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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Belege fĂŒr MittĂ€ter im Epstein-Netzwerk verdichten sich

Der «Epstein-Sumpf» brodelt weiter – und die offiziellen Narrative stehen zunehmend auf tönernen FĂŒĂŸen. Ein markantes Beispiel liefert der renommierte Pathologe Michael Baden, der 2019 als Beobachter der Familie bei der Autopsie von Jeffrey Epstein anwesend war. In einem Interview mit The Telegraph erklĂ€rte der 91-JĂ€hrige kĂŒrzlich, Epsteins Tod sei am wahrscheinlichsten durch homizide Strangulierung (also Mord) verursacht worden – nicht durch Suizid.

Er begrĂŒndet dies mit drei Frakturen im Halsbereich (Hyoidknochen und Schildknorpel), die er in 50 Jahren Erfahrung bei HĂ€ftlingsobduktionen nie bei einem suizidalen ErhĂ€ngen gesehen habe, sowie asymmetrischen Strangmarken, Petechien und einer nicht passenden Schlinge. Baden fordert eine Neubewertung und widerspricht damit der offiziellen Todesursache «ErhĂ€ngen – Suizid», die New Yorks Chief Medical Examiner Barbara Sampson nur fĂŒnf Tage nach der Autopsie behauptet hatte.

Diese Zweifel passen in eine Kette jĂŒngster EnthĂŒllungen. So stufen jetzt UN-Experten die VorwĂŒrfe in den freigegebenen Akten als potenzielle «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» ein, wie Reuters berichtet. Die Verbrechen, so sagen sie, zeigten eine Kommerzialisierung und Entmenschlichung von Frauen und MĂ€dchen. Und weiter:

«Das Ausmaß, die Art, der systematische Charakter und die transnationale Reichweite dieser GrĂ€ueltaten gegen Frauen und MĂ€dchen sind so schwerwiegend, dass einige von ihnen mit Fug und Recht die rechtliche Schwelle zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit erreichen könnten», erklĂ€rten die Experten in einer Stellungnahme.

Die in den Akten enthaltenen Anschuldigungen erforderten eine unabhĂ€ngige, grĂŒndliche und unparteiische Untersuchung zu dem «globalen kriminellen Unternehmen», so die Experten. Und es sollten auch Untersuchungen darĂŒber eingeleitet werden, wie es möglich war, dass solche Verbrechen ĂŒber einen so langen Zeitraum begangen werden konnten. Des Weiteren kritisieren sie SchwĂ€rzungen, die Opfer retraumatisieren.

Handhabung der Epstein-Dokumente durch US-Justizministerin «krasseste Form der Inkompetenz»

In den USA treibt vor allem der republikanische Abgeordnete Thomas Massie (Kentucky) die komplette Offenlegung der Akten voran – entgegen massivem Druck aus dem Weißen Haus. Im Interview mit Politico bezeichnete er die Handhabung der Epstein-Dokumente durch das Justizministerium unter Ministerin Pam Bondi als «die krasseste Inkompetenz, die ich je in der Regierung erlebt habe».

Als Beispiele nennt er: Das DOJ veröffentlichte versehentlich die vollstĂ€ndige Liste von Opfern, nachdem ein Anwalt explizit SchwĂ€rzungen gefordert hatte. Außerdem hatte das Justizministerium eine wichtige Textstelle geschwĂ€rzt, die andeuten könnte, dass FBI-Chef Kash Patel unter Eid gelogen hat. Nachdem Thomas Massie öffentlich darauf hingewiesen hatte, wurde diese SchwĂ€rzung innerhalb von nur 40 Minuten wieder entfernt und der Text sichtbar gemacht.

