Analysiert man die möglichen Folgen einer autoritĂ€r-populistischen Landesregierung in Sachsen-Anhalt, ĂŒbersieht man leicht die Rolle der Kommunen. Das ist wenig verwunderlich. Angesichts der dramatischen Finanzlage der Kommunen in ganz Deutschland scheint kaum noch etwas ĂŒbrig zu bleiben, was auf kommunaler Ebene entschieden werden kann.
Unsere Interviews mit kommunalen MandatstrĂ€ger*innen in Sachsen-Anhalt zeigen jedoch: Politischer Gestaltungsspielraum ergibt sich nicht allein daraus, was die Kommune rechtlich darf und sich finanziell leisten kann. Vielmehr kommt es auf die individuelle Ausgestaltung des Mandats an. Wenn kommunale MandatstrĂ€ger*innen ihre Werkzeuge geschickt nutzen können, verfĂŒgen sie ĂŒber eine erhebliche Handlungsmacht, die ihnen eine gewisse UnabhĂ€ngigkeit gegenĂŒber dem gibt, was die Landesebene ideologisch vorgibt. Zudem ist eine Landesregierung auf die kommunale Ebene angewiesen, um ihre Wahlversprechen zu erfĂŒllen. Damit speist sich kommunale Handlungsmacht auch aus der Möglichkeit, die Umsetzung von Vorhaben strategisch zu verzögern.
Ob und wie die Kommunen diese Handlungsmacht gegen eine AfD-Landesregierung einsetzen wĂŒrden, bleibt abzuwarten. Die politischen MehrheitsverhĂ€ltnisse sind zu uneindeutig, um eine Prognose abzugeben: In neun von vierzehn Landkreisen in Sachsen-Anhalt ist die AfD zwar stĂ€rkste Kraft im Kreistag, aber in lediglich 21 von 215 GemeinderĂ€ten; eine Mehrheit haben Vertreter*innen der Partei in keinem dieser Gremien. Der Blick auf die Exekutiven verrĂ€t auĂerdem: Bisher stellt die AfD keinen Landrat und keine LandrĂ€tin in Sachsen-Anhalt und bis auf die Kleinstadt Raguhn-JeĂnitz auch keinen BĂŒrgermeister und keine BĂŒrgermeisterin.
Die tatsĂ€chliche Handlungsmacht kommunaler MandatstrĂ€ger*innen zĂ€hlt also. Sie kann ermöglichen oder verhindern â und ist durch ihre NĂ€he zum Alltag der Menschen zugĂ€nglicher als jede andere Form politischer Gestaltung. Sie zum Wohle aller einzusetzen, ist damit auch demokratisch geboten.
Das Mandat und seine Grenzen
Kommunale Handlungsmacht und die Werkzeuge, die sie ermöglichen, sind in gesetzliche Befugnisse und strukturelle Bedingungen eingebettet. In diesem Rahmen können GestaltungsspielrÀume geschaffen und genutzt werden.
Rechtlicher Rahmen
Gemeinden und Kreise erfĂŒllen in Deutschland nach dem Grundgesetz eine doppelte Funktion: Sie regeln gemÀà Art. 28 Abs. 2 GG âalle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortungâ und bilden gleichzeitig die untere Verwaltungsinstanz fĂŒr Bund und LĂ€nder. Dieses Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung ist als institutionelle Garantie ausgestaltet. Es schĂŒtzt Gemeinden und Landkreise als historisch gewachsene Organisationsform vor dem Zugriff des Gesetzgebers.Â
Entscheidend fĂŒr den konkreten Gestaltungsspielraum kommunaler MandatstrĂ€ger*innen ist die im Kommunalverfassungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgeschriebene Unterscheidung zwischen eigenem und ĂŒbertragenem Wirkungskreis. Im ĂŒbertragenen Wirkungskreis besteht keinerlei Gestaltungsspielraum: Aufgaben etwa im Pass- und Meldewesen oder bei der GesundheitsĂŒberwachung werden den Kommunen zur weisungsgebundenen ErfĂŒllung zugewiesen (§ 6 KVG LSA) â hier kann eine Kommune weder darĂŒber entscheiden, ob sie eine Aufgabe ausfĂŒhrt, noch wie sie das tut.
