Jens Wernicke
Feed Titel: Rubikon
Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Freundinnen und Freunde des Rubikon,
die letzten zwei Jahre bin ich durch meine persönliche Hölle gegangen: Ich war angeblich unheilbar krank, brach unter epileptischen AnfĂ€llen auf offener StraĂe zusammen, wĂ€re mehrfach fast gestorben und verlor ⊠einmal wirklich alles.
Doch dann nahmen mich fremde Menschen bei sich auf und pflegten mich gesund, fand ich Wohlwollen und UnterstĂŒtzung, schenkte man mir WertschĂ€tzung und Ermutigung und folgte ich schlieĂlich dem Ruf meiner Seele und begab mich auf meinen sehr persönlichen Heilungsweg. Auf dieser Reise traf ich auch jene Menschen, Profis in ihrem jeweiligen Bereich, mit denen ich nun zusammen Neues schaffen werde. Kurzum: Das Universum meinte es gut mit mir.
Daher ist es nun auch endlich soweit, dass ich mein vor lĂ€ngerer Zeit gegebenes Versprechen einlösen kann: der Rubikon, das Magazin, das wie kein zweites in der Corona-Zeit fĂŒr Wahrheit und Besonnenheit warb und Millionen Menschen berĂŒhrte, kehrt zurĂŒck.
Warum, fragen Sie? Weil in Zeiten globaler Dauerkrisen lĂ€ngst nicht nur der regulĂ€re, sondern auch der freie Medienbetrieb, wo er denn ĂŒberhaupt noch existiert, allzu oft in Voreingenommenheit oder einer Begrenztheit der Perspektive versinkt â und wir der Meinung sind, dass es die letzten Reste der Presse- und Meinungsfreiheit sowie von PluralitĂ€t und offenem Diskurs bedingungslos zu verteidigen gilt. Ganz im Sinne Bertolt Brechts: âWenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff ĂŒbergehen.â
Gerade jetzt braucht es ein Medium, das ausspricht, was andere nicht einmal zu denken wagen. Das die wirklich wichtigen Fragen stellt und genau den Richtigen argumentativ einmal ordentlich auf die FĂŒĂe tritt. Das Alternativen aufzeigt und Propaganda entlarvt. Als Korrektiv fĂŒr Massenmedien und Politik. Sowie auch und vor allem als Sprachrohr fĂŒr jene, die man â unter dem Vorwand alternativloser SachzwĂ€nge â entmenschlicht, entwĂŒrdigt, ausgrenzt, abhĂ€ngt und verarmt. Als Plattform fĂŒr eben ihre Utopien. Einer besseren, menschlichen und gerechteren Welt. Eine starke, unzensierbare Stimme der Zivilgesellschaft.
Rubikon wird die wahren HintergrĂŒnde politischer Entwicklungen aufdecken. Analysen, EnthĂŒllungen und Hintergrundrecherchen veröffentlichen. LĂŒgen und Korruption entlarven. Der allgemeinen Reiz- und InformationsĂŒberflutung mit Klarheit und Reduktion auf das Wesentliche begegnen. Das weltweite Geschehen ĂŒberschaubar abbilden. Und BrĂŒcken bauen: Zwischen TĂ€tern und Opfern, Freunden und Feinden, âlinksâ und ârechtsâ, Wissenschaft und SpiritualitĂ€t. Denn die neue, bessere Welt, die wir alle uns wĂŒnschen, entsteht nur jenseits von Krieg, Kampf, Trauma und Schuld. Entsteht in Verbundenheit, Kooperation, Hingabe und Verantwortung.
Versiert recherchiert und ohne ideologische oder parteipolitische Scheuklappen, frei von Zensur und Einflussnahme Dritter werden wir das aktuelle politische Geschehen im deutschsprachigen Raum, in Europa und der Welt abbilden, und so unseren Leserinnen und Lesern ermöglichen, sich ihre eigene, wirklich unabhĂ€ngige Meinung zu bilden. Das machen wir mit den besten freien Journalisten weltweit. Auf frei zugĂ€nglicher Basis. Ohne Werbung, Bezahlschranken und Abo-Modelle. Sowie regelmĂ€Ăig mit gesellschaftspolitischen BeitrĂ€gen hochkarĂ€tiger Fachpersonen garniert.
Dabei sind wir einzig der Wahrheit verpflichtet und verstehen uns nicht als Konfliktpartei, wollen keinen Druck oder Gegendruck erzeugen, Lager bilden oder andere von unserer Weltsicht ĂŒberzeugen, sondern einzig und allein ausgewogen und fundiert berichten. Informieren statt bevormunden. ErmĂ€chtigen statt belehren. UnterstĂŒtzen statt vereinnahmen.
Nach nunmehr fast zwei Jahren der Vorbereitung mit sicherer Infrastruktur aus der Schweiz und also einem Land, in dem die Pressefreiheit noch etwas zĂ€hlt. Mit regelmĂ€Ăigen BeitrĂ€gen gewichtiger Stimmen aus Wissenschaft und Gesellschaft wie Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. Michael Meyen, Marcus Klöckner, Michael Ballweg, Ivan Rodionov, Jens Lehrich und vielen anderen mehr.
Als Chefredakteur konnten wir mit Dr. Philipp Gut einen der renommiertesten Journalisten der Schweiz gewinnen, der bis Dezember 2019 Inlandchef und stellvertretender Chefredaktor der Weltwoche war.
Um unsere Utopie real werden zu lassen, haben wir soeben unter www.rubikon.news unser Crowdfunding gestartet. Denn fĂŒr unseren Neustart benötigen wir Zuwendungen ĂŒber die bereits von mir in GrĂŒndung und Vorbereitungen investierten gut 100.000 Schweizer Franken hinaus. Ăber jene Mittel also hinaus, die Sie, liebe Leserinnen und Leser, mir dankenswerterweise einst spendeten, als ich vor knapp drei Jahren fĂŒr die Idee eines neuen, mutigen Rubikon jenseits europĂ€ischer Zensurbestrebungen, jenseits also von Internetsperren, -kontrollen und so vielem mehr warb.
Konkret benötigen wir heute 140.000 Schweizer Franken fĂŒr den Start. 60.000 hiervon fĂŒr die Entwicklung unserer Webseite und 80.000 fĂŒr unseren operativen Betrieb, also fĂŒr die Administration, Redaktion sowie die Honorare freier Mitarbeiter fĂŒr die ersten Monate, um auch fĂŒr diese Verbindlichkeit zu schaffen.
Meine Bitte heute an Sie lautet: Bitte unterstĂŒtzen Sie nach KrĂ€ften den Neustart unseres Magazins, verbreiten Sie unseren Aufruf und weisen gern auch publizistisch auf unsere Spendenaktion hin.
Mit Dank und herzlichen GrĂŒĂen fĂŒr ein glĂŒckliches, gesundes, friedliches Jahr 2025:
Ihr
Jens Wernicke
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Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ
Feed Titel: Verfassungsblog
Deepfakes, manipulated videos, synthetic voices â public discourse currently casts them as a startling new threat. They dominate headlines, raise difficult legal questions, and fuel technocratic debates on regulation. One prominent example is the legislative initiative put forward by Stefanie Hubig, German Federal Minister of Justice, aimed at specifically tackling digital violence and the abuse of deepfake technologies. However, we must not overlook the true scale of the problem: deepfakes are not the cause, but the latest symptom. They represent a technological upgrade for a form of violence deeply embedded in analogue power structures: one that is systematically discriminatory and closely aligned with existing social inequalities.
