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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

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Corona Transition

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Senator Rand Paul erlässt Vorladung, die Fauci zur Aussage unter Eid vor dem Senat zwingt

An ihrem letzten Tag als Direktorin des Nationalen Geheimdienstes machte Tulsi Gabbard bisher unveröffentlichte Korrespondenz und Dokumente publik (wir berichteten). Diese decken auf, wie Anthony Fauci, fast vier Jahrzehnte Leiter des Nationalen Instituts für Allergien und Infektionskrankheiten (NIAID) und wissenschaftlicher Berater des Weißen Hauses, Millionen von Steuergeldern zur Finanzierung gefährlicher ‹Gain-of-Function›-Forschung im Labor in Wuhan bereitstellte, mit Mitarbeitern der Geheimdienste zusammenarbeitete, um seine Handlungen zu vertuschen und den möglichen Ursprung von SARS-CoV-2 als Laborunfall zu verschleiern. Gabbard machte geltend, dass der «Virus-Zar» 2024 unter Eid vor dem Kongress gelogen hat.

Wie The Defender berichtet, hat der Senator Rand Paul nun eine öffentliche Vorladung erlassen, die Fauci dazu zwingt, nächsten Monat unter Eid vor dem Senatsausschuss für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten auszusagen. Fauci hat sich nämlich geweigert, freiwillig zu erscheinen.

Laut einer Insiderquelle wird sich die Anhörung auf Faucis mögliche Beteiligung an der Finanzierung von Gain-of-Function-Forschung am Labor in Wuhan und die anschließenden Vorwürfe der Vertuschung eines möglichen Laborunfalls konzentrieren. Senator Paul plane, Fauci zur Vernichtung von Bundesunterlagen, zu seinen Leitlinien für die Geheimdienste bezüglich der Ursprünge von SARS-CoV-2 sowie zu der ihm vom ehemaligen Präsidenten Joe Biden gewährten präventiven Begnadigung zu befragen.

Während Paul mit einem Rechtsstreit vor Gericht rechnet, um die Vorladung durchzusetzen, vertritt er die Auffassung, dass Präzedenzfälle die Befugnis des Kongresses stützen, Faucis Anwesenheit anzuordnen.

Mary Holland, Geschäftsführerin von Children's Health Defense, begrüßte die Vorladung und erklärte:

«Es ist nicht überraschend, dass Senator Rand Paul endlich eine Vorladung an Dr. Tony Fauci erlassen hat, der während der COVID-Pandemie die Stimme der Regierung und der Mainstream-Medien war. Überraschend ist jedoch, dass Dr. Fauci sich weigert, freiwillig auszusagen, obwohl er dem zuvor zugestimmt hatte. Menschen, die Dr. Fauci während der COVID-Pandemie vertraut, unterstützt und fast schon heiliggesprochen haben, müssen sich fragen, warum er sich weigert auszusagen.»

Rechtsanwalt Greg Glaser sagte, die Vorladung sei «eine direkte Folge des erschöpften öffentlichen Vertrauens» und ergänzte:

«Dass Rand Paul Fauci vorlädt, ist für die Rechenschaftspflicht in der Zeit nach der Corona-Pandemie unerlässlich. Fünf Jahre lang agierte Fauci als unantastbare Figur hinter einer Mauer aus institutioneller Immunität und medienseitiger Ehrerbietung. Diese Mauer bekommt nun endlich Risse.»

CardioBand-Skandal weitet sich aus: Jetzt gerät auch Bern ins Visier

Es ist die nächste Erschütterung im Schweizer Herzmedizin-Skandal: Nach dem Universitätsspital Zürich (USZ) wird nun auch am Berner Inselspital der Einsatz des umstrittenen Herzimplantats CardioBand aufgearbeitet.

Was zunächst wie eine Zürcher Affäre erschien, entwickelt sich immer stärker zu einer grundsätzlichen Debatte über Kontrolle, Transparenz und mögliche Interessenkonflikte in der Spitzenmedizin.

