âJetzt mĂŒssen Sie uns aber erst einmal erzĂ€hlen, wie das auf Ihrer Demonstration so abgelaufen ist!â, fordert meine Kollegin den KlĂ€ger auf. âDenn Sie wissen ja, damit kennen wir uns nicht aus. Wir als Richter dĂŒrfen ja nicht demonstrieren.â âWas zurâŠ?â, denke ich, und erinnere mich zurĂŒck an all die Demonstrationen, an denen ich schon ganz arglos teilgenommen habe. Wie kommt sie bloĂ darauf? Das muss mal wieder die NeutralitĂ€tspflicht sein.
Denn NeutralitĂ€t ist in unseren Zeiten das Gebot der Stunde, ob es um staatliche Förderung fĂŒr die Omas gegen Rechts geht, um Regenbogenflaggen in den BĂŒros von Bundestagsabgeordneten oder um Richterinnen mit Kopftuch. Dass Menschen sich einen neutralen Staat und insbesondere neutrale Richter:innen wĂŒnschen, ist an sich völlig nachvollziehbar und berechtigt. Das NeutralitĂ€tsgebot soll Parteilichkeit und Voreingenommenheit ausschlieĂen und damit die Gleichbehandlung aller sicherstellen. Nach einer aktuellen Studie der ARAG war im Jahr 2025 allerdings nur noch gut die HĂ€lfte der Befragten in Deutschland davon ĂŒberzeugt, dass Gerichte alle Menschen gleich behandeln. Was lĂ€uft da also schief? Warum kann das NeutralitĂ€tsgebot seinem eigenen Anspruch nicht gerecht werden?
Womöglich deshalb, weil der Begriff der NeutralitĂ€t denkbar vage ist. Grundgesetz und Gerichtsverfassungsgesetz schweigen sich dazu aus und die Justizgesetze der LĂ€nder (so etwa § 31a NJG) beschrĂ€nken sich auf das (fragwĂŒrdige) Verbot, im Dienst âsichtbare Symbole oder KleidungsstĂŒcke zu tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Ăberzeugung zum Ausdruck bringenâ (aka Kopftuchverbot). Obwohl wir Jurist:innen sonst so groĂen Wert auf exakte Definitionen legen, wird uns das NeutralitĂ€tsgebot als Anspruch an unsere Arbeit oder auch unsere ganze Person damit weitgehend kommentarlos prĂ€sentiert, so als wĂŒsste jeder vernĂŒnftige Mensch ohnehin ganz automatisch, was darunter zu verstehen ist.
Dass der Begriff so schwammig ist, macht ihn auch gefĂ€hrlich, denn er ermöglicht es damit ausgerechnet politischen Extremist:innen, ihn fĂŒr ihre Zwecke zu missbrauchen und sich dabei noch als Verfechter:innen des Rechtsstaats zu gerieren. Und obwohl die NeutralitĂ€tspflicht dazu dienen soll, staatliche Macht zu begrenzen, macht sie es gerade Menschen in Machtpositionen einfach, diese Macht zu sichern. Ihre Unbestimmtheit erspart es ihnen, sich dezidiert mit den Anliegen und der Haltung der Person auseinanderzusetzen, der man den Vorwurf mangelnder NeutralitĂ€t macht. Mehr noch: Dass sie ĂŒberhaupt ein Anliegen und eine Haltung hat, genĂŒgt, um ihre IntegritĂ€t infrage zu stellen.
NeutralitÀt fehlt immer den Andersdenkenden
Im gesellschaftlichen Diskurs ist es ĂŒblich, NeutralitĂ€t nicht positiv zu definieren, sondern negativ, nĂ€mlich darĂŒber, was jedenfalls nicht neutral ist. Als nicht neutral gilt dabei allem Anschein nach jedes zu starke Interesse an oder zu entschiedene Engagement fĂŒr ein bestimmtes Anliegen oder eine bestimmte Personengruppe. Dabei fĂ€llt (nicht nur mir) auf, dass der Vorwurf mangelnder NeutralitĂ€t vor allem dann erhoben wird, wenn das entsprechende Anliegen randstĂ€ndig oder die Personengruppe marginalisiert ist â jedenfalls ein Interesse, das die Mehrheit der Gesellschaft eher nicht umtreibt.
