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Feed Titel: Transition News


Impfpflicht durch die HintertĂŒr – Warum das Epidemiengesetz erst nach Aufarbeitung revidiert werden darf

Im Kanton St. Gallen sorgt die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes fĂŒr heftige Diskussionen (hier) – auch eine Demonstration ist angekĂŒndigt. Im Zentrum steht eine Bestimmung, die es der Regierung erlauben wĂŒrde, Impfungen fĂŒr obligatorisch zu erklĂ€ren – gestĂŒtzt auf Artikel 22 des eidgenössischen Epidemiengesetzes (EpG). Brisant ist dabei weniger die formale Möglichkeit eines Obligatoriums als dessen konkrete Ausgestaltung: Erstmals soll ein Verstoß ausdrĂŒcklich mit einer Buße von bis zu 20.000 Franken sanktioniert werden. Damit rĂŒckt ein indirekter Impfzwang in greifbare NĂ€he.

Artikel 22 EpG erlaubt den Kantonen, Impfungen fĂŒr bestimmte Bevölkerungsgruppen obligatorisch zu erklĂ€ren, sofern eine «erhebliche Gefahr» besteht. Doch wer als «gefĂ€hrdet» oder «besonders exponiert» gilt, bleibt offen. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe eröffnen betrĂ€chtlichen Interpretationsspielraum.

Die Entscheidung liegt in der Regel bei der kantonalen Exekutive. Damit könnte eine Regierung ohne parlamentarische Mitwirkung definieren, welche Gruppen unter ein Obligatorium fallen. Gerade in Krisenzeiten birgt eine solche Kompetenzkonzentration erhebliches Konfliktpotenzial.

Auf Bundesebene wurde bewusst darauf verzichtet, VerstĂ¶ĂŸe gegen ein Impfobligatorium unter Strafe zu stellen. Die parlamentarischen Debatten zum Epidemiengesetz zeigen klar, dass kein Impfzwang geschaffen werden sollte. Auch im Rahmen der laufenden Teilrevision des EpG ist keine Strafnorm vorgesehen.

Wenn nun einzelne Kantone – wie St. Gallen – eine explizite Buße einfĂŒhren wollen, stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit Bundesrecht. Eine Strafandrohung verĂ€ndert die QualitĂ€t des Obligatoriums grundlegend. Wer mit existenzbedrohenden Bußen oder gar Ersatzfreiheitsstrafen rechnen muss, entscheidet nicht mehr frei. Aus einem formellen Obligatorium wird ein faktischer Zwang.

Eine Impfung greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein, das in Artikel 10 der Bundesverfassung garantiert ist. Jede medizinische Behandlung setzt eine freie und informierte Zustimmung voraus. Wird diese Zustimmung durch massive Sanktionen unter Druck gesetzt, gerÀt das Prinzip des «informed consent» ins Wanken.

Gerade bei neuartigen Impfstoffen, die im Rahmen beschleunigter Zulassungsverfahren eingefĂŒhrt wurden, wĂ€re eine besonders sorgfĂ€ltige AufklĂ€rung unabdingbar gewesen. Kritiker bemĂ€ngeln, dass zentrale Fragen zur Wirksamkeit, zu Nebenwirkungen und zu langfristigen Folgen bis heute nicht umfassend und transparent untersucht wurden.

Die geplante Revision des Epidemiengesetzes wird vom Bundesrat, der Schweizer Landesregierung, mit Lehren aus der Pandemie begrĂŒndet. Doch eine breit angelegte, unabhĂ€ngige Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen steht weiterhin aus.

Diskutiert wurden bisher kaum die Rolle des PCR-Tests als Grundlage fĂŒr einschneidende Maßnahmen, die tatsĂ€chliche Wirksamkeit einzelner Schutzinstrumente oder die psychosozialen Folgen von Isolation und Schulschließungen. Auch die Auswirkungen der Impfkampagne selbst wurden gesellschaftlich und politisch nur begrenzt aufgearbeitet.

Ohne diese Analyse droht eine Revision des EpG, bestehende Instrumente nicht nur zu bestĂ€tigen, sondern auszubauen – etwa im Bereich Überwachung, Durchimpfungsmonitoring oder internationaler Verpflichtungen im Rahmen verschĂ€rfter Gesundheitsvorschriften.

In der Neuen ZĂŒrcher Zeitung vom 17. Januar 2026 wird Christoph Berger, langjĂ€hriger PrĂ€sident der Eidgenössischen Kommission fĂŒr Impffragen und eine zentrale Figur der gesundheitspolitischen Debatte wĂ€hrend der Covid-19-Zeit, mit der EinschĂ€tzung zitiert, dass das Virus rĂŒckblickend weder eine außergewöhnliche Bedrohung dargestellt habe noch je ein Impfstoff zur VerfĂŒgung gestanden habe, der umfassend wirksam gewesen sei.

