PODCAST «NZZ QUANTENSPRUNG» - Organchip statt Labormaus: In Zukunft könnten sie eine personalisierte Medizin ermöglichen â und Tierversuche ganz ablösen
Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der CoronaâP(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen âVerbrechen gegen die Menschlichkeitâ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! â UPDATE
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NZZFeed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ PODCAST «NZZ QUANTENSPRUNG» - Organchip statt Labormaus: In Zukunft könnten sie eine personalisierte Medizin ermöglichen â und Tierversuche ganz ablösen
Studien an Tieren sind in der Pharmaindustrie gesetzlicher Standard, obwohl sie teuer, ethisch umstritten und vor allem in vielerlei Hinsicht ungenau sind. Und: Es gibt medizinisch bessere Alternativen.
INTERVIEW - Achtung, GymiprĂŒfung! Eine SchĂŒlerin sagt: «Ohne meine Eltern hĂ€tte ich das nicht hinbekommen»
Am Montag ist GymiprĂŒfung. Aber was geschieht, wenn sich Kinder alleine darauf vorbereiten mĂŒssen? Die ETH-Professorin Martina Rau findet: «KI-Tutoren haben Vorteile: Sie geben schnelles Feedback.»
Dieses Plastikteil von der Grösse einer Streichholzschachtel enthÀlt sechs atmende Lungen und spart Tierversuche
Organ-on-a-chip heisst die Technologie, die die Medikamentenforschung umkrempelt â und personalisierte Therapien gegen tödliche Krankheiten möglich machen könnte.
Bin ich introvertiert oder extravertiert? Vermutlich keins von beidem
Introvertiert und extravertiert â das sind keine festen Eigenschaften der Persönlichkeit, sondern flexible ZustĂ€nde. Die Kolumne «Psychologie des Alltags».
Erdnussbutter und HĂŒhnerfleisch fĂŒr die Kleinsten: wie Eltern Nahrungsmittelallergien vorbeugen können
Eine Allergie gegen bestimmte Lebensmittel entsteht meist im Kleinkindalter. Eine neue Untersuchung ĂŒber Risikofaktoren zeigt, wie wichtig die ErnĂ€hrung und manche Medikamente sind. Und welcher Dreck gesund ist.
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VerfassungsblogFeed Titel: Verfassungsblog âMuskism Proposes Something More Like Social Warâ
Elon Muskâs influence extends far beyond business. From his attempts to intervene in national elections to the deep reliance of governments on his companies, his power is felt across a wide range of public life â and it continues to grow. But to understand how powerful and how potentially dangerous for democracy Muskâs empire truly is, one has to examine the worldview that made his rise possible. In their new book, the historian Quinn Slobodian and the writer Ben Tarnoff trace the ascent of the self-styled âTechnokingâ and the idea of fusing human beings with machines. We spoke with them about Muskâs relationship with the state, âcyborg conservatism,â and whether anything can still counter the fusion of political and digital power. 1. Elon Musk is not only the richest person in the world; he has also become a major political force worldwide, with influence that extends even into the dynamics of war. In your book, you suggest that instead of asking who Musk is, the more interesting question is what he is a symptom of. So letâs start there: what kind of worldview lies behind his rise? We treat Muskism the same way previous thinkers have treated Fordism: not as a worldview articulated in advance by a singular innovator-genius, but as a way of organizing production processes and social relations that offered both a novel model of accumulation and a novel form of social stabilization. Muskâs wealth has always hinged on his capacity to surf the vanguard of new means of enrichment â whether by tapping capital markets, finding commercial uses for the state-funded research network of the Internet, sniffing out new consumer niches as tastes change, or, time and again, aligning his own enterprises with government priorities. The challenge, as we see it, is that his system has an adaptive economic logic but it often has difficulty finding its social complement. Whereas Fordism, at least ideally, was a system of social peace â reconciling workers to wage labor through rising incomes and intragenerational chances for mobility â Muskism proposes something more like social war, compensating for inequality through a language of violent exclusion and the vilification of outsiders. Musk makes machines â and, famously, the machines that make the machines â but he also needs to make meaning-making machines. Hence, his interest in social media and, more recently, generative AI. Part of what drives Muskism is the quest for the equivalent of what Louis Althusser called âideological state apparatusesâ: institutions that can inculcate a particular set of values and beliefs in the broader population. 2. Many people associate Musk with an especially hardline version of libertarianism. You argue that this label misses the mark. Why? Like all capitalists, Musk seeks to evade, dilute, and dismantle laws or regulations that threaten to constrain his freedom to accumulate. But it would be a mistake to suggest that he wants to shrink the state. On the contrary, Musk has always been keenly attuned to the advantages to be gained by partnering with the state and using its resources to his advantage. We call this dynamic âstate symbiosis,â and we trace its development from Muskâs early days as a dot-com entrepreneur in Silicon Valley in the 1990s. Perhaps its clearest expression is to be found in SpaceX, whose control of the orbital launch market â in 2025, the company was responsible for 95 percent of all U.S. orbital launches and more than half of all launches globally â has made many governments around the world, including and especially the US government, deeply reliant on Musk. The satellite service of the company, Starlink, owns over 70 percent of the satellites currently circling the earth. SpaceX doesnât want its client-governments to be weak. It wants them to be strong enough to assert their sovereignty â so long as the assertion of their sovereignty requires deepening their dependence on private providers like SpaceX. In this sense, Muskism is about increasing state capacity through private means. We call this âsovereignty as a service.â ++++++++++Advertisement++++++++++++
The ICJâs Advisory Opinion on Climate Change âThe ICJ opinion is the most definitive statement ever made about international law and climate change. However, it is lengthy and complex. In this volume, the editors have assembled some of the worldâs leading scholars in the field to unravel the opinion and probe the subtleties of what it did and didnât say.â â Michael Gerrard, Columbia Law School Get your copy here â as always, Open Access! +++++++++++++++++++++++++++ 3. You place considerable weight on the influence of apartheid-era South Africa on Muskism, particularly on what you call âfortress futurism.â What do you mean by that? Fortress futurism is the belief that technology can strengthen self-reliance and sovereignty in a hostile or unstable world. It presents itself as a successor ideology to the system of multilateralism that dominated the decades after the fall of the Berlin Wall. It is also a predecessor ideology, in the sense that we trace its origins to apartheid South Africa, where Musk grew up. The leaders of the apartheid regime saw themselves as an embattled garrison state surrounded by enemies, and to ensure the survival of their state, they had to embrace high technology and economic self-sufficiency. They pursued a model of militarized, modernizing isolation. We can see fortress futurism as a theme surfacing throughout Muskâs career. One of its clearest expressions was in his early â and, at the time, deeply unfashionable â emphasis on vertical integration. Musk started SpaceX in 2002 and became CEO of Tesla in 2008. At both companies, he pushed to reduce his reliance on external suppliers and to concentrate production as much as possible within the walls of the firm. These decisions cut deeply against the globalizing currents of the 2000s, which positioned the factory as a node within an international production network woven together through global supply chains. Think of how Apple assembles its iPhones, for instance: âdesigned in California, assembled in China.