Digital violence cannot be understood in isolation. Those who harass or publicly demean women, queer individuals, and other marginalised groups online rarely do so out of a purely technological impulse. Instead, their conduct draws on well-established forms of violence â forms we need to call out for what they are: stalking, intimidation, and the abuse of power. This continuity is evident in practice. Even before the advent of AI, clients reported being threatened with the publication of intimate images when attempting to leave a partner. The force of such threats lay in the ever-present possibility of digital dissemination and the accompanying loss of control â effectively trapping these women in abusive relationships. In other cases, male control did not end with separation. It simply evolved: starting with physical stalking in daily life and moving toward hacked accounts and the doxing of private information. Over time, violence has increasingly migrated into the digital sphere without ever changing its fundamental character.
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â Â Humboldt Speech on Europe â
We are pleased to announce that Jakov MilatoviÄ, President of Montenegro, will deliver the next Humboldt Speech on Europe on the topic of âThe European Union â Towards a New Era of Completion, Enlargement and Deepeningâ. This lecture will address the EUâs evolving agenda at a defining moment for European integration.
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April 15, 2026, 5pm | Humboldt University Berlin
Registration via Eventbrite
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The same dynamic persists in professional settings. One young woman described how a colleague initially harassed and belittled her in the workplace. When she pushed back, manipulated images of her suddenly appeared on social media. The message was unmistakable: a woman who asserts boundaries risks retaliation in the form of (digital) violence.
A similar pattern emerged in a neighbourhood dispute that escalated over several months, culminating in the circulation of fabricated audio recordings intended to socially isolate the victim. What began as a personal conflict was digitally weaponised for public defamation. Analogue and digital violence are deeply intertwined â a point also highlighted by Collien Fernandes. They overlap in their triggers, their methods, and ultimately in their impact. In our current social fabric, deepfakes do not mark a break with the logic of sexualised violence â they represent a new stage of escalation. They amplify the scale, speed, and persistence of trauma. What might once have been confined to a limited social circle can now reach millions â and remain accessible indefinitely.
If digital violence is to be addressed effectively, the broader picture must come into view. It is not enough to simply regulate platforms or define new criminal offences. While the current debate is vital for closing legal gaps and signalling political resolve, the decisive questions are structural: How do we change the social frameworks that enable, normalise, and obscure violence? How do we foster a culture where abuse and harassment find no quarter â neither offline nor online?
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Die UniversitĂ€t Kassel, Fachgebiet Ăffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht (Prof. Dr. Gerrit Hornung), sucht zum nĂ€chstmöglichen Zeitpunkt:
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Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in (m/w/d), EG 13 TV-H, befristet (fĂŒr 3 Jahre mit der Möglichkeit zur VerlĂ€ngerung), Vollzeit (teilzeitfĂ€hig)
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zur Mitwirkung in Lehre und Forschung, insbesondere zu Rechtsfragen von KI, Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht
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Bewerbungsfrist: 16.4.2026; weitere Informationen im Ausschreibungstext.
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This, in turn, points to systemic challenges: economic dependencies that make it difficult to escape abusive relationships. Social inequalities that increase vulnerability. A culture that downplays boundary-crossing while turning a blind eye to abuses of power, often out of shame and fear of social stigma. Prevention, institutional awareness, and education remain chronically underfunded. Safe spaces are scarce, and low-threshold support systems are lacking. Without intervention at this level, legal responses risk addressing symptoms rather than causes.
A meaningful response must go further. It requires sustained efforts to combat poverty and inequality, alongside the expansion of protection and counselling services. It calls for an education system that critically reflects on power dynamics and addresses both digital and analogue violence. Above all, it demands that societal responsibility be taken seriously in practice, not merely invoked in the abstract. And to the legal professionals reading this: identifying doctrinal gaps is not enough. We need concrete proposals, sustained dialogue, and tangible steps forward â especially from those who currently retreat into legal formalism.
Finally, we must challenge traditional gender roles. This includes men who are willing to look closely and take responsibility. Men who speak out against sexualized violence, reflect on their own roles in relationships, and embrace non-violent forms of masculinity and care. We need men to confront perpetrators and hold them accountable. At the same time, we need women who stand together, share their experiences, and act in solidarity through collective care.
Ultimately, digital violence lays bare how tightly power, control, and gender remain interwoven in our society. Deepfakes disproportionately target women, girls, and marginalised people. They reproduce sexism, racism, and patriarchal narratives, encoding longstanding hierarchies into new technological form: the persistent idea that bodies, voices, and identities can be reduced to mere objects. Anyone seeking to address digital abuse must be willing to confront this discomforting reality: the fight against deepfakes is inseparable from the broader struggle against violence and inequality.
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by MAXIM BĂNNEMANN
âI carved out a space for the crow. Inside. Up under my ribs. I wrapped it in a sleeve of the red shirt and put it up in there. Little red mummy. I have a crow inside me and no one can know.â A lone undead narrator walks across the United States. She is heading west. Fragments of a former life flicker along the way. Where her heart once beat, there now lies a crow that sometimes utters words. An apocalypse has overtaken the country. Zombies linger in hotels, tell stories, and feed on humans. The prose of this fascinating debut is dense and fragmented, haunted by a single, overarching theme: a profound grief for something once present that can never be reclaimed.
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summarised by EVA MARIA BREDLER
The dynamics are always the same: violence surfaces, it looks rather ugly â so people hastily slap a criminal-law plaster over it and breathe a sigh of relief. This time, it is deepfakes. As Asha Hedayati does in our editorial, AZIZ EPIK (GER) also exposes this dynamic: everyone looks hopefully to criminal law, yet the real and more lasting solutions lie elsewhere. Digital violence, he argues, is patriarchal violence â and anyone who wants to combat it must pull off the plaster and examine the structural causes, however painful that may be.
Denmark is also trying to tackle the symptoms. As the first country in the EU, it will now specifically protect a personâs physical appearance and voice. ALMA EGGERS (ENG) traces how the new law transforms classic personality rights into intellectual property rights, making them transferable and commercially exploitable.
In the United States, two courts ruled this week that Meta and YouTube have failed to protect young users adequately and ordered the companies to pay millions in penalties. In a similar vein, EU Member States are discussing and enacting social-media bans. Last month, the Commission provisionally found that TikTokâs addictive design violates the Digital Services Act. Yet in order to reach such conclusions, regulators and platforms must first be able to measure and promote âdigital well-beingâ, as required by the DSA. NINA BARANOWSKA and GIANCLAUDIO MALGIERI (ENG) make a concrete proposal to operationalise âdigital well-beingâ, taking into account the vulnerability not only of minors but of all users.
FATIH TAĆĂI and EMRE HAYYAR (ENG)Â examine the Turkish draft law proposing a social-media ban and warn against treating platforms as inherently harmful. Although the Turkish proposal is more nuanced than others, they argue, it repeats the same mistake: it overlooks the negative consequences of excluding children and young people from modern public squares.
Technological change is also transforming legal education, yet universities are struggling to keep pace. TABEA BAUERMEISTER, MICHAEL GRĂNBERGER and PAULINA JO PESCH (GER) consider what will be expected of law graduates in the near future, stressing not only specific AI skills but also social, communicative and critical-reflective abilities.
