Versionsunterschiede von Informationssammlung Corona / Nachrichten





Nächste Änderung →


Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

allow="autoplay" src="https://w.soundcloud.com/player/?url=https%3A//api.soundcloud.com/tracks/1052766943&color=%23ff5500&auto_play=false&hide_related=false&show_comments=true&show_user=true&show_reposts=false&show_teaser=true&visual=true">
Radio München · Argumente gegen die Herrschaft der Angst - Dr. Wolfgang Wodarg im Gespräch


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

Corona Transition

XML

Feed Titel: Transition News


Impfpflicht durch die Hintertür – Warum das Epidemiengesetz erst nach Aufarbeitung revidiert werden darf

Im Kanton St. Gallen sorgt die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes für heftige Diskussionen (hier) – auch eine Demonstration ist angekündigt. Im Zentrum steht eine Bestimmung, die es der Regierung erlauben würde, Impfungen für obligatorisch zu erklären – gestützt auf Artikel 22 des eidgenössischen Epidemiengesetzes (EpG). Brisant ist dabei weniger die formale Möglichkeit eines Obligatoriums als dessen konkrete Ausgestaltung: Erstmals soll ein Verstoß ausdrücklich mit einer Buße von bis zu 20.000 Franken sanktioniert werden. Damit rückt ein indirekter Impfzwang in greifbare Nähe.

Artikel 22 EpG erlaubt den Kantonen, Impfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen obligatorisch zu erklären, sofern eine «erhebliche Gefahr» besteht. Doch wer als «gefährdet» oder «besonders exponiert» gilt, bleibt offen. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe eröffnen beträchtlichen Interpretationsspielraum.

Die Entscheidung liegt in der Regel bei der kantonalen Exekutive. Damit könnte eine Regierung ohne parlamentarische Mitwirkung definieren, welche Gruppen unter ein Obligatorium fallen. Gerade in Krisenzeiten birgt eine solche Kompetenzkonzentration erhebliches Konfliktpotenzial.

Auf Bundesebene wurde bewusst darauf verzichtet, Verstöße gegen ein Impfobligatorium unter Strafe zu stellen. Die parlamentarischen Debatten zum Epidemiengesetz zeigen klar, dass kein Impfzwang geschaffen werden sollte. Auch im Rahmen der laufenden Teilrevision des EpG ist keine Strafnorm vorgesehen.

Wenn nun einzelne Kantone – wie St. Gallen – eine explizite Buße einführen wollen, stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit Bundesrecht. Eine Strafandrohung verändert die Qualität des Obligatoriums grundlegend. Wer mit existenzbedrohenden Bußen oder gar Ersatzfreiheitsstrafen rechnen muss, entscheidet nicht mehr frei. Aus einem formellen Obligatorium wird ein faktischer Zwang.

Eine Impfung greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein, das in Artikel 10 der Bundesverfassung garantiert ist. Jede medizinische Behandlung setzt eine freie und informierte Zustimmung voraus. Wird diese Zustimmung durch massive Sanktionen unter Druck gesetzt, gerät das Prinzip des «informed consent» ins Wanken.

Gerade bei neuartigen Impfstoffen, die im Rahmen beschleunigter Zulassungsverfahren eingeführt wurden, wäre eine besonders sorgfältige Aufklärung unabdingbar gewesen. Kritiker bemängeln, dass zentrale Fragen zur Wirksamkeit, zu Nebenwirkungen und zu langfristigen Folgen bis heute nicht umfassend und transparent untersucht wurden.

Die geplante Revision des Epidemiengesetzes wird vom Bundesrat, der Schweizer Landesregierung, mit Lehren aus der Pandemie begründet. Doch eine breit angelegte, unabhängige Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen steht weiterhin aus.

Diskutiert wurden bisher kaum die Rolle des PCR-Tests als Grundlage für einschneidende Maßnahmen, die tatsächliche Wirksamkeit einzelner Schutzinstrumente oder die psychosozialen Folgen von Isolation und Schulschließungen. Auch die Auswirkungen der Impfkampagne selbst wurden gesellschaftlich und politisch nur begrenzt aufgearbeitet.

Ohne diese Analyse droht eine Revision des EpG, bestehende Instrumente nicht nur zu bestätigen, sondern auszubauen – etwa im Bereich Überwachung, Durchimpfungsmonitoring oder internationaler Verpflichtungen im Rahmen verschärfter Gesundheitsvorschriften.

In der Neuen Zürcher Zeitung vom 17. Januar 2026 wird Christoph Berger, langjähriger Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen und eine zentrale Figur der gesundheitspolitischen Debatte während der Covid-19-Zeit, mit der Einschätzung zitiert, dass das Virus rückblickend weder eine außergewöhnliche Bedrohung dargestellt habe noch je ein Impfstoff zur Verfügung gestanden habe, der umfassend wirksam gewesen sei.

