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Radio München · Das Corona-Unrecht und seine Täter: Die Aufarbeitung beginnt.
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Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Sky Shield und die Neutralität: Was steckt hinter dem europäischen Luftverteidigungsprojekt?

European Sky Shield Initiative, kurz ESSI oder «Sky Shield», ist ein von Deutschland initiiertes europäisches Kooperationsprojekt zur bodengestützten Luftverteidigung. Ziel ist es, die Beschaffung, Ausbildung, Logistik und Interoperabilität moderner Flugabwehrsysteme zwischen europäischen Staaten besser zu koordinieren. ESSI wurde 2022 gestartet und ist kein NATO-Bündnis im formellen Sinn. Allerdings versteht die deutsche Bundeswehr die Initiative ausdrücklich als Beitrag zur Stärkung des europäischen Pfeilers der NATO-Luftverteidigung.

Damit liegt der politische Kern des Projekts auf der Hand: Europäische Staaten sollen ihre Luftverteidigung nicht vollständig isoliert voneinander aufbauen, sondern Systeme gemeinsam beschaffen und technisch besser aufeinander abstimmen. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem Systeme zur Abwehr von Flugzeugen, Drohnen und Flugkörpern.

Österreich unterzeichnete im Juli 2023 den Letter of Intent und im Mai 2024 das Memorandum of Understanding der ESSI. Die österreichische Beteiligung ist deshalb politisch und rechtlich sensibler als eine reine Diskussion über den Kauf eines einzelnen Flugabwehrsystems. Genau hier setzt die Neutralitätsdebatte an.

Österreich: Wo liegt das Neutralitätsproblem?

Österreich ist seit dem Ende der Viermächtebesatzung 1955 verfassungsrechtlich zur immerwährenden Neutralität verpflichtet. Dies wurde in einem Notenaustausch mit den vier Besatzungsmächten und innerstaatlich mit einem Verfassungsgesetz (Neutralitätsgesetz) so geregelt. Das bedeutet im Kern, dass Österreich sich nicht an Kriegen zwischen anderen Staaten beteiligt und keine direkte oder indirekte militärische Unterstützung einer Konfliktpartei leisten darf. Das österreichische Parlament fasst die völkerrechtliche Bedeutung der Neutralität entsprechend als Unparteilichkeit und Nichtteilnahme zusammen. Genau hier entzündet sich die Auseinandersetzung um Sky Shield.

Eine zehnteilige Recherche-Serie des österreichischen Autors Andreas S., veröffentlicht unter anderem über die GGI-Initiative und MFG Österreich, vertritt die Position, Österreichs Beteiligung an ESSI verletze das Neutralitätsgesetz. Als entscheidenden Zeitpunkt nennt es bereits den Letter of Intent vom Juli 2023. Weiter wird argumentiert, dass auch das Memorandum of Understanding vom Mai 2024 ohne ausreichende parlamentarische Einbindung zustande gekommen sei. Ein von der Oppositionspartei FPÖ in Auftrag gegebenes Gutachten sowie später öffentlich präsentierte juristische Einschätzungen werden in der Serie als Beleg für diese Kritik angeführt.

Auch im österreichischen Parlament ist diese Kritik dokumentiert. Eine parlamentarische Bürgerinitiative fordert den Austritt aus ESSI und argumentiert, die Teilnahme verletze die Pflichten eines dauernd neutralen Staates. Dort wird insbesondere mit dem sogenannten Abstinenz- und Paritätsprinzip des Neutralitätsrechts argumentiert. Die Parlamentsseite weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Stellungnahme um die Position der einbringenden Organisation, also der FPÖ, und nicht um eine Stellungnahme der Parlamentsdirektion handelt.

Die Gegenposition lautet: Österreich ist durch ESSI nicht Teil eines militärischen Bündnisses geworden. Die Bundesregierung betrachtet Sky Shield primär als Beschaffungs- und Kooperationsprojekt und geht davon aus, dass die österreichische Neutralität durch entsprechende Vorbehalte gewahrt bleibt. Auch eine parlamentarische Anfrage aus dem Jahr 2023 dokumentiert diese Auseinandersetzung: Dort wird die Regierung wegen des Beitritts und der Neutralitätsfrage kritisiert, während die Bundesregierung auf einen Neutralitätsvorbehalt verweist.

Damit ist der entscheidende Punkt nicht, ob Österreich ein neutrales Land ist. Die Frage lautet vielmehr: Wie weit darf ein neutraler Staat bei militärischer Kooperation gehen, ohne seine Neutralitätspflichten zu verletzen?

Für die Kritiker beginnt der problematische Bereich bereits dort, wo Österreich seine Luftverteidigung in eine internationale militärische Architektur einbindet. Die Befürchtung lautet, dass dadurch Abhängigkeiten und eine faktische Einbindung in westliche beziehungsweise NATO-geprägte Verteidigungsstrukturen entstehen könnten.

Die Regierung hält dem entgegen, dass Kooperation bei der eigenen Verteidigungsfähigkeit nicht automatisch Beteiligung an einem Krieg oder einem Militärbündnis bedeutet. Genau diese juristische Grenzziehung ist der eigentliche Kern des österreichischen Sky-Shield-Streits.

Eine zweite Streitfrage: Wer entscheidet über Österreichs Sicherheitspolitik?

Die Serie erhebt neben dem Neutralitätsvorwurf einen zweiten schwerwiegenden Vorwurf: Die österreichische Beteiligung sei ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle erfolgt. Nach Darstellung des Autors habe es weder beim Letter of Intent noch beim Memorandum of Understanding einen entsprechenden Parlamentsbeschluss gegeben. Zudem verweist er auf ein Rechtsgutachten, das neben dem Neutralitätsproblem auch Fragen zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen internationaler Vereinbarungen aufwirft.

