âNur die Illusion von Schutzâ
Die Risiken sozialer Medien fĂŒr Kinder und Jugendliche sind bekannt: Suchtverhalten, algorithmisch verstĂ€rkte schĂ€dliche Inhalte, psychische Belastungen. Australien hat als erstes Land im Dezember 2025 eine Altersgrenze fĂŒr soziale Medien eingefĂŒhrt; Spanien, Frankreich und GroĂbritannien bringen Ă€hnliche Regelungen auf den Weg. Diese Woche zeigte Bundeskanzler Friedrich Merz âviel Sympathieâ fĂŒr die entsprechenden VorschlĂ€ge von SPD und CDU. Neben den detaillierten Regulierungsfragen, die hinter dem Verbot stehen â EU-Kompetenzen, App-Design, Durchsetzbarkeit â wirft die Debatte grundsĂ€tzliche verfassungsrechtliche Fragen auf: Wie verteilt das Grundgesetz Verantwortung zwischen Staat, Eltern und Kindern? Welche Rolle spielt Schutz â und wo beginnt Bevormundung? DarĂŒber haben wir mit Friederike Wapler, Professorin fĂŒr Rechtsphilosophie und Ăffentliches Recht an der Johannes-Gutenberg-UniversitĂ€t Mainz, gesprochen.
1. Als die Debatte um ein Social-Media-Verbot fĂŒr Kinder und Jugendliche in Deutschland aufkam â was haben Sie da gedacht?
Mein erster Gedanke war: Hier wird wieder einmal ĂŒber Kinder und Jugendliche gesprochen, ohne mit ihnen zu sprechen. Ein Verbot, soziale Medien zu nutzen, greift tief in das gegenwĂ€rtige Leben von Kindern und Jugendlichen ein. Es wĂ€re gut, wenn Parteien und Parlamente Formate fĂ€nden, um mit Kindern und Jugendlichen zu Themen ins GesprĂ€ch zu kommen, die ihre Leben unmittelbar betreffen. Darauf haben Kinder und Jugendliche ein Recht. Gerade wenn es um die sozialen Medien geht, wĂ€re es aber auch einfach gut zu wissen, was Kinder und Jugendliche in den digitalen RĂ€umen wirklich machen, wie sie den GefĂ€hrdungen, denen sie dort ausgesetzt sind, begegnen und wie sie selbst die Wirkung von Verboten einschĂ€tzen. Ich bin mir sicher: Wenn die Politik Kinder und Jugendliche fragt, wie soziale Medien fĂŒr sie sicherer gestaltet werden können, wird sie differenzierte und konstruktive Antworten bekommen â auch dazu, wie einfach es ist, Verbote zu umgehen. Das zeigt sich gerade zum Beispiel in Australien.
2. Welche Rolle spielen die sozialen Medien fĂŒr die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im demokratischen Rechtsstaat? Ein GroĂteil des Soziallebens von Jugendlichen findet auf Social Media statt. Könnte ein Verbot da nicht womöglich selbst schĂ€dlich sein?
Es ist bei Kindern und Jugendlichen nicht anders als bei Erwachsenen: Die sozialen Medien sind Fluch und Segen zugleich. Sie bieten Kontakt, Information und Unterhaltung, aber sie machen auch sĂŒchtig, konfrontieren mit verstörenden Inhalten und lenken von wichtigeren Dingen ab. Wenn wir ihre Bedeutung fĂŒr den demokratischen Staat betrachten, ist es genauso ambivalent: Soziale Medien bieten Möglichkeiten der Information und Teilhabe, verbreiten aber auch Falschinformationen und können Radikalisierungen auslösen oder antreiben.
