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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE


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Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Verlorene Mitte: Wie Ignazio Cassis die Neutralität verspielt

Die Schweiz liebt das Bild von sich selbst als unverzichtbare Vermittlerin. Als Ort des Dialogs, der diskreten Kanäle, der Guten Dienste. Doch dieses Selbstbild trägt nur so lange, wie es von den Konfliktparteien geteilt wird. Genau daran aber hapert es zunehmend – und der Außenminister, Bundesrat Ignazio Cassis (FDP/Tessin) trägt dafür eine zentrale Verantwortung.

Cassis reist dieser Tage nach Kiew und Moskau, um als amtierender Vorsitzender der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Gesprächsbereitschaft zu signalisieren. Formal ist das legitim, institutionell nachvollziehbar. Politisch jedoch wirkt es widersprüchlich, ja naiv. Denn die Schweizer Politik im Allgemeinen und Cassis im Besonderen haben sich im Ukraine-Krieg längst eindeutig positioniert. Mit der fast integralen Übernahme der EU-Sanktionen und einer demonstrativen Solidarität mit Kiew hat sie ihre traditionelle Rolle als strikt neutraler Akteur faktisch aufgegeben.

Der Präger des Ansatzes der «kooperativen Neutralität» hat zum Beispiel auf dem Berner Bundesplatz vor Pro-Ukraine-Demonstranten den ukrainischen Präsidenten per Video zugeschaltet und an der Demonstration gesprochen. Seit all dem betrachtet Moskau die Schweiz als «unfreundlichen Staat».

Genau hier liegt der Kern des Problems: Wer vermitteln will, muss von allen Seiten als glaubwürdig wahrgenommen werden. Cassis hingegen versucht, zwei Rollen gleichzeitig zu spielen – die des moralisch klar positionierten westlichen Partners und die des neutralen Brückenbauers. In der Theorie mag das vereinbar sein, denn bisher hat sich die Schweiz ans Neutralitätsrecht gehalten. In der Praxis ist es ein Widerspruch. Russland lässt keinen Zweifel daran, dass es die Schweiz nicht mehr als unabhängige Instanz betrachtet. Entsprechend beansprucht Moskau demonstrativ die Deutungshoheit über Cassis' Besuch, kündigt Termine, Inhalte und Presseauftritte an, während Bern hinterher kommuniziert.

Das ist mehr als ein protokollarisches Detail. Es ist ein Machtzeichen. Wer den Rahmen setzt, definiert die Rolle des Gegenübers. Cassis reist nach Moskau nicht als gleichwertiger Vermittler, sondern als Bittsteller einer Organisation, die Russland seit Jahren als «Instrument des Westens» bezeichnet. Dass der russische Außenminister Lawrow die OSZE nur noch akzeptieren will, wenn sie auf russische Forderungen eingeht, zeigt die Grenzen dieser Mission unmissverständlich auf.

Man muss dabei nicht zurück zur Maxime gehen: «Der Außenminister schweigt in vier Sprachen» – es genügt, wenn sich die Stellungnahmen am Völkerrecht orientieren, und zwar unabhängig davon, wen es betrifft. Man kann sich nicht einmal solidarisch zeigen (Ukraine) und ein anderes Mal schweigen (Gaza).

Der Vergleich mit Cassis' Vorgängerin im OSZE-Vorsitz, der finnischen Außenministerin Elina Valtonen, ist aufschlussreich. Valtonen verzichtete bewusst auf Besuche in Moskau und machte erst gar keinen Hehl aus ihrer klaren Haltung gegenüber Russland. Cassis hingegen glaubt, Neutralität durch Präsenz herstellen zu können – obwohl die politische Ausgangslage längst eine andere ist. Der Unterschied: Finnland trat offen als Partei mit klaren Werten auf, die Schweiz hingegen klammert sich rhetorisch an die Neutralität, lebt diese aber nicht mehr auf glaubwürdige Art.

Besonders problematisch ist dabei der Eindruck selektiver Konsequenz. Cassis betont in Kiew die Solidarität mit der Ukraine, spricht von Völkerrecht und Gerechtigkeit, reist mit Helm und Symbolik in ein angegriffenes Land. Gleichzeitig erwartet er, in Moskau als glaubwürdiger Gesprächspartner akzeptiert zu werden. Doch Neutralität ist kein Schalter, den man je nach Termin umlegt. Sie ist ein langfristiges Vertrauensverhältnis – und dieses wurde aus Sicht Russlands bereits aufgekündigt.