In future, law students may not even need to consult external AI tools but could instead search directly for answers on the website of Germanyâs Federal Constitutional Court. At least if the Czech Constitutional Court sets a trend: a few weeks ago, it became the first apex court in Europe to introduce an AI-powered chatbot that provides answers about its case law. For ONDĆEJ KADLEC (ENG), however, the innovation raises more questions than it answers â about transparency, accountability and the interpretative role of AI.
Questions of transparency and accountability are also arising in India. Several users on X and Meta reported that their posts and accounts were blocked following government orders without any justification. For RAHUL PALLIPURATH (ENG), these state blocking orders point to a deeper problem: if those affected neither learn the reasons for the blocks nor have an effective way to challenge them, freedom of expression and access to justice are placed at risk.
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Meanwhile, Germany is debating how far the state may go in intervening to protect users in cyberspace. In its new draft bill on cybersecurity, the Federal Ministry of the Interior proposes expanding the powers of the Federal Criminal Police Office. NICOLAS ZIEGLER and CAROLIN KEMPER (GER)Â show why, despite these additional powers, the scope for action will remain narrow â and why the result may well be little additional security.
Conversely, the state is sometimes reluctant to reveal too much about itself. In February 2026, the Berlin Senate presented a draft law that would significantly restrict access to information to more effectively protect critical infrastructure. Yet instead of achieving this goal, PHILIPP SCHĂNBERGER and HANNAH VOS (GER) argue, the reform will weaken democratic oversight of the executive.
And Berlin would in fact do well to scrutinise the executive more closely. The cityâs Justice Senator considers a law designed to promote people with a migration background within the judiciary to be unconstitutional and therefore refuses to apply it. The constitution does not protect her in doing so, says THOMAS GROáș (GER) â quite the opposite: this amounts to executive disobedience.
In Mecklenburg-Western Pomerania, meanwhile, difficult parliamentary majorities have prompted a debate about amending the constitution to extend the time limit for forming a government. For MAX GEORG HĂGEL (GER), precisely such moderate changes are well-suited to adapting the constitution to new realities.
Italy, too, sought to adapt its constitution â the question was simply to which realities. In the referendum on Meloniâs judicial reform, Italians voted âno, grazieâ by 53.2 per cent â Giorgia Meloniâs first political defeat since taking office in 2022. BENEDETTA LOBINA (ENG) explains what this means for Meloniâs political power and why the result is a positive sign for constitutional checks and balances.
Checks and balances are also at stake in the debate surrounding the German Bookshop Prize: was Wolfram Weimer entitled to exclude three bookshops from the award? The case raises fundamental questions about the relationship between protecting democracy and state funding for culture. ANDRà BARTSCH and JAKOB HOHNERLEIN (GER) have serious doubts: only concrete hostility to the constitution could justify exclusion from funding; political views alone are not enough.
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Meanwhile, the Council of Europe is considering weakening protections for migrants under the European Convention on Human Rights. COLIN MURRAY (ENG) warns that this could undermine the core legal guarantees of the Belfast/Good Friday Agreement.
The credit extended to Ukraine is also being undermined. Viktor Orbån has blocked funds for Ukraine, despite having promised in December 2025 not to stand in the way. LUCAS SCHRAMM (ENG) explains why this time he may have gone too far.
Last week, the Court of Justice of the European Union ruled that leaving the Church alone does not justify dismissal by a church employer. HEIKO SAUER (GER) welcomes the judgement as a further step towards a constructive relationship between the CJEU and the Federal Constitutional Court. For ANNA KATHARINA MANGOLD (GER), the CJEU is right to strengthen equality rights and to set the Federal Constitutional Court new homework.
What actually happens if the homework is not done? The CJEU has now imposed a âŹ10 million penalty on Portugal for failing to implement a 2019 judgement on the Habitats Directive. LAURA HILDT (ENG) describes how, even in a seemingly straightforward case, more than a decade can pass without the law being fully implemented on the ground.
And finally, some good news. The European Citizensâ Initiative My Voice, My Choice for safe and accessible abortion has been signed by more than 1.2 million people â a major success. On 26 February 2026, the Commission announced that abortion services would be linked to the European Social Fund Plus. Member states will therefore be able to use EU funds in future to provide corresponding services for women across the Union. LAURA FORYS (ENG) calls this a âmasterclassâ in EU-law legal mobilisation, which has, for the first time, opened the way to European budgetary funding for abortion services.
A small step towards gender equality â and with it a slight shift in the patriarchal tissue of inequality, equality and violence: not merely a plaster, but a small sign of healing.
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Thatâs it for this week. Take care and all the best!
Yours,
the Verfassungsblog Team
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The post Anatomy of an Escalation appeared first on Verfassungsblog.
Deepfakes, manipulierte Videos, entstellte Stimmen â in der öffentlichen Debatte erscheinen sie jetzt als neue, beĂ€ngstigende Bedrohung. Sie produzieren Schlagzeilen, werfen juristische Fragen auf, geben Anlass fĂŒr neue Gesetzesinitiativen und technokratische Diskussionen. So will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig mit einem aktuellen Entwurf gezielt gegen digitale Gewalt und Deepfake-Missbrauch vorgehen. Doch wir sollten die eigentliche Dimension dieses gesamtgesellschaftlichen Problems nicht ĂŒbersehen: Deepfakes sind nicht Ursache, sondern das jĂŒngste Symptom. Sie sind ein technisches Upgrade fĂŒr eine Gewalt, die tief in unseren analogen MachtverhĂ€ltnissen wurzelt, und entlang sozialer Unterschiede systematisch diskriminiert.
Digitale Gewalt lĂ€sst sich nicht isoliert betrachten. Wer Frauen, queere Menschen oder andere marginalisierte Gruppen im Netz belĂ€stigt oder öffentlich herabwĂŒrdigt, tut dies selten aus einem technologischen Impuls heraus, sondern knĂŒpft vielmehr an allgegenwĂ€rtige Gewaltformen an, fĂŒr die wir klare Worte finden mĂŒssen: Stalking, EinschĂŒchterung, Machtmissbrauch. In der Praxis zeigt sich diese KontinuitĂ€t deutlich. Ich erinnere mich an Mandantinnen in Zeiten vor KI, die sich von ihrem Partner trennen wollten und von ihm mit der Veröffentlichung intimer Aufnahmen bedroht wurden, falls sie gehen. Die Macht dieser Drohung lag vor allem in der jederzeit möglichen digitalen Verbreitung und dem Kontrollverlust. Das hielt die Frauen faktisch in der Beziehung fest. In anderen FĂ€llen endete die mĂ€nnliche Kontrolle nicht mit der Trennung, sondern setzte sich danach fort: zunĂ€chst durch Nachstellen im Alltag, spĂ€ter durch gehackte Accounts und die Veröffentlichung persönlicher Informationen. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Gewalt zunehmend ins Digitale verlagert, ohne ihren Charakter zu verĂ€ndern.
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â Humboldt Rede zu Europa ââ
Wir freuen uns, Jakov MilatoviÄ, PrĂ€sident von Montenegro, als Redner der nĂ€chsten Humboldt-Rede zum Thema âThe European Union â Towards a New Era of Completion, Enlargement and Deepeningâ ankĂŒndigen zu dĂŒrfen. Die Veranstaltung beleuchtet die aktuelle EU-Agenda in einem entscheidenden Moment fĂŒr die europĂ€ische Integration.
