Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der CoronaâP(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen âVerbrechen gegen die Menschlichkeitâ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! â UPDATE
Bereits in einem am Dienstag veröffentlichten Artikel habe ich die Befragung des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn in der Sitzung am Montag durch die Corona-EnquĂȘte-Kommission zum Thema gemacht. Darin habe ich beleuchtet, wie der 45-JĂ€hrige trotz des an ihm haftenden Vorwurfs einer massiven Milliardenverschwendung bei Masken- und Impfstoffbeschaffungen keinerlei Reue oder Einsicht zeigte. Jetzt werfen aktuelle Kommentare aus sozialen Medien, Interviews und Expertenanalysen ein noch schĂ€rferes Licht auf seine Aussagen.
Diese EnthĂŒllungen bergen enormen ZĂŒndstoff: Sie entlarven nicht nur eklatante WidersprĂŒche in Spahns frĂŒherer Politik, sondern werfen fundamentale Fragen zur Verfassungswidrigkeit von Corona-MaĂnahmen auf und heizen Debatten ĂŒber persönliche Haftung, Amnestie fĂŒr Betroffene sowie eine dringend notwendige gesellschaftliche Aufarbeitung an.
Reaktionen aus der Ăffentlichkeit, darunter von Juristen und Politikern, deuten auf eine wachsende Welle der Empörung hin, die zu Strafanzeigen, UntersuchungsausschĂŒssen und sogar politischen Konsequenzen fĂŒhren könnte. Basierend auf vier zentralen Quellen â einem X-Beitrag von Marcel Luthe, Vorsitzender der Good Governance-Gewerkschaft, einem Telegram-Post des Juristen Martin Schwab, einem YouTube-Interview mit dem Datenanalysten Tom Lausen und meinem Vorabartikel â prĂ€sentiere ich hier eine erweiterte Analyse, die tiefer in die Inhalte eintaucht und die Implikationen detailliert beleuchtet. Selbst ein Systemmedium wie die Tagesschauschreibt, der «Opposition reicht das nicht aus», was Spahn an Aussagen getĂ€tigt hat.
EingestÀndnis Spahns zu «Impfstoff»-Testung und Fremdschutz mit Sprengkraft
Luthe hat mit seinem hochbeachteten Beitrag auf X Spahns ĂuĂerungen nicht nur scharf attackiert, sondern auch eine breitere Debatte ausgelöst. Der 48-JĂ€hrige teilt einen Videoausschnitt aus der Kommissionssitzung, in dem Spahn explizit zugibt, dass die COVID-Impfstoffe «bis heute im Markt gewissermaĂen getestet» werden und dass es «nie Ziel, auch der WHO nicht», war, einen Infektionsschutz gegenĂŒber Dritten zu erreichen.
Luthe interpretiert dies als klares EingestÀndnis eines «strafbaren Prozessbetruges» durch die Bundesregierung, insbesondere in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der Duldungspflicht bei der Bundeswehr (siehe dazu mein TN-Interview mit Beate Bahner).
Luthe kĂŒndigt an, Strafanzeige zu stellen, falls keine offiziellen Amtsermittlungen folgen, und betont, dass dies die Grundlage fĂŒr Milliardenverschwendung und gesellschaftliche Spaltung darstellt. Sein X-Post hat binnen Stunden Tausende Likes und Reposts geerntet, was auf eine virale Verbreitung hinweist und die Debatte ĂŒber persönliche Haftung weiter anheizt.
Diese Aussage steht in krassem Widerspruch zu Spahns frĂŒheren öffentlichen Darstellungen wĂ€hrend der «Corona-Zeit», als er den Fremdschutz als zentrales Argument fĂŒr Impfkampagnen und Restriktionen propagierte. Im August 2021 etwa wurde er wie folgt zitiert:
«Ja, wer sich impfen lĂ€sst, wer sich fĂŒr die Impfung entscheidet, der schĂŒtzt sich selbst, aber er schĂŒtzt eben auch diejenigen, die sich nicht impfen lassen können: Kinder unter zwölf Jahren beispielsweise.»
Der Verweis auf eine Post-Marketing-Datenerhebung deckt sich mit Erkenntnissen aus den RKI-Protokollen und wird insbesondere in der von Martin Schwab in seinem Telegram-Kanal geposteten Kurz-Analyse hervorgehoben. Damit wird nochmals unterstrichen, dass Spahn die Ăffentlichkeit getĂ€uscht haben dĂŒrfte. ErgĂ€nzend zu meinem Vorabartikel, in dem ich bereits die Milliardenverschwendung thematisierte, zeigen Luthes Hinweise, wie Spahns Worte nun als Beweis fĂŒr systematische Fehlinformationen dienen könnten, was zu Forderungen nach UntersuchungsausschĂŒssen fĂŒhrt.
Schwab wiederum vertieft in einem detaillierteren Telegram-Beitrag die rechtlichen Konsequenzen von Spahns Worten und liefert eine Analyse, die weit ĂŒber bloĂe Kritik hinausgeht. Schwab argumentiert, dass Spahns EingestĂ€ndnis â die Impfstoffe wĂŒrden erst post-marketing getestet und ein Infektionsschutz sei nie das Ziel gewesen â die gesamten 2G-Regeln sowie Impfnachweis- und Duldungspflichten als verfassungswidrig enttarnt. Als damaliger Bundesgesundheitsminister habe Spahn davon Kenntnis gehabt. Dies lasse alle GrundrechtseinschrĂ€nkungen fĂŒr Ungeimpfte als ungerechtfertigt dastehen und keinen Raum fĂŒr einen «EinschĂ€tzungsspielraum» der Exekutive.
Schwab erlĂ€utert, dass, wenn die Exekutive den Ăbertragungsschutz nie verfolgte, sie die Regeln auch nicht an einer solchen Hypothese ausrichten durfte. Und der 58-JĂ€hrige geht noch weiter: Die ImpfaufklĂ€rung durch Ărzte kann nur dann als rechtmĂ€Ăig angesehen werden, wenn Patienten explizit darĂŒber informiert wurden, dass sie als «Versuchskaninchen» an der Datenerhebung zu Sicherheit und Wirksamkeit teilnehmen â eine AufklĂ€rung, die in den allermeisten FĂ€llen unterblieb und somit zu TĂ€uschung fĂŒhrte.
Besonders brisant ist Schwabs These vom «bedingten Vorsatz» bei Spahn hinsichtlich der Impfkomplikationen, da diese von Beginn an billigend in Kauf genommen wurden. Obwohl Spahn die 2G-Regeln den LĂ€ndern und der Ampel-Koalition ĂŒberlieĂ, fordert Schwab eine juristische Aufarbeitung, um Spahns Verantwortung fĂŒr ImpfschĂ€den zu klĂ€ren, einschlieĂlich potenzieller Strafbarkeit.
Spruch von der «Pandemie der Ungeimpften» fĂŒhrte zu Hetzjagd und Spaltung
Ein Interview mit Lausen, veröffentlicht auf dem YouTube-Kanal Hallo Meinung, liefert weiteren ZĂŒndstoff. Darin wirft Lausen, Mitglied der EnquĂȘte-Kommission, Spahn vor, mit dem Slogan «Pandemie der Ungeimpften» eine tiefe Spaltung der Gesellschaft und eine regelrechte «Jagd» auf Ungeimpfte entfacht zu haben, was zu einer massiven Polarisierung fĂŒhrte. Er widerlegt Spahns damalige Behauptung, Ungeimpfte hĂ€tten signifikant höhere schwere VerlĂ€ufe gehabt, mit harten Daten. Lausen:
«Es stimmt nicht, Herr Spahn, und es hat auch nie gestimmt, zu keinem Zeitpunkt.»
Lausen plĂ€diert vehement fĂŒr ein Amnestiegesetz fĂŒr all jene, die wegen gefĂ€lschter ImpfpĂ€sse, Maskenatteste oder Testbescheinigungen verurteilt wurden â darunter Ărzte, Soldaten, Polizisten und PflegekrĂ€fte, die unter enormem Druck standen und oft nur versuchten, ihren Beruf oder ihre Freiheit zu bewahren.
Geradezu schockierend ist Lausens detaillierte Schilderung eines realen Falls: Eine 35-jĂ€hrige Polizistin mit Kinderwunsch, die sich nicht impfen lassen wollte, wurde von ihrem Vorgesetzten aber zu tĂ€glichen Tests gezwungen â entgegen der gesetzlichen Regel von dreimal wöchentlich. Unter diesem Druck habe sie Bescheinigungen gefĂ€lscht, was zu Hausdurchsuchungen, Handy-Beschlagnahme und letztlich einer Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft ohne BewĂ€hrung gefĂŒhrt habe, obwohl keine ImpfpĂ€sse gefunden worden seien. Spahn lehne aber eine Amnestie kategorisch ab.
Verzeihen? Spahn widerspricht sich selbst
Lausen kritisiert dies als Widerspruch zu Spahns eigenem Buchtitel «Wir werden uns viel verzeihen mĂŒssen», den er offenbar nur als Marketing-Gag sehe, und verbindet es mit weiteren FĂ€llen wie denen von inhaftierten Soldaten oder Ărzten, die Atteste ausstellten (siehe dazu etwa den TN-Artikel «Prozess gegen Walter Weber: Schuldig gesprochen von Richterin Nele Behr»).
Im GesprĂ€ch mit dem Moderator und dem Mediziner Martin Vincent prangert Lausen auch die fehlende evidenzbasierte Medizin an: Spahn habe Hinweise von Instituten wie dem Institut fĂŒr QualitĂ€t und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ignoriert. Ende 2020 etwa hatte dessen damaliger Leiter JĂŒrgen Windeler gesagt (siehe mein Buch «Virus-Wahn», Seite 363):
«[Zur] Frage, ob MaĂnahmen wie etwa Schul- oder RestaurantschlieĂungen tatsĂ€chlich wirksam sind, gibt es sehr wenig Beweiskraft. Nicht jede Frage und jeder Zweifel sind Verharmlosung oder Verschwörungswahn. Dieses âčVerharmlosenâș-Etikett erlaubt es jedem, das Zuhören einzustellen. Dabei wĂŒrde sich die Auseinandersetzung mit den Argumenten lohnen.»
HanebĂŒchene Anekdoten ĂŒber blaue Lippen und Bergamo
Lausen moniert auch, dass selbst offenkundig absurd anmutende Anekdoten wie die von «blauen Lippen» in Italien von Spahn ernsthaft herangezogen worden seien, um Lockdowns zu fordern â obwohl blaue Lippen kein spezifisches Corona-Symptom seien und oft zum Beispiel einfach nur durch KĂ€lte entstehen wĂŒrden. Am 22. MĂ€rz etwa beschrieb Spahn in der ARD-Sendung «Anne Will» die dramatisch anmutenden Bilder aus dem italienischen Bergamo, auf denen zu sehen war, wie MilitĂ€rfahrzeuge SĂ€rge abtransportierten:
«Die Bilder aus Italien, die wir gesehen haben, von Patienten mit blauen Lippen, die nach Luft ringen â das darf in Deutschland nicht passieren.»