Das impliziert zugleich, dass NeutralitĂ€t der Normalzustand sei. Und dass diejenigen, die sich fĂŒr vermeintliche Spezialinteressen einsetzen, von diesem Normalzustand abweichen. Aber sind Menschen, die sich in keiner Weise fĂŒr die Anliegen von Minderheiten oder unpopulĂ€re Themen interessieren, tatsĂ€chlich neutral? Jeder Mensch verfolgt individuelle Interessen, einige eher progressive und gestalterische, andere eher konservative und bewahrende. Aber auch der Wille, Althergebrachtes zu bewahren und VerĂ€nderung abzuwenden, ist selbstverstĂ€ndlich nicht neutral, sondern ebenso ein klar definiertes Anliegen, das bestimmten gesellschaftlichen Gruppen zugutekommt und anderen nicht.
Zugleich wird der Vorwurf mangelnder NeutralitĂ€t immer nur dann erhoben, wenn jemand in irgendeiner Form auffĂ€llt, aktiv wird und seine Stimme erhebt. Auch das suggeriert, dass PassivitĂ€t der erwĂŒnschte Normalzustand sei. Doch auch Schweigen kommuniziert eine klare Botschaft: dass man das, was gerade geschieht, gutheiĂt â oder sich zumindest nicht ausreichend daran stört, um sich dem Risiko auszusetzen, Reaktionen und Widerspruch auszulösen. Schweigen ist nicht neutral, es ist politisch. NeutralitĂ€t darf nicht gleichgesetzt werden mit Desinteresse und Wegschauen. Definiert man NeutralitĂ€t auf diese Weise, wird sie ein wirksames Instrument zur Vereinheitlichung und UnterdrĂŒckung missliebiger, störender Stimmen.
NeutralitÀt als Aufgabe
Wenn das NeutralitÀtsgebot also keine Pflicht zur PassivitÀt beinhaltet und NeutralitÀt auch nicht der Normalzustand ist, was ist NeutralitÀt dann? NeutralitÀt ist kein Zustand und auch keine Charaktereigenschaft. Sie ist ein Handlungsauftrag.
Wir Richter:innen entscheiden, wer Recht bekommt und wer nicht, und das Gesetz lĂ€sst uns dabei groĂe SpielrĂ€ume fĂŒr eigene Wertung. Wertung aber funktioniert nicht ohne Werte. Jedes Urteil, das wir ĂŒber andere sprechen, sagt auch etwas ĂŒber uns aus, wahrscheinlich mehr, als es uns lieb ist. Wir messen andere an unseren Erwartungen und projizieren dabei unsere Vorstellungen auf sie. Diese Vorstellungen sind aber nicht notwendig zutreffend und fair. Wir versuchen, fair zu sein, wir möchten niemanden bevorzugen oder benachteiligen, wir wollen alle Interessen in einen gerechten Ausgleich bringen. Aber wie kann uns das gelingen, wenn einige Interessen in unserer Gesellschaft, so vielfĂ€ltig sie mittlerweile auch ist, noch so viel stĂ€rker verankert sind als andere? Wenn es Interessen gibt, die wir nicht einmal kennen, weil wir in unserer persönlichen Blase leben?
