Aufsichtsbeschwerde: trotz Milliarden keine Versorgungssicherheit
Der Verein «Sauberes Wasser fĂŒr alle» beanstandet in einer Beschwerde, dass die Schweizer Landwirtschaft in keiner Weise darauf vorbereitet ist, die ErnĂ€hrung der Bevölkerung in Krisen und Mangellagen innert einem Jahr aus eigenem Boden sichern zu können.
Zudem werden die Böden nicht so bewirtschaftet, dass ihr landwirtschaftliches Produktionspotenzial langfristig sichergestellt ist. Die dafĂŒr geltenden Vorschriften zum Bodenschutz werden nicht vollzogen. ĂberdĂŒngung und Pestizide zerstören die Bodenfruchtbarkeit.
Art. 102 BV Landesversorgung verlangt, dass die Landwirtschaft die ErnĂ€hrung der Bevölkerung in Krisen und Mangellagen aus eigenem Boden sicherstellen muss. DafĂŒr sind genĂŒgend AckerflĂ€chen, sogenannte FruchtfolgeflĂ€chen, per Gesetz gesichert.
Gesichert heisst: Die AckerflĂ€chen können, aber mĂŒssen nicht bereits fĂŒr den Ackerbau genutzt werden. Sie mĂŒssen in jedem Fall aber schnell fĂŒr den Anbau bereitstehen und innert eines Jahres Ertrag abwerfen. Der Erhalt der Ackerböden bedeutet unter anderem, «dass die entsprechenden Böden rĂ€umlich gesichert sind, d.h. nicht versiegelt werden dĂŒrfen und ihre Funktionen erhalten bleiben» (Sachplan FruchtfolgeflĂ€chen, Art. 29 und 30 RPV).
Ignoriert die Politik den Auftrag der Landesversorgung?
Der Bundesrat, der Nationalrat und die vorberatenden Kommissionen (WAK-N, WAK-S) bezeichnen in öffentlichen Debatten und in amtlichen Dokumenten zur Initiative «FĂŒr eine sichere ErnĂ€hrung» das von ihr geforderte Anstreben eines Netto-Selbstversorgungsgrads von 70% als «unrealistisch» oder sogar «utopisch». Und das selbst mit einer Umsetzungsfrist von zehn Jahren (Quellen: Botschaft zur Initiative vom Bundesrat/ Debatte im Nationalrat zur Initiative am 10.12.2025 und 17.12.2025 / Medienmitteilung WAK-S).
Diese Aussagen stehen im Widerspruch dazu, dass die fĂŒr die Selbstversorgung gesicherten AckerflĂ€chen (FruchtfolgeflĂ€chen, FFF) innert eines Jahres Ertrag abwerfen mĂŒssen, um die Bevölkerung in Krisen und Mangellagen mit pflanzlichen Lebensmitteln versorgen zu können.
Wie die Kommunikation des Bundesrats, der WAK-N, des Nationalrats und der WAK-S aufzeigt, ist die Landwirtschaft in keiner Weise auf ihren Auftrag vorbereitet, die ErnÀhrung der Bevölkerung im Fall von Krisen und Mangellagen aus eigenem Boden zu gewÀhrleisten.
«Der Bund ruft die Bevölkerung auf, einen Notvorrat anzulegen, doch ignoriert zugleich den Auftrag, die Landesversorgung in Krisen aus eigenem Boden sicherzustellen. Das ist tief besorgniserregend und unverantwortlich», warnt Franziska Herren, PrĂ€sidentin des Vereins «Sauberes Wasser fĂŒr alle» und Mitinitiantin der Initiative «FĂŒr eine sichere ErnĂ€hrung».
«Es sind keine drei Jahre her, da hat die Corona-Pandemie gezeigt, wie schnell Lieferketten unterbrochen werden können. Zudem leben wir in einer zunehmend angespannten Weltsituation, die auch Europa direkt fordert. Kriege, Handelskonflikte und klimaextreme WetterverhĂ€ltnisse können plötzlich und unerwartet zu ImportausfĂ€llen und Mangellagen fĂŒhren».
Alarmierend tiefe Selbstversorgung der Schweizer Bevölkerung
Alarmierend ist auch, dass der Netto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz heute nur bei 42% liegt. Hauptursache dafĂŒr ist, dass auf 60% der Schweizer AckerflĂ€chen der Anbau von Futtermitteln fĂŒr Nutztiere gefördert wird, statt pflanzliche Lebensmittel fĂŒr Menschen zu produzieren.
Der Futtermittelanbau steht in direkter Konkurrenz zur menschlichen ErnĂ€hrung. 75% der jĂ€hrlichen rund 3,6 Milliarden Franken Agrarsubventionen fördern heute direkt oder indirekt die Tierhaltung â also die Produktion tierischer Lebensmittel (Quelle: Botschaft des Bundesrats zur Initiative).
Es fehlt an pflanzlichen Lebensmitteln
Die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln wird mit dieser Subventionierungspolitik massiv benachteiligt. Dadurch fehlt eine genĂŒgende Versorgung mit pflanzlichen Lebensmitteln. 65% der pflanzlichen Lebensmittel, welche die Schweizer Bevölkerung konsumiert, mĂŒssen daher heute importiert werden.