Das Resultat ist eine Außenpolitik zwischen den Stühlen. Die Ukraine und ihre westlichen Partner sehen in der Schweiz einen solidarischen, aber politisch begrenzten Akteur. Russland sieht einen sanktionierenden Staat, der sich nun plötzlich auf die Tradition der Guten Dienste beruft. Und andere Konfliktparteien – etwa im Nahen Osten oder im Verhältnis USA–Iran – nehmen zur Kenntnis, dass Vermittlungen zunehmend an anderen Orten stattfinden: in Ankara, Abu Dhabi oder Istanbul, nicht mehr in Genf oder Bern.

Cassis mag argumentieren, dass gerade in Zeiten der Blockkonfrontation Dialog nötig sei. Das ist richtig. Doch Dialog ohne glaubwürdige Rolle bleibt Symbolpolitik. Der OSZE-Vorsitz bietet der Schweiz eine Bühne, aber keine automatische Autorität. Diese muss erarbeitet werden – durch Konsistenz, nicht durch rhetorische Balanceakte.

Der eigentliche Schaden liegt deshalb weniger im einzelnen Moskau-Besuch als in der strategischen Unklarheit dahinter. Ignazio Cassis versucht, beides zu haben – Haltung und Vermittlerrolle. Am Ende droht die Schweiz, beides zu verlieren. Der Schweizer OSZE-Vorsitz böte aber gerade jetzt Gelegenheit, die Neutralität wieder stärker zu gewichten und zu einer glaubwürdigeren Interpretation dieser jahrhundertealten Maxime zurückzukehren.

Was heißt «regelbasierte Ordnung»?

Eigentlich ist es klar: Eine regelbasierte Ordnung ist ein System, in dem das Zusammenleben oder Handeln von Menschen durch allgemein geltende Regeln strukturiert wird. Zu diesem auf Regeln basierenden System gehören nebst der Zivilgesellschaft auch Staaten, Organisationen oder Märkte. Die Idee dahinter: Nicht einfach der jeweils Stärkere entscheidet willkürlich nach seinem Gusto oder seiner Laune, sondern Entscheidungen folgen stets den herrschenden Regeln. Wir haben Regeln, die für alle gelten und an die sich alle halten.

Wichtige Merkmale von Regeln sind etwa, dass sie in Form von Gesetzen, Verträgen oder Normen im Voraus festgelegt werden (feste Regeln), dass niemand über ihnen steht (Gleichheit vor den Regeln), dass man weiß, was erlaubt ist und was nicht (Vorhersehbarkeit), und dass Entscheidungen nicht willkürlich, sondern begründbar sind (Verlässlichkeit).

Als Beispiele gelten der Straßenverkehr mit seinen Verkehrsregeln, die für alle gelten, der Rechtsstaat, dessen Gerichte nicht willkürlich, sondern nach den geltenden Gesetzen entscheiden, die Wirtschaft mit ihren klaren Wettbewerbs- und Vertragsregeln oder etwa die internationale Politik mit klaren Abkommen wie beispielsweise den UN-Regeln oder dem Völkerrecht.

Regeln sind grundsätzlich wichtig, damit nicht Unsicherheit, Machtmissbrauch oder gar Chaos herrschen. Sie schaffen Vertrauen, Stabilität, Gerechtigkeit und letztlich ein friedliches Zusammenleben.

Jeder Rechtsstaat hat seine eigenen (innenpolitischen) Gesetze. Der Rechtsstaat beschreibt, wie Macht innerhalb des Staates ausgeübt wird (Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative mit unabhängigen Gerichten). Staatliches Handeln ist an Gesetze gebunden. Der Staat ist die oberste Autorität und hat klare Sanktionsmöglichkeiten. Die Grund- und Freiheitsrechte sind eindeutig definiert. Der Rechtsstaat gewährt den Rechtsschutz gegen den Staat (Klagerecht) und schützt somit auch den Einzelnen vor dem Staat.

Obwohl der Begriff der «regelbasierten Ordnung» per definitionem sich auf die internationale beziehungsweise Außenpolitik eines Landes bezieht, ist seine innenpolitische Verwendung insofern unproblematisch, solange er die Ergänzung des formalen Rechtsstaates meint durch politische Kultur, institutionellen Respekt oder freiwillige Selbstbindung der Macht. Beispiele dazu wären, wenn eine Regierung Urteile vorbehaltlos respektiert, auch wenn sie politisch unbequem sind, oder wenn etwa Parlamente Verfahren einhalten, selbst wenn Mehrheiten etwas anderes erlauben würden.

