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Zürcher Klinikskandal: Das System Maisano – und das große Schweigen der Verantwortlichen

Es gibt Skandale, die einzelne Karrieren zerstören. Und es gibt Skandale, die ein gesamtes Machtgefüge entlarven. Der Fall um die Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich (USZ) gehört längst zur zweiten Kategorie.

Denn was jetzt ans Licht kommt, ist nicht bloß die Geschichte eines umstrittenen Star-Chirurgen. Es ist die Geschichte eines Systems, das über Jahre Warnungen ignorierte, Kritiker isolierte und erst dann reagierte, als sich die Affäre nicht länger kontrollieren ließ.

Im Zentrum steht Francesco Maisano, ehemaliger Direktor der Herzchirurgie am USZ. Unter seiner Führung sollen riskante Implantate eingesetzt, Komplikationen verharmlost und Qualitätsprobleme systematisch verdrängt worden sein. Die externe Untersuchung unter Leitung des ehemaligen Bundesrichters Niklaus Oberholzer kommt nun zum Schluss, dass es statistisch rund 70 Todesfälle zu viel gegeben habe.

Eine Zahl, die selbst erfahrene Beobachter des Gesundheitswesens erschüttert. Doch fast noch gravierender ist die Frage, weshalb diese Erkenntnisse erst jetzt offiziell anerkannt werden.

Denn Hinweise auf massive Missstände existierten seit Jahren. Bereits ab 2016 sollen intern Warnungen über problematische Eingriffe und ungewöhnliche Komplikationen kursiert haben. Spätestens 2019 eskalierte die Situation, als der damalige leitende Herzchirurg André Plass konkrete Vorwürfe erhob und von einer Gefährdung von Patienten sprach.

Die Reaktion des Systems richtete sich offenbar nicht primär gegen die mutmaßlichen Missstände – sondern gegen den Mann, der sie meldete. Plass verlor seinen Job. Seine Karriere als Herzchirurg zerbrach. Aus einem langjährig anerkannten Arzt wurde öffentlich ein angeblicher Querulant. Am Tag, als der Oberholzer-Bericht veröffentlicht wurde, meldete sich Plass auf Inside Paradeplatz mit schweren Vorwürfen an seinen Ex-Arbeitgeber. In Kürze: Die Tatsache, dass er den Skandal gemeldet habe, sei so verstanden worden, dass er kein «Teamplayer». Und das hieß dann: Job weg, Reputation weg. Heute sagt er:

«Es war katastrophal. Mein Ruf ist mit voller Absicht vernichtet worden.»

Dass diese Aussagen inzwischen weit mehr Gewicht haben, liegt eben am Oberholzer-Bericht, der diese Woche veröffentlicht wurde. Die unabhängige Untersuchung bestätigt zahlreiche Vorwürfe des Whistleblowers und setzt damit die bisherige Verteidigungslinie des USZ faktisch außer Kraft.

Genau deshalb räumt das Universitätsspital Zürich gerade jetzt öffentlich ein, dass Patienten geschädigt wurden. Jahrelang hatte das USZ erklärt, unter Maisanos Leitung seien keine Patienten zu Schaden gekommen. Nun musste dieselbe Institution eingestehen, dass es statistisch rund 70 Todesfälle zu viel gab. Für André Plass ist das nur ein erster Schritt.

«Endlich wird jetzt mal gesagt, dass es zutrifft, dass Patientinnen und Patienten zu Schaden gekommen sind», sagt er.

Gleichzeitig warnt er davor, die Verantwortung hinter dem Begriff «Systemversagen» verschwinden zu lassen:

«Am Schluss gibt diese Erzählweise allen die Schuld und niemandem.»

Genau dieser Eindruck entsteht derzeit. Und so befürchtet Plass, dass am Schluss niemand Verantwortung übernimmt, niemand geradesteht.

Die Kommunikationsstrategie des USZ wirkt wie kontrollierte Schadensbegrenzung: maximale Betroffenheit nach außen, minimale personelle Konsequenzen nach innen. Von organisatorischen Defiziten und mangelhaften Prozessen ist die Rede. Doch die entscheidende Frage bleibt diffus: Wer wusste was – und weshalb wurde trotz jahrelanger Warnungen nicht eingegriffen?

