German Foreign Policy: Vom Gaza-Krieg lernen
Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der CoronaâP(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen âVerbrechen gegen die Menschlichkeitâ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! â UPDATE
Feed Titel: Transition News
Die Debatte um das Schweizer Bundesgesetz ĂŒber Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) (siehe hier und hier) zeigt nicht nur SchwĂ€chen, sondern vor allem ein Problem im medialen Umgang damit. Besonders das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) trĂ€gt zur begrifflichen Verwirrung bei, statt sie aufzulösen.
Angesichts der Abstimmung ĂŒber die Initiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (siehe zum Beispiel hier und hier) im MĂ€rz erhĂ€lt dies besondere Brisanz. Im Zentrum steht ein unscheinbarer Ausdruck: «mutmasslich rechtswidrig». Was technisch klingt, ist politisch brisant. Denn «mutmasslich rechtswidrig» bedeutet gerade nicht, dass ein Inhalt rechtswidrig ist. Er ist es eben nicht â sonst wĂŒrde das Strafrecht greifen. Es handelt sich um legale Inhalte, die entfernt werden sollen, ohne je von einem Gericht als illegal eingestuft worden zu sein.
Genau hier hĂ€tte ein öffentlich-rechtlicher Sender prĂ€zise sein mĂŒssen. Stattdessen ĂŒbernimmt SRF weitgehend die Formel des Gesetzgebers und spricht von «problematischen» oder «mutmasslich strafrechtlich relevanten» Inhalten. Diese Wortwahl erzeugt den Eindruck, es gehe um klar strafbare Inhalte â also um Hassrede oder andere Delikte. Doch das ist eine VerkĂŒrzung.
Wenn Inhalte tatsĂ€chlich strafbar sind, braucht es kein neues Kommunikationsgesetz, sondern die Anwendung bestehenden Rechts. Das KomPG setzt frĂŒher an: bei Inhalten, die rechtlich zulĂ€ssig sind, aber politisch oder gesellschaftlich als unerwĂŒnscht gelten könnten. Dass SRF diesen Unterschied nicht konsequent herausarbeitet, sondern im Duktus des Bundesrats bleibt, ist kein Detail â es ist eine journalistische Weichenstellung.
Kritiker des Gesetzes argumentieren, dass hier eine Verschiebung stattfinde: Nicht das Verbotene werde sanktioniert, sondern das Erlaubte werde administrativ entfernt. Dieser Kern der Kritik verdient eine klare, analytische Auseinandersetzung. Stattdessen dominiert in vielen BeitrĂ€gen eine technokratische Perspektive: Plattformregulierung, Meldeverfahren, internationale Standards. Das GrundsĂ€tzliche â die Frage nach der Grenze zwischen Recht und politischem Ermessen â gerĂ€t in den Hintergrund.
Damit fĂŒgt sich die Berichterstattung zum KomPG in ein gröĂeres Bild. SRF versteht sich als Garant fĂŒr Einordnung und StabilitĂ€t. Doch genau dieses SelbstverstĂ€ndnis fĂŒhrt oft zu einer NĂ€he zum offiziellen Diskurs. Die Perspektive der Exekutive erhĂ€lt breiten Raum, wĂ€hrend systemkritische Argumente eher als parteipolitische Zuspitzung erscheinen.
Diese Haltung wird verstĂ€rkt durch die besondere Stellung des Senders. Als gebĂŒhrenfinanzierter Anbieter mit milliardenschwerem Budget ist SRF strukturell anders aufgestellt als private MedienhĂ€user. Die AbhĂ€ngigkeit vom politischen System, das die Rahmenbedingungen festlegt, ist unĂŒbersehbar. Gerade deshalb wĂ€re besondere Distanz geboten.
Hinzu kommt ein programmatischer Vorwurf, der seit Jahren im Raum steht: inhaltliche Berechenbarkeit. Internationale Konflikte, innenpolitische RoutinegeschĂ€fte, Umfragewerte â vieles wirkt standardisiert. Eigenrecherchen, konfrontative Interviews oder sprachliche PrĂ€zision in heiklen Grundsatzfragen treten dahinter zurĂŒck. Kritiker sehen darin weniger Ausgewogenheit als Vorsicht.
Auch die Kommunikationspolitik der SRG-FĂŒhrung trĂ€gt nicht zur Vertrauensbildung bei. Interviews werden selektiv vergeben, kritische Stimmen fĂŒhlen sich ausgegrenzt. Das verstĂ€rkt den Eindruck eines abgeschotteten Apparats, der sich als unverzichtbar versteht â und als moralische Instanz ĂŒber dem politischen Streit.
Dabei steht viel auf dem Spiel. Ein öffentlich-rechtlicher Sender hat nicht die Aufgabe, politische Vorhaben reflexhaft zu bekĂ€mpfen. Aber er hat die Pflicht, Begriffe zu klĂ€ren und Machtverschiebungen offenzulegen â gerade wenn sie technisch daherkommen. Beim KomPG hĂ€tte dies bedeutet, klar zu sagen: Es geht um die Regulierung legaler Inhalte, die ohne richterliches Urteil entfernt werden können.
