Versionsunterschiede von Wesen Und Inhalt Der Werteinheit / IV




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Währung wirken müsste. Es ist nebensächlich, welchen Prozentsatz
der möglichkeiten unsere Fälle in sich schliessen. Die ersten
beiden Evvrvvwä[übertippt g]ungen scheinen sogar von wirklich
praktischer Bedeu-
tung. Nach immer grösseren Opfern für die Währungsbanken kommt
endlichh auch einmal der Punkt des Unvermögens, weiterhin mehr
Gold aufzunehmen. Schliessen sich in diesem Augenblicke nicht
weitere Länder der Goldwährung an und treten dabei mit neuem Be-
darfe auf, so sind die Goldwährungsstaaten gezwungen, die freie
Prägbarkeit aufzugeben, nachdem die Besitzer der Goldgruben in 
der ganzen vorhergehenden Zeit dynamischer Entwicklung infolge
der Förderung Monopolgewinne über den wirklichen Herstellungs-
wert hinaus vereinnahmen und inflationistisch das Preisniveau
beeinflussen konnten. Gegenüber einer so vermehrten und verbillig-
ten Goldpruduktion könnte der Staat und vor allem der führende
Wirtschaftsstaat in seiner Geldpolitik nicht untätig verharren,
denn in seiner vorgeschriebenen Prägepflicht wechselt er nicht
nur 1 kg ungeprägtes Gold in 1 kg geprägtes Gold um. er wechselt
nicht nur die Form, sondern er stempelt in einer gegebenen Form
das Gols zu seinem nominellen Gelde, das historisch verankert,
vor allem in einem anderen, höheren Goldwert verankert [sic]
Gemeinbesitz
aller menschlichen Handlung, ihrer gesamten Denk - und Rechenope-
rationen geworden ist. Das in Münze geprägte Gold ist ein anderes
als das Gewichtsgold; die "charta" ist mit Knapp zu sprechen
das entscheidende. Hvvivver hat nicht ein Privatmann dem Gold eine
Form gegeben, wie der Juwelier einen Ring fertigt; hier hat der
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Staat dem Golde einen gesellschaftlich gültigen Wert gegeben,
der sich vom wirtschaftlichen Wert des Goldes auf Grund seiner
Produktionskosten trennt. Der Staat darf hier aber nicht als
selbstherrlicher Autokrat betrachtet sein, sondern er ist hier
nur Ausdruck und Funktion einer Vielheit, nämlich der wirtschaf-
tenden Gesellschaft und diese[handsch. durchgestrichen --r--] wird
nicht willens sein ihr Ein-
kommen schmälern zu lassen zum Vorteil einer verschwindenden Min-
derheit oder überhaupt einer anderen Wirtschaftsgemeinschaft;
sie wird sich gegen die Unwahrheit der Tauschakte zur Wehr setzen
und das heisst hier in seiner Wirkung; sie wird die Prägepflicht
aufheben. [handsch. geändert , und handsch. ergänzt zumindest so lange
bis ?der Restwert? wieder stabil geworden ist . ]
     So könnte wohl die Mvvövvglichkeit bestehen, dass die erste
Wirtschaftsmacht sich vom Golde löst, dabei diese Vormachtstel-
lung hält und auch weiterhin ruhender Pol in der Währungen Spiel
und Schwanken bleibt, eben weil diese [hands. geändert Großschreibung
L]andesallmächtige Währung
die Preise praktisch so fest als das objektiv messbare Geld zu 
binden vermag. Wäre es denkbar, dass solches Land das gesamte Gold
in seinen Gvvrvvenzen und nur i[übertippt n] eigener Regie fördere,
dann wäre es
wohl auch in der Lage, dem Golde einen über seinen wirtschaftli-
chen Herstellungswert gelegenen Preis zubgeben und in seiner 
Münze zu statuieren. Andere Svvtvvatten würden praktisch, wenn auch
mit wirtschaftlichen Opfern die gleiche Währung annehmen und so
bietet sie bisher gesehen auch alle Segnungen einer Goldwährung
mit wirtschaftlich wahrem Inhalt.
     Eine Einschränkung allerdings, die geeignet ist, aus dieser
theoretischen Möglichkeit eine fast praktische Unmöglichkeit
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