Und die Schweiz?

Auf den ersten Blick scheint die Schweizer Situation Österreichs sehr ähnlich zu sein. Auch die Schweiz ist dauerhaft neutral. Auch sie hat die ESSI-Erklärung bereits im Juli 2023 unterzeichnet und dabei ausdrücklich einen zusätzlichen Vorbehalt zum Neutralitätsrecht angebracht. Im Oktober 2024 wurde die Schweiz schließlich offiziell 15. Mitglied der Initiative. Doch die Eidgenossenschaft geht sogar noch einen Schritt weiter: Sie nutzt ESSI inzwischen konkret für die gemeinsame Beschaffung von Luftverteidigungssystemen.

2025 genehmigte der Bundesrat eine Programmvereinbarung zur gemeinsamen Beschaffung des deutschen Systems IRIS-T SLM. Im Juli 2025 wurde der entsprechende Beschaffungsvertrag unterzeichnet. Die Schweiz beschafft fünf Systeme; der Vertragswert der kooperativen Beschaffung beträgt rund 500 Millionen Franken.

Damit stellt sich auch in der Schweiz die Frage: Kann ein dauerhaft neutraler Staat an einer multinationalen militärischen Beschaffungs- und Kooperationsstruktur teilnehmen, die von Deutschland initiiert wurde und ausdrücklich auch die Interoperabilität zwischen Partnerstaaten verbessern soll? Die offizielle Schweizer Antwort lautet: Ja.

Der Bundesrat argumentiert, ESSI sei mit dem Neutralitätsrecht vereinbar, weil die Schweiz weder einem Militärbündnis beitritt noch eine Verpflichtung zur gemeinsamen Verteidigung übernimmt. Die Schweiz entscheidet selbst, an welchen Projekten sie sich beteiligt und welche Systeme sie beschafft. Zudem enthält die schweizerische Beitrittserklärung einen Neutralitätsvorbehalt. Insbesondere kann die Schweiz ihre Kooperation suspendieren, wenn ein ESSI-Mitgliedstaat selbst Partei eines internationalen bewaffneten Konflikts wird.

Auch beim konkreten IRIS-T-Projekt sieht der Bundesrat keinen Neutralitätsverstoß. Die Schweiz sei nicht verpflichtet, ihre Systeme in die deutsche oder NATO-Luftverteidigung zu integrieren. Wo könnte trotzdem ein Schweizer Neutralitätsproblem liegen?

Die Antwort hängt davon ab, wie eng man Neutralität versteht, ob man nur das Neutralitätsrecht meint, oder ob man auch einer glaubhaften Neutralitätspolitik das Wort redet. Nach der heute geltenden offiziellen Schweizer Rechtsauffassung bedeutet Neutralität vor allem, sich nicht an Kriegen zwischen anderen Staaten zu beteiligen und keine militärischen Bündnisverpflichtungen einzugehen.

Internationale militärische Zusammenarbeit ist deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten erklärt ausdrücklich, dass die Schweiz als neutraler Staat sogar an internationalen militärischen Übungen teilnehmen kann, solange daraus keine Verpflichtung zur gemeinsamen Kriegsführung entsteht.

Die politische Diskussion ist allerdings weiter. Für einen strengeren Neutralitätsbegriff kann bereits die zunehmende sicherheitspolitische Vernetzung mit europäischen Staaten problematisch sein, denn sie stellt eine Außenwirkung her, die die Schweiz immer stärker an die NATO rückt. ESSI schafft gemeinsame Beschaffung, Ausbildung und technische Interoperabilität. Die Schweiz bleibt zwar formal frei in ihren Entscheidungen, wird aber technisch und logistisch stärker in europäische Verteidigungsstrukturen eingebunden. Das ist noch kein nachgewiesener Neutralitätsbruch. Es ist aber die Stelle, an der die politische Debatte beginnt und sich die Frage stellt: Will die Schweiz das?

Besonders aktuell ist diese Frage in der Schweiz, weil am 27. September 2026 über die sogenannte Neutralitätsinitiative abgestimmt wird. Sie verlangt unter anderem, dass die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitritt und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeitet – außer bei einem Angriff oder dessen unmittelbarer Vorbereitung. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab und halten die bestehende Neutralitätspraxis für ausreichend.

Damit entsteht eine interessante Konstellation: Dieselbe ESSI-Mitgliedschaft kann unter der heutigen Schweizer Neutralitätspraxis als zulässig gelten, während eine künftig strengere verfassungsrechtliche Definition der Neutralität die Spielräume erheblich verkleinern könnte – sprich: Bei Annahme der Initiative müsste die Schweiz die ESSI-Mitgliedschaft kündigen.

Österreich und Schweiz: ähnlich – aber nicht gleich

Der Vergleich zeigt einen wichtigen Unterschied. Österreich diskutiert primär darüber, ob die Teilnahme an ESSI bereits mit der bestehenden verfassungsrechtlich verankerten Neutralität vereinbar ist. Kritiker wie der Autor der genannten Serie und die Opposition sehen in der Einbindung einen Neutralitätsbruch; die Bundesregierung hält die Kooperation durch entsprechende Vorbehalte für vereinbar mit der Neutralität.

Die Schweiz hat dieselbe grundsätzliche Frage politisch anders beantwortet. Der Bundesrat betrachtet ESSI ausdrücklich als mit dem Schweizer Neutralitätsrecht vereinbar. Die Schweiz hat nicht nur unterschrieben, sondern inzwischen auch konkrete Systeme im Rahmen der Initiative gemeinsam mit Deutschland beschafft.

