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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

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Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Dr. Heinrich Habig erhält «Aachener Auszeichnung für Menschlichkeit»

Die deutsche Regierung ist im Rahmen der «Pandemie»-Inszenierung mit brachialer Gewalt gegen Ärzte und Patienten vorgegangen, die sich ihren ungerechtfertigten Corona-Maßnahmen widersetzten. Gerade vor kurzem haben offizielle Zahlen dies bestätigt: Allein in fünf von 16 Bundesländern gab es zwischen 2020 und 2024 über 4.400 Ermittlungsverfahren und fast 1.400 Verurteilungen (wir berichteten).

Bei diesen Prozessen ging es weniger um die Bestrafung eines Täters als vielmehr um Abschreckung – und das Erzwingen von Gehorsam in der Bevölkerung. Nach dem Motto: «Bestrafe einen – erziehe hundert». Das Gesetz zur «Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse» hatte die Bundesregierung wohlweislich im November 2021 verschärft.

Heinrich Habig gehört zu den Ärzten, die in dieser dunklen Zeit ihrem Hippokratischen Eid und ihrer Ethik und Menschlichkeit folgten. Weil er Maskenatteste und falsche Impfnachweise ausgestellt hatte, saß er 16 Monate in Untersuchungshaft und wurde danach insgesamt zu fünf Jahren und einem Monat Gefängnis verurteilt. Diese Strafe wurde später auf drei Jahre und zwei Monate reduziert. Die gute Nachricht: Am 13. Mai 2026 wurde Habig vorzeitig aus der Haft entlassen.

So konnte er bei der 4. «Aachener Auszeichnung für Menschlichkeit» am 14. Mai persönlich dabei sein und über seine Entlassung aus der Haft berichten. Auf dieser Veranstaltung wurde er dafür geehrt, dass er sich wie viele andere Ärztinnen und Ärzte mutig für seine Patienten eingesetzt hat – und deswegen ins Gefängnis musste.

Das Aachener Bündnis «Diplomatie statt Waffen und Sanktionen!» verleiht die «Aachener Auszeichnung für Menschlichkeit» seit 2023. Dieser Preis stellt eine Alternative zum umstrittenen Karlspreis dar, der seit Jahrzehnten von Kritik und deutlichen Protesten aus der Bevölkerung begleitet wird. Ins Leben gerufen die Auszeichnung, nachdem der Karlspreis 2023 an den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj vergeben worden war.

Die meisten Menschen verbinden den Karlspreis mit einem friedlichen Europa, so die Organisatoren. Dass ausgerechnet der Präsident eines europäischen Staates, der – auf Druck der NATO – vielversprechende Friedensverhandlungen abgebrochen hat und damit den Krieg in Europa andauern lässt, den Karlspreis bekommen sollte, war für das Aachener Bündnis Anlass, einen Gegenpol zu setzen.

Deshalb wird am Tag der Karlspreisverleihung auch die Auszeichnung «Aachener Auszeichnung für Menschlichkeit» vergeben. 2023 wurde der Theologe und Schriftsteller Eugen Drewermann ausgezeichnet, 2024 der Historiker Daniele Ganser und 2025 Patrik Baab, Journalist und Autor.

Habig wurde stellvertretend für alle Ärztinnen und Ärzte geehrt, die in der «Corona-Zeit» den Mut und die Menschlichkeit bewiesen haben, ihre Patienten vor den Folgen der «Corona-Maßnahmen» zu bewahren und den Nürnberger Kodex zu verteidigen.

Der Mikrobiologe Prof. Dr. Sucharit Bhakdi ehrte Habig in einer Laudatio per Video für seine Standhaftigkeit und sein Engagement für seine Patienten. Außerdem zeigte er in einem kurzen Überblick die lückenlosen und nicht mehr zu leugnenden Beweise dieser Verbrechen auf, die letztlich auch die noch immer andauernde Inhaftierung Habigs mehr als in Frage stellen.

Bayern: Neues Zentrum soll gegen künftige «Pandemien» wappnen

Um sich vorgeblich gegen künftige «Pandemien» zu wappnen, hat Bayern am 13. Mai ein neues Zentrum für präventive Infektionsmedizin (BZI) eröffnet. Wie das Deutsche Ärzteblatt mitteilt, soll es die Infektionsforschung an allen sechs Universitätskliniken in Bayern verbinden.

