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Radio MĂŒnchen · Das Corona-Unrecht und seine TĂ€ter: Die Aufarbeitung beginnt.
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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE
#Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

Corona Transition

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Rubikon

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Feed Titel: Rubikon


Jens Wernicke

Jens Wernicke ist EnthĂŒllungsjournalist und Autor mehrerer Spiegel-Bestseller. Im Jahr 2017 grĂŒndete er das Online-Magazin Rubikon, das unter seiner FĂŒhrung mutig die Propaganda-Matrix durchbrach und bald schon ein Millionenpublikum erreichte. Der ebenfalls von ihm ins Leben gerufene Rubikon-Verlag veröffentlichte wĂ€hrend der Pandemiejahre ein Dutzend gesellschaftskritischer Spiegel-Bestseller und trug damit maßgeblich zur Aufarbeitung der Geschehnisse bei.

Dr. Philipp Gut

Dr. Philipp Gut ist einer der renommiertesten Schweizer Journalisten, Buchautor und PR-Profi. Bis Dezember 2019 war er Inlandchef und stellvertretender Chefredaktor der Weltwoche. 2021 initiierte er gemeinsam mit dem Verleger Bruno Hug das Referendum Staatsmedien Nein fĂŒr Pressefreiheit und freie Medien. Zuletzt profilierte er sich unter anderem mit zahlreichen EnthĂŒllungen zu politischen TĂ€uschungen und Manipulationen wĂ€hrend der Corona-Krise in der Schweiz.

Der Rubikon ist zurĂŒck!

Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Freundinnen und Freunde des Rubikon,

die letzten zwei Jahre bin ich durch meine persönliche Hölle gegangen: Ich war angeblich unheilbar krank, brach unter epileptischen AnfĂ€llen auf offener Straße zusammen, wĂ€re mehrfach fast gestorben und verlor 
 einmal wirklich alles.

Doch dann nahmen mich fremde Menschen bei sich auf und pflegten mich gesund, fand ich Wohlwollen und UnterstĂŒtzung, schenkte man mir WertschĂ€tzung und Ermutigung und folgte ich schließlich dem Ruf meiner Seele und begab mich auf meinen sehr persönlichen Heilungsweg. Auf dieser Reise traf ich auch jene Menschen, Profis in ihrem jeweiligen Bereich, mit denen ich nun zusammen Neues schaffen werde. Kurzum: Das Universum meinte es gut mit mir.

Daher ist es nun auch endlich soweit, dass ich mein vor lĂ€ngerer Zeit gegebenes Versprechen einlösen kann: der Rubikon, das Magazin, das wie kein zweites in der Corona-Zeit fĂŒr Wahrheit und Besonnenheit warb und Millionen Menschen berĂŒhrte, kehrt zurĂŒck.

Warum, fragen Sie? Weil in Zeiten globaler Dauerkrisen lĂ€ngst nicht nur der regulĂ€re, sondern auch der freie Medienbetrieb, wo er denn ĂŒberhaupt noch existiert, allzu oft in Voreingenommenheit oder einer Begrenztheit der Perspektive versinkt — und wir der Meinung sind, dass es die letzten Reste der Presse- und Meinungsfreiheit sowie von PluralitĂ€t und offenem Diskurs bedingungslos zu verteidigen gilt. Ganz im Sinne Bertolt Brechts: „Wenn die Wahrheit zu schwach ist, sich zu verteidigen, muss sie zum Angriff ĂŒbergehen.“

Gerade jetzt braucht es ein Medium, das ausspricht, was andere nicht einmal zu denken wagen. Das die wirklich wichtigen Fragen stellt und genau den Richtigen argumentativ einmal ordentlich auf die FĂŒĂŸe tritt. Das Alternativen aufzeigt und Propaganda entlarvt. Als Korrektiv fĂŒr Massenmedien und Politik. Sowie auch und vor allem als Sprachrohr fĂŒr jene, die man – unter dem Vorwand alternativloser SachzwĂ€nge – entmenschlicht, entwĂŒrdigt, ausgrenzt, abhĂ€ngt und verarmt. Als Plattform fĂŒr eben ihre Utopien. Einer besseren, menschlichen und gerechteren Welt. Eine starke, unzensierbare Stimme der Zivilgesellschaft.

Rubikon wird die wahren HintergrĂŒnde politischer Entwicklungen aufdecken. Analysen, EnthĂŒllungen und Hintergrundrecherchen veröffentlichen. LĂŒgen und Korruption entlarven. Der allgemeinen Reiz- und InformationsĂŒberflutung mit Klarheit und Reduktion auf das Wesentliche begegnen. Das weltweite Geschehen ĂŒberschaubar abbilden. Und BrĂŒcken bauen: Zwischen TĂ€tern und Opfern, Freunden und Feinden, ‚links‘ und ‚rechts‘, Wissenschaft und SpiritualitĂ€t. Denn die neue, bessere Welt, die wir alle uns wĂŒnschen, entsteht nur jenseits von Krieg, Kampf, Trauma und Schuld. Entsteht in Verbundenheit, Kooperation, Hingabe und Verantwortung.

Versiert recherchiert und ohne ideologische oder parteipolitische Scheuklappen, frei von Zensur und Einflussnahme Dritter werden wir das aktuelle politische Geschehen im deutschsprachigen Raum, in Europa und der Welt abbilden, und so unseren Leserinnen und Lesern ermöglichen, sich ihre eigene, wirklich unabhĂ€ngige Meinung zu bilden. Das machen wir mit den besten freien Journalisten weltweit. Auf frei zugĂ€nglicher Basis. Ohne Werbung, Bezahlschranken und Abo-Modelle. Sowie regelmĂ€ĂŸig mit gesellschaftspolitischen BeitrĂ€gen hochkarĂ€tiger Fachpersonen garniert.

Dabei sind wir einzig der Wahrheit verpflichtet und verstehen uns nicht als Konfliktpartei, wollen keinen Druck oder Gegendruck erzeugen, Lager bilden oder andere von unserer Weltsicht ĂŒberzeugen, sondern einzig und allein ausgewogen und fundiert berichten. Informieren statt bevormunden. ErmĂ€chtigen statt belehren. UnterstĂŒtzen statt vereinnahmen.

Nach nunmehr fast zwei Jahren der Vorbereitung mit sicherer Infrastruktur aus der Schweiz und also einem Land, in dem die Pressefreiheit noch etwas zĂ€hlt. Mit regelmĂ€ĂŸigen BeitrĂ€gen gewichtiger Stimmen aus Wissenschaft und Gesellschaft wie Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. Michael Meyen, Marcus Klöckner, Michael Ballweg, Ivan Rodionov, Jens Lehrich und vielen anderen mehr.

Als Chefredakteur konnten wir mit Dr. Philipp Gut einen der renommiertesten Journalisten der Schweiz gewinnen, der bis Dezember 2019 Inlandchef und stellvertretender Chefredaktor der Weltwoche war.

Um unsere Utopie real werden zu lassen, haben wir soeben unter www.rubikon.news unser Crowdfunding gestartet. Denn fĂŒr unseren Neustart benötigen wir Zuwendungen ĂŒber die bereits von mir in GrĂŒndung und Vorbereitungen investierten gut 100.000 Schweizer Franken hinaus. Über jene Mittel also hinaus, die Sie, liebe Leserinnen und Leser, mir dankenswerterweise einst spendeten, als ich vor knapp drei Jahren fĂŒr die Idee eines neuen, mutigen Rubikon jenseits europĂ€ischer Zensurbestrebungen, jenseits also von Internetsperren, -kontrollen und so vielem mehr warb.

Konkret benötigen wir heute 140.000 Schweizer Franken fĂŒr den Start. 60.000 hiervon fĂŒr die Entwicklung unserer Webseite und 80.000 fĂŒr unseren operativen Betrieb, also fĂŒr die Administration, Redaktion sowie die Honorare freier Mitarbeiter fĂŒr die ersten Monate, um auch fĂŒr diese Verbindlichkeit zu schaffen.

Meine Bitte heute an Sie lautet: Bitte unterstĂŒtzen Sie nach KrĂ€ften den Neustart unseres Magazins, verbreiten Sie unseren Aufruf und weisen gern auch publizistisch auf unsere Spendenaktion hin.

Mit Dank und herzlichen GrĂŒĂŸen fĂŒr ein glĂŒckliches, gesundes, friedliches Jahr 2025:
Ihr

Jens Wernicke

Die Stimme der Freiheit

Warum es jetzt Rubikon braucht!