Diese Einordnung ist deshalb von besonderer Tragweite, weil sie im Nachhinein zentrale Annahmen relativiert, auf denen wĂ€hrend der Pandemie einschneidende staatliche Maßnahmen beruhten. Unter Verweis auf eine außerordentliche Gefahrenlage wurden damals tiefgreifende Eingriffe beschlossen – darunter Lockdowns, Schulschließungen, Zertifikatspflichten sowie erheblicher gesellschaftlicher Druck bis hin zu faktischen Impfobligatorien.

Seit September 2025 gelten verschĂ€rfte Internationale Gesundheitsvorschriften fĂŒr die Schweiz. Ein geplanter Pandemievertrag wird weitere Verpflichtungen mit sich bringen. In diesem Kontext gewinnt die Frage nach nationaler Entscheidungshoheit zusĂ€tzlich an Bedeutung. Wenn gleichzeitig auf Bundes- und Kantonsebene Kompetenzen erweitert werden, entsteht ein politisches Klima, das den Druck zur Impfung kontinuierlich erhöhen könnte.

Eine Demokratie lebt von Vertrauen. Dieses Vertrauen setzt Transparenz, Selbstkritik und eine ehrliche Bilanz voraus. Solange zentrale Fragen zur Corona-Politik unbeantwortet bleiben, wirkt eine Ausweitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten wie ein Schritt in die falsche Richtung.

Die Teilrevision des Epidemiengesetzes sollte deshalb erst erfolgen, wenn eine umfassende, unabhĂ€ngige und öffentlich zugĂ€ngliche Aufarbeitung der Pandemie-Maßnahmen stattgefunden hat. Alles andere wĂŒrde den Eindruck verstĂ€rken, dass aus einer ungenĂŒgend reflektierten Krisenpolitik dauerhafte Machtinstrumente entstehen. Das ist die Schlussfolgerung, die Andrea Staubli vom AktionsbĂŒndnis Freie Schweiz (ABF Schweiz), in einem ausfĂŒhrlichen Interview mit der Plattform Zeitgeschehen im Fokus zieht.

Die Debatte um St. Gallen zeigt: Es geht lĂ€ngst nicht nur um eine kantonale Gesetzesanpassung. Es geht um das grundsĂ€tzliche VerhĂ€ltnis zwischen Staat und BĂŒrger – und um die Frage, wie viel indirekter Zwang eine freiheitliche Ordnung vertrĂ€gt.

Maulkorb statt Debatte – Wie ein Professor Kritik juristisch ersticken wollte

Der Fall um den Schweizer Historiker Prof. Bernhard C. SchĂ€r wirft ein grelles Licht auf den Zustand der Schweizer Medienlandschaft. Im Zentrum steht nicht nur ein wissenschaftlicher Streit, sondern der Versuch, kritische Berichterstattung mit juristischen Mitteln zu unterbinden – flankiert von auffĂ€lligem Schweigen großer Redaktionen.

Ausgangspunkt war die publizistische Auseinandersetzung mit SchĂ€rs Arbeit im Kontext der sogenannten «Mohrenkopf»-Debatte sowie frĂŒherer Forschungsprojekte. Kritiker warfen ihm methodische SchwĂ€chen und ideologische Voreingenommenheit vor. Statt sich inhaltlich mit diesen VorwĂŒrfen auseinanderzusetzen, beschritt SchĂ€r den Rechtsweg. Die angestrengten Klagen endeten zwar mit Niederlagen, verursachten jedoch erhebliche Kosten fĂŒr die betroffenen Medien.

Brisant wurde der Fall durch ein weitergehendes Begehren: Per superprovisorischer VerfĂŒgung sollte nicht nur die Löschung sĂ€mtlicher Artikel erwirkt, sondern auch die Berichterstattung ĂŒber die laufende Klage selbst untersagt werden. Ein Journalist sollte demnach nicht einmal darĂŒber schreiben dĂŒrfen, dass er verklagt wurde. Das zustĂ€ndige Gericht entsprach diesem Antrag zunĂ€chst – verbunden mit einer Strafandrohung von 10.000 Franken fĂŒr den Fall der Zuwiderhandlung.

Ein solcher Maulkorb gegenĂŒber Medien ist in der jĂŒngeren Schweizer Rechtsgeschichte höchst ungewöhnlich. Erst Wochen spĂ€ter wurde die VerfĂŒgung wieder aufgehoben. Das Gericht wies weitergehende Forderungen zurĂŒck, darunter das Ansinnen, kĂŒnftig jegliche Berichterstattung ĂŒber SchĂ€r prĂ€ventiv zu verbieten.

Doch wĂ€hrend die juristische Korrektur erfolgte, blieb die mediale Reaktion auffallend verhalten. Abgesehen von einzelnen Plattformen griff kaum ein großes Medium den Vorgang auf. Anfragen an fĂŒhrende VerlagshĂ€user blieben unbeantwortet. Selbst Redaktionen, die zuvor kritisch ĂŒber SchĂ€r berichtet hatten, verhielten sich zurĂŒckhaltend oder veröffentlichten Gegendarstellungen ohne eigene Einordnung.