Anders ist es bei den Selbstverwaltungsaufgaben im eigenen Wirkungskreis (§ 5 KVG LSA). Dort gibt es zum einen Pflichtaufgaben, zu deren AusfĂŒhrung die Kommune verpflichtet ist, sie jedoch selbst darĂŒber entscheiden kann, wie sie die AusfĂŒhrung gestaltet. Das betrifft beispielsweise Bebauungs- und FlĂ€chennutzungsplĂ€ne, örtliche Schulen oder die Feuerwehr. Zum anderen gibt es die freiwilligen Aufgaben. Bei Wirtschaftsförderung, öffentlichem Nahverkehr, Jugendarbeit oder dem Betrieb von Kultureinrichtungen und SchwimmbĂ€dern kann die Kommune gĂ€nzlich frei entscheiden, ob und wie sie das umsetzen möchte.
Die Kommunalaufsichtsbehörden (§ 143 KVG LSA) kontrollieren, ob die Kommunen die Aufgaben rechtmĂ€Ăig umsetzen. Diese Rechts- und Fachaufsicht begrenzt die Handlungsmacht der MandatstrĂ€ger*innen. Auch hier wirkt die Unterscheidung zwischen eigenem und ĂŒbertragenem Wirkungskreis: Im eigenen Wirkungskreis gibt es lediglich die Rechtsaufsicht, die kontrolliert, ob die Kommune die Gesetze einhĂ€lt. Im ĂŒbertragenen Wirkungskreis ĂŒberprĂŒft die Fachaufsicht auch die ZweckmĂ€Ăigkeit der MaĂnahmen.
Die Kommunalaufsicht verfĂŒgt ĂŒber abgestufte Befugnisse. Es ist aber gĂ€ngig, sich erst einmal informell mit der betroffenen Kommune auszutauschen, bevor die Rechtsaufsicht ihre Aufsichtsbefugnisse (§§ 145 bis 149 KVG LSA) nutzt. Diese reichen von Auskunfts- und Einsichtsrechten bis hin zur Ersatzvornahme, bei der die Kommunalaufsicht MaĂnahmen der Kommune selbst umsetzt oder eine beauftragte Person einsetzt, die dann fĂŒr die Umsetzung sorgt.
Gegen ein solches Vorgehen kann sich die Kommune wehren, indem sie vor dem Verwaltungsgericht klagt oder eine Kommunalverfassungsbeschwerde erhebt. Ob eine Kommune diese Möglichkeiten nutzt, hĂ€ngt nicht zuletzt von ihrer finanziellen und strukturellen Ausstattung ab. Denn fĂŒr eine Klage ist nicht nur rechtliche Expertise notwendig, die OrtsbĂŒrgermeister*innen ohne eigene Verwaltung nicht haben, sondern auch der finanzielle Spielraum, um Personal fĂŒr diese Angelegenheit abzustellen.
NatĂŒrlich kann der Landesgesetzgeber das Kommunalverfassungsgesetz mit einfacher Mehrheit Ă€ndern. Die kommunale Selbstverwaltung genieĂt zwar Verfassungsrang â eine verfassungswidrige Ănderung der Kommunalverfassung hĂ€tte jedoch bis zu ihrer gerichtlichen KlĂ€rung unabsehbare Folgen fĂŒr die Kommunen.
Strukturelle BedingungenÂ
Wie eine Kommune ihren Aufgaben innerhalb des rechtlichen Rahmens nachkommen kann, hĂ€ngt ebenso maĂgeblich von ihrer strukturellen und finanziellen Situation ab. Diese hat sich in den vergangenen Jahren so drastisch verschlechtert, dass sie die kommunale Selbstverwaltung zunehmend gefĂ€hrdet. In Sachsen-Anhalt wird diese Situation durch eine geringe Steuerkraft verschĂ€rft: Vier der steuereinnahmeschwĂ€chsten Landkreise Deutschlands liegen im Land â Mansfeld-SĂŒdharz, Harz, Altmarkkreis Salzwedel und Jerichower Land. Zudem sind die Kommunen in Sachsen-Anhalt hoch verschuldet (siehe Dobner/Zwingmann). Das wirkt sich direkt auf ihren Handlungsspielraum aus: Sind kommunale Haushalte defizitĂ€r, muss die Kommunalaufsicht sie genehmigen (§ 100 KVG LSA).
