Machiavelli. Discorsi. Gedanken über Politik und Staatsführung
Machiavelli, Niccolò: Discorsi : Gedanken über Politik und Staatsführung. Stuttgart: Kröner, 1977.

Ausgewählte Zitate
Hunger und Armut machen die Menschen arbeitsam, Gesetze machen sie gut. Wo von selbst ohne Gesetz gut gehandelt wird, sind Gesetze nicht nötig; Hört aber die gute Gewohnheit auf, so ist sogleich das Gesetz nötig.
Entwicklung des Milizsystems in der Schweiz
Der Grundgedanke blieb über die Jahrhunderte konstant: Die finanzielle
Unabhängigkeit der Amtsträger von staatlichen Gehältern soll eine
unparteiische Entscheidungsfindung im Sinne der partizipativen
Demokratie sichern. Das System versteht sich als republikanische
Identität, bei der die Übernahme öffentlicher Aufgaben durch die Bürger
selbst als Gegenstück zur professionellen Bürokratie steht.
Die Entwicklung des Milizsystems in der Schweiz ist ein historischer
Prozess, der vom militärischen Kontext auf die gesamte politische und
gesellschaftliche Struktur übergriff.
## 1. Begriffliche Herkunft und ideengeschichtliche Wurzeln
Der Ausdruck «Milizsystem» ist eine spezifisch schweizerische Prägung,
die sich vom lateinischen militia (Kriegsdienst) ableitet.
Ursprünglich im 17. Jahrhundert entlehnt, bezeichnete er primär das
Volksheer im Gegensatz zum stehenden Heer. Die ideengeschichtlichen
Wurzeln reichen jedoch weiter zurück in die attische Demokratie und
die römische Republik, wo die Einheit von Bürger und Soldat sowie
die Ausübung ziviler Ämter durch wehrfähige Bürger als Ideal galten.
Philosophen der Aufklärung wie Jean-Jacques Rousseau und Niccolò
Machiavelli sahen in der alten Eidgenossenschaft die Wiederkehr dieses
römischen Prinzips. Rousseau betonte 1772 explizit den positiven
Zusammenhang zwischen einer Milizarmee und einem freien Staat, wobei er
warnte, dass Berufssoldaten eine Gefahr für die Freiheit darstellten.
## 2. Vom Militär zum politischen Prinzip (Ancien Régime bis 1798)
Die praktische Umsetzung begann im Spätmittelalter mit den
Aufgeboten der eidgenössischen Orte. Bereits im Ancien Régime (vor
1798) wurde das Prinzip von der militärischen Verteidigung auf den
politischen Bereich ausgeweitet: Das Recht auf Mitbestimmung war
untrennbar mit der Pflicht verbunden, das Gemeinwesen zu verteidigen und
Ämter zu übernehmen.
Ein entscheidender Wendepunkt war die **Helvetische Verfassung von
1798**. Orientiert an den französischen und amerikanischen
Revolutionsarmeen, legte sie in Artikel 25 erstmals für die gesamte
Schweiz fest: «Jeder Bürger ist ein geborner Soldat des Vaterlands».
Dies kodifizierte das Prinzip der Bürgerarmee auf Verfassungsebene.
## 3. Institutionalisierung im Bundesstaat (ab 1830)
Während der Regeneration (ab 1830) übertrugen die neu gestalteten
Kantonsverfassungen das Milizprinzip explizit auf die Gemeinden
und die lokale Selbstverwaltung. Bürger wurden aufgefordert, in allen
öffentlichen Angelegenheiten Verantwortung zu übernehmen.
Mit der Gründung des modernen Bundesstaates wurde das Prinzip in den
Bundesverfassungen von 1848 und 1874 verankert. Diese anerkannten
die allgemeine Wehrpflicht und untersagten dem Bund, stehende Truppen zu
halten. Während dieser Phase der Demokratisierung setzte sich das
Milizsystem als tragende Säule der politischen Architektur auf allen
Ebenen (Gemeinde, Kanton, Bund) durch, etwa in Parlamenten, Schulpflegen
und als Laienrichter.
## 4. Verfassungsrechtliche Verankerung und heutige Bedeutung
Obwohl das Milizsystem seit dem 19. Jahrhundert gelebte Praxis und Teil
des ungeschriebenen Verfassungsbrauchtums war, wurde der Begriff
«Milizsystem» für die Armee erst 1999 explizit in Artikel 58 der
revidierten Bundesverfassung aufgenommen: «Die Schweiz hat eine Armee.
Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.»
Der Grundgedanke blieb über die Jahrhunderte konstant: Die **finanzielle
Unabhängigkeit** der Amtsträger von staatlichen Gehältern soll eine
unparteiische Entscheidungsfindung im Sinne der **partizipativen
Demokratie** sichern. Das System versteht sich als republikanische
Identität, bei der die Übernahme öffentlicher Aufgaben durch die Bürger
selbst als Gegenstück zur professionellen Bürokratie steht.