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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

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Radio München · Argumente gegen die Herrschaft der Angst - Dr. Wolfgang Wodarg im Gespräch


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Bianca Witzschel wird aus der Haft entlassen

Am Freitagvormittag hat Rechtsanwalt Wilfried Schmitz darüber informiert, dass Bianca Witzschel, Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie, die derzeit noch in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz einsitzt, im Juli aus der Haft entlassen wird – nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Strafe. Am 17. Juni 2024 war die Medizinerin wegen des Ausstellens von Masken- und Impfbefreiungsattesten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Wie der Telegram-Kanal «Freie Sachsen» schreibt, sei die Nachricht «ein riesiger Erfolg, auch für die Solidaritätsproteste». Doch die Tortur sei leider noch nicht vorbei, ein zweites Strafverfahren vor dem Landgericht Dresden, bei dem die Staatsanwaltschaft eine vierjährige Haftstrafe fordere, stehe noch an (wir berichteten).

Die Unterstützer der 69-Jährigen wollen deshalb weiter Solidarität zeigen und für ihre endgültige Freilassung eintreten. Der Kampf für Gerechtigkeit gehe weiter, bis Bianca Witzschel rehabilitiert sei.

Wer die mutige Ärztin unterstützen will, kann online die Erklärung «Freiheit für Bianca» unterschreiben, mehr als 40.000 Menschen haben es bereits getan.

EU-Chatkontrolle: «Beispielloses Machtspiel» von Parlamentspräsidentin Metsola

Im Vorfeld der abschließenden Trilog-Verhandlungen zur Chatkontrolle kommt es offenbar zu «beispiellosen Manövern» in letzter Minute. Zum einen versuche EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, die freiwillige «Chatkontrolle 1.0» wiederzubeleben, die das Parlament bereits im März abgelehnt hatte, berichten Politico und der ehemalige Europaabgeordnete Patrick Breyer.

Metsola setze sich über die Abgeordneten hinweg, um das Vorhaben doch noch durchzudrücken und eine weitere (die dritte) Abstimmung des Europäischen Parlaments zu erzwingen. Die Botschafter der EU-Regierungen sollten am Freitag eine «Einladung des Präsidenten des Europäischen Parlaments zur Weiterverfolgung der ersten Lesung des Rates» prüfen. Über mögliche Ergebnisse ist noch nichts bekannt.

Zum anderen finden am Montag die finalen Trilog-Verhandlungen zur permanenten «Chatkontrolle 2.0», der sogenannten CSAM-Verordnung, statt. Laut Breyer soll am Montagmorgen in einer Schattenberichterstatter-Sitzung ein neues Mandat des Europäischen Parlaments beschlossen werden. Auf dessen Grundlage könnten im Trilog mit dem Rat am selben Nachmittag fatale Zugeständnisse gemacht werden, so der Jurist.

Als «Doppelangriff auf das digitale Briefgeheimnis» bezeichnet Breyer diese Aktivitäten. Er warnt, dass die aktive Einmischung der Parlamentsführung für Montag ein Worst-Case-Szenario möglich mache:

  • Das «freiwillige» Massenscannen privater Nachrichten komme wieder und werde zudem als durchsetzbare «Risikominderungsmaßnahme» de facto verpflichtend für alle Anbieter gemacht.
  • Verpflichtende Scan-Anordnungen könnten beschlossen werden, die nicht auf Tatverdächtige beschränkt sind und keine vorherige richterliche Anordnung erfordern.
  • Eine verpflichtende Altersverifikation für Hosting- und Kommunikationsdienste drohe das Recht auf anonyme Kommunikation in Europa faktisch zu zerstören, weil dies die Identifikation erfordert.

Breyer unterstreicht, dass Kinderschutz im Internet möglich ist, ohne die Privatsphäre von 450 Millionen Europäern zu zerstören. Angesichts der aktuellen Entwicklung sei auch die Kampagnenplattform fightchatcontrol.eu aktualisiert worden. Darüber kann EU-Abgeordneten und Regierungsvertretern direkt eine E-Mail gesendet werden, welche die Mängel der aktuellen Vorschläge zusammenfasst und die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta sowie der EuGH-Urteile einfordert.

Nanotechnologie im Pfizer/BioNTech-«Impfstoff»?

Eine neue Studie, auf die der US-Journalist Jon Fleetwood aufmerksam macht, hat mikroskopische Aufnahmen aus Pfizer-Impfstofffläschchen veröffentlicht. Die Autoren beschreiben darin unter anderem selbstorganisierende Strukturen, bandförmige Gebilde, zellähnliche Kapseln (Protocells) sowie rechteckige Strukturen innerhalb dieser Gebilde. Sie diskutieren, ob diese Beobachtungen mit Konzepten aus der Nanotechnologie, DNA-Origami, synthetischer Biologie und programmierbaren Biomaterialien zusammenhängen könnten.

Damit sind Technologien gemeint, mit denen kleinste biologische oder technische Strukturen gezielt konstruiert und programmiert werden können. Kritiker sehen darin langfristig die Grundlage für weitreichende Eingriffe in den menschlichen Körper sowie neue Möglichkeiten der digitalen Erfassung, Steuerung und Überwachung.

Der Telegram-Kanal «Impfen – nicht mit uns» schreibt dazu:

«Wir gehen davon aus, dass Swissmedic diese Publikation im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe zur laufenden Überwachung zugelassener Arzneimittel sorgfältig prüfen wird. Und falls die Studie dort noch nicht bekannt sein sollte, leisten wir mit diesem Beitrag gerne einen kleinen Hinweis.»

