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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)


Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


US-Justizausschuss: EU mischte sich durch Zensur in nationale Wahlen ein

Am Dienstag veröffentlichte der von Republikanern dominierte Justizausschuss des Repräsentantenhauses einen vorläufigen Bericht mit dem Titel «Die Gefahr ausländischer Zensur, Teil II: Europas jahrzehntelange Kampagne zur Zensur des globalen Internets und wie sie die Meinungsfreiheit in den Vereinigten Staaten beeinträchtigt». Nicht öffentliche Dokumente von «Big Tech», die dem Ausschuss auf Vorladung vorgelegt wurden, zeigen demnach, dass die Europäische Kommission erfolgreich Druck auf große Social-Media-Plattformen ausgeübt hat, um ihre globalen Regeln zur Moderation von Inhalten zu ändern. In einer Medienmitteilung schreibt der Justizausschuss:

«In mehr als 100 geschlossenen Sitzungen seit mindestens 2020 hat die Europäische Kommission – das Exekutivorgan der Europäischen Union – wiederholt Druck auf Plattformen ausgeübt, ihre weltweit geltenden Regeln zur Moderation von Inhalten zu ändern, um Inhalte aggressiver zu zensieren und die Online-Redefreiheit der Amerikaner in den Vereinigten Staaten direkt zu verletzen.»

Als Reaktion auf diese Druckkampagne hätten große Social-Media-Plattformen «wahrheitsgemäße Informationen und politische Äußerungen» zu einigen der wichtigsten politischen Debatten der jüngeren Geschichte unter dem Vorwand der Bekämpfung von Hassrede und Desinformation zensiert. Zu den Themen würden zum Beispiel die «COVID-19-Pandemie», Massenmigration und Transgender gehören.

Bezüglich der «Pandemie» hätten Beamte der Kommission Druck auf Plattformen ausgeübt, um «ihre Regeln zur Moderation von Inhalten zu ändern, um weltweit Inhalte zu zensieren, die etablierte Narrative über das Virus und den Impfstoff in Frage stellen». Als Beweis werden E-Mails angeführt.

Aus den Dokumenten, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, gehe Folgendes hervor:

  • Die Europäische Kommission hat erfolgreich Druck auf Social-Media-Plattformen ausgeĂĽbt, um wahre Informationen in den Vereinigten Staaten zu zensieren.
  • Die Europäische Kommission zielt mit ihrer Zensur auf politische Inhalte aus den USA ab.
  • Die Europäische Kommission zielt unverhältnismäßig stark auf konservative Inhalte ab und mischt sich in Wahlen in ganz Europa ein.
  • Die «freiwilligen» und «konsensorientierten» Regulierungsinitiativen der Europäischen Kommission sind weder freiwillig noch konsensorientiert.

Besonders im Fokus des Justizausschusses ist der 2023 in Kraft getretene Digital Services Act (DSA), ein Gesetz zur Regulierung von Online-Äußerungen:

«Der DSA ist der Höhepunkt jahrzehntelanger Bemühungen Europas, die politische Opposition zum Schweigen zu bringen und Online-Narrative zu unterdrücken, die das politische Establishment kritisieren.»

Seit Inkrafttreten des DSA im Jahr 2023 hat die Europäische Kommission gemäß dem Ausschuss Social-Media-Plattformen dazu gedrängt, Inhalte im Vorfeld der nationalen Wahlen in der Slowakei, den Niederlanden, Frankreich, Rumänien, Irland und Moldawien sowie der EU-Wahlen im Juni 2024 zu zensieren. Dafür hätten auch Treffen zwischen Vertretern der EU und diesen Plattformen stattgefunden. Unter anderem seien die niederländischen Wahlen von 2023 und 2025 betroffen gewesen. Im Vorfeld der Wahlen 2023 hätte die EU-Kommission sogar das niederländische Innenministerium zu einem «trusted flagger» (vertrauenswürdiger Melder) gemacht, der berechtigt war, vorrangige Zensuranträge gemäß dem DSA zu stellen.

