EingebĂŒrgert und verstummt
Vor kurzem unterhielt ich mich mit in Deutschland geborenen Freund:innen ĂŒber Zugehörigkeit, IdentitĂ€t und StaatsbĂŒrgerschaft. SchĂŒchtern â und ein wenig stolz â erzĂ€hlte ich, dass ich gerade erst die deutsche StaatsbĂŒrgerschaft erhalten hatte. Zugleich fragte ich mich, ob mich das tatsĂ€chlich zu einem gleichberechtigten Deutschen macht. Sofort entbrannte eine lebhafte Debatte. Meine Freund:innen versicherten mir charmant, dass es so etwas wie âBio-Deutscheâ gar nicht gebe â das sei ein Gespenst der Vergangenheit. Der Pass bedeute mehr als nur ein paar neue Rechte: Er mache mich zu einem vollwertigen Teil dieser Gesellschaft â rechtlich, politisch und sozial gleichgestellt. An diesem Abend schlief ich beruhigt ein, ĂŒberzeugt davon, dass wir tatsĂ€chlich derselben Gemeinschaft angehören.
Doch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nahm mir diese Gewissheit. Das Landesamt fĂŒr Einwanderung (LEA) entzog Abdallah A., einem staatenlosen PalĂ€stinenser, der seit seinem zweiten Lebensmonat in Deutschland lebte, wegen zweier umstrittener Instagram-Posts die deutsche Staatsangehörigkeit. Das erschĂŒtterte mich. Dass das Verwaltungsgericht diesen Entzug im Mai 2026 nĂŒchtern bestĂ€tigte, erschĂŒtterte mich noch mehr. Wie kann es sein, dass die Meinungsfreiheit â eines der grundlegendsten Rechte ĂŒberhaupt â eingebĂŒrgerte Deutsche nicht in demselben MaĂe schĂŒtzt wie jene, die als Deutsche geboren wurden? Du kannst sagen, was du denkst, provozieren, stören â und das Grundgesetz schĂŒtzt dich. Doch tust du dasselbe als eingebĂŒrgerter Deutscher, verlierst du womöglich deinen Pass.
Der beunruhigende Fall Abdallah A.
Abdallah wurde als staatenloser PalĂ€stinenser im Libanon geboren und zog mit zwei Monaten mit seiner Familie nach Berlin. Er lebte praktisch sein gesamtes Leben in Deutschland, ohne deutscher StaatsbĂŒrger zu sein. Im September 2025 erhielt er schlieĂlich die deutsche StaatsbĂŒrgerschaft. Zwei Monate spĂ€ter entzog ihm das LEA diese wieder, mit der BegrĂŒndung, er sei âSympathisant der Terrororganisation Hamasâ.
Anlass waren zwei Bilder, die Abdallah im April 2025 â also noch vor seiner EinbĂŒrgerung â in einer Instagram-Story gepostet hatte, die nach 24 Stunden automatisch wieder verschwindet. Das erste zeigt zwei teilweise vermummte MĂ€nner in MilitĂ€rkleidung, die auf das Meer hinausblicken, mit der Bildunterschrift âHeroes of Palestineâ und einem grĂŒnen Herz. Das zweite zeigt den Hamas-MitbegrĂŒnder Scheich Ahmad Yassin zusammen mit einer palĂ€stinensischen Flagge und einem roten Herz. Das LEA folgerte daraus, Abdallah habe die Behörde ĂŒber sein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung getĂ€uscht. Er sei, so die Behörde, âein Sympathisant der Terrororganisation Hamas und Teil der Propagandastruktur einer verfassungsfeindlichen und extremistischen Bewegungâ gewesen. Das Gericht stimmte zu: Er habe sich die EinbĂŒrgerung durch arglistige TĂ€uschung erschlichen, konkret durch sachlich unzutreffende ErklĂ€rungen.
Doch auf welche ErklĂ€rungen stĂŒtzt sich dieser Vorwurf eigentlich? Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 Ă€nderte sich auch das Bekenntnis, das jede antragstellende Person ablegen muss: Nun muss sie sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands fĂŒr das nationalsozialistische Unrechtsregime und dessen Folgen â insbesondere zum Schutz jĂŒdischen Lebens â sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot von Angriffskriegen erklĂ€ren. Hinzu kommt die bereits bestehende Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur deutschen Rechts- und Werteordnung zu bekennen und zu versichern, dass man Bestrebungen gegen diese weder verfolgt noch unterstĂŒtzt hat.
