NachrichtenBearbeiten
https://odysee.com/@ovalmedia:d/mwgfd-impf-symposium:9
https://totalityofevidence.com/dr-david-martin/
| | Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der CoronaâP(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen âVerbrechen gegen die Menschlichkeitâ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! â UPDATE |
Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)
Transition NewsBearbeitenFeed Titel: Homepage - Transition News FĂŒhrt der Iran einen gerechten Krieg?
FĂŒhrt der Iran einen gerechten Krieg? Die westliche Kritik an Irans KriegsfĂŒhrung ist scheinheilig. Der Iran wendet nur die Methoden, die die USA und Israel wĂ€hrend Jahrzehnten gegen den Iran eingeâŠ
Ungarns Wahl: Festung OrbĂĄn gegen Modell Magyar
![]() Vor dem Wahlsonntag am 12. April 2026 steht das seit 2010 regierende BĂŒndnis aus Fidesz und KDNP unter MinisterprĂ€sident Viktor OrbĂĄn vor einer (âŠ) RFK Jr. startet eigenen Podcast
Der US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. wird einen Podcast mit dem Titel «The Secretary Kennedy Podcast» starten. Wie Kennedy in einem (âŠ)
Online-Konferenz CSmedicus: Diagnostik und Therapie bei Post-COVID, Post-Vac und mRNA-Impfnebenwirkungen
Am 17. April lĂ€dt CSmedicus, das Verbundnetzwerk von Wissenschaftlern und Ărzten, wieder zu einer kostenfreien Online-Konferenz ein. Von 18:30 bis (âŠ)
Befunde aus Norwegen, Tschechien und Australien zu SchÀden durch COVID-«Impfstoffe»
KĂŒrzlich wurde eine von Experten begutachtete Studie an norwegischen Jugendlichen (Larsen et al.) veröffentlicht, die aufgezeigt hat, dass (âŠ)
| Peter MayerBearbeitenFeed Titel: tkp.at â Der Blog fĂŒr Science & Politik KernstĂŒcke der neuen WHO VertrĂ€ge bringen Verlust der nationalen SouverĂ€nitĂ€t der Mitgliedsstaaten
![]() Bekanntlich sollen bis Ende Mai Ănderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen werden, die der WHO eine massive Ausweitung ihrer völkerrechtlich verbindlichen Vollmachten bringen sollen. [âŠ] Hardware-Schwachstelle in Apples M-Chips ermöglicht VerschlĂŒsselung zu knacken
![]() Apple-Computer unterscheiden sich seit langem von Windows-PCs dadurch, dass sie schwieriger zu hacken sind. Das ist ein Grund, warum einige sicherheitsbewusste Computer- und Smartphone-Nutzer [âŠ] 25 Jahre weniger Lebenserwartung fĂŒr "vollstĂ€ndig" Geimpfte
![]() Eine beunruhigende Studie hat ergeben, dass Menschen, die mit mRNA-Injektionen âvollstĂ€ndigâ gegen Covid geimpft wurden, mit einem Verlust von bis zu 25 Jahren ihrer [âŠ] OstermĂ€rsche und Warnungen vor dem Frieden
![]() Ostern ist auch die Zeit der pazifistischen und antimilitaristischen OstermĂ€rsche. Grund genug, um davor zu warnen. Tod nach Covid-Spritze: Ărzte im Visier der Justiz
![]() In Italien stehen fĂŒnf Ărzte nach dem Tod einer jungen Frau aufgrund der âImpfungâ vor einer Anklage. |
NZZBearbeiten
Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ
SERIE - Gesund altern: wie sich das Herz verÀndert und welche Check-ups sinnvoll sind
SERIE - Die UrsprĂŒnge der kĂŒnstlichen Intelligenz: So lernten die Maschinen das Lernen
Quantensprung-Newsletter: Hier abonnieren und keine neue Ausgabe mehr verpassen - jeden Freitag in Ihrem Postfach
Die Alzheimerdemenz hat mehr Ursachen als gedacht â genau das könnte Anlass zur Hoffnung sein
SERIE - Strahlendes Pulver und elektrisierte Luft: So entdeckte Marie Curie die Kraft der RadioaktivitÀt
VerfassungsblogBearbeiten
Feed Titel: Verfassungsblog
Contra la violencia machista
Die Deepfake-Pornos von Collien Fernandes, die mutmaĂlich ihr eigener (Ex-)Ehemann angefertigt und verbreitet hat, haben die Debatte ĂŒber eine VerschĂ€rfung des deutschen Strafrechts neu entfacht. Auch das Thema hĂ€usliche und partnerschaftliche Gewalt ist wieder stĂ€rker in den Fokus gerĂŒckt â nicht zuletzt durch die (falsche) Behauptung von Bundeskanzler Merz, ein erheblicher Teil dieser Gewalt gegen Frauen gehe von Zuwanderern aus.