Zwei oder mehr Staaten sind kein gemeinsamer, einheitlicher Rechtsstaat. Ihren außenpolitischen bzw. internationalen Umgang miteinander beschreibt eine gemeinsame regelbasierte Ordnung mittels Verträgen und Normen. Was der Rechtsstaat national mit seinen Gerichten und seiner Staatsgewalt (Polizei) gegenüber seinen Bürgern durchsetzen kann, ist zwischen einzelnen Staaten mangels einer (Welt-)Regierung nicht möglich, womit die internationale Ordnung deutlich weniger verbindlich ist. Die schwache Durchsetzbarkeit der internationalen Ordnung basiert deshalb in erster Linie auf Vertrauen, ansonsten bleiben fast nur noch wirtschaftliche Sanktionen oder politische Maßnahmen (Gespräche, Krieg).

Kurz zusammenfassend kann man sagen, dass der Rechtsstaat ein Recht mit Zähnen ist, wohingegen die internationale regelbasierte Ordnung zwischen Staaten ein Recht mit guter Absicht ist, aber ohne Polizei. Soweit die Theorie, die politikwissenschaftlich streng und sauber getrennte Begrifflichkeit. Wie sieht die Praxis aus?

In der politischen Realität findet schleichend tatsächlich eine Begriffsverschiebung statt, denn in Debatten, Reden oder etwa in Koalitionsverträgen wird der Begriff der «regelbasierten Ordnung» immer öfter auch innenpolitisch benutzt. Ja, Politiker benutzen ihn inzwischen bewusst doppeldeutig. Zum einen tönt er als allgemeiner Sammelbegriff moderner, weniger juristisch und weniger technisch als das Wort «Rechtsstaat» und umfasst damit mehr als nur Recht und Gesetze, nämlich beispielsweise auch demokratische Verfahren, ungeschriebene Regeln, politische Kultur oder Respekt vor Institutionen, ganz nach dem Motto: «Wir halten uns an Spielregeln, auch wenn das unbequem ist.»

Zum anderen will man sich innenpolitisch mit «regelbasierter Ordnung» vielfach abgrenzen von Populismus, Willkür, machtpolitisch-autoritären Tendenzen oder Regelbrüchen «aus politischem Kalkül» (z.B. Akzeptanz von Wahlergebnissen, Einhaltung parlamentarischer Verfahren, keine Gerichtsbeeinflussungen), was über den formalen Rechtsstaat hinausgeht.

Des Weiteren verwenden Politiker aus strategischen Gründen den Begriff der «regelbasierten Ordnung» gerne, weil er – anders als der rechtlich klar definierte «Rechtsstaat» – moralisch aufgeladen, schwerer angreifbar und vor allem politisch dehnbar ist. Mit meist innenpolitischem Bezug meinen sie damit etwa ungeschriebene Regeln (nicht die geschriebenen Gesetze), das politisch-kulturelle Konzept (nicht das juristische Konzept), Institutionen und Normen (nicht die Gerichte als Hüter) sowie ein gefordertes Anspruchsniveau (nicht ein Mindeststandard für alle).

Problematisch daran ist nicht nur, dass die Begriffe unscharf werden. Rechtliche Maßstäbe werden durch politische ersetzt, und Machtfragen werden zunehmend moralisch diskutiert statt rechtlich. Wenn also die Begriffe unsauber oder strategisch benutzt werden, verschwimmen klare rechtsstaatliche Eckpfeiler und es beginnt eine gefährliche politische Regelrhetorik. Oder wie es manche Juristen sagen: «Wenn alles 'regelbasiert' ist, ist am Ende nichts mehr einklagbar.»

Mit anderen Worten gesagt: «Regelbasiert» ersetzt «gesetzlich», politische Normen verdrängen rechtliche Maßstäbe, und Kritik wird mit «Regelbruch» abgewehrt, ohne Rechtsverletzungen zu benennen. Damit lautet dann die implizite Logik: «Formal zwar legal – aber halt gegen unsere Regeln.» Damit werden der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn Regeln sind so gesehen nicht mehr klar definiert, ihre Auslegung liegt jetzt bei der Macht, sie können jederzeit ohne große und langwierige Aufwände geändert werden, und keine gerichtliche Kontrolle greift mehr.