Im Zentrum steht erneut eine Frage, die sich bereits nach den Untersuchungen am USZ gestellt hat: Wie konnte ein medizinisches Verfahren über Jahre eingesetzt und wissenschaftlich begleitet werden, wenn später grundlegende Zweifel an Sicherheit, Nutzen und Kontrolle laut wurden?

Mit der Aufarbeitung in Bern wurde Herzchirurgie-Professor René Prêtre betraut, der bereits bei der Untersuchung in Zürich eine zentrale Rolle spielte. Besonders im Fokus steht dabei die Verbindung zwischen dem Berner Kardiologen Stephan Windecker und dem früheren Zürcher Herzchirurgie-Chef Francesco Maisano.

Beide galten über Jahre als wichtige Akteure rund um die Entwicklung und wissenschaftliche Begleitung des CardioBands. Windecker war zudem an Untersuchungen zu möglichen Interessenkonflikten beteiligt – gleichzeitig jedoch auch wissenschaftlich eng mit dem Implantat verbunden. Genau diese Doppelrolle wirft Fragen auf.

Es geht um ein System, in dem Forschung, Klinikbetrieb, akademische Anerkennung und wirtschaftliche Interessen eng miteinander verbunden waren. Und es geht um die Frage, ob Warnsignale ausreichend ernst genommen wurden.

Denn beim CardioBand handelt es sich nicht um irgendein medizinisches Produkt. Das Implantat sollte eine undichte Herzklappe behandeln, indem ein spezielles System den Klappenring verkleinert. Kritiker stellen jedoch infrage, ob die mechanischen Belastungen und langfristigen Risiken ausreichend untersucht wurden.

Die zentrale Frage lautet: War das Verfahren jemals genĂĽgend abgesichert, bevor es bei Menschen eingesetzt wurde? Genau hier liegt die Brisanz des Falls.

Denn medizinischer Fortschritt braucht Mut – aber er braucht auch Grenzen. Innovation darf nicht zum Selbstzweck werden. Ein neues Verfahren muss sich am entscheidenden Maßstab messen lassen: dem Nutzen und der Sicherheit für Patientinnen und Patienten.

Im Zürcher Fall hatte der ehemalige Herzchirurg André Plass bereits früh vor Problemen gewarnt. Seine Hinweise wurden damals nicht als Weckruf verstanden, sondern führten zu einem persönlichen Absturz. Er verlor seine Stelle und wurde in der öffentlichen Wahrnehmung zum unbequemen Kritiker. Heute erhalten seine Aussagen neue Aufmerksamkeit.

Denn nachdem eine externe Untersuchung unter Leitung des ehemaligen Bundesrichters Niklaus Oberholzer beim USZ zahlreiche Vorwürfe aufgearbeitet hatte, steht die damalige Darstellung des Spitals zunehmend unter Druck. Die Untersuchung kam zum Schluss, dass es statistisch rund 70 Todesfälle mehr gegeben habe, als unter anderen Umständen zu erwarten gewesen wäre. Damit stellt sich erneut die Frage: Warum dauerte es so lange, bis kritische Stimmen gehört wurden? Und weshalb musste zuerst ein Whistleblower seine berufliche Existenz riskieren, bevor grundlegende Fragen öffentlich diskutiert wurden?

Die CardioBand-Affäre ist deshalb nicht nur eine Geschichte über ein Implantat. Sie ist eine Geschichte über Machtstrukturen. Über die Nähe zwischen Medizin, Forschung und Industrie. Über die Gefahr, dass wissenschaftlicher Erfolg und wirtschaftliche Interessen miteinander verschmelzen.

Die Untersuchung in Bern könnte ein weiterer Wendepunkt werden. Whistleblower André Plass berichtete diese Woche auf Inside Paradeplatz erneut über die Entwicklungen rund um die CardioBand-Affäre.