Der Unterschied liegt auch in der rechtlichen Konstruktion der Neutralität. Die Schweizer Bundesverfassung verpflichtet Bundesrat und Bundesversammlung dazu, Maßnahmen zur Wahrung der Neutralität zu treffen. Das Neutralitätsrecht lässt gleichzeitig Spielraum für internationale sicherheitspolitische Kooperation, solange die Schweiz nicht Partei eines Krieges wird und keine militärische Bündnisverpflichtung eingeht.

Der eigentliche Konflikt: Neutralität oder Kooperation?

Sky Shield funktioniert nicht mehr ausschließlich national. Radare, Sensoren, Kommunikationssysteme, Flugabwehr und Frühwarnung können technisch miteinander verbunden werden. Gemeinsame Beschaffung senkt Kosten und erhöht die Interoperabilität. Genau darauf zielt ESSI ab. Neutralität verlangt dagegen politische und militärische Eigenständigkeit gegenüber den Konfliktparteien.

Die entscheidende Frage lautet: Wie viel militärische Integration verträgt ein neutraler Staat, bevor aus Kooperation faktische Bündnisbindung wird?

Die Antwort fällt in beiden Ländern bislang unterschiedlich aus. Österreich streitet noch darüber, ob die Grenze zur Neutralitätsverletzung bereits überschritten wurde. Die Schweiz sagt offiziell, dass diese Grenze nicht überschritten ist – und hat gleichzeitig begonnen, ihre Luftverteidigung innerhalb genau dieser europäischen Kooperation auszubauen. Würde am 27. September die Neutralitätsinitiative angenommen, dann sähe das Ganze plötzlich anders aus. Das macht Sky Shield zu einem bemerkenswerten Prüfstein für die Zukunft der europäischen Neutralität.

Quelle: Andreas S., Sky Shield – Das Schweigen der Berufsschweiger, veröffentlicht als Gastbeitrag auf GGI-Initiative, 29. Mai 2026; ergänzend die darin angeführten parlamentarischen Dokumente und Rechtsgutachten. Die darin vertretenen rechtlichen und sicherheitspolitischen Bewertungen wurden anhand der zitierten Primärquellen überprüft.

Der Mekka-Pakt: Neue Sicherheitsordnung oder überschätztes Bündnis?

Am 7. August haben Saudi-Arabien, die Türkei und Pakistan in Mekka ein gemeinsames Verteidigungsabkommen unterzeichnet. Die zentrale Klausel erinnert an Artikel 5 des NATO-Vertrags: Ein bewaffneter Angriff auf einen der drei Staaten soll als Angriff auf alle gelten. Daraus ergeben sich zwei sehr unterschiedliche Narrative. Das eine sieht darin den Beginn einer neuen, eigenständigen Sicherheitsordnung des Nahen und Mittleren Ostens – womöglich sogar einen Vorboten des Niedergangs der NATO. Das andere hält den Pakt zunächst für vor allem politisch und symbolisch bedeutsam, aber militärisch noch weitgehend unbestimmt. Beide Perspektiven treffen einen Teil der Realität.

Zunächst spricht tatsächlich einiges gegen die Vorstellung einer «muslimischen NATO». Entscheidend ist, was die Beistandsklausel im Ernstfall bedeutet. Nach den Aussagen des türkischen Außenministers Hakan Fidan führt ein Angriff nicht automatisch zu einem militärischen Gegenschlag. Die drei Staaten müssten zunächst beraten, welche Form und welchen Umfang ihre Unterstützung annimmt. Eine konkrete gemeinsame Kommandostruktur existiert ebenso wenig wie eine festgelegte Verpflichtung zum Kriegseintritt. Auch ein ständiges Sekretariat und ein Ministerkomitee sollen erst aufgebaut werden. Das schreibt der ehemalige Islamwissenschafts-Professor Reinhard Schulze von der Universität Bern auf Journal 21.

Damit unterscheidet sich der Pakt aber weniger grundsätzlich von der NATO, als seine Kritiker oder Befürworter suggerieren: Auch Artikel 5 ist keine automatische Kriegserklärung. Der entscheidende Unterschied liegt derzeit vielmehr im Reifegrad. Die NATO verfügt über Jahrzehnte gewachsene militärische Strukturen, gemeinsame Planungen, eingespielte Verfahren und eine erprobte politische Konsultationspraxis. Der Mekka-Pakt muss all das erst entwickeln – sofern die drei Staaten diesen Weg überhaupt gehen.

Das macht ihn allerdings keineswegs bedeutungslos. Saudi-Arabien, die Türkei und Pakistan bringen sehr unterschiedliche, aber sich ergänzende Ressourcen zusammen, wie zum Beispiel der Loreley-Blog, der dem Pakt große Bedeutung zumisst, schreibt: Riad verfügt über wirtschaftliche Macht und regionalen Einfluss, Ankara über erhebliche konventionelle militärische Fähigkeiten und eine eigenständige Rüstungsindustrie, Islamabad über militärische Erfahrung und als einziger der drei Staaten über Atomwaffen. Gerade diese Kombination verleiht der Vereinbarung politisches Gewicht, auch wenn daraus noch keine gemeinsame militärische Macht entsteht.

Der eigentliche Hintergrund ist deshalb weniger die Unterzeichnung selbst als die strategische Lage Saudi-Arabiens. Riad versucht seit längerem, seine Sicherheit breiter abzustützen und sich nicht ausschließlich auf eine einzige Schutzmacht zu verlassen. Das bereits 2025 geschlossene saudisch-pakistanische Verteidigungsabkommen bildet dafür einen Vorläufer. Mit der Türkei kommt nun ein zweiter militärisch gewichtiger und politisch ambitiöser Partner hinzu. Parallel entstehen weitere Sicherheitskooperationen rund um das Rote Meer. Der Pakt fügt sich damit in eine erkennbare Diversifizierungsstrategie ein.