Die Interessen der Mehrheitsgesellschaft, der Wirtschaft und der Regierungspolitik kennen und verstehen wir in der Regel bestens, weil wir tĂ€glich damit beschallt werden. Sie mĂŒssen nicht erkĂ€mpft werden, sondern setzen sich ganz von allein durch. Die Annahmen, dass die Wirtschaft wachsen, Arbeit sich lohnen oder die Grenzen geschĂŒtzt werden mĂŒssen, sind so allgegenwĂ€rtig, dass wir sie oft kaum noch als Interessen wahrnehmen, sondern schlicht als Notwendigkeiten, fast schon als Naturgesetze. Die Interessen von Minderheiten, von marginalisierten Gruppen, von Tieren, die Interessen der Umwelt sind dagegen nicht omniprĂ€sent, sie haben keine mĂ€chtige Lobbygruppe hinter sich, sie sind unauffĂ€lliger und leicht zu ĂŒbersehen â besonders fĂŒr Richter:innen, die selbst nur in seltenen FĂ€llen marginalisierten Gruppen angehören, etwa queer leben, eine Migrationsgeschichte haben oder Arbeiterkinder sind.
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âUnconscious biasâ
NeutralitĂ€t können wir nur erreichen, wenn wir uns bewusst machen, dass wir vielleicht noch neutral geboren werden, uns dann aber unsere Eltern, unsere Familie, unser soziales Umfeld, die Schule, die Medien, die Politik in eine Form pressen, die alles andere als neutral ist. Das ist uns nicht vorzuwerfen, es ist uns zumeist nicht einmal bewusst, und diese Form ist auch nicht per se gut oder schlecht, aber sie beinhaltet Stereotypen und Geschlechterrollen und Diskriminierung in all ihren Facetten â Rassismus, Sexismus, Klassismus, Queerfeindlichkeit, Antisemitismus, Ableismus, Antiziganismus, Sozialdarwinismus usw. â, Formen von Diskriminierung, die mitunter so mĂ€chtig sind, dass wir sie sogar internalisieren, also gegen uns selbst richten und uns von ihnen definieren lassen.
Leider herrscht gesamtgesellschaftlich noch immer die falsche Vorstellung vor, dass diskriminierendes Denken und Verhalten stets Intention, also bösen Willen, voraussetzen. TatsĂ€chlich entsteht Diskriminierung hĂ€ufig schlicht dadurch, dass wir unsere eigenen Privilegien, GlaubenssĂ€tze und WissensbestĂ€nde nicht reflektieren und hinterfragen, sondern fĂŒr selbstverstĂ€ndlich halten (sog. âunconscious biasâ). Weil es aber schrecklich anstrengend klingt (und ist), sich mit sich selbst, seinen Vorurteilen und Projektionen auseinanderzusetzen, sich eventuell sogar eingestehen zu mĂŒssen, dass wir Fehler gemacht und Menschen Unrecht getan haben, reden wir uns lieber ein, dass es ausreicht, dass wir es alle irgendwie gut meinen, und dass es deshalb etwa strukturellen oder institutionellen Rassismus gar nicht geben kann.
So lange wir, ob Richter:innen oder nicht, nicht ernsthaft versuchen, uns mit unseren unbewussten Vorurteilen auseinanderzusetzen, dagegen anzukĂ€mpfen und diese Vorurteile abzulegen, werden wir niemals neutral sein. Denn NeutralitĂ€t ist eine Aufgabe: das Streben danach, der RealitĂ€t möglichst nahe zu kommen. Es ist das BemĂŒhen darum, wenn schon nicht alle, dann zumindest möglichst viele verschiedene Interessen zugleich wahrzunehmen und zu verstehen. NeutralitĂ€t fĂ€llt einem nicht vor die FĂŒĂe, sondern man muss sich aktiv darum bemĂŒhen, nicht durch Wegschauen, sondern durch Hinschauen, nicht durch Schweigen, sondern durch Nachfragen.
