Aufsichtsbeschwerde: trotz Milliarden keine Versorgungssicherheit
Der Verein «Sauberes Wasser für alle» beanstandet in einer Beschwerde, dass die Schweizer Landwirtschaft in keiner Weise darauf vorbereitet ist, die Ernährung der Bevölkerung in Krisen und Mangellagen innert einem Jahr aus eigenem Boden sichern zu können.
Zudem werden die Böden nicht so bewirtschaftet, dass ihr landwirtschaftliches Produktionspotenzial langfristig sichergestellt ist. Die dafür geltenden Vorschriften zum Bodenschutz werden nicht vollzogen. Überdüngung und Pestizide zerstören die Bodenfruchtbarkeit.
Art. 102 BV Landesversorgung verlangt, dass die Landwirtschaft die Ernährung der Bevölkerung in Krisen und Mangellagen aus eigenem Boden sicherstellen muss. Dafür sind genügend Ackerflächen, sogenannte Fruchtfolgeflächen, per Gesetz gesichert.
Gesichert heisst: Die Ackerflächen können, aber müssen nicht bereits für den Ackerbau genutzt werden. Sie müssen in jedem Fall aber schnell für den Anbau bereitstehen und innert eines Jahres Ertrag abwerfen. Der Erhalt der Ackerböden bedeutet unter anderem, «dass die entsprechenden Böden räumlich gesichert sind, d.h. nicht versiegelt werden dürfen und ihre Funktionen erhalten bleiben» (Sachplan Fruchtfolgeflächen, Art. 29 und 30 RPV).
Ignoriert die Politik den Auftrag der Landesversorgung?
Der Bundesrat, der Nationalrat und die vorberatenden Kommissionen (WAK-N, WAK-S) bezeichnen in öffentlichen Debatten und in amtlichen Dokumenten zur Initiative «Für eine sichere Ernährung» das von ihr geforderte Anstreben eines Netto-Selbstversorgungsgrads von 70% als «unrealistisch» oder sogar «utopisch». Und das selbst mit einer Umsetzungsfrist von zehn Jahren (Quellen: Botschaft zur Initiative vom Bundesrat/ Debatte im Nationalrat zur Initiative am 10.12.2025 und 17.12.2025 / Medienmitteilung WAK-S).
Diese Aussagen stehen im Widerspruch dazu, dass die für die Selbstversorgung gesicherten Ackerflächen (Fruchtfolgeflächen, FFF) innert eines Jahres Ertrag abwerfen müssen, um die Bevölkerung in Krisen und Mangellagen mit pflanzlichen Lebensmitteln versorgen zu können.
Wie die Kommunikation des Bundesrats, der WAK-N, des Nationalrats und der WAK-S aufzeigt, ist die Landwirtschaft in keiner Weise auf ihren Auftrag vorbereitet, die Ernährung der Bevölkerung im Fall von Krisen und Mangellagen aus eigenem Boden zu gewährleisten.
«Der Bund ruft die Bevölkerung auf, einen Notvorrat anzulegen, doch ignoriert zugleich den Auftrag, die Landesversorgung in Krisen aus eigenem Boden sicherzustellen. Das ist tief besorgniserregend und unverantwortlich», warnt Franziska Herren, Präsidentin des Vereins «Sauberes Wasser für alle» und Mitinitiantin der Initiative «Für eine sichere Ernährung».
«Es sind keine drei Jahre her, da hat die Corona-Pandemie gezeigt, wie schnell Lieferketten unterbrochen werden können. Zudem leben wir in einer zunehmend angespannten Weltsituation, die auch Europa direkt fordert. Kriege, Handelskonflikte und klimaextreme Wetterverhältnisse können plötzlich und unerwartet zu Importausfällen und Mangellagen führen».
Alarmierend tiefe Selbstversorgung der Schweizer Bevölkerung
Alarmierend ist auch, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz heute nur bei 42% liegt. Hauptursache dafür ist, dass auf 60% der Schweizer Ackerflächen der Anbau von Futtermitteln für Nutztiere gefördert wird, statt pflanzliche Lebensmittel für Menschen zu produzieren.
Der Futtermittelanbau steht in direkter Konkurrenz zur menschlichen Ernährung. 75% der jährlichen rund 3,6 Milliarden Franken Agrarsubventionen fördern heute direkt oder indirekt die Tierhaltung – also die Produktion tierischer Lebensmittel (Quelle: Botschaft des Bundesrats zur Initiative).
Es fehlt an pflanzlichen Lebensmitteln
Die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln wird mit dieser Subventionierungspolitik massiv benachteiligt. Dadurch fehlt eine genügende Versorgung mit pflanzlichen Lebensmitteln. 65% der pflanzlichen Lebensmittel, welche die Schweizer Bevölkerung konsumiert, müssen daher heute importiert werden.
