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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

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Radio MĂŒnchen · Argumente gegen die Herrschaft der Angst - Dr. Wolfgang Wodarg im GesprĂ€ch


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Feed Titel: Transition News


Meloni kritisert spanische Migrationspolitik – zu Recht

WĂ€hrend einer Diskussion der EU-Staats- und Regierungschefs zum Thema Migration hat die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni den spanischen MinisterprĂ€sidenten Pedro SĂĄnchez angegriffen. Madrids Plan, hunderttausende Migranten ohne Papiere zu legalisieren, werde Konsequenzen ĂŒber die spanischen Grenzen hinaus haben. Was Spanien tue, werde sich auf seine Nachbarn auswirken.

Meloni habe sich bei ihren Aussagen auf einen von der spanischen Regierung unterstĂŒtzten «Vorschlag» bezogen, «der voraussichtlich rund 500.000 auslĂ€ndischen Einwohnern ohne Papiere einen legalen Status gewĂ€hren soll», informierte das EU-affine Portal Euractiv.

Das ist eine irrefĂŒhrende und verharmlosende Sicht der Lage. Denn laut spanischen Medien hat der Sozialist SĂĄnchez in seiner Amtszeit seit 2018 bereits 1,43 Millionen AuslĂ€ndern die StaatsbĂŒrgerschaft verliehen.

Allein 2025 wurden 300.000 AuslĂ€nder eingebĂŒrgert. Damit stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 18,7 Prozent. Das war die höchste Zahl in der Geschichte des Landes. Das EinbĂŒrgerungs-Ranking wurde von Marokkanern, Kolumbianern und Venezolanern angefĂŒhrt.

Massenimmigration und ihre Folgen

Den Medien zufolge werden damit bei den Parlamentswahlen 2027 eine Million mehr AuslÀnder wahlberechtigt sein als bei den Parlamentswahlen 2023. Kritiker werfen Sånchez deshalb vor, durch die Legalisierung von Einwanderern «mittelfristig das WÀhlerverzeichnis verÀndern» zu wollen.

Und Tatsache ist, dass der von unzĂ€hligen Korruptionsskandalen gebeutelte SĂĄnchez das Wohlwollen dieser neuen WĂ€hlerschaft, die er durch seine massive Legalisierung fördert, dringend benötigt. Denn bei seinem eigenen Volk hat er sich dieses grĂ¶ĂŸtenteils verspielt.

Entgegen dem Trend zu strengeren Einwanderungsrichtlinien in weiten Teilen Europas hat die linke Regierung Spaniens im Januar 2026 zudem ein außergewöhnliches Regularisierungsprogramm verabschiedet, von dem rund 500.000 Einwanderer profitieren sollten.

Doch nach SchÀtzungen der Polizei werden mindestens 1,2 Millionen Einwanderer vom Regularisierungsprogramm der Regierung profitieren. Und diese Zahl könnte durch den Familiennachzug explodieren.

Polizei-FĂŒhrungskrĂ€fte befĂŒrchten jedenfalls, dass es in Spanien in vier Jahren etwa fĂŒnf Millionen mehr regularisierte und nachgezogene Einwanderer geben wird. Sie betonen: «Alle, die als irregulĂ€re Migranten nach Europa gekommen sind, reisen nach Spanien ein.» Die Zahl der außerhalb Spaniens Geborenen werde auf 14,5 Millionen steigen.

Zahl der Gewaltverbrechen steigt

SĂĄnchez' Migrationspolitik zeigt schon jetzt Folgen: Laut offiziellen Zahlen sind Gewaltverbrechen und sexuelle Übergriffe im AufwĂ€rtstrend. Im ersten Quartal 2026 stieg die Zahl der Tötungsdelikte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10 Prozent, die der sexuellen Übergriffe mit Penetration um 3,8 Prozent und die der weniger schweren Straftaten im Zusammenhang mit Körperverletzung und Massenraufereien um 11,1 Prozent.

Zwar behauptet die Regierung, dass ihre Legalisierungskampagne nichts mit der Zunahme der Gewalttaten zu tun habe, doch die offiziellen Zahlen widersprechen dieser These. So berichteten spanische Medien im September 2025 zum Beispiel, dass Einwanderer im Jahr 2024 nur 13 Prozent der Bevölkerung ausmachten, dass sie aber fĂŒr 33 Prozent der Vergewaltigungen verantwortlich waren (hier, hier und hier). Somit begingen AuslĂ€nder proportional dreimal so viele Vergewaltigungen wie spanische MĂ€nner.

Ein besonders heikler Aspekt der Statistik betraf Morde an Frauen. Nach Angaben des Ministeriums fĂŒr Gleichstellung wurden mehr als die HĂ€lfte der Frauenmorde von auslĂ€ndischen TĂ€tern begangen. In Proportion gesetzt: Die Zahl der von AuslĂ€ndern begangenen Frauenmorde war viermal so hoch wie die der von spanischen MĂ€nnern.