TatsĂ€chlich gehört es zu den prĂ€gendsten Bildern der «Corona-Zeit»: Der Konvoi von MilitĂ€r-LKWs, die in Bergamo SĂ€rge mit «COVID-Toten» transportieren (siehe unten). Das Foto, im MĂ€rz 2020 vom damals 28-jĂ€hrigen Flugbegleiter Emanuele di Terlizzi von seinem Balkon aus geschossen, hat in Europa entscheidend zur Angst vor einem angeblich Ă€uĂerst gefĂ€hrlichen Virus beigetragen.
Dazu ist aber zum einen anzumerken, dass damals Beerdigungen von sogenannten «COVID-Toten» aufgrund einer angeblichen Infektionsgefahr massiv eingeschrĂ€nkt wurden, was zu einer Ăberlastung einiger Krematorien fĂŒhrte. Zum anderen wurde das Aufgebot an LKWs stark ĂŒbertrieben. In Wahrheit transportierten nĂ€mlich gerade einmal 13 Fahrzeuge 65 SĂ€rge zu Krematorien in der Umgebung (siehe dazu den TN-Beitrag meines Redaktionskollegen Konstantin Demeter «Der MilitĂ€r-Konvoi von Bergamo und die mögliche Rolle des Beruhigungsmittels Midazolam bei der Ăbersterblichkeit in Norditalien im FrĂŒhling 2020»).
Bergamo, 18. MĂ€rz 2020; Bild: Emanuele di Terlizzi; Quelle: Corriere della Sera
Die VerknĂŒpfung von Bergamo und Virus-Pandemie hat derweil ganz grundsĂ€tzlich keine faktische Basis. So war Italien gar nicht flĂ€chendeckend von einer signifikanten Ăbersterblichkeit betroffen. Stattdessen betraf dies lediglich eine relativ kleine Anzahl von StĂ€dten â verteilt ĂŒber Norditalien. Allein das stellt einen klaren Beweis dafĂŒr dar, dass keine SARS-CoV-2-Viruspandemie am Werk gewesen sein kann. Denn wenn dies der Fall gewesen wĂ€re, so hĂ€tten alle StĂ€dte in der NĂ€he von Bergamo und den anderen StĂ€dten, fĂŒr die eine Ăbersterblichkeit registriert wurde, «heimgesucht» worden sein mĂŒssen.
Genau dies war aber nicht der Fall. Vielmehr hatte etwa Mailand, das nahe bei dem viel kleineren Bergamo liegt und in absoluten Zahlen normalerweise zweieinhalbmal so viele TodesfĂ€lle verzeichnet wie Bergamo, in dieser Zeit weniger TodesfĂ€lle zu verzeichnen. Auch dies widerlegt unmissverstĂ€ndlich die Behauptung, seinerzeit habe eine Viruspandemie gewĂŒtet (siehe dazu meinen TN-Beitrag «Hat Hydroxychloroquin zu Beginn der Corona-Zeit fast 17'000 Patienten getötet â oder gar weit mehr?»).
Madrid als Paradebeispiel fĂŒr Lockdown-Todeswahnsinn
Lausen erwĂ€hnt unterdessen auch Madrid als Paradebeispiel fĂŒr den Lockdown-Todeswahnsinn. Er beschreibt die Situation in Madrid wĂ€hrend des Lockdowns so: Als der Lockdown begann, seien massenweise Menschen verstorben. So sei die spanische Armee-Einheit UME (Unidad Militar de Emergencias) durch Pflegeheime gegangen, um zu desinfizieren. Dabei hĂ€tte sie in mehreren Heimen Bewohner, die in ihren eigenen FĂ€kalien lagen, und daneben bereits verstorbene Personen gefunden.
Lausens Punkt ist also: Der Lockdown fĂŒhrte zu Personalmangel (PflegekrĂ€fte flohen oder konnten nicht kommen), was Isolation und Verwahrlosung zur Folge hatte und besonders vulnerable Ăltere umbrachte â also genau die Menschen, die man angeblich schĂŒtzen wollte. Das unterstreicht seine These, dass Lockdowns «das gröĂte Problem aller Zeiten» waren und mehr Schaden anrichteten als das Virus.
Auch Moderator Vincent wiederum hebt die verheerenden Folgen hervor: 320.000 Ă€ltere Menschen seien isoliert in Heimen gestorben, ohne Angehörige, was ihren Lebenswillen gebrochen habe. Und Jugendliche wĂŒrden zunehmend unter psychischen Erkrankungen leiden, und zwar infolge von sozialer Isolation und mit Echoeffekten wie schlechteren Schulleistungen und Armut.
Er plĂ€diert fĂŒr «Shared Decision Making» statt paternalistischer Politik und warnt vor politisch gefĂ€rbten Urteilen in der Justiz, die wie «Bullterrier» auf Verweigerer losgehen. Lausen ergĂ€nzt dies mit Datenanalysen: LungenentzĂŒndungen seien umcodiert worden, um eine dramatischere Lage vorzutĂ€uschen (zum Beispiel von 356.000 im Jahr 2019 auf 421.000 im Jahr 2021, mit vielen Umcodierungen zu «COVID-Pneumonie»). Auch hĂ€tten die Lockdowns selbst zu deutlich mehr TodesfĂ€llen gefĂŒhrt, in Pflegeheimen etwa durch Personalmangel und Flucht migrantischer KrĂ€fte.
Wenn ein wichtiger Entscheid kein Medienecho auslösen soll, wird er am Freitagnachmittag kommuniziert. Dann haben die Journalisten keine Zeit, fĂŒr die Samstagausgaben eine seriöse Arbeit abzuliefern. Und am Montag ist die Sache schon fast vergessen.
So geschehen am vergangenen Freitag, dem internationalen Tag der NeutralitÀt. Um 14:32 Uhr stellte Bundesrat Pfister, Chef des VBS, an einer Medienkonferenz die «sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026» vor und teilte gleichzeitig die Reduktion der F-35-Bestellung mit.
Die Kampfjets dominierten die Schlagzeilen, aber die unumkehrbare Integration in die MilitĂ€rbĂŒndnisse, mithin das Ende der NeutralitĂ€t, wie wir sie kennen, war fĂŒr die Medien kein Thema. Auch heute, fast eine Woche nach der PrĂ€sentation der Strategie, taucht sie nur ganz vereinzelt in den Medien auf. Kein Wort darĂŒber in der Weltwoche, die sonst ĂŒber ein geschĂ€rftes Radar fĂŒr alle Bedrohungen der NeutralitĂ€t hat. Pro-Schweiz, die TrĂ€gerschaft der NeutralitĂ€tsinitiative: Stillschweigen, ebenso bei der SVP und allen anderen Parteien. Wurden sie von einer Lesehemmung angesichts des Papiers mit 60 Seiten ĂŒberwĂ€ltigt oder ist Pfisters KalkĂŒl der geschickten Informationsverhinderung aufgegangen?
Einzig Oberst HĂ€sler befasst sich in der Neuen ZĂŒrcher Zeitung eingehender mit der Strategie. Er bezeichnet das Kapitel ĂŒber die NeutralitĂ€t als «SchlĂŒssel», sagt dann aber doch nicht, dass die Strategie die NeutralitĂ€t faktisch abschafft. Ein Problem erkennt er aber klar: «Was, wenn Europa auseinanderbricht und die Schutzwirkung der NATO und der EU erodiert?» Denn die Schweiz sieht sich fest im Lager der EU und der NATO, auch militĂ€risch. Und sie sind die Verlierer des Kriegs mit Russland, wenn es ihnen nicht gelingt, ihn auszuweiten und zu eskalieren.
Schnell reagiert hat auch die Bewegung fĂŒr NeutralitĂ€t bene, (deren Sprecher der Autor ist). Sie hat die National- und StĂ€nderĂ€te aufgefordert, angesichts der Tragweite der Strategie noch in der laufenden Session eine dringliche Debatte durchzufĂŒhren. «In Vorbereitung eines Krieges als âčPartnerinâș an Ernstfall-Ăbungen eines KriegsbĂŒndnisses teilzunehmen, auch ohne formell Mitglied zu sein, ist mit der NeutralitĂ€t nicht vereinbar», schreibt bene. Zudem sei die «Wahrung der Ă€usseren Sicherheit, der UnabhĂ€ngigkeit und der NeutralitĂ€t» nicht nur Aufgabe des Bundesrats, sondern auch der Bundesversammlung.
Obwohl erst ein Entwurf, hat der Bundesrat die «verzuglose Umsetzung» beschlossen. Wenn das Papier Ende 2026 in die RĂ€te kommt, werden bereits genĂŒgend Fakten geschaffen sein, die eine Korrektur des eingeschlagenen Wegs verunmöglichen. Die Strategie ist auch eine grosse Hypothek fĂŒr die Abstimmung zur NeutralitĂ€tsinitiative, die vermutlich im Herbst 2026 stattfindet.
Das 60-seitige Papier geht davon aus, dass Russland die EU und die NATO aktiv bedroht und dass sich 2028 fĂŒr «Europa» ein ungĂŒnstiges Zeitfenster öffnet, von dem auch die Schweiz betroffen sein könnte. Ein russischer Angriff auf die Schweiz wird zwar als unwahrscheinlich bezeichnet, aber sĂ€mtliche geplanten Massnahmen der Strategie richten sich gegen einen solchen Angriff.
Ein Beitrag der Schweiz zur Deeskalation und zur Diplomatie kommt tatsĂ€chlich nur in einer Fussnote vor (S. 47). Der Bericht erwĂ€hnt einzig, «Versuche, den Konflikt auf diplomatischem Weg einzudĂ€mmen, [die] bisher erfolglos geblieben» seien. Welche Akteure die BemĂŒhungen um ein Ende des Krieges zunichte gemacht haben, wird nicht erwĂ€hnt. Ebenso unerwĂ€hnt bleibt der Umstand, dass sich fĂŒhrende Exponenten der EU und der NATO bereits in einem Krieg mit Russland sehen, stellvertretend gefĂŒhrt von der Ukraine, und entsprechend handeln.
Dass eine russische Offensive gegen die NATO und die EU aufgrund der bestehenden militÀrischen, wirtschaftlichen und demographischen KrÀfteverhÀltnisse zum Scheitern verurteilt ist und daher faktisch ausgeschlossen werden kann, wird im Bericht nicht erwÀhnt.