Die EntschwĂ€rzung dieser Passage in den Epstein-Akten – in der Leslie Wexner, US-MilliardĂ€r und GrĂŒnder des Unternehmens L Brands, das hinter Marken wie Victoria's Secret, Bath & Body Works und Pink steht, als möglicher Mitverschwörer im Sex-Trafficking-Netzwerk genannt wird – hat Kash Patel (FBI-Direktor) massiv unter Druck gesetzt. Grund: Sie steht im Widerspruch zu seiner Aussage unter Eid vor dem Kongress, wonach es keine glaubwĂŒrdigen Hinweise auf weitere Personen gebe, an die Epstein MinderjĂ€hrige vermittelt habe.

Bisher gibt es zwar keine formellen Konsequenzen fĂŒr Patel wie eine offizielle Untersuchung, Anklage wegen Meineids (Perjury), Impeachment-Verfahren oder RĂŒcktritt – Patel bleibt durch die republikanische Mehrheit und die Trump-Administration geschĂŒtzt, und Perjury-VorwĂŒrfe sind schwer nachzuweisen, solange keine wissentliche Falschaussage bewiesen ist. Dennoch hat das Thema in sozialen Medien und oppositionellen Kreisen enorme Wellen geschlagen, inklusive lauter Forderungen nach Untersuchung, Amtsenthebung oder sogar Haft (zum Beispiel auf X oder auch in Podcasts wie «Liberty Lockdown»). Nutzer und Kommentatoren brandmarken da Patel als LĂŒgner und sehen Massies EnthĂŒllung als Beweis fĂŒr Vertuschung.

Massie sieht unterdessen anhaltenden öffentlichen Druck als wirksamstes Mittel und prognostiziert, dass es mehr parteiinterne Abweichler geben werde, da viele Abgeordnete nach den Vorwahlen weniger Angst vor Trumps Repressalien hÀtten. Zudem betont er, das Thema sollte bewusst keinen parteipolitischen Anstrich bekommen, sprich weder Clinton- noch Trump-Nennungen sollten im Vordergrund stehen. Vielmehr sollte einfach Transparenz erzwungen werden. Bislang wurden bereits drei Millionen Dateien freigegeben, die auf Mitverschwörer hinweisen.

Parallel startete die State Legislature von New Mexico eine bipartisanische Untersuchung zu Epsteins abgeschiedener «Zorro Ranch», wie die New York Post schreibt. Die Kommission will dabei nicht nur klĂ€ren, ob dort Sex-Trafficking stattfand, warum Epstein nach seinem GestĂ€ndnis im Jahre 2008 (Anstiftung einer MinderjĂ€hrigen zur Prostitution) nicht als SexualstraftĂ€ter registriert wurde und ob Korruption unter AmtstrĂ€gern eine Rolle spielte. Auch forderte die demokratische Abgeordnete Marianna Anaya aus Albuquerque, Mitglied der Wahrheitskommission, gestern auf einer Pressekonferenz die Bevölkerung auf, Informationen ĂŒber jeglichen Missbrauch auf der Ranch im Zusammenhang mit Epstein und anderen Personen, die dies ermöglichten, preiszugeben. Dazu sagte sie:

«Der TĂ€ter konnte nicht allein handeln. Er konnte keinen Sexring allein betreiben, er konnte diese Art von Finanzverbrechen nicht allein begehen. Deshalb wissen wir als Kommission, dass auch die MittĂ€ter zur Rechenschaft gezogen werden mĂŒssen, gegebenenfalls auch der Staat selbst. Wenn Sie uns etwas mitteilen möchten, sind wir fĂŒr Sie da und behandeln Ihre Informationen vertraulich.»

Dazu passt, was zwei republikanische Abgeordnete, Lauren Boebert und Anna Paulina Luna, in den ungeschwĂ€rzten Akten entdeckten, nĂ€mlich weitere «Mitverschwörer». Sie fordern eine entsprechende PrĂŒfung sowie eine hĂ€rtere Haft fĂŒr Epsteins langjĂ€hrige «rechte Hand», Ghislaine Maxwell, die sie als «Monster» bezeichnen und deren VIP-Behandlung im GefĂ€ngnis (individuelle Mahlzeiten, Welpen) als «widerlich» kritisieren. Damit distanzieren sie sich demonstrativ von Trump, der Maxwell milde Bedingungen ermöglicht hat.