â By contrast, Musk envisioned the factory as an enclave. His industrial philosophy may have been out of step with the 2000s, but it would come in handy in the 2010s and 2020s, as SpaceX and Tesla navigated the tariffs, geopolitical tensions, and supply chain shocks of a deglobalizing world, not to mention the dislocations of the Covid-19 pandemic. As policy uncertainty multiplies, and export controls and license bans become part of the workaday repertoire of advanced industrial states rather than exceptions, fortress futurism has increasingly become mainstream. 4. Let me come back to Muskâs relationship with the state. You argue that Muskism no longer sees sovereignty mainly as a matter of territory, but of infrastructure. Why is that shift so significant? Scholars like Frank Pasquale have argued that our increased reliance on digital platforms and technologies has produced a gap between what he calls âterritorial sovereigntyâ and âfunctional sovereignty.â Although states may still retain the final say over traditional matters of defense in legal terms, they are nevertheless functionally reliant on private companies to realize their own ambitions, often even at the most basic level. Our argument is that one critical component of Muskism is the acceleration of the stateâs dependency on private service providers. This is why, for example, in the bookâs final chapter, we do not frame the DOGE initiative as primarily an austerity or cost-cutting effort, but rather as a means of opening up and integrating sections of government that were previously siloed from one another, making them interoperable and accessible to data and systems integrators like Palantir. In many cases, states have willingly gone along with this rise of functional sovereignty; for example, by using websites like X as official portals for information. Muskâs decision to turn off internet connectivity to Ukrainian forces in the early months of the Russian conflict shows how high the stakes can be for this loss of functional sovereignty. The twist we identify in Muskism, however, is that it promotes sovereignty not just at the national level, but at the household and individual level. Tesla offers an entire ecosystem of products around a vision of energy autonomy: not just cars, but battery storage and solar panels for your home. Lately, the still-rising valuation of Tesla is premised on the displacement of the automobile as its primary product by the humanoid robot Optimus, which Musk promises will become the best-selling product of all time. Here, individual sovereignty is augmented in a long-standing, even premodern way: through a servant, a laborer, a soldier and, as he has repeatedly promised, an on-demand sexual companion. Yet, as we make clear through many examples, what is sold as autonomy is in fact a deepened dependency on the systems Musk provides â systems that can be turned off at the press of a button, or subjected to new and higher subscription rates. Scholars have long understood sovereignty to be not just a formal and legal category but a question of a stateâs capacity to fulfill its aims. Muskism presents itself as an enabler of both individual and state sovereignty while in practice producing asymmetric dependency on himself and his products. 5, As you describe it, Muskism is also about machine power gradually displacing democratically legitimized forms of rule. Is there any realistic way to push back against the growing fusion of political authority and digital power? Traditionally, scholars and activists have critiqued algorithmic systems for being depoliticizing. By giving the appearance of neutrality and impartiality, such systems conceal their fundamentally political character â that is, the fact that they both reflect and reinforce a particular distribution of social power. So, for example, when a government agency begins using software to help make certain choices â to evaluate peopleâs eligibility for social services, say, or to determine the length of a prison sentence â it looks âless politicalâ even if politics is still at work. Whatâs distinctive about Muskism is that, while it is eager to substitute machines for humans, it embraces technology as a political force. Muskâs DOGE initiative made reference to increasing the efficiency of government and reducing the federal deficit, but its main agenda was to purge Washington of âwokeness,â and, toward that end, replaced human workers with software wherever possible. Similarly, Grok represents Muskâs attempts to develop an âanti-wokeâ AI, in order to counter what he sees as the liberal bias of the tech industry. AIâs automation of human labor, in this view, goes hand in hand with the automated dissemination of âanti-wokeâ politics. Understanding this aspect of Muskism helps us understand how its fusion of political authority and digital power might be resisted. Itâs not that we need to insist on the fact that Muskâs technological ventures are political â he already insists that they are. Itâs that they have the wrong kind of politics: they are explicitly designed to intensify social inequality and strengthen social hierarchies. He propagates what we call cyborg conservatism. Contra Donna Haraway and many others, under Muskism fusion with the machine should not scramble and rewrite traditional categories of gender, race, and national identity but buttress and harden them. One response would be to say that the use of AI should be restricted. Certain spheres of human activity should be reserved for human deliberation and decision-making, especially when it comes to choices that are likely to affect the lives of millions. Equally important, however, is that we see politics not as a kind of âprogrammingâ coordinated from above â which is how Musk sees it â but rather as a process of collective intelligence and creativity that arises from below. Such politics can make use of digital technologies, of course, but for very different ends than those sought by Musk and Muskism. * Editorâs Pickby MARGARITA IOV