Denn längst geht es nicht mehr nur um Francesco Maisano, den italienischen Arzt, der, als er begann, sich mit diesen fehlerhaften Implantaten zu beschäftigen, nicht einmal einen Doktortitel besaß. Kurz später war er Leiter der Herzklinik. Es geht also um die politische Aufsicht des Kantons Zürich. Um die Gesundheitsdirektion. Um die Frage, weshalb Regierungsrätin Natalie Rickli (SVP) (hier und hier) spätestens seit 2020 über schwere Vorwürfe informiert war, ohne dass daraus sichtbare Konsequenzen entstanden. Strafanzeigen lagen vor. Medien berichteten seit Jahren über problematische Implantate und interne Warnungen. Trotzdem blieb die politische Reaktion und die Reaktion der Justiz bemerkenswert zurückhaltend.

Statt eines radikalen Eingreifens dominierte offenbar die Hoffnung, die Affäre kontrollieren zu können. Doch diese Strategie begann spätestens dann zu zerbrechen, als die bisherigen Erklärungen nicht mehr haltbar waren. Der Fall drohte juristisch und politisch zu eskalieren. Besonders die Aussagen des Herzchirurgen Paul Vogt, der nach dem erzwungenen Abgang Maisanos die Klinik medizinisch wieder auf Vordermann gebracht hatte und sich in der Coronazeit äußerst kritisch geäußert hatte, vor Gericht im Jahr 2024 dürften intern Schockwellen ausgelöst haben.

Vogt sprach öffentlich von «unethischem und kriminellem Verhalten» sowie von rund 150 Todesfällen unter fragwürdigen Umständen. Spätestens da wurde klar: Die Affäre ließ sich nicht länger als interner Ärztekonflikt darstellen. Hinzu kommt die wirtschaftliche Dimension des Falls. Maisano war nicht nur Klinikdirektor, sondern auch eng mit der israelischen Firma Valtech Cardio verbunden, die das Implantat «Cardioband» entwickelt hatte. Dieses wurde später vom US-Konzern Edwards Lifesciences übernommen – für potenziell bis zu eine Milliarde Dollar.

Der Verdacht eines toxischen Interessenkonflikts steht seither im Raum: Forschung, Klinikbetrieb und wirtschaftliche Interessen könnten sich in gefährlicher Weise vermischt haben. Gerade deshalb ist die Affäre für die Zürcher Institutionen so explosiv.

Denn sollte sich der Eindruck verfestigen, dass wirtschaftliche Interessen patientensicherheitsrelevante Entscheidungen beeinflussten, wäre dies nicht nur ein medizinischer Skandal, sondern ein fundamentaler Vertrauensbruch gegenüber der Öffentlichkeit.

Die jetzige Offenlegung wirkt deshalb weniger wie freiwillige Transparenz als vielmehr wie ein kontrollierter Befreiungsschlag. Der Oberholzer-Bericht zwang das USZ faktisch dazu, jene Realität anzuerkennen, die Whistleblower und Medien seit Jahren beschrieben hatten. Doch trotz aller Betroffenheitsheuchelei bleiben viele zentrale Fragen offen.

Warum wurden Warnungen ignoriert? Warum verlor der Hinweisgeber seine Karriere? Weshalb sitzen zahlreiche damalige Entscheidungsträger weiterhin in einflussreichen Positionen, allen voran Regierungsrätin Rickli? Und weshalb musste erst ein externer Untersuchungsbericht erscheinen, bevor das Offensichtliche eingestanden wurde? Whistleblower André Plass formuliert es heute so:

«Natürlich wäre es wichtig, dass das Spital meine Reputation wiederherstellt.»

Dieser Satz ist weit mehr als ein persönlicher Wunsch. Er ist ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit des gesamten Zürcher Gesundheitssystems.

Schulstreik am 8. Mai: «Was sind ein paar Fehlstunden gegen 180 Tage Zwangsdienst oder den möglichen Tod im Einsatz?»

Am morgigen Freitag findet in zahlreichen deutschen Städten der dritte bundesweite Schulstreik gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht statt. Unter dem Motto «Nie wieder Wehrpflicht! Nie wieder Krieg!» rufen Schülerinnen und Schüler zum Protest auf und verbinden den Schulstreik mit Demonstrationen auf der Straße. Der Aktionstag ist bewusst auf den 81. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 gelegt, um an die historische Friedenslosung «Nie wieder Krieg!» zu erinnern.