Es ist ein Systemwechsel im Gange, weg von einer rechtlichen Grundlage hin zu einer moralischen Beurteilung, ein Übergang von einer Normklarheit zu einer Deutungshoheit und letztlich ein Ersetzen von Gerichten durch politischen Diskurs. Fazit: Was bisher nach rechtsstaatlichem Prinzip funktioniert hat (alles ist erlaubt, was nicht verboten ist), wird verschoben zu: Was politisch missbilligt wird, gilt als illegitim.

Es ist also ein politisch-gesellschaftlicher Umwandlungsprozess im Gange, der unsere rechtsstaatliche Ordnung nicht nur untergraben will, sondern längerfristig auf deren machtpolitisch ausgerichteten Ersatz abzielt. Folgende Signale weisen darauf hin, dass der Begriff nicht mehr beschreibend, sondern machtpolitisch verwendet wird. Daher sollte man hellhörig werden, wenn «regelbasiert» ohne Nennung konkreter Gesetze verwendet wird, wenn anstelle juristischer Argumente moralische Begriffe genannt werden, wenn man sich auf «unsere Werte» ohne Rechtsgrundlage beruft, oder wenn etwa eine legale Opposition als «regelwidrig» delegitimiert wird.

Es gibt viele typische rhetorische Beispiele aus der politischen Praxis, die bei kritischer Betrachtung entsprechend übersetzt werden können. «Die Lage erfordert schnelles Handeln im Sinne unserer regelbasierten Ordnung» heißt, parlamentarische bzw. rechtliche Verfahren sollen weitestgehend umgangen werden. Der rhetorische Trick liegt in der Berufung auf «Regeln», um Ausnahmen zu rechtfertigen.

Die Aussage: «Diese Partei bewegt sich außerhalb der regelbasierten Ordnung» bedeutet, dass letztlich eine legale Opposition normativ entwertet und dadurch delegitimiert werden soll, ohne Gesetzesverstöße zu benennen oder Gerichtsverfahren einzuleiten, nur indem rein politisch bewertet und moralisch aufgeladen wird. Die Formulierung: «Wir respektieren das Urteil, prüfen aber politische Lösungen im Rahmen unserer Regeln» kann ungefähr so übersetzt werden, dass man das Urteil zwar formal akzeptiert, aber faktisch etwa durch Gesetzesänderungen, Verzögerung oder Umgehung neutralisieren will.

Damit unterzieht man sich nicht dem Rechtsstaat, sondern kompensiert diesen kreativ. Und wenn Ausnahmen zu zeitlich unklar begrenzten Regeln werden sollen, operiert man im Rahmen einer Notstands-/Ausnahmelogik vorteilhafterweise mit diffusen Bedrohungsbegriffen wie: «In außergewöhnlichen Zeiten müssen wir die regelbasierte Ordnung verteidigen.» Aus historischer Sicht sind Ausnahmebegründungen überhaupt der klassische Hebel zu Machtverschiebungen.

Abschließend kann gesagt werden, dass Recht mindestens immer dann umgangen wird, wenn von «Regeln», «Werten» oder «Haltung» statt von Gesetzen gesprochen wird, wenn Kritik moralisch statt juristisch abgewehrt wird, wenn Begriffe wie «nicht akzeptabel», «unsere Ordnung» oder «unsere Demokratie» ohne Rechtsbezug fallen, wenn Legalität eingeräumt, aber Legitimität bestritten wird, oder wenn die entscheidende Frage fehlt: «Wo steht das im Gesetz?»

Der Autor Kurt Scherrer ist Mitglied der Bewegung für Neutralität (bene.swiss).

Epstein-Files: Der Niedergang des Westens und der moralische Zusammenbruch der Eliten

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übersetzt und übernommen.

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Der Januar 2026 markiert einen Bruch. Es ist nicht mehr möglich, den Fall Epstein als Sexskandal um mächtige Personen zu behandeln. Was nun ans Licht gekommen ist – Dokumente, Bilder, Aufzeichnungen, eindeutige Verbindungen – hat die Debatte auf eine neue Ebene gehoben. Es geht nicht mehr um «Missbrauch», «Exzesse» oder «Einzelfälle». Was aufgedeckt wurde, deutet auf systematische, organisierte, ritualisierte Praktiken hin. Und das verändert alles.