In der Kritik steht auch das EU Internet Forum (EUIF), das 2015 von der Generaldirektion Migration und Inneres (DG Home) der Europäischen Kommission gegründet wurde. Laut dem Justizausschuss stuft das EUIF legitime politische Diskurse systematisch als «gewalttätigen Rechtsextremismus» ein, um Plattformen dazu zu zwingen, diese Inhalte zu entfernen. Im Mittelpunkt dieser Operation stehe das «Handbook of Borderline Content» (Handbuch für grenzwertige Inhalte) der EUIF. Dabei handle es sich um einen 72-seitigen Leitfaden dafür, wie Social-Media-Plattformen «nicht gewalttätige politische Äußerungen zensieren sollten». Zu den Kategorien potenziell grenzwertiger Inhalte, die gemäß dem Handbuch zensiert werden sollen, gehören demnach:

  • «Populistische Rhetorik»
  • «Regierungsfeindliche/EU-feindliche» Inhalte
  • «Elitefeindliche» Inhalte
  • «Politische Satire»
  • «Migrantenfeindliche und islamfeindliche Inhalte»
  • «FlĂĽchtlings-/einwandererfeindliche Stimmungen»
  • «Anti-LGBTIQ . . . Inhalte»
  • «Meme-Subkultur»

Einzig X widersetzte sich den EU-Zensurvorgaben. So verhängte die Kommission im Dezember 2025 eine Geldstrafe gegen die Plattform in Höhe von 120 Millionen Euro. Und gerade hat die Pariser Justiz zusammen mit Europol dessen Räumlichkeiten in Frankreich durchsucht. Auch sind der X-CEO Elon Musk und die frühere Geschäftsführerin Linda Yaccarino für den 20. April vorgeladen worden.

Was die Zukunft betrifft, stellt der US-Justizausschuss fest:

«Die neuen Legislativ- und Regulierungsvorschläge der Kommission deuten ebenfalls darauf hin, dass sie ihre Bemühungen zur Kontrolle der Online-Meinungsäußerung und zur Regulierung außerhalb der EU-Grenzen nur noch verstärkt.»

Die EU weist den Vorwurf der Zensur als «Unsinn» zurück, wie Le Monde berichtet.

Epstein, Maxwell und die Schweiz: Hinweise auf ein System der diskreten Macht

Die jüngst veröffentlichten Epstein-Akten könnten darauf hindeuten, dass der Fall Jeffrey Epstein weit über die Taten eines einzelnen Sexualstraftäters hinausgeht. Insbesondere die dokumentierten Verbindungen in die Schweiz werfen Fragen auf, die bislang nur unzureichend gestellt wurden. Dabei geht es weniger um strafrechtliche Schuldzuweisungen als um die mögliche Funktion des Schweizer Finanz- und Elitenumfelds innerhalb eines größeren Machtgefüges.

In diesem Zusammenhang erscheint Ghislaine Maxwell anhand der Akten nicht bloß als Begleitfigur Epsteins, sondern als zentrale organisatorische Akteurin. Aus Gerichtsverfahren und E-Mail-Korrespondenzen lässt sich laut dem Guardian ableiten, dass sie mutmaßlich für Rekrutierung, Logistik und Beziehungspflege verantwortlich gewesen sei. Lässt sich daraus schließen, dass Maxwell wesentlich zur Stabilität und Dauerhaftigkeit des Netzwerks beigetragen hat, während Epstein vor allem als sichtbarer Gastgeber und Vermittler fungiert hat? Und wie ist die Rolle der Schweiz?

Unser Land hat diesem Gefüge offenbar günstige Rahmenbedingungen geboten. Das kann man aus mehreren Medienberichten der letzten Tage schließen. Dokumente und Recherchen zeigen, dass Epstein selbst nach seiner Verurteilung als Sexualstraftäter im Jahr 2008 weiterhin Zugang zu führenden Vertretern des Schweizer Bankenplatzes gehabt hat, was für einen ausländischen Kunden bei den reputationsbewussten Schweizer Banken ungewöhnlich ist. So geht aus den Akten hervor, dass er 2017 Treffen mit der damaligen Spitze der Julius Bär Group in Zürich organisiert hat, um mögliche strategische Optionen mit der Bank Edmond de Rothschild auszuloten. Die Kommunikation über hochsensible Inhalte scheint dabei über Epsteins persönliche E-Mail-Adresse gelaufen zu sein, was aus heutiger Sicht zumindest erklärungsbedürftig erscheint.