Seine zentrale Aussage: Die Untersuchungen müssten weiter gehen als nur zur Frage der Todesfälle. Es müsse auch geprüft werden, ob das Implantat selbst jemals ausreichend abgesichert war und ob Patienten durch Eingriffe geschädigt wurden, deren Nutzen nicht ausreichend bewiesen gewesen sei. Er kritisiert insbesondere mögliche Interessenkonflikte rund um wissenschaftliche Begleitung, Studien und Verantwortlichkeiten.

Seine Forderung: Nicht nur organisatorische Fehler benennen, sondern konkret klären, wer wann welche Informationen hatte und warum Warnungen nicht früher Konsequenzen hatten.

Eine der größten Vertrauenskrisen im Schweizer Gesundheitswesen

70 mutmaßlich vermeidbare Todesfälle, jahrelange Warnungen und ein Hinweisgeber, dessen Karriere zerbrach: Der Skandal rund um die Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich entwickelte sich zu einer der größten Vertrauenskrisen im Schweizer Gesundheitswesen (siehe hier).

Im Zentrum stand Francesco Maisano, ehemaliger Direktor der Zürcher Herzchirurgie. Unter seiner Führung wurden umstrittene Implantate eingesetzt, während gleichzeitig interne Warnungen über mögliche Probleme laut wurden.

Die entscheidende Frage war nicht nur, was medizinisch falsch gelaufen sein könnte. Sondern auch: Warum reagierte das System so spät? Der Fall zeigte ein Muster, das viele große Institutionen kennen: Kritik wird nicht immer als notwendiger Kontrollmechanismus verstanden – sondern manchmal als Störung.

Der Whistleblower André Plass warnte früh. Doch statt dass seine Hinweise sofort umfassend geprüft wurden, geriet seine eigene Position unter Druck.

Totalausfall der Deutschen Bahn – In Japan nahezu undenkbar

Am späten gestrigen Abend kam der Bahnverkehr in Deutschland für rund anderthalb bis zwei Stunden nahezu vollständig zum Erliegen. Eine Störung im digitalen Zugfunksystem GSM-R zwang Züge bundesweit zum Anhalten oder zum Verbleib im nächsten Bahnhof. Fern-, Regional- und S-Bahn-Verbindungen waren gleichermaßen betroffen.

Erst gegen 0:30 Uhr rollten die ersten Züge wieder an – mit massiven Folgeverspätungen, die noch bis in den Mittwochvormittag hinein den Betrieb beeinträchtigten. Die Ursache soll laut Sicherheitskreisen ein fehlerhaftes Software-Update gewesen sein. Hinweise auf einen Cyberangriff gab es nicht. Bahn-Chefin Evelyn Palla erklärte gegenüber der Bild:

«Wir konnten mit einem Notfallsystem die Lage stabilisieren. Deshalb fahren nun alle Züge wieder. Die Ursache für das Problem müssen wir jetzt klären.»

Tausende Reisende saßen stundenlang in stehenden Zügen fest. Berichte aus Bahnhöfen wie Frankfurt oder Berlin zeugten von chaotischen Zuständen: überfüllte Wartebereiche, mangelnde Informationen und kaum verfügbare Unterkünfte. In manchen Fällen half die Bahn mit Wasser sowie Taxi- oder Hotelgutscheinen aus.

Eine Welt-Reporterin im ICE von Karlsruhe nach Hamburg beschrieb, wie Fahrgäste mit Wasser versorgt wurden, während der Zug stundenlang stand. Zwei Frauen am Berliner Hauptbahnhof, die nach einem Konzert nach Hause wollten, fassten ihre Lage lapidar zusammen:

«Wir haben so 'ne Krawatte.»

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (GrĂĽne) reagierte fassungslos:

«Das macht mich fassungslos. Dass durch einen technischen Defekt der komplette Bahnverkehr in Deutschland zum Erliegen kommt, ist ein neuer Tiefpunkt bei einer ohnehin schwachen Betriebsqualität.»

Er forderte eine lückenlose Aufklärung und deutlich bessere Notfallmechanismen. Auch der Verband der privaten Güterbahnen verlangte eine unabhängige Untersuchung und erneuerte die Forderung nach einem Bundesamt für Schieneninfrastruktur.