++++++++++Anzeige++++++++++++

Die âLage der Nationâ ist der Politikpodcast fĂŒr alle, die wissen wollen, was hinter den Schlagzeilen steckt â und wie das Zeitgeschehen juristisch zu bewerten ist.
Der Journalist Philip Banse und der Jurist Ulf Buermeyer analysieren das politische Treiben hierzulande und in der Welt, sezieren gesellschaftliche Konflikte und betrachten sie auch aus juristischer Perspektive.
Die Lage der Nation ist kein juristischer Fachpodcast, sondern liefert Fakten und politische Analyse mit juristischer Expertise. Hier hören.
++++++++++++++++++++++++++++
Nach Auffassung des Gerichts geht es bei der Aufnahme in den deutschen Staatsverband nicht nur um die Einhaltung zentraler Rechtsnormen, sondern auch um die Akzeptanz historisch gewachsener Werte und moralischer Verpflichtungen. Die ErklĂ€rungen mĂŒssten daher die echte innere Ăberzeugung des Antragstellers widerspiegeln und dĂŒrften kein bloĂes Kreuzchen auf dem Formular im EinbĂŒrgerungsamt sein.
Art. 16 Abs. 1 GG verbietet den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit. Das Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubt in § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz jedoch, eine rechtswidrig erlangte EinbĂŒrgerung innerhalb von zehn Jahren zurĂŒckzunehmen, wenn die betroffene Person sie durch arglistige TĂ€uschung, Drohung, Bestechung oder durch vorsĂ€tzlich falsche oder unvollstĂ€ndige Angaben erwirkt hat, die fĂŒr die Entscheidung wesentlich waren.
Das Gespenst der Konsistenz
FrĂŒher, wenn ich zu Hause mit meinen Geschwistern stritt, hielten sie mir manchmal vor: âAber letztes Mal hast du doch etwas anderes gesagt, letztes Mal hattest du eine andere Meinung.â Und so war es tatsĂ€chlich. Es hat mich immer gestört, fĂŒr frĂŒhere Ansichten zur Rechenschaft gezogen zu werden â ich bin ja schlieĂlich nicht in der Politik. Eines Tages stieĂ ich dann auf Emerson und dieser Satz ist mir seitdem im GedĂ€chtnis geblieben:
âA foolish consistency is the hobgoblin of little minds, adored by little statesmen and philosophers and divines. [âŠ] Speak what you think now in hard words, and tomorrow speak what tomorrow thinks in hard words again, though it contradicts everything you said today.â
Wie kann eine Behörde oder ein Gericht anhand von zwei Social-Media-Posts in den Kopf eines Menschen blicken? An einem Tag denke ich so, an einem anderen vielleicht ganz anders â und manchmal sage ich auch einfach nicht die Wahrheit. Ist es nicht zutiefst menschlich, ab und zu eine provokante Position zu vertreten oder etwas zu sagen, nur um zu sehen, wie mein GegenĂŒber reagiert? Manchmal widersprechen wir uns, bereuen, was wir sagen â oder stehen Jahre spĂ€ter noch dazu. Und nicht selten wird uns erst spĂ€ter klar, dass dahinter Angst, Wut oder Verzweiflung standen. Menschen sind eben keine Maschinen, sondern emotionale, manchmal irrationale Wesen.
Zweierlei MaĂ
Im Verfahren erklĂ€rte Abdallah, Instagram sei fĂŒr ihn âeine Möglichkeit, mit der Welt zu kommunizieren und Kontakt aufzunehmenâ. Als PalĂ€stinenser befasse er sich âtĂ€glich in sozialen Medien mit der PalĂ€stinafrageâ und poste entsprechende Inhalte. Seine SolidaritĂ€t gelte âdem palĂ€stinensischen Volk, meinem Volk, das sehr leidetâ. Und er lehne Gewalt âals Mittel zur Lösung des Konflikts entschieden abâ. Die palĂ€stinensische Flagge stehe fĂŒr ihn âfĂŒr die Hoffnung auf eine friedliche Zukunft mit gleichen Rechten fĂŒr alle Menschen in der Regionâ.