Hier liegt die plausibelste politische Einordnung: Der Mekka-Pakt ist zunächst weniger der Ersatz für ein bestehendes Bündnis als eine Versicherung gegen die Unsicherheit über dessen langfristige Verlässlichkeit. Die Vereinigten Staaten bleiben die wichtigste externe Militärmacht der Region. Aber die Golfstaaten haben ein Interesse daran, ihre Verwundbarkeit gegenüber möglichen Veränderungen der US-Politik zu reduzieren. Der Pakt kann deshalb als regionale Subsidiaritätslösung verstanden werden: Die beteiligten Staaten übernehmen mehr Verantwortung für ihre eigene Sicherheit, während Washington weiterhin eine wichtige, aber selektivere Rolle spielt. Gerade für die Golfstaaten ist der Krieg USA-Iran wohl zu einem Augenöffner geworden: Übergroße Nähe zu den USA und die Gewährung von Militärbasen können auch verletzlich machen und Angriffe provozieren.

Die weitreichendere Interpretation hat deshalb einen berechtigten Kern. Dass drei Staaten ihre Sicherheitsinteressen stärker untereinander organisieren, ist Teil einer größeren Entwicklung: Ambitiöse regionale Mächte wollen nicht mehr darauf angewiesen sein, dass eine externe Großmacht jede Sicherheitsfrage für sie löst. In diesem Sinn markiert Mekka tatsächlich einen Wandel. Aber zwischen einer solchen Regionalisierung von Sicherheit und dem «Anfang vom Ende der NATO» liegt ein erheblicher Unterschied.

Gerade der Vergleich mit dem historischen Bagdad-Pakt zeigt, warum Vorsicht angebracht ist. 1955 entstand ein Bündnis, das den Nahen Osten in die westliche Eindämmungspolitik gegenüber der Sowjetunion einbinden sollte. Der Pakt zerfiel schließlich nach grundlegenden politischen Veränderungen in der Region, sprich: nach dem Sturz der Monarchie im Irak durch die nationalistische Baath-Partei. Die Parallele ist interessant: Auch heute entsteht eine Sicherheitsarchitektur inmitten eines systemischen Konflikts. Doch die Voraussetzungen sind andere. Vor allem ist noch völlig offen, ob aus der politischen Vereinbarung dauerhafte institutionelle und militärische Strukturen entstehen.

Der Loreley-Blog verweist auch darauf, dass das, was heute im Nahen Osten mit dem Mekka-Abkommen beginnt, in Europa einen historischen Vorläufer hat. Bereits 1952 unterzeichneten Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten den Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) – den Versuch, eine gemeinsame europäische Armee mit supranationalem Oberkommando zu schaffen. Das Projekt scheiterte 1954 am Widerstand der französischen Nationalversammlung; an seine Stelle trat die NATO-Integration der Bundesrepublik. Die historische Pointe liegt darin, dass Europa seine eigene Verteidigungsarchitektur damit nicht verwirklichte, sondern sie durch die US-amerikanische Sicherheitsgarantie ersetzte.

Auch die Iran-Frage sollte weder über- noch unterschätzt werden. Formal richtet sich der Pakt gegen keinen Staat. Strategisch ist jedoch schwer vorstellbar, dass Teheran die Entwicklung ignoriert. Schon die Möglichkeit, dass ein Angriff auf Saudi-Arabien eine Reaktion der Türkei oder Pakistans auslösen könnte, verändert die Kalkulation. Gleichzeitig sind die Interessen der drei Partner keineswegs identisch: Pakistan orientiert sich stark an Südasien und seinem Verhältnis zu Indien, die Türkei verfolgt gegenüber Iran eine Mischung aus Konkurrenz und Kooperation, und Saudi-Arabien hat zuletzt selbst versucht, die Beziehungen zu Teheran zu stabilisieren. Eine gemeinsame Abschreckung erscheint deshalb realistischer als eine gemeinsame Kriegsstrategie.

Ähnlich ambivalent ist die Rolle der Türkei. Ankara gewinnt durch das Abkommen zusätzliche strategische Optionen, ohne seine NATO-Mitgliedschaft aufgeben zu müssen. Gerade das spricht gegen die These eines unmittelbar bevorstehenden Abschieds der Türkei aus dem westlichen Bündnis. Der Mekka-Pakt kann vielmehr als zusätzliche Versicherung verstanden werden: Je mehr regionale Eigenständigkeit Ankara aufbaut, desto weniger ist seine Sicherheitspolitik von einer einzigen Bündnisstruktur abhängig. Das ist etwas anderes als ein Austritt aus der NATO.

Alle Hinweise gehen in Bezug auf die Türkei in diese Richtung. Das Land hat sich seit einigen Jahren von einem «einfachen» NATO-Mitglied zu einer Regionalmacht mit eigenen Ambitionen entwickelt. Gemeinsam mit Partner Aserbaidschan wurden die Armenier aus Bergkarabach vertrieben und auch der Umsturz in Syrien kommt sehr stark der Türkei zugute. Damit wird die Ambition eines Einflussgebietes sichtbar, das vom Mittelmeer über den Waffenbruder in Baku bis vor die Toren Chinas reicht und sich nicht mehr von den USA fernsteuern lässt.

Ein Beitritt Ägyptens könnte dem Bündnis erheblich mehr Gewicht geben. Mit Kairo kämen eine große Armee und die Kontrolle über den Suezraum hinzu. Aber genau hier beginnt die politische Spekulation: Dass eine Erweiterung denkbar ist, bedeutet noch nicht, dass sie zustande kommt – und selbst ein größerer Teilnehmerkreis würde die grundlegenden Probleme eines solchen Bündnisses nicht automatisch lösen.

