Bundesregierung stimmt Reform der Nachrichtendienste zu
Gestern hat die Bundesregierung einer weitreichenden Reform der Nachrichtendienste zugestimmt. Zuvor wurde die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eingebrachte Vorlage vom Kabinett gebilligt. Der Ball liegt nun bei Bundestag und Bundesrat. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Ein guter Grund fĂŒr die Annahme des Gesetzes lieferte der Drohnenvorfall Anfang August am Leipziger Flughafen. Obwohl die TĂ€terschaft unbekannt bleibt, sprach der Sicherheitspolitiker Mark Henrichmann gegenĂŒber der Rheinischen Post von einer angeblich neuen QualitĂ€t hybrider Bedrohungen (wir berichteten). Auch laut dem Bundeskanzler Friedrich MĂ€rz hat sich die Sicherheitslage verĂ€ndert, wobei implizit natĂŒrlich insbesondere eine angebliche Bedrohung durch Russland gemeint ist.
Nach dem neuen Gesetz sollen das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) neue Befugnisse erhalten. Sie sollen kĂŒnftig nicht mehr nur beobachten, auswerten und informieren, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch agieren können. Wie Die Zeit erklĂ€rt, könnten die Nachrichtendienste somit auch die Infrastruktur von Angreifern stören. Sie sollen sogar gegen sie gerichtete Falschinformationen verbreiten dĂŒrfen.
Laut dem Ex-Geheimagenten und Kriminalisten Leo Martin handelt es sich also um einen Paradigmenwechsel. In einem Focus-Beitrag bestreitet er aber, dass neue Befugnisse allein einen Vorfall wie in Leipzig verhindert hÀtten. Trotzdem erachtet er es als Problem, dass die deutschen Nachrichtendienste nicht aktiv werden könnten, denn «unsere Gegner spielen lÀngst offensiv». In seinen nahezu zehn Jahren bei einem deutschen Nachrichtendienst habe er gelernt, dass die Information alleine wenig Wert hat, wenn daraus nicht die richtige Handlung folgt. Er stellt aber klar:
«Hier muss man zwei Dinge auseinanderhalten: Ein Nachrichtendienst ist keine Schattenarmee. Und neue Befugnisse bedeuten keineswegs, dass deutsche Agenten kĂŒnftig nach Belieben Infrastruktur im Ausland sabotieren könnten. Der Gesetzentwurf schafft vielmehr Voraussetzungen fĂŒr begrenzte aktive MaĂnahmen und Eingriffe, gerade auch im digitalen Raum. Die öffentliche Debatte reicht dabei von Eingriffen in fremde IT-Systeme bis zur Störung gegnerischer Operationen.»
Martin weist auch auf die nötige Kontrolle der Nachrichtendienste hin, die umso wichtiger sei, je mehr diese Dienste zum Akteur wĂŒrden. Deshalb sei im Gesetzentwurf auch ein Umbau der Kontrollarchitektur vorgesehen. Unter anderem soll die Rolle des UnabhĂ€ngigen Kontrollrats gestĂ€rkt werden. BĂŒrgerrechts- und Datenschutzorganisationen wĂŒrden allerdings einzelne Kontroll- und Grundrechtsregelungen des Entwurfs deutlich kritisieren. Martin resĂŒmiert:
«Diese Diskussion ist keine lĂ€stige Nebenfrage. Sie gehört zum Kern der Reform. Ein demokratischer Nachrichtendienst muss zwei Dinge gleichzeitig können: heimlich und wirksam arbeiten â und trotzdem rechtsstaatlich kontrolliert werden. Das ist schwieriger, als es klingt.»
Markus Klöckner erachtet das Vorhaben, die Nachrichtendienste zu echten Geheimdiensten umzubauen, als «desaströs». In den NachDenkSeiten gibt er zu bedenken:
«Gewiss: Die Bundesrepublik ist nicht die DDR. Und heute ist auch nicht gestern. Diese Tatsachen schlieĂen allerdings gewisse Bedenken nicht aus. Sind die Fesseln der Nachrichtendienste erst einmal rechtlich und politisch gelöst, besteht die Gefahr, dass die Entwicklung weitergeht. Wird die Politik unter gewissen Vorzeichen die Geheimdienste als Rammbock gegen unliebsame Gruppen, Bewegungen und BĂŒrger benutzen?»