Verlust der Bodenfruchtbarkeit wegen Pestiziden und ĂśberdĂĽngung
Damit die Ackerflächen ihren Zweck für die Landesversorgung erfüllen können, muss ihr landwirtschaftliches Produktionspotenzial langfristig sichergestellt sein. Die Ackerflächen müssen dafür so bewirtschaftet werden, dass deren biologische Vielfalt und Fruchtbarkeit erhalten bleiben. Um dies zu gewährleisten, müssen die geltenden Vorschriften zum Bodenschutz konsequent umgesetzt werden. Dies sind in erster Linie die Bestimmungen der Verordnung vom 1. Juli 1998 über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) und jene der Direktzahlungsverordnung zum ökologischen Leistungsnachweis vom 23. Oktober 2013 (DZV; SR 910.13).
Dies ist heute nicht der Fall. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft zur Initiative, dass Gülleüberschüsse und Ammoniakemissionen zu einem anhaltenden Rückgang der Biodiversität im und über dem Boden führen und damit die landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen langfristig gefährdet werden.
Die Düngerüberschüsse werden insbesondere durch eine mit Importfutter stark erhöhte Tierproduktion verursacht. Dabei werden die seit 2008 in den Umweltzielen der Landwirtschaft festgelegten Höchstwerte für Dünger massiv überschritten. Zudem werden von Pestiziden abhängige Anbausysteme gefördert, die Böden und Gewässer vergiften, obschon das Gewässerschutzgesetz vorschreibt, dass bei der Bewirtschaftung der Böden kein Dünger und keine Pestizide in Gewässer abgeschwemmt werden dürfen.
Agrarsubventionen schaden der Ernährungssicherheit
Das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) hat in seinem Subventionsreport 2023 fast alle der insgesamt 3,6 Milliarden Franken an direkten Agrarsubventionen als schädlich eingestuft. Demnach verfehlen die Subventionen in der Landwirtschaft neben Klima- und Umweltzielen, Gewässerschutz, dem Bodenschutz und Schutz der Biodiversität auch das Ziel der Versorgungssicherheit.
Forderungen der Aufsichtsbeschwerde
Daher hat der Verein «Sauberes Wasser für alle» eine Aufsichtsbeschwerde gemäss Art. 71 VwVG gegen das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit folgendem Begehren eingereicht:
Der Bundesrat wird ersucht, das WBF anzuweisen,
- sicherzustellen, dass die Schweizer Landwirtschaft angemessen auf den verfassungsmässigen Auftrag des Bundes vorbereitet wird, die Ernährung der Bevölkerung in Krisenzeiten und bei anhaltenden schweren Mangellagen selbst gewährleisten zu können (Art. 102 BV, Art. 30 LVG; Sachplan Fruchtfolgeflächen, Art. 29 und 30 RPV);
- sicherzustellen, dass die Schweizer Landwirtschaft so ausgerichtet wird, dass die per Gesetz für die Selbstversorgung gesicherten Ackerflächen (Fruchtfolgeflächen, FFF) innert eines Jahres Ertrag abwerfen, um die Bevölkerung mit pflanzlichen Lebensmitteln selbst versorgen zu können;
- sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften zum Bodenschutz vollzogen werden, um zu gewährleisten, dass die Ackerflächen (FFF) ihren Zweck für die Landesversorgung erfüllen können und ihr landwirtschaftliches Produktionspotenzial langfristig sichergestellt ist (Sachplan Fruchtfolgeflächen, Art. 29 und 30 RPV);
- dafür zu sorgen, dass Behörden, Parlament und Öffentlichkeit korrekt, vollständig und sachlich über diesen verfassungsmässigen Auftrag informiert werden, insbesondere im Zusammenhang mit politischen Vorlagen und Abstimmungen.
Die politischen Rechte nach Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung, insbesondere der Schutz der freien Willensbildung, verbieten die unzulässige Einflussnahme durch Behörden.
Die Initiantinnen und Initianten der Initiative «Für eine sichere Ernährung» behalten sich vor, eine Abstimmungsbeschwerde einzureichen, falls weiterhin eine irreführende Kommunikation erfolgt – wie zum Beispiel, dass das Anstreben eines Netto-Selbstversorgungsgrads von 70% innert 10 Jahren unrealistisch sei.
Diese Behauptung steht im Widerspruch zum Verfassungsauftrag, wonach die Schweizer Landwirtschaft so ausgerichtet werden muss, dass die für die Selbstversorgung gesicherten Ackerflächen (Fruchtfolgeflächen, FFF) innert eines Jahres Ertrag abwerfen, um die Bevölkerung mit pflanzlichen Lebensmitteln selbst versorgen zu können.
Die am 9. Dezember 2025 in der Agrarforschung Schweiz publizierte Studie «Wege zu einer markanten Erhöhung des Selbstversorgungsgrades bei weniger Umweltbelastung» belegt: Sogar ein Netto-Selbstversorgungsgrad von über 100% ist realisierbar.
Insbesondere ist in Aussicht auf die kommende Abstimmung auf eine irrefĂĽhrende Kommunikation im AbstimmungsbĂĽchlein zu verzichten.