Die Initiative «Schulstreik gegen Wehrpflicht» hat die Proteste organisiert. Bei den vorangegangenen Aktionen am 5. Dezember 2025 und am 5. März 2026 (TN berichtete) hatten sich nach Angaben der Organisatoren bundesweit mehr als 50.000 junge Menschen in mehr als 150 Städten beteiligt.

Die Bewegung ist durch lokale Streikkomitees an den Schulen selbstorganisiert und versteht sich als breite, basisdemokratische Jugendbewegung, die unabhängig von Parteien agiert. Viele Teilnehmende nehmen dabei bewusst schulische Sanktionen wie unentschuldigte Fehlstunden oder schlechtere Noten in Kauf. Im Aufruf der Initiative heißt es sinngemäß:

«Was sind ein paar Fehlstunden gegen 180 Tage Zwangsdienst oder den möglichen Tod im Einsatz?»

Im Mittelpunkt der Kritik stehen die konkreten Schritte der Bundesregierung zur schrittweisen Wiedereinführung eines Wehrdienstes. Seit Anfang 2026 müssen junge Männer verpflichtende Fragebögen ausfüllen, ab 2027 sind Musterungen geplant. Falls nicht genügend Freiwillige für die gewünschte Personalstärke der Bundeswehr gefunden werden, droht eine Bedarfs- oder Auswahlwehrpflicht.

Die Schüler kritisieren zudem die massive Aufrüstungspolitik: Fast jeder zweite Euro des Bundeshaushalts fließe bereits in Militär und Rüstung, mit Rekordgewinnen für Konzerne wie Rheinmetall, während Bildung, Soziales, Klimaschutz und Infrastruktur unterfinanziert blieben. Eine zentrale Parole der Bewegung lautet:

Die Reichen wollen Krieg, die Jugend eine Zukunft!

Die Forderungen gehen deutlich über die bloße Ablehnung der Wehrpflicht hinaus. Sie verlangen eine echte Friedensbildung statt Bundeswehrwerbung an Schulen, massive Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur sowie ein klares Nein zu jeglichen Formen von Zwangsdiensten.

Für die kommenden Monate sind weitere Eskalationsstufen geplant: eine bundesweite Aktionswoche Mitte Juni gegen Auftritte der Bundeswehr an Schulen, eine Schulstreikkonferenz im Juli sowie der Aufbau stärkerer lokaler Strukturen. Viele Schulen sollen zu «wehrpflichtfreien Zonen» erklärt werden.

Die Bewegung sucht zudem die Zusammenarbeit mit Gewerkschaftsjugenden, Studentenvertretungen und der Friedensbewegung. TN hatte bereits vor dem letzten Schulstreik geschrieben, dieser sei als «starkes demokratisches Signal» zu würdigen.

Junge Menschen mischten sich aktiv und selbstbewusst in eine politische Debatte ein, die ihre eigene Zukunft unmittelbar betreffe – obwohl ihre Stimmen in Parlament und etablierten Medien häufig übergangen würden.

Unterstützung erhalten die Streiks unter anderem vom Berliner Landesschülerausschuss und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die vor einer zunehmenden Militarisierung des Schulalltags warnen. Der Protest zeige echte politische Mündigkeit und den Mut, trotz möglicher Repressionen für die eigene Generation einzustehen.

Kritiker der Schulstreiks bagatellisieren den Protest mit dem Verweis auf einen angeblich möglichen zivilen Ersatzdienst oder wollen ihn gar delegitimieren. Doch ihre Argumentation verfängt nicht und kann sogar als unredlich bezeichnet werden, wie TN aufgezeigt hat.

Zwar garantiert das Grundgesetz das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Doch dieses Recht entfaltet seine praktische Wirkung nur dann, wenn der Gesetzgeber eine klare gesetzliche Alternative zum Militärdienst vorsieht. Ein solcher Ersatz- oder Zivildienst ist in den aktuellen Planungen jedoch nicht enthalten.

Weder existiert ein rechtlich definierter Anspruch darauf noch sind Organisation, Dauer oder Einsatzfelder eines Ersatzdienstes geregelt. Wer im Rahmen eines Bedarfs- oder Losverfahrens zum Wehrdienst herangezogen würde, hätte nach derzeitigem Planungsstand also gerade kein ausdrücklich normiertes Recht, stattdessen einen Ersatzdienst zu leisten.