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15. April 2026, 17 Uhr | Humboldt-UniversitÀt zu Berlin
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Auch im beruflichen Kontext wirkt dieses Muster fĂŒr Betroffene weiter. Eine junge Frau berichtete, wie ein Kollege sie zunĂ€chst am Arbeitsplatz belĂ€stigte und abwertete. Als sie sich wehrte, tauchten plötzlich manipulierte Bilder von ihr in sozialen Netzwerken auf. Die Botschaft ist klar: Eine Frau, die Grenzen zieht, wird mit (digitaler) Gewalt bestraft.
In einem anderen Fall eskalierte ein nachbarschaftlicher Konflikt ĂŒber Monate â bis schlieĂlich gefĂ€lschte Audioaufnahmen verbreitet wurden, um die betroffene Person gezielt sozial zu isolieren. Was als analoger, persönlicher Konflikt begann, wurde digital manipuliert und zur breiten öffentlichen Diffamierung eingesetzt.
Analoge und digitale Gewalt greifen ineinander, das beschreibt auch Collien Fernandes â im Anlass der GewaltausĂŒbung, in ihren Mitteln und schlieĂlich in ihrer Wirkung. Digitale Ăbergriffe sind selten ein isoliertes Ereignis. Deepfakes sind im bestehenden SozialgefĂŒge damit keine ZĂ€sur in der Logik sexualisierter Gewalt, sehr wohl aber eine neue Eskalationsstufe. Sie erhöhen Reichweite, Geschwindigkeit und Dauer der Traumatisierung. Ein Video, das frĂŒher vielleicht in einem engen sozialen Umfeld zirkulierte, erreicht heute potenziell Millionen â und bleibt womöglich lange Zeit abrufbar.
Wer digitale Gewalt wirksam bekĂ€mpfen will, darf die gesellschaftlichen Ursachen nicht auĂer Acht lassen. Es reicht nicht, nur technische Werkzeuge und Plattformen zu regulieren oder strafrechtliche TatbestĂ€nde zu definieren. Die aktuelle Debatte ist wichtig, um ĂŒber SchutzlĂŒcken nachzudenken, Rechtsklarheit zu schaffen und Signale zu setzen. Die eigentlichen Fragen aber lauten: Wie verĂ€ndern wir die gesellschaftlichen Strukturen, die Gewalt ermöglichen, normalisieren und verschleiern? Wie schaffen wir eine Kultur, in der Machtmissbrauch, BelĂ€stigung und Bedrohung nicht weiter bestehen, weder offline noch online?
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Das verweist auf gröĂere ZusammenhĂ€nge: auf ökonomische AbhĂ€ngigkeiten, die es erschweren, sich aus gewaltgeprĂ€gten Beziehungen zu lösen. Auf soziale Ungleichheit, die Verwundbarkeiten verstĂ€rkt. Auf eine Kultur, in der GrenzĂŒberschreitungen verharmlost und Machtmissbrauch zu lange toleriert werden â aus Sorge vor BeschĂ€mung und sozialer Isolation. PrĂ€vention, institutionelle Sensibilisierung und Bildung bleiben chronisch unterfinanziert. SchutzrĂ€ume fehlen, ebenso wie niedrigschwellige UnterstĂŒtzungsstrukturen. Wer hier nicht ansetzt, wird die Symptome regulieren, ohne die Ursachen zu verĂ€ndern.
Ein wirksamer Ansatz muss deshalb weiter reichen. Er umfasst die konsequente BekĂ€mpfung von Armut und Ungleichheit ebenso wie den Ausbau von Schutz- und Beratungsstrukturen. Er verlangt eine Bildung, die MachtverhĂ€ltnisse reflektiert und digitale wie analoge Gewalt gleichermaĂen adressiert. Er setzt voraus, dass gesellschaftliche Verantwortung nicht abstrakt bleibt. Und an die Jurist*innen, die das hier lesen: Vor allem reicht es nicht, rechtliche Defizite nur zu diagnostizieren. Es braucht konkrete VorschlĂ€ge, Austausch und erste Schritte â auch und gerade von jenen, die sich bislang hinter dogmatischen ErwĂ€gungen zurĂŒckziehen.
Zu all dem gehört auch, Rollenbilder zu hinterfragen. Wir brauchen MĂ€nner, die bereit sind, hinzusehen und zu handeln, die in ihrem Umfeld ĂŒber sexualisierte Gewalt sprechen, ĂŒber die eigene Rolle in Beziehungen, ĂŒber Care-Arbeit, ĂŒber gewaltfreie MĂ€nnlichkeit. MĂ€nner, die TĂ€ter konfrontieren, offen verurteilen und Verantwortung ĂŒbernehmen. Und wir brauchen Frauen, die zusammenhalten, Erfahrungen teilen, ihre Wut spĂŒren und solidarisch handeln im Sinne einer kollektiven FĂŒrsorge.
Digitale Gewalt macht also vor allem sichtbar, wie eng Macht, Kontrolle und Geschlecht in unserer Gesellschaft weiterhin miteinander verknĂŒpft sind. Deepfakes treffen ĂŒberproportional Frauen und MĂ€dchen sowie marginalisierte Personen. Sie reproduzieren Sexismus, Rassismus, Machtdynamiken und das patriarchale Narrativ. Sie schreiben alte Machtmuster in neue Technologien fort: dass Körper und Stimme und alles, was erfassbar ist, zum Objekt gemacht werden können. Wer digitale Ăbergriffe verhindern will, muss unbequem werden und erkennen: Der Kampf gegen Deepfakes ist Teil des gröĂeren Kampfes gegen Gewalt und Ungleichheit insgesamt.
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von MAXIM BĂNNEMANN
âIch habe einen Platz fĂŒr die KrĂ€he ausgekratzt. In meinem Inneren. Also, da, unterhalb meiner Rippen. Ich habe sie in den Ărmel meines roten Hemdes gewickelt und dann da hineingeschoben. Kleine rote Mumie. Jetzt habe ich eine KrĂ€he in mir, und niemand darf es wissen.â Einsam wandert die untote ErzĂ€hlerin dieser Geschichte durch die Vereinigten Staaten. Auf ihrem Weg zur WestkĂŒste flackern Erinnerungen aus ihrem Vorleben auf. Wo einst ihr Herz schlug, liegt nun eine KrĂ€he, die hin und wieder Wörter ausstöĂt. Eine Apokalypse hat das Land heimgesucht. Zombies langweilen sich in Hotels, erzĂ€hlen Geschichten und verspeisen Menschen. Die Gedankenwelt in diesem sprachlich meisterhaften DebĂŒtroman ist fragmentarisch, aber von einem alles ĂŒberwölbenden Thema durchzogen: der tiefen Trauer um etwas, das einmal da war und nicht mehr wiederkommt.
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zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Es sind die immer gleichen Dynamiken: Gewalt wird öffentlich sichtbar, das sieht gar nicht hĂŒbsch aus â also klebt man hektisch ein strafrechtliches Pflaster drĂŒber und atmet wieder aus. Diesmal also Deepfakes. Wie Asha Hedayati in unserem Editorial macht auch AZIZ EPIK (DE) diese Dynamik sichtbar: Alle schauen hoffnungsvoll aufs Strafrecht, doch die eigentlichen und nachhaltigeren Lösungen liegen woanders. Digitale Gewalt sei patriarchale Gewalt â und wer sie bekĂ€mpfen will, muss das Pflaster abziehen und sich die strukturellen Ursachen angucken, auch wenn es weh tut.