Status quo: NormalitÀt statt NeutralitÀt
Aber wir Richter:innen stehen unter Druck. Wer weiĂ, wie lange es noch dauert, bis autoritĂ€re Populist:innen an die Macht kommen und uns ins Visier nehmen? Denen dĂŒrfen wir keine AngriffsflĂ€che bieten. Aus Angst, durch unser Verhalten den âbösen Scheinâ fehlender NeutralitĂ€t zu erwecken, verhalten wir uns lieber gar nicht. Wir disziplinieren uns selbst und andere, wir schlagen herausstehende NĂ€gel ein, wir wollen um jeden Preis unauffĂ€llig sein und in der Masse verschwinden. Wir veröffentlichen unsere Entscheidungen nicht, wir sprechen ungern mit der Presse â und wenn, dann in hölzerner Juristensprache, die keiner versteht. Eine einzige Fortbildung zu Antirassismus alle zehn Jahre ist fĂŒr uns völlig ausreichend und die einzigen Tagungen, die wir besuchen, sind Richtertagungen, auf denen wir ausschlieĂlich andere Richter:innen treffen, die genauso angepasst sind wie wir.
Wir gehen nicht auf Demonstrationen, nicht auf politische Veranstaltungen, nutzen Social Media lieber nur anonym, wir tragen keine Buttons und kleben keine Sticker auf unsere Laptops. Unser Pony ist nicht zu kurz, unsere Haare sind nicht zu lang und bunt sind sie erst recht nicht, und in unserer Freizeit beschĂ€ftigen wir uns mit Reiten, Rennradfahren und Yoga. Wenn irgendetwas potenziell Politisches oder Polarisierendes passiert, dann warten wir erstmal ab, in welche Richtung der Wind sich dreht, damit wir am Ende behaupten können, dass wir das auch schon immer so gesehen haben. Wir Ă€uĂern uns auch nicht öffentlich und sprechen ĂŒber unsere Meinung und unsere Wertvorstellungen, denn wie die sind, ist ja sowieso klar: normal eben.
Unser Image, der schöne Schein der NeutralitĂ€t, ist uns wichtiger als die NeutralitĂ€t selbst. Nur so ist es zu erklĂ€ren, dass wir uns stĂ€ndig aufhĂ€ngen an Richterinnen mit Kopftuch, weil man ihnen ja ansieht, dass sie nicht normal, Ă€h, neutral sind. Uns sieht man nichts an, und deshalb kann uns auch nichts passieren. Dass das unserer Transparenz nicht dienlich ist, dass Gerichte damit ElfenbeintĂŒrme und Black Boxes bleiben, mĂŒssen wir in Kauf nehmen. Das Wichtigste ist, dass wir nicht von unserem Sockel stĂŒrzen, dass die Menschen nicht die Ehrfurcht vor uns verlieren.
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Das Justiz-Projekt: Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt
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Vertrauen statt Ehrfurcht
Doch was die Justiz viel dringender braucht als Ehrfurcht, das ist Vertrauen. Unsere Arbeit und unsere Entscheidungen können keinen Rechtsfrieden schaffen, wenn Menschen uns nicht vertrauen. DafĂŒr braucht es mehr als Digitalisierung und kĂŒrzere Verfahrenslaufzeiten. Menschen bauen Vertrauen auf, wenn sie sich gesehen und gehört fĂŒhlen, wenn man sie ernst nimmt. Sie verlieren Vertrauen, wenn man sie ignoriert, missachtet und rĂŒde abfertigt. Diese Erfahrung ist, positiv oder negativ, besonders mĂ€chtig, wenn man sie selbst macht. Sie beeinflusst unser Vertrauen aber auch dann, wenn nahestehende Menschen sie machen oder Personen aus der Community, der man sich zugehörig oder verbunden fĂŒhlt.
Justitia sollte nicht blind sein. Eine Augenbinde zu tragen kann sie sich nicht mehr erlauben in Zeiten, in denen Demokratie und Rechtsstaat bröckeln. Justitia muss wachsam sein, ihren Blick schĂ€rfen und ihre Augen ĂŒberall haben. Sie darf niemanden ĂŒbersehen, weder Menschen, die ihren Schutz brauchen, noch KrĂ€fte, die versuchen, sie zu missbrauchen und letztlich zu delegitimieren.