Jahrelang wurde die Öffentlichkeit darauf konditioniert, ein Narrativ der Zweideutigkeit zu akzeptieren. Es gab immer Zweifel, immer einen Mangel an «endgültigen Beweisen», immer einen Aufruf zur Vorsicht. Diese Zeit ist vorbei. Das veröffentlichte Material lässt keinen Raum für Naivität. Wenn Beweise für extreme Gewalt gegen Kinder auftauchen, für Praktiken, die über jede konventionelle Strafkategorie hinausgehen, hört die Diskussion auf, rechtlich zu sein, und wird zu einer zivilisatorischen Frage.

Es geht nicht mehr darum, wer «die Insel besucht» hat oder wer «mit Epsteins Flugzeug mitgeflogen» ist. Es geht darum, dass Netzwerke dieser Art nur existieren können, wenn sie durch tiefgreifenden institutionellen Schutz gestützt werden. Es gibt keine rituelle Pädophilie, keinen Menschenhandel auf transnationaler Ebene, keine systematische Produktion von extremem Material ohne politische, polizeiliche, gerichtliche und mediale Deckung. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern die Logik der Macht.

Von nun an kann sich der Westen nicht mehr hinter der Idee eines allmählichen Niedergangs verstecken. Es handelt sich nicht nur um kulturellen Verfall oder einen Verlust von Werten. Es ist etwas Dunkleres: eine Elite, die außerhalb jeglicher erkennbarer moralischer Grenzen agiert und dennoch weiterhin regiert. Menschen, die direkt oder indirekt mit dieser Welt zu tun haben, entscheiden weiterhin über Wahlen, Kriege, Wirtschaftspolitik und das Schicksal ganzer Gesellschaften.

Ein weiteres entscheidendes Element ist, dass wir immer noch nicht wissen, wer hinter dem Leck steckt. Diese Ungewissheit ist von zentraler Bedeutung. Es könnte sich um einen Schachzug von Donald Trump oder von ihm nahestehenden Kreisen handeln, um ihre internen Feinde endgültig zu vernichten und die Machtverhältnisse in den USA in eine minimal positive Richtung neu zu ordnen. Es könnte aber auch das Gegenteil sein: eine kontrollierte Veröffentlichung von Material, um Trump unter Druck zu setzen, damit er den Interessen der Demokraten und des Deep State dient.

Und die unangenehme Wahrheit, die man nicht ignorieren kann, ist, dass all dies immer noch Teil eines noch tieferen und makaberen Plans des Deep State sein könnte – der sowohl Demokraten als auch Republikaner umfasst –, um «die Epstein-Frage zu lösen» durch eine brutale Kampagne der kollektiven Desensibilisierung, die in der öffentlichen Meinung die Vorstellung «normalisiert», dass die westliche Elite aus Pädophilen, Satanisten und Kannibalen besteht.

Dies unterstreicht einen entscheidenden Punkt: Die Wahrheit kam nur ans Licht, weil es nicht mehr sinnvoll war, sie zu verbergen. All dies war hinter den Kulissen seit Jahrzehnten bekannt. Das Schweigen war nicht das Ergebnis von Versäumnissen bei den Ermittlungen, sondern einer Entscheidung auf höchster Ebene. Die Presse schwieg. Die Behörden schwiegen. Die Gerichte schwiegen. Das System funktionierte genau so, wie es sollte, um sich selbst zu schützen.

Die westlichen Gesellschaften stehen nun vor einem Dilemma, das sich nicht durch Wahlen, parlamentarische Kommissionen oder ermutigende Reden lösen lässt. Wie kann man weiterhin die Autorität von Institutionen akzeptieren, die ein solches Ausmaß an Grausamkeit gedeckt haben? Wie kann man weiterhin Respekt vor Gesetzen haben, die von Menschen, die über ihnen stehen, selektiv angewendet werden? Wie kann man nach all dem noch von «westlichen Werten» sprechen?

Das Problem ist, dass der moderne Westen vergessen hat, wie man auf alles reagiert, was abscheulich und im Wesentlichen böse ist. In westlichen Gesellschaften wissen die Menschen nicht mehr, wie sie mit dem absolut Bösen umgehen sollen – insbesondere, wenn es sich an der Spitze der Gesellschaft befindet. Alles wird zur Prozedur, alles wird zur Vermittlung, alles wird zur Fachsprache. Unterdessen schwindet das soziale Vertrauen.

Hier geht es nicht mehr um links und rechts, Liberalismus und Konservatismus. Es geht um einen Bruch zwischen den Menschen und den Eliten. Zwischen Gesellschaften, die noch ein gewisses Gefühl für Grenzen haben, und einer herrschenden Klasse, die so agiert, als stünde sie außerhalb der gemeinsamen menschlichen Spezies.