Medien verschmelzen mit der Regierungsmacht und schreiben alle mehr oder weniger dasselbe. Gleichzeitig versucht die supranationale EU europaweit durch gesetzliche Massnahmen die kritische Berichterstattung weiter zu erschweren. Auch der Schweizer Bundesrat will die Information steuern. Höchste Zeit also fĂŒr «Rubikon» – das mutige und freie Magazin fĂŒr freie Menschen. 

Als Chefredaktor stehe ich fĂŒr unabhĂ€ngigen, kritischen Journalismus ohne Scheuklappen, der Meinungsvielfalt nicht als Bedrohung, sondern als Voraussetzung einer lebendigen demokratischen Öffentlichkeit begreift. «Rubikon» weitet das Feld fĂŒr den sportlichen Wettkampf der Ideen und Argumente. In Zeiten von «Cancel Culture», «Kontaktschuld» und der Verschmelzung von Staats- und Medienmacht braucht es dringend eine intellektuelle Frischzellenkur. Wir liefern sie. 

Ich freue mich schon jetzt auf eine Reihe namhafter nationaler und internationaler Autoren von Format, die mit gut recherchierten Artikeln und Analysen unerschrocken HintergrĂŒnde und Zeitgeschehen beleuchten und Fragen stellen, die andere nicht zu stellen wagen. 

Wir werden ein Magazin sein, dass mit maximaler Vielfalt Inhalte fĂŒr eine gepflegte politische und gesellschaftliche Debatte liefert. FĂŒr Menschen, die sich nicht vorschreiben lassen wollen, was sie denken und sagen dĂŒrfen, sondern die zu eigenen Standpunkten und Meinungen kommen. 

Wir schreiben fĂŒr kritische Leserinnen und Leser ĂŒberall auf der Welt, unabhĂ€ngig von ihrer Herkunft und politischen Couleur. 

Unseren Erfolg messen wir am Feedback unserer Leser und an der Zahl der Zugriffe auf unsere Seite. 

Unser Konzept der ausschliesslich spendenbasierten Finanzierung macht uns unabhĂ€ngig und verpflichtet uns nur gegenĂŒber unseren Leserinnen und Lesern. Das soll auch so bleiben, denn nur wenn wir unabhĂ€ngig sind, können wir frei berichten.

In diesem Sinne freue ich mich schon jetzt auf Sie, liebe Leserin, lieber Leser.

Herzlich 

Ihr 

Dr. Philipp Gut 


Peter Mayer

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Doctors4CovidEthics

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NZZ

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Feed Titel: Wissenschaft - News und HintergrĂŒnde zu Wissen & Forschung | NZZ


«I am hangry»: Warum wir bei Hunger zappelig und aggressiv werden

Der englische Ausdruck «hangry – hungry and angry» trifft es genau. Dieser Zustand ist fĂŒr Betroffene und Mitmenschen manchmal schwer zu ertragen. Aber biologisch gesehen steckt ein lebenserhaltender Mechanismus dahinter. Die Kolumne «Hauptsache, gesund».

Cane

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Verfassungsblog

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Feed Titel: Verfassungsblog


Kahlschlag bei der Informationsfreiheit

Im Koalitionsvertrag hatte sich die Berliner Regierung eigentlich darauf verstĂ€ndigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) zu einem modernen Transparenzgesetz auszubauen und seine hohen Standards zu erhalten (S. 12). Zum Ende der Legislaturperiode droht nun das Gegenteil: Der Senat hat im Februar 2026 einen Gesetzentwurf (Drs. 19/2999) vorgelegt, mit dem der Informationszugang unter dem Vorwand des Schutzes kritischer Infrastruktur empfindlich eingeschrĂ€nkt werden soll. Nach massivem Protest aus der Zivilgesellschaft und von der Landesbeauftragten fĂŒr Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) wurde die Abstimmung im Abgeordnetenhaus zunĂ€chst verschoben. FĂŒr kommenden Montag ist eine SachverstĂ€ndigenanhörung angesetzt.

Informationsfreiheit ist kein Luxus, sondern notwendige Bedingung fĂŒr die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. In Berlin hat das IFG in der Vergangenheit genau diese Funktion erfĂŒllt: Zuletzt wurde unter anderem durch IFG-Anfragen die CDU-FördermittelaffĂ€re aufgedeckt, bei der es um die vermutlich rechtswidrige Vergabe von 3,4 Millionen Euro Fördergeld an Antisemitismusprojekte ging. Die beabsichtigte Reform könnte diese Art von demokratischer Kontrolle durch Informationsfreiheit erschweren oder ganz verhindern. Neben einer Reihe von neuen AblehnungsgrĂŒnden sollen kĂŒnftig ganze Bereiche vom Informationszugang ausgeschlossen werden.

Was das Berliner Beispiel dabei besonders lehrreich macht, ist nicht allein das Ergebnis, sondern die Methode. Der Gesetzentwurf illustriert anschaulich, was in Politik- und Rechtswissenschaft als „Versicherheitlichung” (securitization) beschrieben wird: Die Politik nutzt Sicherheitsinteressen, um Freiheitsrechte, demokratische Kontrolle und den Rechtsstaat zu beschneiden.

Informationsfreiheit unter Beschuss

Informationsfreiheitsgesetze – wie auch das Berliner IFG – enthalten im Grundsatz einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang, der nur dann verweigert werden darf, wenn die Behörde plausibel darlegt, dass ein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt. Damit sind die Informationsfreiheitsgesetze ein wichtiges Mittel, um exekutive Macht durch öffentliche Kontrolle einzuhegen. Gerade deswegen gerĂ€t das Informationsfreiheitsrecht derzeit ĂŒber Berlin hinaus auf allen Ebenen unter Druck.

In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und ThĂŒringen liegen ebenfalls VorschlĂ€ge zur BeschrĂ€nkung der Landesinformationsgesetze auf dem Tisch. Auf Bundesebene scheiterte die CDU 2025 in den Koalitionsverhandlungen mit ihrem Vorstoß, das Bundes-IFG abzuschaffen, nur knapp am Widerstand aus der Zivilgesellschaft. In BrĂŒssel erließ die EU-Kommission zuletzt eine restriktive Dienstanweisung fĂŒr die Bearbeitung von Informationsanfragen. Darin wird – obwohl der EuGH die EU-Kommission inzwischen verurteilt hat, SMS der KommissionsprĂ€sidentin herauszugeben – weiterhin die Löschung von Textnachrichten angeordnet (s.a. De Capitani v. Commission). In den USA hat die Trump-Regierung fĂŒr die Bearbeitung von Informationsanfragen zustĂ€ndige Abteilungen durch Massenentlassungen faktisch lahmgelegt und in Ungarn wurden die entsprechenden Gesetze schon vor Jahren zurechtgestutzt. Diese Angriffe auf Transparenzregelungen dienen dazu, das Informationsmonopol der Exekutive zu sichern und öffentliche Kontrolle zu minimieren.

UnĂŒberschaubare Bereichsausnahme fĂŒr kritische Infrastruktur

In Berlin soll nun unter Berufung auf eine „verĂ€nderte Sicherheitslage“ (Drs. 19/2999, S. 1), insbesondere aufgrund vergangener Angriffe auf die ElektrizitĂ€tsversorgung, neben einer ganzen Reihe neuer AblehnungsgrĂŒnde der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes massiv eingeschrĂ€nkt werden.

Nach der neuen Bereichsausnahme in § 2 Abs. 3 IFG Bln soll das Gesetz kĂŒnftig nicht mehr gelten, soweit Informationen ĂŒber Einrichtungen der kritischen Infrastruktur im Sinne des § 28 Abs. 1 des Berliner Katastrophenschutzgesetzes betroffen sind, also Einrichtungen aus den Sektoren Energie, Telekommunikation, Transport, Gesundheit, Wasser, ErnĂ€hrung, Medien und Kultur sowie Finanz- und Versicherungswesen mit hoher Bedeutung fĂŒr das Funktionieren des Gemeinwesens. Dasselbe soll auch fĂŒr Informationen gelten, die fĂŒr vergleichbare staatliche Einrichtungen von Bedeutung sind. Zudem sollen sĂ€mtliche Informationen ĂŒber zivile Objekte von grundlegender Bedeutung fĂŒr die zivile VerteidigungsfĂ€higkeit oder mit militĂ€rischer Bedeutung ausgenommen werden.