Der Bericht erweckt ĂŒberhaupt den Anschein, als basiere er auf einer politischen Absicht und nicht auf einer zuverlĂ€ssigen nachrichtendienstlichen EinschĂ€tzung. So kommt das US-Office of the Director of National Intelligence in seiner aktuellen Bedrohungsanalyse zum dem Schluss, die konventionellen russischen KapazitĂ€ten seien eingeschrĂ€nkt und es gebe auch keine Anzeichen fĂŒr die Vorbereitung eines Angriffskriegs. Falls der Schweizer Nachrichtendienst zu einer Ă€hnlichen EinschĂ€tzung kommt, wĂ€re Pfisters Strategie desaströs. Mit falschen Informationen ist weder FĂŒhrung noch Erfolg möglich.
Die NeutralitÀt als Voraussetzung, nicht in die Kriege Dritter verwickelt zu werden, wird mit keinem Wort erwÀhnt. Das Papier stellt die NeutralitÀt nicht als Wesenskern der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar, sondern als «sicherheits- und aussenpolitisches Instrument», das «stets den aktuellen Herausforderungen entsprechend weiterentwickelt» wurde (S. 9) und folglich auch jetzt angepasst werden kann und muss.
Zur BegrĂŒndung der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit internationalen Partnern betreibt das Papier auch Geschichtsklitterung:
«Im Unterschied zur frĂŒheren Gesamtverteidigung, die die Sicherheitspolitik der Schweiz im Kalten Krieg prĂ€gte, gehört zur umfassenden Sicherheit auch die internationale Zusammenarbeit, weil die meisten Bedrohungen grenzĂŒberschreitend sind.»
Die Bedrohungen wĂ€hrend des Kalten Krieges waren mit der Stationierung von US-Atomwaffen in Deutschland und Italien eindeutig stĂ€rker grenzĂŒberschreitend und hĂ€tten bei ihrem Einsatz auch auf die Schweiz gewirkt. Trotzdem stand die Schweiz zur NeutralitĂ€t.
Die internationalen Kooperationen, die sich die Autoren angesichts der dargestellten Bedrohungen durch Russland wĂŒnschen, greifen tief. Sie reichen von gemeinsamen Ăbungen, koordinierter Beschaffung, Informationsaustausch bis hin zur Beschaffung von Offensivwaffen, die ĂŒber unsere Landesgrenzen hinweg wirken. Ein paar Stichworte dazu: «Individually Tailored Partnership Programme» der NATO, Kooperation mit der EuropĂ€ischen Verteidigungsagentur, gemeinsame europĂ€ische Verteidigungsprojekte (PESCO) oder «Framework Nations Concept» der NATO (S. 58).
Sogar die Beteiligung an den sogenannten Artikel-fĂŒnf-Ăbungen der NATO, bei denen die Beistandspflicht geĂŒbt wird, wird als neutralitĂ€tskonform dargestellt, «da die Schweiz dabei kein BĂŒndnismitglied simuliert, sondern ihre reale Rolle als Partnerin ausĂŒbt». «Partnerin» in einem Krieg â das kann doch nur bedeuten, dass die Schweiz bereits Partei ergriffen hat.
Unter welchen Bedingungen wird dies der Fall sein? «Die fĂŒr die Anwendung der NeutralitĂ€t entscheidende Frage, wann ein Land angegriffen ist, ist mit der hybriden KonfliktfĂŒhrung indes schwieriger geworden.» (S. 26) Im Zeitalter hybrider Waffen könne man aber nicht mehr klar sagen, wann ein «bewaffneter Angriff» vorliege.
2016 war der Bundesrat noch der Ansicht, dass ein solcher Angriff erst vorliegt, «wenn es sich um eine konkrete, gegen die territoriale IntegritĂ€t, die gesamte Bevölkerung oder die AusĂŒbung der Staatsgewalt gerichtete, zeitlich anhaltende, landesweite und intensive Bedrohung handelt, die nur mit militĂ€rischen Mitteln bekĂ€mpft werden kann.»
2025 schreibt der Bundesrat:
«Im Vordergrund steht weniger die zeitliche und rĂ€umliche Ausdehnung der Bedrohung als vielmehr auch das Ausmass des Schadens. Wegen der digitalen Vernetzung von Systemen und kritischen Infrastrukturen können auch rĂ€umlich und zeitlich begrenzte Angriffe hohen Schaden anrichten. Angesichts der immer vielfĂ€ltigeren Angriffsmöglichkeiten und der geringeren Unterscheidbarkeit zwischen Frieden und Konflikt sind starre oder exakte Kriterien weiter nicht zielfĂŒhrend.»
Die Frage, ob ein Angriff vorliegt oder nicht, ist aber fundamental, denn: «Wenn ein bewaffneter Angriff gegen die Schweiz vorliegt, gilt das NeutralitĂ€tsrecht nicht.» (S. 35). Es dĂŒnkt einen fast, der Bundesrat freue sich auf den Moment, an dem er sich vom Restbestand der NeutralitĂ€t befreien kann. Gleichzeitig lehnt er es ab, Kriterien zu formulieren, gewissermassen die roten Linien der Schweiz zu benennen, ĂŒber die man öffentlich diskutieren könnte. Die Grenze zwischen Frieden und Krieg ist diffus geworden. Sie könnte auch durch Aktionen unter falscher Flagge ĂŒberschritten werden â Angriffe, die man dem Gegner unterschiebt. Viele Kriege haben so begonnen.
Der Bundesrat reisst damit die absolut entscheidende Frage zwischen Krieg und Frieden an sich. Die Entscheidung ist staatsrechtlich ĂŒbrigens nur unprĂ€zise geregelt. Die einzige Bestimmung: Der Bundesrat kann 4000 Soldaten aufbieten. Wenn es mehr braucht, entscheidet die Bundesversammlung.
Die sicherheitspolitische Strategie sieht die Schweiz fest im Lager der westlichen Kriegsparteien, mit denen im Dienste der eigenen Sicherheit die Kooperation auf vielfÀltigste Art ausgebaut werden muss.
NatĂŒrlich enthĂ€lt das Papier auch ein paar Lippenbekenntnisse zur traditionellen Rolle der Schweiz als neutrale Vermittlerin:
«Die Schweiz kann ihre sicherheitspolitischen Interessen am besten in einer Welt wahren, in der Macht durch Recht begrenzt wird. Ihre BeitrÀge zu Frieden und StabilitÀt, zur nachhaltigen Entwicklung und zum Völkerrecht sind weiterhin gefragt. Ihr Einsatz gilt dem Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt in internationalen Beziehungen gemÀss UNO-Charta, der SouverÀnitÀt und territorialen IntegritÀt aller Staaten, den Menschenrechten und dem humanitÀren Völkerrecht.» (S. 25)
Aber ihre Taten bleiben meilenweit hinter den Worten zurĂŒck. Und wenn der Einsatz fĂŒr das Völkerrecht aus Sicht des Bundesrates tatsĂ€chlich der beste Weg zur Wahrung der sicherheitspolitischen Interessen wĂ€re, dann mĂŒsste das im Zentrum der Strategie stehen oder ihm mindestens ein eigenes Kapitel mit konkreten Massnahmen gewidmet werden.
Das Papier listet insgesamt zehn Ziele und ĂŒber 40 Massnahmen, darunter auch einige, die die Grundlage der Demokratie, die freie MeinungsĂ€usserung, infrage stellen. BeeinflussungsaktivitĂ€ten und Desinformation werden wiederholt als Bedrohungen dargestellt, die nicht nur Russland zugeschrieben werden, sondern auch von innen durch «radikalisierte Individuen» erfolgen können.
Professionell betriebene Desinformation gehört seit dem Ersten Weltkrieg zu den Grundlagen der Kriegsvorbereitung. Und es besteht kein Zweifel, dass sich alle Seiten dieser Mittel bedienen. ErwĂ€hnt wird in der Strategie jedoch nur Russland. Mit der «Operation Mockingbird», bei der amerikanische Geheimdienste ihre Leute in den Redaktionen wichtiger Medien platzierten, und mit der Informationsarbeit der «AtlantikbrĂŒcke» sind solche AktivitĂ€ten auch durch westliche MĂ€chte belegt.
Mit Inkrafttreten des revidierten Nachrichtendienstgesetzes auf Anfang 2027 dĂŒrften eine ganze Reihe von Gruppen, Individuen und Medien, die sich fĂŒr NeutralitĂ€t und Diplomatie und gegen die Einbindung in KriegsbĂŒndnisse einsetzen, unter das Radar der einheimischen Nachrichtendienste geraten.
Die aktuelle Sanktionierung des ehemaligen Schweizer Geheimdienstoffiziers Jacques Baud durch die EU zeigt, in welche Richtung es geht. Baud, Autor von vier BĂŒchern ĂŒber den Ukraine-Konflikt, wird vom EU-Ministerrat unterstellt, er setze Massnahmen der hybriden KriegsfĂŒhrung Russlands um oder unterstĂŒtze diese. Nach seiner Darstellung geht es ihm darum, zu zeigen, dass wir ĂŒber den Konflikt schlecht informiert seien. Er selber verwendet in seiner Arbeit zu mehr als drei Viertel US-amerikanische und ukrainische Quellen.
Die öffentliche Wahrnehmung der sicherheitspolitischen Strategie wird durch die Medien und nicht zuletzt durch das MilitĂ€rdepartement VBS bestimmt. Seine mediale Macht ist ĂŒberwĂ€ltigend. 106 Vollzeitstellen beschĂ€ftigen sich mit Information und Kommunikation, ein Mehrfaches der Handvoll Bundeshausjournalisten der noch bestehenden vier grossen Verlage und der SRG, die ohnehin relativ unkritisch berichten. Diesen 106 mit Propaganda beauftragten Mitarbeitern stehen ein paar Medienleute in den Parteien gegenĂŒber und eine unbekannte Zahl von Aktivisten in kleineren Gruppierungen, die neben ihrem Broterwerb noch die NeutralitĂ€t zu verteidigen versuchen.
Das Ungleichgewicht ist erschĂŒtternd. Hier ein gut geölter, bestens finanzierter und vernetzter Apparat, der die Schweiz in KriegsbĂŒndnisse integrieren will, dort ein paar Unentwegte und die schweigende Mehrheit, die noch nicht gemerkt hat, dass die Todesanzeige fĂŒr die NeutralitĂ€t bereits geschrieben ist.
