Wenn eine Regierung ihren Haushalt konsolidieren will, klingt das zunĂ€chst technisch und geschlechtsneutral: BeitragssĂ€tze, Bezugsdauer, Berechnungsgrundlagen. Doch wer genauer hinschaut, erkennt ein Muster. Die aktuell diskutierten ReformplĂ€ne setzen fast durchgĂ€ngig an genau den Stellen an, an denen unbezahlte Sorgearbeit â Kindererziehung und Pflege von Angehörigen â auf das Sozialsystem trifft. Die Bundesregierung will den Unterhaltsvorschuss- und Elterngeldbezug verkĂŒrzen, den Sofortzuschlag beim Kinderzuschlag streichen, die Rentenpunkte fĂŒr Pflegende und das Wohngeld als wichtige Familienleistung kĂŒrzen.
Sorgearbeit wird in Deutschland nach wie vor ĂŒberwiegend von Frauen geleistet (84,4 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen). Ein BĂŒndel von EinzelmaĂnahmen trifft damit in der Summe ĂŒberproportional eine Gruppe: Frauen, die nicht selten alleinerziehend sind, und ihre Kinder. Alleinerziehende haben nur ein Einkommen und sind daher besonders auf ergĂ€nzende Leistungen angewiesen, um vor Armut geschĂŒtzt zu sein. Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses zeigt exemplarisch, wie aus einer scheinbar technischen KonsolidierungsmaĂnahme eine strukturelle VerschĂ€rfung fĂŒr Alleinerziehende wird.
Der Unterhaltsvorschuss: RĂŒckabwicklung einer Erfolgsgeschichte
Die Bundesfamilienministerin kĂŒndigte vor Kurzem eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes an. Kern des Vorhabens ist es, die Altersgrenze der Berechtigten von der VolljĂ€hrigkeit auf das vollendete 15. Lebensjahr abzusenken. Hiervon wĂ€ren laut Entwurf etwa 80.000 Jugendliche (16 oder 17 Jahre alt) betroffen. Als Argument wird die angespannte Haushaltslage in Kommunen und LĂ€ndern angefĂŒhrt. Der Vorschlag geht deutlich ĂŒber die Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform hinaus, die lediglich forderte, den Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und BĂŒrgergeld zu beseitigen. Ăberraschend ist zudem: Auf den Unterhaltsvorschuss soll weiterhin das volle Kindergeld angerechnet werden. Die Reform wendet sich damit von der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ab, wonach das Kindergeld kĂŒnftig nur noch hĂ€lftig angerechnet werden sollte, um einen Gleichlauf mit dem familienrechtlichen Kindesunterhalt herzustellen.
Ob die Reform ihr Ziel erreicht und Kommunen durch die KĂŒrzung tatsĂ€chlich entlastet werden, ist allerdings unklar. Denn die Kostenverteilung zwischen Bund (40 Prozent), LĂ€ndern und Kommunen (60 Prozent) schwankt je nach Bundesland stark hinsichtlich des kommunalen Anteils. Die Jugend- und Familienministerkonferenz forderte im Mai 2026 von der Bundesregierung eine belastbare Kostenprognose ein, bevor die Reform verabschiedet wird.
Der Deutsche Landkreistag unterstĂŒtzt den Vorschlag gleichwohl mit dem Argument, dass Familien ergĂ€nzend Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragen könnten â also Leistungen, die gerade ebenfalls gekĂŒrzt werden sollen. Zudem tragen auch im SGB II grundsĂ€tzlich die Kommunen die Kosten fĂŒr Unterkunft und Heizung (siehe unten).
FĂŒr Alleinerziehende, die bereits im Grundsicherungsgeldbezug stehen, Ă€ndert sich durch den Ausschluss der 16- und 17-JĂ€hrigen nichts, denn der Bezug von Leistungen nach SGB II ist gegenĂŒber dem Unterhaltsvorschuss nachrangig.