Der Gesetzentwurf nimmt damit nicht nur einzelne Stellen von der Informationspflicht aus, sondern schafft eine pauschale Ausnahme fĂŒr ganze „Informationsgattungen“. Irrelevant ist dabei, bei welcher Behörde diese Informationen vorliegen und ob ihnen tatsĂ€chlich eine konkrete Sicherheitsrelevanz zukommt.

Die Formulierung der Bereichsausnahme weist dabei handwerkliche MĂ€ngel auf, die potenziell zu deren uferlosen Anwendung, mindestens aber zu erheblicher Rechtsunsicherheit fĂŒhren werden. § 28 Abs. 1 des Berliner Katastrophenschutzgesetzes, auf den die Ausnahme verweist, benennt zwar bestimmte Sektoren, setzt aber fĂŒr die Einordnung einer konkreten Einrichtung als kritische Infrastruktur eine eigenstĂ€ndige Gefahrenprognose voraus: Erfasst sind nur Einrichtungen, bei deren Ausfall „erhebliche VersorgungsengpĂ€sse oder GefĂ€hrdungen fĂŒr die öffentliche Sicherheit“ eintreten wĂŒrden. Wer diese Bewertung vornimmt, bleibt unklar. Eine konkretisierende Rechtsverordnung existiert im Land Berlin nicht. Behörden und Antragstellende werden sich also absehbar darĂŒber streiten mĂŒssen, ob etwa ein kommunales Krankenhaus, ein regionaler Energieversorger oder ein Berliner Medienunternehmen unter die Bereichsausnahme fĂ€llt. Auch was eine „entsprechende“ staatliche Stelle oder Stelle mit vergleichbarem Schutzbedarf sein soll, ist schwer abzusehen. Laut GesetzesbegrĂŒndung sollen hiervon „insbesondere“ einzelne Einrichtungen der Sicherheitsbehörden und Justiz betroffen sein.

Vollends verschwimmen die Konturen aber dort, wo sich das Gesetz auf die zivile Verteidigung bezieht. Zivile Objekte sind laut GesetzesbegrĂŒndung alle nicht militĂ€risch genutzten GebĂ€ude und Anlagen und Einrichtungen sowie FlĂ€chen. Diese gelten als schutzwĂŒrdig, wenn ihr Ausfall dazu fĂŒhren wĂŒrde, dass Schutzziele der zivilen Verteidigung nicht nur vorĂŒbergehend nicht mehr sichergestellt werden können, oder wenn ihnen auch militĂ€rische Bedeutung zukommt, was etwa bei bestimmten BrĂŒcken der Fall sein soll (Drs. 19/2999, S. 16). Die Bewertung scheint auch hier allein der fĂŒr den IFG-Antrag zustĂ€ndigen Behörde zu obliegen. Wie weit die Bereichsausnahme reicht, ist derzeit kaum abzusehen (vgl. Stellungnahme LDI, S. 6). Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Behörden immer wieder versuchen, die gesetzlichen SpielrĂ€ume auszureizen.

Keine PrĂŒfung der Sicherheitsrelevanz

Besonders schwerwiegend ist, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes allein der Bezug der Information zu einer der erfassten Einrichtungen ausreichend ist. Es handelt sich um eine „Blankettausnahme“ (vgl. Dix). VertrĂ€ge, Korrespondenz, Planungsunterlagen, all das fĂ€llt pauschal aus dem Anwendungsbereich des IFG Bln heraus, sobald es eine Einrichtung betrifft, welche die Behörde der kritischen Infrastruktur zuordnet. Es spielt dabei keine Rolle, ob die begehrte Information tatsĂ€chlich sicherheitsrelevant ist oder nicht – fĂŒr den Senat stellt jede Veröffentlichung derartiger Informationen eine abstrakte GefĂ€hrdung dar. UngeklĂ€rt bleibt zudem, wie sich die neue Bereichsausnahme zur Regelung des § 7a IFG Bln verhĂ€lt, der Vertragsunterlagen zur Privatisierung von bestimmten (auch kritischen) Infrastrukturdienstleistungen ausdrĂŒcklich dem Informationszugangsanspruch unterwirft.

Der Senat rĂ€umt in seiner BegrĂŒndung offen ein: Die neue Regelung wurde bewusst als Bereichsausnahme und nicht als Ausschlussgrund ausgestaltet, weil mit letzterem „eine behördliche, mit prozeduralen Pflichten versehene EinzelfallprĂŒfung etwaiger VerweigerungsgrĂŒnde einher gegangen wĂ€re“ (Drs. 19/2999, S. 29). Er vergleicht die neue Regelung mit der Bereichsausnahme fĂŒr den Verfassungsschutz nach § 32 Abs. 3 VerfSchG Berlin. Ein absurder Vergleich: UnabhĂ€ngig davon, wie eine Bereichsausnahme fĂŒr den Verfassungsschutz zu bewerten ist, zeichnen sich Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie KrankenhĂ€user, Stromnetze und Bahnschienen durch ihre OmniprĂ€senz im tĂ€glichen Leben der Menschen aus. Dementsprechend besteht naturgemĂ€ĂŸ ein großes Informationsinteresse, dem in vielen FĂ€llen keine konkreten Sicherheitsbelange entgegenstehen. Im Übrigen bezieht sich § 32 Abs. 3 VerfSchG nur auf die von der Verfassungsschutzabteilung der Senatsverwaltung des Innern gefĂŒhrten Akten. Damit geht sie deutlich weniger weit als die Bereichsausnahme fĂŒr die kritische Infrastruktur, die sĂ€mtliche Informationen bei jeder Behörde erfasst.

Kein relevanter Beitrag zur Sicherheit kritischer Infrastruktur

All dies wĂ€re eventuell zu rechtfertigen, wĂŒrde der Gesetzentwurf tatsĂ€chlich dazu beitragen, kritische Infrastruktur resilienter zu machen. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Schon nach geltendem Recht können Behörden Informationsanfragen zu sicherheitsrelevanten Infrastrukturen auf Grundlage des § 11 IFG Bln ablehnen, wenn die Herausgabe der Information das Wohl des Bundes oder eines Landes beeintrĂ€chtigen wĂŒrde oder mit einer schwerwiegenden GefĂ€hrdung des Gemeinwohls einher ginge. Dies umfasst auch BeeintrĂ€chtigungen der inneren und Ă€ußeren Sicherheit (VG Berlin, Urteil v. 25.08.2016, VG 2 k 92/15). Bei plausiblen Sicherheitsbedenken ist dieser Ausschlussgrund ohne Weiteres anwendbar (so auch Stellungnahme LDI S. 6).

Die praktischen Folgen des neuen § 2 Abs. 3 IFG Bln sind erheblich. Von der MĂŒllentsorgung bis zum ÖPNV – jeder Bezug zu einem der genannten Sektoren ist potenziell geeignet, den Informationszugang auszuschließen, ohne dass konkret geprĂŒft wird, ob die begehrte Information tatsĂ€chlich schutzwĂŒrdig ist. Nicht nur die Landesbeauftragte fragt sich, „welche Informationen ĂŒberhaupt noch nach dem IFG erfragt werden können“ (S. 6).

Einzig durch das Europarecht wird der drohende Kahlschlag im Informationsfreiheitsrecht ein StĂŒck weit eingehegt. Denn sofern es sich bei den beantragten Informationen um Umweltinformationen handelt, gilt das auf einer EU-Richtlinie beruhende Umweltinformationsgesetz. Dieses kennt keine vergleichbaren Bereichsausnahmen und erfordert stattdessen bei Sicherheitsbedenken eine informationsbezogene Gefahrenprognose (VG Köln 20.09.2018 – 13 K 7211/16, Rn. 37). Dies entlarvt auch die BegrĂŒndung mit AnschlĂ€gen auf die ElektrizitĂ€tsversorgung als Nebelkerze. Denn viele Informationen zum Stromversorgungsnetz wĂ€ren bei der gebotenen Zugrundelegung eines weiten BegriffsverstĂ€ndnisses als Umweltinformationen zu bewerten.