Exemplarisch dafĂŒr steht der Saalekreis, der wirtschaftsstĂ€rkste Landkreis Sachsen-Anhalts. Da rund 95 Prozent seines Haushaltes dafĂŒr vorgesehen sind, Pflichtaufgaben zu erfĂŒllen, bleiben nur knapp 5 Prozent, etwa 22,5 Millionen Euro, fĂŒr die freiwilligen Aufgaben. Selbst in jenen Bereichen, in denen die Kommune gesetzlich den gröĂten Handlungsspielraum hat, ist er durch die angespannte Haushaltslage faktisch darauf beschrĂ€nkt, zwischen Allernötigstem und Verzichtbarem zu unterscheiden.
So erscheint der Gestaltungsspielraum von Kommunen in ganz Deutschland minimal: Bei Aufgaben aus dem ĂŒbertragenen Wirkungskreis sind der Kommune durch die Rechts- und Fachaufsicht sowieso die HĂ€nde gebunden, freiwillige Vorhaben im eigenen Wirkungskreis scheitern an unausgeglichenen Haushalten. Die Praxis zeigt jedoch, dass sich in diesem engen Geflecht von Begrenzungen und Bedingungen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen können, wenn MandatstrĂ€ger*innen in der Lage sind, Gelegenheiten zu erkennen und zu nutzen.
MandatsfĂŒhrung: Worauf es in der Praxis ankommt
Gefragt nach ihren Gestaltungsmöglichkeiten weisen kommunale MandatstrĂ€ger*innen stets darauf hin, wie prekĂ€r die sachsen-anhaltischen Strukturen sind. Im GesprĂ€ch und beim Nachdenken ĂŒber die eigene Rolle zeigen sich dann aber oft gröĂere HandlungsspielrĂ€ume, als anzunehmen wĂ€re â nicht selten zum Erstaunen der Befragten selbst.
Analytisch lĂ€sst sich feststellen: Um diese Gestaltungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene ausnutzen zu können, ist der geschickte Einsatz dreier voneinander unterscheidbarer Werkzeuge notwendig: das Eingebundensein in Netzwerke, das VerhĂ€ltnis zur Verwaltung und das Bespielen der politischen Dynamik. Das Mandat ist die Grundlage, es autorisiert den Gebrauch dieser Werkzeuge â ob sie greifen, entscheidet sich jedoch am Handeln der Personen. Handlungsmacht entsteht dort, wo formales Mandat und persönliche Handlung zusammenfallen.
Eingebundensein in Netzwerke
âWen hat man im Telefonbuch? Das ist richtige Macht.â Eine StadtrĂ€tin
âMein Telefonbuch gebe ich mit Sicherheit nicht weiter.â Ein Landrat
FĂŒr jegliche politische Gestaltungsmacht ist es zentral, in Netzwerke eingebunden zu sein. Auf welche Netzwerke es auf kommunaler Ebene am meisten ankommt, hĂ€ngt von der Art des Mandats ab.
FĂŒr BĂŒrgermeister*innen kleiner Gemeinden sind es hĂ€ufig lokale Netzwerke, in denen Beziehungen zu ortsansĂ€ssigen Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen Gestaltung in der eigenen Gemeinde ermöglichen â man denke etwa an kleine Sponsoringprojekte oder kollektive UmgestaltungsmaĂnahmen im öffentlichen Raum.Â
Auf höherer Ebene gewinnen vertikale Netzwerke an Bedeutung. FĂŒr hauptamtliche BĂŒrgermeister*innen eröffnet der Kontakt ânach obenâ vor allem punktuell und zeitfenstergebunden Gestaltungsmöglichkeiten. FĂŒr die OberbĂŒrgermeister*innen und LandrĂ€te ist zudem ein guter Draht zu den StaatssekretĂ€r*innen, in die Ministerien oder zur Investitionsbank Sachsen-Anhalt entscheidend, um den Gestaltungsspielraum auszuweiten.
Der Erfahrungsaustausch unter MandatstrĂ€ger*innen ist Grundlage weiterer wichtiger Netzwerke. Treten bekannte Probleme auf, ist der Griff zum Telefon eine informelle Ressource, die theoretisch jede*r MandatstrĂ€ger*in nutzen kann. Sie erfordert aber das Wohlwollen der Kontaktierten. Dasselbe gilt fĂŒr die Einbindung in informelle, aber institutionalisierte Netzwerke, etwa unter OrtsbĂŒrgermeister*innen von Nachbargemeinden oder OberbĂŒrgermeister*innen Ă€hnlich groĂer StĂ€dte.