Wenn der Unterhaltsvorschuss wegfĂ€llt, trifft dies jedoch Alleinerziehende (Frauen) hart, deren Einkommen knapp ĂŒber der BedĂŒrftigkeitsschwelle fĂŒr Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II liegt. Sie sind gezwungen, den Ausfall zu kompensieren, und somit akut armutsgefĂ€hrdet. Ruft man sich die GesetzesbegrĂŒndung fĂŒr die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf Kinder ĂŒber 12 Jahre von 2017 in Erinnerung, ging es gerade darum, die besonderen Belastungen von Alleinerziehenden und deren ArmutsgefĂ€hrdung ernst zu nehmen â auch bei Jugendlichen bis zur VolljĂ€hrigkeit, da deren Bedarf mit zunehmendem Alter ansteigt. Die Verdopplung der Fallzahlen seit 2017 lĂ€sst sich vor diesem Hintergrund daher als Erfolgsgeschichte lesen und nicht als Kostenproblem: Ăber die Unterhaltsvorschussleistung werden Bedarfe armutsgefĂ€hrdeter Jugendlicher gedeckt.
Leben im Haushalt noch jĂŒngere, betreuungsbedĂŒrftige Kinder, können Alleinerziehende ihre ErwerbstĂ€tigkeit oft nur begrenzt und auch nur bei verlĂ€sslichen Betreuungsangeboten ausweiten. Von einem ausreichenden Betreuungsangebot kann jedoch keine Rede sein: Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft fehlen bundesweit  300.000 BetreuungsplĂ€tze fĂŒr Kinder unter drei Jahren, mit deutlich gröĂerer LĂŒcke in Westdeutschland; auch im Ganztag fehlen nach dem Bericht des Familienministeriums kurzfristig 65.000 PlĂ€tze. Die kommunalen SpitzenverbĂ€nde fordern aktuell, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu verschieben, was es gerade erschweren wĂŒrde, ErwerbstĂ€tigkeit auszuweiten.
Die Bundesregierung plant nicht nur beim Unterhaltsvorschuss erhebliche KĂŒrzungen (fĂŒr Frauen), sondern auch bei anderen Leistungen, die bisher die Lebensgrundlage von Familien mit Kindern und insbesondere von Alleinerziehenden gesichert haben.
Gleiche Wohnung:Â Weniger Wohngeld
Rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland erhalten nach Angaben des Bundesministeriums fĂŒr Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Wohngeld, 35 Prozent davon Familien, darunter viele Alleinerziehende. Zur Haushaltskonsolidierung soll der Wohngeldetat von 4,7 auf 2,6 Milliarden Euro â also um 45 Prozent â gesenkt werden. Der Referentenentwurf zur âVereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzesâ vom 23. Juni 2026 sieht dafĂŒr unter anderem vor, den Heizkostenzuschuss zu halbieren, die Leistungsberechtigten und die Leistungshöhe zu reduzieren sowie die jĂ€hrliche Anpassung fĂŒr 2027 auszusetzen. Wohngeld ist gerade fĂŒr Alleinerziehende die entscheidende BrĂŒcke von der Erwerbsarbeit zur Existenzsicherung oberhalb der Grundsicherung, da ein Einkommen Miete, Kinderbetreuung und Lebenshaltung gleichzeitig tragen muss. Berechnungen des ParitĂ€tischen Gesamtverbandes zeigen, dass gerade hohe Mieten zu Einkommensarmut fĂŒhren. So leben rund 5,4 Millionen Menschen aufgrund der Wohnkosten an und unter der Armutsgrenze. Die Wohnarmutsquote von Alleinerziehenden ist mit 40,1 Prozent besonders hoch und liegt 13 Prozentpunkte ĂŒber der konventionellen Armutsquote; Armutsbetroffene geben im Schnitt rund 44 Prozent ihres Einkommens allein fĂŒrs Wohnen aus.