„Versicherheitlichung“ demokratischer Kontrolle

Was der Berliner Senat als dringend erforderliche Reaktion auf eine verĂ€nderte Bedrohungslage prĂ€sentiert, veranschaulicht lehrbuchmĂ€ĂŸig, was in Politik- und Rechtswissenschaft unter dem Stichwort „Versicherheitlichung“ (securitization) diskutiert wird: Das Framing real existierender Herausforderungen als existentielle Sicherheitsbedrohung verleiht diskursive Legitimation, die zur Rechtfertigung weitreichender Beschneidungen von Freiheitsrechten, demokratischer Kontrolle und rechtsstaatlichen Garantien genutzt und missbraucht wird. Das wohl prominenteste Beispiel stellt die viel diskutierte Versicherheitlichung der Grenz- und Migrationspolitik dar (vgl. auf dem Verfassungsblog Emilie McDonnell oder Jaana Palander). Aber auch in der Informations-, Wirtschafts– oder Kriminalpolitik findet sich das Muster wieder. Der damit ermöglichte regulative „Overspill“ auf nicht-sicherheitsrelevante Politikbereiche sowie die Ausweitung und Absicherung exekutiver Befugnisse machen die Strategie so interessant fĂŒr autoritĂ€re Bestrebungen.

In Berlin nutzt der Senat nun ein Sicherheitsframing, um die Informationsfreiheit zu beschneiden. Er begrĂŒndet den Reformbedarf ausdrĂŒcklich mit dem Anschlag auf die Berliner Stromversorgung von Januar 2026 und einer dadurch verĂ€nderten Sicherheitslage. Einen Zusammenhang der AnschlĂ€ge mit der Informationsfreiheit gibt es jedoch nicht – die beschĂ€digte KabelbrĂŒcke war unzureichend gesichert und öffentlich sichtbar. Das alles weckt auch bei der Landesbeauftragten den Eindruck, „dass der Anschlag auf die Berliner Stromversorgung zum Anlass genommen werden soll, in der Berliner Verwaltung in vielen Bereichen wieder zu einer Kultur des Amtsgeheimnisses zurĂŒckzukehren“. Offensichtlich dient die diskursive VerknĂŒpfung mit einer Bedrohungslage vor allem als Vehikel fĂŒr eine möglichst weitreichende Abschirmung der Exekutive vor öffentlicher Kontrolle.

Rechtswidriges Verhalten bleibt im Verborgenen

Dazu passen schließlich auch die vielen mit dem Entwurf zusĂ€tzlich eingefĂŒhrten AblehnungsgrĂŒnde, die fĂŒr die GewĂ€hrleistung von schĂŒtzenswerten Sicherheitsbelangen nicht erforderlich sind (ausfĂŒhrlich LDI, S. 10). Heraus sticht dabei die vorgesehene neue Fassung von § 9 Abs. 1 IFG Bln. Danach soll der Informationszugang kĂŒnftig u. a. nicht nur dann verwehrt werden, wenn er die DurchfĂŒhrung von Gerichtsverfahren beeintrĂ€chtigen kann, sondern auch bei Nachteilen fĂŒr das Land Berlin bei der Vorbereitung einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von AnsprĂŒchen, sofern diese unmittelbar zu befĂŒrchten sind. Die Regelung schĂŒtzt damit nicht, wie im Informationsfreiheitsrecht ĂŒblich, den ordnungsgemĂ€ĂŸen Ablauf von Gerichts- oder Ermittlungsverfahren, sondern die prozessuale und materielle Rechtsposition des Landes. Das ist kein neutraler Verfahrensschutz, sondern ein Instrument, das dem Land ermöglicht, Informationen zurĂŒckzuhalten, um mögliche Klagen abzuwehren.

In einem demokratischen Rechtsstaat bleibt öffentliche Kontrolle aber gerade bei möglichen GesetzesverstĂ¶ĂŸen der Exekutive unerlĂ€sslich. Mit dem Zweck der Informationsfreiheit ist die Regelung schwer vereinbar – sie hat außerdem einen unangenehmen Beigeschmack: Die IFG-AntrĂ€ge zur FördermittelaffĂ€re bei der CDU hĂ€tten womöglich unter RĂŒckgriff auf einen solchen Ausschlussgrund abgelehnt werden können. Denn ausweislich des Berichts der Antikorruptionsbeauftragten ist davon auszugehen, dass die Zuwendungen rechtswidrig sind, insbesondere weil sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstießen und womöglich zurĂŒckgefordert werden mĂŒssen. Die Senatsverwaltung hĂ€tte entsprechende IFG-AntrĂ€ge somit mit der BegrĂŒndung ablehnen können, es sei zu befĂŒrchten, dass wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz AnsprĂŒche gegen das Land Berlin geltend gemacht werden. Auch hĂ€tte das Land auf Vorbereitungen verweisen können, die rechtswidrig erfolgten Zuwendungen zurĂŒckzufordern. Das verdeutlicht das Potential der Vorschrift, rechtswidriges Behördenhandeln geheim zu halten und Korruption oder Machtmissbrauch zu vertuschen.

Es bleibt zu hoffen, dass der mit dem Gesetzentwurf drohende RĂŒckschritt fĂŒr die Informationsfreiheit, durch jene Abgeordneten im Berliner Parlament noch verhindert oder zumindest abgeschwĂ€cht werden kann, denen die Bedeutung der Informationsfreiheit fĂŒr die Demokratie bewusst und Transparenz kein Dorn im Auge ist.

The post Kahlschlag bei der Informationsfreiheit appeared first on Verfassungsblog.

Letter from Beirut

I find myself writing these words no longer from Beirut, but about it – my professional home. It is a city to which I am deeply bound, one that was the subject of my doctoral thesis over twenty-five years ago, and where I have had the honour of directing the Orient-Institut Beirut (OIB) since September 2023. When the asymmetric war between Israel and Hizbollah reignited on 2 March 2026, and once again forced Lebanese civilians south of Beirut to flee through the ruins of the last war, the German embassy raised its crisis level to “3a”. A distressing new low: even during the Israeli ground offensive in the autumn of 2024, we had “only” reached “2c”. Consequently, my wife, my seconded colleagues, and I were instructed to leave the country.

The OIB has been based here since 1961. It survived fifteen years of civil war on the Green Line; after the 2020 port explosion, it fortunately emerged with only its ornamental windows and wood panelling damaged. It has weathered every crisis of the past sixty-five years. Our historic villa in Zokak el-Blat, a stone’s throw from the Goethe-Institut, houses a library of over 145,000 titles and serves as a workplace for more than thirty staff members and researchers. On 12 March 2026, and again during the night of 18 March, rockets struck the immediate vicinity.

Next door to the institute, on 2 March 2026, a school once again became a shelter for hundreds of displaced people. Our staff are taking in dozens of family members who arrived from southern towns and villages with little more than the clothes on their backs. Students and former interns are volunteering in the city’s relief organisations and soup kitchens. The institute itself is currently housing our security guards and their families, who were forced to leave the southern suburbs.

Israeli shelling no longer spares civilian institutions. On 14 March, a drone strike killed two professors in the courtyard of the Rafic Hariri campus at the state university in Beirut-Hadath. On 9 March, PĂšre Pierre al-Rahi, a Catholic priest, was killed by artillery fire in his southern village; a personal envoy of Pope Leo XIV visited the community this past weekend to offer condolences.

The Israeli military claims four hundred Hizbollah members have been killed – but how are AI programmes such as “Lavender” and “Gospel” supposed to determine “membership”? They produce little more than unchecked probabilistic calculations. This kind of warfare violates international law. According to the Lebanese Ministry of Health, more than 1,000 people have been killed since 2 March, including more than one hundred children. Christians and Muslims alike are left without protection, security, or hope – unless the international community acts decisively.

The Fourth Gulf War

The First Gulf War lasted eight years, sparked by Saddam Hussein’s 1980 invasion of Iran to exploit what he perceived as the weakness of the nascent Islamic Republic. It was during this conflict that the Iranian regime developed its doctrine of strategic depth. The Reagan administration pursued a policy of “dual containment,” arming first the Iraqis and then the Iranians (“Irangate” and the “Tanker War”) until, by 1988, Saddam had exhausted both his ammunition and his oil reserves.

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Studentische Hilfskraft (12,5 Std./Woche) gesucht:

Wir suchen UnterstĂŒtzung fĂŒr Redaktion und Newsletter. Aufgaben: Mitarbeit am wöchentlichen Newsletter (Freitag), redaktionelle UnterstĂŒtzung, Recherchen und Aufbereitung von BeitrĂ€gen.

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Wir freuen uns auf Deine Bewerbung: staff@verfassungsblog.de

Mehr Informationen hier. 