Dem Wissenschaftsministerium in München zufolge sollen Forschungsergebnisse so schneller Anwendung in der Praxis finden. Die Struktur sei bundesweit einmalig. Drei Millionen Euro jährlich stellt das Ministerium für das Zentrum zunächst bereit. Eine BZI-Sprecherin erklärte:

«Nur durch die Vernetzung der Daten aller Zentren möglichst in Echtzeit können wir adäquat auf immer neue, sich rasch ausbreitende Erreger reagieren.»

Impfforschung, Erregerüberwachung und Langzeitfolgen von Infektionen sind demnach die Bereiche, die mit jeweils drei bis fünf neuen Stellen pro Standort ausgebaut werden sollen. Ein weiterer Ausbau sei in den nächsten Jahren geplant.

Gemäß dem BZI zieht das Zentrum «eine zentrale Lehre aus der COVID-Pandemie und wird Bayern besser für künftige Pandemien wappnen». Insbesondere Erreger von Atemwegserkrankungen wie Pneumokokken, RSV oder COVID würden derzeit beobachtet.

Eine der zentralen «operativen Säulen des BZI» sei das Bayerische Vakzinezentrum (BayVak), das «Impfstudien und Impfstoffforschung in Bayern stärkt». Das Zentrum erläutert:

«Das Bayerische Vakzinezentrum (BayVak) bündelt die Kompetenzen in der Impfstoffforschung, um Bayern umfassend und nachhaltig auf zukünftige Infektionswellen und Pandemien vorzubereiten. Im Mittelpunkt steht, das Vertrauen der Bevölkerung in Impfungen nachhaltig zu stärken, verlässliche Informationen leicht verständlich verfügbar zu machen und Fehlinformationen vorzubeugen. Gleichzeitig soll die Entwicklung, Erprobung und Einführung neuer Impfstoffe beschleunigt werden.»

Eine weitere Säule ist demnach das Bayerische Surveillancezentrum (BaySurv). Es ermögliche ein «landesweites Monitoring und frühzeitige Risikoerkennung epidemiologischer Entwicklungen». In beiden Säulen kooperiere das BZI «eng mit forschenden Unternehmen und dem öffentlichen Gesundheitswesen», damit «ein starkes Netzwerk für eine sichere und gut organisierte Impfversorgung» entsteht. Laut Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) ist das Ziel, «nicht nur bestmöglich gewappnet zu sein – sondern die nächste Pandemie zu verhindern».

Ein erstes Sonderprojekt besteht aus einem bayernweit harmonisierten «Long COVID»-Register. Darin sollen Daten und Proben zu Krankheitsverlauf und Versorgung der Patienten erfasst werden, um bessere Diagnostik und neue Therapiestudien für Betroffene zu ermöglichen.

Auch andere Folgeerkrankungen nach einer angeblichen Infektion sollen in dem Register modellhaft genutzt werden. Insbesondere betreffe das die Forschung zu Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Laut der Stiftung ME/CFS Research Foundation, die die Erforschung der Krankheiten fördert, waren Ende 2025 in Deutschland mehr als 650.000 Menschen von ME/CFS und mehr als 750.000 von «Long COVID» betroffen.

Kommentar Transition News

Wie üblich bei «COVID» werden aus wissenschaftlicher Sicht die falschen Lehren gezogen. Anstatt die Corona-Politik grundlegend in Frage zu stellen und deren wissenschaftliche Basis zu überprüfen, soll künftig noch schneller «reagiert» werden können. Und anstatt kritische Stimmen endlich in die Debatte miteinzubeziehen, soll noch effektiver gegen angebliche «Fehlinformationen» vorgegangen werden.

Wie fehlgeleitet das Ganze ist, zeigt sich beispielhaft am Kampf gegen «Long COVID». Wie bei «COVID» gibt es für die angeblich neue Krankheit keine spezifischen Symptome. Die Diagnose erfolgt ausschließlich aufgrund eines positiven Resultats eines für diesen Zweck mehr als fragwürdigen SARS-CoV-2-PCR-Tests.

Meistens jedenfalls. Denn ein Team um den Neurologen, Psychiater und Psychologen Prof. Dr. Frank Erbguth von der Paracelsus Medizinische Privatuniversität in Nürnberg, behauptete absurderweise sogar, dass manche «Long COVID» entwickeln, «ohne je positiv getestet zu sein, sozusagen ein ‹Long COVID sans COVID›».