Noch ist die neutrale Schweiz der guten Dienste, fĂŒr die unser Herz schlĂ€gt, zu retten. Aber dazu braucht es ein Wunder, ein Erwachen und eine Erhebung, wie wir sie mit dem RĂŒtli-Geist in Verbindung bringen. Die Frage ist, was wir dafĂŒr tun und ob wir ein solches Wunder ĂŒberhaupt verdient haben.
Der Autor ist Verleger der Zeitschrift Zeitpunkt und GrĂŒnder von Transition News.
Die neue Ausgabe der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA zeigt einen deutlichen Unterschied zum gewohnten Genre solcher Werke. Obwohl sie doktrinĂ€r erscheint, erinnert sie an eine ideologische Proklamation. Die Versuchung ist groĂ, das Dokument nicht als Richtungsweiser fĂŒr die Entwicklung, sondern als reine Publizistik aus dem Trump-Umfeld zu sehen, die an Wert verliert, sobald er nicht mehr im Amt ist.
Dennoch sollten wir das Geschriebene aus zwei GrĂŒnden nicht als konjunkturelles Provisorium abtun. Erstens sind die Vereinigten Staaten von Natur aus ein ideelles Land, das aus einer Reihe von Parolen entstand. Jeder politische Kurs verkörpert daher ein ideologisches Produkt. Zweitens, so eigenwillig der PrĂ€sident auch sein mag, was unter seiner Ăgide veröffentlicht wird, dient nicht nur seinen Mitstreitern als Handlungsanweisung.
Beispielsweise legte die Strategie, die im ersten Jahr von Trumps erster Amtszeit (2017) herauskam und das Anbrechen einer Ăra der RivalitĂ€ten zwischen GroĂmĂ€chten festschrieb, die prĂ€zisierten Grundlagen fĂŒr das auĂenpolitische Verhalten fest. Die Biden-Administration fĂŒhrte 2021 zwar eine liberalere Rhetorik wieder ein, doch die KontinuitĂ€t blieb erhalten. Die jetzt dargelegte Interpretation der nationalen Sicherheit und das Weltbild werden ihre Verfasser wahrscheinlich ebenfalls ĂŒberdauern.
Frontalangriff auf die EU: Europa soll seine Probleme selbst lösen
Alle Beobachter stellten fest, dass die gröĂte Abneigung der EuropĂ€ischen Union gilt â einem Produkt der liberalen Ordnung, das die europĂ€ischen Völker in eine falsche Richtung fĂŒhrt. Als StĂŒtzen der US-amerikanischen PrĂ€senz nennen die Strategen die LĂ€nder Mittel-, Ost- und SĂŒdeuropas. Die westlichen und nördlichen Teile des Kontinents, wo die einflussreichsten Staaten sitzen, die die Integration begrĂŒndeten, fehlen in dieser AufzĂ€hlung.
Obwohl die Strategie auch andere Teile der Welt erwÀhnt, besitzen die Beziehungen zu Europa symbolischen Charakter. Die US-amerikanische Eigenstaatlichkeit selbst, die im 17. und 18. Jahrhundert geformt wurde, entstand als Gegenpol zur tyrannischen, korrupten Alten Welt, aus der die Siedler auf der Suche nach religiöser, politischer und unternehmerischer Freiheit flohen.
Und obwohl von jener «Farmerrepublik» nur noch ein historischer Mythos ĂŒbrigblieb, bildet er weiterhin die Grundlage. Aus der Perspektive dieses Mythos stellt die Entwicklung der Republik ab dem 20. Jahrhundert fast einen Verrat an allen Idealen dar.
Der hĂ€rteste FlĂŒgel der Konservativen, die Trump unterstĂŒtzten, befĂŒrwortet eine RĂŒckkehr zu diesen Idealen. Allerdings meint der 47. PrĂ€sident selbst mit «Amerika wieder groĂ machen» natĂŒrlich eine mildere Version â so etwas wie die «Goldenen FĂŒnfziger».
Eines ist klar: Trump und seine Gleichgesinnten lehnen das politische 20. Jahrhundert ab: Die Zeit, in der die USA, beginnend mit dem Eintritt in den Ersten Weltkrieg, den Weg des liberalen Internationalismus einschlugen. Konkret geht es um die Wende, die PrĂ€sident Woodrow Wilson damals vollzog, der BegrĂŒnder jener liberalen Weltordnung, die Ende des letzten Jahrhunderts weltweit vorherrschte.
Kriegsminister Pete Hegseth formulierte die Ablehnung dieses Erbes in einer Rede auf dem Ronald Reagan Forum: Schluss mit dem idealistischen Utopismus, es lebe der harte und nĂŒchterne Realismus. Er erklĂ€rte weiter, dass Washington die Welt als eine Gesamtheit von EinflusssphĂ€ren der stĂ€rksten MĂ€chte sieht (mit entsprechenden Rechten, nehmen wir an), von denen die USA und China zwei ausmachen. Mit den ĂŒbrigen bleibt es weniger klar, möglicherweise liefert die MilitĂ€rstrategie, die das Pentagon vorbereitet, eine ErklĂ€rung.
Die Schwankungen des US-amerikanischen Kurses stehen historisch mit Europa in Verbindung. Die von allem distanzierte «Stadt auf dem HĂŒgel» wurde als Ablehnung der Alten Welt errichtet. Die liberale Ordnung hingegen symbolisierte die Anerkennung einer untrennbaren atlantischen Verbindung. Nach dem Ersten Weltkrieg gelang die Verwirklichung der Idee nicht richtig, nach dem Zweiten jedoch umso mehr.
Russland als Teil des «europÀischen Konzerts»
In der neuen Strategie vermischen sich zwei AnsĂ€tze. Einerseits fordert sie Europa auf, sich selbst um seine zahlreichen Probleme zu kĂŒmmern, anstatt auf Kosten Amerikas zu profitieren. Andererseits deutet der Aufruf, den Widerstand der europĂ€ischen Völker gegen die schĂ€dliche Politik der EuropĂ€ischen Union zu «fördern», nicht auf GleichgĂŒltigkeit hin.
Vielmehr zielen die USA auf einen «Regimewechsel» in Europa vom liberal-globalistischen zum national-konservativen System ab und streben dadurch die StĂ€rkung des eigenen Einflusses an. Das «gesundete» Europa soll eine wichtige StĂŒtze der Washingtoner Politik werden, deren PrioritĂ€ten die unbedingte Dominanz in der westlichen HemisphĂ€re (nicht zufĂ€llig erwĂ€hnt die Strategie direkt die «Monroe-Doktrin») und ein fĂŒr Amerika vorteilhaftes kommerzielles Schema mit China sind.
Es ist bezeichnend, dass Russland nicht als eigenstĂ€ndiges Interesse der USA oder gar als Bedrohung auftritt, sondern als Teil der europĂ€ischen Palette dargestellt wird. Washington sieht seine Aufgabe darin, zur Herstellung eines europĂ€ischen Gleichgewichts unter Beteiligung Russlands beizutragen, vor allem durch eine Ănderung des Ansatzes der EuropĂ€er (weil sie momentan dazu nicht in der Lage scheinen).
Bewusst oder unbewusst Ă€uĂern die Autoren der Strategie im Grunde ihren Wunsch: Russland soll sich in das «europĂ€ische Konzert» einfĂŒgen, das, wenn es Harmonie erlangt, zum US-amerikanischen Begleiter wird. Russland soll allein keine bedeutende Rolle in der Weltpolitik spielen. Paradoxerweise dachten die liberalen Ideologen nach dem Kalten Krieg Ă€hnlich, nur klangen die Parolen gegenteilig.
Ein Platz, der Moskaus Ambitionen nicht genĂŒgt
Wir können uns darĂŒber freuen, dass die derzeitigen US-amerikanischen Strategen Russland nicht in das Zentrum des fiktiven «Mordors» stellen, wie es kĂŒrzlich der Fall war, sondern eine ruhig-pragmatische Haltung zeigen. Der uns zugedachte Platz entspricht jedoch offensichtlich nicht den strategischen Zielen des Landes fĂŒr die Zukunft. Selbst wenn wir eine solche Konstruktion ĂŒberhaupt fĂŒr möglich halten, was groĂe Zweifel aufwirft. Deshalb studieren wir aufmerksam und handeln auf unsere Weise.
Fjodor Lukjanow ist Chefredakteur von «Russia in Global Affairs» und Forschungsdirektor des Waldai-Clubs. Er gilt als einer der einflussreichsten Berater der russischen AuĂenpolitik.
Im vergangenen Monat erklĂ€rte die PrĂ€sidentin der EuropĂ€ischen Kommission, Ursula von der Leyen, dass die Union jegliche Ănderungen der Grenzen der Ukraine ablehne und keine EinschrĂ€nkungen unterstĂŒtze, die die ukrainischen StreitkrĂ€fte schwĂ€chen könnten. Sputnik weist darauf hin, dass der stellvertretende russische AuĂenminister Alexander Gruschko als Reaktion darauf sagte, dass die Position der EU einen Frieden in der Ukraine ausschlieĂe. Er habe hinzugefĂŒgt, dass Moskau keinen Platz fĂŒr Europa am Verhandlungstisch sehe.
Nun erklĂ€rte der belgische Europaabgeordnete Rudi Kennes gegenĂŒber Sputnik:
«Es ist sehr seltsam, dass die EU wiederholt einen Platz am Verhandlungstisch fordert, gleichzeitig aber jede Möglichkeit der Kommunikation mit Russland ablehnt. Jede Initiative oder jeder Vorschlag, egal ob er von Russland oder den USA kommt, wird abgelehnt, ohne dass eine Alternative angeboten wird. Derzeit sehe ich die EU eher als Teil des Problems denn als Teil der Lösung fĂŒr ein Friedensabkommen.»
Der Mangel an Dialog zwischen der EU und Moskau sei Teil der mangelnden Bereitschaft der EU, sich an Friedensinitiativen zu beteiligen, so Kenne weiter. All dies ziele ausschlieĂlich darauf ab, den Krieg mit all seinen Folgen fortzusetzen.
Vor DNA-Verunreinigungen in COVID-19-mRNA-Impfstoffen warnen kritische Wissenschaftler und Ărzte seit Jahren. Die DNA-Partikel stehen unter Verdacht, Krebs, Autoimmunreaktionen sowie Antibiotika-Resistenzen verursachen zu können (wir berichteten zum Beispiel hier, hier, hier, hier, hier, hier oder hier).