Wenn es in diesem Moment etwas Positives gibt, dann ist es das Ende der Naivität. Es ist nicht mehr möglich, so zu tun, als sei das System «krank, aber heilbar». Was vom westlichen (Anti-)Zivilisationsprojekt übrig geblieben ist, wurde von innen heraus zerfressen. Was als Nächstes kommt, ist noch ungewiss – und wird mit allen möglichen und notwendigen Mitteln angefochten werden.

Eines ist jedoch klar: Nach Epstein kann nichts mehr so weitergehen wie bisher. Wer so tut, als hätte sich nichts geändert, versteht entweder nicht die Schwere dessen, was ans Licht gekommen ist, oder gibt vor, es nicht zu verstehen.

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Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung, Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und Militärexperte.

US-Justizausschuss: EU mischte sich durch Zensur in nationale Wahlen ein

Am Dienstag veröffentlichte der von Republikanern dominierte Justizausschuss des Repräsentantenhauses einen vorläufigen Bericht mit dem Titel «Die Gefahr ausländischer Zensur, Teil II: Europas jahrzehntelange Kampagne zur Zensur des globalen Internets und wie sie die Meinungsfreiheit in den Vereinigten Staaten beeinträchtigt». Nicht öffentliche Dokumente von «Big Tech», die dem Ausschuss auf Vorladung vorgelegt wurden, zeigen demnach, dass die Europäische Kommission erfolgreich Druck auf große Social-Media-Plattformen ausgeübt hat, um ihre globalen Regeln zur Moderation von Inhalten zu ändern. Deutschland sei dabei 2017 mit seinem eigenen «umfassenden Zensurgesetz», dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), Vorreiter gewesen. In einer Medienmitteilung schreibt der Justizausschuss:

«In mehr als 100 geschlossenen Sitzungen seit mindestens 2020 hat die Europäische Kommission – das Exekutivorgan der Europäischen Union – wiederholt Druck auf Plattformen ausgeübt, ihre weltweit geltenden Regeln zur Moderation von Inhalten zu ändern, um Inhalte aggressiver zu zensieren und die Online-Redefreiheit der Amerikaner in den Vereinigten Staaten direkt zu verletzen.»

Als Reaktion auf diese Druckkampagne hätten große Social-Media-Plattformen «wahrheitsgemäße Informationen und politische Äußerungen» zu einigen der wichtigsten politischen Debatten der jüngeren Geschichte unter dem Vorwand der Bekämpfung von Hassrede und Desinformation zensiert. Zu den Themen würden zum Beispiel die «COVID-19-Pandemie», Massenmigration und Transgender gehören.

Bezüglich der «Pandemie» hätten Beamte der Kommission Druck auf Plattformen ausgeübt, um «ihre Regeln zur Moderation von Inhalten zu ändern, um weltweit Inhalte zu zensieren, die etablierte Narrative über das Virus und den Impfstoff in Frage stellen». Als Beweis werden E-Mails angeführt.

Aus den Dokumenten, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, gehe Folgendes hervor:

  • Die Europäische Kommission hat erfolgreich Druck auf Social-Media-Plattformen ausgeübt, um wahre Informationen in den Vereinigten Staaten zu zensieren.
  • Die Europäische Kommission zielt mit ihrer Zensur auf politische Inhalte aus den USA ab.
  • Die Europäische Kommission zielt unverhältnismäßig stark auf konservative Inhalte ab und mischt sich in Wahlen in ganz Europa ein.
  • Die «freiwilligen» und «konsensorientierten» Regulierungsinitiativen der Europäischen Kommission sind weder freiwillig noch konsensorientiert.

Besonders im Fokus des Justizausschusses ist der 2023 in Kraft getretene Digital Services Act (DSA), ein Gesetz zur Regulierung von Online-Äußerungen:

«Der DSA ist der Höhepunkt jahrzehntelanger Bemühungen Europas, die politische Opposition zum Schweigen zu bringen und Online-Narrative zu unterdrücken, die das politische Establishment kritisieren.»