Der renommierte britische Pflegewissenschaftler und Biochemiker Roger Watson beschrieb «Long COVID» gar als «eine Krankheit auf der Suche nach einer Diagnose». Und selbst das angesehene Fachmagazin The BMJ erachtet die Long-COVID-Definitionen der Gesundheitsbehörden als «fehlerhaft» und ist der Ansicht, dass der Begriff vermieden werden sollte.

Offensichtlich ist indes, dass durch «Long COVID» Schäden der Injektionen gegen «COVID» vertuscht werden sollen, da sich die Symptome oft ähneln. So könnten sich die bayerischen «Experten» auf ihr eigenes Bayerisches Ärzteblatt berufen, das im September 2024 befand, dass «Long COVID» unter gewissen Umständen als Impfschaden betrachtet werden solle.

Zu wünschen wäre folglich, dass solche Anstrengungen, wie sie für das BZI unternommen werden, für die Erforschung und die künftige Vermeidung von Impfschäden erbracht würden. Leider wird es beim Wunsch bleiben.

Plattform «Ärzte mit Gewissen» will juristische Verfolgung von Medizinern sichtbar machen

Eine Ende April online gegangene Dokumentationsplattform macht auf sich aufmerksam: Ärzte mit Gewissen. Die Mission: Fälle von Medizinerinnen und Medizinern zu dokumentieren, die in den «Corona-Jahren» wegen ihrer ärztlichen Entscheidungen verfolgt, suspendiert oder verurteilt wurden. Die Initiative sieht sich als unabhängiges Archiv ärztlicher Gewissensfreiheit und will Fälle sichtbar machen, die nach ihrer Darstellung zeigen, wie hippokratischer Eid und wissenschaftliche Urteilskraft mit politischem Druck kollidierten.

Die Mission der Plattform ist klar formuliert: Sie dokumentiert weltweit Fälle, in denen Ärzte bestraft werden, weil sie individuelle Patientenuntersuchungen und medizinische Indikationen über pauschale Verordnungen stellten – etwa bei Maskenattesten oder Impfberatungen. Die Betroffenen waren (und sind zum Teil auch noch) von Hausdurchsuchungen, Berufsverboten, hohen Geldstrafen oder sogar Haft betroffen. Die Seite will aus Einzelfällen ein Gesamtbild schaffen und verhindern, dass diese Vorgänge in Vergessenheit geraten.

Jetzt wurde der Fall des Hamburger Internisten und Onkologen Walter Weber eingestellt. Der inzwischen 82-jährige Arzt, Mitbegründer der Initiative «Ärzte für Aufklärung», wurde vom Landgericht Hamburg zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (TN berichtete). Das Urteil der Richterin Nele Behr vom 9. Dezember 2024 wurde später vom Bundesgerichtshof (BGH) im Wesentlichen bestätigt; eine Verfassungsbeschwerde ist anhängig.

Weber hatte in den Jahren 2020 und 2021 Maskenbefreiungsatteste für Patienten mit klinischen Indikationen wie Asthma, COPD, Panikattacken oder CO₂-bedingten Beschwerden ausgestellt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in 57 Fällen die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) vor, unter anderem weil einige Atteste nach telefonischem Kontakt oder ohne ausreichend dokumentierte körperliche Untersuchung erfolgt seien. Weber betont hingegen, dass die Vorwürfe keine faktische Grundlage hätten (siehe dazu etwa den TN-Bericht «Walter Weber erneut vor Gericht: ‹Telemedizin war erlaubt, nur bei Masken nicht – das finde ich nicht plausibel›», eine Ansicht, die sogar von Friedrich Merz de facto bestätigt wurde).

Im Übrigen habe er stets auf Basis seiner langjährigen klinischen Beurteilung gehandelt – nach über 55 Berufsjahren und rund 80.000 Attesten. Er würde in derselben Situation wieder so handeln und beruft sich auf ärztliche Sorgfaltspflicht, das Genfer Gelöbnis und sein Gewissen.

Der Prozess zog Aufmerksamkeit auf sich. Kritiker warfen dem Gericht vor, regierungsnah und einseitig zu urteilen. Die Staatsanwaltschaft habe wesentliche Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt und Erkenntnisse darüber, dass es keine Evidenz für die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht gebe, ignoriert. Weber selbst war von zwei Durchsuchungen seiner Praxis und Wohnung «mit 15 Polizisten in schusssicheren Westen» betroffen. Weber:

«Beim ersten Mal wurden Handy und Laptop mitgenommen; sie sind bis heute nicht zurückgegeben. Sachschaden: rund 1.000 €.»