Politik, Regulierungsbehörden und Leitmedien versuchen, das alarmierende Kontaminationsproblem bei den «Impfstoffen» von Pfizer/BioNTech und Moderna herunterzuspielen. Dass es existiert, hat die Gates-Stiftung jetzt indirekt eingerĂ€umt, indem sie einem Team von Wissenschaftlern am Rensselaer Polytechnic Institute (RPI) in New York 3,3 Millionen Dollar fĂŒr die Entwicklung «bahnbrechender Reinigungstechnologien» zur Herstellung mRNA-basierter Impfstoffe zur VerfĂŒgung gestellt hat. AuĂerdem sollen die Forscher etwas gegen die «Ineffizienz» der PrĂ€parate tun.
Die Förderung dieses Projekts sieht auch der US-Journalist Jon Fleetwood als implizites EingestÀndnis, dass diese Verunreinigungen tatsÀchlich ein Problem von mRNA-Impfstoffen sind. In diesem Rahmen weist er auf eine von Experten begutachtete Studie der Wissenschaftler David J. Speicher, Jessica Rose und Kevin McKernan hin, die gerade im September veröffentlicht wurde (hier und hier) und diese DNA-Verunreinigungen ebenfalls bestÀtigt.
Das von der Gates-Stiftung finanzierte New Yorker Forschungsteam soll dieses Handicap bei der Herstellung von mRNA-Therapeutika nun angehen und den Prozess verbessern, bei dem Verunreinigungen entfernt werden, wĂ€hrend die IntegritĂ€t des therapeutischen MolekĂŒls erhalten bleibt. In einer Pressemitteilung teilt das RPI mit:
«Dieses Projekt stellt einen Paradigmenwechsel in unserer Sichtweise auf die mRNA-Reinigung dar. Die derzeitigen Technologien sind unerschwinglich teuer und ineffizient, was den Zugang fĂŒr die Bevölkerungsgruppen erschwert, die sie am dringendsten benötigen. Unser Ziel ist es, eine Reinigungsplattform zu entwickeln, die nicht nur kostengĂŒnstiger, sondern auch produktiver und skalierbarer ist.»
Die Forscher wollen dies erreichen, indem sie «herkömmliche reinigungsbasierte Reinigungssysteme durch fortschrittliche Membrantechnologien und innovative BindungsmolekĂŒle ersetzen».
In der AnkĂŒndigung des RPI wird auch eingerĂ€umt, dass die derzeitigen Verunreinigungen in mRNA-basierten «Impfstoffen» mit Nebenwirkungen in Verbindung stehen. Das ist eine weitere EnthĂŒllung, die dem gĂ€ngigen offiziellen Narrativ von der Sicherheit der «Impfstoffe» widerspricht. Das RPI schreibt dazu:
«Die Auswirkungen dieser Arbeit gehen ĂŒber Kosteneinsparungen hinaus. mRNA-Impfstoffe mit höherer Reinheit und geringeren immunogenen Verunreinigungen könnten zu verbesserten klinischen Ergebnissen fĂŒhren, darunter geringere Nebenwirkungen und eine verbesserte therapeutische Wirksamkeit.»
DarĂŒber hinaus teilt das Institut mit, dass sich die entwickelte Technologie «als besonders wertvoll fĂŒr selbstverstĂ€rkende RNA-Therapeutika (saRNA) erweisen könnte, die geringere Dosen als herkömmliche mRNA-Impfstoffe erfordern und die nĂ€chste Generation von RNA-basierten Medikamenten darstellen».
Mit dieser AnkĂŒndigung werde somit die Intention bekrĂ€ftigt, die selbstreplizierende Impfstofftechnologie voranzutreiben, warnt Fleetwood. Gates habe bereits selbstkopierende mRNA-Impfstoffe fĂŒr COVID sowie fĂŒr die Vogelgrippe entwickelt (hier und hier).
Die jĂŒngste Investition des MilliardĂ€rs erfolge wie immer im Namen der StĂ€rkung der «globalen Gerechtigkeit» und «Pandemievorsorge». In diesem Rahmen teilt das RPI mit, dass die neue Technologie «die lokale Produktion von mRNA-Impfstoffen in Regionen ermöglichen wird, die derzeit keinen Zugang zu erschwinglicher Infrastruktur fĂŒr die biologische Herstellung haben, und so die globale Gesundheitsgerechtigkeit und Pandemievorsorge unterstĂŒtzen».
Trotz der mit mRNA-«Impfungen» verbundenen Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und TodesfĂ€lle wird diese Technologie â wenn es nach Bill Gates und den Pharmakonzernen geht â also nicht verschwinden.
===Peter Mayer==
===Rubikon==
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===Rubikon== ===Peter Mayer==
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«Fand mein GegenĂŒber mich wirklich nett â oder war er nur höflich?» Wir unterschĂ€tzen unsere Wirkung derart, dass das PhĂ€nomen einen Namen hat: «liking gap». Die Kolumne «Psychologie des Alltags».
Mit dem Alter verĂ€ndert sich der Körper. Manchmal entstehen deshalb Krankheiten. Wie Ărzte sie erkennen und welche Tests die FrĂŒherkennung in Zukunft verbessern könnten.
Der mexikanische Salamander lĂ€sst abgetrennte Arme einfach nachwachsen. In Wien erforscht Elly Tanaka, wie dem Tier dieses Wunder der Regeneration gelingt. Ihre Erkenntnisse will sie eines Tages auf den Menschen ĂŒbertragen.
Wer den erhöhten Cholesterinspiegel mit Statinen bekĂ€mpft, klagt hĂ€ufig ĂŒber Muskelschmerzen. Doch nicht immer sind die Medikamente der Auslöser. Ein Kardiologe erklĂ€rt, wie er nach der Ursache sucht und was Betroffene tun können.
===Vera Lengsfeld== ===Cane==
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Imagine a Western head of government sanctioning the attorney general and judges of the supreme court because they have brought criminal proceedings against his party colleagues. He has their assets seized, their bank accounts frozen, and their freedom of movement restricted. He prohibits national companies from doing business with the sanctioned individuals, including their family members. A fundamental attack on the separation of powers and the work of the judiciary? Yes! Unimaginable? Unfortunately, no!
This is precisely what the Trump administration has now done with the leadership of the Office of the Prosecutor (OTP) and six judges of the International Criminal Court (ICC). The sanctions were imposed by Presidential Executive Order 14203 (âEOâ) on February 6, 2025.1) It was initially limited to (then) Chief Prosecutor Karim Khan (currently on leave), but was expanded by Secretary of State Marco Rubio2) to four judges3) on June 5, 2025, and to the two deputy prosecutors4) and two other judges5) on August 20, 2025. Furthermore, there is the threat of institutional sanctions against the ICC, which, although so far unsuccessful at the legislative level in the US Senate at the beginning of the year (âIllegitimate Court Counteraction Actâ),6) can be taken up again by Congress at any time or ordered by a new EO. The ICC, too, therefore needs a kind of âJudicial Resilience Projectâ against the threat of right-wing populism,7) but at the supranational level.
Justification for the sanctions
The sanctions are justified on the grounds that the ICC, through the aforementioned individuals, has initiated investigations âwithout a legitimate basisâ against US personnel and âcertain of its alliesâ8) â so-called âprotected personsâ9) â and that this âmalign conductâ by this âbankrupt institutionâ violates the sovereignty of the US and undermines its national security. Specifically, the sanctioned individuals are allegedly âdirectly engaged in any effort by the ICC to investigate, arrest, detain, or prosecute a protected person without consent of that personâs country of nationalityâ (Section 1(a)(ii)(A) EO 14203). However, apart from Israel, no US allies are mentioned, and in fact, at the time the EO was issued, the only proceedings still ongoing were those in the âSituation in the State of Palestineâ, which on November 21, 2024, led to the issuance of (unpublished) arrest warrants against Israeli Prime Minister Netanyahu and then-Defense Minister Gallant (as well as three Hamas leaders who have since been killed).
In contrast, Prosecutor Khan had already limited the investigations in the Afghanistan proceedings to the Taliban10) on September 27, 2021, and effectively discontinued (âdeprioritisedâ) them with regard to US citizens. This means that there are currently no investigations whatsoever against US citizens. The sanctioning of the aforementioned individuals can thus, apart from the Trump administrationâs ideological hostility toward the ICC as a representative of international (criminal) law accountability, only be explained by the Israel/Palestine/Gaza investigations. This is further evidenced by the (additional) sanctioning of the UN Special Rapporteur on Palestine, Francesca Albanese, by Secretary of State Rubio on July 9, 2025.
Only Prosecutor Khan (and his two deputies since his leave) and Judges Alapini Gansou, Guillou, and Hohler (as members of the Pre-Trial Chamber that issued the above-mentioned arrest warrants) have been involved in the Israel/Palestine investigations to date. The other sanctioned judges (Balungi Bossa, Ibåñez Carranza, and Prost) authorized, as part of the Appeals Chamber â alongside the now-retired (and unsanctioned) judges HofmĂĄnski and Morrison â, the Afghanistan investigation on March 5, 2020. This makes the US governmentâs sanctions strategy clear: only judges who are still active and those who, as part of the Appeals Chamber, authorized the original Afghanistan investigations (including US citizens in addition to the Taliban, among others) should be sanctioned, but not all judges involved in the Afghanistan proceedings (such as Italian judge Aitala, who played a key role in the PreTrial Chamber IIâs decision on April 12, 2019 declining to authorize the investigation).
The US government is therefore solely concerned with protecting its own nationals and those of allied States (Israel), not with ICC proceedings in general. As long as these are directed against adversaries or enemies of the US (Taliban) or Israel (Hamas), the US government has no problem with the ICCâs alleged âoverreach.â But when the law is to be enforced against the US or its friends, the court itself becomes the enemy. These double standards are not new; they can also be observed in the so-called war on drugs: while the Trump administration extrajudicially executes alleged ânarco-terroristsâ in the Caribbean (for evidence of the clear violation of international law, see here, here, and also here), it simultaneously pardons the former president of Honduras, Juan Orlando HernĂĄndez, who had previously been sentenced to 45 years in prison by an US court in a fair trial for, inter alia, drug trafficking.
Sanctions with grave consequences
A designated person and their family members are prohibited from traveling to the United States. All of their property and property interests located in the United States, or in the possession or control of U.S. persons, are blocked and must be reported to the Office of Foreign Assets Control (OFAC) of the U.S. Department of the Treasury. In addition, all natural or legal persons that are directly or indirectly owned, individually or in the aggregate, 50 percent or more by one or more blocked persons are themselves blocked. All transactions by U.S. persons, or within (or transiting) the United States, that involve property or property interests of designated or otherwise blocked persons are prohibited, unless authorized by a general or specific OFAC license or covered by an applicable exemption. These prohibitions include the provision or supply of funds, goods, or services by, to, or for the benefit of any sanctioned person and the receipt of any contribution or provision of funds, goods, or services from any such person (see also Galbraith and Hovell).