Diese ZurĂŒckhaltung wirft Fragen auf. Wenn einem Journalisten gerichtlich untersagt wird, ĂŒber ein Verfahren gegen sich selbst zu berichten, betrifft das nicht nur eine Person, sondern ein Grundprinzip der Medienfreiheit. Der Fall hĂ€tte eine breite Debatte ĂŒber presserechtliche Grenzen und den Schutz kritischer Berichterstattung auslösen können. Stattdessen dominierte Schweigen.

Parallel dazu steht die inhaltliche Kritik an SchĂ€rs wissenschaftlicher Arbeit im Raum. In mehreren FĂ€llen wurde ihm vorgeworfen, historische Quellen selektiv zu interpretieren oder politische Deutungsmuster ĂŒber komplexe Sachverhalte zu legen. UnterstĂŒtzer weisen diese VorwĂŒrfe zurĂŒck und sprechen von legitimer wissenschaftlicher Kontroverse. Kritiker hingegen sehen in seiner Arbeit eine starke ideologische PrĂ€gung, insbesondere im Kontext postkolonialer Theorien.

UnabhĂ€ngig von der Bewertung einzelner Forschungsarbeiten bleibt die Frage, wie Wissenschaftler mit Kritik umgehen – und wie Medien darauf reagieren, wenn juristische Schritte gegen kritische Berichterstattung ergriffen werden. Der Eindruck, dass SolidaritĂ€t in der Branche selektiv verteilt wird, beschĂ€digt die GlaubwĂŒrdigkeit eines Berufsstands, der sonst schnell Alarm schlĂ€gt, wenn Informationsfreiheit eingeschrĂ€nkt wird.

Der Fall SchĂ€r ist damit mehr als eine persönliche Auseinandersetzung. Er steht exemplarisch fĂŒr ein angespanntes VerhĂ€ltnis zwischen Aktivismus, Wissenschaft, Medien und Justiz. Und er zeigt, wie leise es werden kann, wenn es laut werden mĂŒsste.

Todesdefinition unter Beschuss: Wie sicher ist der Hirntod wirklich?

In den letzten Monaten hat eine Debatte an SchĂ€rfe gewonnen, die in der Öffentlichkeit oft nur diffus wahrgenommen wird: Ist der Hirntod tatsĂ€chlich das unbezweifelbare Ende des Menschen – oder ein juristisch-medizinisches Konstrukt, dessen Anwendungsgrenzen zunehmend hinterfragt werden? WĂ€hrend Offizielle in Politik und Medizin den Hirntod als etablierten Standard verteidigen, kritisieren Ethiker, Mediziner und Teile der Öffentlichkeit die Grundlagen, doe Transparenz und die Informationspolitik rund um dieses Kriterium.

Offiziell gilt in Deutschland der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen («Hirntod») als rechtlich anerkannter Zeitpunkt des Todes und damit als Voraussetzung fĂŒr eine postmortale Organspende. Dies ist Teil des deutschen Transplantationsgesetzes (TPG), das auf der Grundlage eines etablierten medizinischen VerstĂ€ndnisses definiert, wann Organe entnommen werden dĂŒrfen.

Doch in der immer noch aktuellen Stellungnahme des Deutschen Ethikrats aus dem Jahr 2015 wird klar benannt: es gibt innerhalb der Fachwelt uneinheitliche Sichtweisen darĂŒber, ob der Hirntod tatsĂ€chlich den Tod des Menschen definiert oder lediglich ein praktisches Kriterium fĂŒr die Entnahme ist. Auch wenn der Rat mehrheitlich am Hirntod als signifikantem Kriterium festhĂ€lt, gibt es ausdrĂŒcklich eine Minderheitsmeinung, die genau das bezweifelt.

Jahrhundertelang galt ein Mensch als tot, wenn das Herz dauerhaft aufhört, zu schlagen. «Hirntod» bedeutet, dass eine neue Definition des Wortes «Tod» eingefĂŒhrt wird, die etwas anders ist als das, was wir gemeinhin unter «tot» verstehen. Unbestreitbar ist, dass der Begriff des «Hirntodes» neu ist und wenig mit dem traditionellen Todesbegriff zu tun hat. Umstritten ist, ob es sich um eine belastbare medizinische Definition des Endzeitpunktes menschlichen Lebens handelt oder um ein pragmatisches Konstrukt, um die Organentnahme zu erleichtern.

Immerhin ist der Verdacht naheliegend, wonach der Begriff «Hirntod» eigens geschaffen wurde, um den Menschen die Zustimmung zur Spende abzuringen. WĂ€re den potenziellen Spendern bewusst, dass die Organe bei voll funktionsfĂ€higem Kreislauf entnommen werden, wĂŒrden wohl die wenigsten zustimmen. Der Verdacht ist also nicht von der Hand zu weisen, dass es sich dabei eventuell weniger um eine neue wissenschaftliche Erkenntnis handelt, sondern eher um einen kommunikativen Kniff, um Spender zu generieren.

