Versionsunterschiede von Informationssammlung Corona / Nachrichten




← Vorherige Änderung
NĂ€chste Änderung →


Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

allow="autoplay" src="https://w.soundcloud.com/player/?url=https%3A//api.soundcloud.com/tracks/1052766943&color=%23ff5500&auto_play=false&hide_related=false&show_comments=true&show_user=true&show_reposts=false&show_teaser=true&visual=true">
Radio MĂŒnchen · Argumente gegen die Herrschaft der Angst - Dr. Wolfgang Wodarg im GesprĂ€ch


Libera Nos A Malo (Deliver us from evil)

Corona Transition

XML

Feed Titel: Transition News


Staatsfunk im Nebel: Wie «SRF» beim «Zensurgesetz» versagt

Die Debatte um das Schweizer Bundesgesetz ĂŒber Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) (siehe hier und hier) zeigt nicht nur SchwĂ€chen, sondern vor allem ein Problem im medialen Umgang damit. Besonders das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) trĂ€gt zur begrifflichen Verwirrung bei, statt sie aufzulösen.

Angesichts der Abstimmung ĂŒber die Initiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (siehe zum Beispiel hier und hier) im MĂ€rz erhĂ€lt dies besondere Brisanz. Im Zentrum steht ein unscheinbarer Ausdruck: «mutmasslich rechtswidrig». Was technisch klingt, ist politisch brisant. Denn «mutmasslich rechtswidrig» bedeutet gerade nicht, dass ein Inhalt rechtswidrig ist. Er ist es eben nicht – sonst wĂŒrde das Strafrecht greifen. Es handelt sich um legale Inhalte, die entfernt werden sollen, ohne je von einem Gericht als illegal eingestuft worden zu sein.

Genau hier hĂ€tte ein öffentlich-rechtlicher Sender prĂ€zise sein mĂŒssen. Stattdessen ĂŒbernimmt SRF weitgehend die Formel des Gesetzgebers und spricht von «problematischen» oder «mutmasslich strafrechtlich relevanten» Inhalten. Diese Wortwahl erzeugt den Eindruck, es gehe um klar strafbare Inhalte – also um Hassrede oder andere Delikte. Doch das ist eine VerkĂŒrzung.

Wenn Inhalte tatsĂ€chlich strafbar sind, braucht es kein neues Kommunikationsgesetz, sondern die Anwendung bestehenden Rechts. Das KomPG setzt frĂŒher an: bei Inhalten, die rechtlich zulĂ€ssig sind, aber politisch oder gesellschaftlich als unerwĂŒnscht gelten könnten. Dass SRF diesen Unterschied nicht konsequent herausarbeitet, sondern im Duktus des Bundesrats bleibt, ist kein Detail – es ist eine journalistische Weichenstellung.

Kritiker des Gesetzes argumentieren, dass hier eine Verschiebung stattfinde: Nicht das Verbotene werde sanktioniert, sondern das Erlaubte werde administrativ entfernt. Dieser Kern der Kritik verdient eine klare, analytische Auseinandersetzung. Stattdessen dominiert in vielen BeitrĂ€gen eine technokratische Perspektive: Plattformregulierung, Meldeverfahren, internationale Standards. Das GrundsĂ€tzliche – die Frage nach der Grenze zwischen Recht und politischem Ermessen – gerĂ€t in den Hintergrund.

Damit fĂŒgt sich die Berichterstattung zum KomPG in ein grĂ¶ĂŸeres Bild. SRF versteht sich als Garant fĂŒr Einordnung und StabilitĂ€t. Doch genau dieses SelbstverstĂ€ndnis fĂŒhrt oft zu einer NĂ€he zum offiziellen Diskurs. Die Perspektive der Exekutive erhĂ€lt breiten Raum, wĂ€hrend systemkritische Argumente eher als parteipolitische Zuspitzung erscheinen.

Diese Haltung wird verstĂ€rkt durch die besondere Stellung des Senders. Als gebĂŒhrenfinanzierter Anbieter mit milliardenschwerem Budget ist SRF strukturell anders aufgestellt als private MedienhĂ€user. Die AbhĂ€ngigkeit vom politischen System, das die Rahmenbedingungen festlegt, ist unĂŒbersehbar. Gerade deshalb wĂ€re besondere Distanz geboten.