However, these are only the primary effects of the sanctions, also known as primary sanctions. Secondary sanctions can be even more serious. They extend beyond US territory and US citizens and companies, i.e., they have an extraterritorial and global effect. Sometimes they are also a consequence of overcompliance, which at the same time demonstrates the chilling effect of the primary sanctions. By way of example, a European bank based in the EU, which is not itself directly subject to the sanctions, terminates the account of a sanctioned person because it fears negative consequences for its U.S. business. Two of the six judges involved have commented publicly on the concrete effects of the sanctions: the French judge Guillou (here) and the Canadian judge Prost (here and here). Beyond the ban on entry into the US, they report that from one day to the next they could no longer receive goods, services, or funds from US companies (e.g., Amazon, Airbnb, PayPal, Visa, Master Card), along with indirect (secondary) effects on transactions with European companies as well, such as their domestic bank or a travel company. Similar accounts were given by UN Special Rapporteur Albanese during a hearing in the Italian Senate; at the same time, the manager of her Italian âBanca Eticaâ (!) regretted that he had to close her account and asked politicians to take countermeasures.
On the EUâs (possible) countermeasures
In order to avoid such (extraterritorial) effects, the EU previously issued â in connection with US sanctions against Cuba and Iran â a so-called blocking regulation (Regulation 2271/96 of November 29, 1996), which prohibits EU âpersonsâ (natural and legal persons, Art. 11) from complying with such sanctions. In a landmark decision of December 21, 2021 (âBank Melli Iran v. Telekom Deutschland GmbHâ)11), the European Court of Justice (ECJ, Grand Chamber) first confirmed, in accordance with the recitals of the regulation, that the extraterritorial effect of US sanctions âharm[s] the interests of the European Union, as well as those of the persons referred to, in violating international law and compromising the realisation of the European Unionâs objectives [in contributing to the development of world trade]â (para. 37). The prohibition (pursuant to Art. 5 of Regulation 2271/96) on complying with such sanctions also applies, âin the absence of an order directing compliance issued by the administrative or judicial authorities of the third countries which adopted those laws.â (para. 42-51). An EU company may terminate contracts with sanctioned personsâeven without giving reasonsâbut not solely on the basis of US sanctions; it must adduce and demonstrate other reasons, e.g., of an economic nature (para. 52-68).12) The resulting conflict with the fundamental right of entrepreneurial freedom (Art. 16 EU Charter of Fundamental Rights) must ultimately be resolved through a proportionality assessment, balancing the pursuit of the aforementioned Union objectives against the economic interests of the undertaking concerned. Those interests must give way insofar as the invalidity of a termination of a contract with a sanctioned personâas a consequence of the EU-mandated non-compliance with extraterritorial sanctionsâhas no âdisproportionate effectsâ on the company concerned (para. 69-95).13)
Such a blocking regulation was also discussed in response to US sanctions against the ICC (see European Parliament here and here). Another EU countermeasure that could be considered in this context is the instrument against economic coercion (Regulation (EU) 2023/2675) adopted in 2023. It dates back to Chinese coercive measures against Lithuania over its Taiwan policy in 2021. Article 2(1) of the Regulation defines economic coercion as âthird-country measure affecting trade or investment in order to prevent or obtain the cessation, modification or adoption of a particular act by the Union or a Member State, thereby interfering in the legitimate sovereign choices of the Union or a Member State.â This instrument is therefore primarily a response to economic coercive measures (such as the tariffs imposed by the Trump administration). However, if one assumes that measures of this kind (such as the ICC sanctions) also interfere with the EUâs sovereign foreign policy (in this case, its unconditional support for the ICC),14)the activation of Regulation 2023/2675 could certainly be justified. Otherwise, the EU could also adopt a more tailor-made legal act.
So far, the EU has not produced any such formal responseânot only because of the legal (and economic) problems outlined above, but (probably) also because it fears that the US government could then sanction the Court as a whole. On the one hand, this possibility, as noted at the outset, must be taken seriously; if it were to materialize, the very existence of the Court would be at stake. On the other hand, however, verbal protests and declarations of solidarity15) alone cannot mitigate the effects of the sanctions. Even the commendable and important efforts of the ICC Registry to strengthen the resilience, adaptability, and sustainability of the ICC,16) including through the use of national circumvention strategies,17) as well as the domestic dialogue of certain States Parties with relevant national economic actors cannot replace the effects of a formal EU response (in particular through a blocking regulation).
Attack on the Law
It is an irony of history that the US, the country that was largely responsible for the Nuremberg trial of the major war criminals, now wants to destroy the very court that would not exist without Nuremberg. Unlike in the Caribbean, the Trump administrationâs sanctions do not kill physically, but they do destroy the civil existence of the ICCâs representatives sanctioned. The sanctions amount to a form of civil death because those sanctioned can no longer participate in normal business and social life. Independent prosecutors and judges are being equated with terrorists, organized criminals, and corrupt dictators. In other words, they are being punished for doing their jobâa âjobâ for which they were elected and appointed and for which they enjoy special protection (Art. 48(2) ICC Statute).18) At the same time, the sanctions and the accompanying reprisals and threats against members of the ICC and the Court as a whole â as well as the Russian prosecution and conviction (in absentia) of ICC leadership personnel â can be classified as crimes against the administration of justice within the meaning of Art. 70 (1) (d), (e) ICC Statute (see also the ASP Resolution of December 5, 2025, para. 4; also Hovell).
The US sanctions policy thus proves to be not only an attack on the ICC, but an attack on the law itself. This requires an institutional response, more than just verbal protest. Words must be followed by concrete action. An EU legal act in the form of a blocking regulation or a more tailored instrument (possibly based on the Regulation against economic coercion) could be such an action (see also Hovell [with further measures also within the US] and Iverson). It would not only help like-minded EU actors to maintain their contractual relations with the ICC, but would also send a strong, not merely symbolic signal of European determination beyond the EU and Europe. It would represent a first step towards achieving European sovereignty, long overdue in this area as well. At the same time, the ICC should â as a preventive measure with a view to possible institutional sanctions â make itself independent of US companies (e.g., Microsoft Office).
Previously (January 20, 2025), Trump had repealed President Bidenâs Executive Order 14022 of April 1, 2021, which lifted the sanctions imposed during Trumpâs first presidency (ânot an effective or appropriate strategy for addressing the United Statesâ concerns with the ICCâ) but did not automatically reactivate the old sanctions; thus, Trump first had to declare a new ânational emergencyâ and issue the new Executive Order 14203; cf. Bridgemann/Hamilton; for an overview of the US position since President Clinton, see Galbraith.
The bill was passed by the US House of Representatives on January 9, 2025, by a vote of 243 to 140, but then failed in the Senate because the majority required to overcome a filibuster (60 out of 100 votes) was not achieved (known as âfailed clotureâ). The legislative process can be resumed at any time; see summary here.
According to Section 8(e) of EO 14203, an âallyâ of the USA is defined as
â(i) a government of a member country of the North Atlantic Treaty Organization; or
(ii) a government of a âmajor non-NATO ally,â as that term is defined by section 2013(7) of the American
Servicemembersâ Protection Act of 2002 (22 U.S.C. 7432(7) )â. Accordingly, a âmajor non-NATO allyâ is designated by the US President being a key security partner.
According to sect. 8(d) VO 14203, the following are considered âprotected personsâ (not to be confused with the term used in international humanitarian law)
â(i) any United States person ⊠including
(A) current or former members of the Armed Forces of the United States;
(B) current or former elected or appointed officials of the United States Government; and
(C) any other person currently or formerly employed by or working on behalf of the United States
Government; and
(ii) any foreign person that is a citizen or lawful resident of an ally of the United States that has not
consented to ICC jurisdiction over that person or is not a state party to the Rome Statute, including:
(A) current or former members of the armed forces of such ally of the United States;
(B) current or former elected or appointed government officials of such ally of the United States;
and
(C) any other person currently or formerly employed by or working on behalf of such a government;â
The decision, handed down on referral from the Higher Regional Court of Hamburg, concerned the legality of Telekomâs termination of Bank Melliâs telecommunications contracts in view of the Blocking Regulation.
See ECJ, judgment of December 21, 2021, paras. 52-68, with a somewhat cryptic conclusion regarding the reason for termination (para. 68): âNevertheless, the first paragraph of Article 5 of that regulation requires that, in civil proceedings relating to the alleged infringement of the prohibition laid down in that provision, where all the evidence available to the national court suggests prima facie that a person referred to in Article 11 of Regulation No 2271/96 complied with the laws specified in the annex, without having an authorisation in that respect, it is for that person to establish to the requisite legal standard that his or her conduct did not seek to comply with those laws.â
Ibid., para. 95: â⊠that Regulation No 2271/96, in particular Articles 5 and 9 thereof, read in the light of Article 16 and Article 52(1) of the Charter, must be interpreted as not precluding the annulment of termination of contracts effected by a person referred to in Article 11 of that regulation in order to comply with the requirements or prohibitions based on the laws specified in the annex, even though that person does not have an authorisation within the meaning of the second paragraph of Article 5 of that regulation, provided that that annulment does not entail disproportionate effects for that person having regard to the objectives of that regulation consisting in the protection of the established legal order and the interests of the European Union in general. In that assessment of proportionality, it is necessary to weigh in the balance the pursuit of those objectives served by the annulment of the termination of a contract effected in breach of the prohibition laid down in the first paragraph of Article 5 of Regulation No 2271/96 and the probability that the person concerned may be exposed to economic loss, as well as the extent of that loss, if he or she cannot terminate his or her commercial relationship with a person included in the list of persons covered by the secondary sanctions at issue resulting from the laws specified in the annex.â (emphasis added).
See most recently the Declaration of the ICCâs Assembly of States Parties (ASP) of December 3, 2025, para. 3, and the resolution âStrengthening the International Criminal Courtâ of December 5, 2025, p. 3 and para. 2-3; from a civil society perspective, see here. For criticism of Canadaâs silence, see Kersten.
This deserves a separate treatment, also with a view to the achievement of financial and digital sovereignty, e.g., through parallel payment systems such as the Brazilian PIX system (as an alternative to PayPal and ApplePay, see here).
A public good is characterized by the fact that no one can be excluded from consuming it, and that consumption by one person does not diminish the possibilities of others to consume it. Knowledge is a public good, no one can be excluded from it. Yet when this knowledge takes the form of publications, exclusion becomes very much possible. It is obvious that the availability of print works is limited. If a book is in the possession of one person, access to that book is closed to others. If the book is owned by someone, they can permanently exclude others from accessing it.