DĂ€nemark versucht ebenfalls, die Symptome zu bekĂ€mpfen. Als erstes Land in der EU wird DĂ€nemark nun Erscheinungsbild und Stimme einer Person gesetzlich schĂŒtzen. ALMA EGGERS (EN) zeichnet nach, wie das Gesetz klassische Persönlichkeitsrechte in ImmaterialgĂŒterrechte verwandelt â und damit ĂŒbertragbar und kommerziell verwertbar macht.
In den USA haben diese Woche gleich zwei Gerichte entschieden, dass Meta und YouTube junge Nutzer*innen nicht ausreichend schĂŒtzen, und die Unternehmen zu Millionenstrafen verurteilt. In der EU werden dagegen Social-Media-Bans diskutiert. Letzten Monat hat die Kommission vorlĂ€ufig festgestellt, dass TikToks sĂŒchtig machendes Design den DSA verletzt. Doch fĂŒr diese Feststellung mĂŒssen Regulierungsbehörden und Plattformen âdigitales Wohlbefindenâ, wie es der DSA voraussetzt, ĂŒberhaupt messen und fördern können. NINA BARANOWSKA und GIANCLAUDIO MALGIERI (EN) machen einen konkreten Vorschlag, der die VulnerabilitĂ€t nicht nur von MinderjĂ€hrigen, sondern von allen Nutzer*innen berĂŒcksichtigt.
FATIH TAĆĂI und EMRE HAYYAR (EN) untersuchen den tĂŒrkischen Gesetzentwurf fĂŒr ein Social-Media-Verbot und warnen davor, Plattformen pauschal als schĂ€dlich zu behandeln. Der tĂŒrkische Entwurf sei zwar differenzierter als andere, begehe jedoch denselben Fehler: Er blende die negativen Folgen davon aus, Kinder und Jugendliche von den modernen demokratischen MarktplĂ€tzen auszuschlieĂen.
Der technologische Wandel verĂ€ndert auch das Jura-Studium grundlegend, doch die PrĂŒfungsordnungen kommen nicht recht hinterher. TABEA BAUERMEISTER, MICHAEL GRĂNBERGER und PAULINA JO PESCH (DE) denken darĂŒber nach, was von Absolvent*innen juristischer StudiengĂ€nge in naher Zukunft verlangt werden soll, und betonen neben spezifischen KI-Kompetenzen auch soziale, kommunikative und kritisch-reflexive FĂ€higkeiten.
In Zukunft mĂŒssen Jura-Studierende vielleicht gar keine externe KI bemĂŒhen, sondern können direkt auf der Webseite des BVerfG nach Antworten suchen. Zumindest, wenn das tschechische Verfassungsgericht einen Trend auslöst: Das Gericht hat vor wenigen Wochen als erstes Höchstgericht Europas einen KI-gestĂŒtzten Chatbot eingefĂŒhrt, der Antworten zu seiner Rechtsprechung liefert. FĂŒr ONDĆEJ KADLEC (EN) wirft das allerdings mehr Fragen auf, als es beantwortet: zu Transparenz, Verantwortlichkeit und der interpretativen Rolle von KI.
Fragen zu Transparenz und Verantwortlichkeit stellen sich auch in Indien. Dort berichteten mehrere Nutzer*innen von X und Meta, dass ihre BeitrĂ€ge und Accounts nach staatlichen Anordnungen gesperrt wurden â ohne Angabe von GrĂŒnden. FĂŒr RAHUL PALLIPURATH (EN) verweisen diese staatlichen SperrverfĂŒgungen auf ein grundlegenderes Problem: Dass Betroffene weder die GrĂŒnde fĂŒr die Sperren erfahren noch wirksam dagegen vorgehen können, gefĂ€hrde die Meinungsfreiheit und den Zugang zu Recht.
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Deutschland diskutiert wĂ€hrenddessen darĂŒber, wie weit der Staat eingreifen darf, um Nutzer*innen im Cyberspace zu schĂŒtzen. In seinem neuen Referentenentwurf zur Cybersicherheit setzt das Bundesinnenministerium auf mehr Eingriffsbefugnisse fĂŒr das Bundeskriminalamt. NICOLAS ZIEGLER und CAROLIN KEMPER (DE) zeigen, warum trotz weiterer Eingriffsbefugnisse die Handlungsmöglichkeiten eng bleiben â und am Ende kaum mehr Sicherheit entsteht.
Andersherum will der Staat lieber nicht zu viel von sich preisgeben. Der Berliner Senat hat im Februar 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Informationszugang empfindlich einschrĂ€nkt, um kritische Infrastruktur besser zu schĂŒtzen. Doch statt dieses Ziel zu erreichen, so PHILIPP SCHĂNBERGER und HANNAH VOS (DE), wird die Reform die demokratische Kontrolle der Exekutive schwĂ€chen.
Dabei tĂ€te Berlin gut daran, die Exekutive stĂ€rker zu kontrollieren: Die Berliner Justizsenatorin hĂ€lt ein Gesetz, das eingewanderte Personen in der Justiz fördern soll, fĂŒr verfassungswidrig und will es deshalb nicht anwenden. Die Verfassung schĂŒtze sie damit nicht, meint THOMAS GROáș (DE), im Gegenteil: Das sei exekutiver Ungehorsam.
In Mecklenburg-Vorpommern diskutiert man angesichts schwieriger MehrheitsverhĂ€ltnisse nun eine VerfassungsĂ€nderung, um die Frist zur Regierungsbildung zu verlĂ€ngern. Gerade solche maĂvollen Ănderungen sind laut MAX GEORG HĂGEL (DE) geeignet, die Verfassung an neue RealitĂ€ten anzupassen.
Auch Italien wollte seine Verfassung anpassen â die Frage ist nur, an welche RealitĂ€ten. Im Referendum ĂŒber Melonis Verfassungsreform der Justiz stimmten die Italiener*innen nun mit 53,2 % fĂŒr âno, grazieâ â Melonis erste politische Niederlage seit ihrem Amtsantritt 2022. BENEDETTA LOBINA (EN) erklĂ€rt, was das fĂŒr Giorgia Melonis politische Macht bedeutet und warum das Ergebnis ein gutes Zeichen fĂŒr die verfassungsrechtliche Gewaltenteilung ist.
Um Gewaltenteilung geht es auch bei der Debatte um den Deutschen Buchhandlungspreis: Durfte Wolfram Weimer drei Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis ausschlieĂen? Der Fall wirft grundsĂ€tzliche Fragen zum VerhĂ€ltnis von Demokratieschutz und staatlicher Kulturförderung auf. ANDRĂ BARTSCH und JAKOB HOHNERLEIN (DE) haben starke Zweifel: Nur konkrete Verfassungsfeindlichkeit rechtfertige einen Förderausschluss, politische Ansichten allein genĂŒgten nicht.
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Mapping Article 13: Academic and Scientific Freedom under the EU Charter
Vasiliki Kosta & Marie MĂŒller-Elmau (eds.)