Formell existieren institutionalisierte Netzwerke kommunaler MandatstrĂ€ger*innen zudem, um gemeinsame politische Interessen zu artikulieren: So hat der Landkreistag Sachsen-Anhalt jĂŒngst âErwartungen an den neuen Landtag und die neue Landesregierungâ formuliert und sich zusammen mit dem StĂ€dte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt dem bundesweiten Aktionstag âKommunen am Limitâ am 22. Juni 2026 angeschlossen.
In jedem dieser Netzwerke sorgt das Mandat fĂŒr LegitimitĂ€t und Zugang; ob die Verbindungen allerdings tragfĂ€hig sind, entscheidet die persönliche Ausgestaltung.
VerhÀltnis zur Verwaltung
âEntscheidungen werden immer durch Menschen getroffen.â Ein OberbĂŒrgermeister
âWir haben kommunale Selbstverwaltung. Und das heiĂt, dass wir uns selber zutrauen mĂŒssen, die Dinge auch selbst zu entscheiden.â Ein Landrat
Auch im VerhĂ€ltnis zur Verwaltung entscheidet die persönliche Ausgestaltung darĂŒber, ob dieses Werkzeug zur Quelle kommunaler Handlungsmacht wird. Das liegt daran, dass alle kommunalen MandatstrĂ€ger*innen eine prinzipielle Angewiesenheit auf den bĂŒrokratischen Apparat eint: Einerseits haben hauptamtlich arbeitende Verwaltungen meist mehr Fachwissen als gewĂ€hlte MandatstrĂ€ger*innen, das zur Umsetzung jeglicher politischer PlĂ€ne notwendig ist. Andererseits besteht mit der Kommunalaufsicht eine Struktur, die die Autonomie der Kommunen massiv einschrĂ€nken kann.
Kommunale MandatstrĂ€ger*innen treten der Verwaltung also immer in einem entsprechenden AbhĂ€ngigkeitsverhĂ€ltnis gegenĂŒber. Existiert eine eigene Verwaltung, helfen vertrauensvolle Zusammenarbeit und gemeinsame Ziele, dieses Wissen produktiv zu nutzen. Allerdings sind die Ressourcen je nach GröĂe der Gemeinde unterschiedlich. WĂ€hrend es in RathĂ€usern oder LandratsĂ€mtern eigene Jurist*innen gibt, die das Landesverwaltungsamt gegebenenfalls kontern können, hat eine ehrenamtliche DorfbĂŒrgermeisterin keinen eigenen Apparat. Sie ist gegenĂŒber der Verwaltung reine Bittstellerin. Dennoch ist es fĂŒr alle Ebenen besonders wichtig, persönliche Beziehungen zu den entsprechenden Sachbearbeiter*innen und Beamt*innen herzustellen, da dies der SchlĂŒssel ist, um die Gestaltungsmöglichkeiten zu maximieren.
Im Umgang mit der Kommunalaufsicht als höherer Verwaltungsebene ist es mindestens genauso wichtig, ein kollegiales VerhĂ€ltnis zu pflegen. Denn die Rechts- und Fachaufsicht erweitert den Wissensvorsprung noch um Eingriffsbefugnisse. Haben Kommune und Aufsicht ein partnerschaftliches VerhĂ€ltnis, können sie Beanstandungen in einem informellen Rahmen besprechen, die ansonsten möglicherweise auch in einer Ersatzvornahme gemĂŒndet hĂ€tten.