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I am old enough to remember the Second Gulf War of 1990–91. I was an Arabic student in Alexandria when Foreign Minister Genscher arrived in the Egyptian port city for negotiations. The proposal was for Iraq to withdraw from Kuwait in exchange for Saudi Arabia cutting oil production. Higher oil prices would then have funded Iraq’s reconstruction. Saddam refused. The Kuwaiti oil fields burned for weeks. We could smell the smoke even in Egypt. Saddam’s annexation of Kuwait was a flagrant breach of international law, met by a UN-mandated coalition of over thirty states, including Germany. George Bush Sr. acted within the legal framework of the time.

Yet even lawful decisions come at a price: in return for Syria joining the coalition, President Assad was given a tacit green light to seize military control over a war-torn Lebanon. This 1991 deal shaped both nations for three decades, turning Syria into the hub of the anti-imperial “Axis of Resistance” linking Iran and Hizbollah. Only with the fall of the Assad regime and the rise to power of a Sunni militia in Syria has this axis been broken. To date, however, the new leadership in Damascus has not been goaded by Israel into taking action against Hizbollah. Damascus remains quiet; Syria is even taking in displaced Lebanese.

The American-British invasion of Iraq in 2003 – the Third Gulf War – lacked any mandate and was a violation of international law. Millions protested across the world. Joschka Fischer was right when, supported by his French counterpart Dominique de Villepin, he voiced Germany’s opposition with the famous words: “I am not convinced.” This stance was not a sign of weakness, but the expression of a mature, independent foreign policy. It enhanced Germany’s international standing and, ultimately, did not break transatlantic ties. Iraq, however, has yet to recover from that occupation.

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Wie entstehen unsere Verfassungsbooks? Mit Publish Goods!

Am Mittwoch, den 25.03. um 16:30 Uhr veröffentlichen wir unsere Open-Source-Editing Software Publish Goods!

In einem zoom-Meeting stellen wir Publish Goods vor und geben einen Überblick ĂŒber die wichtigsten Funktionen.

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In this Fourth Gulf War, into which Hizbollah has dragged Lebanon, we face a situation far more dangerous than that of 2003. The current policies of Donald Trump and Benjamin Netanyahu pose an even greater threat to Middle Eastern stability and the international order than the regime in Tehran. This is an assessment I share with regional colleagues and governments both within and beyond Europe. This imperial war of aggression against Iran – without a UN resolution or a mandate – is setting the entire region ablaze and is already starting to impact the global economy negatively.

Good Foreign Policy

In Lebanon, people are surprised that the German government has spoken out against an Israeli ground offensive, apparently rediscovering its obligations under international law. Yet, as Israeli bombs continue to fall unhindered and indiscriminately – destroying bridges and roads, damaging critical infrastructure, and depopulating entire villages – they don’t entirely trust this rhetoric.

The Lebanese government under Nawaf Salam deserves active and substantial support. This government – perhaps the best Lebanon has seen in decades – represents the rule of law, sovereignty, and state control over the country’s national defence. It has inherited a dysfunctional state and desperately needs Europe’s backing. Without it, the state will collapse under the pressure of escalation – and with it the last realistic hope of stability.

Germany, alongside its European partners like Spain and the Arab Gulf states, must clearly distance itself from the militaristic policies of Washington and Tel Aviv. Europe must not allow itself to be instrumentalised for the agenda of others. EU member states must find an independent, credible voice, just as Germany and France did in 2003. This is not an anti-American stance; it is the fundamental duty of a democracy to act in accordance with its constitution and international law. Article 25 of the German Basic Law elevates international law above Raison d’état and the whims of allies. Indeed, it was only through the explicit embrace of international law that Germany was welcomed back into the international community after the horrors of Nazi rule.

This conflict – the eighth Middle East war since 1948 – must be brought to an end. Peace must be negotiated on the bedrock of international law, and must finally address the root cause of the region’s instability.

I would like to thank Andrea Kazzer and Mirjam Brusius for helping to polish the text.

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Editor’s Pick

by EVA MARIA BREDLER

This week, France finds itself between two municipal elections, between right and left. But what if the real divide runsbetween above and below?

In Rachel Kushner’s “Creation Lake”, we follow the American spy Sadie Smith deep into the south of France – I mean, really deep, down beneath the surface, where Bruno Lacombe is said to live. Lacombe, a friend of the revolutionary theorist Guy Debord, supports the “Moulinards” – a somewhat dysfunctional eco-commune that Smith has been sent to infiltrate – via email. We read these exchanges alongside Smith and burrow ever deeper into the world of the Moulinards. Smith is irresistibly hard-boiled, drinks a little too much, and her observations are not only the funniest I’ve ever come across in a novel, but also so witty that the book reads less like a spy novel than a philosophical treatise. And thanks to Lacombe’s contagious fascination with Neanderthals and caves, one ends up facing our own post-apocalyptic future a bit more calmly. I’m voting for below.

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The Week on Verfassungsblog

summarised by EVA MARIA BREDLER

The German government still has not called the war against Iran what it is: a violation of international law. In a STATEMENT (ENG/GER), numerous scholars of international law and international relations call on the German government to return to the foundations of German foreign policy, based on the UN Charter and the Basic Law.

The UN, too, is struggling with international law. On 12 March, the United Nations Security Council condemned Iran’s attacks as a “breach of international law”. SAFIA SOUTHEY (ENG) argues that the resolution is probably binding, but methodologically flawed – because it assesses Iran’s conduct without taking into account the prior use of force by the United States and Israel.

The US administration justifies its use of force against Iran through contradictory narratives, all revolving around the protection of “Western civilisation” – from regime change and pressure from Israel to self-defence of the homeland. PAVLOS ELEFTHERIADIS (ENG) warns that this rhetoric revives an old logic of domination that threatens the foundations of international law.

It was with this very rhetoric, too, that the United States justified the killing of Khamenei. Whether international law prohibits the targeted killing of heads of state and government, however, remains unclear. MARGOT DONZÉ (ENG) argues that positive international law contains no such rule – rather, the protection afforded to leaders depends on their status under different legal regimes.

A domestic case may now also provide protection under international law: before the Higher Regional Court in Koblenz, the war crime of starving civilians is being tried for the first time under the German Code of Crimes against International Law. Where does a militarily justified siege end, and where does criminal liability begin? ROSA-LENA LAUTERBACH (GER) shows what standards in international criminal law this case may set.

Yesterday, new international legal standards came straight from The Hague. While the ICJ has been very reluctant to allow third-party interventions, it has now responded to sustained criticism and, in its unanimous judgment in Sovereignty over the Sapodilla Cayes/Cayos Zapotillos (Belize v. Honduras) – Application by Guatemala for Permission to Intervene, significantly broadened the possibilities for intervention. ZAHRA MAGHSOUDZADEH and DWIGHT NEWMAN (ENG) explain the new standards.

This week, Guatemala also mobilised international law before the Inter-American Court of Human Rights – though in relation to an internal conflict. Since 2023, authoritarian forces have been pressuring the pro-democratic government. Guatemala therefore requested an advisory opinion from the IACtHR on the protection of democracy and political rights; today, the public hearings come to an end. For PHILIPP ROTHKIRCH (ENG), Guatemala is strategically using international law here to generate resources for its domestic struggle over democracy.

That same domestic struggle is also playing out in full force in the US. In its widely noted annual Democracy Report, the Varieties of Democracy (V-Dem) Institute recently warned that US democracy is being dismantled at unprecedented speed. KASH RADOCHA (ENG) shows how executive overreach and attacks on elections are pushing the United States into a democratic grey zone.

The democratic grey zone is also expanding in the EU. EU funds are therefore tied to compliance by Member States with the Union’s fundamental values – in particular fundamental rights, democracy and the rule of law. But what happens when the Commission fails to take those criteria into account when releasing funds? JACQUELYN D. VERALDI (ENG) analyses Advocate General Ćapeta’s Opinion in Parliament v Commission, arguing that limiting Commission’s discretion and strengthening transparency are key to protecting conditionality under the EU budget.

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The ICJ’s Advisory Opinion on Climate Change
Edited by Maria Antonia Tigre, Maxim Bönnemann & Antoine De Spiegeleir

“The ICJ opinion is the most definitive statement ever made about international law and climate change. However, it is lengthy and complex. In this volume, the editors have assembled some of the world‘s leading scholars in the field to unravel the opinion and probe the subtleties of what it did and didn‘t say.”