Der Chefinspektor der Nationalpolizei SerafĂ­n Giraldo prangerte in diesem Zusammenhang die statistischen Manipulationen der SĂĄnchez-Regierung an, die bei der Erfassung von MordfĂ€llen, Vergewaltigungen und anderen von Migranten begangenen Straftaten vorgenommen werden. Die Polizei verfĂŒge nicht ĂŒber die tatsĂ€chlichen Daten, kritisierte er und betonte: «Man nennt uns die NationalitĂ€ten, aber nicht die EingebĂŒrgerten.»

Die durch die Einwanderung verursachte Unsicherheit breite sich in Spanien ungehindert aus, und viele Spanier seien sich dessen nicht bewusst, so Giraldo. Im Speziellen wies der Chefinspektor auf den sprunghaften Anstieg der Vergewaltigungen hin: «Im Jahr 2019 lagen wir noch unter 2.000 sexuellen Übergriffen, und im Jahr 2024 wurden 5.200 Vergewaltigungen angezeigt.»

Giraldo fĂŒgte hinzu, dass diese Übergriffe auf Frauen «kein Problem der NationalitĂ€t, sondern der Kultur» seien. In diesem Rahmen erinnerte er daran, dass die Frau in der islamischen und der afrikanischen Kultur herabgewĂŒrdigt wird.

Derweil hat die Sånchez-Regierung die Regularisierung zur Staatsgeheimsache erklÀrt: Alle technischen und polizeilichen Berichte werden als «vertraulich» eingestuft.

Widerstand in der Bevölkerung wÀchst

Was die BĂŒrger ĂŒber die von europĂ€ischen Politikern vorangetriebene Massenimmigration denken, zeigt sich derzeit in vielen LĂ€ndern, wie beispielsweise in Großbritannien. Nachdem ein sudanesischer Asylbewerber in Belfast einen behinderten Mann mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hatte, kam es zu gewalttĂ€tigen Protesten.

In Belfast wurden mehrere HĂ€user, zahlreiche Fahrzeuge, Schutthaufen und Straßenbarrikaden in Brand gesetzt. Auch in anderen britischen StĂ€dten kam es zu Demonstrationen und teilweise schweren Ausschreitungen.

NatĂŒrlich sind Gewalt, Brandstiftung und Angriffe auf Unbeteiligte zu verurteilen. Doch der Zorn und die Wut der Menschen ist nachvollziehbar. Die Reaktion vieler Medien folgte einem inzwischen vertrauten Muster: Die Krawalle wurden zum Hauptthema, die Ursachen der öffentlichen Empörung – ein unprovozierter Messerangriff eines Einwanderers – rĂŒckten in den Hintergrund (wir berichteten).

FĂŒr die Leitmedien ist die Linie klar: Bei solchen Aktionen sind Rechtsextreme am Werk, die Hass und Rassismus schĂŒren. Dass eine verfehlte Immigrationspolitik der politischen EntscheidungstrĂ€ger den Boden fĂŒr solche Ausschreitungen bereitet hat, wird ausgeklammert.

Leitmedien verbreiten Desinformation

Wie in der Corona-Zeit scheut sich der Mainstream nicht, die Stimmung im Volk gegen die vermeintlichen «Rechtsextremen» durch LĂŒgen und Halbwahrheiten anzuheizen. In einem Beitrag ĂŒber die Proteste in Nordirland hatte das öffentlich-rechtliche ZDF zum Beispiel behauptet, der US-Unternehmer Elon Musk habe öffentlich zur «Jagd auf Immigranten» durch einen «rassistischen» Mob aufgerufen.

Musks Vergehen: Nach dem Angriff des Einwanderers hatte er Aufrufe des britischen Aktivisten Tommy Robinson zu Protesten in ganz Großbritannien weitergeleitet und an seine 240 Millionen Follower auf X geschrieben: «Nur wenn wir wiederholt und laut protestieren, wird sich etwas Ă€ndern.»

Die Berichterstattung des ZDF kam beim Neu-BillionĂ€r nicht gut an. Umgehend forderte er die Abgabe einer UnterlassungserklĂ€rung und drohte mit einer Klage wegen «des Verstoßes gegen journalistische GrundsĂ€tze» und einer «ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung». Der Sender zog den Schwanz ein – und rĂ€umte ein, dass er gelogen hatte.

Auch in Italien brodelt es. Nachdem ein Gesetzesentwurf, der Maßnahmen gegen Migranten vorsieht, genĂŒgend UnterstĂŒtzung erhielt, um dem Parlament vorgelegt zu werden, gab es Proteste gegen und fĂŒr Migration in Rom. Zehntausende Menschen demonstrierten in der italienischen Hauptstadt.

Europa auf «Remigrationskurs»?

Schweden hat derweil einen «historischen Schritt» gegen die Masseneinwanderung eingeleitet: Das schwedische Parlament verabschiedete einen Gesetzentwurf der Regierung, der die Einwanderungspolitik des Landes erneut verschĂ€rft und die Möglichkeit ausschließt, Asylbewerbern und anderen von der Reform betroffenen Einwanderergruppen unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen.