Der Wegfall des Wohngelds zieht in der Praxis hĂ€ufig eine Kaskade weiterer Verluste nach sich: Reicht das verbleibende Einkommen nicht mehr aus, entfĂ€llt faktisch auch der Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz), der eigentlich verhindern soll, dass Familien mit geringem Erwerbseinkommen in den SGB-II-Bezug rutschen. Damit verlieren Betroffene zugleich den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz sowie zur Kita-Beitragsbefreiung (§ 90 Abs. 4 SGB VIII), da der Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag die BedĂŒrftigkeit nachweist. Ohne diesen Nachweis mĂŒssen Familien ihre BedĂŒrftigkeit einzeln darlegen oder in den SGB-II-Bezug wechseln â was viele Familien wegen der stigmatisierenden Wirkung des SGB-II-Bezugs meiden werden. FĂŒr sie besteht die Gefahr, dass mit der KĂŒrzung des Wohngeldes auch kommunale VergĂŒnstigungen wie kostenfreie Mittagsverpflegung, Lernförderung oder Sozialtickets ganz entfallen. Der Wohngeldanspruch ist daher mehr wert als nur die monetĂ€re UnterstĂŒtzung fĂŒr die Wohnkosten. Der Referentenentwurf geht ausdrĂŒcklich davon aus, dass Familien, die aus dem Wohngeld fallen, auch keinen Kinderzuschlag mehr erhalten werden â so sollen Minderausgaben in Höhe von 65 Millionen Euro entstehen.
FĂŒr Alleinerziehende, die im Wohngeldbezug deutlich ĂŒberreprĂ€sentiert sind, lĂ€sst sich die entstehende LĂŒcke oft nicht durch mehr ErwerbstĂ€tigkeit schlieĂen, weil sie schon nahe der Vollzeit erwerbstĂ€tig sind oder geeignete Kinderbetreuungsangebote fehlen â die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern vergröĂert sich damit. In einer Kurzexpertise legt der ParitĂ€tischen Gesamtverband empirisch dar, wie das Wohngeld vor Armut schĂŒtzt: Rund 357.000 Haushalte werden derzeit durch das Wohngeld davor bewahrt, unter die Armutsschwelle zu fallen. Die Daten zeigen auch: Das Wohngeld ist eine Familienleistung. Rund 70 Prozent der Haushalte, die Wohngeld beziehen, sind Familien mit Kindern. 37,5 Prozent der Menschen in Wohngeldhaushalten sind Kinder.
Die KĂŒrzung beim Wohngeld wird die Kommunen nur bedingt entlasten, sondern die Kosten eher verschieben: Das Wohngeld wird je zur HĂ€lfte von Bund und LĂ€ndern finanziert. Wechseln Betroffene in die Grundsicherung des SGB II, dann mĂŒssen die Kommunen die Kosten der Unterkunft tragen. Der Bund beteiligt sich hieran mit einem unterschiedlichen Anteil (§ 46 SGB II) â laut Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt dieser bundesdurchschnittlich bei 71,8 Prozent. Nach dem Referentenentwurf werden 163.000 Haushalte in das Grundsicherungssystem rutschen â 74.000 Haushalte ins SGB-II-System, 89.000 in die Sozialhilfe (SGB XII). Dadurch entstehen Ausgaben von rund 756 Millionen Euro, von denen 74 Millionen auf die Kommunen â und der Rest auf den Bund â entfallen.