Hinzu kommt ein programmatischer Vorwurf, der seit Jahren im Raum steht: inhaltliche Berechenbarkeit. Internationale Konflikte, innenpolitische RoutinegeschĂ€fte, Umfragewerte – vieles wirkt standardisiert. Eigenrecherchen, konfrontative Interviews oder sprachliche PrĂ€zision in heiklen Grundsatzfragen treten dahinter zurĂŒck. Kritiker sehen darin weniger Ausgewogenheit als Vorsicht.

Auch die Kommunikationspolitik der SRG-FĂŒhrung trĂ€gt nicht zur Vertrauensbildung bei. Interviews werden selektiv vergeben, kritische Stimmen fĂŒhlen sich ausgegrenzt. Das verstĂ€rkt den Eindruck eines abgeschotteten Apparats, der sich als unverzichtbar versteht – und als moralische Instanz ĂŒber dem politischen Streit.

Dabei steht viel auf dem Spiel. Ein öffentlich-rechtlicher Sender hat nicht die Aufgabe, politische Vorhaben reflexhaft zu bekĂ€mpfen. Aber er hat die Pflicht, Begriffe zu klĂ€ren und Machtverschiebungen offenzulegen – gerade wenn sie technisch daherkommen. Beim KomPG hĂ€tte dies bedeutet, klar zu sagen: Es geht um die Regulierung legaler Inhalte, die ohne richterliches Urteil entfernt werden können.

Ob man das fĂŒr notwendig oder gefĂ€hrlich hĂ€lt, ist eine politische Frage. Doch sie lĂ€sst sich nur sauber beantworten, wenn die Begriffe stimmen. Wenn selbst der «Staatsfunk» hier im Nebel operiert, wird aus Einordnung Vernebelung – und aus Service public ein Service fĂŒr die Verwaltung.

Historiker im Clinch: Wie viel Europa vertrÀgt die Schweiz?

Die Debatte ĂŒber die kĂŒnftigen VertrĂ€ge zwischen der Schweiz und der EU erhĂ€lt prominente historische TiefenschĂ€rfe: In der Neue ZĂŒrcher Zeitung (NZZ) diskutieren die Historiker AndrĂ© Holenstein und Oliver Zimmer in einem luziden StreitgesprĂ€ch ĂŒber Chancen und Risiken einer engeren institutionellen Anbindung an BrĂŒssel. Das GesprĂ€ch zeigt, wie unterschiedlich sich die Schweizer Vergangenheit lesen lĂ€sst – und welche politischen SchlĂŒsse daraus gezogen werden (siehe auch hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier).

Holenstein, langjĂ€hriger Professor fĂŒr Ă€ltere Schweizer Geschichte in Bern, versteht die neuen VertrĂ€ge als konsequente Fortsetzung einer langen Tradition. Die Schweiz habe sich historisch stets in grĂ¶ĂŸere Ordnungen eingefĂŒgt – vom Heiligen Römischen Reich bis zum modernen Bundesstaat. Geteilte SouverĂ€nitĂ€t sei kein Bruch mit der Geschichte, sondern ihr Kern. Auch heute gehe es darum, durch institutionelle Einbindung Handlungsspielraum zu gewinnen.

Zimmer, ehemals Professor in Oxford und heute am Institut Crema tĂ€tig, widerspricht. FĂŒr ihn markieren die vorgesehenen Mechanismen – insbesondere die dynamische RechtsĂŒbernahme und die stĂ€rkere Rolle europĂ€ischer Gerichte – eine qualitative VerĂ€nderung. Die Schweiz zeichne sich durch eine politische Kultur aus, in der Konflikte primĂ€r politisch und unter starker Einbindung des Volks gelöst wĂŒrden. Eine stĂ€rkere juristische Überformung durch EU-Institutionen könne dieses Gleichgewicht verschieben.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob die VertrÀge eine «ZÀsur» darstellen. WÀhrend Zimmer vor einer langfristigen institutionellen AbhÀngigkeit warnt, sieht Holenstein darin einen pragmatischen Schritt in einem bereits eng verflochtenen VerhÀltnis. Die Schweiz habe in den vergangenen Jahrzehnten wirtschaftlich stark vom bilateralen Weg profitiert. Angesichts der bestehenden Verflechtungen stelle sich weniger die Frage nach einem idealen Zustand als nach realistischen Optionen.

Unterschiedlich bewerten die beiden auch die Rolle der Demokratie in Europa. Zimmer verweist auf eine Krise der reprÀsentativen Systeme in mehreren EU-Staaten und sieht eine wachsende Verschiebung von politischer Entscheidungsmacht zu Gerichten. Holenstein hingegen betont, dass demokratische Systeme immer aus mehreren Institutionen bestehen und auch die Schweiz Gewaltenteilung kenne. Probleme in europÀischen Staaten seien nicht allein institutionell, sondern auch politisch und gesellschaftlich bedingt.

