Maskenatteste vor dem BGH: Arzt Urmetzer kÀmpft am 19. August um Freispruch und Approbation
Am Mittwoch, dem 19. August, verhandelt der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig ĂŒber die Revisionen im Verfahren gegen den NĂŒrnberger Facharzt Wolfgang Urmetzer. Der Termin beginnt um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 207 im ersten Obergeschoss des BGH-GebĂ€udes in der Karl-Heine-StraĂe 12. Prozessbeobachter sind willkommen. Parallel findet von 10 bis 13 Uhr vor der Villa Sack eine SolidaritĂ€tskundgebung statt, zu der Ărzte und Angehörige der Heilberufe ausdrĂŒcklich in weiĂen Kitteln aufgerufen sind. Das berichtet die AnwĂ€ltin Beate Bahner in ihrem Telegram-Kanal.
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Der heute 73-jĂ€hrige AnĂ€sthesist mit den Zusatzqualifikationen Naturheilverfahren und Akupunktur fĂŒhrt seit 1998 eine eigene Praxis in NĂŒrnberg mit den Schwerpunkten integrative Medizin und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Ab August 2020, also wenige Monate nach Beginn der «Corona-Zeit», stellte er Maskenbefreiungsatteste aus, gestĂŒtzt auf anamnestische Angaben der Patienten und seine langjĂ€hrige Erfahrung mit Atemwegsmasken.
Er beruft sich dabei auf den hippokratischen Eid und das Genfer Gelöbnis. Nach seiner Darstellung handelte er nach bestem Wissen und Gewissen; eine körperliche Untersuchung sei vor Ausstellung einer Àrztlichen Bescheinigung weder gesetzlich noch berufsrechtlich zwingend vorgeschrieben, die Anamnese bilde ohnehin den ersten Schritt jeder Untersuchung.
Das Thema körperliche Untersuchung schwingt derweil immer wieder wie ein Damoklesschwert ĂŒber Prozessen dieser Art. So hatte der Hamburger Mediziner Walter Weber in den Jahren 2020 und 2021 Maskenbefreiungsatteste fĂŒr Patienten mit klinischen Indikationen wie Asthma, COPD, Panikattacken oder COâ-bedingten Beschwerden ausgestellt.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm dann in 57 FĂ€llen die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) vor, unter anderem weil einige Atteste nach telefonischem Kontakt oder ohne ausreichend dokumentierte körperliche Untersuchung erfolgt seien. Weber betont aber, dass die VorwĂŒrfe keine faktische Grundlage hĂ€tten (siehe dazu etwa den TN-Bericht «Walter Weber erneut vor Gericht: âčTelemedizin war erlaubt, nur bei Masken nicht â das finde ich nicht plausibelâș», eine Ansicht, die sogar von Friedrich Merz de facto bestĂ€tigt wurde).
Was Urmetzer angeht, so folgte Ende November 2020 die erste Vernehmung bei der Kriminalpolizei. Am 26. Januar 2021 durchsuchten Beamte seine Praxis und beschlagnahmten 531 Patientenakten, das Terminkalenderbuch, den privaten Laptop sowie eine Spiegelung der Praxis-EDV. Die Staatsanwaltschaft NĂŒrnberg-FĂŒrth erhob im Oktober 2022 Anklage wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemÀà § 278 StGB (alte Fassung) in 264 FĂ€llen.
Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht NĂŒrnberg-FĂŒrth zog sich ĂŒber 29 Verhandlungstage von Mai 2023 bis MĂ€rz 2024 hin, mit mehr als 200 Zeugen und zwei gerichtlich bestellten Gutachtern. Die Staatsanwaltschaft forderte eine BewĂ€hrungsstrafe von eineinhalb Jahren, eine Geldauflage und ein mehrjĂ€hriges Attestverbot.
Am 20. MĂ€rz 2024 erging das Urteil: 150 TagessĂ€tze zu je 100 Euro wegen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 26 FĂ€llen, davon 23 Kinder; im Ăbrigen Freispruch. Besonders die kindlichen FĂ€lle standen im Mittelpunkt der mĂŒndlichen UrteilsbegrĂŒndung.