Klöckner rÀumt zwar ein, dass in Deutschland auch fremde MÀchte operieren und dass es tatsÀchlich bisweilen reale Gefahren gibt. Es verstehe sich von selbst, dass Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten haben sollen, diesen Gefahren entgegenzutreten.
Er ist jedoch der Ansicht, dass die «Gefahrenebene» oft von einem undurchsichtigen Dunstkreis umgeben ist. Er erinnert dabei unter anderem an das «Celler Loch», den NSU und an «aus dem Ruder laufende V-Leute». «Was ist real? Was politisch konstruiert?», fragt Klöckner und ergÀnzt:
«Alleine die Sauereien, die sich aus der Betrachtung âčechter Geheimdiensteâș im Ausland zeigen (Stichwort etwa: Iran-Contra), muss Deutschland ein Warnsignal sein. Welche Institution wĂ€re in der Bundesrepublik einer politischen Geheimdienstmacht gewachsen? Wer wollte ihr Einhalt gebieten?»
Kritik am neuen Gesetz kommt indes auch von der Opposition. Laut der Tagesschau sind die GrĂŒnen der Ansicht, dass die dann mĂ€chtigeren Dienste nicht ausreichend kontrolliert wĂŒrden. Auch befĂŒrchten sie, dass die strikte Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei aufgeweicht werden könnte. So habe der GrĂŒnen-Innenexperte Konstantin von Notz im ARD-Morgenmagazin erklĂ€rt:
«Dobrindt versucht mit dieser Reform, diese Trennung zu verwischen. ZukĂŒnftig sollen Agenten auch gegen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger wirken können â ohne dass das wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich ĂŒberprĂŒfbar erfolgt.»
FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Dobrindt hingegen einen «historischen Tabubruch» vor. Er macht historische GrĂŒnde fĂŒr die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei aus. GegenĂŒber der Augsburger Allgemeinen sagte er:
«Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei. Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.»
Die Tagesschau erlÀutert, dass das Trennungsgebot «als Lehre aus dem Nationalsozialismus» gelte, als die Gestapo durch weitreichende Befugnisse brutal gegen politische Gegner sowie Juden und andere Gruppen vorging.
Auch die Linke setzt ihre Kritik an diesem Punkt an. So nannte die Innenpolitikerin Clara BĂŒngerdas das Vorhaben «geschichtsvergessen und verantwortungslos» und stellte klar:
«Wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche Geheimpolizei.»
Und laut dem verteidigungspolitischen Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, fehlt die Rechtsstaatlichkeit. Was komplett fehlt, seien «sowohl die parlamentarische Kontrolle als auch die Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten». Im Morgenmagazin habe er erklĂ€rt, dass das Eingriffe in das Privatleben von BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern ermögliche. Zum Beispiel könnten diese ausgespĂ€ht werden.
Auch der AfD zufolge sind die Persönlichkeitsrechte der BĂŒrger in Gefahr. Sie stellt sich gegen den Gesetzentwurf.
GemÀà dem Ex-Agenten Martin ist die entscheidende Frage am Ende nicht, ob Deutschland einen stĂ€rkeren Geheimdienst bekommt. Das Land brauche keinen allmĂ€chtigen Geheimdienst, sondern einen, «der das Richtige darf, das Richtige kann â und im entscheidenden Moment schnell genug handelt». Das beste Wissen ĂŒber einen drohenden Angriff nĂŒtzte nichts, wenn man erst handeln darf, wenn er bereits passiert ist. Martin schlieĂt:
«Die entscheidende Frage ist, ob Deutschland bereit ist, schneller Erkenntnisse zusammenzufĂŒhren, Verantwortung zu ĂŒbernehmen und innerhalb klarer rechtsstaatlicher Grenzen zu handeln. Denn ein Geheimdienst ist immer nur so gut, wie er gefĂŒhrt wird.»