Versionsunterschiede von Wesen Und Inhalt Der Werteinheit / IV




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Staat dem Golde einen gesellschaftlich gültigen Wert gegeben,
der sich vom wirtschaftlichen Wert des Goldes auf Grund seiner
Produktionskosten trennt. Der Staat darf hier aber nicht als
selbstherrlicher Autokrat betrachtet sein, sondern er ist hier
nur Ausdruck und Funktion einer Vielheit, nämlich der wirtschaf-
tenden Gesellschaft und diese[handsch. durchgestrichen --r--] wird
nicht willens sein ihr Ein-
kommen schmälern zu lassen zum Vorteil einer verschwindenden Min-
derheit oder überhaupt einer anderen Wirtschaftsgemeinschaft;
sie wird sich gegen die Unwahrheit der Tauschakte zur Wehr setzen
und das heisst hier in seiner Wirkung; sie wird die Prägepflicht
aufheben. [handsch. geändert , und handsch. ergänzt zumindest so lange
bis ?der Restwert? wieder stabil geworden ist . ]
     So könnte wohl die Mvvövvglichkeit bestehen, dass die erste
Wirtschaftsmacht sich vom Golde löst, dabei diese Vormachtstel-
lung hält und auch weiterhin ruhender Pol in der Währungen Spiel
und Schwanken bleibt, eben weil diese [hands. geändert Großschreibung
L]andesallmächtige Währung
die Preise praktisch so fest als das objektiv messbare Geld zu 
binden vermag. Wäre es denkbar, dass solches Land das gesamte Gold
in seinen Gvvrvvenzen und nur i[übertippt n] eigener Regie fördere,
dann wäre es
wohl auch in der Lage, dem Golde einen über seinen wirtschaftli-
chen Herstellungswert gelegenen Preis zubgeben und in seiner 
Münze zu statuieren. Andere Svvtvvatten würden praktisch, wenn auch
mit wirtschaftlichen Opfern die gleiche Währung annehmen und so
bietet sie bisher gesehen auch alle Segnungen einer Goldwährung
mit wirtschaftlich wahrem Inhalt.
     Eine Einschränkung allerdings, die geeignet ist, aus dieser
theoretischen Möglichkeit eine fast praktische Unmöglichkeit