Academic freedom is under pressure. Though protected by Article 13 of the EU Charter, academic freedom in the context of EU law received practically no or very little attention. As legal and political developments accelerate, the meaning of this right is taking shape in real time. This edited volume puts Article 13 of the EU Charter in the spotlight and reflects its potential in light of past and present threats to academic freedom.
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WÀhrenddessen erwÀgt der Europarat, den Schutz von Migrant*innen unter der EuropÀischen Menschenrechtskonvention zu schwÀchen. COLIN MURRAY (EN) warnt, dass dies die zentralen Rechtsgarantien des Belfast/Good Friday Agreement untergraben könnte.
Untergraben wird auch der Kredit fĂŒr die Ukraine: Viktor OrbĂĄn blockierte die Mittel fĂŒr die Ukraine, obwohl er im Dezember 2025 zugesagt hatte, sich nicht querzustellen. LUCAS SCHRAMM (EN) erklĂ€rt, warum er diesmal zu weit geht.
Der EuGH hat letzte Woche entschieden, dass ein Kirchenaustritt allein keine KĂŒndigung durch kirchliche Arbeitgeber rechtfertigt. HEIKO SAUER (DE) begrĂŒĂt das Urteil als weiteren Schritt zu einem konstruktiven VerhĂ€ltnis zwischen EuGH und BVerfG. FĂŒr ANNA KATHARINA MANGOLD (DE) stĂ€rkt der EuGH zu Recht die Gleichheitsrechte und gibt dem BVerfG neue Hausaufgaben auf.
Was passiert eigentlich, wenn man die Hausaufgaben nicht erledigt? Der EuGH hat gegen Portugal nun ein Zwangsgeld von 10 Millionen Euro verhÀngt, weil das Land ein Urteil aus dem Jahr 2019 zur Habitat-Richtlinie nicht umgesetzt hat. LAURA HILDT (EN) beschreibt, wie selbst in einem scheinbar unkomplizierten Fall mehr als ein Jahrzehnt vergehen kann, ohne dass sich das Recht vor Ort vollstÀndig durchsetzt.
Und gute Nachrichten zum Schluss: Die EuropĂ€ische BĂŒrgerinitiative My Voice, My Choice fĂŒr sicheren und zugĂ€nglichen Schwangerschaftsabbruch wurde von mehr als 1,2 Millionen Menschen unterzeichnet â ein groĂer Erfolg. Am 26. Februar 2026 kĂŒndigte die Kommission an, SchwangerschaftsabbrĂŒche an den EuropĂ€ischen Sozialfonds Plus zu koppeln. Damit können Mitgliedstaaten kĂŒnftig EU-Mittel nutzen, um entsprechende Leistungen fĂŒr Frauen in der gesamten Union bereitzustellen. LAURA FORYS (EN) sieht darin eine âmasterclassâ unionsrechtlicher Rechtsmobilisierung, die erstmals den Weg zu europĂ€ischen Haushaltsmitteln fĂŒr SchwangerschaftsabbrĂŒche freigemacht hat.
Ein kleiner Schritt Richtung Geschlechtergleichheit â und damit eine kleine Verschiebung im patriarchalen Gewebe von Ungleichheit, Gleichheit und Gewalt: nicht bloĂ Pflaster, sondern ein StĂŒckchen Heilung.
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Das warâs fĂŒr diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
Â
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Wer sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) betÀtigt, soll in Zukunft auch in Sachsen stets vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden können. Nach der am Mittwoch verabschiedeten Novellierung des sÀchsischen Juristenausbildungsgesetzes kann Bewerberinnen und Bewerbern der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst auch dann versagt werden, wenn sie sich verfassungsfeindlich, aber nicht strafbar verhalten haben. Damit beendet der Landtag den sÀchsischen Alleingang, auf den er sich 2021 mit der Normierung der Strafbarkeitsvoraussetzung selbst begeben hatte.
Wirklich fern von ausgetretenen Pfaden und in Abstand zu anderen BundeslĂ€ndern hatte den Freistaat aber erst der SĂ€chsische Verfassungsgerichtshof (SĂ€chsVerfGH) gebracht. Dieser entschied 2021 und in der Hauptsache im Jahr 2022, dass es unverhĂ€ltnismĂ€Ăig und damit verfassungswidrig sei, Personen den Zugang zum Vorbereitungsdienst zu verwehren, wenn sie sich nicht strafbar gemacht haben. Das SĂ€chsische OVG erklĂ€rte sich kĂŒrzlich â trotz offenkundiger Zweifel â an diese Rechtsprechung gebunden.
SpĂ€testens damit galten in Sachsen weniger strenge Anforderungen an die Verfassungstreue im juristischen Vorbereitungsdienst als in den ĂŒbrigen BundeslĂ€ndern, wo es regelmĂ€Ăig genĂŒgt, sich gegen die fdGO zu betĂ€tigen â dies in Ăbereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) (siehe nur BVerwG). Sowohl eine fast 2.000 Unterschriften starke Petition als auch das SĂ€chsische Justizministerium machten es sich daraufhin zum Ziel, Sachsen nicht zu einem âRefugium fĂŒr Rechtsextremistenâ werden zu lassen. Ergebnis dieser BemĂŒhungen ist das am Mittwoch beschlossene erste Ănderungsgesetz zum SĂ€chsischen Juristenausbildungsgesetz (SĂ€chsJAG).
Mit Spannung ist zu erwarten, wie der SĂ€chsVerfGH die GesetzesĂ€nderung bewerten wird. Denn auf den ersten Blick ergeben sich durchaus deutliche WidersprĂŒche zu seiner Rechtsprechung. Um diese aufzulösen, ist eine genaue Analyse der damaligen Entscheidung und der alten Rechtslage erforderlich. Im Ergebnis erweist sich die Ănderung des SĂ€chsJAG als bundes- und landesverfassungskonform.
Bisher war in Sachsen die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst regelmĂ€Ăig zu versagen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekĂ€mpft (§ 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SĂ€chsJAG a.F.). DarĂŒber hinaus konnte (und kann) die Einstellungsbehörde auch auf die Generalklausel des § 8 Abs. 4 Nr. 1 SĂ€chsJAG zurĂŒckgreifen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Bewerberin oder den Bewerber fĂŒr den Vorbereitungsdienst als ungeeignet erscheinen lassen.
Die Voraussetzung der Strafbarkeit hatte der Gesetzgeber in Anlehnung an § 7 Nr. 6 BRAO geschaffen, wo ebenfalls ein strafbares BekĂ€mpfen der fdGO erforderlich ist, um den Zugang zur Rechtsanwaltschaft zu verweigern. Unklar blieb allerdings, ob die Strafbarkeit damit zur generellen Voraussetzung fĂŒr die Versagung des Zugangs bei Verfassungsfeinden gemacht werden sollte oder bei nicht strafbarem Verhalten auf die Generalklausel zurĂŒckgegriffen werden kann. Ein SpezialitĂ€tsverhĂ€ltnis lag wegen unterschiedlicher Rechtsfolgen in Bezug auf das Ermessen fern.
