Das ist ein Kommentar zu Machiavelli. Discorsi. Gedanken über Politik und Staatsführung, eingetragen von Gast am 14.07.2026 07:38

Quelltext der Seite Entwicklung des Milizsystems in der Schweiz

Ein Freund von mir: 

Der Grundgedanke blieb über die Jahrhunderte konstant: Die finanzielle 
Unabhängigkeit der Amtsträger von staatlichen Gehältern soll eine 
unparteiische Entscheidungsfindung im Sinne der partizipativen 
Demokratie sichern. Das System versteht sich als republikanische 
Identität, bei der die Übernahme öffentlicher Aufgaben durch die Bürger 
selbst als Gegenstück zur professionellen Bürokratie steht.

------------

Die Entwicklung des Milizsystems in der Schweiz ist ein historischer 
Prozess, der vom militärischen Kontext auf die gesamte politische und 
gesellschaftliche Struktur übergriff.

## 1. Begriffliche Herkunft und ideengeschichtliche Wurzeln
Der Ausdruck «Milizsystem» ist eine spezifisch schweizerische Prägung, 
die sich vom lateinischen **militia** (Kriegsdienst) ableitet. 
Ursprünglich im 17. Jahrhundert entlehnt, bezeichnete er primär das 
Volksheer im Gegensatz zum stehenden Heer. Die ideengeschichtlichen 
Wurzeln reichen jedoch weiter zurück in die **attische Demokratie** und 
die **römische Republik**, wo die Einheit von Bürger und Soldat sowie 
die Ausübung ziviler Ämter durch wehrfähige Bürger als Ideal galten.

Philosophen der Aufklärung wie Jean-Jacques Rousseau und Niccolò 
Machiavelli sahen in der alten Eidgenossenschaft die Wiederkehr dieses 
römischen Prinzips. Rousseau betonte 1772 explizit den positiven 
Zusammenhang zwischen einer Milizarmee und einem freien Staat, wobei er 
warnte, dass Berufssoldaten eine Gefahr für die Freiheit darstellten.

## 2. Vom Militär zum politischen Prinzip (Ancien Régime bis 1798)
Die praktische Umsetzung begann im **Spätmittelalter** mit den 
Aufgeboten der eidgenössischen Orte. Bereits im **Ancien Régime** (vor 
1798) wurde das Prinzip von der militärischen Verteidigung auf den 
politischen Bereich ausgeweitet: Das Recht auf Mitbestimmung war 
untrennbar mit der Pflicht verbunden, das Gemeinwesen zu verteidigen und 
Ämter zu übernehmen.

Ein entscheidender Wendepunkt war die **Helvetische Verfassung von 
1798**. Orientiert an den französischen und amerikanischen 
Revolutionsarmeen, legte sie in Artikel 25 erstmals für die gesamte 
Schweiz fest: «Jeder Bürger ist ein geborner Soldat des Vaterlands». 
Dies kodifizierte das Prinzip der Bürgerarmee auf Verfassungsebene.

## 3. Institutionalisierung im Bundesstaat (ab 1830)
Während der Regeneration (ab 1830) übertrugen die neu gestalteten 
**Kantonsverfassungen** das Milizprinzip explizit auf die **Gemeinden** 
und die lokale Selbstverwaltung. Bürger wurden aufgefordert, in allen 
öffentlichen Angelegenheiten Verantwortung zu übernehmen.

Mit der Gründung des modernen Bundesstaates wurde das Prinzip in den 
**Bundesverfassungen von 1848 und 1874** verankert. Diese anerkannten 
die allgemeine Wehrpflicht und untersagten dem Bund, stehende Truppen zu 
halten. Während dieser Phase der Demokratisierung setzte sich das 
Milizsystem als tragende Säule der politischen Architektur auf allen 
Ebenen (Gemeinde, Kanton, Bund) durch, etwa in Parlamenten, Schulpflegen 
und als Laienrichter.

## 4. Verfassungsrechtliche Verankerung und heutige Bedeutung
Obwohl das Milizsystem seit dem 19. Jahrhundert gelebte Praxis und Teil 
des ungeschriebenen Verfassungsbrauchtums war, wurde der Begriff 
«Milizsystem» für die Armee erst **1999** explizit in Artikel 58 der 
revidierten Bundesverfassung aufgenommen: «Die Schweiz hat eine Armee. 
Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.»

Der Grundgedanke blieb über die Jahrhunderte konstant: Die **finanzielle 
Unabhängigkeit** der Amtsträger von staatlichen Gehältern soll eine 
unparteiische Entscheidungsfindung im Sinne der **partizipativen 
Demokratie** sichern. Das System versteht sich als republikanische 
Identität, bei der die Übernahme öffentlicher Aufgaben durch die Bürger 
selbst als Gegenstück zur professionellen Bürokratie steht.