In der Diskussion um wirksameren Gewaltschutz gilt Spanien vielen als Vorbild. Dort hat auch Fernandes Anzeige erstattet, weil ihr (Ex-)Ehemann dort seinen Hauptwohnsitz hat und sie sich besseren Schutz versprach â Deutschland hingegen sei ein âTĂ€terparadiesâ. Dabei hatte gerade Spanien lange den Ruf, ein erzkonservatives Macho-Land zu sein. Heute allerdings wird es als Vorreiter fĂŒr Feminismus und Gleichstellung gefeiert. Was also macht Spanien anders und was kann Deutschland lernen?
Ana Orantesâ Tod als Wendepunkt
Auslöser dieser Wende ist eine Tragödie. Im Jahr 1997 erzĂ€hlte die Spanierin Ana Orantes in einem TV-Interview von der massiven psychischen und physischen Gewalt, der sie und ihre Kinder ĂŒber 40 Ehejahre durch ihren Ex-Mann ausgesetzt waren. Obwohl Orantes mehrfach zur Polizei ging und sich scheiden lieĂ, sobald dies rechtlich möglich war, blieb ihr Hilfe verwehrt. Zu diesem Zeitpunkt existierten weder in Spanien noch irgendwo sonst in Europa Schutzgesetze gegen hĂ€usliche Gewalt.
Wenige Tage nach dem Interview zĂŒndete Orantesâ Ex-Mann sie bei lebendigem Leib an. Ihr Tod schockierte die spanische Gesellschaft und rĂŒckte hĂ€usliche Gewalt gegen Frauen als strukturelles Problem ins öffentliche Bewusstsein. In der Folge forderten FrauenverbĂ€nde und Demonstrant:innen die Parteien auf, hĂ€usliche Gewalt endlich zu bekĂ€mpfen. Auf Vorschlag der rechtskonservativen Partido Popular reformierte der spanische Gesetzgeber das Strafgesetzbuch (CĂłdigo Penal â CP). Zwar kennt das spanische ebenso wie das deutsche Strafgesetzbuch keinen eigenstĂ€ndigen Straftatbestand des Femi(ni)zids â also die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist â, doch erfasst Art. 153 CP nun ausdrĂŒcklich physische und psychische Gewalt gegen Frauen im hĂ€uslichen Kontext.
Das spanische Gendergewaltschutzgesetz
Wichtiger noch war die EinfĂŒhrung des Gendergewaltschutzgesetzes als erstes Projekt der sozialistischen Regierung unter PrĂ€sident Zapatero im Jahr 2004. Mit der einstimmig verabschiedeten Ley OrgĂĄnica 1/2004 de Medidas de ProtecciĂłn Integral contra la Violencia de GĂ©nero (Gesetz ĂŒber umfassende SchutzmaĂnahmen gegen genderspezifische Gewalt â LIVG) entstand ein spanisches Pioniergesetz, das vielen LĂ€ndern als Vorbild diente.
Das Erfolgskonzept ergibt sich schon aus dem Titel: ein umfassendes Gesamtgesetz zum Schutze vor genderspezifischer Gewalt. Es wirkt in nahezu alle Bereiche, vom Arbeits- und Sozialrecht ins Beamtenrecht, ins Zivil- und Strafrecht sowie in die jeweiligen Prozessordnungen. Zugleich stellt das Gesetz in seiner BegrĂŒndung klar, dass es nicht geschlechtsneutral hĂ€usliche Gewalt adressiert, sondern explizit und gezielt Gewalt von MĂ€nnern gegen ihre (Ex)-Partnerinnen bekĂ€mpfen will. Der spanische Gesetzgeber erkannte damit an, dass die gröĂte Gefahr fĂŒr eine Frau (und deren Kinder) oft der Mann ist, mit dem sie Bett und Tisch teilt â egal, ob mit oder ohne Eheschein.