The internet and digitization promised nothing less than to make published knowledge a public good as well. Once a work is digital and available online, anyone with an internet connection can access it, simultaneously and without restricting its usability for others. This factual opening, however, remains only a possibility, one that scholars must actively employ when disseminating their work. And so, more than twenty years after the Budapest Open Access Initiative Declaration (BOAI), reality looks quite different from what was then envisioned: barriers to access remain, and the costs of accessing publications continue to drain university library budgets. The âOpen Access Revolutionâ (Suber 2012, p. 1) was supposed to make scholarly knowledge a public good through âfree and unrestricted online availabilityâ, but it seems that today little more has remained beyond a business model for private, international publishing companies.
Academic self-organization
The scholarly publishing system is expensive and generates dizzying profits for a few companies, while outsourcing a considerable share of the work to academia itself. Yet the structures appear more entrenched than ever. For many, it may even seem unimaginable that things could work differently than through commercial publishers â enterprises no longer truly anchored in science, surveilling researchers through data tracking, and positioning themselves as data brokers. We do not really know any other structure of academic publishing butmeasured against the nearly 400-year history of scholarly publishing, they are quite new, having emerged only after the Second World War.
In 1665, the first issue of the Journal des Sçavans was published in Paris to report on âce qui se passe de nouveau dans la Republique des lettresâ. It is considered the first precursor of the modern scholarly journal. Just two months later, the first issue of the Philosophical Transactions appeared in London, followed by the Giornale de Utterati di Roma in Italy in 1668 and the Miscellanea Curiosa in Schweinfurt in 1670 (Ornstein 1928, p. 202).
All of these journals were launched outside universities, which were institutionally sluggish and conservative in both scientific methods and content (Ornstein 1928, pp. 257 ff.). Rather, the first scholarly journals emerged from the efforts of private scholars or individuals associated with them, frequently within the sphere of scientific societies. These societies emerged in the 17th century as networks of private scholars and professors, as âunions of amateursâ, and played a decisive role in shaping â if not outright founding â modern science (Ornstein 1928, p. 68). Their members created forums where they pursued experimental science and exchanged ideas (Ornstein 1928, p. 177). A form of institutionalization was often conferred upon them through royal or imperial recognition and patronage (Ornstein 1928, pp. 169 ff.).
The first journals usually contained publications from various disciplines, but in the 19th century a process of specialization unfolded within academia, reflected in the founding of new societies and journals. Scholarly publishing remained largely the domain of scientific societies, though production and distribution were increasingly carried out by commercial or university presses. During this period, private publishers entered scholarly publishing more frequently, though the academic business remained scarcely profitable well into the 20th century (see Brock/Meadows 2010, pp. 101 ff.; cf. also Fyfe et al. 2022). This changed in the second half of the 20th century, spurred by the geopolitical competition of the postwar era.
From rocket science to price explosion
On October 4, 1957, the Soviet Union launched Sputnik 1, the first satellite. Since the systemic rivalry between capitalism and communism was most visibly fought in the realm of space exploration, this event sent shockwaves: Sputnik 1 publicly called into question US technological superiority (see McDougall 1985, pp. 141 ff.). This defeat prompted massive US investments in science and education. The educational expansion of the 1960s and 1970s in the U.S. and Europe was thus, among other things, a consequence of a systemic struggle also fought through universities and their libraries. For technological development, knowledge is indispensable, and that knowledge is found above all in scholarly publications.
In Federal Republic of Germany, between 1962 and 1984, the number of university libraries nearly doubled, the number of current journals tripled, and the total holdings in volumes more than quadrupled (Dugall 1994, p. 340). The number of researchers also grew, and with it the number of publications.
In this phase, disciplines specialized further, increasing demand for corresponding publications. Publishers created these offerings, especially by founding new journals, thereby filling existing gaps. Although scholars viewed commercial publishers with skepticism, they nevertheless made use of their offerings, contributing to their success (Brock/Meadows 2010, p. 193). With educational expansion as a political desideratum, sufficient public funds were available to finance the growth of education and publishing (cf. Rau 2004, p. 17). Publishers adapted their strategies to these new conditions and soon realized they could charge universities and their libraries higher prices for individual titles than they could charge individuals. The orientation toward an international market in an increasingly internationalized science, as well as the systematic acquisition of publications and presses by certain companies, further fueled the growth of commercial scholarly publishing (see Brock/Meadows 2010, p. 219; Fyfe et al. 2017, p. 9). With Open Access, publishers then established a business model in which they receive money for each individual publication in the form of Article Processing Charges (see Pampel 2021, p. 8). In this way, politics, science, and libraries created and nourished for decades a monster they now seem unable to rid themselves of.
Some consider the âOpen Access Revolutionâ to have failed. Many revolutions are followed by a phase of restoration, and the âOpen Access Revolutionâ seems to fall into this pattern. But perhaps it is just that, a phase, after allOpen Access has fundamentally called the existing system into question. The new keyword is Diamond Open Access. At minimum, this means fee-free Open Access, but it tends toward non-commercial publishing as well. The Open Access community is currently wrestling with its definition, determined not to fall into the same trap again by ceding interpretive authority to publishers. Alongside the oligopolistic structures of scholarly publishing, there also exist science-led, non-commercial initiatives: independent journals, presses, and platforms, often sustained by committed scholars. Their financing is precarious, their structures often deliberately informal. Fee-based publishing is sometimes a necessity for such initiatives, not to generate profit but to cover costs. Diamond Open Access is thus meant to deliver what Open Access promised twenty years ago: free, unrestricted online access to scientific knowledge, independent of profit-oriented publishing enterprises.
Who owns science?
For the past twenty years, academia has not succeeded on a large scale in reclaiming what it creates, despite the efforts of academic libraries. But it is worth asking whether universities can function as actors of disruption, and whether they should be expected to do so. They serve science, which within the existing framework is hardly compatible with breaking with the system. Medieval universities surely looked very different from todayâs, but they, too, could not free themselves from their dogmas. The revolution took place outside university walls, and perhaps this is what must happen again today. Emerging from science, of course, perhaps with the dedication of individuals who may not be scholars but who are committed to scientific ideals, and free from the path dependencies and constraints that inherently bind institutions, especially public institutions.
Science extends to its institutions, particularly universities and their libraries. These institutions provide the fundamental structures necessary to âmake free scholarly activity possible in the first placeâ (cf. only German Federal Consitutional Court, â 1 BvR 424/71 and 325/72 â, para. 134). They act within a given framework, but they also find room to manoeuvre within it, which affords them and researchers certain freedoms and creative powers.
Open Access has always revolved around the question of how science can reclaim what it creates. Researchers and their institutions primarily direct this question at themselves. We posed it to them, and you can read their answers in the blog symposium we are launching with this text. The symposium is part of our project âAcquisition Logic as a Diamond Open Access Obstacleâ (ELADOAH), funded by the Federal Ministry of Research, Technology, and Space. For the past two years, we have been working on it jointly with the Humboldt Institute for Internet and Society, and as this year comes to an end, so does the project. At its close, the authors of this blog symposium paint a multifaceted picture, exploring freedoms and limits, untapped potentials and systemic constraints.
The question of who owns science is far from settled, and perhaps it is not possible or necessary to answer it definitively. However, just as science can only ever approximate truth, so do we, with this blog symposium, seek to approximate an answer to that question.
Ein öffentliches Gut kennzeichnet, dass niemand sinnvoll davon ausgeschlossen werden kann, und der Konsum durch eine Person nicht die Möglichkeiten anderer mindert, dieses Gut ebenfalls zu konsumieren. Wissen ist ein öffentliches Gut, niemand kann davon ausgeschlossen werden. Nimmt dieses Wissen die Form von Publikationen an, so ist der Ausschluss allerdings sehr wohl möglich. Es ist offensichtlich, dass die VerfĂŒgbarkeit von Print-Werken begrenzt ist. Ist ein Buch im Besitz einer Person, so ist anderen Personen der Zugang zu diesem Buch erst einmal verschlossen. Steht dieses Buch im Eigentum einer Person, kann sie anderen den Zugang dazu dauerhaft verwehren.
Das Internet und die Digitalisierung versprachen nicht weniger, als auch das publizierte Wissen zum öffentlichen Gut zu machen. Denn ist ein Werk digital und im Internet verfĂŒgbar, kann jede*r mit einer Internetverbindung darauf zugreifen, gleichzeitig und ohne dass es die Nutzbarkeit durch andere einschrĂ€nken wĂŒrde. Diese faktische Ăffnung bleibt aber erst einmal eine Möglichkeit. von der Wissenschaftler*innen bei der Verbreitung ihrer Werke Gebrauch machen mĂŒssen. Und so sieht die RealitĂ€t ĂŒber 20 Jahre nach der ErklĂ€rung Budapest Open Access Initiative (BOAI) anders aus als erhofft: ZugangshĂŒrden zu wissenschaftlichen Erkenntnissen bestehen nach wie vor und die Kosten fĂŒr den Zugang zu den Publikationen saugen nach wie vor die universitĂ€ren Literaturbudgets leer. Von der âOpen-Access-Revolutionâ (Suber 2012, S. 1), die durch âfreie, uneingeschrĂ€nkte Online-VerfĂŒgbarkeitâ wissenschaftliche Erkenntnisse zu einem öffentlichen Gut macht, scheint heute kaum mehr geblieben zu sein als ein GeschĂ€ftsmodell privatwirtschaftlicher, international agierender Verlagsunternehmen.
Wissenschaftliche Selbstorganisation
Das wissenschaftliche Publikationssystem ist teuer und beschert einigen Unternehmen schwindelerregende Profite, wĂ€hrend sie einen betrĂ€chtlichen Teil der Arbeit an die Wissenschaft auslagern. Dennoch sieht es so aus, als seien die Strukturen gefestigter denn je. FĂŒr viele mag es sogar unvorstellbar sein, dass es auch anders geht als mit kommerziellen Verlagen, die in der Wissenschaft eigentlich schon gar nicht mehr verankert sind, Forschende durch DatentrackingĂŒberwachen und sich selbst als Datenbroker verstehen. Wir kennen kaum andere als die profitgetriebenen Strukturen, aber gemessen an der fast 400-jĂ€hrigen Geschichte des wissenschaftlichen Publizierens sind sie recht neu und haben sich erst nach dem Zweiten Weltkrieg herausgebildet.
1665 wurde in Paris die erste Ausgabe des Journal des Sçavans veröffentlicht, um zu berichten, âce qui se passe de nouveau dans la Republique des lettresâ. Es gilt als Ă€ltester VorlĂ€ufer der modernen wissenschaftlichen Zeitschrift. Nur zwei Monate spĂ€ter erschien in London die erste Ausgabe der Philosophical Transactions, 1668 folgte das Giornale de Utterati di Roma in Italien und 1670 die Miscellanea Curiosa in Schweinfurt (Ornstein 1928, S. 202).
