Impfpflicht durch die Hintertür – Warum das Epidemiengesetz erst nach Aufarbeitung revidiert werden darf
Im Kanton St. Gallen sorgt die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes für heftige Diskussionen (hier) – auch eine Demonstration ist angekündigt. Im Zentrum steht eine Bestimmung, die es der Regierung erlauben würde, Impfungen für obligatorisch zu erklären – gestützt auf Artikel 22 des eidgenössischen Epidemiengesetzes (EpG). Brisant ist dabei weniger die formale Möglichkeit eines Obligatoriums als dessen konkrete Ausgestaltung: Erstmals soll ein Verstoß ausdrücklich mit einer Buße von bis zu 20.000 Franken sanktioniert werden. Damit rückt ein indirekter Impfzwang in greifbare Nähe.
Artikel 22 EpG erlaubt den Kantonen, Impfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen obligatorisch zu erklären, sofern eine «erhebliche Gefahr» besteht. Doch wer als «gefährdet» oder «besonders exponiert» gilt, bleibt offen. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe eröffnen beträchtlichen Interpretationsspielraum.
Die Entscheidung liegt in der Regel bei der kantonalen Exekutive. Damit könnte eine Regierung ohne parlamentarische Mitwirkung definieren, welche Gruppen unter ein Obligatorium fallen. Gerade in Krisenzeiten birgt eine solche Kompetenzkonzentration erhebliches Konfliktpotenzial.
Auf Bundesebene wurde bewusst darauf verzichtet, Verstöße gegen ein Impfobligatorium unter Strafe zu stellen. Die parlamentarischen Debatten zum Epidemiengesetz zeigen klar, dass kein Impfzwang geschaffen werden sollte. Auch im Rahmen der laufenden Teilrevision des EpG ist keine Strafnorm vorgesehen.
Wenn nun einzelne Kantone – wie St. Gallen – eine explizite Buße einführen wollen, stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit Bundesrecht. Eine Strafandrohung verändert die Qualität des Obligatoriums grundlegend. Wer mit existenzbedrohenden Bußen oder gar Ersatzfreiheitsstrafen rechnen muss, entscheidet nicht mehr frei. Aus einem formellen Obligatorium wird ein faktischer Zwang.
Eine Impfung greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein, das in Artikel 10 der Bundesverfassung garantiert ist. Jede medizinische Behandlung setzt eine freie und informierte Zustimmung voraus. Wird diese Zustimmung durch massive Sanktionen unter Druck gesetzt, gerät das Prinzip des «informed consent» ins Wanken.
Gerade bei neuartigen Impfstoffen, die im Rahmen beschleunigter Zulassungsverfahren eingeführt wurden, wäre eine besonders sorgfältige Aufklärung unabdingbar gewesen. Kritiker bemängeln, dass zentrale Fragen zur Wirksamkeit, zu Nebenwirkungen und zu langfristigen Folgen bis heute nicht umfassend und transparent untersucht wurden.
Die geplante Revision des Epidemiengesetzes wird vom Bundesrat, der Schweizer Landesregierung, mit Lehren aus der Pandemie begründet. Doch eine breit angelegte, unabhängige Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen steht weiterhin aus.
Diskutiert wurden bisher kaum die Rolle des PCR-Tests als Grundlage für einschneidende Maßnahmen, die tatsächliche Wirksamkeit einzelner Schutzinstrumente oder die psychosozialen Folgen von Isolation und Schulschließungen. Auch die Auswirkungen der Impfkampagne selbst wurden gesellschaftlich und politisch nur begrenzt aufgearbeitet.
Ohne diese Analyse droht eine Revision des EpG, bestehende Instrumente nicht nur zu bestätigen, sondern auszubauen – etwa im Bereich Überwachung, Durchimpfungsmonitoring oder internationaler Verpflichtungen im Rahmen verschärfter Gesundheitsvorschriften.
In der Neuen Zürcher Zeitung vom 17. Januar 2026 wird Christoph Berger, langjähriger Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen und eine zentrale Figur der gesundheitspolitischen Debatte während der Covid-19-Zeit, mit der Einschätzung zitiert, dass das Virus rückblickend weder eine außergewöhnliche Bedrohung dargestellt habe noch je ein Impfstoff zur Verfügung gestanden habe, der umfassend wirksam gewesen sei.
Diese Einordnung ist deshalb von besonderer Tragweite, weil sie im Nachhinein zentrale Annahmen relativiert, auf denen während der Pandemie einschneidende staatliche Maßnahmen beruhten. Unter Verweis auf eine außerordentliche Gefahrenlage wurden damals tiefgreifende Eingriffe beschlossen – darunter Lockdowns, Schulschließungen, Zertifikatspflichten sowie erheblicher gesellschaftlicher Druck bis hin zu faktischen Impfobligatorien.
Seit September 2025 gelten verschärfte Internationale Gesundheitsvorschriften für die Schweiz. Ein geplanter Pandemievertrag wird weitere Verpflichtungen mit sich bringen. In diesem Kontext gewinnt die Frage nach nationaler Entscheidungshoheit zusätzlich an Bedeutung. Wenn gleichzeitig auf Bundes- und Kantonsebene Kompetenzen erweitert werden, entsteht ein politisches Klima, das den Druck zur Impfung kontinuierlich erhöhen könnte.
Eine Demokratie lebt von Vertrauen. Dieses Vertrauen setzt Transparenz, Selbstkritik und eine ehrliche Bilanz voraus. Solange zentrale Fragen zur Corona-Politik unbeantwortet bleiben, wirkt eine Ausweitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten wie ein Schritt in die falsche Richtung.
Die Teilrevision des Epidemiengesetzes sollte deshalb erst erfolgen, wenn eine umfassende, unabhängige und öffentlich zugängliche Aufarbeitung der Pandemie-Maßnahmen stattgefunden hat. Alles andere würde den Eindruck verstärken, dass aus einer ungenügend reflektierten Krisenpolitik dauerhafte Machtinstrumente entstehen. Das ist die Schlussfolgerung, die Andrea Staubli vom Aktionsbündnis Freie Schweiz (ABF Schweiz), in einem ausführlichen Interview mit der Plattform Zeitgeschehen im Fokus zieht.
Die Debatte um St. Gallen zeigt: Es geht längst nicht nur um eine kantonale Gesetzesanpassung. Es geht um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Staat und Bürger – und um die Frage, wie viel indirekter Zwang eine freiheitliche Ordnung verträgt.