Seit Inkrafttreten des DSA im Jahr 2023 hat die Europäische Kommission gemäß dem Ausschuss Social-Media-Plattformen dazu gedrängt, Inhalte im Vorfeld der nationalen Wahlen in der Slowakei, den Niederlanden, Frankreich, Rumänien, Irland und Moldawien sowie der EU-Wahlen im Juni 2024 zu zensieren. Dafür hätten auch Treffen zwischen Vertretern der EU und diesen Plattformen stattgefunden. Unter anderem seien die niederländischen Wahlen von 2023 und 2025 betroffen gewesen. Im Vorfeld der Wahlen 2023 hätte die EU-Kommission sogar das niederländische Innenministerium zu einem «trusted flagger» (vertrauenswürdiger Melder) gemacht, der berechtigt war, vorrangige Zensuranträge gemäß dem DSA zu stellen.

In der Kritik steht auch das EU Internet Forum (EUIF), das 2015 von der Generaldirektion Migration und Inneres (DG Home) der Europäischen Kommission gegründet wurde. Laut dem Justizausschuss stuft das EUIF legitime politische Diskurse systematisch als «gewalttätigen Rechtsextremismus» ein, um Plattformen dazu zu zwingen, diese Inhalte zu entfernen. Im Mittelpunkt dieser Operation stehe das «Handbook of Borderline Content» (Handbuch für grenzwertige Inhalte) der EUIF. Dabei handle es sich um einen 72-seitigen Leitfaden dafür, wie Social-Media-Plattformen «nicht gewalttätige politische Äußerungen zensieren sollten». Zu den Kategorien potenziell grenzwertiger Inhalte, die gemäß dem Handbuch zensiert werden sollen, gehören demnach:

  • «Populistische Rhetorik»
  • «Regierungsfeindliche/EU-feindliche» Inhalte
  • «Elitefeindliche» Inhalte
  • «Politische Satire»
  • «Migrantenfeindliche und islamfeindliche Inhalte»
  • «Flüchtlings-/einwandererfeindliche Stimmungen»
  • «Anti-LGBTIQ... Inhalte»
  • «Meme-Subkultur»

Einzig X widersetzte sich den EU-Zensurvorgaben. So verhängte die Kommission im Dezember 2025 eine Geldstrafe gegen die Plattform in Höhe von 120 Millionen Euro. Und gerade hat die Pariser Justiz zusammen mit Europol dessen Räumlichkeiten in Frankreich durchsucht. Auch sind der X-CEO Elon Musk und die frühere Geschäftsführerin Linda Yaccarino für den 20. April vorgeladen worden.

Was die Zukunft betrifft, stellt der US-Justizausschuss fest:

«Die neuen Legislativ- und Regulierungsvorschläge der Kommission deuten ebenfalls darauf hin, dass sie ihre Bemühungen zur Kontrolle der Online-Meinungsäußerung und zur Regulierung außerhalb der EU-Grenzen nur noch verstärkt.»

Die EU weist den Vorwurf der Zensur als «Unsinn» zurück, wie Le Monde berichtet.

Epstein, Maxwell und die Schweiz: Hinweise auf ein System der diskreten Macht

Die jüngst veröffentlichten Epstein-Akten könnten darauf hindeuten, dass der Fall Jeffrey Epstein weit über die Taten eines einzelnen Sexualstraftäters hinausgeht. Insbesondere die dokumentierten Verbindungen in die Schweiz werfen Fragen auf, die bislang nur unzureichend gestellt wurden. Dabei geht es weniger um strafrechtliche Schuldzuweisungen als um die mögliche Funktion des Schweizer Finanz- und Elitenumfelds innerhalb eines größeren Machtgefüges.

In diesem Zusammenhang erscheint Ghislaine Maxwell anhand der Akten nicht bloß als Begleitfigur Epsteins, sondern als zentrale organisatorische Akteurin. Aus Gerichtsverfahren und E-Mail-Korrespondenzen lässt sich laut dem Guardian ableiten, dass sie mutmaßlich für Rekrutierung, Logistik und Beziehungspflege verantwortlich gewesen sei. Lässt sich daraus schließen, dass Maxwell wesentlich zur Stabilität und Dauerhaftigkeit des Netzwerks beigetragen hat, während Epstein vor allem als sichtbarer Gastgeber und Vermittler fungiert hat? Und wie ist die Rolle der Schweiz?

Unser Land hat diesem Gefüge offenbar günstige Rahmenbedingungen geboten. Das kann man aus mehreren Medienberichten der letzten Tage schließen. Dokumente und Recherchen zeigen, dass Epstein selbst nach seiner Verurteilung als Sexualstraftäter im Jahr 2008 weiterhin Zugang zu führenden Vertretern des Schweizer Bankenplatzes gehabt hat, was für einen ausländischen Kunden bei den reputationsbewussten Schweizer Banken ungewöhnlich ist.