Der entscheidende Test kommt deshalb erst im Krisenfall. Was geschieht bei einem iranischen Angriff auf saudische Energieinfrastruktur? Wie reagieren die Partner, wenn ein türkischer Soldat durch einen iranischen Angriff getötet wird? Und was gilt, wenn ein nichtstaatlicher Akteur wie die Huthi angreift und die Verantwortung Irans politisch oder rechtlich umstritten bleibt? Solche Szenarien würden zeigen, ob die Beistandsformel tatsächlich abschreckende Glaubwürdigkeit besitzt.

Die beiden vorliegenden Deutungen lassen sich deshalb zusammenführen: Der Mekka-Pakt ist weder bloße Symbolpolitik noch bereits die Keimzelle eines neuen Verteidigungspaktes. Er ist ein politisch ernstzunehmender Schritt hin zu einer stärker regionalisierten Sicherheitsordnung, dessen militärische Bedeutung noch nicht feststeht.

Die These vom «Anfang vom Ende der NATO» überzieht den Befund vor allem deshalb, weil sie aus einer langfristig möglichen Entwicklung eine bereits eingetretene macht. Nichts im Abkommen selbst belegt, dass die USA die Region verlassen oder dass die Türkei ihre NATO-Mitgliedschaft aufgeben will. Ebenso wenig ist bewiesen, dass aus dem Dreierpakt ein umfassender islamischer Machtblock entstehen wird. Ein solcher entsteht eher durch die Türkei und Aserbaidschan. Die entscheidende Frage ist nicht, ob die NATO bereits ersetzt wird, sondern ob sich neben ihr regionale Sicherheitsstrukturen herausbilden, die langfristig einen Teil ihrer Funktionen übernehmen könnten.

Politisch ist genau diese Verschiebung bedeutsam. Der Mekka-Pakt zeigt, dass Saudi-Arabien, die Türkei und Pakistan ihre Sicherheitsinteressen zunehmend selbst organisieren wollen. Das muss nicht gegen Washington gerichtet sein. Es kann sogar mit einer fortbestehenden Partnerschaft mit den USA vereinbar sein. Für Iran bedeutet es dennoch eine neue Abschreckungslage; für Israel, die Golfstaaten und Indien entsteht eine zusätzliche strategische Variable; für die USA ein Signal, dass regionale Partner ihre Abhängigkeit von US-amerikanischen Sicherheitsgarantien reduzieren wollen.

Der Pakt ist damit weniger eine fertige neue Ordnung als ein Baustein einer möglichen neuen Ordnung. Seine historische Bedeutung wird sich nicht an der Zeremonie in Mekka entscheiden, sondern daran, ob aus der politischen Absicht dauerhafte militärische Zusammenarbeit, gemeinsame Institutionen und glaubwürdige Beistandszusagen entstehen. Erst dann ließe sich von einem neuen Machtblock sprechen. Bis dahin ist der Mekka-Pakt vor allem eines: ein deutliches Zeichen dafür, dass die regionale Sicherheitsarchitektur in Bewegung geraten ist.

Auch Pfizer erhielt 2013 einen DARPA-Vertrag

Mehr als sechs Jahre vor der «Pandemie» gewährte die US-Behörde für militärische Forschungsprojekte, DARPA, Pfizer rund 7,7 Millionen US-Dollar, wie der US-Journalist Jon Fleetwood aufdeckte. Der Zweck war die Entwicklung einer Plattform zum schnellen Schutz von Menschen vor neu auftretenden infektiösen Bedrohungen. Zwei Jahre nach der Bekanntgabe des Zuschlags ordnete die DARPA genau diesen Pfizer-Vertrag explizit dem Programm ADEPT (Autonomous Diagnostics to Enable Prevention and Therapeutics) zu.

Wie Fleetwood erklärt, war ADEPT Teil des breiteren Technologie-Portfolios der DARPA für «Pandemien» vor COVID-19. Dieses habe darauf abgezielt, digitale Sequenzen zu nutzen, die die vermeintlichen genetischen Informationen zukünftiger Erreger darstellen – ohne direkte Beobachtung dieser zukünftigen Erreger. Das sollte dazu dienen, deren Evolution vorherzusagen und Gegenmaßnahmen «vor dem eigentlichen Bedarf» zu entwickeln, einschließlich Impfstoffen.

Der Journalist weist darauf hin, dass Pfizer nicht der einzige spätere Hersteller von COVID-mRNA-«Impfstoffen» in diesem Programm war. So war Moderna ebenfalls ein ADEPT-Auftragnehmer, was allerdings schon weitgehend bekannt ist. Wie wir wissen, spielten beide Unternehmen während der «COVID-«Pandemie» eine zentrale Rolle.

Was Pfizer betrifft, geht aus der Vertragsankündigung des Verteidigungsministeriums vom 4. Dezember 2013 hervor, dass die DARPA Pfizer eine dreijährige Vereinbarung im Wert von rund 7,7 Millionen Dollar erteilt hat. Das Verteidigungsministerium erklärte, Pfizer werde eine Plattform entwickeln, um:

« ... schützende Antikörper gegen einen neu auftretenden Erreger direkt in einer infizierten oder exponierten Person zu identifizieren und anschließend deren Produktion zu induzieren.»

Fleetwood stellt fest, dass das angegebene Ziel eine auffällige Ähnlichkeit mit der behaupteten Funktion der späteren COVID-Injektion von Pfizer aufweist: den Empfänger dazu zu bringen, Antikörper gegen einen neu auftretenden Erreger zu produzieren. Ob der Vertrag dieselbe Technologie oder eine angrenzende Plattform betraf, bleibe aus den öffentlich zugänglichen Informationen allerdings unklar.