Diese Einordnung ist deshalb von besonderer Tragweite, weil sie im Nachhinein zentrale Annahmen relativiert, auf denen während der Pandemie einschneidende staatliche Maßnahmen beruhten. Unter Verweis auf eine außerordentliche Gefahrenlage wurden damals tiefgreifende Eingriffe beschlossen – darunter Lockdowns, Schulschließungen, Zertifikatspflichten sowie erheblicher gesellschaftlicher Druck bis hin zu faktischen Impfobligatorien.

Seit September 2025 gelten verschärfte Internationale Gesundheitsvorschriften für die Schweiz. Ein geplanter Pandemievertrag wird weitere Verpflichtungen mit sich bringen. In diesem Kontext gewinnt die Frage nach nationaler Entscheidungshoheit zusätzlich an Bedeutung. Wenn gleichzeitig auf Bundes- und Kantonsebene Kompetenzen erweitert werden, entsteht ein politisches Klima, das den Druck zur Impfung kontinuierlich erhöhen könnte.

Eine Demokratie lebt von Vertrauen. Dieses Vertrauen setzt Transparenz, Selbstkritik und eine ehrliche Bilanz voraus. Solange zentrale Fragen zur Corona-Politik unbeantwortet bleiben, wirkt eine Ausweitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten wie ein Schritt in die falsche Richtung.

Die Teilrevision des Epidemiengesetzes sollte deshalb erst erfolgen, wenn eine umfassende, unabhängige und öffentlich zugängliche Aufarbeitung der Pandemie-Maßnahmen stattgefunden hat. Alles andere würde den Eindruck verstärken, dass aus einer ungenügend reflektierten Krisenpolitik dauerhafte Machtinstrumente entstehen. Das ist die Schlussfolgerung, die Andrea Staubli vom Aktionsbündnis Freie Schweiz (ABF Schweiz), in einem ausführlichen Interview mit der Plattform Zeitgeschehen im Fokus zieht.

Die Debatte um St. Gallen zeigt: Es geht längst nicht nur um eine kantonale Gesetzesanpassung. Es geht um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Staat und Bürger – und um die Frage, wie viel indirekter Zwang eine freiheitliche Ordnung verträgt.

Maulkorb statt Debatte – Wie ein Professor Kritik juristisch ersticken wollte

Der Fall um den Schweizer Historiker Prof. Bernhard C. Schär wirft ein grelles Licht auf den Zustand der Schweizer Medienlandschaft. Im Zentrum steht nicht nur ein wissenschaftlicher Streit, sondern der Versuch, kritische Berichterstattung mit juristischen Mitteln zu unterbinden – flankiert von auffälligem Schweigen großer Redaktionen.

Ausgangspunkt war die publizistische Auseinandersetzung mit Schärs Arbeit im Kontext der sogenannten «Mohrenkopf»-Debatte sowie früherer Forschungsprojekte. Kritiker warfen ihm methodische Schwächen und ideologische Voreingenommenheit vor. Statt sich inhaltlich mit diesen Vorwürfen auseinanderzusetzen, beschritt Schär den Rechtsweg. Die angestrengten Klagen endeten zwar mit Niederlagen, verursachten jedoch erhebliche Kosten für die betroffenen Medien.

Brisant wurde der Fall durch ein weitergehendes Begehren: Per superprovisorischer Verfügung sollte nicht nur die Löschung sämtlicher Artikel erwirkt, sondern auch die Berichterstattung über die laufende Klage selbst untersagt werden. Ein Journalist sollte demnach nicht einmal darüber schreiben dürfen, dass er verklagt wurde. Das zuständige Gericht entsprach diesem Antrag zunächst – verbunden mit einer Strafandrohung von 10.000 Franken für den Fall der Zuwiderhandlung.

Ein solcher Maulkorb gegenüber Medien ist in der jüngeren Schweizer Rechtsgeschichte höchst ungewöhnlich. Erst Wochen später wurde die Verfügung wieder aufgehoben. Das Gericht wies weitergehende Forderungen zurück, darunter das Ansinnen, künftig jegliche Berichterstattung über Schär präventiv zu verbieten.

Doch während die juristische Korrektur erfolgte, blieb die mediale Reaktion auffallend verhalten. Abgesehen von einzelnen Plattformen griff kaum ein großes Medium den Vorgang auf. Anfragen an führende Verlagshäuser blieben unbeantwortet. Selbst Redaktionen, die zuvor kritisch über Schär berichtet hatten, verhielten sich zurückhaltend oder veröffentlichten Gegendarstellungen ohne eigene Einordnung.

