateinischen **militia** (Kriegsdienst) ableitet. Ursprünglich im 17. Jahrhundert entlehnt, bezeichnete er primär das Volksheer im Gegensatz zum stehenden Heer. Die ideengeschichtlichen Wurzeln reichen jedoch weiter zurück in die **attische Demokratie** und die **römische Republik**, wo die Einheit von Bürger und Soldat sowie die Ausübung ziviler Ämter durch wehrfähige Bürger als Ideal galten. Philosophen der Aufklärung wie Jean-Jacques Rousseau und Niccolò Machiavelli sahen in der alten Eidgenossenschaft die Wiederkehr dieses römischen Prinzips. Rousseau betonte 1772 explizit den positiven Zusammenhang zwischen einer Milizarmee und einem freien Staat, wobei er warnte, dass Berufssoldaten eine Gefahr für die Freiheit darstellten. ## 2. Vom Militär zum politischen Prinzip (Ancien Régime bis 1798) Die praktische Umsetzung begann im **Spätmittelalter** mit den Aufgeboten der eidgenössischen Orte. Bereits im **Ancien Régime** (vor 1798) wurde das Prinzip von der militärischen Verteidigung auf den politischen Bereich ausgeweitet: Das Recht auf Mitbestimmung war untrennbar mit der Pflicht verbunden, das Gemeinwesen zu verteidigen und Ämter zu übernehmen. Ein entscheidender Wendepunkt war die **Helvetische Verfassung von 1798**. Orientiert an den französischen und amerikanischen Revolutionsarmeen, legte sie in Artikel 25 erstmals für die gesamte Schweiz fest: «Jeder Bürger ist ein geborner Soldat des Vaterlands». Dies kodifizierte das Prinzip der Bürgerarmee auf Verfassungsebene. ## 3. Institutionalisierung im Bundesstaat (ab 1830) Während der Regeneration (ab 1830) übertrugen die neu gestalteten **Kantonsverfassungen** das Milizprinzip explizit auf die **Gemeinden** und die lokale Selbstverwaltung. Bürger wurden aufgefordert, in allen öffentlichen Angelegenheiten Verantwortung zu übernehmen. Mit der Gründung des modernen Bundesstaates wurde das Prinzip in den **Bundesverfassungen von 1848 und 1874** verankert. Diese anerkannten die allgemeine Wehrpflicht und untersagten dem Bund, stehende Truppen zu halten. Während dieser Phase der Demokratisierung setzte sich das Milizsystem als tragende Säule der politischen Architektur auf allen Ebenen (Gemeinde, Kanton, Bund) durch, etwa in Parlamenten, Schulpflegen und als Laienrichter. ## 4. Verfassungsrechtliche Verankerung und heutige Bedeutung Obwohl das Milizsystem seit dem 19. Jahrhundert gelebte Praxis und Teil des ungeschriebenen Verfassungsbrauchtums war, wurde der Begriff «Milizsystem» für die Armee erst **1999** explizit in Artikel 58 der revidierten Bundesverfassung aufgenommen: «Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.» Der Grundgedanke blieb über die Jahrhunderte konstant: Die **finanzielle Unabhängigkeit** der Amtsträger von staatlichen Gehältern soll eine unparteiische Entscheidungsfindung im Sinne der **partizipativen Demokratie** sichern. Das System versteht sich als republikanische Identität, bei der die Übernahme öffentlicher Aufgaben durch die Bürger selbst als Gegenstück zur professionellen Bürokratie steht.