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Ein Verbot ist fĂŒr einige Kinder und Jugendliche und auch fĂŒr deren Eltern sicherlich entlastend. Es kann aber auch negative Folgen haben. Solange Ă€ltere Jugendliche und Erwachsene soziale Medien nutzen, wird es fĂŒr die JĂŒngeren einen Anreiz geben, sich ĂŒber Verbote hinwegzusetzen. Dann werden die sozialen Medien zu etwas, was man heimlich nutzt, wovon man Erwachsenen besser nichts erzĂ€hlt. Gleichzeitig gibt es fĂŒr die Plattformen noch weniger GrĂŒnde, sich um den Jugendschutz zu kĂŒmmern â die jungen Leute dĂŒrften ja gar nicht dort sein. Wenn es so kommt, erzeugt ein Verbot nur die Illusion, Kinder und Jugendliche zu schĂŒtzen. TatsĂ€chlich schneidet es den einen, die sich daran halten, wertvolle Teilhabemöglichkeiten ab, und lĂ€sst die anderen, die es umgehen, allein.
3. Wie verteilt das Grundgesetz die Verantwortung fĂŒr Schutz, Erziehung und Selbstbestimmung zwischen Staat, Eltern und Kindern?
Wenn ich diese Frage auf das Thema âMedienâ beziehe, dann sieht es so aus: Kinder und Jugendliche haben Freiheitsrechte. Ihre Informationsfreiheit erlaubt ihnen, sich aus allgemein zugĂ€nglichen Quellen zu informieren. Ihr Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit umfasst die Nutzung von Medien zur Unterhaltung, Entspannung und Vernetzung. In der UN-Kinderrechtskonvention gewĂ€hrleistet Artikel 17 Kindern und Jugendlichen ein Recht auf Zugang zu Medien. Diese Rechte sollten der Ausgangspunkt der Ăberlegungen sein.
Nun fĂ€llt Medienkompetenz nicht vom Himmel, sondern muss erworben werden. Kinder und Jugendliche dabei zu unterstĂŒtzen und zu begleiten, ist erst einmal Aufgabe der Eltern. Eltern und Kinder haben das Recht, vom Staat unbehelligt auszuhandeln, was fĂŒr sie in ihrer konkreten Lebenssituation der beste Umgang mit sozialen Medien ist. Das kann auf ein Verbot hinauslaufen, aber auch auf ganz verschiedene Formen der Begrenzung und Kontrolle.
Wenn ein Gesetz Kindern und Jugendlichen pauschal verbietet, soziale Medien zu nutzen, dann greift das nicht nur in Grundrechte der Kinder, sondern auch in das Erziehungsrecht der Eltern ein. Wie jeder Eingriff in Grundrechte muss auch so ein Verbot verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. FĂŒr starre Altersgrenzen, wie sie im Moment diskutiert werden, muss es besonders gute GrĂŒnde geben. Der Gesetzgeber mĂŒsste darlegen, dass Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 14 oder 16 Jahren typischerweise nicht die notwendige Einsicht und UnterstĂŒtzung haben, um verantwortlich mit sozialen Medien umzugehen. Oder er mĂŒsste nachweisen, dass die Nutzung sozialer Medien Kindern und Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit schadet. Mit diesem Nachweis steht und fĂ€llt die Rechtfertigung eines Verbotes.
4. Halten Sie es vor diesem Hintergrund fĂŒr eine gute Idee, die Verantwortung fĂŒr Medienkompetenz auf den Staat zu verschieben?
Mit einem Verbot versucht der Staat, eine Gefahr abzuwehren, aber sicherlich nicht, Kindern und Jugendlichen Medienkompetenz zu vermitteln. Medienkompetenz erwirbt man, indem man Medien nutzt. Wer digitale RĂ€ume nicht betreten darf, wird nicht lernen, sich kompetent in ihnen zu bewegen.
Ich wĂŒrde den Staat an dieser Stelle aber gar nicht heraushalten wollen. Man sollte Eltern und andere Erziehungsberechtigte nicht mit der Aufgabe allein lassen, Medienkompetenz zu vermitteln. Vielen Erwachsenen fĂ€llt es schwer, mit der Entwicklung im digitalen Raum mitzuhalten, und sie wissen oft nicht, wie sich Kinder untereinander beeinflussen. Hier hat der Staat andere Möglichkeiten, Medienkompetenz zu stĂ€rken. Er hat einen Bildungsauftrag in der Schule und kann auĂerschulische Jugendarbeit fördern.
