Versionsunterschiede von Wesen Und Inhalt Der Werteinheit / IV
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- 110 - Staat dem Golde einen gesellschaftlich gültigen Wert gegeben, der sich vom wirtschaftlichen Wert des Goldes auf Grund seiner Produktionskosten trennt. Der Staat darf hier aber nicht als selbstherrlicher Autokrat betrachtet sein, sondern er ist hier nur Ausdruck und Funktion einer Vielheit, nämlich der wirtschaf- tenden Gesellschaft und diese[handsch. durchgestrichen --r--] wird nicht willens sein ihr Ein- kommen schmälern zu lassen zum Vorteil einer verschwindenden Min- derheit oder überhaupt einer anderen Wirtschaftsgemeinschaft; sie wird sich gegen die Unwahrheit der Tauschakte zur Wehr setzen und das heisst hier in seiner Wirkung; sie wird die Prägepflicht aufheben. [handsch. geändert , und handsch. ergänzt zumindest so lange bis ?der Restwert? wieder stabil geworden ist . ] So könnte wohl die Mvvövvglichkeit bestehen, dass die erste Wirtschaftsmacht sich vom Golde löst, dabei diese Vormachtstel- lung hält und auch weiterhin ruhender Pol in der Währungen Spiel und Schwanken bleibt, eben weil diese [hands. geändert Großschreibung L]andesallmächtige Währung die Preise praktisch so fest als das objektiv messbare Geld zu binden vermag. Wäre es denkbar, dass solches Land das gesamte Gold in seinen Gvvrvvenzen und nur i[übertippt n] eigener Regie fördere, dann wäre es wohl auch in der Lage, dem Golde einen über seinen wirtschaftli- chen Herstellungswert gelegenen Preis zubgeben und in seiner Münze zu statuieren. Andere Svvtvvatten würden praktisch, wenn auch mit wirtschaftlichen Opfern die gleiche Währung annehmen und so bietet sie bisher gesehen auch alle Segnungen einer Goldwährung mit wirtschaftlich wahrem Inhalt. Eine Einschränkung allerdings, die geeignet ist, aus dieser theoretischen Möglichkeit eine fast praktische Unmöglichkeit