Das Gericht lieĂ sich davon nicht ĂŒberzeugen. Offenbar kannte es Abdallahs Innenleben besser als er selbst. Seine Aussage sei, so das Gericht, ânicht geeignet, den Eindruck zu entkrĂ€ften, dass der Antragsteller die Hamas unterstĂŒtzt oder mit ihr sympathisiert und sich deren Ideologie zu eigen gemacht hatâ. Zudem habe er âobjektiv unrichtige ErklĂ€rungen abgegebenâ und âgewusst, dass das Bekenntnis nicht seiner inneren Ăberzeugung entsprachâ.
Welch allwissendes und ĂŒberhebliches Gericht, das sich so sicher ist, Abdallahs genaues inneres VerhĂ€ltnis zu einer derart weit gefassten ErklĂ€rung beurteilen zu können â und das auf Grundlage von zwei Instagram-Posts, die nach 24 Stunden wieder verschwunden waren.
Jeder gebĂŒrtige deutsche StaatsbĂŒrger, der zwei solche Fotos auf Instagram geteilt hĂ€tte, könnte sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Und selbst wenn das Teilen solcher Inhalte irgendwie als zivil- oder strafrechtlicher VerstoĂ zu werten wĂ€re, sollte Abdallah dafĂŒr zur Verantwortung gezogen, ja sogar verurteilt und sanktioniert werden â aber in einem ordentlichen Verfahren und als deutscher StaatsbĂŒrger.
Leider gewĂ€hrt das Grundgesetz eingebĂŒrgerten StaatsbĂŒrgern nicht denselben Schutz. Wie das Gericht selbst einrĂ€umte: âSelbst wenn die Instagram-Posts des Antragstellers vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG erfasst sein mögen, folgt daraus nicht, dass sie bei der PrĂŒfung der EinbĂŒrgerungsvoraussetzungen unberĂŒcksichtigt bleiben mĂŒssten.â Im Namen der StaatsrĂ€son schafft das EinbĂŒrgerungsverfahren damit andere â schĂ€rfere â Konsequenzen fĂŒr eingebĂŒrgerte StaatsbĂŒrger als fĂŒr alle anderen, die sich gleich verhalten.
Ich selbst wurde 2024 eingebĂŒrgert, nachdem ich ein Jahrzehnt in Deutschland gelebt, studiert und gearbeitet hatte. Nun frage ich mich: Muss ich meine Meinungsfreiheit vorsorglich selbst beschrĂ€nken â fĂŒr die nĂ€chsten zehn Jahre, solange meine Staatsangehörigkeit noch entzogen werden kann? Sollte ich besser schweigen ĂŒber den offenkundig völkerrechtswidrigen Krieg gegen Iran und Libanon, ĂŒber die genozidĂ€hnliche Vergeltung in Gaza? Ich fĂŒrchte um unsere Meinungsfreiheit. FĂŒr gebĂŒrtige Deutsche mag das noch abstrakt klingen. FĂŒr EingebĂŒrgerte könnte es bereits die neue RealitĂ€t sein.
++++++++++Anzeige++++++++++++
Wie sieht die Zukunft des Straf- und Sicherheitsrechts aus? Wer den Ăberblick behalten will, braucht mehr als Schlagzeilen. Das neue VB Security & Crime Dossier bringt einmal im Monat die wichtigsten Debatten direkt in Ihr Postfach: Ein Kommentar an der Schnittstelle von Verfassungs-, Straf- und Sicherheitsrecht, ein Debatten-RĂŒckblick und unser âAktenvermerkâ fĂŒr den schnellen DenkanstoĂ. Eingeordnet, gebĂŒndelt und auf den Punkt gebracht.