Vor diesem Hintergrund ist es irreführend, Proteste gegen die Wehrdienstpläne mit dem Hinweis abzuwerten, man könne sich im Zweifel ja auf Ersatzdienst berufen. Dieses Argument suggeriert eine Wahlfreiheit, die politisch und gesetzlich bislang nicht geschaffen wurde. Die Jugendlichen protestieren nicht gegen ein ausgewogenes System aus Pflichten und Alternativen, sondern gegen ein Modell, das Pflichten sehr konkret vorbereitet, die korrespondierenden Rechte aber offenlässt.

Die Proteste zeigen: Viele junge Menschen wollen sich nicht als potenzielles «Kanonenfutter» für geopolitische Machtspiele und eine aggressive Aufrüstungspolitik instrumentalisieren lassen. Stattdessen setzen sie sich für eine friedliche, soziale und zukunftsorientierte Politik ein.

Alex Jones' «Infowars» abgeschaltet

Der US-Amerikaner Alex Jones gehört mit seinem Sender Infowars zu den Pionieren alternativer Medien. Nun ist damit offenbar Schluss. So gab Jones Ende letzter Woche die Einstellung von Infowars und die Schließung des Hauptsitzes in Austin aufgrund anhaltenden rechtlichen und finanziellen Drucks bekannt. Der Journalist erklärte, die Plattform habe den Sendebetrieb eingestellt, nachdem ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter das Unternehmen aufgefordert hatte, die Räumlichkeiten zu verlassen.

Wie die Agentur Bloomberg berichtet, folgt die Einstellung auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Verleumdungsurteilen im Zusammenhang mit Jones' falschen Behauptungen, der Amoklauf an der Sandy-Hook-Grundschule sei ein inszenierter Vorfall gewesen. Gerichte verurteilten Jones zur Zahlung von rund 1,3 Milliarden Dollar an die Familien der Opfer. Das führte zu Insolvenzverfahren, Liquidierungsmaßnahmen und Versuchen, die Vermögenswerte von Infowars zu verkaufen oder zu übertragen.

Jones erklärte, er plane, trotz der Einstellung von Infowars weiterhin über eine andere Plattform zu senden.

Die Presseagentur teilt außerdem mit, dass das Satireportal The Onion versucht hat, Infowars durch Lizenz- oder Übernahmevereinbarungen mit Unterstützung der Familien der Sandy-Hook-Opfer zu übernehmen. Diese Bemühungen stecken demnach jedoch noch in Berufungsverfahren fest.

COSMO-Studie: Tom Lausen fordert von Uni Erfurt Unterlagen zu Konzeption und Finanzierung

Die sogenannte COSMO-Studie (COVID-19 Snapshot Monitoring) ist ein Gemeinschaftsprojekt der Universität Erfurt mit dem Robert Koch-Institut (RKI), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und anderen Partnern. Erklärtes Ziel war es, während der Corona-«Pandemie» die «psychologische Lage» in der Bevölkerung zu ermitteln.

Man habe damit die Ausrichtung von Kommunikationsmaßnahmen und Berichterstattung erleichtern wollen, «um der Bevölkerung korrektes, hilfreiches Wissen anzubieten und Falschinformationen und Aktionismus vorzubeugen». Bei Wikipedia liest sich dieser Teil als Vorbeugung vor «Wissenschaftsleugnung und Falschinformationen».

Interessant ist vieles an diesem Projekt. Beispielsweise fand die erste Datenerhebung bereits am 3. März 2020 statt, also noch bevor die WHO die Angelegenheit zur «Pandemie» erklärte. In ihrer Analyse der Ergebnisse definierte die Uni anfangs den unerwünschten Aktionismus als «Ergreifen unwirksamer Schutzmaßnahmen wie Gesichtsmasken tragen».

Die Langzeitstudie COSMO PANEL sollte zudem ab Dezember 2021 «das Erleben und Verhalten von geimpften und ungeimpften Personen v.a. hinsichtlich der Impfpflicht» untersuchen. Nach der ersten Erhebung plädierte man dort für eine «wissenschaftliche Begründung der Impfpflicht» und gab Ratschläge für die Durchsetzung einer solchen.