– Michael Gerrard, Columbia Law School

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In Germany, we keep circling back to the question of whether the AfD still inhabits a democratic grey zone or is already in the dark. The Administrative Court of Cologne has provisionally barred the classification of the AfD as “confirmed right-wing extremist”. It held, for instance, that it remains unclear whether the AfD will turn words into deeds. Hence, one needs more intelligence findings – including for any prohibition proceedings, argues ANDRÉ BARTSCH (GER).

Even without intelligence findings, the AfD’s official programme can be examined. In its “government programme”, the AfD in Saxony-Anhalt proposes replacing compulsory schooling with a broader duty to receive education. Why this would fail not only politically but also under the state constitution is shown by ISABEL LISCHEWSKI (GER).

On 26 March, the Federal Administrative Court will hear a claim brought by the AfD district association against the City of Nuremberg. The association wants the city to withdraw from an alliance against right-wing extremism. For ANDREAS FUNKE and MARKUS KRAJEWSKI (GER), it is precisely this engagement that exemplifies a preventive form of constitutional protection.

FABIAN PELTZER (GER), too, believes in prevention – albeit in a very different context: it is no longer appropriate, he argues, that the Bundestag should have to approve a Bundeswehr deployment only once Russia has attacked the Baltic states. Rather, the Parliament should give its approval for such deployments in advance.

Just over a year ago, we were discussing not only a conscription for women but also gender diversity in prisons. Several federal states have now quietly amended their prison laws to safeguard gender self-determination in detention. But not every highly differentiated regulatory framework is also a constitutional one, says CLARA WELLHÄUáșžER (GER).

Meanwhile, South Korea has introduced constitutional complaints against court judgments. JEONG-IN YUN (ENG) explains how the reform brings judicial decisions under constitutional review and why it marks a turning point for constitutional justice in South Korea.

While South Korea is bringing courts to the Court, in Ecuador, a toad has won in court: the judges halted a road construction project in order to protect the Jambato toad. JENNY GARCÍA RUALES and ANDREAS GUTMANN (ENG) use the case to show that rights of nature are very much contested at the local level, but that this also broadens participation in environmental decision-making.

Can such participation be extended through time as well? In pending advisory proceedings, the African Court on Human and Peoples’ Rights is now considering whether human rights can also protect future generations against climate harm. SIMON WASWA (ENG) sees in the open-ended notion of “peoples” in the African Charter a doctrinal basis for intergenerational justice.

It is precisely this open-ended notion that DAN JERKER B. SVANTESSON (ENG) discusses in the context of the Nobel Peace Prize. According to the standard English translation, the prize is awarded to the person “who has done the most or best to advance fellowship among nations”. But, he argues, the Swedish original, folkens förbrödrande, goes further – pointing also to peace within the “people”. Svantesson therefore proposes a different translation of the criterion: as “advancing fellowship among peoples” or “advancing fellowship among, and within, nations”.

Peace between and within nations, then – and perhaps even across time, as intergenerational justice demands. There is hope in that. While we may feel at the mercy of individual (mad) heads of state when it comes to peace between states, we can contribute to peace among ourselves and across time, every day. There is actually a UN resolution (66/281) that enjoins us to do just that, of all days, on 20 March.

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That’s it for this week. Take care and all the best!

Yours,

the Verfassungsblog Team

 

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Brief aus Beirut

Ich schreibe diesen Text leider nicht mehr aus, sondern ĂŒber Beirut, meine berufliche Heimat. Die Stadt, der ich tief verbunden bin, ĂŒber die ich vor ĂŒber 25 Jahren meine Doktorarbeit schrieb und in der ich seit September 2023 das Orient-Institut der Max-Weber-Stiftung leite. Als am 2. MĂ€rz 2026 erneut der asymmetrische Krieg zwischen Israel und Hizbollah ausbrach und die libanesische Zivilbevölkerung sĂŒdlich von Beirut erneut aus den Bauruinen des letzten Krieges vertrieb, sprang die Krisenstufe der deutschen Botschaft auf „3a“. Ein trauriger Rekord, denn selbst bei der israelischen Bodenoffensive im Herbst 2024 waren wir „nur“ bei „2c“. So wurde ich mit meiner Frau und den anderen entsandten Kolleginnen aufgefordert, das Land zu verlassen.

Das Orient-Institut Beirut ist seit 1961 in diesem Land ansĂ€ssig. Es hat 15 Jahre BĂŒrgerkrieg auf der GrĂŒnen Linie ĂŒberlebt, musste nach der Hafenexplosion von 2020 zum GlĂŒck nur seine ornamentierten Fensterscheiben und HolzvertĂ€felungen ersetzen und hat auch sonst alle Krisen der letzten 65 Jahre ĂŒberstanden. Unsere historische Villa in Zokak el-Blat, unweit des Goethe-Instituts, beherbergt eine Bibliothek mit mehr als 145.000 Titeln. Hier arbeiten ĂŒber dreißig Angestellte und Forschende. Am 12. MĂ€rz 2026 und erneut in der Nacht zum 18. MĂ€rz schlugen in unmittelbarer NĂ€he Raketen ein.

Direkt neben dem Institut hat eine Schule bereits am 2. MĂ€rz 2026 wieder hunderten von Vertriebenen Unterkunft geboten. Unsere Mitarbeitenden nehmen Dutzende Familienmitglieder, die nur mit dem Nötigsten aus den Ortschaften im SĂŒden ankamen, bei sich zu Hause auf. Einige Studierende und ehemalige Praktikanten arbeiten als Freiwillige bei Hilfsorganisationen und FeldkĂŒchen in der Stadt. Das Institut selbst beherbergt derzeit unsere WĂ€chter mit ihren Familien, weil sie die sĂŒdlichen Vororte verlassen mussten.

Der israelische Beschuss macht vor zivilen Einrichtungen nicht mehr Halt. Am 14. MĂ€rz tötete eine Drohnenrakete zwei Professoren im Innenhof des Rafic-Hariri-Campus der staatlichen UniversitĂ€t in Beirut-Hadath. Am 9. MĂ€rz fiel PĂšre Pierre al-Rahi, ein katholischer Priester, dem Artilleriefeuer in seinem Dorf im SĂŒden zum Opfer. Ein persönlicher Gesandter von Papst Leo XIV. stattete der Gemeinde am Wochenende einen Kondolenzbesuch ab.

Die israelische Seite spricht von vierhundert getöteten Hizbollah-Mitgliedern – doch wie sollen KI-Programme wie „Lavender“ und „Gospel“ „eine Mitgliedschaft“ erkennen? Sie liefern grĂ¶ĂŸtenteils ungeprĂŒfte Wahrscheinlichkeitsrechnungen. Diese Art der KriegsfĂŒhrung ist völkerrechtswidrig. Nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums sind seit dem 2. MĂ€rz ĂŒber 1.000 Menschen getötet worden, darunter ĂŒber 100 Kinder. Christen wie Muslime haben keinen Schutz, keine Sicherheit, keine Hoffnung mehr – es sei denn, die internationale Gemeinschaft handelt entschlossen.

Der Vierte Golfkrieg

Der Erste Golfkrieg dauerte acht Jahre, nachdem Saddam Hussein 1980 in den Iran einmarschierte, um die vermeintliche SchwĂ€che der jungen Islamischen Republik auszunutzen. Das iranische Regime entwickelte seine tiefe Verteidigungsstruktur in genau diesem Krieg. Die Reagan-Administration betrieb eine „doppelte EindĂ€mmungsstrategie“ und versorgte mal die Iraker, mal die Iraner mit Waffen („Irangate,“ „Tankerkrieg“) – bis Saddam Hussein 1988 die Munition und das Petroleum ausgingen.

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Ich bin alt genug, um mich, damals als Arabischstudent in Alexandria, an den Zweiten Golfkrieg 1990–91 zu erinnern. Außenminister Genscher besuchte damals die Ă€gyptische Hafenstadt zu Verhandlungen: Irak sollte Kuwait rĂ€umen, Saudi-Arabien im Gegenzug die Ölproduktion drosseln. Der höhere Ölpreis sollte Iraks Wiederaufbau ermöglichen. Saddam weigerte sich. Kuwaitische Ölfelder brannten wochenlang lichterloh. Wir rochen es bis Ägypten. Saddam Husseins Annexion Kuwaits war ein eklatanter Bruch des Völkerrechts, und die internationale Gemeinschaft antwortete mit einem UN-Mandat und einer Koalition von ĂŒber 30 Staaten, inklusive Deutschland. George Bush Sr. handelte hier im Rahmen des Rechts.