Bespielen der politischen Dynamik
âIch bin da gar nicht so laut, weil das manchmal schlauer ist. Und natĂŒrlich nehme ich aus dem Alltag, aus den sozialen Medien, aus der Zeitung Themen auf, die wichtig sind fĂŒr die Stadt.â Ein OberbĂŒrgermeister
âDiplomatie. Ich kann gut reden, ich komme mit allen klar.â Eine OrtsbĂŒrgermeisterin
Die Kunst, die politische Dynamik im Ort so zu lesen und zu bespielen, dass Vorhaben UnterstĂŒtzung finden, ist das dritte Werkzeug kommunaler MandatstrĂ€ger*innen.Â
FĂŒr den politischen Erfolg ist es auf kommunaler â wie auf allen anderenâ Ebenen entscheidend, Mehrheiten zu generieren. Das setzt Beziehungen zu den beteiligten Akteur*innen voraus und die MandatstrĂ€ger*innen mĂŒssen dazu fĂ€hig sein, sie fĂŒr konkrete Vorhaben zu mobilisieren. Mehrheiten lassen sich vor allem dann dauerhaft sichern, wenn man alle frĂŒhzeitig einbezieht, persönliche Beziehungen pflegt und sich wechselseitig politische Erfolge zugesteht. Gerade auf kommunaler Ebene muss diese Kooperation auch ĂŒber Parteigrenzen hinausreichen.Â
Dazu fĂŒhren MandatstrĂ€ger*innen in der Praxis zum Beispiel informelle VorabgesprĂ€che, die dazu dienen, Mehrheiten abzusichern und Konflikte frĂŒhzeitig auszurĂ€umen. Sowohl in kleinen Gemeinden als auch in Landkreisen und StĂ€dten werden viele Entscheidungen so bereits vor den öffentlichen Sitzungen vorbereitet. Dies bildet insofern eine wichtige Ressource kommunaler MandatstrĂ€ger*innen, als es insbesondere die Output-Legitimation des Mandates stĂ€rkt, wenn öffentliche Konflikte vermieden und den BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern Erfolge prĂ€sentiert werden können.Â
Die besondere NĂ€he zu den BĂŒrger*innen ist vor allem in kleinen Gemeinden eine weitere wichtige Ressource, um die politische Dynamik zu bespielen. Im Vergleich zu Landkreisen und StĂ€dten ist in kleinen Gemeinden die persönliche NĂ€he zu den kommunalen MandatstrĂ€ger*innen besonders wichtig. Dorffeste, Senior*innennachmittage oder BĂŒrger*innenversammlungen dienen nicht allein der ReprĂ€sentation, sondern ermöglichen zugleich Erreichbarkeit und einen direkten Dialog. Die unmittelbare NĂ€he zwischen MandatstrĂ€ger*innen und der BĂŒrgerschaft erweitert die kommunale Handlungsmacht, weil sie sowohl ein frĂŒhzeitiges Agenda-Setting durch die MandatstrĂ€ger*innen ermöglicht als auch zu einer erhöhten LegitimitĂ€t in der Bevölkerung fĂŒhrt, was die Durchsetzung von Vorhaben erleichtert.Â
Zwischen Bollwerk und Einfallstor
âDie Macht, die ich habe, die gebe ich mir selber.â Eine OrtsbĂŒrgermeisterin
âIch kann allein schon durch rechtmĂ€Ăiges Verwaltungshandeln ganz viel verlangsamen oder beschleunigen.â Ein Landrat
Handlungsmacht entsteht dort, wo Gestaltungswille auf Gelegenheiten trifft, wo die kommunale Selbstverwaltung mit Selbstvertrauen durchgesetzt wird. Dazu stehen qua Mandat Werkzeuge zur VerfĂŒgung, die ihre TrĂ€ger*innen erkennen und nutzen können: Netzwerke, in die MandatstrĂ€ger*innen eingebunden sind, das VerhĂ€ltnis zur Verwaltung und die Kunst, politische Dynamiken so zu bespielen, dass Vorhaben breite UnterstĂŒtzung finden.
Diese Werkzeuge sind Ă€uĂerst voraussetzungsvoll. Nicht alle MandatstrĂ€ger*innen verfĂŒgen ĂŒber die persönlichen FĂ€higkeiten und sozialen Ressourcen, sie zu nutzen. Nutzen sie sie nicht, bleiben die Gestaltungsmöglichkeiten hinter ihrem Potenzial zurĂŒck.Â
Genau das lĂ€sst sich auch strategisch wenden: Im Falle einer autoritĂ€r-populistischen Landesregierung können die Werkzeuge dazu dienen, die eigene Agenda teils unabhĂ€ngig von Magdeburg zu verfolgen â oder eben, in ihrer gezielten Nicht-Einsetzung, Sand ins Getriebe eines reibungslosen Politikablaufs zu streuen. Gerade weil die AfD fĂŒr die Umsetzung ihrer Vorhaben auf die kommunale Ebene angewiesen ist, gewinnt die individuelle Handlungsmacht der dortigen MandatstrĂ€ger*innen strategische Bedeutung, insbesondere wenn sie in Absprache mit anderen kommunalen MandatstrĂ€ger*innen gemeinsam handeln. Ob Kommunen im Zweifel als Bollwerk gegen oder als Einfallstor fĂŒr autoritĂ€r-populistische Politik wirken, lĂ€sst sich nicht pauschal beantworten. Nicht zuletzt ist es die Entscheidung der einzelnen MandatstrĂ€ger*innen, ob und wofĂŒr sie ihren Spielraum nutzen.
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