Tom Lausen, Datenanalyst und Sachverständiger in der Corona-Enquete-Kommission des Bundestages sieht «ein besonderes öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Konzeption, Zielsetzung und Finanzierung dieses Projekts». Er hat daher bei der Universität Erfurt einen Antrag auf Aktenauskunft gemäß dem Thüringer Transparenzgesetz gestellt und um Zusendung der Förderanträge, Projektbeschreibungen und Finanzierungspläne gebeten.

Lausen begründet den Antrag mit der Beteiligung öffentlicher Stellen an dem Projekt sowie der Finanzierung durch staatliche Mittel. Ein gesteigertes Informationsinteresse der Allgemeinheit bestehe insbesondere, «da die COSMO-Studie Erkenntnisse zur Risikowahrnehmung, zum Verhalten der Bevölkerung sowie zur Ausrichtung staatlicher Kommunikationsmaßnahmen während der COVID-19-Pandemie zum Gegenstand hatte.»

Die Universität hat den Antrag umgehend rundheraus abgelehnt, weswegen der Informatiker Widerspruch eingelegt hat. Darin argumentiert Lausen detailliert, der Ablehnungsbescheid sei rechtswidrig und beruhe auf einer «unzutreffenden, sachlich nicht haltbaren sowie erkennbar zweckwidrig verengten Auslegung des Thüringer Transparenzgesetzes». Abschließend weist er darauf hin, dass er sich auch gerichtliche Schritte vorbehält.

Wegen EU-Sanktionen: AHV-Rente eingefroren

Rund 60 Auslandschweizer in Russland und Belarus erhalten laut dem Infosperber seit Februar 2026 keine AHV-Rente mehr. Dies sei ohne gesetzliche Grundlage, ohne Alternative und ohne Entschuldigung geschehen.

Hans Rudolf Knecht, 76, lebt demnach seit zehn Jahren mit seiner belarussischen Frau in Minsk. Seit Februar warte er nun auf die Zahlung der AHV, in die er sein Leben lang einbezahlt habe. «Haben die noch alle Tassen im Schrank?», fragt er.

Laut H.S., die dem Portal zufolge ebenfalls in Belarus lebt und anonym bleiben möchte, ist der mutmaßliche Grund für den Zahlungsstopp das 20. Sanktionspaket der EU gegen Russland, das am 1. Februar 2026 in Kraft trat. Im Januar habe sie eine E-Mail der Zentralen AHV-Ausgleichsstelle (ZAS) erhalten, die monatlich etwa eine Million Renten in über 180 Länder an AHV-Bezügerinnen und -Bezüger überweist. Darin habe Postfinance, die für AHV-Zahlungen nach Russland zuständig ist, mitgeteilt, dass sie ab Ende Januar 2026 keine Renten mehr nach Russland und Weissrussland überweise. Weiter heißt es in der E-Mail:

«Trotz unserer Bemühungen haben wir bislang keine andere Möglichkeit gefunden, um diese Überweisungen sicherzustellen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Zahlung Ihrer Rente ab Februar auszusetzen. Wir suchen weiterhin nach einer alternativen Lösung, können jedoch angesichts der internationalen Lage nicht garantieren, dass wir eine finden werden. Bitte beachten Sie, dass es gesetzlich nicht zulässig ist, eine AHV-Rente auf das Konto eines Dritten zu überweisen, auch wenn es sich um ein nahes Familienmitglied handelt.»

Auf Anfrage von Infosperber informierte die ZAS, Rentenzahlungen in der Schweiz würden keinen Sanktionen unterliegen und seien nach Schweizer Recht zulässig. Es sei jedoch «üblich, dass Schweizer und ausländische Banken aus strategischen und risikobezogenen Gründen auch ausländische Rechtsvorschriften berücksichtigen, die sich auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken können, beispielsweise das US-Recht.» Zahlungen in bestimmte Staaten, selbst wenn sie nach schweizerischem Recht zulässig seien, würden aufgrund der teils extensiven Auslegung ausländischer Sanktionsmaßnahmen durch Finanzintermediäre zunehmend eingeschränkt.