Jetzt kostenlos abonnieren: https://verfassungsblog.de/newsletter-mpi/
++++++++++++++++++++++++++++
Von verfehlter StaatsrĂ€son zur WĂŒrde aller Menschen
Deutschlands Selbstverpflichtung zum Schutz jĂŒdischen Lebens ist bewundernswert und historisch nachvollziehbar. Der Holocaust war ein unfassbares Verbrechen. Doch jĂŒdische Menschen waren nicht seine einzigen Opfer. Mein GroĂvater wurde von der deutschen Wehrmacht eingezogen und musste in beiden Weltkriegen kĂ€mpfen. Millionen slawische Menschen wurden getötet, eingesperrt oder zwangsrekrutiert, um fĂŒr die Sache eines anderen zu sterben. Hinzu kamen Roma und viele andere Gruppen. Wenn ĂŒberhaupt, sollte eine solche ErklĂ€rung den Schutz jedes Lebens umfassen â palĂ€stinensisches, iranisches, libanesisches, slawisches, das Leben aller Menschen. Und sie sollte, falls sie wirklich nötig ist, zuallererst von jedem Deutschen abgelegt werden â statt den Eindruck zu erwecken, Antisemitismus komme vor allem von anderswo, von uns, den EingebĂŒrgerten.
Das EinbĂŒrgerungsverfahren ist nicht der richtige Ort fĂŒr diese Debatten. Vor allem aber ist es ein Irrweg, ein politisches Bekenntnis zur EinbĂŒrgerungsvoraussetzung zu machen. Was Deutschlands Verantwortung â wie die jedes anderen Staates â wirklich verlangt, ist der Schutz der WĂŒrde und der Menschenrechte jedes Einzelnen, aller Völker. Das könnte die StaatsrĂ€son sein. Und tatsĂ€chlich steht sie bereits genau so im Grundgesetz: der Schutz der MenschenwĂŒrde aller.
*
Editorâs Pick
von JASPER NEBEL

Copyright: Doxumentale Berlin
Der Titel sagt bereits viel aus: Der Dokumentarfilm â80 angry journalistsâ handelt, nun ja, von 80 wĂŒtenden Journalist*innen. Die Dokumentation erzĂ€hlt die Geschichte der ehemaligen Angestellten des ungarischen Nachrichtenportals Index â Ende der 2010er Jahre noch das letzte groĂe unabhĂ€ngige Medium in OrbĂĄns Ungarn. 2020 fiel dann auch Index: Nachdem der Chefredakteur mit fadenscheinigen BegrĂŒndungen entlassen wurde, trat die Redaktion geschlossen zurĂŒck. Doch sie gab nicht auf. Nur wenige Monate â und einige konspirative Treffen spĂ€ter â grĂŒndete sie Telex â eine Medienplattform, die in die FuĂstapfen von Index treten sollte. Der Dokumentarfilm verfolgt diese Geschichte hautnah â AndrĂĄs Földes, Regisseur, Protagonist und einer der Entlassenen, dokumentiert die Ereignisse in einer Art Video-Tagebuch. Der Film zeigt exemplarisch, wie OrbĂĄns Regime die Medienlandschaft nicht (nur) durch Verbote, sondern durch finanzielle Steuerungsmechanismen unter Kontrolle bringen wollte. Und so ist die Person, die letztlich die Entlassung des Chefredakteurs verantwortet hat, auch nur ein Bauernopfer, das einem am Ende fast leid tun kann.
*
Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
An den Schutz der MenschenwĂŒrde aller musste Deutschland nun sogar vom EuropĂ€ischen Gerichtshof erinnert werden. Mit Urteil vom 4. Juni 2026 erklĂ€rte der Gerichtshof die KĂŒrzung von Leistungen fĂŒr Asylbewerber:innen, fĂŒr die ein anderer Staat zustĂ€ndig ist, fĂŒr mit dem Unionsrecht unvereinbar: Das Existenzminimum bleibt unantastbar. Die Rechtslage in Deutschland sieht derzeit aber genau diese KĂŒrzungen vor. CONSTANTIN HRUSCHKA, CHRISTIANA SANDEN, MARIAM CHARIF und MEHTAP ĂOLAKOÄLU (DE) geben einen Ăberblick ĂŒber die Folgen des Urteils.
Mit einer anderen Entscheidung könnte der EuGH die MenschenwĂŒrde dagegen selbst antastbar gemacht haben. In Valeurs de lâUnion begrenzte der Gerichtshof Art. 2 EUV auf âoffensichtliche und besonders schwereâ VerstöĂe gegen MenschenwĂŒrde, Gleichheit und Menschenrechte. MERET PLUCIS (EN) argumentiert, dass dies Mehrheiten privilegiert â und die Logik der individuellen WĂŒrde auf den Kopf stellt.