Man Soo, the protagonist of âNo Other Choiceâ by Park Chan-wook, appears to have it all: a wife, two children, a beautiful house. But when he suddenly loses his job at the paper factory after 25 years, his status, security, and sense of self are at stake. If he does not find work soon, the house will have to be sold. In a desperate attempt to reclaim his place in the world, he begins to eliminate his competitors for a promising position at another paper factory, one by one. In each of them, he recognizes his own reflection. With dark humor and deep compassion, the film explores the meaning of work in late-stage capitalism and the fragility of social security. In the end, who will succeed in securing the very last spot in this new, depopulated world of work â and at what cost? * The Week on Verfassungsblogsummarised by EVA MARIA BREDLER Not just states, but all of us have become deeply dependent on private Big Tech companies: ChatGPTâs search function now reaches an average of 120.4 million users per month in the EU (and many of them likely trust the search results more than their own judgement â or even fall in love with them, but thatâs another story). The European Commission is currently assessing whether ChatGPT can be classified as a âVery Large Online Search Engineâ under the Digital Services Act. This is primarily a politically and economically sensitive question. JACOB SCHAAL, MAXIMILIAN LENNER, and TUNMISE AKINYEMI (ENG) make a case for a functional interpretation of the DSA, which would bring ChatGPT under EU regulatory oversight. Big Tech regulation was also in the spotlight last week amid a proposed social media ban for minors. While Germany is still debating the issue, France has already put forward a draft law. LUC VON DANWITZ (GER) examines the French Council of Stateâs opinion on the law and draws lessons for constitutional and EU law that could inform similar regulation in Germany. Aside from social media, young people spend most of their time in school (often mixing the two). Almost a decade ago, research at the Berlin Social Science Center sparked a debate over the increasing social selectivity of private schools in Germany. Yesterday, the Berlin House of Representatives passed a reform to make private school funding fairer, including tuition tables and social supplements. MICHAEL WRASE and FELIX WIRTH HANSCHMANN (GER) defend the reform as constitutional. Money also governs the funding of democracy projects. Increasingly, the German government seeks to steer this funding directly towards specific policy aims. JANNIK JASCHINSKI and KLAAS MĂLLER (GER) warn that this threatens the sustainable work of civil society in support of the liberal democratic basic order. A subtler threat comes from the return of the extremism clause, which obliges democracy project sponsors to affirm their commitment to the liberal-democratic order. MAXIMILIAN PICHL (GER) explains how democracy projects operate and why the AfDâs new extremism clauses could play into their hands. Parity debates have returned as well: following a push from SPD and CDU politicians, gender-balanced electoral lists are once again on the political agenda. DANA-SOPHIA VALENTINER (GER) notes that the discussion is dominated by extreme positions and instead emphasises the room for manoeuvre available to policymakers. At the EU level, the room for manoeuvre may be a little too wide: EU heads of state and government met on 12 February at Alden Biesen Castle. Under the banner of âsimplificationâ, they approved reforms that could fundamentally reshape EU law-making. ALBERTO ALEMANNO (ENG) criticises what he calls the âcastle methodâ: treaty-level change via informal summitry, bypassing Article 48 TEU and undermining institutional balance. The EU has also engaged in global informal diplomacy: Commissioner Dubravka Ć uicaâs participation in the inaugural meeting of Trumpâs âBoard of Peaceâ in Washington has drawn significant criticism. While several Member States questioned whether she even had any mandate to participate in such a politically contested initiative, the Commission defended her presence on the grounds of the EUâs direct interest in Gazaâs reconstruction. PETER VAN ELSUWEGE (ENG) highlights the serious EU law concerns this raises. The institutional design of the African Union also raises concerns. Burundi has now assumed the AUâs rotating presidency, even as violence escalates in eastern Democratic Republic of Congo and thousands of Burundian troops are deployed there. The AU does not regulate how participation in an armed conflict affects the chairmanship. For HAKIM NKENGURUTSE (ENG), this exposes a structural tension at the heart of the Unionâs peace mandate. ++++++++++Advertisement++++++++++++ Musk, Power, and the EU: Can EU Law Tackle the Challenges of Unchecked Plutocracy? At a time when calls for the EU to respond to Muskâs actions are multiplying, the question of whether, why, and how the EU may react remains largely unanswered. What makes Muskâs conduct problematic under EU law? Is it a matter of disinformation, electoral integrity, foreign influence, unprecedented market concentration, or possible abuse of power? This edited volume unpacks whether and how (EU) law may tackle the existence and exercise of unprecedented plutocratic power. Explore the Verfassungsbook here â as always, Open Access! +++++++++++++++++++++++++++ In July last year, we made numerous, until-then largely unpublished memoranda and letters from Israeli international law scholars on the Gaza war publicly available, introduced and analysed by KAI AMBOS. We now present an updated version, including a further letter on the ground offensive in Gaza City and the âwidespread bombing of residential buildings,â as well as a document on the duty to investigate war crimes. The US intervention in Venezuela violated the UN Charterâs prohibitions on the use of force and non-intervention. At the same time, it created political space: Venezuela has recently adopted an amnesty law. KAI AMBOS and GUSTAVO URQUIZO (ENG) explain why the sweeping amnesty may entrench executive control over justice rather than promote reconciliation. No amnesty was granted in South Korea: on 19 February, the Seoul Central District Court sentenced former President Yoon Suk Yeol to life imprisonment for leading an insurrection. His supporters refuse to recognise the verdict. JOSEPHINA LEE (ENG) argues that this delegitimisation of judicial decisions only deepens polarisation. Italy, too, remains polarised. The latest symptom is the two âSecurity Decreesâ issued by the Meloni government, restructuring the criminal justice system. FILIPPO VENTURI (ENG) traces how Italian populism has evolved into a punitive governance style that curtails protest and expands state coercion. Space for dissent was also on the agenda at the Bavarian Administrative Court, which confirmed that far-right activist Björn Höcke may speak in municipal halls. RALF MICHAELS (ENG) describes Bavariaâs attempt to exclude certain political events from public venues â and why it conflicts with the Basic Law. In a few decades, we may look back almost fondly on the headaches once caused by analogue public spaces. Or we may have closed digital spaces and fought for a fairer use of public space, where Optimus offers us clusters of grapes. Anything is possible if, as QUINN SLOBODIAN and BEN TARNOFF suggest above, politics is understood not as programming but âas a process of collective intelligence and creativity that arises from belowâ. Creativity is not a gift bestowed on a few geniuses by divine providence, but our everyday, instinctive way of living in this world: the bread we are baking at the weekend, the way we spread butter on it â even if the recipe is courtesy of ChatGPT. * Thatâs it for this week. Take care and all the best! Yours, the Verfassungsblog Team  If you would like to receive the weekly editorial as an e-mail, you can subscribe here. The post âMuskism Proposes Something More Like Social Warâ appeared first on Verfassungsblog. âMuskismus setzt eher auf sozialen Kriegâ
