Urteil in der Schweiz: «COVID-19-Impfstoffverträge sind offenzulegen»
Das Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz hat heute entschieden, dass der Bund die Verträge zur Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen mit den Pharmaunternehmen Moderna und Novavax offenlegen muss. Drei Privatpersonen hatten auf Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht gefordert – das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Armeeapotheke hatten diese Gesuche Ende 2023 abgelehnt und sensible Passagen wie Preise, Lieferkonditionen oder Gerichtsstände geschwärzt oder verweigert.
Das Gericht hieß die drei Beschwerden (Urteile A-488/2024, A-514/2024, A-619/2024) gut und hob die ablehnenden Verfügungen des BAG auf. Es stellte fest, dass keiner der gesetzlichen Ausnahmegründe vorliegt: Weder seien außenpolitische Interessen oder internationale Beziehungen gefährdet, noch bestehe ein nachweisbares objektives Geheimhaltungsinteresse. Insbesondere argumentierte das Gericht, dass die Offenlegung heute – nach Ende der «Corona-Zeit» – keine konkrete behördliche Maßnahme mehr behindern würde; bei einer neuen «Pandemie» müssten ohnehin neue Verhandlungen geführt werden.
Zudem ließen sich aus den Preisen keine sensiblen Kalkulationen ableiten, die den Schweizer Markt heute noch relevant beeinträchtigen könnten. Die Verträge, die zwischen 2020 und 2022 abgeschlossen wurden, müssen nun im verlangten Umfang offengelegt werden – weitgehend ungeschwärzt (bis auf Personendaten). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; das BAG hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen.
Laut SRF argumentiert das BAG, dass eine Offenlegung der Verträge seine Position in künftigen Verhandlungen schwächen und damit die Versorgungssicherheit in einer nächsten Pandemie gefährden würde. Otto Hostettler, Journalist beim Beobachter, erklärte dazu:
«Bis heute hat das BAG die Diskussion verwehren können, verweigert, dass wir über vereinbarte Preise, Lieferkonditionen und nicht zuletzt Haftungsfragen sprechen. Es ist für mich unverständlich, dass das Bundesamt für Gesundheit selbst sechs Jahre später den Preis noch unter Verschluss halten will.»
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2026 ist ein bedeutender Sieg für Transparenz in der Schweiz. So muss der Bund nach jahrelanger Geheimhaltung die COVID-19-Impfstoffverträge mit Moderna und Novavax weitgehend ungeschwärzt offenlegen. Dadurch wird die Verwendung von Milliarden an Steuergeldern erstmals nachprüfbar.
Für die Pharmafirmen könnte die Offenlegung derweil unangenehme Konsequenzen haben. Bisher streng geheim gehaltene Klauseln (etwa exakte Preise pro Dosis, einseitige Haftungsfreistellungen oder Strafzahlungen bei Lieferverzug) werden nun öffentlich und könnten zu Kritik, Vergleichen mit anderen Ländern oder Klagen führen – etwa wenn sich zeigt, dass die Schweiz überteuert eingekauft oder Haftungsrisiken fast vollständig auf den Staat abgewälzt hat.
Zudem könnte es zukünftige Verhandlungen erschweren, da Pharmafirmen befürchten müssen, dass detaillierte Konditionen als Präzedenz für andere Staaten dienen und ihre Verhandlungsposition schwächen. International sendet das Urteil ein Signal für strengere Prüfung von Geheimhaltungsgründen und könnte in der EU oder Deutschland ähnliche Forderungen anheizen, auch wenn es dort keine direkte Bindungswirkung hat.