Gleichwohl entschied der SĂ€chsVerfGH, dass die Einstellungsbehörde den Zugang auch auf Grundlage der Generalklausel bei nicht strafbar handelnden Verfassungsfeinden nicht versagen dĂŒrfe. Das Gericht stĂŒtze sich dabei auf den von Seiten des Gesetzgebers selbst hergestellten Bezug zur BRAO. Da der Anwaltsberuf das zweite juristische Staatsexamen und damit den juristischen Vorbereitungsdienst voraussetzt, mĂŒssten unter VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeitsgesichtspunkten gleiche Zugangsvoraussetzungen in Bezug auf die Verfassungstreue gelten. Andernfalls wĂŒrde die Strafbarkeitsvoraussetzung des § 7 Nr. 6 BRAO entwertet.
Zugleich wurde und wird die Lage in der restlichen Bundesrepublik konsequent anders beurteilt. So stellte das BVerwG jĂŒngst in Bezug auf Bayern klar, dass die gegenĂŒber der Anwaltschaft erhöhten Verfassungstreuepflichten zulĂ€ssig und gerade ein Spezifikum deutscher Juristenausbildung sind.
Seit PreuĂen in der rein universitĂ€ren Juristenausbildung die Gefahr eines wenig staatsnah und praktisch geprĂ€gten Beamtenapparats sah, muss jede deutsche Volljuristin und jeder deutsche Volljurist einmal, nĂ€mlich wĂ€hrend des juristischen Vorbereitungsdienstes, Teil dieser Staatlichkeit gewesen sein (dazu auch hier). WĂ€hrend die Anwaltschaft anderer Staaten eigene PrĂŒfungsformate kennt (bar exam) oder allein auf universitĂ€re AbschlĂŒsse setzt, fĂŒhrt hierzulande der Weg in den freien Beruf durch ein âunfreiesâ, weil öffentliches Ausbildungs- oder BeamtenverhĂ€ltnis. Das Referendariat ist damit der Flaschenhals fĂŒr nahezu alle juristischen Berufe.
Diesen Bezug stellt der Gesetzgeber her, indem er in § 4 Nr. 4 BRAO und § 5 Abs. 5 Satz 1 BNotO die âBefĂ€higung zum Richteramtâ einfordert. Der juristische Vorbereitungsdienst mag der Sache nach zu verschiedenen juristischen Berufen ausbilden, formal ist es ein Vorbereitungsdienst allein zur Erlangung der RichteramtsbefĂ€higung mit entsprechend erhöhten, vom BVerfG selbst entwickelten Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht (BVerfGE 39, 334 ff.; 46, 34 ff.). An diese, ihrem Regelungsbereich entzogene BefĂ€higung einschlieĂlich der dazu erforderlichen Verfassungstreue knĂŒpfen die BRAO und die BNotO bewusst an.
Der SĂ€chsVerfGH ist vielfach dafĂŒr kritisiert worden, dass er diese AnknĂŒpfung auf den Kopf stellt und das SĂ€chsJAG an den Vorgaben der BRAO misst. Diese Kritik ist zumindest teilweise unbegrĂŒndet, weil der sĂ€chsische Gesetzgeber sein JAG genau so gemeint hatte. Liest man die Protokolle der seinerzeit hitzig gefĂŒhrten Landtagsdebatte (PlPr 7/22, S. 1421 ff.), wird schnell klar, dass die Strafbarkeitsvoraussetzung bewusst mit Blick auf die Berufsfreiheit normiert und an einen RĂŒckgriff auf die Generalklausel nicht gedacht wurde.
Verfassungsfeindschaft ohne strafbares Verhalten sollte nach dem erkennbaren Willen des sĂ€chsischen Gesetzgebers gerade kein Versagungsgrund sein. Zugleich eröffnet die Ă€ltere, aus den 1970er Jahren stammende Rechtsprechung des BVerfG den Einstellungsbehörden sehr weite SpielrĂ€ume bei der Versagung des Zugangs fĂŒr verfassungsfeindliche Bewerberinnen und Bewerber, unabhĂ€ngig von der Strafbarkeit ihres Verhaltens.
Im Jahr 2022 befand sich der SĂ€chsVerfGH insofern in der besonderen Situation, ĂŒber die Versagung des Zugangs fĂŒr eine Person entscheiden zu mĂŒssen, die zwar nach der Rechtsprechung des BVerfG zulĂ€ssig (Rn. 51), nach dem SĂ€chsJAG aber unzulĂ€ssig war. Das Landesverfassungsgericht entschied sich interessanterweise gegen die Linie des BVerfG und fĂŒr den Grundrechtsschutz des Bewerbers. Dabei formuliert der SĂ€chsVerfGH die Orientierung des Gesetzgebers an der BRAO als VerhĂ€ltnismĂ€ĂigkeitserwĂ€gung aus und erhebt diese Bezugnahme damit zu einem verfassungsrechtlichen Argument, ohne dabei â soweit erkennbar â von der Rechtsprechung des BVerfG abweichen zu wollen.
Ob die Entscheidung grundrechtsdogmatisch zwingend war, sei dahingestellt. Ein echter Widerspruch zu den Entscheidungen des BVerfG liegt darin aber nicht. Denn das BVerfG hatte seinerzeit keine staatliche Versagungspflicht gegenĂŒber Verfassungsfeinden statuiert, sondern allein ein verfassungsrechtliches Versagungsrecht. Auf dieses Recht kann der Landesgesetzgeber im Rahmen seines legislativen Gestaltungsspielraums zugunsten der Berufsfreiheit durchaus verzichten. Genau diesen Weg dĂŒrfte der sĂ€chsische Gesetzgeber seinerzeit intendiert haben.
Insofern drĂŒckt sich in den Entscheidungen aus 2021 und 2022 weniger eine grundrechtsdogmatische Abweichung der sĂ€chsischen Berufs- und Ausbildungsfreiheit vom GG aus, sondern vielmehr die konsequente Anwendung des Landesrechts mit entsprechender landesverfassungsrechtlicher Bewertung.
Der Entscheidung des SĂ€chsVerfGH liegt zugrunde, dass dem einfachen Gesetzgeber hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst eigene GestaltungsspielrĂ€ume zukommen, die nicht vollstĂ€ndig durch das BVerfG determiniert sind. Dem ist zuzustimmen. Wenn der Landesgesetzgeber in AusĂŒbung dieser SpielrĂ€ume eine bewusst grundrechtsfreundliche Ausgestaltung wĂ€hlt und die Einstellungsbehörde diese zulasten eines Bewerbers ĂŒbergeht, kann darin eine Verletzung der von der SĂ€chsVerf geschĂŒtzten Berufs- und Ausbildungsfreiheit liegen, selbst wenn die Ablehnung mit der Rechtsprechung des BVerfG vereinbar ist.
Mit der nun beschlossenen Ănderung des SĂ€chsJAG ist die landesverfassungsrechtliche Rechtslage nun neu zu bewerten. SelbstverstĂ€ndlich kann der Gesetzgeber durch eine Ănderung des einfachen Rechts nicht die verfassungsrechtlichen ErwĂ€gungen des SĂ€chsVerfGH aus der Welt schaffen. Die Novellierung von § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SĂ€chsJAG hat schon aus normhierarchischen GrĂŒnden keinen Einfluss auf den Geltungsumfang der Berufs- und Ausbildungsfreiheit i.S.d. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und Art. 29 Abs. 1 SĂ€chsVerf.