Verzweifelte Eltern, die teils schon von anderen Ărzten abgewiesen worden waren, hatten telefonisch Beschwerden ihrer Kinder ĂŒber das stundenlange Maskentragen in der Schule geschildert. Urmetzer stellte Atteste aus und untersuchte die Kinder in der Folge persönlich. Das Gericht warf ihm daraufhin vor, die Kinder nicht bereits am Telefon selbst befragt zu haben.
Diese Argumentation des Gerichts verwundert indes. Denn wenn man als Eltern zum Beispiel sein Kind von der Schule abmeldet, weil es sich nicht wohlfĂŒhlt, reicht es ja auch, dass die Mutter oder der Vater das telefonisch oder via E-Mail an die Schule durchgeben.
Und nicht nur das. Ăberhaupt verwundern diese Verfahren, da es ja keine fundierten wissenschaftlichen Belege gibt fĂŒr die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht (siehe dazu etwa den TN-Artikel «Prozess gegen Walter Weber: Schuldig gesprochen von Richterin Nele Behr»).
Das Urteil bedroht unterdessen nach EinschĂ€tzung der UnterstĂŒtzer sein Lebenswerk: Es droht der Entzug der Approbation und existenzielle Folgen. Urmetzer legte Revision ein, die Staatsanwaltschaft ebenfalls â wegen Verletzung materiellen Rechts hinsichtlich des Freispruchs in weiteren FĂ€llen.
Ziel von Urmetzer ist die Aufhebung der Verurteilung in den 26 FÀllen. Er strebt einen vollstÀndigen Freispruch an. Damit will er vor allem die drohenden berufsrechtlichen Folgen abwenden (Entzug der Approbation), sein berufliches und wirtschaftliches Lebenswerk retten sowie eine KlÀrung der rechtlichen Grenzen Àrztlicher Attestausstellung in der damaligen Situation erreichen.
UrsprĂŒnglich war dann fĂŒr Mittwoch, den 13. Mai, eine Hauptverhandlung beim 6. Strafsenat des BGH in Leipzig angesetzt (TN berichtete). Dieser Termin fand aber nicht statt, er wurde «aus dienstlichen GrĂŒnden aufgehoben», wie Sabrina Kollmorgen in ihrem Telegram-Kanal schreibt.
Nun geht es also am 19. August beim BGH weiter. Urmetzer selbst betont:
«Ich habe nicht wider besseres Wissen gehandelt â sondern wegen besseren Wissens und Gewissens.» Und weiter: «Es geht mir um Wahrheit, Recht und Gerechtigkeit â und die wird am Ende siegen.» Prozessbeobachter Rechtsanwalt Siemund appellierte an die Richterschaft: «Nehmt euren Mut in die Hand und steht auf fĂŒr Wahrheit und Gerechtigkeit!»
Die Pressestelle des BGH in Leipzig teilte mir derweil mit, dass insgesamt 40 BesucherplĂ€tze plus vier PlĂ€tze fĂŒr Medienvertreter zur VerfĂŒgung stehen. Wer als Besucher teilnehmen möchte, muss sich ĂŒber den Besucherdienst anmelden. FĂŒr Journalisten hingegen gebe es keine explizite Vorab-Akkreditierung, wie mir versichert wurde. Es gilt also das Prinzip «Wer zuerst kommt, malt zuerst» â ein Umstand, der insbesondere fĂŒr von weiter her anreisende Medienvertreter problematisch ist, da das Risiko besteht, keinen der vier PlĂ€tze zu «ergattern».
Eine umfassende Dokumentation des gesamten Falles Urmetzer ist auf der Plattform Ărzte mit Gewissen einsehbar (siehe dazu auch den TN-Artikel «Plattform «Ărzte mit Gewissen» will juristische Verfolgung von Medizinern sichtbar machen»). ErgĂ€nzend liegen Videoberichte der «Jaworskis» vor (siehe hier und hier).
Wer Urmetzer finanziell unterstĂŒtzen möchte, kann dies ĂŒber den Förderverein WeiĂer Kranich tun (IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91, Verwendungszweck: Schenkung fĂŒr Wolfgang Urmetzer).