Diese Zurückhaltung wirft Fragen auf. Wenn einem Journalisten gerichtlich untersagt wird, über ein Verfahren gegen sich selbst zu berichten, betrifft das nicht nur eine Person, sondern ein Grundprinzip der Medienfreiheit. Der Fall hätte eine breite Debatte über presserechtliche Grenzen und den Schutz kritischer Berichterstattung auslösen können. Stattdessen dominierte Schweigen.

Parallel dazu steht die inhaltliche Kritik an Schärs wissenschaftlicher Arbeit im Raum. In mehreren Fällen wurde ihm vorgeworfen, historische Quellen selektiv zu interpretieren oder politische Deutungsmuster über komplexe Sachverhalte zu legen. Unterstützer weisen diese Vorwürfe zurück und sprechen von legitimer wissenschaftlicher Kontroverse. Kritiker hingegen sehen in seiner Arbeit eine starke ideologische Prägung, insbesondere im Kontext postkolonialer Theorien.

Unabhängig von der Bewertung einzelner Forschungsarbeiten bleibt die Frage, wie Wissenschaftler mit Kritik umgehen – und wie Medien darauf reagieren, wenn juristische Schritte gegen kritische Berichterstattung ergriffen werden. Der Eindruck, dass Solidarität in der Branche selektiv verteilt wird, beschädigt die Glaubwürdigkeit eines Berufsstands, der sonst schnell Alarm schlägt, wenn Informationsfreiheit eingeschränkt wird.

Der Fall Schär ist damit mehr als eine persönliche Auseinandersetzung. Er steht exemplarisch für ein angespanntes Verhältnis zwischen Aktivismus, Wissenschaft, Medien und Justiz. Und er zeigt, wie leise es werden kann, wenn es laut werden müsste.

Todesdefinition unter Beschuss: Wie sicher ist der Hirntod wirklich?

In den letzten Monaten hat eine Debatte an Schärfe gewonnen, die in der Öffentlichkeit oft nur diffus wahrgenommen wird: Ist der Hirntod tatsächlich das unbezweifelbare Ende des Menschen – oder ein juristisch-medizinisches Konstrukt, dessen Anwendungsgrenzen zunehmend hinterfragt werden? Während Offizielle in Politik und Medizin den Hirntod als etablierten Standard verteidigen, kritisieren Ethiker, Mediziner und Teile der Öffentlichkeit die Grundlagen, doe Transparenz und die Informationspolitik rund um dieses Kriterium.

Offiziell gilt in Deutschland der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen («Hirntod») als rechtlich anerkannter Zeitpunkt des Todes und damit als Voraussetzung für eine postmortale Organspende. Dies ist Teil des deutschen Transplantationsgesetzes (TPG), das auf der Grundlage eines etablierten medizinischen Verständnisses definiert, wann Organe entnommen werden dürfen.

Doch in der immer noch aktuellen Stellungnahme des Deutschen Ethikrats aus dem Jahr 2015 wird klar benannt: es gibt innerhalb der Fachwelt uneinheitliche Sichtweisen darüber, ob der Hirntod tatsächlich den Tod des Menschen definiert oder lediglich ein praktisches Kriterium für die Entnahme ist. Auch wenn der Rat mehrheitlich am Hirntod als signifikantem Kriterium festhält, gibt es ausdrücklich eine Minderheitsmeinung, die genau das bezweifelt.

Jahrhundertelang galt ein Mensch als tot, wenn das Herz dauerhaft aufhört, zu schlagen. «Hirntod» bedeutet, dass eine neue Definition des Wortes «Tod» eingeführt wird, die etwas anders ist als das, was wir gemeinhin unter «tot» verstehen. Unbestreitbar ist, dass der Begriff des «Hirntodes» neu ist und wenig mit dem traditionellen Todesbegriff zu tun hat. Umstritten ist, ob es sich um eine belastbare medizinische Definition des Endzeitpunktes menschlichen Lebens handelt oder um ein pragmatisches Konstrukt, um die Organentnahme zu erleichtern.

Immerhin ist der Verdacht naheliegend, wonach der Begriff «Hirntod» eigens geschaffen wurde, um den Menschen die Zustimmung zur Spende abzuringen. Wäre den potenziellen Spendern bewusst, dass die Organe bei voll funktionsfähigem Kreislauf entnommen werden, würden wohl die wenigsten zustimmen. Der Verdacht ist also nicht von der Hand zu weisen, dass es sich dabei eventuell weniger um eine neue wissenschaftliche Erkenntnis handelt, sondern eher um einen kommunikativen Kniff, um Spender zu generieren.