Ob man das fĂŒr notwendig oder gefĂ€hrlich hĂ€lt, ist eine politische Frage. Doch sie lĂ€sst sich nur sauber beantworten, wenn die Begriffe stimmen. Wenn selbst der «Staatsfunk» hier im Nebel operiert, wird aus Einordnung Vernebelung â und aus Service public ein Service fĂŒr die Verwaltung.
Die Debatte ĂŒber die kĂŒnftigen VertrĂ€ge zwischen der Schweiz und der EU erhĂ€lt prominente historische TiefenschĂ€rfe: In der Neue ZĂŒrcher Zeitung (NZZ) diskutieren die Historiker AndrĂ© Holenstein und Oliver Zimmer in einem luziden StreitgesprĂ€ch ĂŒber Chancen und Risiken einer engeren institutionellen Anbindung an BrĂŒssel. Das GesprĂ€ch zeigt, wie unterschiedlich sich die Schweizer Vergangenheit lesen lĂ€sst â und welche politischen SchlĂŒsse daraus gezogen werden (siehe auch hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier).
Holenstein, langjĂ€hriger Professor fĂŒr Ă€ltere Schweizer Geschichte in Bern, versteht die neuen VertrĂ€ge als konsequente Fortsetzung einer langen Tradition. Die Schweiz habe sich historisch stets in gröĂere Ordnungen eingefĂŒgt â vom Heiligen Römischen Reich bis zum modernen Bundesstaat. Geteilte SouverĂ€nitĂ€t sei kein Bruch mit der Geschichte, sondern ihr Kern. Auch heute gehe es darum, durch institutionelle Einbindung Handlungsspielraum zu gewinnen.
Zimmer, ehemals Professor in Oxford und heute am Institut Crema tĂ€tig, widerspricht. FĂŒr ihn markieren die vorgesehenen Mechanismen â insbesondere die dynamische RechtsĂŒbernahme und die stĂ€rkere Rolle europĂ€ischer Gerichte â eine qualitative VerĂ€nderung. Die Schweiz zeichne sich durch eine politische Kultur aus, in der Konflikte primĂ€r politisch und unter starker Einbindung des Volks gelöst wĂŒrden. Eine stĂ€rkere juristische Ăberformung durch EU-Institutionen könne dieses Gleichgewicht verschieben.
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob die VertrÀge eine «ZÀsur» darstellen. WÀhrend Zimmer vor einer langfristigen institutionellen AbhÀngigkeit warnt, sieht Holenstein darin einen pragmatischen Schritt in einem bereits eng verflochtenen VerhÀltnis. Die Schweiz habe in den vergangenen Jahrzehnten wirtschaftlich stark vom bilateralen Weg profitiert. Angesichts der bestehenden Verflechtungen stelle sich weniger die Frage nach einem idealen Zustand als nach realistischen Optionen.
Unterschiedlich bewerten die beiden auch die Rolle der Demokratie in Europa. Zimmer verweist auf eine Krise der reprÀsentativen Systeme in mehreren EU-Staaten und sieht eine wachsende Verschiebung von politischer Entscheidungsmacht zu Gerichten. Holenstein hingegen betont, dass demokratische Systeme immer aus mehreren Institutionen bestehen und auch die Schweiz Gewaltenteilung kenne. Probleme in europÀischen Staaten seien nicht allein institutionell, sondern auch politisch und gesellschaftlich bedingt.
Kontrovers diskutiert wird zudem die PersonenfreizĂŒgigkeit. Zimmer sieht in der starken Zuwanderung strukturelle Herausforderungen fĂŒr Infrastruktur und sozialen Zusammenhalt. Holenstein hĂ€lt dem entgegen, dass viele dieser Probleme innenpolitisch verursacht oder zumindest verstĂ€rkt worden seien â etwa durch Steuer- und Standortpolitik â und entsprechend national gelöst werden mĂŒssten.
Das StreitgesprÀch macht deutlich, dass die Differenzen nicht nur politischer, sondern auch historiografischer Natur sind. Zimmer warnt vor einer FortschrittserzÀhlung, die die europÀische Integration als zwangslÀufige Entwicklung erscheinen lasse. Holenstein wiederum kritisiert ein idealisiertes Bild einer stets souverÀnen und widerstÀndigen Schweiz.
Am Ende bleibt die Grundfrage offen: Ist die institutionelle Anbindung an die EU ein logischer nĂ€chster Schritt oder eine riskante Weichenstellung? Das Interview zeigt vor allem eines: dass die Antwort stark davon abhĂ€ngt, wie man die Geschichte der Schweiz versteht und welche PrioritĂ€ten man fĂŒr ihre Zukunft setzt.