Solche Diskussionen sind politisch relevant, weil sie an die Rechts- und Ethikfragen anschließen, die entstehen, wenn eine Gesellschaft darĂŒber entscheidet, wann der medizinische Tod eintritt und wer darĂŒber bestimmt. Parallel zu den ethischen Fragen findet eine lebhafte politische Debatte ĂŒber die grundlegenden Organspenderegeln statt – insbesondere ĂŒber ein «Opt-out»-System (gesetzliche Widerspruchslösung), das in vielen LĂ€ndern Europas bereits RealitĂ€t ist. Eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts zeigt, dass ein reiner Wechsel von einem «Opt-in»- zu einem «Opt-out»-System nicht automatisch zu mehr Organspenden fĂŒhrt und die Entscheidung komplexer macht, als oft angenommen. Und hier wird es nun sehr aktuell.

Deutschland

Deutschland verwendet derzeit ein Opt-in-System («Entscheidungslösung»): Organe dĂŒrfen nur entnommen werden, wenn eine Person ausdrĂŒcklich zu Lebzeiten zugestimmt hat, zum Beispiel ĂŒber einen Organspendeausweis oder das zentrale Organspende-Register. Angehörige können entscheiden, wenn keine Entscheidung hinterlegt wurde.

Schweiz

Die Schweiz wandte bis vor kurzem ebenfalls primĂ€r den Opt-in-Ansatz an. Aber nach einem Volksentscheid fĂŒhrt sie ab 2027 eine erweiterte Widerspruchsregelung (Opt-out) ein. Das bedeutet: Wer nicht ausdrĂŒcklich widerspricht, gilt als potenzieller Organspender, es sei denn Angehörige wissen, dass die Person es anders gewollt hĂ€tte.

Ein elektronisches Organ- und Gewebespenderegister wird vom Bundesamt fĂŒr Gesundheit (BAG) eingerichtet und soll ab Herbst 2026 bis Anfang 2027 verfĂŒgbar sein – zeitgleich mit dem neuen erweiterten Widerspruchsmodell.

Kurz: In der Schweiz soll die Widerspruchslösung bei der Organspende erst mit einem zentralen Register eingefĂŒhrt werden, das derzeit in Vorbereitung ist – und dieses Register wird an die neue elektronische IdentitĂ€t (E-ID) gekoppelt. Aber: Die E-ID ist nicht allein Voraussetzung dafĂŒr, dass man seinen Widerspruch (oder seine Zustimmung) festhalten kann.

Dieses Register ist ein zentraler digitaler Ort, an dem Menschen ihren Willen zur Organspende (ja oder nein) verbindlich eintragen können. Der Bundesrat will das neue Organ- und Gewebespenderegister mit der staatlichen E-ID verknĂŒpfen, damit sich Personen eindeutig identifizieren können, wenn sie ihre Entscheidung digital eintragen. Das ist aus Sicht von Behörden wichtig fĂŒr die Sicherheit und ZuverlĂ€ssigkeit der EintrĂ€ge.

Aber: Die E-ID ist weiterhin nicht zwingend fĂŒr einen rechtlich verbindlichen Widerspruch vorgeschrieben. Anderslautende Medienberichte sind falsch. Auch wenn das Register mit der E-ID arbeiten soll, bedeutet das nicht, dass Menschen ausschließlich mit einer E-ID widersprechen mĂŒssen. Traditionelle und weiterhin gĂŒltige Wege bleiben bestehen, um den Willen zu dokumentieren – etwa durch:

  • Eine Organspende-Karte (physisch, ja, nein)
  • Eine PatientenverfĂŒgung
  • MĂŒndliche Äußerung an Angehörige, die diese im Zweifel vertreten können.

Diese bleiben rechtsverbindliche Willensbekundungen, auch nach EinfĂŒhrung der Widerspruchslösung. Die geplante VerknĂŒpfung mit der E-ID hat politisch und öffentlich teils kritische Debatten ausgelöst, weil einige befĂŒrchten, dass der digitale IdentitĂ€tsnachweis indirekt zur einzigen praktikablen Registrierungsform werden könnte, sobald das Register eingerichtet ist.

Doch derzeit ist eindeutig: Obwohl die Widerspruchslösung erst eingefĂŒhrt wird, wenn das Register und die damit verknĂŒpfte E-ID technisch nutzbar sind, kann man weiterhin ohne E-ID den Willen kundtun (zum Beispiel auf Papier, via PatientenverfĂŒgung oder Spenderkarte).

Falls das Bundes die Abstimmungsbeschwerde zur E-ID gutheißt, muss eine neue Volksabstimmung stattfinden. Und das wĂŒrde das Vorhaben mindestens verzögern, eventuell sogar dauerhaft verhindern. Beide LĂ€nder stehen damit fĂŒr den internationalen Wandel im Umgang mit Organspende-Regelungen – aber auch fĂŒr die Kontroversen darĂŒber, wie viel Staat und Medizin in die fundamentale Entscheidung ĂŒber Leben und Tod eingreifen sollen.