Solche Diskussionen sind politisch relevant, weil sie an die Rechts- und Ethikfragen anschließen, die entstehen, wenn eine Gesellschaft darüber entscheidet, wann der medizinische Tod eintritt und wer darüber bestimmt. Parallel zu den ethischen Fragen findet eine lebhafte politische Debatte über die grundlegenden Organspenderegeln statt – insbesondere über ein «Opt-out»-System (gesetzliche Widerspruchslösung), das in vielen Ländern Europas bereits Realität ist. Eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts zeigt, dass ein reiner Wechsel von einem «Opt-in»- zu einem «Opt-out»-System nicht automatisch zu mehr Organspenden führt und die Entscheidung komplexer macht, als oft angenommen. Und hier wird es nun sehr aktuell.

Deutschland

Deutschland verwendet derzeit ein Opt-in-System («Entscheidungslösung»): Organe dürfen nur entnommen werden, wenn eine Person ausdrücklich zu Lebzeiten zugestimmt hat, zum Beispiel über einen Organspendeausweis oder das zentrale Organspende-Register. Angehörige können entscheiden, wenn keine Entscheidung hinterlegt wurde.

Schweiz

Die Schweiz wandte bis vor kurzem ebenfalls primär den Opt-in-Ansatz an. Aber nach einem Volksentscheid führt sie ab 2027 eine erweiterte Widerspruchsregelung (Opt-out) ein. Das bedeutet: Wer nicht ausdrücklich widerspricht, gilt als potenzieller Organspender, es sei denn Angehörige wissen, dass die Person es anders gewollt hätte.

Ein elektronisches Organ- und Gewebespenderegister wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingerichtet und soll ab Herbst 2026 bis Anfang 2027 verfügbar sein – zeitgleich mit dem neuen erweiterten Widerspruchsmodell.

Kurz: In der Schweiz soll die Widerspruchslösung bei der Organspende erst mit einem zentralen Register eingeführt werden, das derzeit in Vorbereitung ist – und dieses Register wird an die neue elektronische Identität (E-ID) gekoppelt. Aber: Die E-ID ist nicht allein Voraussetzung dafür, dass man seinen Widerspruch (oder seine Zustimmung) festhalten kann.

Dieses Register ist ein zentraler digitaler Ort, an dem Menschen ihren Willen zur Organspende (ja oder nein) verbindlich eintragen können. Der Bundesrat will das neue Organ- und Gewebespenderegister mit der staatlichen E-ID verknüpfen, damit sich Personen eindeutig identifizieren können, wenn sie ihre Entscheidung digital eintragen. Das ist aus Sicht von Behörden wichtig für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Einträge.

Aber: Die E-ID ist weiterhin nicht zwingend für einen rechtlich verbindlichen Widerspruch vorgeschrieben. Anderslautende Medienberichte sind falsch. Auch wenn das Register mit der E-ID arbeiten soll, bedeutet das nicht, dass Menschen ausschließlich mit einer E-ID widersprechen müssen. Traditionelle und weiterhin gültige Wege bleiben bestehen, um den Willen zu dokumentieren – etwa durch:

  • Eine Organspende-Karte (physisch, ja, nein)
  • Eine PatientenverfĂĽgung
  • MĂĽndliche Ă„uĂźerung an Angehörige, die diese im Zweifel vertreten können.

Diese bleiben rechtsverbindliche Willensbekundungen, auch nach Einführung der Widerspruchslösung. Die geplante Verknüpfung mit der E-ID hat politisch und öffentlich teils kritische Debatten ausgelöst, weil einige befürchten, dass der digitale Identitätsnachweis indirekt zur einzigen praktikablen Registrierungsform werden könnte, sobald das Register eingerichtet ist.

Doch derzeit ist eindeutig: Obwohl die Widerspruchslösung erst eingeführt wird, wenn das Register und die damit verknüpfte E-ID technisch nutzbar sind, kann man weiterhin ohne E-ID den Willen kundtun (zum Beispiel auf Papier, via Patientenverfügung oder Spenderkarte).

Falls das Bundes die Abstimmungsbeschwerde zur E-ID gutheißt, muss eine neue Volksabstimmung stattfinden. Und das würde das Vorhaben mindestens verzögern, eventuell sogar dauerhaft verhindern. Beide Länder stehen damit für den internationalen Wandel im Umgang mit Organspende-Regelungen – aber auch für die Kontroversen darüber, wie viel Staat und Medizin in die fundamentale Entscheidung über Leben und Tod eingreifen sollen.

Todesschütze gibt «Accutane» die Schuld: «Das Medikament hat mich zum Mörder gemacht»

In einer ruhigen Vorstadt von Friendswood, Texas, wo das Leben junger Menschen normalerweise von Alltagsfreuden wie Freundschaften und kleinen Abenteuern geprägt ist, ereignete sich im Dezember 2023 eine Tragödie, die die Gemeinde erschütterte und weit darüber hinaus Fragen aufwirft: Der damals 17-jährige Connor Hilton lud zwei enge Freunde zu sich nach Hause ein – Ethan Riley, 18 Jahre alt, und Benjamin Bliek, 19 Jahre alt. Doch was als harmloser Abend begann, endete in einem Blutbad.