Kontrovers diskutiert wird zudem die PersonenfreizĂŒgigkeit. Zimmer sieht in der starken Zuwanderung strukturelle Herausforderungen fĂŒr Infrastruktur und sozialen Zusammenhalt. Holenstein hĂ€lt dem entgegen, dass viele dieser Probleme innenpolitisch verursacht oder zumindest verstĂ€rkt worden seien – etwa durch Steuer- und Standortpolitik – und entsprechend national gelöst werden mĂŒssten.

Das StreitgesprÀch macht deutlich, dass die Differenzen nicht nur politischer, sondern auch historiografischer Natur sind. Zimmer warnt vor einer FortschrittserzÀhlung, die die europÀische Integration als zwangslÀufige Entwicklung erscheinen lasse. Holenstein wiederum kritisiert ein idealisiertes Bild einer stets souverÀnen und widerstÀndigen Schweiz.

Am Ende bleibt die Grundfrage offen: Ist die institutionelle Anbindung an die EU ein logischer nĂ€chster Schritt oder eine riskante Weichenstellung? Das Interview zeigt vor allem eines: dass die Antwort stark davon abhĂ€ngt, wie man die Geschichte der Schweiz versteht und welche PrioritĂ€ten man fĂŒr ihre Zukunft setzt.

Kartensperre ohne Rechtsgrundlage: Die UBS straft Jacques Baud ab

Die UBS greift durch – und zwar hĂ€rter, als es der Bundesrat je beschlossen hat. Ohne Vorwarnung sperrte sie sĂ€mtliche Bank- und Kreditkarten des ehemaligen Geheimdienstlers Jacques Baud. Das berichtet das Westschweizer Portal L'Impertinent (Bezahlschranke). Baud zeigt sich empört: Die Schweiz habe die gegen ihn verhĂ€ngten Sanktionen ausdrĂŒcklich nicht ĂŒbernommen. Dennoch steht er nun faktisch ohne Zugriff auf seine Konten da.

Der Auslöser liegt in BrĂŒssel. Im Dezember setzte die EuropĂ€ische Union Baud auf eine Schwarze Liste (siehe hier, weitere Links im Beitrag). Der Vorwurf: Er verbreite gefĂ€hrliche Falschinformationen und trete als Sprachrohr prorussischer Propaganda auf.

Doch was auf EU-Ebene gilt, gilt nicht automatisch in der Schweiz. Genau das bestĂ€tigte das Staatssekretariat fĂŒr Wirtschaft (Seco) gegenĂŒber Transion News: Die Schweiz ĂŒbernahm 2022 zwar die EU-Sanktionen zum Ukrainekrieg, nicht jedoch das separate EU-Sanktionsregime zu angeblichen russischen hybriden Bedrohungen von 2024, von dem Baud betroffen ist.

Allerdings – und hier beginnt der heikle Teil – stehe es Banken frei, «aus Risiko- und ReputationsgrĂŒnden» ĂŒber die Vorgaben des Bundes hinauszugehen und internationale Sanktionen freiwillig umzusetzen, wie das Seco gegenĂŒber L'Impertinent mitteilte. Mit anderen Worten: Die UBS macht ihre eigene Außenpolitik. Die Sperrung trifft Baud empfindlich. Nicht nur Karten, auch Konten scheinen blockiert. Seine Rente, die jeweils um den 6. des Monats eingeht, blieb aus. Eine Nachfrage des Portals bei der Bank blieb unbeantwortet. Die knappe Stellungnahme: «Kein Kommentar.»

Brisant ist auch ein Telefonat vom 13. Februar. Eine UBS-Mitarbeiterin habe Baud gefragt, ob gegen ihn Sanktionen bestĂŒnden – sie habe davon in der Zeitung gelesen. Baud verwies auf die offizielle Linie des Bundes und empfahl, beim Seco nachzufragen.

Die AffĂ€re wirft ein Schlaglicht auf eine Bank, die ihre Risikopolitik flexibel auslegt. L'Impertinent erinnert an den Fall Epstein. Nachdem die US-Großbank J.P. Morgan 2014 dessen Konten geschlossen hatte, stellte die UBS ihm dennoch eine Kreditkarte aus – trotz Vorstrafe wegen sexueller Ausbeutung MinderjĂ€hriger. Erst Monate spĂ€ter zog sie die Reißleine. Epsteins Vertraute Ghislaine Maxwell fĂŒhrte gar bis mindestens 2019 mehrere Konten bei der Bank.