Ins Leben gerufen wurden alle diese Zeitschriften auĂerhalb von UniversitĂ€ten, die institutionell schwerfĂ€llig und in wissenschaftlichen Methoden wie Inhalten konservativ und altmodisch agierten (Ornstein 1928, S. 257 ff.). Vielmehr gehen die ersten wissenschaftlichen Zeitschriften auf die Initiativen von Privatgelehrten oder mit ihnen verbundene Personen zurĂŒck und entstanden zumindest im Umfeld von wissenschaftlichen Gesellschaften. Diese Gesellschaften als unions of amateurs bildeten sich im 17. Jahrhundert als Netzwerke von Privatgelehrten und Professoren heraus und haben die moderne Wissenschaft maĂgeblich geprĂ€gt, wenn nicht gar begrĂŒndet (Ornstein 1928, S. 68). Ihre Mitglieder schufen mit ihnen Foren, in denen sie experimentelle Wissenschaft betrieben und sich austauschten (Ornstein 1928, S. 177). Eine Art der Institutionalisierung wurde ihnen hĂ€ufig durch königliche oder kaiserliche Anerkennung und Schirmherrschaft zuteil (Ornstein 1928, S. 169 ff.) .
Die ersten Zeitschriften beinhalteten meist Veröffentlichungen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen, doch im 19. Jahrhundert vollzog sich eine Profilbildung innerhalb der Wissenschaft, die sich auch in NeugrĂŒndungen wissenschaftlicher Gesellschaften und Zeitschriften niederschlug. Wissenschaftliches Publizieren war weiterhin vor allem Teil der TĂ€tigkeiten wissenschaftlicher Gesellschaften, Herstellung und Vertrieb ĂŒbernahmen aber zunehmend kommerzielle oder UniversitĂ€tsverlage. In dieser Zeit traten vermehrt privatwirtschaftliche Verlage in das wissenschaftliche Publizieren ein, allerdings war das akademische GeschĂ€ft bis ins 20. Jahrhundert hinein meist kaum profitabel (dazu Brock/Meadows 2010, S. 101 ff.; s. auch Fyfe et al. 2022). Das Ă€nderte sich in der zweiten HĂ€lfte des 20. Jahrhunderts, maĂgeblich angetrieben vom geopolitischen Wettbewerb der Nachkriegszeit.
Von der Raketenwissenschaft zur Preisexplosion
Am 4. Oktober 1957 startete die Sowjetunion mit Sputnik 1 den ersten Satelliten. Da die Systemkonkurrenz zwischen Kapitalismus und Kommunismus am Sichtbarsten im Bereich der Raumfahrt ausgetragen wurde, löste dieses Ereignis regelrechte Schockwellen aus: Sputnik 1 stellte vor den Augen der Welt die technologische Ăberlegenheit der USA infrage (dazu McDougall 1985, S. 141 ff.). Diese Niederlage veranlasste die USA zu massiven Investitionen in Wissenschaft und Bildung. Die Bildungsexpansion der 1960er und 1970er Jahre in den USA und Europa war so unter anderem Folge eines Systemkampfs, der auch ĂŒber Hochschulen und ihre Bibliotheken ausgetragen wurde. Denn um Technologien weiterzuentwickeln, ist Wissen unabdingbar und dieses Wissen findet sich vor allem wissenschaftlichen Publikationen. So hat sich in der BRD zwischen 1962 und 1984 die Zahl der UniversitĂ€tsbibliotheken beinahe verdoppelt, die Zahl der laufenden Zeitschriften verdreifacht und der Gesamtliteraturbestand in BĂ€nden mehr als vervierfacht (Dugall 1994, S. 340). Die Zahl der Wissenschaftler*innen wuchs ebenfalls und damit auch die Zahl der Publikationen.
In dieser Phase spezialisierten sich die wissenschaftlichen Disziplinen weiter, womit wiederum der Bedarf an entsprechenden Publikationen stieg. Wissenschaftsverlage schufen diese Publikationsangebote, vor allem durch die GrĂŒndung neuer Zeitschriften, und fĂŒllten damit existierende LĂŒcken. Obwohl Wissenschaftler*innen kommerziellen Verlagen eher skeptisch gegenĂŒberstanden, machten sie von deren Angeboten Gebrauch und trugen so zu ihrem Erfolg bei (Brock/Meadows 2010, S. 193). Mit der Bildungsexpansion als politischem Desiderat standen in dieser Phase auch ausreichend öffentliche Mittel zur VerfĂŒgung, um den Aus- und Aufbau im Bildungs- und Publikationswesen zu finanzieren (vgl. Rau 2004, S. 17). Wissenschaftsverlage passten ihre GeschĂ€ftsstrategien an diese neuen Gegebenheiten an und stellten bald fest, dass sie beim Verkauf ihrer Produkte an UniversitĂ€ten und deren Bibliotheken höhere Preise fĂŒr einzelne Titel veranschlagen konnten als beim Verkauf an einzelne Personen. Die Ausrichtung auf einen internationalen Markt einer sich internationalisierenden Wissenschaft sowie die planmĂ€Ăige Ăbernahme von Publikationen und Verlagen durch einige Unternehmen trugen ihrerseits zum Wachstum kommerzieller Wissenschaftsverlage bei (dazu Brock/Meadows 2010, S. 219 und Fyfe et al. 2017, S. 9). Mit Open Access haben Verlagsunternehmen dann ein GeschĂ€ftsmodell etabliert, bei dem sie in Form von Article Processing Charges Geld fĂŒr die einzelne Publikation erhalten (dazu nur Pampel 2021, S. 8). Politik, Wissenschaft und Bibliotheken haben auf diese Weise ein Monster erst erschaffen und ĂŒber Jahrzehnte genĂ€hrt, das sie nun nicht mehr loszuwerden scheinen.
Die âOpen-Access-Revolutionâ gilt manchen als gescheitert. Nicht wenigen Revolutionen folgte eine Phase der Restauration, und die âOpen-Access-Revolutionâ scheint sich hier einzureihen. Aber vielleicht ist es eben nur eine Phase, denn Open Access hat das bestehende System grundlegend infrage gestellt. Das neue Schlagwort lautet Diamond Open Access. Dabei handelt es sich mindestens um gebĂŒhrenfreies Open Access, tendenziell aber auch um nicht-kommerzielles Publizieren. Die Open-Access-Community ringt derzeit um die Definition, denn man möchte nicht wieder in die gleiche Falle tappen, indem man Verlagsunternehmen die Deutungshoheit ĂŒberlĂ€sst. Parallel zu den oligopolistischen Strukturen wissenschaftlichen Publizierens bestehen auch wissenschaftsgeleitete, nicht-kommerzielle Initiativen: unabhĂ€ngige Zeitschriften, Verlage und Publikationsplattformen, oft getragen von engagierten Wissenschaftler*innen. Ihre Finanzierung ist prekĂ€r, ihre Strukturen teilweise bewusst informell. GebĂŒhrenfinanziertes Publizieren ist fĂŒr solche Initiativen manchmal eine Notwendigkeit, aber nicht um Gewinne zu erzielen, sondern um die Kosten zu decken. Diamond Open Access soll also nun einlösen, was Open Access vor 20 Jahren versprach: den freien, uneingeschrĂ€nkten Online-Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, unabhĂ€ngig von profitorientierten Verlagsunternehmen.
Wem gehört die Wissenschaft?
In den vergangenen 20 Jahren ist es der Wissenschaft nicht im groĂen Stil gelungen, sich anzueignen, was sie erschafft, aller BemĂŒhungen der wissenschaftlichen Bibliotheken zum Trotz. Man darf sich aber auch die Frage stellen, ob ausgerechnet UniversitĂ€ten Akteure des Umsturzes sind und ĂŒberhaupt sein können. Sie dienen der Wissenschaft, was im bestehenden GefĂŒge nur schwer vereinbar ist mit einem Bruch mit dem System. Die UniversitĂ€ten des Mittelalters sahen natĂŒrlich ganz anders aus als die UniversitĂ€ten heute, aber auch sie konnten sich nicht selbst von ihren Dogmen befreien. Die Revolution fand auĂerhalb der universitĂ€ren Mauern statt und vielleicht muss sie das auch heute. Aus der Wissenschaft zwar, vielleicht auch mit dem Engagement von Personen, die keine Wissenschaftler*innen sind, sich wissenschaftlichen Idealen aber verpflichtet fĂŒhlen, jedoch frei von den PfadabhĂ€ngigkeiten und Anforderungen, denen Institutionen â und öffentliche Institutionen noch dazu â nun einmal unterworfen sind.
Zur Wissenschaft gehören auch ihre Institutionen, allen voran die Hochschulen und ihre Bibliotheken, die Strukturen bereitstellen, welche grundlegend dafĂŒr sind, die âfreie wissenschaftliche BetĂ€tigung ĂŒberhaupt erst [zu] ermöglichenâ (vgl. nur BVerfG, â 1 BvR 424/71 und 325/72 â, Rn. 134). Sie agieren innerhalb eines gesetzten Rahmens, in dem sie aber auch SpielrĂ€ume vorfinden, die ihnen ebenso wie den Forschenden selbst gewisse Freiheiten und Gestaltungsmacht verleihen.
Open Access kreist von jeher um die Frage, wie die Wissenschaft sich wieder aneignen kann, was sie erschafft. Diese Frage richten die Forschenden und ihre Institutionen vor allem an sich selbst. Wir haben sie ihnen auch gestellt, ihre Antworten darauf können Sie in dem Blog-Symposium nachlesen, das wir mit diesem Text starten. Das Blog-Symposium ist Teil unseres vom Bundesministerium fĂŒr Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördertenVerbundprojekts âErwerbungslogik als Diamond-Open-Access-Hindernisâ (ELADOAH). Ăber zwei Jahre haben wir daran zusammen mit dem Humboldt Institut fĂŒr Internet und Gesellschaft gearbeitet und mit diesem Jahr geht geht auch das Projekt zu Ende. Zum Abschluss zeichnen die Autor*innen dieses Blog-Symposiums ein facettenreiches Bild, in dem sie FreirĂ€ume und Grenzen ausloten, ungenutzte Potentiale und systemische BeschrĂ€nkungen darstellen.
Die Antwort auf die Frage, wem die Wissenschaft gehört, ist noch lange nicht beantwortet und vielleicht mĂŒssen und können wir sie auch gar nicht abschlieĂend beantworten. Aber so wie sich die Wissenschaft der Wahrheit immer nur annĂ€hern kann, wollen wir uns mit diesem Blog-Symposium der Antwort auf diese Frage nĂ€hern.