Hilton feuerte Schüsse auf seine Gäste ab, tötete Riley und verletzte Bliek schwer. Nur Stunden später gestand er die Tat und sitzt seit seiner Verurteilung im September 2025 wegen Mordes und schwerer Körperverletzung in einem texanischen Gefängnis in Haft. Und das soll laut Gerichtsurteil auch noch bis zum Jahr 2075 so bleiben. Das berichtet die New York Post.

Doch hinter dieser scheinbar sinnlosen Gewalt steckt eine Kontroverse, die den Fokus auf die Rolle von Medikamenten bei Amokläufen lenkt. In diesem Fall geht es um ein alltägliches Medikament: «Accutane», ein starkes Präparat gegen schwere Akne, das Hilton einnahm – und das er selbst als Auslöser für seinen tödlichen Ausbruch benennt.

Hiltons Fall ist nicht nur eine weitere Geschichte von jugendlicher Gewalt in den USA, wo Schusswaffen allzu leicht zugänglich sind – er hebt sich durch eine außergewöhnliche Wendung hervor. Im Gegensatz zu vielen Amokläufen, bei denen die Rolle von Medikamenten erst Jahre später von investigativen Journalisten oder Kritikern beleuchtet wird, weist hier der Täter selbst unmittelbar nach der Tat auf das Präparat als möglichen Katalysator hin.

In Polizeiverhören, nur Stunden nach dem Schusswechsel, sprach Hilton offen von suizidalen und homizidalen Gedanken, die ihn quälten: «Ich muss in eine psychiatrische Klinik», sagte er den Beamten. «Ich habe schon so lange suizidale, homizidale Gedanken gehabt.» Und weiter:

«Was ich getan habe, war falsch. Ich weiß, dass ich die Strafe verdienen muss. Aber ich brauche auch Hilfe. Ich brauche wirklich, wirklich Hilfe.»

Seine Verteidigung und Familie betonen, dass diese Impulse erst nach der Einnahme von Accutane (Wirkstoff: Isotretinoin) auftraten – ein Medikament, das er gegen seine schwere Akne verschrieben bekommen hatte. Besonders dramatisch: Am Tag vor der Tat hatte Hilton eine Dosis ausgelassen, weshalb er am Tattag eine doppelte Menge einnahm. Genau in diesem Moment, so die Argumentation, gerieten die Gedanken außer Kontrolle und mündeten in die fatale Handlung. Doug Bremner, Professor für Psychiatrie und Radiologie an der Emory University School of Medicine, sagte dazu in der CBS News-Sendung «48 Hours»:

«Es gibt eine große Anzahl von Menschen auf der ganzen Welt, die Nebenwirkungen von [Isotretinoin] erfahren haben … darunter auch psychiatrische Nebenwirkungen. Ich glaube, er [= Connor Hilton] wurde durch ‹Accutane› psychotisch und hatte wiederkehrende Mordgedanken, die er nicht kontrollieren konnte. Diese Gedanken traten nicht auf, bevor er ‹Accutane› einnahm.

Nachdem er das Medikament abgesetzt hatte, verschwanden die Gedanken. Als er es dann wieder einnahm, kamen die Gedanken zurück. Das gilt im Grunde als Beweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einem Medikament und einem Symptom.»

«Accutane», ursprünglich ein Markenprodukt, das in den USA nicht mehr vertrieben wird, aber als Generikum weiterhin verfügbar ist, gilt als Wundermittel gegen tiefe, schmerzhafte Aknezysten, die andere Behandlungen nicht lindern können. Es wirkt, indem es die Talgproduktion der Haut drastisch reduziert und Entzündungen bekämpft. Doch der Preis für diese Wirksamkeit ist hoch: Das Präparat trägt seit Langem eine sogenannte Black-Box-Warnung der US-Arzneimittelbehörde FDA – die strengste Form einer Risikohinweisung.

Darin wird explizit vor schweren psychiatrischen Nebenwirkungen wie Depressionen, Halluzinationen, aggressivem oder gewalttätigem Verhalten, Psychosen und sogar suizidalen Gedanken gewarnt. Experten erklären dies mit Veränderungen in der Hirnchemie: Isotretinoin beeinflusst Neurotransmitter wie Dopamin und Serotonin, die Stimmung und Impulskontrolle regulieren.

Hiltons Verteidigungsteam hatte laut der New York Post auch geplant, die Symptome der Aknebehandlung als Verteidigungsgrund für die gewalttätigen Handlungen des Teenagers heranzuziehen. «Unser Sachverständiger [Bremner] sagte im Grunde, dass Hilton aufgrund der Einnahme von ‹Accutane› in eine Psychose geraten und sein Verhalten nicht kontrollieren konnte – das deckt sich mit dem Geschehen in diesem Fall», sagte einer von Hiltons Anwälten, Rick DeToto, damals. «Er war ein ganz normaler Junge, bis er mit der Einnahme von ‹Accutane› begann.»