Die Ănderung wirkt sich aber entscheidend auf die landesverfassungsrechtliche AbwĂ€gung aus, weil der demokratisch legitimierte Gesetzgeber nunmehr sein bundesverfassungsrechtlich garantiertes Ablehnungsrecht in vollem Umfang in Anspruch nehmen will. Der sĂ€chsische Gesetzgeber revidiert insofern seine bisherige Intention (S. 12): ZukĂŒnftig sollen die Zugangsvoraussetzungen fĂŒr den juristischen Vorbereitungsdienst nicht mehr an die BRAO anknĂŒpfen. Damit verliert die BRAO jede Relevanz fĂŒr die Auslegung des SĂ€chsJAG und auch fĂŒr die landesverfassungsrechtliche AbwĂ€gung.
Streng genommen muss der SĂ€chsVerfGH â will er die Novellierung des SĂ€chsJAG halten â nicht einmal von seiner bisherigen Rechtsprechung abweichen. Denn die damaligen Entscheidungen aus 2021 und 2022 bezogen sich de facto allein auf die Generalklausel des § 8 Abs. 4 Nr. 1 lit. b SĂ€chsJAG. Die speziellere Vorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SĂ€chsJAG war mangels relevanter Vorstrafen des oder Ermittlungsverfahren gegen den BeschwerdefĂŒhrer unanwendbar. Daher blieb nur die Generalklausel mit dem Begriff der Ungeeignetheit. Die SĂ€chsVerf verbietet es, so der SĂ€chsVerfGH, Versagungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit auf diese Norm zu stĂŒtzen (S. 12).
Dabei kann es auch nach der Ănderung des SĂ€chsJAG problemlos bleiben. Im Sinne des Parlamentsvorbehalts und der Rechtssicherheit wĂ€re es sogar zu begrĂŒĂen, wenn die Entscheidung des SĂ€chsVerfGH als Appell verstanden wird, die geschriebenen VersagungsgrĂŒnde auch in anderen BundeslĂ€ndern zu prĂ€zisieren oder ĂŒberhaupt geschriebene VersagungsgrĂŒnde zu schaffen.
Zu der von der geplanten Ănderung betroffenen spezielleren Regelung in § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SĂ€chsJAG hat der SĂ€chsVerfGH hingegen keine Entscheidung getroffen, von der abgewichen werden mĂŒsste. Insgesamt ist die Entscheidung des SĂ€chsVerfGH verstĂ€ndlich und nachvollziehbar als eine Begrenzung der SpielrĂ€ume der Einstellungsbehörde zu verstehen. Als eine Begrenzung der gesetzgeberischen SpielrĂ€ume ĂŒber das vom BVerfG festgesteckte MaĂ war sie hingegen wohl nie gemeint.
Eine Verwerfung der Ănderung wĂ€re hingegen nicht nur ein RĂŒckschlag in den BemĂŒhungen, den juristischen Vorbereitungsdienst gegen Verfassungsfeinde abzusichern. Damit wĂŒrde der SĂ€chsVerfGH tatsĂ€chlich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehen und damit mit dem VerhĂ€ltnis von BVerfG und Landesverfassungsgerichten ein Konfliktfeld eröffnen, das rechtswissenschaftlich bisher kaum ausgeleuchtet ist.
Diese jĂŒngsten Entwicklungen zeugen erneut davon, dass bundesweit einheitliche Zugangsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst im Deutschen Richtergesetz fehlen. Die LĂ€nder können die juristische Ausbildung nur solange und soweit regeln, wie der Bund nicht selbst tĂ€tig wird (vgl. Art. 72 Abs. 1, Art. 74 Nr. 27 GG).
Der SĂ€chsische Landtag sollte weiter darĂŒber nachdenken, ein gesetzliches Leitbild fĂŒr die juristische Ausbildung in das SĂ€chsJAG aufzunehmen. Ein solches Leitbild könnte Auskunft ĂŒber die verfassungsmĂ€Ăigen Wertentscheidungen geben, die nach der Vorstellung der Staatsregierung in Ăbereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG die juristische Ausbildung und die Auslegung des SĂ€chsJAG im Ganzen bestimmen sollen (zur Bedeutung fĂŒr die Auslegung von VersagungsgrĂŒnden erst kĂŒrzlich VG Koblenz, S. 4).
Rechtsstaatliche Grundwerte in der juristischen Ausbildung zu vermitteln, bleibt in jedem Fall eine zentrale Aufgabe der Ausbilderinnen und Ausbilder vor Ort. Sie mĂŒssen das SĂ€chsJAG, in welcher Ausgestaltung auch immer, mit Leben fĂŒllen. So gilt: Juristenausbildung braucht Verfassungsvermittlung â ob in Sachsen oder anderswo.
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Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ
Feed Titel: Rubikon
Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Freundinnen und Freunde des Rubikon,
die letzten zwei Jahre bin ich durch meine persönliche Hölle gegangen: Ich war angeblich unheilbar krank, brach unter epileptischen AnfĂ€llen auf offener StraĂe zusammen, wĂ€re mehrfach fast gestorben und verlor ⊠einmal wirklich alles.
Doch dann nahmen mich fremde Menschen bei sich auf und pflegten mich gesund, fand ich Wohlwollen und UnterstĂŒtzung, schenkte man mir WertschĂ€tzung und Ermutigung und folgte ich schlieĂlich dem Ruf meiner Seele und begab mich auf meinen sehr persönlichen Heilungsweg. Auf dieser Reise traf ich auch jene Menschen, Profis in ihrem jeweiligen Bereich, mit denen ich nun zusammen Neues schaffen werde. Kurzum: Das Universum meinte es gut mit mir.
Daher ist es nun auch endlich soweit, dass ich mein vor lĂ€ngerer Zeit gegebenes Versprechen einlösen kann: der Rubikon, das Magazin, das wie kein zweites in der Corona-Zeit fĂŒr Wahrheit und Besonnenheit warb und Millionen Menschen berĂŒhrte, kehrt zurĂŒck.
Warum, fragen Sie? Weil in Zeiten globaler Dauerkrisen lĂ€ngst nicht nur der regulĂ€re, sondern auch der freie Medienbetrieb, wo er denn ĂŒberhaupt noch existiert, allzu oft in Voreingenommenheit oder einer Begrenztheit der Perspektive versinkt â und wir der Meinung sind, dass es die letzten Reste der Presse- und Meinungsfreiheit sowie von PluralitĂ€t und offenem Diskurs bedingungslos zu verteidigen gilt. Ganz im Sinne Bertolt Brechts: âWenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff ĂŒbergehen.â
Gerade jetzt braucht es ein Medium, das ausspricht, was andere nicht einmal zu denken wagen. Das die wirklich wichtigen Fragen stellt und genau den Richtigen argumentativ einmal ordentlich auf die FĂŒĂe tritt. Das Alternativen aufzeigt und Propaganda entlarvt. Als Korrektiv fĂŒr Massenmedien und Politik. Sowie auch und vor allem als Sprachrohr fĂŒr jene, die man â unter dem Vorwand alternativloser SachzwĂ€nge â entmenschlicht, entwĂŒrdigt, ausgrenzt, abhĂ€ngt und verarmt. Als Plattform fĂŒr eben ihre Utopien. Einer besseren, menschlichen und gerechteren Welt. Eine starke, unzensierbare Stimme der Zivilgesellschaft.
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Mit Dank und herzlichen GrĂŒĂen fĂŒr ein glĂŒckliches, gesundes, friedliches Jahr 2025:
Ihr
Jens Wernicke
Feed Titel: Vera Lengsfeld