TodesschĂŒtze gibt «Accutane» die Schuld: «Das Medikament hat mich zum Mörder gemacht»

In einer ruhigen Vorstadt von Friendswood, Texas, wo das Leben junger Menschen normalerweise von Alltagsfreuden wie Freundschaften und kleinen Abenteuern geprĂ€gt ist, ereignete sich im Dezember 2023 eine Tragödie, die die Gemeinde erschĂŒtterte und weit darĂŒber hinaus Fragen aufwirft: Der damals 17-jĂ€hrige Connor Hilton lud zwei enge Freunde zu sich nach Hause ein – Ethan Riley, 18 Jahre alt, und Benjamin Bliek, 19 Jahre alt. Doch was als harmloser Abend begann, endete in einem Blutbad.

Hilton feuerte SchĂŒsse auf seine GĂ€ste ab, tötete Riley und verletzte Bliek schwer. Nur Stunden spĂ€ter gestand er die Tat und sitzt seit seiner Verurteilung im September 2025 wegen Mordes und schwerer Körperverletzung in einem texanischen GefĂ€ngnis in Haft. Und das soll laut Gerichtsurteil auch noch bis zum Jahr 2075 so bleiben. Das berichtet die New York Post.

Doch hinter dieser scheinbar sinnlosen Gewalt steckt eine Kontroverse, die den Fokus auf die Rolle von Medikamenten bei AmoklĂ€ufen lenkt. In diesem Fall geht es um ein alltĂ€gliches Medikament: «Accutane», ein starkes PrĂ€parat gegen schwere Akne, das Hilton einnahm – und das er selbst als Auslöser fĂŒr seinen tödlichen Ausbruch benennt.

Hiltons Fall ist nicht nur eine weitere Geschichte von jugendlicher Gewalt in den USA, wo Schusswaffen allzu leicht zugĂ€nglich sind – er hebt sich durch eine außergewöhnliche Wendung hervor. Im Gegensatz zu vielen AmoklĂ€ufen, bei denen die Rolle von Medikamenten erst Jahre spĂ€ter von investigativen Journalisten oder Kritikern beleuchtet wird, weist hier der TĂ€ter selbst unmittelbar nach der Tat auf das PrĂ€parat als möglichen Katalysator hin.

In Polizeiverhören, nur Stunden nach dem Schusswechsel, sprach Hilton offen von suizidalen und homizidalen Gedanken, die ihn quÀlten: «Ich muss in eine psychiatrische Klinik», sagte er den Beamten. «Ich habe schon so lange suizidale, homizidale Gedanken gehabt.» Und weiter:

«Was ich getan habe, war falsch. Ich weiß, dass ich die Strafe verdienen muss. Aber ich brauche auch Hilfe. Ich brauche wirklich, wirklich Hilfe.»

Seine Verteidigung und Familie betonen, dass diese Impulse erst nach der Einnahme von Accutane (Wirkstoff: Isotretinoin) auftraten – ein Medikament, das er gegen seine schwere Akne verschrieben bekommen hatte. Besonders dramatisch: Am Tag vor der Tat hatte Hilton eine Dosis ausgelassen, weshalb er am Tattag eine doppelte Menge einnahm. Genau in diesem Moment, so die Argumentation, gerieten die Gedanken außer Kontrolle und mĂŒndeten in die fatale Handlung. Doug Bremner, Professor fĂŒr Psychiatrie und Radiologie an der Emory University School of Medicine, sagte dazu in der CBS News-Sendung «48 Hours»:

«Es gibt eine große Anzahl von Menschen auf der ganzen Welt, die Nebenwirkungen von [Isotretinoin] erfahren haben 
 darunter auch psychiatrische Nebenwirkungen. Ich glaube, er [= Connor Hilton] wurde durch â€čAccutaneâ€ș psychotisch und hatte wiederkehrende Mordgedanken, die er nicht kontrollieren konnte. Diese Gedanken traten nicht auf, bevor er â€čAccutaneâ€ș einnahm.

Nachdem er das Medikament abgesetzt hatte, verschwanden die Gedanken. Als er es dann wieder einnahm, kamen die Gedanken zurĂŒck. Das gilt im Grunde als Beweis fĂŒr einen ursĂ€chlichen Zusammenhang zwischen einem Medikament und einem Symptom.»

«Accutane», ursprĂŒnglich ein Markenprodukt, das in den USA nicht mehr vertrieben wird, aber als Generikum weiterhin verfĂŒgbar ist, gilt als Wundermittel gegen tiefe, schmerzhafte Aknezysten, die andere Behandlungen nicht lindern können. Es wirkt, indem es die Talgproduktion der Haut drastisch reduziert und EntzĂŒndungen bekĂ€mpft. Doch der Preis fĂŒr diese Wirksamkeit ist hoch: Das PrĂ€parat trĂ€gt seit Langem eine sogenannte Black-Box-Warnung der US-Arzneimittelbehörde FDA – die strengste Form einer Risikohinweisung.