Der Richter habe jedoch entschieden, so die New York Post, dass die Informationen zur Feststellung der Schuld unzulässig seien, und Bremner könne nicht für Hilton aussagen.

Wie schwer es ist, Medikation als mögliche Ursache in einem Mordfall vor Gericht effektiv ins Spiel zu bringen, zeigt auch der Fall von Aidan von Grabow, der Ende 2017 als 15-Jähriger die damals 20-jährige Makayla Grote mit einem Jagdmesser erstach. Dabei vermuten die Behörden, dass der Teenager eigentlich Grotes jüngere Schwester töten wollte, deren Name angeblich ganz oben auf seiner Todesliste stand, aber die ältere angriff, als sie die Tür öffnete.

Von Grabow wurde schließlich im Mai 2019 als Erwachsener wegen Mordes ersten Grades an Makayla Grote schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft mit Möglichkeit der Bewährung nach 40 Jahren verurteilt. Die Verteidigung hatte hier ihre Strategie maßgeblich auf eine «unfreiwillige Intoxikation» durch besagtes Akne-Medikament «Accutane» in Kombination mit einem Antidepressivum aufgebaut. Sie argumentierte, diese Medikamente hätten bei dem zuvor unauffälligen Jugendlichen plötzlich aggressives und gewalttätiges Verhalten ausgelöst. Kurz vor der Tat schrieb von Grabow in einer Snapchat-Nachricht sogar: «My medications are messing with my brain» (meine Medikamente bringen mein Gehirn durcheinander).

Das Gericht ließ jedoch das geplante Expertenzeugnis eines Psychiaters (von erwähntem Doug Bremner), das eine kausale Verbindung zwischen «Accutane» und Psychosen herstellen sollte, nicht zu. Der Richter urteilte, die Beweislage sei wissenschaftlich zu schwach und beruhe nur auf zeitlicher Korrelation, nicht auf Kausalität. Offenbar war man da ganz auf einer Linie mit dem Staatsanwalt Adrian Van Nice, der den Hinweis auf die Medikation sogar scharf als bloße Ausrede abgetan hatte. Zunächst seien Lehrer, Freunde und Ärzte beschuldigt worden, so Van Nice, und dann habe «Big Pharma» als «spectacularized boogeyman» (spektakulärer Buhmann) herhalten müssen. «Von Grabow gibt allen anderen die Schuld, nur nicht sich selbst», beklagte Staatsanwaltschaft.

Derlei Aussagen überraschen aber nicht zuletzt deswegen, weil «Accutane» ja besagte Black-Box-Warnung, in der die psychiatrischen Nebenwirkungen (Depression, Suizidalität, Aggression und Psychosen) erwähnt sind, schon im Jahr 2005 und damit lange Zeit vorher erhalten hatte. Dieser Warnhinweis war wohlgemerkt aufgrund zunehmender Meldungen über Suizide und psychische Störungen bei Anwendern ergänzt worden und ist bis heute in den USA auf den Packungsbeilagen von Isotretinoin-Präparaten (inklusive Generika) vorhanden.

Und damit nicht genug. So ergibt eine Fallstudie aus dem Jahr 2014, dass ein 27-jähriger Mann nach nur zwei Wochen Einnahme des Wirkstoffs Isotretinoin eine akute Psychose entwickelte, die ihn glauben ließ, Kollegen wollten ihn umbringen und überwachten sein Telefon und seinen Computer. Die Symptome verschwanden erst, nachdem das Medikament abgesetzt worden war.

In der Vergangenheit wurden auch einzelne Fälle in der FDA-Adverse-Event-Datenbank (FAERS) sowie in forensischen und psychiatrischen Fallbeschreibungen dokumentiert, in denen homizidale Gedanken (Gedanken einer Tötungsabsicht) oder gewalttätiges Verhalten im zeitlichen Zusammenhang mit der Einnahme von Isotretinoin auftraten. In Übersichten und Reviews (zum Beispiel Kontaxakis et al., 2009, «Isotretinoin and psychopathology: a review») werden frühere FAERS-Meldungen zusammengefasst, die unter anderem «gewalttätiges Verhalten» in Einzelfällen aus den 1980er/1990er Jahren nennen.

