Uni Hamburg spricht Brosius-Gersdorf von PlagiatsvorwĂŒrfen frei â de facto ohne BegrĂŒndung
Vor rund einem Jahr brachte das Plagiatsgutachten des österreichischen Forschers Stefan Weber die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf fĂŒr das Bundesverfassungsgericht zum Scheitern. Weber deckte dabei frappierende Ăbereinstimmungen zwischen der 1997 eingereichten Dissertation der Juristin und der Habilitation ihres Ehemanns Hubertus Gersdorf auf â SĂ€tze, Textpassagen und sogar Zitierfehler, die einen Zufall ausschlieĂen.
«Stefan Webers Plagiats-Gutachten brachte Frauke Brosius-Gersdorfs Verfassungsrichter-Kandidatur zu Fall», schreibt Tichys Einblick gestern dazu. TatsĂ€chlich veröffentlichte Weber bereits unmittelbar vor der fĂŒr den 11. Juli 2025 geplanten Wahl erste PlagiatsvorwĂŒrfe. Die Unionsfraktion griff die kurz zuvor bekannt gewordenen Befunde auf und verlangte die Absetzung der Wahl; die Welt berichtete am 11. Juli ausdrĂŒcklich, dass die Weber-VorwĂŒrfe erheblichen Einfluss auf die an diesem Tag vorgesehene Abstimmung hatten.
Sein ausfĂŒhrliches, 86-seitiges Gutachten erschien allerdings erst am 4. August â fast vier Wochen nach der gescheiterten Wahl. Drei Tage spĂ€ter zog die SPD-Kandidatin ihre Bewerbung zurĂŒck. Die zuvor geĂ€uĂerte Kritik an ihren Positionen zum Schwangerschaftsabbruch und zu einem möglichen AfD-Verbot hatte sie hingegen noch nicht zum RĂŒckzug bewogen.
Ein Jahr spĂ€ter kommt die UniversitĂ€t Hamburg, an der Brosius-Gersdorf promoviert wurde, in einem bemerkenswert knappen Statement zu dem Ergebnis, die VorwĂŒrfe seien praktisch erledigt. Die zustĂ€ndigen Gremien sĂ€hen den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an. Der Tichys-Einblick-Beitrag, den Weber in seinem X-Account gepostet hat, kritisiert scharf die Intransparenz:
Die Uni erklĂ€re die VorwĂŒrfe «praktisch fĂŒr erledigt ohne nachvollziehbar offenzulegen, wie sie angesichts der dokumentierten Ăbereinstimmungen zu diesem Ergebnis gelangt ist». Man stehe vor einem «höchst sonderbaren Ergebnis der Untersuchungskommission und bekommt es nicht erklĂ€rt».
Zusammenfassend lÀsst sich sagen:
- Die UniversitĂ€t Hamburg veröffentlicht nur eine Ă€uĂerst knappe ErklĂ€rung, ohne die konkreten PrĂŒfschritte, angewandten Kriterien oder die Bewertung der dokumentierten TextĂŒbereinstimmungen offenzulegen.
- Stefan Webers Gutachten listet zahlreiche frappierende Ăbereinstimmungen (wörtliche oder nahezu wörtliche Passagen, identische Formulierungen und gemeinsame Zitierfehler) zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitation ihres Ehemanns auf â Zufall erscheint ausgeschlossen, doch die Uni erklĂ€rt nicht, wie sie diese Indizien entkrĂ€ftet hat.
- Trotz des hohen öffentlichen Interesses an einer Person, die kurz vor einem Amt am Bundesverfassungsgericht stand, bleibt das Ergebnis intransparent und nicht nachvollziehbar begrĂŒndet.
- Mit der zeitlichen Abfolge (Dissertation 1997, Habilitation des Ehemanns kurz danach) und mit dem Ghostwriting-Verdacht wird sich in der öffentlichen Mitteilung nicht substanziiert auseinandergesetzt. Hintergrund hier: Wenn zahlreiche wörtliche oder nahezu wörtliche Ăbereinstimmungen, identische Formulierungen und sogar gemeinsame Zitierfehler existieren (wie Weber dokumentiert hat), bleibt als plausible ErklĂ€rung dafĂŒr, dass ihre Dissertation vor seiner Habilitation erschien, vor allem ĂŒbrig: Entweder hat der Ehemann bereits vor oder wĂ€hrend der Entstehung ihrer Dissertation an deren Text mitgewirkt (Ghostwriting / kollusive Autorschaft) oder beide haben aus gemeinsamen Vorarbeiten, EntwĂŒrfen oder frĂŒheren Publikationen des Mannes geschöpft, ohne dies kenntlich zu machen.