Und auch in der EU scheint die Meinungsfreiheit nur fĂŒr manche zu gelten. Seit Dezember 2025 steht Jacques Baud â Schweizer MilitĂ€ranalyst, ehemaliger Oberst, langjĂ€hriger UN- und NATO-Mitarbeiter â auf einer EU-Sanktionsliste zur Abwehr russischer âInformationsmanipulationâ. Sein Vermögen ist eingefroren, seine Bewegungsfreiheit drastisch eingeschrĂ€nkt. BERNHARD WEGENER (DE) erklĂ€rt, warum die Sanktionen nicht nur grundrechtswidrig, sondern auch dumm sind â und Ausdruck einer gröĂeren Krise der Meinungsfreiheit.
Daran Ă€ndert auch das Ende April verabschiedete 20. Sanktionspaket gegen Russland nichts. Stattdessen enthĂ€lt es ein prozessrechtliches Novum: Erstmals kodifiziert das Unionsrecht eine sogenannte Anti-Suit Injunction â ein gerichtliches Verbot an eine Partei, bestimmte Verfahren im Ausland zu betreiben â als Antwort auf russische Prozess-Lawfare. Doch MAXIMA HUBBES (DE) bezweifelt, dass die neue Regelung ihr Ziel tatsĂ€chlich erreichen kann.
Auch beim FIFA World Cup, der gestern startete, steht die Meinungsfreiheit auf dem Spiel. Angesichts laufender Konflikte und geopolitischer Spannungen ist es wahrscheinlich, dass die FIFA und die drei GastgeberlÀnder Kanada, Mexiko und USA mit politischen VorfÀllen konfrontiert werden. Der Anspruch des internationalen Sports auf NeutralitÀt kollidiert dabei mit dem legitimen Aktivismus von Spieler:innen und Fans. DANIEL RIETIKER (EN) markiert die Grenzen des Spielfelds.
KlimaneutralitĂ€t ist mit FIFAs NeutralitĂ€tsanspruch allerdings nicht gemeint. Die US-amerikanische Bewerbung fĂŒr die WM 2026 verwies noch auf Klimastandards des Pariser Abkommens â dann traten die USA einfach aus. FIFA ignoriert das geflissentlich. MARTA LIDUMA (EN) zeigt, dass FIFAs Klimakriterien von Anfang an reine Dekoration waren, und fordert Substanz.
++++++++++Anzeige++++++++++++
The 2024 ICJ Advisory Opinion on the Occupied Palestinian Territory
Edited by Kai Ambos
âThis volume includes a wealth of expert analyses of this historic ICJ opinion. Readers will be struck equally by the range of perspectives, by the nuance and insightfulness of the contributorsâ reflections, and by the speed with which this book has been put together. It is a timely and important contribution.â
â Tom Dannenbaum, Stanford Law School
Get your copy here â as always, Open Access!
++++++++++++++++++++++++++++
Auf reine Dekoration setzt auch das âRegierungsprogrammâ der AfD in Sachsen-Anhalt: Darin setzt die Partei aufs Baurecht und fordert, dass öffentliche GebĂ€ude von der Mehrheit der Bevölkerung als schön empfunden werden und âhistorische IdentitĂ€tâ widerspiegeln mĂŒssen. Wie die AfD damit gesellschaftliche Vielfalt zurĂŒckdrĂ€ngen will, erklĂ€rt SAMIRA AKBARIAN (DE).
Neben dem Baurecht könnte die AfD in Sachsen-Anhalt noch ein weiteres Instrument vereinnahmen: das Vereinsverbot. Denn es ist nicht mehr ausgeschlossen, dass die AfD nach den Landtagswahlen im Innenministerium sitzt. JANNIK JASCHINSKI (DE) warnt: Einem autoritÀr-populistischen Innenminister könnte das Vereinsverbot als schlagkrÀftiges Repressionswerkzeug dienen.