Sensibilisierung, Bildung, PrÀvention
Das Gesetz beschrĂ€nkt sich nicht nur auf die Bestrafung von TĂ€tern. Es zielt vor allem darauf, Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich sichtbar zu machen und prĂ€ventiv zu verhindern. Entsprechend setzt das LIVG frĂŒh an: bei Sozialisation und Bildung.
In jeder Bildungsstufe â vom Kindergarten bis zur UniversitĂ€t â sind Institutionen verpflichtet, auf die Gleichstellung und den Respekt zwischen den Geschlechtern hinzuarbeiten. Bereits Kindergartenkinder sollen Methoden zur friedlichen KonfliktbewĂ€ltigung (Art. 4, Nr. 2 LIVG) lernen. Verschiedene andere MaĂnahmen, wie ein Verbot von frauendiskriminierender und demĂŒtigender Werbung (Art. 10 LIVG), sollen dafĂŒr sorgen, dass Frauenhass bereits im Kern erstickt wird. Es richtet sich ausdrĂŒcklich gegen die Vorstellung, Frauen seien âMenschen zweiter Klasseâ. Der Staat versteht GewaltprĂ€vention damit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Prozessrechtliche Ănderungen
Auch in rechtlicher Sicht geht das LIVG neue Wege. Es schafft erstinstanzliche Gerichte (Art. 43 ff. LIVG) und Staatsanwaltschaften fĂŒr Gewalt gegen Frauen (Art. 70 ff. LIVG). Diese spezialgerichtlichen Juzgados de Violencia sobre la Mujer sind in ihrer Form einzigartig: Sie sind zwar auf strafrechtlicher Ebene verankert, verfĂŒgen aber zugleich ĂŒber zahlreiche zivilrechtliche Kompetenzen, die im Rahmen von Gewaltdelikten zu Lasten von Frauen besonders relevant sind, etwa im Bereich Sorgerecht, Scheidung und EntschĂ€digung.
So kann sich eine betroffene Frau also im Strafprozess auch von ihrem Angreifer scheiden lassen. Diese BĂŒndelung verhindert parallele Verfahren und entlastet die Betroffenen erheblich. In Deutschland hingegen wirkt die Fragmentierung der ZustĂ€ndigkeiten in Straf-, Familien- und Zivilgerichten ĂŒberfordernd und kann im schlimmsten Fall abschreckend sein.
Materiell-rechtliche GewÀhrleistungen
Besonders deutlich zeigt sich der Unterschied zwischen Deutschland und Spanien in materiell-rechtlicher Hinsicht. Das LIVG garantiert Betroffenen umfassende Rechte: Zugang zu Informationen, kostenlose rechtliche Beratung, psychosoziale und medizinische Betreuung, finanzielle UnterstĂŒtzung und Wiedergutmachung.
Entscheidend ist der verbindliche Anspruchscharakter. Hilfe hĂ€ngt nicht von verfĂŒgbaren KapazitĂ€ten oder ZufĂ€llen ab, sondern besteht als einklagbares Recht. WĂ€hrend FrauenhĂ€user in Deutschland regelmĂ€Ăig ĂŒberlastet sind und AufnahmeplĂ€tze fehlen, verpflichtet das LIVG den Staat, ausreichende KapazitĂ€ten bereitzustellen. Es verlangt zudem, besondere Belastungen wie familiĂ€re Verpflichtungen, Behinderungen oder fehlende Sprachkenntnisse zu berĂŒcksichtigen und den Betroffenen Zugang zu Hilfen aktiv zu ermöglichen.
Dieser Schutzanspruch endet aber nicht im Privaten, sondern erfasst auch das Arbeitsleben von Frauen: Arbeitnehmerinnen und Beamtinnen können ihre Arbeitszeit reduzieren oder anpassen. VerspĂ€tungen und Abwesenheiten aufgrund ihrer spezifischen Situation gelten als entschuldigt. Der Zugang zu UnterstĂŒtzung ist niedrigschwellig organisiert: Ăber die kostenlose Hotline 016 können Betroffene rund um die Uhr in 51 Sprachen Hilfe suchen. Diese Nummer erscheint nicht auf Telefonabrechnungen und schĂŒtzt so vor Entdeckung.
Das LIVG wurde seit seiner EinfĂŒhrung bereits mehrfach reformiert, insbesondere zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Inzwischen sind auch betroffene Kinder sowie weitere Formen der Gewalt (z. B. Sklaverei im Zusammenhang mit Menschenhandel, GenitalverstĂŒmmelung, Zwangsheirat) vom LIVG erfasst.