Wichtig ist, Kindern ein Lernen ĂŒber gehaltvolle Erfahrungen zu ermöglichen. Wir sperren sie ja auch nicht in den HĂ€usern ein, weil sie auf der StraĂe ĂŒberfahren werden könnten. Stattdessen erklĂ€ren wir ihnen die Verkehrsregeln, ĂŒben das richtige Verhalten im StraĂenverkehr und regeln den Autoverkehr, damit Kinder sich auch allein sicher im StraĂenraum bewegen können. Im Idealfall wirken der Kompetenzerwerb im Elternhaus, die Bildungsarbeit in Kita, Schule und Jugendarbeit und der staatliche Jugendschutz zusammen.
5. Die Gefahren fĂŒr Kinder und Jugendliche im digitalen Raum sind schon lange bekannt. Warum, meinen Sie, fĂŒhren wir diese Debatte gerade jetzt? Und ist es ein Zufall, dass gleichzeitig auch die Forderung erhoben wird, das StrafmĂŒndigkeitsalter abzusenken?
Ich fĂŒrchte, wir erleben gerade auf vielen Ebenen ein PhĂ€nomen, das man symbolische Gesetzgebung nennt: Wenn die Politik ein komplexes Problem nicht lösen kann, demonstriert sie mit einer vermeintlich einfachen Lösung HandlungsfĂ€higkeit. Die Ursachen des Problems werden damit aber nicht angegangen. Im Falle der sozialen Medien wĂ€re es sinnvoller, sichere digitale RĂ€ume fĂŒr Kinder und Jugendliche zu gestalten â besser noch fĂŒr alle Menschen. Es kann ja niemand ernsthaft behaupten, fĂŒr Erwachsene sei in den sozialen Medien alles gut. Jugendschutz und allgemein Persönlichkeitsschutz in der digitalen Welt durchzusetzen, ist aber ungleich schwieriger, als ein Verbotsgesetz zu schreiben. Was die Delinquenz von Kindern unter 14 Jahren angeht, reicht ein oberflĂ€chlicher Blick in die Fachliteratur, um zu erkennen, dass der strafrechtliche Weg nicht hilfreich ist. Besser wĂ€re es, die Kinder- und Jugendhilfe so auszustatten, dass sie diesen Kindern helfen kann, in Zukunft nicht weiter straffĂ€llig zu werden. Das aber ist fachlich anspruchsvoll und teuer.
Wenn man die beiden Forderungen nebeneinanderlegt, erkennt man, wie hier mit Klischees von Kindheit argumentiert wird, die noch dazu einander widersprechen: Hier das unmĂŒndige Kind, das die Folgen seines Handelns nicht ĂŒberblicken kann und deswegen auf Instagram seiner Lieblingsband nicht folgen darf. Dort das delinquente Kind, das gefĂ€lligst die Folgen seines Handelns tragen soll. Beide Annahmen werden der Vielfalt der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht.
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Editorâs Pick
von EVA MARIA BREDLER

Man macht ja vieles falsch im Leben, aber dass man falsch atmen kann, darauf bin ich vor James Nestors âBreathâ noch nicht gekommen. Bitte nehmen Sieâs mir nicht ĂŒbel, aber â rein statistisch â sind auch Sie schuldig: 90 % der Bevölkerung atmen falsch und setzen sich damit einer Reihe chronischer Krankheiten aus: Asthma, ADHS, Depression, Burnout, you name it. Weil Nestor unter einigen davon litt, schickte ihn sein Arzt zu einem Atemkurs. Dort erlebte er etwas so Erstaunliches, dass er zehn Jahre lang zur Kunst des Atmens recherchierte. Das Ergebnis ist ein Buch, das nicht nur mein Leben verĂ€ndert hat. Nestor ist ein prĂ€ziser und humorvoller Autor, der nichts blind glaubt und alles selbst austestet: von Nasenatmen ĂŒber âTummoâ (einer Atemtechnik, die die belgisch-französische Anarchistin und OpernsĂ€ngerin Alexandra David-NĂ©el in den 1920ern nach Europa brachte) bis hin zu Techniken, die Olympioniken nutzen. Ich kam aus dem Staunen nicht raus und schĂ€mte mich zugleich, mehr ĂŒber Staatsorgane als ĂŒber meine eigenen zu wissen. Ich habe das Buch vielfach verschenkt, und fast alle Beschenkten schenken es weiter. Es ist ein Schneeballsystem körperlicher AufklĂ€rung. Falls es Sie nicht bald erreicht â der Kauf lohnt sich.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Nicht nur Jugendlichen fĂ€llt es schwer, sich der Dopaminfalle von Endlosfeeds zu entziehen, und nicht nur Jugendliche leiden unter den psychischen Folgen. Nun gibt es jedoch eine ganz neue Kategorie schĂ€dlicher Inhalte: Seit Musk das KI-Tool Grok auf X integrierte, wurden massenhaft sexualisierte Deepfakes von realen Frauen und MinderjĂ€hrigen generiert und verbreitet. Wie verteilt hier das (Straf)recht die Verantwortung â und wie sollte sie verteilt werden? SUSANNE BECK und MAXIMILIAN NUSSBAUM (DE) haben Antworten.