Dieser Vorfall wirft einmal mehr ein grelles Licht auf die strukturellen Schwächen der Deutschen Bahn. Wie es grundsätzlich anders gehen kann, zeigt der Vergleich mit Japan. Wie Ricarda Breyton in einem ausführlichen Welt-Beitrag darlegt (siehe auch hier), erreichen japanische Züge – insbesondere die Shinkansen – eine Pünktlichkeit, die in Deutschland nahezu unvorstellbar ist: Durchschnittliche Verspätungen bewegen sich oft nur im Sekundenbereich.

Selbst Abweichungen von einer oder zwei Minuten werden von den Betreibern öffentlich bedauert, und bei 15 bis 30 Sekunden Verspätung entschuldigen sich Mitarbeiter förmlich. Und ein solcher bundesweiter Totalausfall wie am Dienstag wäre in Japan mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erst recht nicht passiert. Die Ursachen dafür liegen in mehreren grundlegenden Unterschieden:

  • Die ZĂĽge auf den Hochgeschwindigkeitsstrecken fahren auf vollständig dedizierten, separaten Trassen, die unabhängig vom Regional-, Nah- und GĂĽterverkehr sind. Dadurch können sich Störungen in einem Teilsystem nicht so leicht kaskadenartig auf das gesamte nationale Netz ausbreiten – anders als im stark vernetzten und historisch gewachsenen deutschen Mischverkehrsnetz.
  • Japan setzt beim Shinkansen auf moderne, hochautomatisierte Zugkontrollsysteme wie Digital ATC (D-ATC), die weniger abhängig von einer einzigen funkbasierten Plattform wie GSM-R sind. Die ZĂĽge erhalten Signale und Geschwindigkeitsvorgaben kontinuierlich und automatisch, mit mehreren redundanten Sicherungsebenen. Software-Updates werden extrem streng getestet, phasenweise eingespielt und durch manuelle Back-up-Systeme abgesichert.
  • Hinzu kommen eine Kultur extremer Präzision, kontinuierliche Investitionen in Wartung und eine Fehlerkultur, die Probleme frĂĽh erkennt und lokalisiert. Japan hat in ĂĽber 60 Jahren Shinkansen-Betrieb keinen einzigen tödlichen Unfall durch Kollision oder Entgleisung zu verzeichnen. GroĂźflächige, stundenlange Totalausfälle durch Software- oder Funkausfälle sind praktisch unbekannt. Lokale Störungen (etwa durch Erdbeben oder Taifune) bleiben regional begrenzt und werden sehr schnell behoben.

Generalsanierung der Deutschen Bahn erst bis Mitte der 2030er-Jahre abgeschlossen

In Deutschland hingegen führen überlastete, gemischt genutzte Strecken, jahrelanger Sanierungsstau und eine hohe Abhängigkeit von einzelnen zentralen Systemen zu genau jener Anfälligkeit, die gestern Nacht sichtbar wurde. Der Vorfall zeigt exemplarisch, wo die systemischen Schwachstellen liegen – und macht deutlich, dass tiefgreifende strukturelle Reformen notwendig wären, um das japanische Niveau zumindest anzustreben: mehr dedizierte Trassen, modernere redundante Kontrollsysteme, strikteres Change-Management und eine konsequentere Priorisierung von Zuverlässigkeit.

Mit welchen Problemen die Deutsche Bahn kämpft, zeigen auch Studien auf. Demnach bleiben die Kernmängel die marode und überlastete Infrastruktur, der Sanierungsstau sowie die daraus resultierende schlechte Pünktlichkeit. Im Fernverkehr lag diese 2025 bei nur etwa 60 Prozent – ein neuer Tiefstand.