Die Justiz muss sich öffnen
Warum veröffentlichen wir nicht jedes unserer Urteile? Und nicht nur auf Bezahlplattformen wie juris oder beck-online, sondern so, dass alle sie jederzeit ĂŒber die Google-Suche finden können. Dann könnte zwar auffallen, dass wir sonst nur die paar wenigen Urteile veröffentlichen, die wir besonders groĂartig finden, weil eben nicht alle so groĂartig sind, aber hey. Wir sind Menschen.
Warum erklĂ€ren wir unsere Urteile nicht? Warum sind wir so besessen davon, dass unsere Urteile âfĂŒr sich selbst sprechenâ mĂŒssen? Urteile sprechen nicht, genauso wenig wie Normen. Ein Urteil, das wir nicht so erklĂ€ren können, dass es jeder versteht (wenn auch nicht gutheiĂt), ist vielleicht auch einfach kein ĂŒberzeugendes Urteil.
Warum lassen wir junge Proberichter:innen nicht einfach mal machen? Die haben schon sieben, acht Jahre Studium und Referendariat mit GĂ€ngelei und EinschĂŒchterung ĂŒber sich ergehen lassen mĂŒssen. Irgendwann reicht es auch mal damit. Dann haben die eben komische Ideen. Dann haben wir das eben ânoch nie so gemachtâ. Dann ist das eben das erste Mal.
Warum informieren wir die Ăffentlichkeit nicht darĂŒber, welche Sitzungen wir planen? Es ist doch einigermaĂen absurd, dass wir zwar penibel darauf achten, bloĂ nicht noch kurzfristig den Sitzungssaal zu wechseln, weil hypothetisch ja jemand zuhören wollen könnte â es uns aber kein bisschen stört, dass faktisch nie jemand zuhört, weil niemand weiĂ, was bei uns stattfindet.
Warum diese Angst vor Gerichten auf Social Media? Warum dieser Zwang, immer wahnsinnig steif und seriös zu erscheinen? Wir sind keine Juramaschinen. Wir können kompetent und gleichzeitig menschlich, vielleicht sogar witzig sein.
Warum laden wir die Menschen nicht in unsere Gerichte ein? Wir könnten die spannendsten Entscheidungen des Monats vorstellen und den Leuten die Gelegenheit geben, sich dazu zu Ă€uĂern. Und wir könnten uns das einfach mal anhören und darĂŒber nachdenken.
Warum sind wir nicht mutig?
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Editorâs Pick
von JASPER NEBEL
âFirst, I got myself born.â Mit diesem ersten Satz macht Barbara Kingsolver in ihrem Roman âDemon Copperheadâ von Anfang an klar, dass Damon (wie der Protagonist eigentlich heiĂt) schon frĂŒh im Leben viel Verantwortung ĂŒbernehmen muss â zu viel. Der Roman liefert ErklĂ€rungsansĂ€tze fĂŒr die Wahl Donald Trumps und ist damit die klĂŒgere Alternative fĂŒr jene, die â wie ich â aus Ă€hnlichem Erkenntnisinteresse gerne zu âHillbilly Elegyâ von J. D. Vance greifen wĂŒrden, aber ungern Texte von AutoritĂ€ren lesen wollen.