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Musk, Power, and the EU: Can EU Law Tackle the Challenges of Unchecked Plutocracy?
Alberto Alemanno & Jacquelyn D. Veraldi (eds.)
âIn a viable, participatory democracy, no person, corporation or interest group â no matter how loud, wealthy, or powerful â stands above the law. This collection of important research explores vital, vexing questions of how to defend the rule of law in the European Union against a frontal challenge by oligarchic forces claiming to act in the interest of Western ideals. It is an uncomfortable debate but one that the authors confront with intellectual vigor and admirable European self-awareness.â
â David M. Herszenhorn, Editor at The Washington Post
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Auch Karlsruhe hat letzte Woche Verantwortung kartiert, allerdings in anderem Kontext: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die ein im Gazastreifen lebender PalĂ€stinenser gegen Genehmigungen fĂŒr die Ausfuhr von KriegsgerĂ€t nach Israel erhoben hatte. Der ausfĂŒhrliche Nichtannahmebeschluss erschien pĂŒnktlich zur MĂŒnchner Sicherheitskonferenz und war fĂŒr FLORIAN MEINEL (DE) Anlass, ĂŒber Pseudogrundrechtsschutz und das Verfassungsrecht des hybriden Krieges nachzudenken.
Um PalĂ€stina ging es auch vor dem englischen High Court. Nachdem das Innenministerium âPalestine Actionâ verboten hatte, hob das Gericht das Verbot nun wieder auf â zum Erstaunen vieler, denn in Sachen nationale Sicherheit sind die britischen Gerichte traditionell zurĂŒckhaltend. ALAN GREENE (EN) analysiert die Gefahren weitreichender exekutiver ErmessensspielrĂ€ume und die Bedeutung des Urteils fĂŒr die rechtliche TerrorismusbekĂ€mpfung.
Viel Beachtung fanden auch die mĂŒndlichen Verhandlungen des Internationalen Gerichtshofs in The Gambia v Myanmar, die am 29. Januar zu Ende gingen. Im Mittelpunkt stand der Genozidvorsatz. Doch was folgt eigentlich aus einem Genozid-Urteil? FĂŒr KHAN KHALID ADNAN (EN) ist das die schwierigste Frage, und sie fĂŒhrt ihn (und uns) in das Recht der Rechtsfolgen.
Die USA akzeptieren schon seit inzwischen 40 Jahren nicht mehr die obligatorische Gerichtsbarkeit des IGH. Und nun wollen sie sich auch sonst vom UN-System verabschieden: Am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos hat Trump nun das âBoard of Peaceâ gegrĂŒndet â als Gegenentwurf zu den UN. In Europa ĂŒberwog Skepsis, Merz verwies auf verfassungsrechtliche Bedenken. VALENTIN VON STOSCH (DE) zeigt: An diesen Bedenken ist durchaus etwas dran.
Vielleicht können die USA auch komplett auf Friedensorganisationen verzichten. Immerhin verkĂŒndete Trump (nur Tage vor Maduros EntfĂŒhrung): âWeâre protected by a thing called the Atlantic Ocean.â Darin deutet sich schon die Kernidee der neuen nationalen Sicherheitsstrategie der USA an, die auf hemisphĂ€rische Dominanz setzt. CARL LANDAUER (EN) erklĂ€rt, wie sie alte EinflusssphĂ€ren reaktiviert und sich an einer projizierten âwestlichen Zivilisationâ abarbeitet.