Gleiches Armutsrisiko: Kein Sofortzuschlag mehr
Das Bundeskabinett hat mit dem Haushaltsbegleitgesetz beschlossen, den monatlichen Sofortzuschlag von 25 Euro pro Kind im Kinderzuschlag abzuschaffen. Dort wird auch eine zeitnahe ĂberprĂŒfung der entsprechenden ZuschlĂ€ge im SGB II und AsylbLG angekĂŒndigt. Diese Leistung fĂŒhrte die Bundesregierung 2022 ein, um besonders von Armut betroffene Kinder zusĂ€tzlich zum regulĂ€ren Kinderzuschlag zu unterstĂŒtzen. Sie kommt derzeit rund 2,9 Millionen Kindern zugute. Der Bund kann mit der Streichung rund 450 Millionen Euro jĂ€hrlich einsparen. Gleichzeitig werden rund 150 Millionen Euro Mehrausgaben in der Grundsicherung entstehen, weil dann ein Teil der betroffenen Familien stattdessen auf diese Leistungen ausweichen muss. Auch hier besteht das gleiche Muster wie beim Wohngeld und dem Unterhaltsvorschuss: Unter den EmpfĂ€ngerhaushalten des Kinderzuschlags sind Alleinerziehende â ganz ĂŒberwiegend Frauen â stark ĂŒberreprĂ€sentiert, weil ein einzelnes, oft geringeres Erwerbseinkommen die BedĂŒrftigkeitsschwelle besonders hĂ€ufig unterschreitet. FĂŒr diese Haushalte ist der Sofortzuschlag ein Betrag, der direkt in Kleidung, Schulmaterial oder Freizeitangebote der Kinder flieĂt.
Gleiche Betreuungsverantwortung: KĂŒrzerer Elterngeldbezug
Das Bundesfamilienministerium plant, die Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate zu kĂŒrzen und die Partner*innenmonate von zwei auf drei Monate auszuweiten. Frauen mit Kindern verlieren damit zwei Monate, fĂŒr die heute noch Elterngeld gezahlt werden. Besonders gravierend ist die LĂŒcke, die fĂŒr den Ăbergang in die Kita entsteht: Ein Kitaplatz mit gesicherter Eingewöhnung steht in der Praxis oft erst ab dem 14. Lebensmonat zur VerfĂŒgung, und die Eingewöhnung selbst dauert regelmĂ€Ăig 8 bis 12 Wochen. FĂ€llt das Elterngeld schon nach 12 Monaten weg, mĂŒssen Eltern die Zeit bis zum Kita-Start entweder aus eigener Tasche ĂŒberbrĂŒcken oder ein Elternteil setzt die ErwerbstĂ€tigkeit ohne staatliche Absicherung aus â meist die Mutter, weil sie oftmals das geringere Einkommen hat. Die Reform droht so exakt das ökonomische Muster zu verstĂ€rken, das sie mit der Ausweitung der Partner*innenmonate eigentlich aufbrechen will. Besonders prekĂ€r ist die VerkĂŒrzung fĂŒr Alleinerziehende, die keine Partner*innen zur Absicherung haben und ihre Kinder entweder schon mit 9 bis 10 Monaten in eine Kita geben oder die Eingewöhnung ohne Einkommen stemmen mĂŒssen. Die geplante Erhöhung des Mindestbetrags von 300 auf 330 Euro und des Höchstbetrags von 1.800 auf 1.900 Euro kann diese KĂŒrzung nicht kompensieren, weil zwei Monate Bezugsdauer in Summe mehr Leistungen bedeuten.
Gleiche PflegetĂ€tigkeit: Weniger RentenansprĂŒche
Die KĂŒrzungen treffen nicht nur kinderbedingte Sorgearbeit, sondern auch die Pflege von alten Menschen. Wer Angehörige zu Hause pflegt, erwirbt bislang ĂŒber die BeitrĂ€ge der Pflegeversicherung RentenansprĂŒche, die einen Teil des pflegebedingten Erwerbsausfalls kompensieren sollen. Dieser Beitrag zur Rentenversicherung soll nach dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 4. Juni 2026 um 30 Prozent reduziert werden, um die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Die kĂŒnftigen RentenansprĂŒche von pflegenden Personen mindern sich entsprechend. Rund 1,7 Millionen Menschen sind laut Daten der Deutschen Rentenversicherung ĂŒber diesen Mechanismus rentenrechtlich abgesichert, etwa 85 Prozent davon Frauen. Wer ĂŒber Jahre die eigene ErwerbstĂ€tigkeit reduziert, um Eltern oder Partner*innen zu pflegen, zahlt also nicht nur mit entgangenem Einkommen, sondern kĂŒnftig auch mit einer niedrigeren Rente im Alter â einem Alter, in dem Frauen ohnehin schon stĂ€rker von Armut betroffen sind als MĂ€nner.