  • Die HUK-Mobilitätsstudie 2026 (repräsentative Befragung von ĂĽber 4.000 Personen) belegt stark steigende Unzufriedenheit: Fast jeder Dritte vermeidet Bahnfahrten, wo möglich. Das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit von Bahn und Ă–PNV ist deutlich erschĂĽttert.
  • Der Bundesrechnungshof kritisiert in mehreren Berichten das Sanierungskonzept der DB scharf: Fehlende Wirtschaftlichkeitsnachweise, unklare haushaltsrechtliche Grundlagen und dass allein mehr Geld die Dauerkrise nicht löst.
  • Die Monopolkommission mahnt in ihrem 10. Sektorgutachten Bahn 2025 strukturelle Reformen an, kritisiert hohe Trassenpreise und fordert, das geplante Sondervermögen Schiene nicht in alten Strukturen versickern zu lassen.

Die laufenden Generalsanierungen sollen derweil erst in einigen Jahren erste Besserung bringen – und sämtliche Projekte der Generalsanierung sollen erst bis Mitte der 2030er-Jahre abgeschlossen sein.

Maskenprozess: Mediziner Marc Fiddike zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt

Der Mediziner Marc Fiddike, der mit seiner Praxis Mitte 2025 von Hamburg nach Buchholz in der Nordheide gezogen war, wurde gestern vom Landgericht Hamburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Grund: Er habe in den Jahren 2020 und 2021 in 90 Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse (Maskenatteste) ausgestellt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt; die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.

Zwei Monate der Freiheitsstrafe erklärte die Kammer wegen der langen Verfahrensdauer – die Ermittlungen begannen bereits 2020 – für vollstreckt. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 4.775 Euro an.

Fiddike hat zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Als Bewährungsauflage muss er 12.000 Euro an die Organisation Ärzte ohne Grenzen zahlen, monatlich in Raten von mindestens 500 Euro.

Fiddike musste sich seit dem 8. April 2026 vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Ausgangspunkt war bei ihm – genau wie bei seinem Kollegen, dem Hamburger Onkologen Walter Weber –, dass er 2021 Ziel einer großangelegten Hausdurchsuchung durch die Behörden gewesen war (TN berichtete hier, hier und hier).

Die Kammer kam zur Feststellung, Fiddike habe zwischen 8. Mai 2020 und 8. Februar 2021 in 90 Fällen Maskenatteste ausgestellt, ohne dass eine ausreichende individuelle ärztliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls stattgefunden habe. Die Atteste seien überwiegend auf Grundlage von Angaben der Antragsteller per Mail oder Attestfragebogen erstellt worden. Für die Atteste habe er 20 bis 80 € gefordert und somit Einnahmen von 4.775 Euro erzielt. Die Attestbezieher waren ihm, von einer Ausnahme abgesehen, nicht bekannt.

Anfangs habe der Kontakt per Mail stattgefunden, wie es weiter hieß, und so seien auch die Atteste übermittelt worden. Später habe Fiddike ein Erscheinen in der Praxis gefordert, jedoch ohne dann eine persönliche Einzelfallprüfung vorzunehmen.

Sascha Böttner, der Verteidiger Fiddikes, war zwar der Ansicht, dass keine Untersuchung nötig gewesen sei, so hätten es einige Gerichte entschieden. Und auch die Kammer teilte diese Ansicht.
Die Beweisaufnahme habe aber ergeben, dass Fiddikes Entscheidung, Atteste auszustellen, von vornherein festgestanden habe. Der Richter schloss, dass er damit einem Konzept folgte, was beispielsweise belegt sei durch Kalendereinträge oder EDV-Einträge, in denen er Diagnosen vermerkt habe.

Die Kammer bewertete die Einlassungen Fiddikes teilweise als unglaubwürdig. Fiddike habe versucht, sich herauszureden, und behauptet, die Patienten seien anwesend gewesen. Doch nach Auffassung des Gerichts ergab die Beweisaufnahme in mehreren Fällen, dass die von Fiddike geschilderte Anamnese so nicht stattgefunden habe oder die Patienten teilweise gar nicht in der Praxis gewesen seien.

Für den Richter stand fest, dass Fiddike aus ärztlicher Überzeugung gehandelt habe, nicht aufgrund finanzieller Beweggründe. Verteidiger Böttner war der Auffassung, der Verbotsirrtum sei zu prüfen, die Rechtswidrigkeit des Verhaltens sei von Fiddike verkannt worden. Doch Richter Helmers teilte diese Auffassung nicht.