Was diesen Fall so außergewöhnlich macht, ist exakt die Initiative des Täters selbst, die Medikation ins Rampenlicht zu rücken. Das geschieht extrem selten. Ein weiterer dieser seltenen Ereignisse ist die Ermordung einer gewissen Demi Cuccia am 15. August 2007 (die Pittsburgh Post-Gazette brachte dazu den Artikel «Ist ‹Accutane› für den Tod eines Mädchens im Jahr 2007 verantwortlich?»). In den meisten vergleichbaren Tragödien wird die Rolle von Psychopharmaka – seien es Antidepressiva, Beruhigungsmittel oder andere – erst nachträglich thematisiert, oft von warnenden Stimmen wie dem britischen Psychiater David Healy, der in zahlreichen Publikationen betont:

«Es gibt so viele von diesen Massentötungen durch Leute, die Psychopharmaka genommen haben.»

Healy verweist dabei auf FDA-Daten und Studien, die SSRIs (selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer) mit Gewaltverhalten in Verbindung bringen, und schätzt, dass bis zu eine von zehn Personen suizidale Gedanken entwickeln könnte, eine von zwanzig gewalttätige Impulse. Wie wir berichteten, machte Natural News in diesem Zusammenhang 2022 darauf aufmerksam, dass die Schützen nahezu aller Massenschießereien in den USA unter der Wirkung von verschreibungspflichtigen Antidepressiva standen, die Selbstmord- und Mordgefühle verursachen und verstärken können. Dennoch werden diese Aspekte in offiziellen Untersuchungen und Medienberichten des Mainstreams systematisch vernachlässigt.

Dazu zählt auch der Fall des Germanwings-Co-Piloten Andreas Lubitz, der am 24. März 2015 Flug 4U9525 absichtlich in die Alpen steuerte und dabei 149 Menschen in den Tod riss, einschließlich sich selbst. Später wurde bekannt, dass Lubitz unter starker Übermedikation stand – darunter das Antidepressivum Mirtazapin, dessen Dosis er zwei Wochen zuvor verdoppelt hatte, sowie Valium und andere Beruhigungsmittel. Und laut Healy zeigen klinische Studien ein erhöhtes Suizidrisiko für die Einnahme von Mirtazapin in allen Altersgruppen. Dennoch wollten weder die Systemmedien noch die Ermittlungsbehörden bei der Ursachenforschung den Blick in Richtung Medikamente richten.

Ähnlich gelagert ist der Fall des «Batman-Shooter» James Holmes, der 2012 in einem Kino in Aurora, Colorado, zwölf Menschen tötete und Dutzende verletzte: Auch hier spielten Psychopharmaka eine Rolle, doch der Fokus der bestimmenden Debatte lag auf seiner Persönlichkeit und dem Zugang zu Waffen, nicht auf den Medikamenten.

In diesen und vielen anderen Fällen – Healy listet Dutzende Medikamente auf, die Suizide oder Homicide auslösen können – lenken Pharmakonzerne geschickt von Risiken ab, während Regulierungsbehörden wie die FDA zwar konkrete Warnungen aussprechen, dies aber wundersamerweise keine tieferen Konsequenzen nach sich zieht.

Bewegung in die Sache bringen könnte unterdessen das Vorpreschen des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy. So hatte dieser im Spätsommer 2025 eine Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs von Medikamenten und Amokläufen angeordnet. Im Fokus stehen dabei auch Medikamente, die bei einer Geschlechtsumwandlung Verwendung finden. So hatte ein gewisser Robin Westman, der als Transgender-Frau identifiziert wurde, Anfang September 2025 an einer katholischen Schule in Minneapolis zwei Kinder getötet und mindestens 17 weitere verletzt.

«Wir führen derzeit solche Studien durch», hatte Kennedy gegenüber Fox News gesagt und damit auf die Frage geantwortet, ob Westmans Wechseljahresmedikamente bei der Schießerei eine Rolle gespielt hätten. Dabei verwies er auch auf Ähnlichkeiten zum Amoklauf an einer Schule in Nashville im Jahr 2023, der von der Transgender-Person Audrey Hale begangen wurde.

Hiltons direkter Hinweis auf «Accutane» zeigt nun, wie Betroffene die Wirkungen selbst als zentral wichtig wahrnehmen, lange bevor externe Stimmen einsteigen. Ob Gerichte diesen Kausalzusammenhang anerkennen oder nicht – der Fall wirft ein grelles Licht auf die verborgenen Risiken gängiger Medikamente und die Notwendigkeit, sie in Untersuchungen ernst zu nehmen. In einer Welt, in der Aknebehandlungen Millionen betreffen, könnte Hiltons Geschichte ein Weckruf sein: Nicht jeder Gewaltausbruch ist rein psychologisch, manchmal liegt der Trigger in einer Pille.

Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter: Ein Narrativ vor der Zerreißprobe

Noch ist nichts bewiesen. Noch sprechen deutsche Behörden nicht offen. Und doch tobt längst ein Kampf um die Deutungshoheit. Der tödliche Angriff auf den Zugbegleiter Serkan C. in Rheinland-Pfalz ist nicht nur ein Gewaltverbrechen – er ist ein Testfall für die Glaubwürdigkeit der medialen Erzählung. Deutsche Leitmedien berichten nahezu geschlossen, der Täter sei ein Grieche aus Thessaloniki.