Doch auch rechtmĂ€ĂŸige Entscheidungen haben ihren Preis. Als Gegenleistung fĂŒr Syriens Teilnahme an der Koalition bekam PrĂ€sident Assad die stillschweigende Erlaubnis, die militĂ€rische Kontrolle ĂŒber den bĂŒrgerkriegsgebeutelten Libanon zu ĂŒbernehmen. Dieser Deal von 1991 sollte beide LĂ€nder fĂŒr drei Jahrzehnte prĂ€gen: Syrien wurde zum Dreh- und Angelpunkt der anti-imperialen Achse des Widerstandes zwischen dem Iran und der Hizbollah. Erst mit dem Sturz des Assad-Regimes und der MachtĂŒbernahme einer sunnitischen Miliz in Damaskus ist diese Achse gebrochen. Doch der neue Machthaber in Damaskus lĂ€sst sich – bislang – nicht von Israel dazu verleiten, gegen die Hizbollah vorzugehen. In Damaskus ist es derzeit ruhig, Syrien nimmt sogar libanesische Vertriebene auf.

Die amerikanisch-britische Invasion des Irak 2003 – der Dritte Golfkrieg – war durch kein Mandat gedeckt und völkerrechtswidrig. Millionen Menschen gingen weltweit auf die Straße. Joschka Fischer hatte damals recht, als er – unterstĂŒtzt von seinem französischen Amtskollegen Dominique de Villepin – mit den Worten „I am not convinced“ Deutschlands Ablehnung formulierte. Diese Haltung war keine SchwĂ€che; sie war Ausdruck einer reifen, eigenstĂ€ndigen Außenpolitik. Sie hat das internationale Ansehen Deutschlands gestĂ€rkt und den transatlantischen Beziehungen letztlich nicht geschadet. Der Irak hingegen hat sich bis heute nicht von der Besatzung erholt.

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In diesem Vierten Golfkrieg, in den Hizbollah den Libanon reingezogen hat, befinden wir uns in einer Lage, die 2003 in ihrer GefĂ€hrlichkeit ĂŒbertrifft. Donald Trump und Benjamin Netanyahu sind in ihrer gegenwĂ€rtigen Politik eine noch grĂ¶ĂŸere Bedrohung fĂŒr die StabilitĂ€t des Nahen Ostens und der internationalen Ordnung als das Regime in Teheran. Diese EinschĂ€tzung teile ich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Region, mit Regierungen innerhalb und außerhalb Europas. Der imperiale Angriffskrieg gegen den Iran – ohne UN-Resolution, ohne Mandat – setzt die gesamte Region in Brand und wirkt sich bereits jetzt negativ auf die Weltwirtschaft aus.

Gute Außenpolitik

Im Libanon ist man ĂŒberrascht darĂŒber, dass die deutsche Regierung sich gegen eine israelische Bodenoffensive ausgesprochen hat und sich endlich wieder auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zu besinnen scheint. In Anbetracht der Tatsache, dass israelische Bomben weiter ungehindert fallen und wahllos töten, BrĂŒcken und Straßen zerstören, kritische Infrastruktur beschĂ€digen, und Ortschaften entvölkern, traut man dieser Haltung nicht wirklich allzu viel zu.

Die libanesische Regierung unter Nawaf Salam verdient aktive und substanzielle UnterstĂŒtzung. Diese Regierung – die beste, die der Libanon seit Jahrzehnten hat – steht fĂŒr Rechtsstaatlichkeit, SouverĂ€nitĂ€t und staatliche Kontrolle ĂŒber die militĂ€rische Verteidigung des Landes. Sie hat einen dysfunktionalen Staat ĂŒbernommen und braucht jetzt die RĂŒckendeckung Europas. Ohne diese UnterstĂŒtzung wird sie unter dem Druck der Eskalation zerbrechen – und mit ihr die letzte realistische Chance auf StabilitĂ€t.

Deutschland sollte sich gemeinsam mit seinen europĂ€ischen Partnern, insbesondere Spanien, aber auch den arabischen Golfstaaten, klar von der militaristischen Politik Washingtons und Tel Avivs distanzieren. Europa darf sich nicht instrumentalisieren lassen. Die EU-Staaten mĂŒssen eine eigenstĂ€ndige, glaubwĂŒrdige Stimme finden – wie Deutschland und Frankreich es 2003 getan haben. Das ist keine antiamerikanische Geste; es ist die Pflicht einer Demokratie, nach ihrer Verfassung und dem Völkerrecht zu handeln. Der Artikel 25 des Grundgesetzes stellt das Völkerrecht ĂŒber die StaatsrĂ€son und aktuelle AllianzzwĂ€nge. Denn nur durch die ausdrĂŒckliche Anerkennung des Völkerrechts wurde Deutschland nach der Naziherrschaft wieder in die internationale Staatengemeinschaft integriert.

Dieser nunmehr achte Nahostkrieg seit 1948 muss beendet und ein Frieden verhandelt werden, der auf einem völkerrechtlichen Fundament steht und es endlich wagt, den ursprĂŒnglichen Grund fĂŒr die InstabilitĂ€t in der Region anzugehen.

Ich möchte mich bei Andrea Kazzer und Mirjam Brusius fĂŒr die stilistische Verbesserung des Textes bedanken.

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Editor’s Pick

von EVA MARIA BREDLER

Frankreich steht diese Woche zwischen zwei Kommunalwahlen, zwischen rechts und links.

Aber was, wenn es eigentlich um oben und unten geht? In Rachel Kushners „Creation Lake“ folgen wir der US-amerikanischen Spionin Sadie Smith tief in den SĂŒden Frankreichs – und zwar wirklich tief, bis unter die Erde, wo Bruno Lacombe lebt. Lacombe, Freund des revolutionĂ€ren Theoretikers Guy Debord, unterstĂŒtzt per Mail die “Moulinards”, eine eher dysfunktionale Öko-Kommune, auf die Smith angesetzt worden ist. Mit Smith lesen wir den Mailverkehr und graben uns immer tiefer in die Welt der Moulinards hinein. Smith ist hinreißend abgebrĂŒht, trinkt ein bisschen zu viel, und ihre Beobachtungen sind nicht nur so ziemlich das Lustigste, was mir je in einem Roman untergekommen ist – sondern auch so klug, dass es mehr philosophische Abhandlung als Spy Novel ist. Und dank Lacombes ansteckender Faszination fĂŒr Neandertaler und Höhlen blickt man unserer postapokalyptischen Zukunft ein bisschen gelassener entgegen. Ich wĂ€hle unten.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Die Bundesregierung hat den Krieg gegen den Iran noch immer nicht als das benannt, was er ist: völkerrechtswidrig. Zahlreiche Wissenschaftler*innen aus dem Völkerrecht und den internationalen Beziehungen fordern die deutsche Bundesregierung in einer STELLUNGNAHME (EN/DE) auf, zur UN-Charta und zum Grundgesetz zurĂŒckzukehren.

Doch auch die UN tun sich mit dem Völkerrecht schwer. Am 12. MĂ€rz verurteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Angriffe Irans als „Verstoß gegen das Völkerrecht“. SAFIA SOUTHEY (EN) argumentiert, dass die Resolution wahrscheinlich bindend ist, jedoch methodisch fehlerhaft – denn sie bewerte das Handeln des Iran, ohne die vorausgegangene Gewaltanwendung der USA und Israels einzubeziehen.

Die US-Regierung rechtfertigt ihre Gewaltanwendung gegen den Iran mit widersprĂŒchlichen Narrativen, die allesamt um eine zu schĂŒtzende „westliche Zivilisation“ kreisen – von Regimewechsel ĂŒber Druck aus Israel bis hin zur Selbstverteidigung des eigenen Territoriums. PAVLOS ELEFTHERIADIS (EN) warnt, dass diese Rhetorik eine alte Herrschaftslogik wiederbelebe, die das Fundament des Völkerrechts bedrohe.

Mit eben jener Rhetorik rechtfertigten die USA auch die Tötung Khameneis. Ob das Völkerrecht die gezielte Tötung von Staats- und Regierungschefs verbietet, ist unklar. MARGOT DONZÉ (EN) argumentiert, dass das positive Völkerrecht keine solche Norm kenne – der Schutz von FĂŒhrungspersonen hĂ€nge vielmehr von deren Status innerhalb unterschiedlicher völkerrechtlicher Regelungsregime ab.