Neues Gutachten stuft AfD als verfassungswidrig ein

Ein mit Spenden finanziertes Rechtsgutachten der Organisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt nach 13-monatiger Auswertung von Reden, Protokollen und Social-Media-Beiträgen zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig agiere. Wie die Tagesschau berichtet, hätte ein Verbotsantrag laut dem Projektleiter Bijan Moini wahrscheinlich Erfolg.

Die Gutachter begründen ihre Einschätzung damit, dass sich radikale Kräfte durchgesetzt hätten, die Menschen mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchende und Transpersonen ausgrenzen und rechtlich abwerteten, was der Menschenwürde widerspreche.

Zudem verstoße die Partei gegen das Demokratieprinzip, da sie politische Gegner durch systematische Einschüchterung und Drohungen mit strafrechtlicher Verfolgung aus dem Prozess der Willensbildung ausschließen wolle. Kritik übt das Gutachten am Bundesamt für Verfassungsschutz: Eine generelle Ablehnung des Parlamentarismus lasse sich der AfD nicht nachweisen. In seinem Gutachten hatte der Verfassungsschutz eine «Verächtlichmachung des Parlamentarismus» durch die AfD festgestellt.

Das Gutachten hat laut der Tagesschau keine direkten rechtlichen Auswirkungen, belebt jedoch die politische Verbotsdebatte neu. Wie der Sender feststellt, ist die AfD-Bundespartei aktuell vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft, wogegen sie gerichtlich vorgeht. Fünf Landesverbände gelten hingegen als «gesichert rechtsextrem».

Ein offizielles Parteiverbotsverfahren kann der Tagesschau zufolge nur durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Während Abgeordnete von Linken und Grünen sowie ein fraktionsübergreifendes Bündnis inklusive einzelner Unionspolitiker ein Prüfverfahren fordern würden, blockiere die Unionsführung um Friedrich Merz und Alexander Dobrindt das Vorhaben, weil die Erkenntnisse nicht ausreichten und man die AfD «politisch stellen» wolle.

Was genau die Union mit letzterem meint, bleibt laut der Tagesschau «oft unklar». Klar sei: «Ohne Union gibt es auch keine Mehrheit für ein Verbotsverfahren». Da die AfD im aktuellen ARD-Deutschlandtrend mit 27 Prozent auf Platz Eins liegt und anstehende Landtagswahlen bevorstehen, würden viele Abgeordnete die Debatte scheuen.

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner bezeichnet das Gutachten als «linke Diffamierung» und sieht die Debatte um ein Verbot der stärksten Partei als demokratieunwürdig. Die Linken-Politikerin Clara Bünger warnt hingegen, dass hohe Umfragewerte die Gefahr einer tatsächlichen partiellen Abschaffung von Demokratie und Menschenwürde durch die AfD erhöhen.

Dient die COVID-«Impfung» auch der Verhaltenskontrolle?

Freigegebene Dokumente der US-Geheimdienste zeigen, dass die CIA Anfang der 1950er Jahre im Rahmen des Projekts «Artichoke» den Einsatz chemischer Substanzen zur Beeinflussung menschlichen Verhaltens untersuchte. Ein Memorandum vom 24. April 1952 beschreibt die Entwicklung von Wirkstoffen, die Angst, Hoffnungslosigkeit, Depression oder Lethargie auslösen könnten.

Diskutiert wurden sowohl kurzfristig wirksame Substanzen als auch eine verdeckte Langzeitverabreichung über Lebensmittel, Getränke, Wasser oder sogar medizinische Behandlungen wie Impfungen. «Artichoke» gilt als Vorläufer des später bekannt gewordenen MK-ultra-Programms, dessen Menschenversuche in den 1970er Jahren durch Untersuchungen des US-Kongresses aufgedeckt wurden.

Der Epidemiologe Nicolas Hulscher von der McCullough-Foundation zieht daraus einen direkten Bezug zu den Wirkungen der mRNA-«Impfstoffe». Auswertungen des US-Meldesystems für Impfstoffnebenwirkungen VAERS und auf dessen Daten basierende Studien zeigen eine erhöhte Häufigkeit neurologischer und psychiatrischer Erkrankungen.

In Studien beschriebene erhöhte Risiken:

  • Kognitive Beeinträchtigung (+137,7%)
  • Depression (+68,3%)
  • Angststörungen (+43,9%)
  • Schlafstörungen (+93,4%)
  • Alzheimer-Krankheit (+22,5%)
  • Ischämischer Schlaganfall (+4 %)
  • Hämorrhagischer Schlaganfall (+50%)
  • Transitorische ischämische Attacke (TIA) (+67%)
  • Myelitis (Rückenmarksentzündung) (+165%)
  • Myasthenia gravis (+71%)

Im Text zitierte Signale aus der Nebenwirkungsdatenbank VAERS

  • Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (847-fach häufiger gemeldet)
  • Blutgerinnsel im Gehirn (3000-fach)
  • Demenz (140-fach)
  • Suizidgedanken (150-fach)
  • Tötungsfantasien (25-fach)
  • Psychosen (440-fach)
  • Herpes-Zoster-Meningitis (1200-fach)
  • Toxische Enzephalopathie (157-fach)
  • Schizophrenie (315-fach)
  • Depression (530-fach)
  • Hirnabszess (120-fach)
  • Gewalttätiges Verhalten (80-fach)
  • Kognitiver Abbau (115-fach)
  • Wahnvorstellungen (50-fach)

===Rubikon==

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===Peter Mayer==

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Doctors4CovidEthics

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===NZZ==

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Verfassungsblog

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