Auch der dokumentierte Austausch zwischen Epstein und Ariane de Rothschild lege nahe, dass das Verhältnis über eine rein formale Geschäftsbekanntschaft hinausgegangen sein könnte. Laut veröffentlichten E-Mails hätten sich beide über strategische Fragen, potenzielle Transaktionen sowie persönliche Themen ausgetauscht. Medienberichte weisen darauf hin, dass Epstein in diesen Gesprächen als Ratgeber aufgetreten sei, obwohl sein strafrechtlicher Hintergrund zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen sei. Die beteiligten Institutionen betonen demgegenüber, es habe sich um legitime geschäftliche Kontakte gehandelt.

Besonders sensibel seien jene Hinweise, die auf eine mögliche Rekrutierung junger Frauen aus dem Umfeld des Schweizer Finanzplatzes hindeuten. Die NZZ berichtet über E-Mails einer in Zürich tätigen Bankangestellten, die Epstein wiederholt Frauen vorgeschlagen habe. Ob diese Kontakte bewusst Teil eines größeren Systems gewesen seien oder individuelle Grenzüberschreitungen darstellten, lasse sich nicht abschließend beurteilen. Gleichwohl verdichte sich der Eindruck, dass berufliche Nähe, Abhängigkeitsverhältnisse und private Gefälligkeiten ineinandergegriffen haben könnten.

Vor diesem Hintergrund stellt sich drängend die weitergehende Frage nach dem möglichen Zweck des Netzwerks. Könnte sexuelle Ausbeutung in diesem Kontext nicht nur Selbstzweck gewesen sein, sondern möglicherweise der Herstellung von Erpressbarkeit gedient haben? Die bekannten Elemente – diskrete Orte, sehr junge Frauen, dokumentierbare Begegnungen – entsprechen jedenfalls bekannten Mustern. Die Akten liefern hierfür keine abschließenden Beweise, lassen diese Interpretation jedoch als eine von mehreren möglichen Deutungen zu.

Unklar bleibt gemäß verschiedenen Analysten, für wen Epstein und Maxwell letztlich tätig gewesen sein könnten. Die bisher vorliegenden Dokumente enthielten keine Hinweise auf einen formellen Auftraggeber oder eine direkte Steuerung durch staatliche Stellen. Denkbar sei jedoch, dass das Netzwerk innerhalb bestehender Machtstrukturen funktioniert habe, ohne einer zentralen Instanz zu unterstehen. In diesem Sinne hätten unterschiedliche Akteure – aus Politik, Wirtschaft oder Finanzwelt – indirekt von Diskretion, Zugang und gegenseitigem Schweigen profitieren können.

Die Rolle der Schweiz erscheint dabei besonders ambivalent. Als internationaler Finanzplatz mit hoher Dichte an Entscheidungsträgern, ausgeprägter Diskretionskultur und rechtlicher Zurückhaltung bietet sie Bedingungen, die für sensible Netzwerke attraktiv sein könnten. Dass Konten von Ghislaine Maxwell bei der UBS Berichten zufolge auch nach Epsteins Verhaftung 2019 nicht umgehend aufgelöst worden seien, wird von Kritikern als weiteres Indiz institutioneller Trägheit gewertet.

Der Fall Epstein wirft damit nicht nur die Frage nach individuellen Verfehlungen auf, sondern auch nach strukturellen Mechanismen. Erzählen die Akten möglicherweise nicht die Geschichte eines isolierten Täters, sondern die eines Systems, das Nähe zur Macht belohnt, Risiken ausblendet und diejenigen abhängig macht, die sich in seine Fänge begeben? Ob diese Lesart Bestand haben wird, hängt von der weiteren öffentlichen und juristischen Aufarbeitung ab. Fest stehe jedoch: Die Schweiz ist in dieser Geschichte nicht nur Kulisse. Sie ist Teil der offenen Fragen.


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