Kingsolver hat es mit ihrer eindringlichen ErzĂ€hlweise geschafft, Damons Welt fĂŒr mich unmittelbar greifbar werden zu lassen: Er kĂŒmmert sich lange um seine alkoholkranke Mutter, die immer wieder am Entzug scheitert, bevor er als Jugendlicher in einer Welt aus ausbeuterischen Pflegeeltern und einem ĂŒberforderten Sozialsystem seinen Weg finden muss. Kingsolver nimmt sich spĂŒrbar Zeit fĂŒr diese Lebensgeschichte, ohne die Leser*innen ĂŒber die AbgrĂŒnde des âHillbilly way of lifeâ belehren zu wollen. ZunĂ€chst wiegt sie uns in Sicherheit, bis sie etwas in Damons Leben treten lĂ€sst, das zunĂ€chst unschuldig wirkt â und sein Leben, wie das so vieler US-Amerikaner*innen, grundlegend verĂ€ndern wird: OxyContin.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Wie CAROLIN DĂRR so bestechend klar beschrieben hat, geht es bei NeutralitĂ€t um Vertrauen: Staatliche Institutionen und Bedienstete sollen sich so verhalten, dass wir ihnen vertrauen können. Und weil Vertrauen etwas Persönliches ist (bei manchen erzeugen pinke Haare Vertrauen, bei das Gegenteil), einigt man sich auf einen Habitus, der in etwa dem grauen Behördenteppichboden entspricht: das, worauf sich alle glauben einigen zu können, was nicht stört, nicht auffĂ€llt, was unbesehen einstauben kann (weshalb man eher ungerne nĂ€her hinsieht).
ADAM BODNAR und LAURENT PECH (EN) scheuen die Inspektion nicht und schauen sich die Venedig-Kommission genauer an. Die Kommission soll rechtsstaatliche Standards in Europa bewahren und wird dabei immer einflussreicher. Doch die Autoren beobachten, dass rechtsstaatliche Standards selbst nicht eingehalten werden, wenn es um die Wahl ihrer Mitglieder geht.
In Berlin wird der grĂŒne Teppichboden etwas grĂ€ulicher. Im vergangenen Jahr wurde BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen vorgeworfen, in Berlin einen Wahlkreis zu ihren Gunsten zugeschnitten zu haben. Obwohl Gerrymandering hierzulande noch die Ausnahme ist, sollten die rechtlichen MaĂstĂ€be nachgeschĂ€rft werden, so FABIAN BUNSCHUH (DE).
Als neutral wird uns auch KI verkauft: alles ganz objektive Daten (natĂŒrlich), Einsen und Nullen, nur so komplex zusammengeschaltet, dass man sie von auĂen leider nicht mehr durchschauen kann â eine Black Box in der Hand privater Unternehmen, auf ServerwĂŒsten irgendwo in Northern Virginia. Nun will die US-Behörde ICE Ad-Tech- und Big-Data-Tools privater Unternehmen nutzen, surprise surprise. Und so wird personalisierte Werbung, ehe wir uns versehen, zu staatlicher Verfolgung. Das ist brandgefĂ€hrlich, meinen RAINER MĂHLHOFF und HANNAH RUSCHEMEIER (DE) und fordern zumindest eine klare Zweckbindung.
Dass sich ICE rechtsstaatlich zĂ€hmen lassen, ist unwahrscheinlich. Es ist hinlĂ€nglich bekannt, wie sich die Trump-Regierung zum Recht verhĂ€lt â auch weil sich Trump selbst stĂ€ndig dazu bekennt: âI donât need international lawâ  ist nur eines seiner entsprechenden bonmots. HELMUT PHILIPP AUST, CLAUS KREĂ und HEIKE KRIEGER (EN) beschreiben, wie die US-Regierung das Völkerrecht untergrĂ€bt â und was das fĂŒr die globale Rechtsordnung bedeutet. Ă
Das jĂŒngste Beispiel: Nachdem militĂ€rische Optionen offenbar vom Tisch sind, diskutieren die NATO und die USA nun die Errichtung souverĂ€ner US-Basen in Grönland. Keine gute Idee, meinen  MARKUS GEHRING und NASIA HADJIGEORGIOU (EN) â denn mit dem Völkerrecht lieĂen sich solche Enklaven nicht vereinbaren.