Aus einer Finanzierungsübersicht der DARPA für das Geschäftsjahr 2015 geht dann hervor, dass die DARPA selbst den Pfizer-Vertrag als Teil von ADEPT identifiziert. Für das Geschäftsjahr 2015 verzeichnet das Dokument im Rahmen des Vertrags gebundene Mittel in Höhe von etwa 664.000 Dollar. Dieselben DARPA-Finanzierungsunterlagen von 2015 führen auch Moderna Therapeutics unter ADEPT auf, mit demselben Programmmanager wie bei Pfizer, Daniel Wattendorf.

Fleetwood ermittelte zudem, dass die DARPA unter demselben Programm, derselben Abteilung und demselben Programmmanager die University of North Carolina (UNC) in Chapel Hill nennt. Dieser UNC-Zuschlag gehörte zum Diagnostikprojekt «ReMeDx» von J. Michael Ramsey, wie aus einem Gesetzgebungsbericht der UNC Lineberger/UCRF aus dem Jahr 2016 hervorgeht. Ramseys eigener UNC-Lebenslauf aus dem Jahr 2018 beziffert den umfassenderen DARPA-Zuschlag auf fast 20 Millionen Dollar.

In dem Lebenslauf ist zu lesen, dass Pfizer Ramseys Labor separat finanziert hatte, einschließlich eines Projekts mit dem Titel «Mikrofluidik zur Charakterisierung von Biologika». Fleetwood resümiert:

«Die DARPA-Unterlagen von 2015 verorten Pfizer, Moderna und Ramsey/UNC also innerhalb von ADEPT, während Ramsey gleichzeitig eine dokumentierte, unabhängige Finanzierungsbeziehung mit Pfizer unterhielt.»

Dieses Netzwerk gewinnt laut dem Journalisten im Zusammenhang mit den anderen DARPA-Pandemieprogrammen vor COVID-19 noch mehr an Bedeutung. So verfolgte das PROPHECY-Programm der DARPA die behauptete Fähigkeit, die zukünftige virale Evolution ohne direkte Beobachtung vorherzusagen und letztlich ebenfalls Gegenmaßnahmen «vor dem eigentlichen Bedarf» zu entwickeln (wir berichteten).

Weiter stellt Fleetwood fest, dass sich das Coronavirus-Ökosystem von Ralph Baric an der UNC mit dieser Arbeit durch Forschungen überschnitt, die Bioinformatik zu Coronaviren, synthetische Genomik, inverse Genetik, Experimente mit Spike-Proteinen und dessen Rezeptor-Bindungsdomäne sowie Untersuchungen zum Wirtsspektrum miteinander kombinierten.

Dann sei 2018 das Projekt DEFUSE gefolgt. Dieses sei von besonderer Bedeutung, weil in diesem Forschungsentwurf aus der Zeit vor der «Pandemie», an dem unter anderem ebenfalls Ralph Baric beteiligt war, mehrere spezifische Eigenschaften in einem einzigen Dokument zusammengeführt wurden, die später exakt auf SARS-CoV-2 und die dafür entwickelten Impfstoffe gepasst hätten.

Im Dezember 2019, kurz vor dem Ausbruch der «Pandemie», schlossen dann das National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID), damals von Anthony Fauci geleitet, und Moderna eine Materialübertragungsvereinbarung (Material Transfer Agreement) mit Barics Labor an der UNC ab. Ziel war es, ihm gemeinsam patentierte mRNA-Coronavirus-Impfstoffkandidaten für experimentelle Challenge-Studien zur Verfügung zu stellen. Dabei werden freiwillige Probanden unter Laborbedingungen gezielt mit einem Krankheitserreger angesteckt, um die Wirksamkeit von Impfstoffen oder Medikamenten besonders schnell zu testen. Fleetwood kommentiert:

«Der Punkt ist nicht, dass all dies ein einziger DARPA-Vertrag war. Das war es nicht. Die Bedeutung liegt in dem Netzwerk vor COVID-19: Die DARPA finanzierte Pfizer und Moderna bereits im Rahmen von ADEPT, finanzierte Ramseys Diagnostikarbeit an der UNC und betrieb ein breiteres Pandemie-Technologie-Portfolio, das sich wiederholt mit Barics Coronavirus-Forschung überschnitt.»

BMJ zieht Studie über Zusammenhang von COVID-«Impfstoffen» mit der Übersterblichkeit zurück

Die Fachzeitschrift BMJ Public Health hat eine Studie zurückgezogen, die von einigen genutzt wurde, um COVID-19-Impfstoffe mit Todesfällen in Verbindung zu bringen. Wie Retraction Watch berichtet, erfolgt dieser Schritt mehr als zwei Jahre, nachdem ein in der Arbeit zitierter Forscher Mängel an der Studie angemerkt hatte.

Die am 6. Mai 2024 veröffentlichte Arbeit nutzte die Datenbank «Our World in Data» und das World Mortality Dataset, um die im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Todesfälle auf dem Höhepunkt der «Pandemie» zu untersuchen. Medien berichteten darüber. Die New York Post zitierte beispielsweise die Aussage in der Studie über gemeldete «schwere Verletzungen und Todesfälle nach Impfungen», korrigierte das aber später.

Einen Ausdruck der Besorgnis (Expression of Concern), der etwa einen Monat nach der Veröffentlichung der Studie hinzugefügt wurde, entkräftete diese Behauptungen und wies darauf hin, dass die Studie «keinen solchen Zusammenhang belegt». In der Mitteilung wurde auch eine institutionelle Untersuchung durch das Princess-Máxima-Zentrum in den Niederlanden angekündigt, wo drei der vier Autoren arbeiteten, darunter die korrespondierende Autorin Saskia Mostert.

