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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

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Gericht stoppt Einstufung der AfD als «gesichert rechtsextrem» – Parteiverbotsdebatte damit «mausetot»

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz vorlĂ€ufig untersagt, die Alternative fĂŒr Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Nach intensiver PrĂŒfung umfangreicher Akten sehen die Richter die Beweise des Verfassungsschutzes als nicht ausreichend an. Das Urteil ist ein RĂŒckschlag fĂŒr BefĂŒrworter einer harten Linie gegen die Partei und wirft Fragen zur politischen Instrumentalisierung des Geheimdienstes auf.

Mathias Brodkorb, Cicero-Autor und als SPD-Mitglied ehemals Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, kommentiert heute dazu:

«Jahrelang galt es als ausgemacht, die AfD sei â€čeindeutig rechtsextremistischâ€ș. Nun weisen die Richter – nach Auswertung von 7.000 Seiten Akten – genau das zurĂŒck. FĂŒr Haldenwang, Faeser & Co. ist das eine herbe Niederlage, fĂŒr viele Medien ein Offenbarungseid. FĂŒr den Rechtsstaat allerdings ein guter Tag.»

TatsĂ€chlich hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren einen klaren Etappensieg fĂŒr die AfD erzielt. Mit Beschluss vom gestrigen Donnerstag untersagte es dem Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz (BfV), die Bundespartei der AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen. Das Gericht begrĂŒndete seine Entscheidung damit, dass die vom Verfassungsschutz vorgelegten Belege nicht ausreichen, um eine solche Hochstufung zu rechtfertigen – trotz eines Aktenumfangs von ĂŒber 7.000 Seiten sowie zusĂ€tzlichem Datenmaterial in Höhe von rund 1,5 Terabyte.

Das BfV hatte die AfD im Mai 2025 vom «Verdachtsfall» zur «gesichert extremistischen Bestrebung» hochgestuft. Zur BegrĂŒndung fĂŒhrte die Behörde unter anderem ein ethnisch-abstammungsmĂ€ĂŸiges VolksverstĂ€ndnis an, das zur Abwertung ganzer Bevölkerungsgruppen – vor allem von Migranten und Muslimen – fĂŒhre und deren MenschenwĂŒrde verletze.

Das Gericht erkannte zwar verfassungsfeindliche Tendenzen in der Partei, darunter einzelne Forderungen aus dem Bundestagswahlprogramm 2025 wie das Verbot von Minaretten, dem Muezzinruf oder ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen. Diese berĂŒhrten die verfassungsrechtlich geschĂŒtzte MenschenwĂŒrde von Personen islamischen Glaubens. Dennoch fehle es an einer prĂ€genden verfassungsfeindlichen Grundtendenz fĂŒr die Gesamtpartei.

Die Entscheidung ist vorlĂ€ufig und gilt nur bis zur endgĂŒltigen KlĂ€rung im Hauptsacheverfahren. Dennoch hat sie weitreichende Konsequenzen: Sie schwĂ€cht die Grundlage fĂŒr ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD erheblich. Experten sehen darin einen Hinweis, dass die Schwelle fĂŒr eine erfolgreiche Verbotsklage vor dem Bundesverfassungsgericht kaum erreicht werden dĂŒrfte.

Das Gericht betonte zudem das Prinzip «im Zweifel fĂŒr den Angeklagten»: Eine Partei ist nicht automatisch verfassungsfeindlich, nur weil Extremisten in ihren Reihen vertreten sind – solche finden sich in allen Parteien. Entscheidend sei, ob diese die Gesamtpartei bestimmen.

Das Urteil gilt als herbe Niederlage fĂŒr frĂŒhere Protagonisten einer harten Gangart gegen die AfD. Der ehemalige BfV-PrĂ€sident Thomas Haldenwang (CDU) hatte die Partei wiederholt als unzweifelhaft rechtsextremistisch bezeichnet und Kritiker schnell in die NĂ€he der AfD gerĂŒckt. Die frĂŒhere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Hochstufung kurz vor Ende ihrer Amtszeit öffentlich gemacht, ohne die Akten selbst intensiv geprĂŒft zu haben – ein Vorgang, der nun als Beispiel fĂŒr mangelnde Sorgfalt kritisiert wird.