Völkerrechtlichen Schutz könnte nun auch ein nationales Verfahren vermitteln: Vor dem Oberlandesgericht Koblenz wird erstmals das Kriegsverbrechen des Aushungerns der Zivilbevölkerung nach dem Völkerstrafgesetzbuch verhandelt. Wo endet eine militĂ€risch begrĂŒndete Belagerung und wo beginnt die Strafbarkeit? ROSA-LENA LAUTERBACH (DE) zeigt, welche völkerstrafrechtlichen MaßstĂ€be das Verfahren setzen kann.

Neue völkerrechtliche MaßstĂ€be gab es gestern aus Den Haag. Der IGH war bislang sehr zurĂŒckhaltend, wenn es darum ging, Interventionen von Drittstaaten zuzulassen. Nun hat er auf die anhaltende Kritik reagiert und in seinem einstimmigen Urteil in Sovereignty over the Sapodilla Cayes/Cayos Zapotillos (Belize v. Honduras) – Application by Guatemala for Permission to Intervene die Interventionsmöglichkeiten bedeutend erweitert. ZAHRA MAGHSOUDZADEH und DWIGHT NEWMAN (EN) erlĂ€utern die neuen MaßstĂ€be.

Guatemala hat diese Woche auch vor dem Interamerikanischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte das Völkerrecht mobilisiert – allerdings fĂŒr eine interne Konfliktlage: Seit 2023 setzen autoritĂ€re KrĂ€fte die prodemokratische Regierung unter Druck. Guatemala beantragte deshalb beim IAGMR ein Gutachten zum Schutz von Demokratie und politischen Rechten, heute gehen die öffentlichen Anhörungen zu Ende. FĂŒr PHILIPP ROTHKIRCH (EN) nutzt Guatemala hier strategisch das Völkerrecht, um Ressourcen fĂŒr den innerstaatlichen Kampf um die Demokratie zu mobilisieren.

Diesen altbekannten Kampf fĂŒhren auch die USA. Das Varieties of Democracy (V-Dem) Institute warnte jĂŒngst in seinem vielbeachteten jĂ€hrlichen Demokratiebericht, dass die US-Demokratie in beispiellosem Tempo abgebaut werde. KASH RADOCHA (EN) zeigt, wie exekutive overreach und Angriffe auf Wahlen die USA in eine demokratische Grauzone drĂ€ngen.

Die demokratische Grauzone dehnt sich auch in der EU aus. Deren Gelder sind deshalb daran gebunden, dass sich die Mitgliedstaaten an die Grundwerte der EU – insbesondere Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – halten. Doch was passiert eigentlich, wenn die Kommission diese Kriterien bei der Freigabe nicht berĂŒcksichtigt? JACQUELYN D. VERALDI (EN) analysiert die SchlussantrĂ€ge von GeneralanwĂ€ltin Ćapeta in Parliament v Commission – und fordert, das Ermessen der Kommission zu begrenzen und mehr Transparenz zu schaffen.

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The ICJ’s Advisory Opinion on Climate Change
Edited by Maria Antonia Tigre, Maxim Bönnemann & Antoine De Spiegeleir

“The ICJ opinion is the most definitive statement ever made about international law and climate change. However, it is lengthy and complex. In this volume, the editors have assembled some of the world‘s leading scholars in the field to unravel the opinion and probe the subtleties of what it did and didn‘t say.”

– Michael Gerrard, Columbia Law School

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Und in Deutschland diskutieren wir immer wieder darĂŒber, inwieweit die AfD noch in einer demokratischen Grauzone liegt oder schon im Dunkeln. Das VG Köln untersagt vorlĂ€ufig die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“. So sei etwa unklar, ob die AfD Worten auch Taten folgen lasse. Mehr nachrichtendienstliche Erkenntnisse seien daher nötig – auch fĂŒr ein Verbotsverfahren, so ANDRÉ BARTSCH (DE).

Ganz ohne nachrichtendienstliche Erkenntnisse lĂ€sst sich das offizielle Programm der AfD untersuchen. In ihrem „Regierungsprogramm“ nimmt sich die AfD in Sachsen-Anhalt vor, die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht zu ersetzen. Warum das nicht nur an der Landesverfassung scheitern wĂŒrde, zeigt ISABEL LISCHEWSKI (DE).

Am 26. MĂ€rz verhandelt das Bundesverwaltungsgericht ĂŒber eine Klage des Kreisverbandes der AfD gegen die Stadt NĂŒrnberg. Der Kreisverband will erreichen, dass die Stadt aus einer Allianz gegen Rechtsextremismus austritt. FĂŒr ANDREAS FUNKE und MARKUS KRAJEWSKI (DE) ist gerade dieses Engagement Ausdruck eines prĂ€ventiven Verfassungsschutzes.

PrĂ€vention hĂ€lt auch FABIAN PELTZER (DE) fĂŒr eine gute Idee, allerdings in ganz anderem Kontext: Es sei nicht mehr zeitgemĂ€ĂŸ, dass der Bundestag einem Bundeswehreinsatz zustimmen mĂŒsste, wenn Russland das Baltikum angreifen wĂŒrde – der Bundestag solle solchen EinsĂ€tzen vielmehr schon vorab zustimmen.

Vor gut einem Jahr haben wir nicht nur ĂŒber die Wehrpflicht fĂŒr Frauen diskutiert, sondern auch zu geschlechtlicher Vielfalt in GefĂ€ngnissen. Nun haben mehrere BundeslĂ€nder gerĂ€uschlos ihre Strafvollzugsgesetze angepasst, um geschlechtliche Selbstbestimmung im Strafvollzug zu gewĂ€hrleisten. Doch nicht jede ausdifferenzierte Regelung ist auch eine verfassungskonforme, sagt CLARA WELLHÄUáșžER (DE).

WĂ€hrenddessen hat SĂŒdkorea Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen eingefĂŒhrt. JEONG-IN YUN (EN) erklĂ€rt, wie die Reform gerichtliche Entscheidungen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterstellt und warum sie einen Wendepunkt fĂŒr die sĂŒdkoreanische Verfassungsgerichtsbarkeit markiert.

WĂ€hrend SĂŒdkorea Gerichte vor Gericht bringt, hat in Ecuador eine Kröte vor Gericht gewonnen: Das Gericht stoppte ein Straßenbauprojekt, um die Jambato-Kröte zu schĂŒtzen. JENNY GARCÍA RUALES und ANDREAS GUTMANN (EN) zeigen an dem Fall: Rechte der Natur sind lokal durchaus umstritten, erweitern so aber auch die Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungen.

LĂ€sst sich die Beteiligung auch zeitlich erweitern? In einem anhĂ€ngigen Gutachtenverfahren klĂ€rt nun der Afrikanische Gerichtshof fĂŒr Menschen- und Völkerrechte, ob Menschenrechte auch zukĂŒnftige Generationen vor KlimaschĂ€den schĂŒtzen können. SIMON WASWA (EN) sieht im offenen Begriff der „Völker“ in der Afrikanischen Charta eine dogmatische Grundlage fĂŒr intergenerationelle Gerechtigkeit.

Genau diesen offenen Begriff diskutiert DAN JERKER B. SVANTESSON (EN) – im Kontext des Friedensnobelpreises. Nach der gĂ€ngigen englischen Übersetzung wird der Preis an jene Person vergeben, „who has done the most or best to advance fellowship among nations“. Das schwedische Original „folkens förbrödrande“ gehe jedoch darĂŒber hinaus – und verweise auf den Frieden innerhalb des „Volkes“. Svantesson schlĂ€gt deshalb vor, das Kriterium anders zu ĂŒbersetzen: als „Förderung der Verbundenheit unter den Völkern“ oder „der Verbundenheit zwischen und innerhalb der Nationen“.

Frieden zwischen und innerhalb der Nationen also – und vielleicht sogar zwischen den Zeiten, wie es die intergenerationelle Gerechtigkeit einfordert. FĂŒr mich steckt darin Hoffnung. Denn wĂ€hrend wir uns beim zwischenstaatlichen Frieden einzelnen (wahnsinnigen) StaatsoberhĂ€uptern ausgeliefert fĂŒhlen, können wir zum Frieden zwischen uns und ĂŒber die Zeit hinweg beitragen, jeden Tag. Es gibt sogar eine UN-Resolution (66/281), die uns das ausgerechnet fĂŒr den heutigen 20. MĂ€rz auftrĂ€gt.

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Das war’s fĂŒr diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

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