Darin wird explizit vor schweren psychiatrischen Nebenwirkungen wie Depressionen, Halluzinationen, aggressivem oder gewalttÀtigem Verhalten, Psychosen und sogar suizidalen Gedanken gewarnt. Experten erklÀren dies mit VerÀnderungen in der Hirnchemie: Isotretinoin beeinflusst Neurotransmitter wie Dopamin und Serotonin, die Stimmung und Impulskontrolle regulieren.

Hiltons Verteidigungsteam hatte laut der New York Post auch geplant, die Symptome der Aknebehandlung als Verteidigungsgrund fĂŒr die gewalttĂ€tigen Handlungen des Teenagers heranzuziehen. «Unser SachverstĂ€ndiger [Bremner] sagte im Grunde, dass Hilton aufgrund der Einnahme von â€čAccutaneâ€ș in eine Psychose geraten und sein Verhalten nicht kontrollieren konnte – das deckt sich mit dem Geschehen in diesem Fall», sagte einer von Hiltons AnwĂ€lten, Rick DeToto, damals. «Er war ein ganz normaler Junge, bis er mit der Einnahme von â€čAccutaneâ€ș begann.»

Der Richter habe jedoch entschieden, so die New York Post, dass die Informationen zur Feststellung der Schuld unzulĂ€ssig seien, und Bremner könne nicht fĂŒr Hilton aussagen.

Wie schwer es ist, Medikation als mögliche Ursache in einem Mordfall vor Gericht effektiv ins Spiel zu bringen, zeigt auch der Fall von Aidan von Grabow, der Ende 2017 als 15-JĂ€hriger die damals 20-jĂ€hrige Makayla Grote mit einem Jagdmesser erstach. Dabei vermuten die Behörden, dass der Teenager eigentlich Grotes jĂŒngere Schwester töten wollte, deren Name angeblich ganz oben auf seiner Todesliste stand, aber die Ă€ltere angriff, als sie die TĂŒr öffnete.

Von Grabow wurde schließlich im Mai 2019 als Erwachsener wegen Mordes ersten Grades an Makayla Grote schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft mit Möglichkeit der BewĂ€hrung nach 40 Jahren verurteilt. Die Verteidigung hatte hier ihre Strategie maßgeblich auf eine «unfreiwillige Intoxikation» durch besagtes Akne-Medikament «Accutane» in Kombination mit einem Antidepressivum aufgebaut. Sie argumentierte, diese Medikamente hĂ€tten bei dem zuvor unauffĂ€lligen Jugendlichen plötzlich aggressives und gewalttĂ€tiges Verhalten ausgelöst. Kurz vor der Tat schrieb von Grabow in einer Snapchat-Nachricht sogar: «My medications are messing with my brain» (meine Medikamente bringen mein Gehirn durcheinander).

Das Gericht ließ jedoch das geplante Expertenzeugnis eines Psychiaters (von erwĂ€hntem Doug Bremner), das eine kausale Verbindung zwischen «Accutane» und Psychosen herstellen sollte, nicht zu. Der Richter urteilte, die Beweislage sei wissenschaftlich zu schwach und beruhe nur auf zeitlicher Korrelation, nicht auf KausalitĂ€t. Offenbar war man da ganz auf einer Linie mit dem Staatsanwalt Adrian Van Nice, der den Hinweis auf die Medikation sogar scharf als bloße Ausrede abgetan hatte. ZunĂ€chst seien Lehrer, Freunde und Ärzte beschuldigt worden, so Van Nice, und dann habe «Big Pharma» als «spectacularized boogeyman» (spektakulĂ€rer Buhmann) herhalten mĂŒssen. «Von Grabow gibt allen anderen die Schuld, nur nicht sich selbst», beklagte Staatsanwaltschaft.

Derlei Aussagen ĂŒberraschen aber nicht zuletzt deswegen, weil «Accutane» ja besagte Black-Box-Warnung, in der die psychiatrischen Nebenwirkungen (Depression, SuizidalitĂ€t, Aggression und Psychosen) erwĂ€hnt sind, schon im Jahr 2005 und damit lange Zeit vorher erhalten hatte. Dieser Warnhinweis war wohlgemerkt aufgrund zunehmender Meldungen ĂŒber Suizide und psychische Störungen bei Anwendern ergĂ€nzt worden und ist bis heute in den USA auf den Packungsbeilagen von Isotretinoin-PrĂ€paraten (inklusive Generika) vorhanden.

Und damit nicht genug. So ergibt eine Fallstudie aus dem Jahr 2014, dass ein 27-jĂ€hriger Mann nach nur zwei Wochen Einnahme des Wirkstoffs Isotretinoin eine akute Psychose entwickelte, die ihn glauben ließ, Kollegen wollten ihn umbringen und ĂŒberwachten sein Telefon und seinen Computer. Die Symptome verschwanden erst, nachdem das Medikament abgesetzt worden war.