Das spanische Modell zur VerhĂŒtung von Femiziden
ErgĂ€nzende Regelungen finden sich auĂerhalb des LIVG. Wie das deutsche Gewaltschutzgesetz kennt auch das spanische Recht diverse MaĂnahmen zur PrĂ€vention, wie das AnnĂ€herungsverbot, das im Falle partnerschaftlicher Gewalt zwingend anzuordnen ist. Gerichte können zudem elektronische ĂberwachungsmaĂnahmen verhĂ€ngen (Art. 48 Abs. 4 CP).
Das entscheidende Instrument hierzu ist die elektronische FuĂfessel (pulsera antimaltrato). Anders als in Deutschland trĂ€gt nicht nur der GefĂ€hrder ein solches GerĂ€t: Auch die betroffene Frau erhĂ€lt einen GPS-EmpfĂ€nger. NĂ€hert sich der TĂ€ter ĂŒber die festgelegte Distanz hinaus, werden sowohl die Polizei als auch die Betroffene direkt gewarnt â unabhĂ€ngig davon, wo sich die Frau aufhĂ€lt. In Deutschland beschrĂ€nkt sich die Ăberwachung meist auf starre Verbotszonen wie den Wohn- oder Arbeitsort. Sobald das Opfer diesen Bereich verlĂ€sst, bleibt es schutzlos etwa gegenĂŒber âZufallsbegegnungenâ.
Seit der EinfĂŒhrung der pulsera antimaltrato im Jahr 2009 wurde in rund 13.000 HochrisikofĂ€llen keine der ĂŒberwachten Frauen ermordet. Vergleichbare Zahlen existieren fĂŒr Deutschland nicht. Sie wĂ€ren aber ohnehin wenig aussagekrĂ€ftig, denn diese MaĂnahme kommt bislang selten zum Einsatz. Im Jahr 2025 trugen lediglich 129 verurteilte SexualstraftĂ€ter eine FuĂfessel, obwohl etwa 1.400 rĂŒckfĂ€llige SexualstraftĂ€ter erfasst wurden. Immerhin legte die Bundesregierung im Februar 2026 einen Gesetzesentwurf zur EinfĂŒhrung der âspanischen FuĂfesselâ vor (BT-Drs. 21/4082).
So ĂŒberzeugend der opferzentrierte Ansatz des LIVG ist, bleibt eine Leerstelle: Das Gesetz erfasst nicht alle Formen partnerschaftlicher Gewalt. Menschen in homosexuellen Partnerschaften und Trans-Personen sind zwar in vergleichbarem oder höherem MaĂe betroffen, erhalten aber durch keinen gleichwertigen Zugang zu SchutzmaĂnahmen. Hier formuliert der deutsche Gesetzesentwurf zur Ănderung des Gewaltschutzgesetzes neutraler.
VerstoĂ gegen den Gleichheitsgrundsatz?
Bald nach Inkrafttreten des LIVG kritisierten vor allem (oft mĂ€nnlich geprĂ€gte) Kreise aus Justiz und Politik die Regelungen als diskriminierend. Kritiker:innen bewerteten insbesondere die SchĂ€rfungen diverser StraftatbestĂ€nde, die greifen, wenn ein Mann TĂ€ter und seine weibliche (Ex-)Partnerin das Opfer ist, als VerstoĂ gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz (Art. 14 der spanischen Verfassung). So erhöht sich etwa der Strafrahmen fĂŒr eine einfache Körperverletzung von drei Monaten bis drei Jahren (Art. 147 Abs. 1 CP) auf zwei bis fĂŒnf Jahre (Art. 148 Nr. 4 CP, eingefĂŒhrt durch Art. 36 des LIVG). Andersherum gilt das nicht.
Das spanische Verfassungsgericht erklĂ€rte diese Differenzierung im Jahr 2008 jedoch fĂŒr verfassungsgemĂ€Ă. Es begrĂŒndete dies mit der spezifischen strukturellen Gewaltkonstellation: Die Tat ziele auf die Herabsetzung der Frau als gleichberechtigtes Subjekt und beeintrĂ€chtige ihre Sicherheit sowie die tatsĂ€chliche AusĂŒbung ihrer Grundrechte (STC 59/2008, Fundamentos Juridicos, Rn. 9).