Die Kammer unterstellte derweil, dass Fiddike aus seiner ärztlichen Überzeugung heraus gehandelt habe und nach seiner Auffassung Masken keinen Nutzen gehabt hätten – und berücksichtigte dies strafmildernd. Außerdem habe er nicht zum Nachteil von Menschen gehandelt.

Strafverschärfend habe sich jedoch ausgewirkt, so das Gericht, dass es sich bei der Ausstellung der Atteste um ein Konzept, also Wiederholungstaten handelte. Ein Berufsverbot sei dennoch nicht zu verhängen, obwohl er länger so gearbeitet und sein Konzept staatlichen Regelungen widersprochen habe.

Die Kammer ging auĂźerdem von einer positiven Sozialprognose aus, das heiĂźt, dass er keine Straftaten mehr begehen wĂĽrde.

Zur Gesamtentscheidung sei Revision binnen einer Woche nach Urteilsverkündung möglich, die Begründung müsse binnen eines Monats erfolgen.

Fiddike ist nach Auffassung der Organisation Ärzte mit Gewissen einer von inzwischen mehr als 1.000 Ärzten in Deutschland, die im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen verurteilt worden sind. Sieben von ihnen sind bereits unter der Belastung der Verfahren verstorben (TN berichtete).

***

Ruth Gadé hat das Verfahren gegen Marc Fiddike vom ersten Prozesstag an begleitet. Sie ist selbst Betroffene und Leidtragende der Corona-Politik und der damit einhergehenden juristischen Verfolgung in Sachen Maskenatteste. So wurde sie wegen eines von Fiddike ausgestellten Attests strafrechtlich verfolgt, erhielt einen Strafbefehl und wurde erst nach einer Hauptverhandlung durch die Hilfe von Tom Lausen freigesprochen (TN berichtete). Zugleich stürzte sie im Zuge der Corona-Soforthilferückforderung in den finanziellen Ruin, was sie dann auch noch psychisch zermürbte (TN berichtete ebenfalls).

Großbritanniens «erster homosexueller Leihmutterschafts-Vater» wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt

Ein millionenschwerer Fußballclub-Besitzer, der als Großbritanniens erster homosexueller Leihmutterschafts-Vater bekannt wurde, wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Wie The Telegraph berichtet, lagen gegen den 57-jährigen Barrie Drewitt-Barlow bereits mehrere Vorwürfe vor, ebenso wie gegen seinen zweiten Ehemann, den 32-jährigen Scott Drewitt-Barlow. Das Paar sei wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung angeklagt.

Während einer Anhörung vor dem Amtsgericht Chelmsford habe die Staatsanwältin Serena Berry erklärt, den Männern werde vorgeworfen, «junge Männer ins Visier genommen» zu haben. Das Ehepaar, dem der Nicht-Ligaverein Maldon & Tiptree F.C. gehört, müsse im September vor dem Crown Court in Chelmsford erscheinen, wo voraussichtlich die Einlassung zu den Anklagepunkten erfolgen werde.

Dem Telegraph zufolge gehörten der Immobilienentwickler Barrie Drewitt-Barlow und sein damaliger Partner Tony im Jahr 1999 zu den ersten homosexuellen Paaren, die in den Geburtsurkunden ihrer Kinder, die von einer Leihmutter in einer Klinik in Kalifornien zur Welt gebracht wurden, als gleichgeschlechtliche Eltern eingetragen wurden.

Barrie Drewitt-Barlow sei in mehreren Reality-TV-Sendungen aufgetreten. Eine geplante ITV-Dokumentation mit dem Titel «Up The Jammers»* über ihre Zeit als Verantwortliche des Fußballclubs Maldon & Tiptree F.C. sei nun aber abgesagt worden.

* Die «Jammers» sind die Spieler (die Mannschaft) des Maldon & Tiptree F.C.



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