In der Vergangenheit wurden auch einzelne FĂ€lle in der FDA-Adverse-Event-Datenbank (FAERS) sowie in forensischen und psychiatrischen Fallbeschreibungen dokumentiert, in denen homizidale Gedanken (Gedanken einer Tötungsabsicht) oder gewalttĂ€tiges Verhalten im zeitlichen Zusammenhang mit der Einnahme von Isotretinoin auftraten. In Übersichten und Reviews (zum Beispiel Kontaxakis et al., 2009, «Isotretinoin and psychopathology: a review») werden frĂŒhere FAERS-Meldungen zusammengefasst, die unter anderem «gewalttĂ€tiges Verhalten» in EinzelfĂ€llen aus den 1980er/1990er Jahren nennen.

Was diesen Fall so außergewöhnlich macht, ist exakt die Initiative des TĂ€ters selbst, die Medikation ins Rampenlicht zu rĂŒcken. Das geschieht extrem selten. Ein weiterer dieser seltenen Ereignisse ist die Ermordung einer gewissen Demi Cuccia am 15. August 2007 (die Pittsburgh Post-Gazette brachte dazu den Artikel «Ist â€čAccutaneâ€ș fĂŒr den Tod eines MĂ€dchens im Jahr 2007 verantwortlich?»). In den meisten vergleichbaren Tragödien wird die Rolle von Psychopharmaka – seien es Antidepressiva, Beruhigungsmittel oder andere – erst nachtrĂ€glich thematisiert, oft von warnenden Stimmen wie dem britischen Psychiater David Healy, der in zahlreichen Publikationen betont:

«Es gibt so viele von diesen Massentötungen durch Leute, die Psychopharmaka genommen haben.»

Healy verweist dabei auf FDA-Daten und Studien, die SSRIs (selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer) mit Gewaltverhalten in Verbindung bringen, und schĂ€tzt, dass bis zu eine von zehn Personen suizidale Gedanken entwickeln könnte, eine von zwanzig gewalttĂ€tige Impulse. Wie wir berichteten, machte Natural News in diesem Zusammenhang 2022 darauf aufmerksam, dass die SchĂŒtzen nahezu aller Massenschießereien in den USA unter der Wirkung von verschreibungspflichtigen Antidepressiva standen, die Selbstmord- und MordgefĂŒhle verursachen und verstĂ€rken können. Dennoch werden diese Aspekte in offiziellen Untersuchungen und Medienberichten des Mainstreams systematisch vernachlĂ€ssigt.

Dazu zĂ€hlt auch der Fall des Germanwings-Co-Piloten Andreas Lubitz, der am 24. MĂ€rz 2015 Flug 4U9525 absichtlich in die Alpen steuerte und dabei 149 Menschen in den Tod riss, einschließlich sich selbst. SpĂ€ter wurde bekannt, dass Lubitz unter starker Übermedikation stand – darunter das Antidepressivum Mirtazapin, dessen Dosis er zwei Wochen zuvor verdoppelt hatte, sowie Valium und andere Beruhigungsmittel. Und laut Healy zeigen klinische Studien ein erhöhtes Suizidrisiko fĂŒr die Einnahme von Mirtazapin in allen Altersgruppen. Dennoch wollten weder die Systemmedien noch die Ermittlungsbehörden bei der Ursachenforschung den Blick in Richtung Medikamente richten.

Ähnlich gelagert ist der Fall des «Batman-Shooter» James Holmes, der 2012 in einem Kino in Aurora, Colorado, zwölf Menschen tötete und Dutzende verletzte: Auch hier spielten Psychopharmaka eine Rolle, doch der Fokus der bestimmenden Debatte lag auf seiner Persönlichkeit und dem Zugang zu Waffen, nicht auf den Medikamenten.

In diesen und vielen anderen FĂ€llen – Healy listet Dutzende Medikamente auf, die Suizide oder Homicide auslösen können – lenken Pharmakonzerne geschickt von Risiken ab, wĂ€hrend Regulierungsbehörden wie die FDA zwar konkrete Warnungen aussprechen, dies aber wundersamerweise keine tieferen Konsequenzen nach sich zieht.

Bewegung in die Sache bringen könnte unterdessen das Vorpreschen des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy. So hatte dieser im SpÀtsommer 2025 eine Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs von Medikamenten und AmoklÀufen angeordnet. Im Fokus stehen dabei auch Medikamente, die bei einer Geschlechtsumwandlung Verwendung finden. So hatte ein gewisser Robin Westman, der als Transgender-Frau identifiziert wurde, Anfang September 2025 an einer katholischen Schule in Minneapolis zwei Kinder getötet und mindestens 17 weitere verletzt.

«Wir fĂŒhren derzeit solche Studien durch», hatte Kennedy gegenĂŒber Fox News gesagt und damit auf die Frage geantwortet, ob Westmans Wechseljahresmedikamente bei der Schießerei eine Rolle gespielt hĂ€tten. Dabei verwies er auch auf Ähnlichkeiten zum Amoklauf an einer Schule in Nashville im Jahr 2023, der von der Transgender-Person Audrey Hale begangen wurde.