- Die Uni stuft den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens pauschal als «nicht gerechtfertigt» ein, ohne zu erlÀutern, warum die dokumentierten Parallelen keine entsprechenden Konsequenzen nach sich ziehen.
Wenige Tage nach dieser Entlastung wurde zudem Martin Hecht, der Kanzler der UniversitĂ€t Hamburg, ĂŒberraschend abgewĂ€hlt â ein ungewöhnlicher Vorgang, dessen GrĂŒnde die Hochschule ebenfalls nicht offenlegt und der Spekulationen ĂŒber mögliche ZusammenhĂ€nge nĂ€hrt. Parallel prĂŒft die Uni nun die Habilitation des Ehemanns; Beobachter erwarten angesichts des bisherigen Verfahrensausgangs wenig Ăberraschungen.
Brosius-Gersdorf selbst lieĂ die Causa nicht ruhen. Bereits im Sommer 2025 wehrte sie sich gegen Kritik und bezeichnete Angriffe auf ihre Person als «diffamierend» und «realitĂ€tsfern». Bemerkenswert ist dabei auch, was ich in einem Beitrag fĂŒr TN herausgearbeitet habe, nĂ€mlich dass sie sich dabei auf Themen wie Schwangerschaftsabbruch, Kopftuchverbot und ParitĂ€tsmodelle konzentrierte, ihre Haltung zur COVID-«Impf»pflicht jedoch vollstĂ€ndig ausklammerte.
Gerade dies ist aber (auch) skandalös, wenn man bedenkt, dass das gesamte COVID-Narrativ ohne faktische Substanz war (siehe dazu etwa meinen TN-Artikel «US-Ausschuss des ReprÀsentantenhauses: Wirksamkeit von Masken, Lockdowns und 1,5-Meter-Abstandsregel nicht belegt»).
So erklÀrte sie in einem Interview vom April 2021:
«Gut, wer ein Impfangebot erhĂ€lt vom Staat und das nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann das so entscheiden fĂŒr sich, aber der muss auch mit den Konsequenzen leben. Das heiĂt, fĂŒr solche Personen muss der Staat die Freiheitsrechte nicht so rasch zurĂŒckgewĂ€hren.»
Ende 2021 argumentierte sie gemeinsam mit ihrem Mann sogar, eine allgemeine COVID-«Impf»pflicht sei verfassungsrechtlich möglich und möglicherweise geboten. Noch 2023 forderte sie in einem Fachbeitrag finanzielle Beteiligung Ungeimpfter an Behandlungskosten.
Inzwischen fordert die Rechtsprofessorin weitere weitreichende MaĂnahmen. In einem Interview mit ZDFheute, ĂŒber das die Weltwoche berichtet, spricht sie sich fĂŒr eine Reform der Verfassungsrichterwahl aus: Alle im Bundestag vertretenen Fraktionen â einschlieĂlich AfD und Linke â sollten Kandidaten vorschlagen dĂŒrfen, und die Wahl solle wieder dem Richterwahlausschuss ĂŒbertragen werden, weil das Richteramt ein juristisches und kein politisches sei.
Diese Idee, die Wahl der Verfassungsrichter von allzu direktem politischem Einfluss zu befreien, ist natĂŒrlich grundsĂ€tzlich zu begrĂŒĂen. Doch wenn sie im selben Atemzug erneut gegen ein Medium wie Nius «schieĂt» und sich fĂŒr eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Klarnamenpflicht sowie eine Behördenaufsicht ĂŒber neue und soziale Medien ausspricht, zeigt sie wieder ihr «COVID-Gesicht» â und es spricht nicht gerade dafĂŒr, dass ihr an einer StĂ€rkung von Demokratie und Meinungsfreiheit gelegen ist.
In der Tat wĂ€re eine solche Klarnamenpflicht ein fatales Signal, gefĂ€hrdet sie doch Whistleblower und kritische Stimmen, öffnet sie TĂŒren zur Ăberwachung und steht sie im Widerspruch zu den GrundsĂ€tzen der Meinungsfreiheit, die das Bundesverfassungsgericht selbst immer wieder betont hat (siehe hier).