Für H.S. habe das existenzielle Folgen. Als ihr Ehemann pensioniert wurde, sei das Paar 2022 nach Belarus umgezogen. Er sei jedoch vor wenigen Jahren gestorben und die 54-Jährige lebe nun von einer kleinen Witwenrente. Sie stellt fest:

«Das Rentenalter für Frauen in Belarus liegt bei 58 Jahren. Es ist sehr schwierig für mich, hier noch eine Arbeit zu finden. In Belarus kann ich von der Witwenrente leben, in der Schweiz ginge das nicht.»

Momentan lebe sie vom Ersparten, das aber irgendwann aufgebraucht sei. «Wenn es weiterhin nicht klappt mit den AHV-Überweisungen, müsste ich in die Schweiz zurückkehren und Sozialleistungen beantragen. Das möchte ich nicht», so H.S. Infosperber erklärt:

«Ob eine Bank in der Schweiz einer im Ausland lebenden Person ein Konto einrichtet, entscheidet die Bank selbst. Beim Gros der etwa 170 in Russland und Belarus lebenden AHV-Bezüger klappe die Überweisung laut der ZAS, weil diese noch ein Konto bei einer Bank in der Schweiz oder in einem nicht sanktionierten Land haben. Etwa 60 Personen aber verfügten ausschliesslich über ein Konto in ihrem Wohnland. Sie seien vom Zahlungsstopp betroffen.
Eine Auszahlung über die Schweizer Botschaften sei nicht möglich. Dafür fehle eine gesetzliche Grundlage, teilt das Departement für Auswärtige Angelegenheiten mit.»

Das Schweizer Portal wollte sich bei der Postfinance unter anderem über die Rechtsgrundlage für die Verweigerung der Überweisung von AHV-Geldern in die genannten Länder informieren. Es wollte auch wissen, wie Betroffene ihre AHV-Renten dennoch erhalten können.

Die ausweichende Antwort: Postfinance sei «grundsätzlich bestrebt, Rentenzahlungen ins Ausland auszuführen, sofern dies operationell, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist. Für die Abwicklung dieser grenzüberschreitenden Zahlungen ist Postfinance jedoch auf Korrespondenzbanken angewiesen und kann Zahlungsdestinationen sowie -modalitäten oft nicht vollständig autonom festlegen.»

Hans Rudolf Knecht erachte die Lage allerdings als «ausweglos». Die Postfinance hatte ihm nämlich schon im Herbst 2023 das Konto gekündet, mit der Begründung, sein Profil decke «sich nicht mit der geschäftspolitischen Ausrichtung der Postfinance». Das Finanzinstitut habe dabei auf Artikel 19 ihrer Geschäftsbedingungen verwiesen, wonach es Konten zum Beispiel dann kündigen könne, wenn ihr daraus Risiken erwachsen oder wenn der Kunde sich strafbar gemacht hat. «Knecht fiel aus allen Wolken», so Infosperber.

Knecht sei daraufhin in die Schweiz geflogen, um das Konto zu leeren. Von den verschiedenen Banken, die er kontaktiert habe, habe eine Verständnis für seine unverschuldete Notlage gezeigt und ihm immerhin erlaubt, gegen eine Gebühr von 40 Franken monatlich ein Konto einzurichten. Das ist laut Infosperber auch der Rat der ZAS:

«In Einzelfällen kann es helfen, wenn der Rentenempfänger bzw. die Rentenempfängerin ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank oder einer Bank in einem nicht sanktionierten Land unterhält und Rentenzahlungen darüber empfangen kann.»


Überweisungen nach Belarus seien aber auch von Knechts aktuellem Konto in der Schweiz nicht möglich. Er sei deshalb gezwungen, in die Schweiz fliegen, um Geld abzuheben, was aufgrund der EU-Sanktionen sehr aufwändig sei.

Immerhin hätten die Überweisungen der AHV-Rente durch Postfinance bei seiner Frau bis Anfang 2026 funktioniert. Dann sei auch sie über den Zahlungsstopp informiert worden. Ein Schweizer Bankkonto könne sie keins erhalten.

In Ausnahmefällen könnten Auszahlungsscheine ausgestellt werden, informierte sie die ZAS. Die Ausgleichsstelle weiter:

«Diese müssten jedoch bei uns in Genf abgeholt werden. Wir bitten Sie, sich mindestens 10 Tage im Voraus bei uns zu melden.»


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