Bundesregierung stimmt Reform der Nachrichtendienste zu
Gestern hat die Bundesregierung einer weitreichenden Reform der Nachrichtendienste zugestimmt. Zuvor wurde die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eingebrachte Vorlage vom Kabinett gebilligt. Der Ball liegt nun bei Bundestag und Bundesrat. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Ein guter Grund für die Annahme des Gesetzes lieferte der Drohnenvorfall Anfang August am Leipziger Flughafen. Obwohl die Täterschaft unbekannt bleibt, sprach der Sicherheitspolitiker Mark Henrichmann gegenüber der Rheinischen Post von einer angeblich neuen Qualität hybrider Bedrohungen (wir berichteten). Auch laut dem Bundeskanzler Friedrich März hat sich die Sicherheitslage verändert, wobei implizit natürlich insbesondere eine angebliche Bedrohung durch Russland gemeint ist.
Nach dem neuen Gesetz sollen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) neue Befugnisse erhalten. Sie sollen künftig nicht mehr nur beobachten, auswerten und informieren, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch agieren können. Wie Die Zeit erklärt, könnten die Nachrichtendienste somit auch die Infrastruktur von Angreifern stören. Sie sollen sogar gegen sie gerichtete Falschinformationen verbreiten dürfen.
Laut dem Ex-Geheimagenten und Kriminalisten Leo Martin handelt es sich also um einen Paradigmenwechsel. In einem Focus-Beitrag bestreitet er aber, dass neue Befugnisse allein einen Vorfall wie in Leipzig verhindert hätten. Trotzdem erachtet er es als Problem, dass die deutschen Nachrichtendienste nicht aktiv werden könnten, denn «unsere Gegner spielen längst offensiv». In seinen nahezu zehn Jahren bei einem deutschen Nachrichtendienst habe er gelernt, dass die Information alleine wenig Wert hat, wenn daraus nicht die richtige Handlung folgt. Er stellt aber klar:
«Hier muss man zwei Dinge auseinanderhalten: Ein Nachrichtendienst ist keine Schattenarmee. Und neue Befugnisse bedeuten keineswegs, dass deutsche Agenten künftig nach Belieben Infrastruktur im Ausland sabotieren könnten. Der Gesetzentwurf schafft vielmehr Voraussetzungen für begrenzte aktive Maßnahmen und Eingriffe, gerade auch im digitalen Raum. Die öffentliche Debatte reicht dabei von Eingriffen in fremde IT-Systeme bis zur Störung gegnerischer Operationen.»
Martin weist auch auf die nötige Kontrolle der Nachrichtendienste hin, die umso wichtiger sei, je mehr diese Dienste zum Akteur würden. Deshalb sei im Gesetzentwurf auch ein Umbau der Kontrollarchitektur vorgesehen. Unter anderem soll die Rolle des Unabhängigen Kontrollrats gestärkt werden. Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen würden allerdings einzelne Kontroll- und Grundrechtsregelungen des Entwurfs deutlich kritisieren. Martin resümiert:
«Diese Diskussion ist keine lästige Nebenfrage. Sie gehört zum Kern der Reform. Ein demokratischer Nachrichtendienst muss zwei Dinge gleichzeitig können: heimlich und wirksam arbeiten – und trotzdem rechtsstaatlich kontrolliert werden. Das ist schwieriger, als es klingt.»
Markus Klöckner erachtet das Vorhaben, die Nachrichtendienste zu echten Geheimdiensten umzubauen, als «desaströs». In den NachDenkSeiten gibt er zu bedenken:
«Gewiss: Die Bundesrepublik ist nicht die DDR. Und heute ist auch nicht gestern. Diese Tatsachen schließen allerdings gewisse Bedenken nicht aus. Sind die Fesseln der Nachrichtendienste erst einmal rechtlich und politisch gelöst, besteht die Gefahr, dass die Entwicklung weitergeht. Wird die Politik unter gewissen Vorzeichen die Geheimdienste als Rammbock gegen unliebsame Gruppen, Bewegungen und Bürger benutzen?»
Klöckner räumt zwar ein, dass in Deutschland auch fremde Mächte operieren und dass es tatsächlich bisweilen reale Gefahren gibt. Es verstehe sich von selbst, dass Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten haben sollen, diesen Gefahren entgegenzutreten.
Er ist jedoch der Ansicht, dass die «Gefahrenebene» oft von einem undurchsichtigen Dunstkreis umgeben ist. Er erinnert dabei unter anderem an das «Celler Loch», den NSU und an «aus dem Ruder laufende V-Leute». «Was ist real? Was politisch konstruiert?», fragt Klöckner und ergänzt:
«Alleine die Sauereien, die sich aus der Betrachtung ‹echter Geheimdienste› im Ausland zeigen (Stichwort etwa: Iran-Contra), muss Deutschland ein Warnsignal sein. Welche Institution wäre in der Bundesrepublik einer politischen Geheimdienstmacht gewachsen? Wer wollte ihr Einhalt gebieten?»
Kritik am neuen Gesetz kommt indes auch von der Opposition. Laut der Tagesschau sind die Grünen der Ansicht, dass die dann mächtigeren Dienste nicht ausreichend kontrolliert würden. Auch befürchten sie, dass die strikte Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei aufgeweicht werden könnte. So habe der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz im ARD-Morgenmagazin erklärt:
«Dobrindt versucht mit dieser Reform, diese Trennung zu verwischen. Zukünftig sollen Agenten auch gegen Bürgerinnen und Bürger wirken können – ohne dass das wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolgt.»
FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Dobrindt hingegen einen «historischen Tabubruch» vor. Er macht historische Gründe für die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aus. Gegenüber der Augsburger Allgemeinen sagte er:
«Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei. Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.»
Die Tagesschau erläutert, dass das Trennungsgebot «als Lehre aus dem Nationalsozialismus» gelte, als die Gestapo durch weitreichende Befugnisse brutal gegen politische Gegner sowie Juden und andere Gruppen vorging.
Auch die Linke setzt ihre Kritik an diesem Punkt an. So nannte die Innenpolitikerin Clara Büngerdas das Vorhaben «geschichtsvergessen und verantwortungslos» und stellte klar:
«Wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche Geheimpolizei.»
Und laut dem verteidigungspolitischen Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, fehlt die Rechtsstaatlichkeit. Was komplett fehlt, seien «sowohl die parlamentarische Kontrolle als auch die Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten». Im Morgenmagazin habe er erklärt, dass das Eingriffe in das Privatleben von Bürgerinnen und Bürgern ermögliche. Zum Beispiel könnten diese ausgespäht werden.
Auch der AfD zufolge sind die Persönlichkeitsrechte der Bürger in Gefahr. Sie stellt sich gegen den Gesetzentwurf.
Gemäß dem Ex-Agenten Martin ist die entscheidende Frage am Ende nicht, ob Deutschland einen stärkeren Geheimdienst bekommt. Das Land brauche keinen allmächtigen Geheimdienst, sondern einen, «der das Richtige darf, das Richtige kann – und im entscheidenden Moment schnell genug handelt». Das beste Wissen über einen drohenden Angriff nützte nichts, wenn man erst handeln darf, wenn er bereits passiert ist. Martin schließt:
«Die entscheidende Frage ist, ob Deutschland bereit ist, schneller Erkenntnisse zusammenzuführen, Verantwortung zu übernehmen und innerhalb klarer rechtsstaatlicher Grenzen zu handeln. Denn ein Geheimdienst ist immer nur so gut, wie er geführt wird.»