Elon Musks Macht reicht weit ĂŒber die Wirtschaft hinaus. Ob er sich in nationale Wahlen einmischt oder Staaten von seinen Unternehmen abhĂ€ngig macht â Musks Macht nimmt viele Formen an. Und sie nimmt zu. Um zu verstehen, wie gefĂ€hrlich Musks Imperium fĂŒr die Demokratie tatsĂ€chlich ist, muss man das dahinterstehende WeltverstĂ€ndnis in den Blick nehmen. In ihrem neuen Buch zeichnen der Historiker Quinn Slobodian und der Autor Ben Tarnoff den Aufstieg des selbsternannten âTechnokingâ nach und analysieren seine Idee einer Verschmelzung von Mensch und Maschine. Wir haben mit ihnen ĂŒber Musks VerhĂ€ltnis zum Staat gesprochen, ĂŒber âCyborg-Konservativismusâ â und ĂŒber die Frage, ob sich der Symbiose von politischer und digitaler Macht noch etwas entgegensetzen lĂ€sst. 1. Elon Musk ist nicht nur der reichste Mensch der Welt; er ist auch zu einem globalen politischen Machtfaktor geworden, der sogar Kriege beeinflusst. Sie schreiben in Ihrem Buch, dass die interessante Frage aber nicht sei, wer Musk als Person ist, sondern wofĂŒr er ein Symptom ist. Welche Weltanschauung steht hinter dem Aufstieg Musks? Wir behandeln den Muskismus so, wie frĂŒhere Denker den Fordismus behandelt haben: nicht als ein im Voraus ausformuliertes Weltbild eines genialen Einzelunternehmers, sondern als eine Weise, Produktionsprozesse und soziale Beziehungen zu organisieren. Ein Modell, das zugleich neue Formen der Kapitalakkumulation und der gesellschaftlichen Stabilisierung hervorgebracht hat. Musks Vermögen beruhte stets darauf, sich an die Spitze neuer Bereicherungsquellen zu setzen â sei es durch Zugriff auf die KapitalmĂ€rkte, die kommerzielle Nutzung des staatlich finanzierten Forschungsnetzwerks Internet, das AufspĂŒren neuer Konsumnischen oder die stete Neuausrichtung seiner Unternehmen an PrioritĂ€ten der Regierung. Das Problem ist aus unserer Sicht: Dieses System verfĂŒgt ĂŒber eine adaptive ökonomische Logik, findet aber oft kein soziales GegenstĂŒck. Der Fordismus versprach â zumindest idealtypisch â sozialen Frieden. Steigende Löhne und Aufstiegschancen innerhalb einer Generation sollten die Arbeiterschaft mit der Lohnarbeit versöhnen. Der Muskismus dagegen setzt eher auf sozialen Krieg. Ungleichheit wird nicht eingehegt, sondern rhetorisch zugespitzt â durch Ausgrenzung und die Abwertung von âAuĂenseiternâ. Musk baut Maschinen â und bekanntlich Maschinen, die Maschinen bauen. Doch er braucht auch Maschinen zur Sinnproduktion. Daher sein Interesse an sozialen Medien und zuletzt an generativer KI. Ein Motor des Muskismus ist die Suche nach dem, was Louis Althusser âideologische Staatsapparateâ nannte: Institutionen, die bestimmte Werte und Ăberzeugungen in der Gesellschaft verankern. 2. Viele verbinden Musk mit einer besonders radikalen Form des Libertarismus. Sie halten diese Zuschreibung fĂŒr irrefĂŒhrend. Warum? Wie jeder Kapitalist versucht Musk, Gesetze und Regulierung zu umgehen, abzuschwĂ€chen oder abzubauen, wenn sie seine Akkumulationsfreiheit einschrĂ€nken. Doch es wĂ€re falsch zu glauben, er wolle den Staat schrumpfen. Im Gegenteil: Musk hat stets genau verstanden, welche Vorteile sich aus einer Partnerschaft mit dem Staat ziehen lassen â und wie man staatliche Ressourcen fĂŒr die eigenen Zwecke nutzt. Wir beschreiben diese Konstellation als âSymbiose mit dem Staatâ. Ihre Wurzeln reichen zurĂŒck in Musks AnfĂ€nge als Dotcom-Unternehmer im Silicon Valley der 1990er Jahre. Am deutlichsten zeigt sich das bei SpaceX. Das Unternehmen kontrolliert den Markt fĂŒr orbitale Raketenstarts in einem AusmaĂ, das Regierungen weltweit â insbesondere die USA â in eine tiefe AbhĂ€ngigkeit von Musk gestĂŒrzt hat. 2025 war SpaceX fĂŒr 95 Prozent aller orbitalen Raketenstarts aus den USA verantwortlich und fĂŒr mehr als die HĂ€lfte aller Starts weltweit. 70 Prozent aller Satelliten, die gerade ihre Bahnen um die Erde ziehen, gehören Starlink. SpaceX hat kein Interesse an schwachen staatlichen Kunden. Das Unternehmen will starke Staaten, deren SouverĂ€nitĂ€t aber darauf angewiesen ist, ihre AbhĂ€ngigkeit von privaten Anbietern wie SpaceX zu vertiefen. Muskismus bedeutet in diesem Sinne, staatliche HandlungsfĂ€higkeit durch private Mittel auszubauen. Wir nennen das âSouverĂ€nitĂ€t als Dienstleistungâ. ++++++++++Anzeige++++++++++++
The ICJâs Advisory Opinion on Climate Change âThe ICJ opinion is the most definitive statement ever made about international law and climate change. However, it is lengthy and complex. In this volume, the editors have assembled some of the worldâs leading scholars in the field to unravel the opinion and probe the subtleties of what it did and didnât say.â â Michael Gerrard, Columbia Law School Get your copy here â as always, Open Access! +++++++++++++++++++++++++++ 3. Sie messen der Apartheid-Ăra SĂŒdafrikas groĂen Einfluss auf den Muskismus bei, insbesondere ĂŒber einen sogenannten âFestungsfuturismusâ. Was meinen Sie damit? Festungsfuturismus bezeichnet den Glauben, dass Technologie EigenstĂ€ndigkeit und SouverĂ€nitĂ€t in einer feindlichen oder instabilen Welt stĂ€rken kann. Er versteht sich als eine Art Nachfolgeideologie des Multilateralismus, der die Jahrzehnte nach dem Fall der Berliner Mauer geprĂ€gt hat. Zugleich ist er eine VorlĂ€uferideologie: Wir fĂŒhren seine UrsprĂŒnge auf die Apartheid-Ăra SĂŒdafrikas zurĂŒck, in der Musk aufgewachsen ist. Die FĂŒhrer des Apartheid-Regimes sahen sich als belagerter Garnisonsstaat, umgeben von Feinden. Um das Ăberleben des Staates zu sichern, setzten sie auf Hochtechnologie und wirtschaftliche Autarkie. Ihr Modell war eine militarisierte, modernisierende Isolation. Das Motiv des Festungsfuturismus zieht sich wie ein roter Faden durch Musks Karriere. Besonders deutlich wurde das, als er schon frĂŒh und gegen den Trend auf vertikale Integration in der Produktion Wert legte. Musk grĂŒndete SpaceX im Jahr 2002 und wurde 2008 CEO von Tesla. In beiden Unternehmen drĂ€ngte er darauf, die AbhĂ€ngigkeit von externen Zulieferern zu verringern und möglichst viele Produktionsschritte innerhalb der eigenen Unternehmensmauern zu bĂŒndeln. Das lief den Globalisierungstrends der 2000er Jahre deutlich zuwider, die die Fabrik als Knotenpunkt in einem internationalen Produktionsnetzwerk verstanden â verknĂŒpft durch globale Lieferketten. Man denke nur an Apple: âDesigned in California, assembled in China.â Musk hingegen dachte die Fabrik als Enklave. Anfang der 2000er mochte seine industriepolitische Philosophie aus der Zeit gefallen wirken. Doch in den 2010er- und 2020er-Jahren erwies sie sich als Vorteil â als SpaceX und Tesla Zölle, geopolitische Spannungen und Schocks in den Lieferketten einer sich entglobalisierenden Welt bewĂ€ltigen mussten, ganz zu schweigen von den Verwerfungen der Covid-19-Pandemie. Mit wachsender politischer Unsicherheit, Exportkontrollen und Lizenzverboten, die in fortgeschrittenen Industriestaaten vom Ausnahmefall zum alltĂ€glichen Instrument geworden sind, ist der Festungsfuturismus zunehmend im Mainstream angekommen. 