Verlust der Bodenfruchtbarkeit wegen Pestiziden und ĂberdĂŒngung
Damit die AckerflĂ€chen ihren Zweck fĂŒr die Landesversorgung erfĂŒllen können, muss ihr landwirtschaftliches Produktionspotenzial langfristig sichergestellt sein. Die AckerflĂ€chen mĂŒssen dafĂŒr so bewirtschaftet werden, dass deren biologische Vielfalt und Fruchtbarkeit erhalten bleiben. Um dies zu gewĂ€hrleisten, mĂŒssen die geltenden Vorschriften zum Bodenschutz konsequent umgesetzt werden. Dies sind in erster Linie die Bestimmungen der Verordnung vom 1. Juli 1998 ĂŒber Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) und jene der Direktzahlungsverordnung zum ökologischen Leistungsnachweis vom 23. Oktober 2013 (DZV; SR 910.13).
Dies ist heute nicht der Fall. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft zur Initiative, dass GĂŒlleĂŒberschĂŒsse und Ammoniakemissionen zu einem anhaltenden RĂŒckgang der BiodiversitĂ€t im und ĂŒber dem Boden fĂŒhren und damit die landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen langfristig gefĂ€hrdet werden.
Die DĂŒngerĂŒberschĂŒsse werden insbesondere durch eine mit Importfutter stark erhöhte Tierproduktion verursacht. Dabei werden die seit 2008 in den Umweltzielen der Landwirtschaft festgelegten Höchstwerte fĂŒr DĂŒnger massiv ĂŒberschritten. Zudem werden von Pestiziden abhĂ€ngige Anbausysteme gefördert, die Böden und GewĂ€sser vergiften, obschon das GewĂ€sserschutzgesetz vorschreibt, dass bei der Bewirtschaftung der Böden kein DĂŒnger und keine Pestizide in GewĂ€sser abgeschwemmt werden dĂŒrfen.
Agrarsubventionen schaden der ErnÀhrungssicherheit
Das Institut fĂŒr Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) hat in seinem Subventionsreport 2023 fast alle der insgesamt 3,6 Milliarden Franken an direkten Agrarsubventionen als schĂ€dlich eingestuft. Demnach verfehlen die Subventionen in der Landwirtschaft neben Klima- und Umweltzielen, GewĂ€sserschutz, dem Bodenschutz und Schutz der BiodiversitĂ€t auch das Ziel der Versorgungssicherheit.
Forderungen der Aufsichtsbeschwerde
Daher hat der Verein «Sauberes Wasser fĂŒr alle» eine Aufsichtsbeschwerde gemĂ€ss Art. 71 VwVG gegen das Eidgenössische Departement fĂŒr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit folgendem Begehren eingereicht:
Der Bundesrat wird ersucht, das WBF anzuweisen,
- sicherzustellen, dass die Schweizer Landwirtschaft angemessen auf den verfassungsmÀssigen Auftrag des Bundes vorbereitet wird, die ErnÀhrung der Bevölkerung in Krisenzeiten und bei anhaltenden schweren Mangellagen selbst gewÀhrleisten zu können (Art. 102 BV, Art. 30 LVG; Sachplan FruchtfolgeflÀchen, Art. 29 und 30 RPV);
- sicherzustellen, dass die Schweizer Landwirtschaft so ausgerichtet wird, dass die per Gesetz fĂŒr die Selbstversorgung gesicherten AckerflĂ€chen (FruchtfolgeflĂ€chen, FFF) innert eines Jahres Ertrag abwerfen, um die Bevölkerung mit pflanzlichen Lebensmitteln selbst versorgen zu können;
- sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften zum Bodenschutz vollzogen werden, um zu gewĂ€hrleisten, dass die AckerflĂ€chen (FFF) ihren Zweck fĂŒr die Landesversorgung erfĂŒllen können und ihr landwirtschaftliches Produktionspotenzial langfristig sichergestellt ist (Sachplan FruchtfolgeflĂ€chen, Art. 29 und 30 RPV);
- dafĂŒr zu sorgen, dass Behörden, Parlament und Ăffentlichkeit korrekt, vollstĂ€ndig und sachlich ĂŒber diesen verfassungsmĂ€ssigen Auftrag informiert werden, insbesondere im Zusammenhang mit politischen Vorlagen und Abstimmungen.
Die politischen Rechte nach Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung, insbesondere der Schutz der freien Willensbildung, verbieten die unzulÀssige Einflussnahme durch Behörden.
Die Initiantinnen und Initianten der Initiative «FĂŒr eine sichere ErnĂ€hrung» behalten sich vor, eine Abstimmungsbeschwerde einzureichen, falls weiterhin eine irrefĂŒhrende Kommunikation erfolgt â wie zum Beispiel, dass das Anstreben eines Netto-Selbstversorgungsgrads von 70% innert 10 Jahren unrealistisch sei.
Diese Behauptung steht im Widerspruch zum Verfassungsauftrag, wonach die Schweizer Landwirtschaft so ausgerichtet werden muss, dass die fĂŒr die Selbstversorgung gesicherten AckerflĂ€chen (FruchtfolgeflĂ€chen, FFF) innert eines Jahres Ertrag abwerfen, um die Bevölkerung mit pflanzlichen Lebensmitteln selbst versorgen zu können.
Die am 9. Dezember 2025 in der Agrarforschung Schweiz publizierte Studie «Wege zu einer markanten Erhöhung des Selbstversorgungsgrades bei weniger Umweltbelastung» belegt: Sogar ein Netto-Selbstversorgungsgrad von ĂŒber 100% ist realisierbar.
Insbesondere ist in Aussicht auf die kommende Abstimmung auf eine irrefĂŒhrende Kommunikation im AbstimmungsbĂŒchlein zu verzichten.