Damals also ZurĂŒckhaltung – heute HĂ€rte. Die Diskrepanz ist offensichtlich. WĂ€hrend ein verurteilter SexualstraftĂ€ter zeitweise als Kunde akzeptiert wurde, reicht im Fall Baud offenbar bereits der politische Makel einer EU-Liste, die in der Schweiz gar nicht gilt.

Rechtlich mag die Bank im grĂŒnen Bereich agieren. Politisch und moralisch hinterlĂ€sst sie einen schalen Nachgeschmack. Wenn Finanzinstitute eigenmĂ€chtig Sanktionen durchsetzen, die der Staat bewusst nicht ĂŒbernimmt, verschiebt sich Macht – weg von demokratisch legitimierten Behörden, hin zu privaten Konzernen. Und die Kunden? Sie erfahren davon im Zweifel erst, wenn ihre Karte an der Kasse nicht mehr funktioniert.

Wie kann man sich dagegen wappnen? Die Schweizer Banken sind in ganz unterschiedlichem Ausmaß mit anderen FinanzplĂ€tzen verflochten. Große, weltweit tĂ€tige Institute mit einer starken Onshore-PrĂ€senz in anderen wichtigen Jurisdiktionen wie der EU oder den USA sind stĂ€rker von internationalen Sanktionsmechanismen betroffen als lokale Institute. Um keine Scherereien zu bekommen, tendieren diese Institute dann dazu, Sanktionen auch im Heimmarkt zu implementieren, auch wenn die Schweiz das von ihnen gar nicht verlangt. Der Fall Jacques Baud ist ein gutes Beispiel dafĂŒr, es gĂ€be aber noch andere. Mutatis mutandis gilt das auch fĂŒr Schweiz-Ableger anderer international tĂ€tiger Banken.

Wer fĂŒrchtet, ins Visier von Sanktionen der EU oder der USA zu geraten, tut also gut daran

  • in der Schweiz mehrere Bankbeziehungen zu unterhalten. Mindestens zwei, besser aber drei und
  • mindestens zwei Bankbeziehungen zu unterhalten bei kleinen und mittleren Schweizer Banken, die keine Onshore-PrĂ€senz im EU-Raum oder in den USA haben.
  • Einen gewissen Schutz bietet auch eine Kundenbeziehung mit der Postfinance. Die zur Grundversorgung gehörenden Zahlungsverkehrsdienstleistungen muss die Post allen natĂŒrlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz anbieten.

Das Postgesetz, das dies festlegt, bietet also einen gewissen Schutz, wenn auch nicht vollstÀndigen Schutz gegen auslÀndische Sanktionen, die die Schweiz nicht mitvollzieht, wie diejenigen gegen Jacques Baud oder Nathalie Yamb.

Kontroverse um Gender-Theater an Tessiner Primarschule

Am 22. Januar fand in der Primarschule der Tessiner Gemeinde Manno eine TheaterauffĂŒhrung statt, die eine Kontroverse auslöste. «PĂŹnolo» heißt das StĂŒck, was im römischen Dialekt umgangssprachlich Penis bedeutet. Laut der Dokumentation geht es darum «Stereotypen und Vorurteile» abzubauen und zu vermitteln, «wie wichtig es ist, frei zu sein und wĂ€hlen zu können». Die Handlung dreht sich um das MĂ€dchen Pina, die sich ausgeschlossen fĂŒhlt, weil sie sich eher wie ein Junge verhĂ€lt. Unter einer Pinie sucht sie Zuflucht.

Nun haben einige Tessiner Abgeordnete im Kantonsparlament, dem Grossen Rat, eine Anfrage eingereicht, wie unter anderem Ticinonline berichtet. Darunter befinden sich die ehemalige KindergĂ€rtnerin Maria Pia Ambrosetti und der Arzt Roberto Ostinelli, beide von der Bewegung HelvEthica Ticino, die aus dem Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen entstanden ist.