4. Lassen Sie mich noch einmal auf Musks VerhĂ€ltnis zum Staat zurĂŒckkommen. Sie schreiben, dass der Muskismus SouverĂ€nitĂ€t nicht mehr primĂ€r territorial, sondern als Infrastruktur versteht. Warum ist dieser Wandel so bedeutsam? Wissenschaftler wie Frank Pasquale haben darauf hingewiesen, dass die wachsende AbhĂ€ngigkeit von digitalen Plattformen und Technologien eine LĂŒcke zwischen dem erzeugt hat, was er âterritoriale SouverĂ€nitĂ€tâ und âfunktionale SouverĂ€nitĂ€tâ nennt. Staaten mögen rechtlich weiterhin das letzte Wort in klassischen Fragen der Verteidigung haben. Faktisch jedoch sind sie zur Verwirklichung ihrer eigenen Ziele â oft schon auf elementarer Ebene â auf private Unternehmen angewiesen. Wir meinen, dass ein zentraler Bestandteil des Muskismus in der Beschleunigung dieser staatlichen AbhĂ€ngigkeit von privaten Dienstleistern liegt. Deshalb deuten wir im Schlusskapitel des Buches die DOGE-Initiative nicht in erster Linie als Spar- oder Kostensenkungsprogramm, sondern als Versuch, bislang voneinander abgeschottete Teile des Staatsapparats zu öffnen, miteinander zu vernetzen und fĂŒr Daten- und Systemintegratoren wie Palantir zugĂ€nglich zu machen. In vielen FĂ€llen haben Staaten diese Entwicklung funktionaler SouverĂ€nitĂ€t bereitwillig mitvollzogen â etwa indem sie Plattformen wie X als offizielle Informationsportale nutzen. Musks Entscheidung, in den ersten Monaten des russischen Angriffs auf die Ukraine die Internetverbindung fĂŒr ukrainische StreitkrĂ€fte abzuschalten, zeigt, wie hoch der Preis eines solchen Verlusts funktionaler SouverĂ€nitĂ€t sein kann. Die Pointe des Muskismus besteht jedoch darin, dass er SouverĂ€nitĂ€t nicht nur auf nationaler, sondern auch auf Ebene der Individuen und Haushalte propagiert. Tesla bietet ein ganzes Ăkosystem an, das rund um die Vision energetischer Autonomie kreist: nicht nur Autos, sondern auch Batteriespeicher und Solarpaneele fĂŒr das eigene Zuhause. Zuletzt stĂŒtzte sich die weiterhin steigende Unternehmensbewertung von Tesla auf die Annahme, dass das Auto als Hauptprodukt durch den humanoiden Roboter Optimus ersetzt wird, den Musk als das kĂŒnftig meistverkaufte Produkt aller Zeiten anpreist. Individuelle SouverĂ€nitĂ€t wird hier in einer alten, beinahe vormodernen Logik erweitert: durch einen Diener, einen Arbeiter, einen Soldaten und â wie Musk wiederholt angekĂŒndigt hat â einen jederzeit verfĂŒgbaren Sexualpartner. Doch wie wir anhand zahlreicher Beispiele zeigen, ist das, was als Autonomie verkauft wird, tatsĂ€chlich eine vertiefte AbhĂ€ngigkeit von den von Musk bereitgestellten Systemen, die sich per Knopfdruck abschalten oder mit neuen, höheren AbonnementgebĂŒhren belegen lassen. In der Forschung wird SouverĂ€nitĂ€t schon lange nicht nur als formale und rechtliche Kategorie verstanden, sondern als Frage der tatsĂ€chlichen HandlungsfĂ€higkeit eines Staates. Der Muskismus inszeniert sich als Ermöglicher individueller und staatlicher SouverĂ€nitĂ€t, produziert in der Praxis jedoch asymmetrische AbhĂ€ngigkeiten von Musk und seinen Produkten. 5. Sie zeigen, dass es dem Muskismus auch darum geht, demokratisch legitimierte Herrschaftsformen schrittweise durch Maschinenmacht zu ersetzen. Gibt es ĂŒberhaupt noch einen realistischen Weg, dieser wachsenden Verschmelzung von politischer und digitaler Macht etwas entgegenzusetzen? Wissenschaftler:innen und Aktivist:innen haben algorithmische Systeme traditionell dafĂŒr kritisiert, dass sie entpolitisierend wirken. Sie erwecken den Anschein von NeutralitĂ€t und Unparteilichkeit, verdecken dabei jedoch ihren zutiefst politischen Charakter. Mit anderen Worten: die Tatsache, dass sie eine bestimmte Verteilung gesellschaftlicher Macht widerspiegeln und zugleich festschreiben. Wenn eine Behörde etwa Software einsetzt, um Entscheidungen zu unterstĂŒtzen â bei der PrĂŒfung von SozialleistungsansprĂŒchen oder bei der Festlegung der LĂ€nge einer Haftstrafe â, wirkt das âweniger politischâ, obwohl politische Wertungen weiterhin eine Rolle spielen. Das Spezifische am Muskismus ist nun, dass er zwar darauf drĂ€ngt, Maschinen an die Stelle von Menschen zu setzen, Technologie aber ausdrĂŒcklich als politische Kraft begreift. Musks DOGE-Initiative sprach von effizienterer Verwaltung und der Reduzierung des Haushaltsdefizits. Ihr eigentliches Ziel war jedoch, Washington von âWokenessâ zu sĂ€ubern â und in diesem Zuge menschliche ArbeitskrĂ€fte, wo immer möglich, durch Software zu ersetzen. Auch Grok steht fĂŒr Musks Versuch, eine âanti-wokeâ KI zu entwickeln, um dem aus seiner Sicht liberalen Bias der Tech-Industrie entgegenzutreten. Die Automatisierung menschlicher Arbeit durch KI geht in diesem VerstĂ€ndnis Hand in Hand mit der automatisierten Verbreitung âanti-wokerâ Politik. Wer diesen Aspekt des Muskismus versteht, erkennt auch, wie sich seine Verschmelzung politischer und digitaler Macht angreifen lĂ€sst. Immer wieder zu betonen, dass Musks technologische Projekte politisch sind, genĂŒgt nicht â das tut er ja selbst. Das Problem ist die Art von Politik, die sie verkörpern: Sie sind ausdrĂŒcklich darauf angelegt, soziale Ungleichheit zu verschĂ€rfen und gesellschaftliche Hierarchien zu festigen. Musk propagiert, wie wir es nennen, einen Cyborg-Konservatismus. Anders als bei Donna Haraway und vielen anderen soll die Verschmelzung von Mensch und Maschine unter dem Muskismus traditionelle Kategorien von Geschlecht, âRasseâ und nationaler IdentitĂ€t nicht auflösen oder neu schreiben, sondern stabilisieren und verhĂ€rten. Eine mögliche Antwort wĂ€re, den Einsatz von KI stĂ€rker zu begrenzen. Bestimmte Bereiche sollten menschlicher Beratung und Entscheidung vorbehalten bleiben â insbesondere dort, wo Entscheidungen das Leben von Millionen betreffen. Ebenso wichtig ist jedoch ein anderes PolitikverstĂ€ndnis: Politik nicht als eine Art âProgrammierungâ von oben, wie Musk sie denkt, sondern als Prozess kollektiver Intelligenz und KreativitĂ€t von unten. Eine solche Politik kann digitale Technologien durchaus nutzen â aber zu grundlegend anderen Zwecken als denen, die Musk und der Muskismus verfolgen. * Editorâs Pickvon MARGARITA IOV
Man Soo, der Protagonist von âNo Other Choiceâ von Park Chan-wook, hat scheinbar alles erreicht: Frau, zwei Kinder, ein schönes Haus. Doch als er nach 25 Jahren plötzlich seinen Job in der Papierfabrik verliert, stehen auch Status, Sicherheit und SelbstverstĂ€ndnis auf dem Spiel. Wenn er nicht bald Arbeit findet, muss das Haus verkauft werden. Im verzweifelten Versuch, sich seinen Platz in der Welt zurĂŒckzuerobern, beginnt er seine Konkurrenten fĂŒr eine aussichtsreiche Stelle in einer anderen Papierfabrik einen nach dem anderen auszuschalten. In jedem von ihnen erkennt er sein eigenes Spiegelbild. Mit schwarzem Humor und groĂer Menschenzugewandtheit erzĂ€hlt der Film von der Bedeutung von Arbeit im Endzeitkapitalismus und der FragilitĂ€t sozialer Sicherheiten. Wer schafft es am Ende, sich den allerletzten Platz in dieser neuen menschenleeren Arbeitswelt zu erkĂ€mpfen â und um welchen Preis? * Die Woche auf dem Verfassungsblogzusammengefasst von EVA MARIA BREDLER Nicht nur Staaten, sondern wir alle sind in eine tiefe AbhĂ€ngigkeit von privaten Big-Tech-Unternehmen hineingeraten: Die Suchfunktion von ChatGPT erreicht in der EU durchschnittlich 120,4 Millionen monatliche Nutzer*innen (und viele davon dĂŒrften dem Suchergebnis mehr vertrauen als ihrem eigenen Verstand, oder sich gar in das Suchergebnis verlieben, aber das ist eine andere Geschichte). Die EU-Kommission prĂŒft nun, ob ChatGPT als âVery Large Online Search Engineâ im Sinne des Digital Services Act eingestuft werden kann. Das ist vor allem eine geopolitisch und wirtschaftlich delikate Frage. JACOB SCHAAL, MAXIMILIAN LENNER und TUNMISE AKINYEMI (EN) plĂ€dieren fĂŒr eine funktionale Interpretation des DSA, die ChatGPT der unionsrechtlichen Regulierung öffnet. Die Regulierung von Big Tech beschĂ€ftigte uns auch letzte Woche, als es um ein Social-Media-Verbot fĂŒr Jugendliche ging. WĂ€hrend Deutschland noch diskutiert, hat Frankreich schon einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. LUC VON DANWITZ (DE) hat sich das Gutachten des französischen Staatsrats dazu angesehen und zieht daraus verfassungs- und unionsrechtliche Lehren fĂŒr eine deutsche Regulierung. Neben Social Media verbringen Jugendliche die meiste Zeit in der Schule (und kombinieren gerne beides). Vor fast zehn Jahren hatten Forschungen am Wissenschaftszentrum Berlin fĂŒr Sozialforschung eine breite Debatte darĂŒber ausgelöst, dass das Privatschulwesen in Deutschland sozial selektiver wird. Gestern hat das Berliner Abgeordnetenhaus nun die Reform fĂŒr eine gerechtere Privatschulfinanzierung beschlossen, u.a. mit Schulgeldtabelle und SozialzuschlĂ€gen. MICHAEL WRASE