Die UBS greift durch â und zwar hĂ€rter, als es der Bundesrat je beschlossen hat. Ohne Vorwarnung sperrte sie sĂ€mtliche Bank- und Kreditkarten des ehemaligen Geheimdienstlers Jacques Baud. Das berichtet das Westschweizer Portal L'Impertinent (Bezahlschranke). Baud zeigt sich empört: Die Schweiz habe die gegen ihn verhĂ€ngten Sanktionen ausdrĂŒcklich nicht ĂŒbernommen. Dennoch steht er nun faktisch ohne Zugriff auf seine Konten da.
Der Auslöser liegt in BrĂŒssel. Im Dezember setzte die EuropĂ€ische Union Baud auf eine Schwarze Liste (siehe hier, weitere Links im Beitrag). Der Vorwurf: Er verbreite gefĂ€hrliche Falschinformationen und trete als Sprachrohr prorussischer Propaganda auf.
Doch was auf EU-Ebene gilt, gilt nicht automatisch in der Schweiz. Genau das bestĂ€tigte das Staatssekretariat fĂŒr Wirtschaft (Seco) gegenĂŒber Transion News: Die Schweiz ĂŒbernahm 2022 zwar die EU-Sanktionen zum Ukrainekrieg, nicht jedoch das separate EU-Sanktionsregime zu angeblichen russischen hybriden Bedrohungen von 2024, von dem Baud betroffen ist.
Allerdings â und hier beginnt der heikle Teil â stehe es Banken frei, «aus Risiko- und ReputationsgrĂŒnden» ĂŒber die Vorgaben des Bundes hinauszugehen und internationale Sanktionen freiwillig umzusetzen, wie das Seco gegenĂŒber L'Impertinent mitteilte. Mit anderen Worten: Die UBS macht ihre eigene AuĂenpolitik. Die Sperrung trifft Baud empfindlich. Nicht nur Karten, auch Konten scheinen blockiert. Seine Rente, die jeweils um den 6. des Monats eingeht, blieb aus. Eine Nachfrage des Portals bei der Bank blieb unbeantwortet. Die knappe Stellungnahme: «Kein Kommentar.»
Brisant ist auch ein Telefonat vom 13. Februar. Eine UBS-Mitarbeiterin habe Baud gefragt, ob gegen ihn Sanktionen bestĂŒnden â sie habe davon in der Zeitung gelesen. Baud verwies auf die offizielle Linie des Bundes und empfahl, beim Seco nachzufragen.
Die AffĂ€re wirft ein Schlaglicht auf eine Bank, die ihre Risikopolitik flexibel auslegt. L'Impertinent erinnert an den Fall Epstein. Nachdem die US-GroĂbank J.P. Morgan 2014 dessen Konten geschlossen hatte, stellte die UBS ihm dennoch eine Kreditkarte aus â trotz Vorstrafe wegen sexueller Ausbeutung MinderjĂ€hriger. Erst Monate spĂ€ter zog sie die ReiĂleine. Epsteins Vertraute Ghislaine Maxwell fĂŒhrte gar bis mindestens 2019 mehrere Konten bei der Bank.
Damals also ZurĂŒckhaltung â heute HĂ€rte. Die Diskrepanz ist offensichtlich. WĂ€hrend ein verurteilter SexualstraftĂ€ter zeitweise als Kunde akzeptiert wurde, reicht im Fall Baud offenbar bereits der politische Makel einer EU-Liste, die in der Schweiz gar nicht gilt.
Rechtlich mag die Bank im grĂŒnen Bereich agieren. Politisch und moralisch hinterlĂ€sst sie einen schalen Nachgeschmack. Wenn Finanzinstitute eigenmĂ€chtig Sanktionen durchsetzen, die der Staat bewusst nicht ĂŒbernimmt, verschiebt sich Macht â weg von demokratisch legitimierten Behörden, hin zu privaten Konzernen. Und die Kunden? Sie erfahren davon im Zweifel erst, wenn ihre Karte an der Kasse nicht mehr funktioniert.
Wie kann man sich dagegen wappnen? Die Schweizer Banken sind in ganz unterschiedlichem AusmaĂ mit anderen FinanzplĂ€tzen verflochten. GroĂe, weltweit tĂ€tige Institute mit einer starken Onshore-PrĂ€senz in anderen wichtigen Jurisdiktionen wie der EU oder den USA sind stĂ€rker von internationalen Sanktionsmechanismen betroffen als lokale Institute. Um keine Scherereien zu bekommen, tendieren diese Institute dann dazu, Sanktionen auch im Heimmarkt zu implementieren, auch wenn die Schweiz das von ihnen gar nicht verlangt. Der Fall Jacques Baud ist ein gutes Beispiel dafĂŒr, es gĂ€be aber noch andere. Mutatis mutandis gilt das auch fĂŒr Schweiz-Ableger anderer international tĂ€tiger Banken.
Wer fĂŒrchtet, ins Visier von Sanktionen der EU oder der USA zu geraten, tut also gut daran
Das Postgesetz, das dies festlegt, bietet also einen gewissen Schutz, wenn auch nicht vollstÀndigen Schutz gegen auslÀndische Sanktionen, die die Schweiz nicht mitvollzieht, wie diejenigen gegen Jacques Baud oder Nathalie Yamb.
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