Einige Eltern hĂ€tten «Bedenken sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch der Art und Weise geĂ€ußert, wie die Initiative kommuniziert wurde», erklĂ€ren die Politiker in ihrem Antrag. Neben dem Titel des TheaterstĂŒcks beanstanden sie unter anderem, dass darin eine Figur namens «Fata Smerdolina» auftritt, was etwa mit «Scheißchenfee» ĂŒbersetzt werden kann. Den Abgeordneten zufolge hat das «weitere Fragen zur Angemessenheit der Sprache fĂŒr Grundschulkinder aufgeworfen».

Die Schauspieler hĂ€tten eine fĂŒr junge SchĂŒler «zumindest unangemessene Sprache» verwendet. Zum Beispiel:

«Die Kinder, die sich ĂŒber Pina lustig machen, verspotten sie mit den Worten: â€čSie hat keinen Schwanz!â€ș, begleitet von der Geste des â€čLâ€ș auf der Stirn, die im Jugendjargon typisch ist, um jemanden als â€čVerliererâ€ș zu bezeichnen.»

Außerdem wird das symbolische Element der «Schnecke» beanstandet, die Pina tröstet und ihr erklĂ€rt, dass es normal sei, mĂ€nnlich und weiblich zu sein, genau wie die Schnecke selbst, die zwittrig ist. «Auf diese Weise vermittelt die Geschichte die Idee, dass dieser Zustand natĂŒrlich ist, und transportiert damit implizit eine Wertvorstellung», so die Politiker.

Sie stellen zudem fest, dass die Eltern nur zwei Tage im Voraus ĂŒber die Veranstaltung informiert worden seien, ohne dass sie «detaillierte Informationen ĂŒber den Inhalt der AuffĂŒhrung» erhalten hĂ€tten.

«PĂŹnolo» wird fĂŒr Kinder ab 6 Jahren empfohlen. Wie Ticinonline mitteilt, kam der Vorschlag fĂŒr die VorfĂŒhrung laut dem Direktor der Schule in Manno von der Gemeinde.

Die Fragesteller bitten nun den Staatsrat um Auskunft, ob das StĂŒck auch an anderen Schulen aufgefĂŒhrt wird, ob das Departement fĂŒr Bildung, Kultur und Sport (DECS) ĂŒber die Initiative informiert war und ob Eltern das Recht haben, ihre Kinder von der Teilnahme an solchen AktivitĂ€ten zu befreien, «wenn sie der Meinung sind, dass die Inhalte nicht ihrer erzieherischen SensibilitĂ€t entsprechen».

Es ist indes bei weitem nicht das erste Mal, dass das Thema Gender an Tessiner Schulen fĂŒr Kritik sorgt. So forderte beispielsweise letzten September eine Petition vom DECS, dass eine «genderfluide» Figur von einem Primarschulkurs entfernt wird. Der «interaktive didaktische Parcours» wird schweizweit von ASPI, einer Stiftung fĂŒr Kinderschutz, und dem Kinderschutz Schweiz geleitet. «Kay» fĂŒhlt sich darin weder als Mann noch als Frau.

Ferner wurde in der Agenda 2023-2024 fĂŒr FĂŒnftklĂ€ssler und MittelschĂŒler des DECS bei den Kindern Zweifel ĂŒber ihr Geschlecht gesĂ€t. Einige Gemeinden, darunter die StĂ€dte Lugano und Locarno, hatten nach der Kritik beschlossen, die Publikation nicht an PrimarschĂŒler zu verteilen.

interrogazione_teatro_manno.pdf (application/pdf 0.11)


===Rubikon==

Bitte gib einen Feed mit dem Parameter url an. (z.B. {{feed url="https://example.com/feed.xml"}}


<!markup:1:end> url="https://www.rubikon.news/artikel.atom" max=5}}
===Peter Mayer==

Bitte gib einen Feed mit dem Parameter url an. (z.B. {{feed url="https://example.com/feed.xml"}}


<!markup:1:end> url="http://fetchrss.com/rss/623382[...]4a81fd35975d89f2.xml" max=7}}

Doctors4CovidEthics

:

Kann Feed nicht laden oder parsen
cURL error 22: The requested URL returned error: 404



===NZZ==

Bitte gib einen Feed mit dem Parameter url an. (z.B. {{feed url="https://example.com/feed.xml"}}


<!markup:1:end> url="https://www.nzz.ch/wissenschaft.rss" max=5}}
<!markup:2:begin>===Cane==

:

Kann Feed nicht laden oder parsen
cURL error 22: The requested URL returned error: 404


Verfassungsblog

<!markup:2:end>

Bitte gib einen Feed mit dem Parameter url an. (z.B. {{feed url="https://example.com/feed.xml"}}