Bundesgesetz ĂŒber Kommunikations-Plattformen und Suchmaschinen: Angriff auf den Rechtsstaat?

Das vom Bundesrat, der Schweizer Landesregierung, vorgeschlagene Bundesgesetz ĂŒber Kommunikations-Plattformen und Suchmaschinen (KomPG) soll große Online-Plattformen wie Facebook, X oder Google stĂ€rker regulieren. Bei VerstĂ¶ĂŸen drohen Bußen von bis zu sechs Prozent des durchschnittlichen weltweiten Jahresumsatzes der letzten drei GeschĂ€ftsjahre. Inhaltlich orientiert sich die Vorlage am europĂ€ischen Digital Services Act.

Kritiker wie Andrea Seaman, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des BĂŒndnisses Redefreiheit, werfen nun insbesondere dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) vor, das Gesetz beschönigend darzustellen. SRF schrieb, Nutzerinnen und Nutzer sollten «rechtswidrige Inhalte» einfacher melden können. TatsĂ€chlich spricht der Gesetzesentwurf davon, dass Inhalte gemeldet werden können, «die nach ihrer Ansicht rechtswidrig sind», und verpflichtet Plattformen zur Bearbeitung beziehungsweise Entfernung «mutmasslich rechtswidriger» Inhalte.

Im Zentrum der Kritik steht der Begriff der «mutmasslichen Rechtswidrigkeit». Nach klassischem rechtsstaatlichem VerstĂ€ndnis gilt: Ein Inhalt ist so lange legal, bis ein zustĂ€ndiges Gericht dessen Rechtswidrigkeit feststellt. Die Rechtswidrigkeit ist das Ergebnis eines Verfahrens – nicht einer Vermutung.

Wird nun bereits bei bloß vermuteter Rechtswidrigkeit gelöscht, verschiebt sich der Maßstab. Nicht mehr ein Strafgericht entscheidet verbindlich ĂŒber IllegalitĂ€t, sondern Plattformbetreiber treffen im Rahmen privatrechtlicher Verfahren eine EinschĂ€tzung. Diese EinschĂ€tzung erfolgt unter erheblichem Sanktionsdruck, da bei systematischen VerstĂ¶ĂŸen empfindliche Bussen drohen.

Kritiker argumentieren: Logisch betrachtet können «mutmasslich rechtswidrige» Inhalte nur solche sein, deren Rechtswidrigkeit gerade nicht feststeht – also Inhalte, die rechtlich als legal gelten. Die Folge sei eine faktische Vorverlagerung der Sanktion. Die Löschung werde zur prĂ€ventiven Massnahme auf Verdacht.

Das KomPG verweist bei der Beurteilung «mutmasslicher» Rechtswidrigkeit auf verschiedene strafrechtliche Bestimmungen, darunter Ehrverletzungsdelikte oder die Antirassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB). Doch ob ein konkreter Beitrag diese TatbestĂ€nde erfĂŒllt, entscheidet im Rechtsstaat ein Strafgericht – nicht ein Plattformunternehmen.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Nutzer und Plattform, handelt es sich in der Regel um einen Zivilprozess. In diesem Verfahren wird nicht strafrechtlich ĂŒber Schuld oder Unschuld entschieden, sondern ĂŒber Vertrags- und Persönlichkeitsfragen. Damit bleibt der gelöschte Beitrag strafrechtlich unbeurteilt – und gilt weiterhin als legal, solange kein Strafurteil vorliegt.