Und weiter:

«Heiligabend 2021 wird mir die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg zugestellt. Am selben Tag verkündet der NDR die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. In den Folgetagen hängen in Hamburger U-Bahnen Plakate mit meinem Foto, vollem Namen und vermutlichem Straftatbestand.»

Dies habe seiner Reputation erheblich geschadet. Und auch finanziell wurde er arg gebeutelt, würden sich doch die Verfahrens- und Anwaltskosten bis dato auf satte 130.000 Euro belaufen. Zudem habe er einen erheblichen Aufwand dadurch gehabt, dass er 38 mal als Zeuge in fremden Verfahren geladen worden sei.

Alarmierend klingen auch die von Weber und der Plattform zusammengetragenen Statistiken der Initiative «Ärzte für Aufklärung»:

  1. Rund 90 Prozent der Ärzte, die Maskenbefreiungsatteste ausstellten, erlebten mindestens eine Hausdurchsuchung – der Spitzenwert lag bei acht Durchsuchungen bei einer einzelnen Person.
  2. In Deutschland sind inzwischen mehr als 1.000 Ärzte im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen verurteilt worden.
  3. Sieben sind bis dato unter der Belastung der Verfahren verstorben.

Die Plattform «Ärzte mit Gewissen» will solche zum Teil wirklich «krassen» Fälle sichtbar halten und zur Debatte über Gewissensfreiheit in der Medizin beitragen (siehe dazu auch das Aufmacherbild).

Italien: Staat muss für Impfschaden durch Pfizer/BioNTech-Spritzen zahlen

Gerade vor kurzem hat ein Urteil in Griechenland klargestellt, wer in dem Land für die Schäden aufkommen muss, die durch die COVID-Massenimpfkampagnen ausgelöst wurden. Ein Gericht in Athen hatte den Hinterbliebenen einer Frau, die nach einer «Impfung» mit AstraZeneca an den Folgen eines thrombotischen Ereignisses verstorben war, eine Entschädigung von 300.000 Euro zugesprochen. Zahlen muss der Staat, konkreter gesagt der Steuerzahler (wir berichteten).

Das Gericht machte klar: Auch ohne formale Impfpflicht sei die «Impfung» Teil einer staatlich gesteuerten Gesundheitsstrategie gewesen. Damit werde aus einer scheinbar individuellen Entscheidung eine Maßnahme, propagandistisch verbrämt, im öffentlichen Interesse – mit entsprechenden Haftungsfolgen. Das Argument der «Freiwilligkeit», das die Verteidigung vorgebracht hatte, verfing nicht. Ein Urteil mit Sprengkraft, denn es könnte europaweit eine Klagewelle auslösen.

Nun gibt es ein Urteil aus Italien, das in dieselbe Richtung geht. Das Turiner Oberlandesgericht hat einen wichtigen Rechtsstreit abgeschlossen und den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Verabreichung des Pfizer/BioNTech-«Impfstoffs» und dem Auftreten einer schweren neurologischen Erkrankung bestätigt. Einer 57-jährigen Frau aus Alba wurde eine Entschädigung von etwa 35.000 Euro pro Jahr für ihre Impfschädigung zugesprochen (hier, hier und hier).

Mit diesem Urteil wiesen die Richter die Berufung des Gesundheitsministeriums zurück und bestätigten das erstinstanzliche Urteil des Zivilgerichts Asti vom Oktober 2025. Die Frau hatte im April 2021 zwei Dosen des Comirnaty-mRNA-Präparats erhalten. Eine Woche nach der zweiten Injektion konnte sie nicht mehr gehen, schließlich wurde bei ihr eine transverse Myelitis diagnostiziert, eine seltene, aber schwerwiegende neurologische Erkrankung, die mit einer Entzündung des Rückenmarks einhergeht.

Die Impfgeschädigte wurde von den Anwälten Renato Ambrosio, Chiara Ghibaudo und Stefano Bertone der Turiner Kanzlei Ambrosio & Commodo vertreten. Im erstinstanzlichen Verfahren hatte das Gericht Asti zwei unabhängige Sachverständige bestellt, die zugunsten der Patientin aussagten. Das Turiner Berufungsgericht bestätigte diese Schlussfolgerungen, ohne ein neues Gutachten anzuordnen.