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Kritik und Reform des Jurastudiums
Christopher Paskowski & Sophie FrĂŒchtenicht (Hrsg.)
Die Rechtswissenschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen, von den Gefahren durch den autoritĂ€ren Populismus bis zur Klimakrise. Dieser Sammelband macht marginalisierte Perspektiven sichtbar, öffnet die Diskussion fĂŒr interdisziplinĂ€re AnsĂ€tze und bietet neben kleinen, âtechnischenâ ĂnderungsvorschlĂ€gen auch ganzheitlichen Perspektiven Raum.
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Auf völkerrechtlich unsicherem Grund befindet sich auch die EU. Der neue Entwurf der RĂŒckfĂŒhrungsverordnung sieht sogenannte RĂŒckfĂŒhrungszentren vor und soll den RĂŒckfĂŒhrungsprozess beschleunigen. Doch dies wĂŒrde Menschenrechtsstandards schwĂ€chen und verzweifelte Menschen bestrafen, warnt BERND PARUSEL (EN).
Auch RumĂ€nien bestraft verzweifelte Menschen. Einer Person droht dort nun wegen Besitzes geringer Mengen Drogen zum Eigengebrauch eine Mindeststrafe von sieben Jahren. Ein niederlĂ€ndisches Gericht lehnt deshalb seine Auslieferung nach RumĂ€nien ab, der Fall âTaguâ liegt nun beim EuGH. EMILIA SANDRI (EN) analysiert die Stellungnahme des Generalanwalts, in der Richard de la Tour eine neue Rolle fĂŒr den Zwei-Stufen-Test der strafrechtlichen Zusammenarbeit vorschlĂ€gt.
Im benachbarten Bulgarien ist der Generalstaatsanwalt seit 2023 im Amt, obwohl sein Mandat abgelaufen ist â und trotz einer Intervention des Obersten Gerichtshofs. FĂŒr ADELA KATCHAOUNOVA (EN) ist der Fall ein Weckruf, Klagerechte und Rechtsstaatsschutz neu zu denken.
Neu denken sollte auch der EuGH, finden KATARZYNA SZEPELAK und MACIEJ KUĆAK (EN): Der Gerichtshof hindert Nichtregierungsorganisationen daran, Klagen im öffentlichen Interesse einzureichen. Doch die VertrĂ€ge erlauben auch eine andere Auslegung, so die Autor*innen.
Deutlicher umkĂ€mpfter ist die Klagebefugnis von anderen, eher ungewöhnlichen Organisationen. Kleines RĂ€tsel: Schwarz-gelb, aber Amnesty ist es nicht? Es geht um â Bienen! Ende 2025 erkannte eine peruanische Gemeinde stachellose Bienen rechtliche AnsprĂŒche zu. EVA BERNET KEMPERS (EN) zeigt daran, warum Rechte der Natur in der Praxis auf ganz andere Weise Anerkennung finden, als es sich rechtswissenschaftliche Theorien bislang vorstellen.
Und schlieĂlich haben wir diese Woche ein neues Symposium gestartet. âReflexive Globalisation and the Lawâ macht die Forschung des gleichnamigen Centre for Advanced Studies der Humboldt-UniversitĂ€t zu Berlin zugĂ€nglich. Ausgangspunkt ist die These, dass die Globalisierung von Recht und Rechtsdiskurs in eine reflexive Phase eingetreten ist, die sich durch einen dynamischen, multidirektionalen und kritischen Wissensaustausch auszeichnet. PHILIPP DANN und FLORIAN JEĂBERGER (EN) fĂŒhren in das Symposium ein, nĂ€chste Woche geht es weiter.
Bis dahin wĂŒnschen wir Ihnen ein schönes Wochenende: Tönen Sie sich die Haare, saugen Sie Staub, oder sĂ€en Sie ein paar Bienenretter aus.
*
Das warâs fĂŒr diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
Â
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