Versionsunterschiede von Wesen Und Inhalt Der Werteinheit / II




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484 484 Einkommensgebäude geschaffen und gebunden, nicht so dass bei **b**eiden
485 485 eine absolute Starrheit erreicht wäre, aber doch ein innerer Zusam-
486 486 menhang zu konstatieren ist.
487        Der Kreislauf der Wirtschaft würde bei uns in dem Pro-
488   blem gipfeln, die Einkommen, die das Sozialprodukt aufheben sollen,
  487      Der Kvvrvveislauf der Wirtschaft würde bei uns in dem Pro-
  488 blem gipfeln, die Evvivvnkommen, die das Sozialprodukt aufheben sollen,
489 489 so zu ordnen und so unter alle Einkommensempfänger zu verteilen,
490 490 das insgesamt nicht mehr nominelles Einkommens auf dem Markte er-
491 491 scheinen kann, als während der Produktion gleichnamige Einheiten
500 500
501 501      - 33 -
502 502
503   aller, aber auch alle Berufsgruppen teilen. In den Güterkalkulati-
504   onen finden wir die Substanz für alle Einkommen.
  503 aller, abe**r** auch alle Berufsgruppen teilen. Ivvnvv den Güterkalkulati-
  504 onen finden wir die Substanz für alle Evvivvnkommen.
505 505      In einem Schema wollen wir aufzeigen, wie wir uns die
506 506 Abwicklung vorstellen und werden zu diesem Behufe vier Arten
507 507 von Einkommen zu unterscheiden haben:
509 509 1.) Die an der Produktion und an der Zumarktebringung der Genuss-
510 510 güter unmittelbar Beteiligten, also die Produzenten, Händler, Zins-,
511 511 Renten- Gehalts- und Lohnempfänger. Sie stellen die primäre Haupt-
512   einkommensform dar und verkörpern das gesamte Einkommen der Gesell-
  512 einkommensform dar und verkörpern das gesamte Einkommen der **G**esell-
513 513 schaft. Alle weiteren Einkommen werden aus dieser Masse gespeist.
514 514
515 515 2.) Die an der Evvrvvschaffung des festen "volkswirtschaftlichen
519 519
520 520 3.) Die freien Berufe, wie Aerzte, Schriftsteller, Künstler usw., die
521 521 aus den freiwilligen Abgaben aller übrigen ihren Anteil geltend
522   machen können .
  522 machen können.
523 523
524 524 4.) Die Beamten im öffentlichen Dienst, die mittels Steuern jeg-
525 525 licher Art durch den Fiskus kaufkräftig werden.