Laut Rechtsanwalt Stefano Bertone zeichnet das Berufungsgericht ein perfektes Bild der Problematik der durch SARS-CoV-2-Impfstoffe verursachten Schäden: Zunächst bekräftigt es die «abstrakte Gefährlichkeit des Impfstoffs gemäß den Gesetzen der wissenschaftlichen Abdeckung». Das heißt, es bekräftigt den in der Massenkommunikation oft geleugneten Grundsatz, dass Impfstoffe, wie alle Arzneimittel, Nebenwirkungen, sogar schwerwiegende, hervorrufen können.

Nach dem ersten Urteil in Asti verzeichnete die Anwaltskanzlei einen stetigen Anstieg der Fallzahlen mit etwa drei neuen Mandanten pro Woche. Internationale Daten, auf die sich die Anwälte berufen, deuten darauf hin, dass bis 2024 weltweit über 36.000 Entschädigungsansprüche anerkannt wurden, wobei die Anerkennungsquoten in Europa auf zwischen 11 und 30 Prozent beziffert werden.

Anmerkung zum AstraZeneca-Impfstoff:

Der AstraZeneca-Impfstoff wurde in der EU im Juli 2024 vom Markt genommen. Zuvor hatte es zum Beispiel in Großbritannien eine Sammelklage von etwa 80 Impfgeschädigten gegen das Unternehmen gegeben (wir berichteten zum Beispiel hier und hier).

Im Januar 2026 kam ans Licht, dass bei der britischen Arzneimittelbehörde allein im Jahr 2021 über 48.000 Meldungen über Blutgerinnsel und Herzkrankheiten nach Verabreichung des Präparats eingegangen waren. Doch diese Sicherheitssignale wurden ignoriert (wir berichteten). Der damalige Regierungschef Boris Johnson hatte den Impfstoff als «Triumph der britischen Wissenschaft» gefeiert.

EU versagt bei Energiekrise «auf der ganzen Linie»

Das Portal Lost in Europe hat der EU ein komplettes Versagen beim Umgang mit der Energiekrise bescheinigt. Demnach hat von der Leyens «Elitetruppe» zwei Monate benötigt, um auf die größte Energiekrise aller Zeiten zu reagieren, die die USA und Israel mit ihrem Angriff auf den Iran ausgelöst haben.

Doch statt konkreter Hilfe sei nur heiße Luft gekommen. So habe die EU gefordert, die Mitgliedsländer sollten sich von den Fossilen (Öl und Gas) lösen und keine Energie mehr in Russland kaufen. Doch nun komme die Quittung. Wegen der Knappheit hätten die EU-Länder im neuen Jahr mehr Flüssiggas aus Russland importiert, als es seit Beginn des Ukrainekriegs der Fall gewesen sei. Russland bleibe der zweitgrößte LNG-Versorger, trotz des geplanten Embargos.

Gleichzeitig seien die USA zum wichtigsten Gasversorger für die EU aufgestiegen. Die Unabhängigkeit von Russland funktioniere nicht, zudem seien wir nun auch noch in größere Abhängigkeit von US-Präsident Trump geraten.

Auch beim Kerosin brauche die EU die USA und sie suche beim Aggressor im Irankrieg Hilfe. Davon würden nicht nur die US-Konzerne profitieren, sondern auch deutsche Energieunternehmen. Seit dem Angriff auf den Iran hätten zum Beispiel Raffinerien und Tankstellenbetreiber in Deutschland bereits eine Milliarde Übergewinn erzielt.

Zudem würden neue Daten des T&E-Ölprofit-Trackers zeigen, dass Raffinerien und Tankstellen in Deutschland infolge des Iran-Konflikts im Jahr 2026 voraussichtlich 4,9 Milliarden Euro Übergewinn erzielen werden.

Doch die EU-Politiker würden dies «als gottgegeben» hinnehmen. Die EU-Kommission weigere sich, eine Übergewinnsteuer einzuführen. Und die Energieminister hätten ein Krisentreffen in Zypern geschwänzt und nur ihre zweite Garde geschickt.

Lost in Europe gibt noch eine kleine Anekdote am Rande preis: Trotz Energiekrise sind die Flüge mit Privatjets laut dem Springer-Blatt Politico im letzten Monat um zehn Prozent gestiegen. Und auch EU-Chefin von der Leyen fliege immer noch privat.


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