Ganz so sicher scheint sich Trump seiner Sache doch nicht zu sein. Vor den anstehenden Midterms drĂ€ngt Trump nun auf eine âNationalisierungâ der US-Wahlen â ohne jede verfassungsrechtliche Grundlage. JOSHUA SELLERS (EN) warnt, dass Trumps Idee dazu beitragen könnte, das öffentliche Vertrauen weiter zu erodieren und die Desinformation ĂŒber die IntegritĂ€t des Wahlprozesses zu steigern.
Auch Deutschland diskutiert wieder die IntegritĂ€t der Wahl: Die ParitĂ€tsdebatte ist zurĂŒck. WĂ€hrend sie politisch in Gang kommt, ist sie rechtswissenschaftlich in einer Sackgasse gelandet. FABIAN MICHL (DE) erklĂ€rt, warum eine historische Perspektive weiterhilft.
Ebenfalls historisch: Im Dezember einigten sich die EU und vier Mercosur-Staaten â nach 25 Jahren Verhandlungen! â auf das EUâMercosur-Abkommen. Nun hat eine knappe Mehrheit im EuropĂ€ischen Parlament den EuGH um PrĂŒfung gebeten, ob das Abkommen mit Unionsrecht vereinbar ist. FĂŒr GESA KĂBEK (EN) hat sich das Parlament damit ins eigene Knie geschossen und Mitspracherechte verspielt.
Mitspracherechte verdient haben sich dagegen Personen, die sich zwischen den Geschlechtern identifizieren, aber keine somatische Intergeschlechtlichkeit aufweisen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat ihnen nun einen eigenen Geschlechtseintrag â wie inter und divers â oder dessen Streichung zuerkannt. ELISABETH HOLZLEITHNER (DE) bespricht diese freundliche Entscheidung inmitten einer eher unfreundlichen Debatte.
WĂ€hrenddessen hat GeneralanwĂ€ltin Äapeta in ihren SchlussantrĂ€gen vorgeschlagen, den Beschluss der Kommission fĂŒr nichtig zu erklĂ€ren, mit dem diese die zuvor gestoppten Geldzahlungen an Ungarn wieder freigeben wollte. Rechtsstaatlichkeit könne bei systemischen Defiziten nicht am Gesetzestext allein gemessen werden. FĂŒr TĂMEA DRINĂCZI (EN) bietet dieser Ansatz Orientierung fĂŒr den verfassungsrechtlichen Wiederaufbau nach illiberalen Regimen.
Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, sollen â nach dem Vorbild des BVerfG im vorletzten Jahr â nun auch Landesverfassungsgerichte resilienter gemacht werden. CHRISTIAN WALTER und SIMON FETSCHER (DE) bewerten, wie gut das dem aktuellen Entwurf der Berliner Justizsenatorin gelungen ist.
Und schlieĂlich analysieren ANNA LUMERDING und MELANIE MAURER (EN) die Klimabeschwerde mit dem schönen Namen Fliegenschnee u.a. v. Ăsterreich, die der EGMR fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rte.
AuĂerdem ging unser Symposium âReflexive Globalisation and the Lawâ (EN) zu Ende. PEER ZUMBANSEN sieht Katastrophenrecht als Methode und Jurist*innen in der Verantwortung, offenzulegen, wie das Recht zur Normalisierung dieser anhaltenden Gewalt beitrĂ€gt. JULIA ECKERT schlieĂt das Symposium mit der Frage, wozu die Reflexion kolonialer KontinuitĂ€ten im Recht eigentlich dient.
Vielen Dank, dass Sie trotz dopamindominierter Aufmerksamkeitsspanne bis hierhin gelesen haben. Wir versuchen weiterhin, schÀdliche Inhalte zu reduzieren (die Weltlage macht es uns nicht leicht). Aber so ein Endlos-Feed ist eigentlich gar keine schlechte Idee.
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Das warâs fĂŒr diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
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