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<[Ob Betroffenen dieser Vorwurf tatsächlich gemacht werden kann/soll, ist durchaus problematisch. Man müsste sich in diesem Kontext die Frage stellen, warum einerseits dieser Straftatbestand entstanden ist und andererseits welcher Zweck er verfolgt. Fest steht, dass Anklage erst erhoben werden darf, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint. Die vorgeworfene Tat muss also für die Staatsanwaltschaft nach dem Stand der Ermittlungen beweisbar sein. Genau das ist die Schwierigkeit in diesen Fallkonstellationen: die Nachweisbarkeit, dass der/die Patient*in zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse angestiftet haben soll. Zur Verwirklichung einer Anstiftung benötigt man nicht nur den Vorsatz bezüglich der Tat, zu der man anstiftet, sondern eben auch das Verständnis, dass man bei der vermeintlichen Tathandlung den anderen oder die andere zu seiner/ihrer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat, hier also das Ausstellen des unrichtigen Zeugnisses bestimmt hat. ((https://www.anwalt.de/rechtstipps/ermittlungsverfahren-wegen-anstiftung-zur-ausstellung-eines-unrichtigen-gesundheitszeugnisses-203594.html anwalt.de))]>
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<[Ob Betroffenen dieser Vorwurf tatsächlich gemacht werden kann/soll, ist durchaus problematisch. Man müsste sich in diesem Kontext die Frage stellen, warum einerseits dieser Straftatbestand entstanden ist und andererseits welcher Zweck er verfolgt. Fest steht, dass Anklage erst erhoben werden darf, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint. Die vorgeworfene Tat muss also für die Staatsanwaltschaft nach dem Stand der Ermittlungen beweisbar sein. Genau das ist die Schwierigkeit in diesen Fallkonstellationen: die Nachweisbarkeit, dass der/die Patient*in zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse angestiftet haben soll. Zur Verwirklichung einer Anstiftung benötigt man nicht nur den Vorsatz bezüglich der Tat, zu der man anstiftet, sondern eben auch das Verständnis, dass man bei der vermeintlichen Tathandlung den anderen oder die andere zu seiner/ihrer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat, hier also das Ausstellen des unrichtigen Zeugnisses bestimmt hat. ((https://www.anwalt.de/rechtstipps/ermittlungsverfahren-wegen-anstiftung-zur-ausstellung-eines-unrichtigen-gesundheitszeugnisses-203594.html anwalt.de))]>
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8 |
* Änderung des §278StGb bis zum 24.11.2021 galt: https://lexetius.com/StGB/278,2 , jetze: https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html
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* Änderung des §278StGb bis zum 24.11.2021 galt: https://lexetius.com/StGB/278,2 , jetze: https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html
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