Focus will es «genau wissen». Name, Foto, nähere biografische Details bleiben dennoch unter Verschluss. Gleichzeitig erhebt das griechische Online-Medium Pro News schwere Vorwürfe: Demnach handle es sich in Wahrheit um einen syrischen Asylbewerber, der 2013 über Griechenland in die EU gelangt sei, dort Papiere erhalten habe und später nach Deutschland weitergereist sei.

Sollte diese Darstellung zutreffen – und derzeit lässt sie sich weder bestätigen noch widerlegen –, dann hätte das weitreichende Folgen. Denn dann würde nicht nur eine Täterbiografie falsch dargestellt, sondern ein ganzes Narrativ künstlich stabilisiert.

Das Narrativ lautet: Ein Grieche tötet einen integrierten Türken mit deutschem Pass, eine positive Story gelungener Integration einer Person aus einem anderen Kulturkreis. Tragisch, aber politisch entschärft. Keine Asylfrage, kein Systemversagen, kein Tabu. Herkunft wird zur Randnotiz, Migration zur Nicht-Erklärung. Ein Gewaltverbrechen ohne ideologischen Sprengstoff.

Doch genau dieses Bild wäre hinfällig, falls der «Grieche» in Wahrheit ein eingebürgerter syrischer Asylbewerber wäre. Dann ginge es plötzlich um offene Grenzen, Identitäten auf Zeit, Asylverfahren ohne Kontrolle und die Frage, wer eigentlich Verantwortung trägt. Dann wäre das bequeme Erzählmuster zerstört.

Die gewöhnlich zuverlässige, aber sehr regierungskritische Plattform Pro News argumentiert genau in diese Richtung: Würde der Name publik, würde auch sichtbar, wie leicht Identitäten verändert, Nationalitäten neu vergeben und Biografien geglättet werden. Der «böse Grieche» diene – so der Vorwurf – als Platzhalter, um das eigentliche Problem unsichtbar zu halten.

Auffällig ist dabei weniger, was berichtet wird, als was nicht berichtet wird. Dass deutsche Medien Namen und Bild des Täters zurückhalten, aber das Opfer mit Vornamen, Namenskürzel, Staatsangehörigkeit und Ethnizität identifizierbar machen, wird von Kritikern als bekanntes Muster gelesen: immer dann, wenn eine Herkunft politisch unerwünscht ist, wird gemauert. Diese Wahrnehmung – ob berechtigt oder nicht – frisst sich längst in das Vertrauen eines Teils der Öffentlichkeit.

Auch in Griechenland regt sich Widerstand, vor allem in Form von wütenden Kommentaren in Online-Foren, nicht nur bei Pro News. To Proto Thema (das erste Thema), im Volksmund To Proto Psema (die erste Lüge) genannt, hält am offiziellen Narrativ fest, in den Kommentarspalten geht aber die Post ab. Dort will man nicht akzeptieren, dass ein ganzes Volk medial mit einem Totschlag in Verbindung gebracht wird, während zentrale Fragen offenbleiben. Die Forderung lautet schlicht: Transparenz.

Noch einmal: Ob Pro News recht hat, ist offen. Doch genau das ist der Punkt. Solange Behörden schweigen und Medien sich demonstrativ festlegen, entsteht der Eindruck, dass nicht Aufklärung betrieben wird, sondern Schadensbegrenzung für ein politisches Weltbild. Der Tote ist real. Der Täter auch. Was zunehmend konstruiert wirkt, ist die Geschichte dazwischen.



===Rubikon==

Bitte gib einen Feed mit dem Parameter url an. (z.B. {{feed url="https://example.com/feed.xml"}}


<!markup:1:end> url="https://www.rubikon.news/artikel.atom" max=5}}
===Peter Mayer==

Bitte gib einen Feed mit dem Parameter url an. (z.B. {{feed url="https://example.com/feed.xml"}}


<!markup:1:end> url="https://cdn.mysitemapgenerator[...]reapi/rss/1703398015" max=7}}

Doctors4CovidEthics

:

Kann Feed nicht laden oder parsen
cURL error 22: The requested URL returned error: 404



===NZZ==

Bitte gib einen Feed mit dem Parameter url an. (z.B. {{feed url="https://example.com/feed.xml"}}


<!markup:1:end> url="https://www.nzz.ch/wissenschaft.rss" max=5}}
<!markup:2:begin>===Cane==

:

Kann Feed nicht laden oder parsen
cURL error 22: The requested URL returned error: 404


Verfassungsblog

<!markup:2:end>

Bitte gib einen Feed mit dem Parameter url an. (z.B. {{feed url="https://example.com/feed.xml"}}