und FELIX WIRTH HANSCHMANN (DE) verteidigen die Reform als verfassungsgemĂ€Ă. Geld regiert auch die Demokratieförderung. Nun versucht die Bundesregierung immer hĂ€ufiger, diese gezielt inhaltlich zu steuern. JANNIK JASCHINSKI und KLAAS MĂLLER (DE) warnen, dass dies die nachhaltige Arbeit der Zivilgesellschaft im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefĂ€hrdet. Eine weitere Gefahr fĂŒr Demokratieprojekte kommt unscheinbarer daher: Die Extremismusklausel ist zurĂŒck und verpflichtet TrĂ€ger von Demokratieprojekten, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen. MAXIMILIAN PICHL (DE) erklĂ€rt, wie Demokratieprojekte arbeiten und warum die neuen Extremismusklauseln der AfD in die HĂ€nde spielen könnten. ZurĂŒck ist auch die ParitĂ€tsdebatte: Nach einem VorstoĂ von SPD- und CDU-Politikerinnen sind paritĂ€tische Wahllisten wieder auf der politischen Agenda. DANA-SOPHIA VALENTINER (DE) sieht die Debatte von Extrempositionen dominiert und betont stattdessen den Gestaltungsspielraum der Politik. Etwas zu viel Gestaltungsspielraum öffnet sich auf EU-Ebene: Die EU-Staats- und Regierungschefs trafen sich am 12. Februar auf Schloss Alden Biesen. Unter dem Schlagwort der âVereinfachungâ billigten die Staats- und Regierungschefs Reformen, die das EU-Gesetzgebungsverfahren grundlegend umgestalten könnten. ALBERTO ALEMANNO (EN) kritisiert, was er âcastle methodâ nennt: VertragsĂ€nderung durch informelle Gipfeldiplomatie â vorbei an Artikel 48 EUV und zulasten des institutionellen Gleichgewichts. Die EU beteiligte sich auch an globalen Formen informeller Diplomatie: Die Teilnahme von Kommissarin Dubravka Ć uica am Auftakttreffen von Trumps âBoard of Peaceâ in Washington hat erhebliche Kritik ausgelöst. WĂ€hrend mehrere Mitgliedstaaten bezweifeln, dass sie ĂŒberhaupt ein Mandat fĂŒr die Mitwirkung an einer politisch so hoch umstrittenen Initiative hatte, verteidigt die Kommission ihre Teilnahme mit dem unmittelbaren Interesse der EU am Wiederaufbau Gazas. PETER VAN ELSUWEGE (EN) erklĂ€rt die erheblichen unionsrechtlichen Bedenken. Bedenklich wirkt auch das institutionelle Design der Afrikanischen Union. Deren Vorsitz ĂŒbernimmt nun Burundi â wĂ€hrend die Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo eskaliert und tausende burundische Soldaten dort im Einsatz sind. Die Afrikanische Union regelt nicht, wie sich Kriegsbeteiligung auf den Vorsitz auswirkt. FĂŒr HAKIM NKENGURUTSE (EN) offenbart dies eine strukturelle Spannung im Herzen ihres Friedensmandats. ++++++++++Anzeige++++++++++++ Musk, Power, and the EU: Can EU Law Tackle the Challenges of Unchecked Plutocracy? At a time when calls for the EU to respond to Muskâs actions are multiplying, the question of whether, why, and how the EU may react remains largely unanswered. What makes Muskâs conduct problematic under EU law? Is it a matter of disinformation, electoral integrity, foreign influence, unprecedented market concentration, or possible abuse of power? This edited volume unpacks whether and how (EU) law may tackle the existence and exercise of unprecedented plutocratic power. Explore the Verfassungsbook here â as always, Open Access! +++++++++++++++++++++++++++ Im Juli vergangenen Jahres haben wir zahlreiche bis dato weitgehend unveröffentlichte Memoranden und Schreiben israelischer Völkerrechtler*innen zum Gaza-Krieg zugĂ€nglich gemacht â eingeordnet und analysiert von KAI AMBOS. Nun liegt eine aktualisierte Fassung vor, die unter anderem ein weiteres Schreiben zur Bodenoffensive in Gaza-Stadt und zu den âflĂ€chendeckenden Bombardierungen von WohngebĂ€udenâ enthĂ€lt sowie ein Dokument zur Pflicht, Kriegsverbrechen zu untersuchen. Die US-Intervention in Venezuela verletzte das Gewalt- und Interventionsverbot der UN-Charta. Zugleich eröffnete sie politischen Handlungsspielraum: KĂŒrzlich verabschiedete Venezuela ein Amnestiegesetz. KAI AMBOS und GUSTAVO URQUIZO (EN) zeigen, warum die weitreichende Amnestie statt zu versöhnen eher die exekutive Kontrolle der Justiz verstĂ€rken könnte. Von Amnestie wollte das Bezirksgericht Seoul nichts wissen und verurteilte am 19. Februar den ehemaligen PrĂ€sidenten SĂŒdkoreas, Yoon Suk Yeol, wegen Aufstands zu lebenslanger Haft. Seine AnhĂ€nger*innen weigern sich, das Urteil anzuerkennen. JOSEPHINA LEE (EN) argumentiert, dass die Delegitimierung gerichtlicher Entscheidungen die Polarisierung weiter verschĂ€rft. Auch Italien ist polarisiert. JĂŒngstes Symptom sind die zwei âSicherheitsdekreteâ der Meloni-Regierung, die das Strafrechtssystem umbauen. FILIPPO VENTURI (EN) zeichnet nach, wie sich der italienische Populismus zu einem punitiven Regierungsstil verdichtet, der Protest beschneidet und Strafgewalt ausweitet. Um Raum fĂŒr Dissens ging es auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser bestĂ€tigte nun, dass der Rechtsextremist Björn Höcke auch in stĂ€dtischen Hallen auftreten darf. RALF MICHAELS (DE) beschreibt den Versuch Bayerns, den Anspruch auf die Nutzung öffentlicher Einrichtungen fĂŒr bestimmte politische Veranstaltungen auszuschlieĂen â und warum das dem Grundgesetz widerspricht. In ein paar Jahrzehnten werden wir es vielleicht fast rĂŒhrend finden, dass uns die Nutzung des analogen öffentlichen Raums mal solche Kopfschmerzen bereitet hat. Oder wir werden die digitalen RĂ€ume geschlossen und uns eine gerechtere Nutzung des öffentlichen Raums erkĂ€mpft haben, wo uns Optimus Traubenrispen anreicht. Alles ist möglich, wenn man â wie QUINN SLOBODIAN und BEN TARNOFF oben vorschlagen â Politik nicht als Programmierung, âsondern als Prozess kollektiver Intelligenz und KreativitĂ€t von untenâ denkt. KreativitĂ€t ist nichts, was manchen Genies von Gotteshand verliehen wurde, sondern unsere alltĂ€gliche und instinktive Art, zu leben. Etwa, wenn wir am Wochenende Brot backen, oder wie wir die Butter aufs Brot streichen â selbst wenn das Brotrezept von ChatGPT stammt. * Das warâs fĂŒr diese Woche. Ihnen alles Gute! Ihr Verfassungsblog-Team  Wenn Sie das wöchentliche Editorial als E-Mail zugesandt bekommen wollen, können Sie es hier bestellen. The post âMuskismus setzt eher auf sozialen Kriegâ appeared first on Verfassungsblog. Wenn Vertrauensleute Vertrauen zerstören
Die Enttarnung einer V-Person in Bremen schlĂ€gt hohe Wellen. Ăber acht Jahre lang soll DĂźlan S. im Auftrag des Bremer Verfassungsschutzes die linke Szene, insbesondere die Bremer Gruppe der Interventionistischen Linken (IL), bespitzelt haben. Laut IL fĂŒhrte DĂźlan S. auch sexuelle und Liebesbeziehungen in der Gruppe. Die öffentliche Diskussion verlagerte sich frĂŒh auf Anatol Anuschewski, der bei dem KonfrontationsgesprĂ€ch, das zur Enttarnung des V-Manns fĂŒhrte, dabei gewesen sein soll. Anuschewski ist Rechtsanwalt und war daneben bis vor wenigen Tagen stellvertretendes Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs. Der Spiegel witterte einen Skandal und Politiker*innen forderten seinen RĂŒcktritt, was die Rechtsanwaltskammer, verschiedene BerufsverbĂ€nde, Anwaltskolleg*innen und Dominik Koos auf dem Verfassungsblog als MissverstĂ€ndnis des anwaltlichen Berufsbilds und als Angriff auf die Justiz kritisierten. Am Ende trat Anuschewski von seinem Richteramt zurĂŒck und mit ihm â aus Sorge um ihre anwaltliche UnabhĂ€ngigkeit â seine Kollegin Lea Voigt. Was dabei ins Hintertreffen geriet: die Aufarbeitung des V-Mann-Einsatzes selbst. Laut Bremer Innenbehörde handelte der Verfassungsschutz ausschlieĂlich nach MaĂgabe des Verfassungsschutzgesetzes. Dabei ist vielleicht genau das Teil des Problems. Denn das Bremer Verfassungsschutzgesetz ist hoffnungslos veraltet, lĂŒckenhaft und in Teilen glatt verfassungswidrig. Aus diesem Grund wird es aktuell â wie auch in vielen anderen BundeslĂ€ndern â ĂŒberarbeitet. Legt man die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, dĂŒrfte der Einsatz von DĂźlan S. gleich aus mehreren GrĂŒnden rechtswidrig gewesen sein: Es ist bereits zweifelhaft, ob die IL ĂŒberhaupt ein Fall fĂŒr den Verfassungsschutz ist. Und sollte es zutreffen, dass DĂźlan S. intime Beziehungen in der IL hatte, wĂ€ren die Betroffenen in ihrem Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt. Ein Betroffener hat inzwischen Klage eingereicht, die entsprechend gute Aussichten auf Erfolg hat. Die Interventionistische Linke ein Fall fĂŒr den Verfassungsschutz? Wohl kaum!Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beobachten. Seit dem NPD-II-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wissen wir, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) nur âwenige, zentrale Grundprinzipien, die fĂŒr den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sindâ, umfasst: MenschenwĂŒrde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit. Gegen welches dieser Grundprinzipien sich die IL richten soll, ist unklar. Im Verfassungsschutzbericht 2024 bezieht sich der Bremer Verfassungsschutz auf ein Papier der IL, in dem der ârevolutionĂ€re Bruch mit dem Bestehendenâ als Ziel ausgegeben wird. Der Verfassungsschutz hebt hervor, dass die IL den Nationalstaat und die EuropĂ€ische Union abschaffen will. Was der Verfassungsschutz verschweigt: Dieses Ziel wird mit Blick auf die Durchsetzung von Kapitalinteressen gegenĂŒber dem Globalen SĂŒden und die deutsche und europĂ€ische Abschottungspolitik formuliert. Gegen welches Element der fdGO die IL hier konkret verstoĂen soll, fĂŒhrt der Verfassungsschutz nicht weiter aus und ist daher völlig unklar. Ăhnlich selektiv wird eine Passage zitiert, nach der die IL âtiefe VerĂ€nderungen in unserer SubjektivitĂ€t und unseren alltĂ€glichen Beziehungenâ erreichen will. Hierin erblickt der Verfassungsschutz die Schaffung eines âNeuen Menschenâ, womit er auf das entsprechende Leitbild der Sowjetunion anspielt. Wer das Papier der IL genau liest, wird hingegen schnell feststellen, dass die Gruppe weit davon entfernt ist, einen â nach sowjetischem Vorbild â autoritĂ€ren Staatssozialismus zu propagieren. Die angestrebten âVerĂ€nderungen der SubjektivitĂ€tâ richten sich laut dem Papier gegen die âneoliberale Vereinzelung und Abstumpfung gegenĂŒber dem Leid in anderen Teilen der Weltâ. AusdrĂŒcklich grenzt sich die Gruppe von der âmörderischen Staatlichkeit des Stalinismusâ ab und fordert eine âradikale Demokratisierung aller Lebensbereicheâ. Wer ihr â wie offenbar der Verfassungsschutz und die Innensenatorin â eine demokratiefeindliche Haltung vorwirft, sollte mehr zu bieten haben als abenteuerliche Assoziationen aus dem Kalten Krieg. Was ĂŒbrig bleibt, ist die angebliche Gewaltorientierung der IL. Laut Bundesverfassungsgericht können Gewalttaten ein Anhaltspunkt dafĂŒr sein, dass das im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Gewaltmonopol des Staates nicht anerkannt wird. Andererseits stellt nicht jede Straftat, etwa im Rahmen von Aktionen des zivilen Ungehorsams, das Gewaltmonopol als solches in Frage (dazu hier). Hinsichtlich der IL stellt der Verfassungsschutz fest, dass sie zwar Gewaltaufrufe vermeide (was als taktisch motiviert abgetan wird), aber mit gewalttĂ€tigen Akteur*innen zusammenarbeite, GewalttĂ€tigkeiten bei Protesten in Kauf nehme und ihnen sogar einen Rahmen biete. Worauf sich das bezieht, ist unklar. Hingegen steht fest, dass der Verfassungsschutz der IL als Initiatorin von Protesten nicht ohne Weiteres Gewalttaten von Teilnehmenden zurechnen darf (vgl. BVerfGE 69, 315 (361 Rn. 93)). Der Verfassungsschutz legt also nicht ansatzweise dar, inwiefern sich die IL gegen die fdGO richtet. Dass sie dennoch beobachtet wird, könnte auch daran liegen, dass das Bremische Verfassungsschutzgesetz in § 5 Abs. 3 immer noch die alte fdGO-Definition verwendet, die sich stark am bestehenden politischen System orientiert, juristisch ĂŒberholt ist und zu einer exzessiven Beobachtungspraxis verleitet. Wer auf dieser Grundlage operiert, lĂ€uft Gefahr, politische RadikalitĂ€t vorschnell als Extremismus einzuordnen, ohne eine tragfĂ€hige verfassungsrechtliche BegrĂŒndung zu liefern. Immerhin: In einem aktuellen Gesetzentwurf aus Bremen soll der Begriff der fdGO an die neue Rechtsprechung des Verfassungsgerichts angepasst werden (§ 5 Abs. 3 BremVerfSchG-E; Ă€hnlich z.B. § 4 Abs. 3 LVerfSchG RP). Der Entwurf stammt ursprĂŒnglich von der SPD und wird aktuell in der rot-grĂŒn-roten Koalition diskutiert. Ăffentlich wurde er, nachdem die CDU ihn kopiert und als eigenen Entwurf ins Parlament eingebracht hatte, um die Koalition vor sich herzutreiben. Vorabkontrolle und Eingriffsschwellen: Wann dĂŒrfen V-Leute eingesetzt werden?Der Einsatz von verdeckt Ermittelnden und Vertrauenspersonen gehört zu den eingriffsintensivsten Instrumenten des Verfassungsschutzes. Anders als bei anderen Ăberwachungsmethoden werden nicht nur sensible Daten erhoben, die TĂ€uschung kann fĂŒr die Betroffenen auch erhebliche psychische und soziale Folgen haben. Den Bespitzelten âdroht nach dem Bewusstwerden ihres ganz persönlichen Verratenseins die Entwertung wesentlicher Teile ihres privaten Lebens und die Zerstörung jedes Grundvertrauens in andere Menschenâ, heiĂt es in einem gerade neu aufgelegten Sammelband ĂŒber âSpitzelâ. Angesichts des potenziell sehr schweren Grundrechtseingriffs fordert das Bundesverfassungsgericht, dass insbesondere lĂ€ngere EinsĂ€tze einer unabhĂ€ngigen Vorabkontrolle, etwa durch ein Gericht, unterliegen und nur unter qualifizierten Voraussetzungen angeordnet werden dĂŒrfen (BVerfGE 162, 1 (Rn. 343, 348, 353 f.)). Beides sieht das aktuelle Bremische Verfassungsschutzgesetz nicht vor. Nach § 8b Abs. 5 Satz 3 BremVerfSchG muss zwar die Parlamentarische Kontrollkommission einem Einsatz zustimmen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine gerichtsĂ€hnliche Rechtskontrolle, sondern um eine parlamentarische Kontrolle, die ĂŒberdies nicht hinreichend professionalisiert ist. Und nach § 8 Abs. 2 BremVerfSchG reichen bereits tatsĂ€chliche Anhaltspunkte fĂŒr den Verdacht einer Bestrebung gegen die fdGO aus, also eine einfache BeobachtungsbedĂŒrftigkeit. Das Gesetz genĂŒgt daher nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Schon aus diesem Grund dĂŒrfte die Bespitzelung durch DĂźlan S. rechtswidrig gewesen sein. Der bereits erwĂ€hnte Entwurf fĂŒr ein neues Bremisches Verfassungsschutzgesetz sieht zwar eine richterliche Anordnung und eine höhere Eingriffsschwelle fĂŒr bestimmte eingriffsintensive EinsĂ€tze vor â konkret ist jetzt eine erhebliche BeobachtungsbedĂŒrftigkeit nötig (§ 19 Abs. 1, 5, § 20 Abs. 1). Doch auch dies genĂŒgt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Denn wenn dem Anschein nach eine tiefere Vertrauensbeziehung eingegangen wird, ist der Eingriff laut Bundesverfassungsgericht âbesonders schwerâ (BVerfGE 162, 1 (Rn. 341)) und ist entsprechend nur bei einer besonders gesteigerten BeobachtungsbedĂŒrftigkeit gerechtfertigt (vgl. Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayVSG sowie zu Observationen BVerfGE 162, 1 (Rn. 359 f.)). Der Unterschied lĂ€sst sich am Beispiel der IL veranschaulichen. Nach dem Gesetzesentwurf (§ 5 Abs. 4 lit. c) BremVerfSchG-E) genĂŒgen fĂŒr eine erhebliche (= gesteigerte) BeobachtungsbedĂŒrftigkeit tatsĂ€chliche Anhaltspunkte, dass Straftaten begangen werden. Hierunter können grundsĂ€tzlich auch geringfĂŒgige Straftaten fallen, wie etwa ein Hausfriedensbruch im Rahmen einer Tagebau-Besetzung oder eine Nötigung bei einer Sitzblockade. Eine besonders gesteigerte BeobachtungsbedĂŒrftigkeit, wie sie das Bundesverfassungsgericht fĂŒr besonders schwere Grundrechtseingriffe fordert, dĂŒrfte hingegen grundsĂ€tzlich voraussetzen, dass schwere Straftaten begangen werden (vgl. Art. 4 Abs. 2 Nr. 3 lit. a BayVSG). Dass Mitglieder der IL solche schweren Straftaten begehen, ist nicht bekannt. Kein Sex mit V-Leuten!?Aus grundrechtlicher Perspektive am schwerwiegendsten ist jedoch, dass DĂźlan S. laut IL auch intime Beziehungen mit anderen Mitgliedern der IL eingegangen sein soll. Das berĂŒhrt den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung der Betroffenen. Auch wenn in Details umstritten ist, was alles zu diesem Kernbereich gehört, sind jedenfalls jegliche Ausdrucksformen der SexualitĂ€t davon erfasst. Entscheidend ist, dass die Interaktion mit der V-Person einen höchstpersönlichen Charakter aufweist und auf einem besonderen VertrauensverhĂ€ltnis beruht. Das Bundesverfassungsgericht betont schon seit vielen Jahrzehnten, dass dieser Kernbereich âder Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen istâ. Gerichte haben die genauen Kernbereichsgrenzen beim Einsatz von V-Leuten und verdeckt Ermittelnden bisher nicht klar ausbuchstabiert. Das Bundesverfassungsgericht hat immerhin in seiner Entscheidung zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vor gut drei Jahren Leitplanken formuliert: Allerengste persönliche Beziehungen einzugehen und aufrechtzuerhalten, betreffe schon als solches den Kernbereich privater Lebensgestaltung, da die Ăberwachten darĂŒber getĂ€uscht werden, dass der staatliche Ăberwachungsauftrag die jeweilige Beziehung prĂ€gt (BVerfGE 165, 1 (59 Rn. 107)). Nun hat das Bundesverfassungsgericht beim Kernbereichsschutz bisher nicht zwischen V-Leuten und verdeckt Ermittelnden differenziert. Gleichwohl bestehen praktisch relevante Unterschiede. Denn wĂ€hrend der Staat verdeckt Ermittelnde âvon auĂenâ in die Szene einschleust und ihr gesamtes Verhalten steuert, âstammenâ V-Personen aus der jeweiligen Szene und haben in der Regel vielfĂ€ltige private Beziehungen im Umfeld, das sie ĂŒberwachen sollen. Gerade in subkulturell geprĂ€gten Milieus, in denen Polit- und FreizeitaktivitĂ€ten der Beteiligten ineinander ĂŒbergehen, sind intime Kontakte unter den Beteiligten umso wahrscheinlicher. Wenn nun eine Person aus solch einer Szene vom Verfassungsschutz angeworben werden soll, ist es oft unvermeidbar, dass sie dort schon bis zur Anwerbung auch intime Beziehungen pflegt(e). Vergangene Beziehungen oder solche, die nichts mit Personen aus dem Beobachtungsvorgang zu tun haben, betreffen in diesen FĂ€llen grundsĂ€tzlich nicht den Kernbereich. Umgekehrt ist klar, dass V-Personen nicht auf staatliche Veranlassung hin intime Beziehungen eingehen dĂŒrfen, um Informationen zu gewinnen. UnzulĂ€ssig ist es auch, eine bereits bestehende intime Beziehung auszunutzen. So hat das Bundesverfassungsgericht beispielhaft klargestellt, dass der Verfassungsschutz keine V-Personen anwerben darf, damit diese die eigene Ehepartnerin oder den eigenen Ehepartner bespitzeln (BVerfGE 165, 1 (61 Rn. 110)). Kernbereichsschutz auch bei GruppenbeobachtungenDie Bremer Innensenatorin bestreitet ein solches Vorgehen im Fall DĂźlan S.: âDer Verfassungsschutz Bremen nutzt keine Liebesbeziehung aus, um Informationen zu erhalten.â Wie kommt sie zu dieser Aussage? Die in der Rechtsprechung etablierte Unterscheidung zwischen Datenerhebung und Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 120, 274 (338 ff. Rn. 280 ff.)) fĂŒhrt an dieser Stelle nicht weiter. Es genĂŒgt nicht, wenn V-Leute sich bei ihren intimen Beziehungen darauf beschrĂ€nken, die dadurch gewonnenen Informationen fĂŒr sich zu behalten. Denn bereits die Interaktion an sich verstĂ€rkt das tĂ€uschungsbedingt aufgebaute Vertrauen und berĂŒhrt daher den Kernbereich privater Lebensgestaltung (BVerfGE 165, 1 (59 Rn. 107)). Auch hilft es wenig, dass der Einsatz von DĂźlan S. sich mutmaĂlich gegen die IL als Gruppe und nicht gegen Einzelpersonen richtete. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in der Entscheidung zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Kernbereichsrelevanz intimer Beziehungen insbesondere im Zusammenhang mit Zielpersonen herausgestellt. In dem Fall legte das Gesetz nach den klassischen polizeirechtlichen Störer-Kategorien fest, welche Personen ĂŒberwacht werden dĂŒrfen. Der Verfassungsschutz beobachtet aber verfassungsfeindliche Bestrebungen. Diese gehen selten von Einzelpersonen, viel hĂ€ufiger von Gruppierungen aus (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 8 Abs. 2 Nr. 1 BremVerfSchG). Als âFrĂŒhwarnsystemâ setzt der Verfassungsschutz bewusst frĂŒh an â weswegen er auch Personen erfasst, deren tatsĂ€chliche Rolle in einer Gruppierung er noch gar nicht feststellen konnte. Diese Personen sind dann mit Blick auf den Kernbereichsschutz als Zielperson anzusehen. Der Entwurf fĂŒr ein neues Bremisches Verfassungsschutzgesetz schlieĂt engste persönliche Beziehungen jedoch nur aus, wenn die EinsĂ€tze sich gezielt gegen eine Person richten (§ 19 Abs. 6 Satz 1, § 20 Abs. 1, Ă€hnlich z.B. Art. 18 Abs. 1 Satz 7 BayVSG); mit Mitgliedern einer ĂŒberwachten Gruppe wĂ€ren enge persönliche Beziehungen also weiterhin möglich. In diesem von den Gerichten bisher weitgehend unbestellten Feld âV-Leute-Einsatz und Kernbereichsschutzâ lĂ€sst sich somit Folgendes festhalten: Pflegt die V-Person intime Beziehungen zu einer Person, die einem Beobachtungsobjekt angehört, stellt das zunĂ€chst die V-Person vor die Wahl. Sie muss entweder die intime Beziehung oder die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz beenden. Aber auch die V-Person-FĂŒhrung trifft entsprechend eine Verpflichtung: Sie muss zunĂ€chst darauf hinwirken, dass solche Beziehungen nicht entstehen, und falls doch, den V-Person-Einsatz beenden. FĂŒr den Bremer Fall bedeutet dies: Sollte DĂźlan S. â wie von der IL angegeben â sexuelle oder Liebesbeziehungen in der Gruppe gehabt haben, war der Einsatz alleine deswegen bereits rechtswidrig. Hausaufgaben fĂŒr Politik und VerfassungsschutzDer Bremer Fall wirft also Fragen auf, die weit ĂŒber Bremen hinaus relevant sind und bei den anstehenden Reformen des Verfassungsschutzrechts eine genauere Betrachtung verdienen â nicht zuletzt auf Bundesebene. Vielerorts gilt es, bei dem fdGO-Begriff, den Eingriffsschwellen und der unabhĂ€ngigen Vorabkontrolle nachzubessern. Auch sollten die entsprechenden Gesetze klare Grenzen fĂŒr persönliche Beziehungen ihrer V-Personen vorsehen. Noch mehr sind aber die Behörden in der Pflicht, das Agieren ihrer Quellen zu ĂŒberprĂŒfen und GrenzĂŒberschreitungen zu verhindern. In Bremen sollte man langsam den Blick wegwenden vom vermeintlichen Skandal der Beteiligung des ehemaligen Verfassungsrichters Anuschewski am KonfrontationsgesprĂ€ch und sich dem V-Mann-Einsatz selbst widmen. Denn es spricht viel dafĂŒr, dass dieser aus mehreren GrĂŒnden rechtswidrig war: Der Verfassungsschutz erklĂ€rt kaum nachvollziehbar, warum sich die IL gegen die fdGO richtet, und stĂŒtzte den Einsatz von DĂźlan S. als V-Mann auf eine Rechtsgrundlage, die evident verfassungswidrig ist. Und sollte es zutreffen, dass DĂźlan S. intime Beziehungen mit Mitgliedern der IL eingegangen ist, verletzte er damit auch deren Kernbereich privater Lebensgestaltung. Indem er an der Enttarnung eines wohl rechtswidrig eingesetzten V-Manns mitwirkte, hat der ehemalige Verfassungsrichter der Verfassung womöglich einen Dienst erwiesen. The post Wenn Vertrauensleute Vertrauen zerstören appeared first on Verfassungsblog. | |