Wie Retraction Watch feststellt, erklärten Kritiker der Studie, sie enthalte Falschzitate und Auslassungen zu Impfstoffen und sei «voll von unangemessenen Unterstellungen». Ariel Karlinsky, ein Ökonom an der Hebräischen Universität Jerusalem in Israel und Mitbegründer des World Mortality Dataset, habe das Journal ab Juni 2024 kontaktiert und mehrfach einen Rückzug gefordert. Karlinsky war der Ansicht, dass die Analyse seine Daten missbraucht und «ganze Textblöcke sowie mathematische Notationen» aus einer Studie von ihm kopiert habe.

BMJ Public Health begründete den Rückzug mit «Fehlinformationen in der Diskussion über die möglichen Ursachen der Übersterblichkeit und weil der begrenzte Charakter der ursprünglichen Arbeit der Autoren nicht ausreichend beschrieben wurde».

Die anonymisierte Version der Berichtszusammenfassung vom Januar 2025 über die Untersuchung des Princess-Máxima-Zentrums wurde zusammen mit dem Rückzug veröffentlicht. Darin wird festgehalten, dass das Handeln der Autoren zwar kein wissenschaftliches Fehlverhalten darstelle, zwei von ihnen aber, Minke Huibers und Gertjan Kaspers, «Unachtsamkeit, Unwissenheit und Fahrlässigkeit» an den Tag gelegt hätten. Die anderen beiden Autoren konnten vom Institut aus unterschiedlichen Gründen nicht untersucht werden. Insbesondere habe die Arbeit der Erstautorin, Saskia Mostert, nicht berücksichtigt werden können, da sie «nicht in der Lage war, mit den Ermittlungen zu kooperieren».

Der Bericht stellte außerdem fest, dass die Arbeit «der Möglichkeit, dass die Einführung von Corona-Maßnahmen und Impfungen eine Übersterblichkeit verursacht haben könnte, unverhältnismäßig viel Aufmerksamkeit schenkt, während alternative Erklärungen weitgehend ignoriert werden», und dass er «irreführend und einseitig Literatur zitiert, die die eigenen Argumente stützt».

Laut der detaillierten Rückzugsmitteilung beantragten Kaspers und Huibers den Rückzug zusammen mit ihrer Institution «aufgrund von Bedenken hinsichtlich einer Fehlinterpretation der Studie durch Dritte und des daraus resultierenden Risikos für die öffentliche Gesundheit». Sie stimmten jedoch der Feststellung des Journals, dass die Studie Fehlinformationen enthalte, nicht zu. E-Mails an beide Forscher führten laut Retraction Watch zu automatischen Abwesenheitsnotizen.

Das Portal weist auch darauf hin, dass in einer Ankündigung vom Juni 2024, die inzwischen entfernt wurde, aber hier archiviert ist, das Princess-Máxima-Zentrum erklärte, dass es sich «entschieden» von der Veröffentlichung distanziere und «Impfungen nachdrücklich unterstütze».

Jan Hoeijmakers, Vorsitzender der Kommission für wissenschaftliche Integrität des Zentrums, antwortete nicht auf Fragen von Retraction Watch zu Details der Untersuchung oder auf die Bitte um eine Kopie des vollständigen Berichts.

Die Erstautorin Mostert sei 2024 zurückgetreten, nachdem das Zentrum eine Untersuchung angekündigt hatte. Dies erklärte sie bei einer Anhörung am 3. Juni vor dem Unterausschuss für Untersuchungen des US-Senatsausschusses für innere Sicherheit und regierungsamtliche Angelegenheiten zum Thema «Plausible Mechanismen von COVID-19-Injektionen als Ursache von Krebs sowie Angriffe auf wissenschaftliche Veröffentlichungen und Forschung».

In ihrer Aussage, die sich weitgehend auf die Studie im BMJ konzentrierte, sagte sie, die Autoren hätten «keine Gewissheit bezüglich der Ursachen der Übersterblichkeit beansprucht». Vielmehr sei es um Aufmerksamkeit für drei Großereignisse gegangen, die es vor der «Pandemie» nicht gab: die «COVID-Infektion», die Eindämmungsmaßnahmen und die COVID-Injektionen.

Die Pressestelle des US-Senators Ron Johnson, Vorsitzender des erwähnten Unterausschusses, antwortete nicht auf die Bitte des Portals um eine Stellungnahme zum Rückzug der Studie.

Mostert zufolge haben Regierungen und Medien während der «Pandemie» Angst- und Propagandataktiken eingesetzt, um die «Toleranz für Vernunft und abweichende Stimmen» zu verringern. Sie behauptete, die Untersuchung ihrer Studie verletze die akademische Freiheit und stelle Zensur dar. Zudem würden institutionelle Reaktionen wie die des Princess-Máxima-Zentrums «zunehmend als Taktiken ‹offizieller Kanäle› genutzt werden, um diejenigen zu diskreditieren, zu intimidieren, zu isolieren und mundtot zu machen, die unwillkommene wissenschaftliche Fragen aufwerfen», was zu ihrem Rücktritt geführt habe.

Außerdem wies Mostert darauf hin, dass sie eine Überarbeitung der veröffentlichten Studie vorgeschlagen hatte, die «einen Abschnitt zur Wirksamkeit von Impfstoffen bei der Reduzierung der Mortalität enthielt», dieser Vorschlag sei vom Journal jedoch «ignoriert worden». Sie behauptete auch, dass der ursprüngliche Abschnitt zu Corona-Maßnahmen und Impfstoffen «in der ursprünglichen Version der Studie viel kürzer» gewesen sei, die Gutachter sie jedoch «gebeten hätten, den Text entweder zu löschen oder mehr Belege zu liefern». «Da Belege vorhanden sind, haben wir sie eingefügt», so die Forscherin.