So geht aus den Akten hervor, dass er 2017 Treffen mit der damaligen Spitze der Julius Bär Group in Zürich organisiert hat, um mögliche strategische Optionen mit der Bank Edmond de Rothschild auszuloten. Die Kommunikation über hochsensible Inhalte scheint dabei über Epsteins persönliche E-Mail-Adresse gelaufen zu sein, was aus heutiger Sicht zumindest erklärungsbedürftig erscheint.

Auch der dokumentierte Austausch zwischen Epstein und Ariane de Rothschild lege nahe, dass das Verhältnis über eine rein formale Geschäftsbekanntschaft hinausgegangen sein könnte. Laut veröffentlichten E-Mails hätten sich beide über strategische Fragen, potenzielle Transaktionen sowie persönliche Themen ausgetauscht. Medienberichte weisen darauf hin, dass Epstein in diesen Gesprächen als Ratgeber aufgetreten sei, obwohl sein strafrechtlicher Hintergrund zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen sei. Die beteiligten Institutionen betonen demgegenüber, es habe sich um legitime geschäftliche Kontakte gehandelt.

Besonders sensibel seien jene Hinweise, die auf eine mögliche Rekrutierung junger Frauen aus dem Umfeld des Schweizer Finanzplatzes hindeuten. Die NZZ berichtet über E-Mails einer in Zürich tätigen Bankangestellten, die Epstein wiederholt Frauen vorgeschlagen habe. Ob diese Kontakte bewusst Teil eines größeren Systems gewesen seien oder individuelle Grenzüberschreitungen darstellten, lasse sich nicht abschließend beurteilen. Gleichwohl verdichte sich der Eindruck, dass berufliche Nähe, Abhängigkeitsverhältnisse und private Gefälligkeiten ineinandergegriffen haben könnten.

Vor diesem Hintergrund stellt sich drängend die weitergehende Frage nach dem möglichen Zweck des Netzwerks. Könnte sexuelle Ausbeutung in diesem Kontext nicht nur Selbstzweck gewesen sein, sondern möglicherweise der Herstellung von Erpressbarkeit gedient haben? Die bekannten Elemente – diskrete Orte, sehr junge Frauen, dokumentierbare Begegnungen – entsprechen jedenfalls bekannten Mustern. Die Akten liefern hierfür keine abschließenden Beweise, lassen diese Interpretation jedoch als eine von mehreren möglichen Deutungen zu.

Unklar bleibt gemäß verschiedenen Analysten, für wen Epstein und Maxwell letztlich tätig gewesen sein könnten. Die bisher vorliegenden Dokumente enthielten keine Hinweise auf einen formellen Auftraggeber oder eine direkte Steuerung durch staatliche Stellen. Denkbar sei jedoch, dass das Netzwerk innerhalb bestehender Machtstrukturen funktioniert habe, ohne einer zentralen Instanz zu unterstehen. In diesem Sinne hätten unterschiedliche Akteure – aus Politik, Wirtschaft oder Finanzwelt – indirekt von Diskretion, Zugang und gegenseitigem Schweigen profitieren können.

Die Rolle der Schweiz erscheint dabei besonders ambivalent. Als internationaler Finanzplatz mit hoher Dichte an Entscheidungsträgern, ausgeprägter Diskretionskultur und rechtlicher Zurückhaltung bietet sie Bedingungen, die für sensible Netzwerke attraktiv sein könnten. Dass Konten von Ghislaine Maxwell bei der UBS Berichten zufolge auch nach Epsteins Verhaftung 2019 nicht umgehend aufgelöst worden seien, wird von Kritikern als weiteres Indiz institutioneller Trägheit gewertet.

Der Fall Epstein wirft damit nicht nur die Frage nach individuellen Verfehlungen auf, sondern auch nach strukturellen Mechanismen. Erzählen die Akten möglicherweise nicht die Geschichte eines isolierten Täters, sondern die eines Systems, das Nähe zur Macht belohnt, Risiken ausblendet und diejenigen abhängig macht, die sich in seine Fänge begeben? Ob diese Lesart Bestand haben wird, hängt von der weiteren öffentlichen und juristischen Aufarbeitung ab. Fest stehe jedoch: Die Schweiz ist in dieser Geschichte nicht nur Kulisse. Sie ist Teil der offenen Fragen.


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