Auch etablierte Medien geraten in die Kritik: Viele hatten die EinschĂ€tzungen von Verfassungsschutz und Politikern als unumstĂ¶ĂŸliche Fakten ĂŒbernommen, ohne eigene tiefergehende PrĂŒfung. Das Gerichtsurteil zwingt nun zu einer Neubewertung: Entweder ist die AfD als Gesamtpartei nicht eindeutig verfassungsfeindlich, oder die Behörde hat trotz enormen Aufwands keine wasserdichten Beweise geliefert.

FĂŒr die AfD wiederum ist der Beschluss ein willkommener Erfolg, der von Parteichefin Alice Weidel als «großer Sieg» gefeiert wurde. Gleichzeitig mahnen Beobachter, die Partei dĂŒrfe sich nicht zu frĂŒh freuen – interne Skandale um Vetternwirtschaft und Familienstellen wĂŒrden sie weiterhin schwer belasten.

UnabhĂ€ngig vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens hat das Verwaltungsgericht Köln dem Rechtsstaat einen Dienst erwiesen. Es demonstrierte UnabhĂ€ngigkeit gegenĂŒber politischem und medialem Druck und bestĂ€tigte: In einem Rechtsstaat muss Schuld zweifelsfrei bewiesen werden – nicht unterstellt. «Die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren sei mausetot», schlussfolgert Brodkorb in seinem Cicero-Kommentar.

An dieser Stelle sei auch nochmal betont, dass es umgekehrt naiv wĂ€re, in der AfD einen politischen Heilsbringer zu sehen, wie ich in meinem Artikel «Alice Schwarzer zu Weidel als Kanzlerin: â€čTrotz allem ermutigend fĂŒr Frauenâ€ș» schreibe. So möge man nur daran denken, wie die GrĂŒnen und die Linke, sobald sie in Regierungsverantwortung gekommen sind, eingeordnet wurden (siehe dazu etwa meinen Newsletter «Als die GrĂŒnen noch systemkritisch und lustig waren»). Vergessen wir auch nicht, dass die AfD, so Corona-kritisch sie sich gibt, zunĂ€chst Einschnitte lautstark gefordert hatte. Das «Nichtstun der Bundesregierung gefĂ€hrdet Leib und Leben der Menschen», warnte etwa Fraktionschefin Weidel noch im MĂ€rz 2020.

Auch gibt es einschneidende Kritik an der AfD. So meinte Hansjörg MĂŒller, innerhalb der AfD-Bundestagsfraktion von 2017 bis 2019 parlamentarischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer, Anfang des Jahres, Weidel sei eine von den Eliten ausgesuchte ReprĂ€sentantin der AfD. Die AfD sei an vielen Stellen von Geheimdienstlern unterwandert und nur noch linientreue AfDler seien auf den Listen zu finden.

Auch Schwarzer betonte, obwohl sie eine Kanzlerin Weidel als «ermutigend fĂŒr Frauen» bezeichnete, dass die AfD fĂŒr sie eine Katastrophe sei und sie die Partei insgesamt ablehne, vor allem wegen ihrer Positionen zu Frauenrechten, Migration und rechter Ideologie.

Zugleich wird der Umgang mit der Partei selbst von Leuten kritisiert, die in etablierten Kreisen Anerkennung genießen. So beklagte Spiegel-Erbe Jakob Augstein im Podcast von Bild-Vize Paul Ronzheimer den RealitĂ€tsverlust der vermeintlich «linken» SPD, die «woke» Verengung öffentlicher Debatten und den Einfluss prominenter Meinungsmacher wie Jan Böhmermann. Die SPD «hat fertig», so der 58-JĂ€hrige, und der AfD-Umgang sei eine «Vollkatastrophe».

In Ă€hnlicher Weise Ă€ußerte sich Bild-Kolumnist Harald Martenstein, der kĂŒrzlich zur Debatte ĂŒber ein AfD-Verbot schrieb:

«Sind die Begriffe â€črechtsâ€ș und â€črechtsradikalâ€ș mehr oder weniger bedeutungsgleich? Ich frage das, weil beide Begriffe in den linken DebattenrĂ€umen meist wie Synonyme verwendet werden. â€čKampf gegen Rechtsâ€ș – so soll also ein Kampf fĂŒr die Demokratie heißen. Es ist ein Kampf gegen die Demokratie.»



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