Die Rückzugsmitteilung von BMJ Public Health bestätigte den Eingang der Überarbeitung, erklärte jedoch, dass die Änderung «unzureichend» sei.

Mostert schrieb im Namen von sich selbst und dem vierten Autor der Studie, Marcel Hoogland, der nicht am Princess-Máxima-Zentrum tätig ist, an das Journal, dass sie mit der Entscheidung zum Rückzug nicht einverstanden seien. Hoogland wurde in der nun zurückgezogenen Studie als unabhängiger Forscher mit Sitz in Amsterdam geführt. Mosterts jüngste Arbeit, die im Februar in JCO Global Oncology veröffentlicht wurde, führt sie ebenfalls als unabhängige Forscherin auf. Anfragen für eine Stellungnahme an zwei E-Mail-Adressen seien als unzustellbar zurückgekommen, stellt Retraction Watch fest.

Das Portal weist darauf hin, dass sich die Studie in seine Liste von fast 700 zurückgezogenen COVID-19-Arbeiten einreiht. Es sei auch nicht der erste Rückzug einer Studie, die COVID-Injektionen mit Übersterblichkeit in Verbindung bringt. So scheiterte beispielsweise Anfang dieses Jahres eine Klage, die den Rückzug einer Studie verhindern wollte, die herzerkrankungsbedingte Todesfälle mit den COVID-Spritzen verknüpfte. Und im Jahr 2024 zog Cureus eine Studie über die «umfangreichen» Schäden dieser Präparate zurück.

Karlinsky, dessen Schätzmodell in der nun zurückgezogenen Studie zitiert wurde, erklärte, er respektiere das «rasche Handeln, die interne Untersuchung und den Antrag auf Rückzug» des Princess-Máxima-Zentrums in dieser Angelegenheit, sei jedoch nicht mit deren Feststellung einverstanden, dass kein Plagiat oder böse Absicht vorgelegen habe. Gegenüber Retraction Watch begründete er seine Haltung damit, dass in der Studie eine Ansage von ihm verdreht wiedergegeben wurde. Zudem habe Karlinsky die Reaktion der BMJ Group als «ziemlich schlecht» bezeichnet. Das Journal habe «die grundlegenden Probleme nicht aufgegriffen und sich selbst in ein gutes Licht gerückt, wo es das wirklich nicht war».

Besonders kritisch habe er sich über die lange Dauer des Rückzugs geäußert. Im Juni 2024 habe er einen Kommentar eingereicht, der die Arbeit kritisierte. Dieser sei einen Monat später ohne Überprüfung abgelehnt worden. Das BMJ rechtfertigte die Dauer des Rückzugs. Das Journal habe zunächst das formelle offizielle Ergebnis des institutionellen Berichts abgewartet, das im Mai 2025 mitgeteilt wurde. Nach Erhalt des Berichts habe man erneut versucht, Mostert zu kontaktieren, «um ihre Perspektive zu Schlüsselfragen einzuholen», bevor eine endgültige Entscheidung getroffen worden sei.

Gericht verpflichtet BioNTech, Auskunft über Impfschäden zu erteilen

Letzte Woche hat das Oberlandesgericht Oldenburg das deutsche Biotech-Unternehmen BioNTech nach dem Arzneimittelgesetz dazu verurteilt, über Wirkung und Nebenwirkungen seiner COVID-«Impfung» Auskunft zu geben. Wie Apollo News berichtete, wurde BioNTechs Berufung gegen ein im März vom Landgericht Aurich ausgesprochenes Teilurteil somit abgewiesen. Damit sei dieses rechtskräftig. Der Rechtsanwalt Tobias Ulbrich teilte den Entscheid auf X mit und veröffentlichte die erste Seite der Urteilsverkündung. Die Kosten des Prozesses muss demnach BioNTech übernehmen.

Apollo News klärt über den Hintergrund auf: Die 1975 geborene Klägerin litt nach ihrer zweiten Impfung an gesundheitlichen Schäden wie beispielsweise Herzrhythmusstörungen, Migräne, neurologischen Symptomen und Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS).

Bei letzterem handle es sich um eine schwere chronische Erkrankung, die zu einem hohen Grad körperlicher Behinderung führe, so das Portal. Ein Viertel der Betroffenen könnten das eigene Haus nicht mehr verlassen und schätzungsweise 60 Prozent seien arbeitsunfähig. Zudem habe die Klägerin Pflegegrad 2. Nun sei BioNTech verpflichtet, Informationen über diese und viele weitere Krankheitsbilder zu veröffentlichen. Apollo News erläutert:

«Grundlegend für den Rechtsstreit war ein Urteil des Bundesgerichtshofs Anfang März. Eine mutmaßlich durch die Corona-Impfung des Konzerns AstraZeneca Geschädigte hatte auf Schadensersatz geklagt. Der Bundesgerichtshof sah eine Auskunftspflicht für Arzneimittel mit ‹schädlichen Wirkungen (…), die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen› oder fehlerhafter Produktinformation als Hilfsmittel zur Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche.»

Das Portal erinnert daran, dass BioNTech Ende 2020, weniger als ein Jahr nach Beginn der «Pandemie», den ersten Impfstoff gegen «COVID» auf den europäischen Markt gebracht hat. Seit Jahren würden sich Berichte über bestätigte und unbestätigte Nebenwirkungen des Präparats häufen. Auch gebe es regelmäßig Kritik an der damaligen Bundesregierung und deren offensiver Impfkampagne «samt massivem Impfdruck».

In diesem Zusammenhang erwähnt Apollo News eine Studie des Paul-Ehrlich-Instituts aus dem vergangenen Jahr, laut der hochgerechnet rund 300.000 Deutsche von schweren Nebenwirkungen der COVID-Injektionen betroffen sein könnten, wie das Portal damals berichtete.

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