Spanien als Vorbild
Das LIVG markiert einen zentralen Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen in Spanien. Entscheidend sind dabei weniger verschĂ€rfte Strafdrohungen als der integrierte, prĂ€ventive und opferzentrierte Ansatz. Das zeigt sich auch empirisch: WĂ€hrend in Deutschland 0,89 Frauen pro 100.000 Einwohner:innen durch ihren (Ex-)Partner getötet werden, liegt die Quote in Spanien bei 0,45. Ăhnliche Gesetze, wie in Brasilien das Lei da Maria da Penha, haben nachweislich vergleichbare Effekte erzielt.
Wirksamer Schutz erfordert daher mehr als eine Ausweitung des Strafrechts. Er setzt voraus, dass Betroffene niedrigschwelligen Zugang zu UnterstĂŒtzung erhalten und dass die Gesellschaft als solche Verantwortung fĂŒr die Gleichstellung und den Schutz von Frauen ĂŒbernimmt. Spanien hat mit der parteiĂŒbergreifenden, einstimmigen Verabschiedung des LIVG ein deutliches Signal gesetzt: Gewalt gegen Frauen, getarnt als leichtfĂŒĂige Macho-Kultur, duldet der Staat nicht.
Diese Unterschiede spiegeln sich auch in der juristischen Ausbildung. Ronen Steinke wies kĂŒrzlich darauf hin, dass sich das deutsche Examen ohne Kenntnisse des Sexualstrafrechts bestehen lĂ€sst, wĂ€hrend Spezialmaterien wie die forderungsentkleidete Hypothek zum Pflichtstoff gehören. In Spanien (ebenso wie in Brasilien) zĂ€hlt das Sexualstrafrecht dagegen zum Kernbereich der Ausbildung. In Deutschland wird der Stoff mit Verweis auf eine mögliche Retraumatisierung nicht unterrichtet. Doch mĂŒsste das nicht auch fĂŒr andere krasse FĂ€lle, die im Studium bearbeitet werden, gelten? Wie Eva Maria Bredler darlegt, erhöht dieser blinde Fleck die Gefahr sexistischer Rechtsauslegung und -anwendung. Viele Richter:innen erkennen Femi(ni)zide nicht als solche, weil ihnen einfach das Wissen ĂŒber Dynamiken geschlechtsspezifischer Gewalt fehlt.
Das zeigt sich ganz besonders deutlich beim Umgang mit Vergewaltigungsdelikten. VerfĂ€llt das Opfer in eine Schockstarre, wird unter dem âNein heiĂt Neinâ-Grundsatz im deutschen Recht regelmĂ€Ăig kein entgegenstehender Wille erkannt â und eine Strafbarkeit verneint. Auch hier geht Spanien weiter und hat â im Einklang mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention â mit dem Solo sĂ es sĂ-Gesetz das Prinzip âNur Ja heiĂt Jaâ zum Schutz der sexuellen Freiheit verankert.
Auch jenseits des Gewaltschutzes verfolgt Spanien Gleichstellung konsequent. Gleichheits- und ParitĂ€tsgesetze haben dafĂŒr gesorgt, den Gender Pay Gap auf 9% zu senken (Deutschland: 18%) und den Frauenanteil im Parlament auf 44% (Deutschland: 32,4%) zu erhöhen.
NatĂŒrlich ist auch in Spanien nicht alles rosarot: HĂ€usliche Gewalt und auch Femi(ni)zide geschehen weiterhin und insbesondere fĂŒr Trans-Personen bestehen SchutzlĂŒcken. Dennoch setzt das LIVG MaĂstĂ€be: Es behandelt Gewalt gegen Frauen als strukturelle Herausforderung. Um Opfern schnelle und unbĂŒrokratische Hilfe zu ermöglichen, organisiert es den Gewaltschutz entsprechend umfassend.
In Deutschland dagegen bleibt der Gewaltschutz vielfach zersplittert. Unterschiedliche ZustĂ€ndigkeiten, unklare Verfahren und fehlende Sensibilisierung bei Behörden und Gerichten erschweren den Zugang zu Hilfe. FĂŒr viele Frauen kommt sie zu spĂ€t â 328 von ihnen wurden allein 2024 getötet. Was fehlt, ist nicht nur ein Gesetz wie das LIVG, sondern die spanische Entschlossenheit, Gewalt gegen Frauen politisch konsequent zu bekĂ€mpfen.
The post Contra la violencia machista appeared first on Verfassungsblog.