Die Kaskade: gemeinsame VerschÀrfung statt Einzelfall
Jede dieser MaĂnahmen lĂ€sst sich isoliert mit HaushaltszwĂ€ngen begrĂŒnden. Dass öffentliche Haushalte und insbesondere die Kommunen â nach Jahrzehnten der strukturellen Unterfinanzierung â unter erheblichem Druck stehen, ist unbestritten. Die skizzierten ReformplĂ€ne wirken jedoch nicht als EinzelmaĂnahmen, sondern treffen als MaĂnahmenbĂŒndel Frauen und insbesondere Alleinerziehende â und verstĂ€rken sich gegenseitig. Wird das Elterngeld gekĂŒrzt, wĂ€hrend gleichzeitig KitaplĂ€tze fehlen, verlĂ€ngert sich die Erwerbsunterbrechung von MĂŒttern ĂŒber die geplante Bezugsdauer hinaus. Wer dadurch mit einem geringeren Einkommen in die NĂ€he der Wohngeld- oder Kinderzuschlagsschwelle rutscht, verliert â wie gezeigt â nicht nur eine, sondern potenziell mehrere daran gekoppelte Leistungen auf einen Schlag: Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Kita-Beitragsbefreiung. Trennt sich die Frau spĂ€ter vom Vater des Kindes und erhĂ€lt keinen oder unzureichenden Unterhalt, greift der Unterhaltsvorschuss â dessen Absicherung aber ausgerechnet fĂŒr Ă€ltere Jugendliche mit erhöhten Bedarfen gekĂŒrzt werden soll. Pflegt sie schlieĂlich im weiteren Lebensverlauf Angehörige, werden ihr genau in dieser Phase auch noch 30 Prozent der bisherigen rentenrechtlichen Kompensation fĂŒr den Erwerbsausfall gestrichen. In der Konsequenz erhĂ€lt sie weniger Rente und ist von hohen Wohnkosten und weniger Wohngeld besonders armutsbedroht.
Das Ergebnis ist ein sich verstĂ€rkender Kreislauf: Frauen verdienen im Schnitt weniger, ĂŒbernehmen deshalb öfter die unbezahlte Sorgearbeit, werden dafĂŒr mit reduzierten RentenansprĂŒchen und geringeren Lohnersatzleistungen bestraft und landen dann hĂ€ufiger in der Altersarmut. Die genannten ReformplĂ€ne unterbrechen diesen Kreislauf nicht, sondern verstĂ€rken ihn weiter. Sie kĂŒrzen an genau den wenigen Stellen, an denen der Sozialstaat unbezahlte Sorgearbeit fĂŒr Kinder und Ă€ltere Angehörige bislang wenigstens zum Teil ausgeglichen hat. Betroffen sind dabei immer auch die Kinder, die in Ă€rmeren Familien aufwachsen und dadurch weniger Chancen in der Zukunft haben.
Eine langfristig tragfĂ€hige Finanzierung der Sozialsysteme ist ein berechtigtes Anliegen. Dieses darf jedoch nicht dazu fĂŒhren, dass Einsparungen besonders stark Frauen und ihre Kinder treffen. In den skizzierten KĂŒrzungsplĂ€nen kommt keine Notwendigkeit, keine Alternativlosigkeit zum Ausdruck, sondern eine politische Nicht-Priorisierung und weitere Prekarisierung von Frauen, Kindern und Familien mit wenig Einkommen. Politische Alternativen zu diesen KĂŒrzungen liegen auf der Hand: Um Haushaltseinkommen von Familien zu verbessern, braucht es eine effektive Begrenzung der Mietpreise durch ein Wohnungsmarktordnungsrecht. Um den Sozialstaat nachhaltig zu finanzieren, braucht es höhere Einnahmen durch die Belastung von starken Schultern â und niedrigere Ausgaben durch den Abbau nicht mehr zeitgemĂ€Ăer Privilegien und Subventionen.
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