ZusÀtzlich verweisen Kritiker auf den erlÀuternden Bericht des Bundesrates, in dem auch der Begriff «Hassrede» verwendet wird. Dieser Begriff ist im Schweizer Recht kein eigenstÀndiger Straftatbestand. Seine Konturen ergeben sich aus Auslegung und Praxis, nicht aus einer klar definierten gesetzlichen Norm.

Das schaffe – so die Gegner des Gesetzes – einen Interpretationsspielraum, der in Kombination mit dem Begriff der «mutmasslichen Rechtswidrigkeit» zu einer systematischen Überlöschung fĂŒhren könne. Plattformen hĂ€tten angesichts des Sanktionsrisikos ein Interesse daran, im Zweifel eher zu viel als zu wenig zu löschen.

Aus Sicht der Kritiker institutionalisiert das KomPG damit eine Form der Vorzensur: Nicht die festgestellte Rechtswidrigkeit ist ausschlaggebend, sondern die Möglichkeit einer solchen. Der Rechtsstaat werde funktional umgekehrt – vom Prinzip «erlaubt ist, was nicht verboten ist» hin zu «verboten ist, was möglicherweise verboten sein könnte».

BefĂŒrworter des Gesetzes halten dagegen, dass es um effizientere Verfahren gegen strafbare Inhalte, Desinformation und digitale Hetze gehe. Plattformen wĂŒrden nicht zu willkĂŒrlicher Zensur verpflichtet, sondern zu strukturierten PrĂŒfprozessen mit Rechtsmittelmöglichkeiten fĂŒr Betroffene. Fest steht: Das KomPG berĂŒhrt zentrale Grundfragen des VerhĂ€ltnisses zwischen Meinungsfreiheit, Plattformverantwortung und staatlicher Regulierung.

NeutralitĂ€tsinitiative: Kommission sagt Nein – BefĂŒrworter halten Kurs

Die Außenpolitische Kommission des Schweizer Nationalrates (APK-N) empfiehlt dem Nationalrat, die NeutralitĂ€tsinitiative abzulehnen. Der Entscheid fiel mit 15 zu 10 Stimmen. Mit dem gleichen StimmenverhĂ€ltnis beantragt die Kommission auch ein Nein zu einem direkten Gegenvorschlag.

Die ĂŒberparteiliche Initiative verlangt, die immerwĂ€hrende, bewaffnete NeutralitĂ€t ausdrĂŒcklich in der Bundesverfassung zu verankern. Der StĂ€nderat hatte zuvor einen direkten Gegenvorschlag beschlossen. Dieser will zwar die dauerhafte, bewaffnete NeutralitĂ€t in der Verfassung festschreiben, sieht jedoch keine EinschrĂ€nkungen bei Sanktionen vor. Aus Sicht der BefĂŒrworter greift dieser Ansatz zu kurz, da er zentrale Anliegen der Initiative nicht aufnimmt.

Die Mehrheit der APK-N verweist auf die aktuellen geopolitischen Herausforderungen und spricht sich fĂŒr eine flexible Handhabung der NeutralitĂ€t aus. Ein zu enger Verfassungsrahmen könne den Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament einschrĂ€nken.

Die Initianten hingegen sehen gerade in einer klaren Verfassungsnorm eine StĂ€rkung der Rechtssicherheit und der GlaubwĂŒrdigkeit der Schweiz im Ausland. Angesichts internationaler Spannungen brauche es eindeutige Leitplanken, um die NeutralitĂ€tspolitik langfristig zu sichern.

Als NĂ€chstes befasst sich der Nationalrat mit der Vorlage. HĂ€lt er an der ablehnenden Haltung fest und verwirft auch den Gegenvorschlag, kommt die Initiative ohne Alternative vors Volk und die StĂ€nde. Obsiegt sie an der Urne, dann erlangt sie Rechtskraft – auch gegen den Willen von Parlament und Regierung (Bundesrat). Damit liegt das letzte Wort ĂŒber die kĂŒnftige Ausgestaltung der NeutralitĂ€t bei den Stimmberechtigten.


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