Doch auch wer Repressionswerkzeuge wieder umschmiedet, sollte Vorsicht walten lassen. In Ungarn hat MinisterprĂ€sident PĂ©ter Magyar alle von OrbĂĄn ernannten Behördenleitungen zum RĂŒcktritt aufgefordert. Sie lehnten ab. TĂMEA DRINĂCZI (EN) erklĂ€rt, welche zwei grundlegenden WidersprĂŒche die angekĂŒndigte VerfassungsĂ€nderung auflösen muss â und warum sie strengster öffentlicher Rechtfertigung und Debatte standhalten muss.
Big Tech sollte sich ebenso streng öffentlich rechtfertigen mĂŒssen. Die KI-Industrie vermarktet sich als nachhaltig und umweltfreundlich â obwohl das Gegenteil der Fall ist. Greenwashing ist nach EU-Recht verboten; die Green-Transition-Richtlinie von 2024 hat die Regeln verschĂ€rft. RACHEL GRIFFIN und BARRIE SANDER (EN) argumentieren, dass gĂ€ngige Praktiken der KI-Industrie â vage Nachhaltigkeitsversprechen, Netto-Null-Behauptungen bei steigenden Emissionen â als VerstöĂe gegen das EU-Verbraucherrecht klagbar sein könnten.
UnabhĂ€ngig von Big Tech will die EU zumindest bei ihrer WĂ€hrung werden. Seit Jahren diskutiert die Union einen âDigitalen Euroâ: eine öffentlich garantierte Form digitalen Geldes. Am 23. Juni stimmt das EuropĂ€ische Parlament nun endlich ĂŒber einen Verordnungsentwurf ab, der den Digitalen Euro einfĂŒhren will. CEDERIC MEIER (DE) erklĂ€rt, wozu es einen Digitalen Euro ĂŒberhaupt braucht â und warum der Unionsgesetzgeber mutig sein muss.
Dass digitale Unternehmen bisweilen mehr Schutz genieĂen als lebende Wesen, zeigt der Fall âTimmyâ. Der Buckelwal strandete vor der Insel Poel und löste innerhalb kĂŒrzester Zeit ein mediales Echo aus, wie es in Deutschland wohl nur wenigen Tieren zuteil wird. SchlieĂlich erreichte er auch das Verwaltungsgericht Schwerin â mit insgesamt 19 EilantrĂ€gen. Doch allesamt scheiterten an der Antragsbefugnis. Wer darf tierliche Interessen gerichtlich geltend machen? NINA KERSTENSTEINER und MAREIKE MITTAG (DE) zur LĂŒcke zwischen Art. 20a GG und prozessualer Wirklichkeit.
SchlieĂlich ging diese Woche unser Symposium âOn Law and Politics in the Hungarian Transitionâ weiter. MARCIN SZWED (EN) zeigt, wie sich die Argumentation des EGMR im armenischen Fall Gyulumyan â derzufolge legitime Verfassungsreformen auch die Abberufung von Richter:innen rechtfertigen könnten â auf Ungarns besetzte Gerichte anwenden lĂ€sst. Ausgehend von Polens Erfahrungen skizziert ANNA WĂJCIK (EN), was eine schnelle und unionsrechtskonforme Reform des Medienökosystems in Ungarn erfordern wĂŒrde.
Dass WĂłjcik bewusst von âmedia ecosystemâ statt nur von âsystemâ spricht, leuchtet mir ein. Ob Medien, MinisterprĂ€sidenten oder FuĂballmannschaften: Wir leben in einem riesigen Ăkosystem aus unzĂ€hligen kleineren Systemen, von denen wir immer nur ein kleiner Teil sind. Wir âhumansâ kommen von humus, aus der Erde, da ist nichts zu machen. Trotzdem nehmen wir uns gerne von ihr aus, schneiden den Rest des Ăkosystems in kleine Scheibchen und beuten ihn aus. Wenn Sie mich fragen, ist deshalb auch die MenschenwĂŒrde unvollstĂ€ndig. Da sollten wir es doch hinbekommen, zumindest sie zu schĂŒtzen.
*
Das warâs fĂŒr diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
Â
Â
Wenn Sie das wöchentliche Editorial als E-Mail zugesandt bekommen wollen, können Sie es hier bestellen.
The post EingebĂŒrgert und verstummt appeared first on Verfassungsblog.