Hiltons direkter Hinweis auf «Accutane» zeigt nun, wie Betroffene die Wirkungen selbst als zentral wichtig wahrnehmen, lange bevor externe Stimmen einsteigen. Ob Gerichte diesen Kausalzusammenhang anerkennen oder nicht – der Fall wirft ein grelles Licht auf die verborgenen Risiken gĂ€ngiger Medikamente und die Notwendigkeit, sie in Untersuchungen ernst zu nehmen. In einer Welt, in der Aknebehandlungen Millionen betreffen, könnte Hiltons Geschichte ein Weckruf sein: Nicht jeder Gewaltausbruch ist rein psychologisch, manchmal liegt der Trigger in einer Pille.

Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter: Ein Narrativ vor der Zerreißprobe

Noch ist nichts bewiesen. Noch sprechen deutsche Behörden nicht offen. Und doch tobt lĂ€ngst ein Kampf um die Deutungshoheit. Der tödliche Angriff auf den Zugbegleiter Serkan C. in Rheinland-Pfalz ist nicht nur ein Gewaltverbrechen – er ist ein Testfall fĂŒr die GlaubwĂŒrdigkeit der medialen ErzĂ€hlung. Deutsche Leitmedien berichten nahezu geschlossen, der TĂ€ter sei ein Grieche aus Thessaloniki.

Focus will es «genau wissen». Name, Foto, nĂ€here biografische Details bleiben dennoch unter Verschluss. Gleichzeitig erhebt das griechische Online-Medium Pro News schwere VorwĂŒrfe: Demnach handle es sich in Wahrheit um einen syrischen Asylbewerber, der 2013 ĂŒber Griechenland in die EU gelangt sei, dort Papiere erhalten habe und spĂ€ter nach Deutschland weitergereist sei.

Sollte diese Darstellung zutreffen – und derzeit lĂ€sst sie sich weder bestĂ€tigen noch widerlegen –, dann hĂ€tte das weitreichende Folgen. Denn dann wĂŒrde nicht nur eine TĂ€terbiografie falsch dargestellt, sondern ein ganzes Narrativ kĂŒnstlich stabilisiert.

Das Narrativ lautet: Ein Grieche tötet einen integrierten TĂŒrken mit deutschem Pass, eine positive Story gelungener Integration einer Person aus einem anderen Kulturkreis. Tragisch, aber politisch entschĂ€rft. Keine Asylfrage, kein Systemversagen, kein Tabu. Herkunft wird zur Randnotiz, Migration zur Nicht-ErklĂ€rung. Ein Gewaltverbrechen ohne ideologischen Sprengstoff.

Doch genau dieses Bild wĂ€re hinfĂ€llig, falls der «Grieche» in Wahrheit ein eingebĂŒrgerter syrischer Asylbewerber wĂ€re. Dann ginge es plötzlich um offene Grenzen, IdentitĂ€ten auf Zeit, Asylverfahren ohne Kontrolle und die Frage, wer eigentlich Verantwortung trĂ€gt. Dann wĂ€re das bequeme ErzĂ€hlmuster zerstört.

Die gewöhnlich zuverlĂ€ssige, aber sehr regierungskritische Plattform Pro News argumentiert genau in diese Richtung: WĂŒrde der Name publik, wĂŒrde auch sichtbar, wie leicht IdentitĂ€ten verĂ€ndert, NationalitĂ€ten neu vergeben und Biografien geglĂ€ttet werden. Der «böse Grieche» diene – so der Vorwurf – als Platzhalter, um das eigentliche Problem unsichtbar zu halten.

AuffĂ€llig ist dabei weniger, was berichtet wird, als was nicht berichtet wird. Dass deutsche Medien Namen und Bild des TĂ€ters zurĂŒckhalten, aber das Opfer mit Vornamen, NamenskĂŒrzel, Staatsangehörigkeit und EthnizitĂ€t identifizierbar machen, wird von Kritikern als bekanntes Muster gelesen: immer dann, wenn eine Herkunft politisch unerwĂŒnscht ist, wird gemauert. Diese Wahrnehmung – ob berechtigt oder nicht – frisst sich lĂ€ngst in das Vertrauen eines Teils der Öffentlichkeit.

Auch in Griechenland regt sich Widerstand, vor allem in Form von wĂŒtenden Kommentaren in Online-Foren, nicht nur bei Pro News. To Proto Thema (das erste Thema), im Volksmund To Proto Psema (die erste LĂŒge) genannt, hĂ€lt am offiziellen Narrativ fest, in den Kommentarspalten geht aber die Post ab. Dort will man nicht akzeptieren, dass ein ganzes Volk medial mit einem Totschlag in Verbindung gebracht wird, wĂ€hrend zentrale Fragen offenbleiben. Die Forderung lautet schlicht: Transparenz.

Noch einmal: Ob Pro News recht hat, ist offen. Doch genau das ist der Punkt. Solange Behörden schweigen und Medien sich demonstrativ festlegen, entsteht der Eindruck, dass nicht AufklĂ€rung betrieben wird, sondern Schadensbegrenzung fĂŒr ein politisches Weltbild. Der Tote ist real. Der TĂ€ter auch. Was zunehmend konstruiert wirkt, ist die Geschichte dazwischen.


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