Auch in BrĂŒssel tut sich etwas. Nachdem die EU-Kommission die Massenimmigration jahrelang gefördert hat, wurden am vergangenen Mittwoch im Parlament strengere Asyl-Regelungen gebilligt. Bei der Abstimmung sprachen sich 418 EU-Abgeordnete fĂŒr die Reform aus, 218 waren dagegen und 30 enthielten sich. Die neuen Regeln, die auf eine Erhöhung der Abschiebungen aus der EU abzielen, mĂŒssen noch von den Mitgliedstaaten formell ratifiziert werden.

Die Abstimmung wurde, wie Medien berichten, von Jubel und Pfiffen begleitet. Abgeordnete des rechten FlĂŒgels hĂ€tten applaudiert und skandiert «Schickt sie zurĂŒck!», woraufhin die Opposition «SchĂ€mt euch!» gerufen habe.

Nur Rechtsextreme sind gegen Masseneinwanderung

AusfĂŒhrlich erlĂ€uterten die sogenannten «QualitĂ€tsmedien», «dass die Forderung nach Massenausweisung von Menschen mit Migrationsgeschichte ein Kernthema von rechtspopulistischen Parteien ist». Und gerne berichteten sie darĂŒber, dass sich auch Papst Leo XIV. gegen eine sogenannte «Remigration» von Zuwanderern ausgesprochen habe (hier und hier). Die sei nĂ€mlich «unchristlich».

Bleibt die Frage, warum die politischen EntscheidungstrĂ€ger – allen voran «Mutti» Angela Merkel – die massive Einwanderung von Immigranten seit vielen Jahren vorangetrieben haben. Folgen sie – wie bei der inszenierten Corona-Pandemie – einer globalen Agenda? Wollen sie die Spaltung der Gesellschaft fördern und die europĂ€ische Kultur zerstören?

Eines ist sicher: Mit ihrer Politik haben sie die ZĂŒndschnur zu einem Pulverfass gelegt, das explodieren – und sogar BĂŒrgerkriege auslösen könnte. Schon wĂ€hrend der Corona-Zeit wurde darĂŒber diskutiert, ob genau diese Entwicklung beabsichtigt ist. Ich ĂŒberlasse es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, Ihre eigenen SchlĂŒsse zu ziehen.

Brustkrebs: Studie findet Zusammenhang mit bestimmten Pestiziden

Eine Anfang Juni publizierte wissenschaftliche Untersuchung aus den USA liefert neue Hinweise darauf, dass bestimmte hormonwirksame Pestizide mit einer erhöhten Brustkrebsrate in Zusammenhang stehen könnten. Die im Fachjournal Cancer Causes & Control veröffentlichte Studie analysierte Daten aus 2.457 US-Landkreisen und untersuchte, ob der Einsatz sogenannter endokriner Disruptoren – also Chemikalien, die in das Hormonsystem eingreifen können – mit der HĂ€ufigkeit von Brustkrebs korreliert.

Die Forscher um Harish Neelam von der Michigan State University werteten landkreisbezogene Daten zum Pestizideinsatz zwischen 2001 und 2015 aus und verglichen diese mit Brustkrebsinzidenzen aus den Jahren 2016 bis 2020. Damit sollte ein möglicher zeitlicher Abstand zwischen Exposition und Erkrankung berĂŒcksichtigt werden.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass «Ergebnisse auf einen moderaten positiven Zusammenhang zwischen dem Einsatz hormonstörender Pestizide auf Kreisebene und der Brustkrebsinzidenz in lÀndlichen Kreisen der USA hindeuten».

Von besonderem Interesse ist die Frage, welche Pestizide die stÀrksten Assoziationen aufwiesen. Laut der Studie waren insbesondere Neonicotinoide sowie Phosphonate am konsistentesten mit höheren Brustkrebsraten verbunden. Zu den Phosphonaten zÀhlen vor allem Glyphosat und Glufosinat. Die Autoren schreiben hierzu:

«Unter den Pestizidklassen waren Neonicotinoide und Phosphonate am konsistentesten mit höheren Brustkrebsraten in lÀndlichen Regionen assoziiert.»

Die Wissenschaftler weisen derweil auch darauf hin, dass insbesondere die Verwendung von Neonicotinoiden und Phosphonaten in den vergangenen Jahren zugenommen habe.

Was Glyphosat angeht, so fĂŒhrte erst kĂŒrzlich eine tierexperimentelle Studie vor Augen, dass das meistverwendete Herbizid der Welt die Darmgesundheit erheblich beeintrĂ€chtigen kann – selbst in Dosierungen, die gemĂ€ĂŸ Behörden als sicher gelten (TN berichtete).

Nicht weniger besorgniserregend ist das Ergebnis einer Ende 2024 erschienenen Arbeit, der zufolge Glyphosat eine Alzheimer-Ă€hnliche Pathologie verursacht. Und damit nicht genug: Weitere Folgen können ein vorzeitiger Tod, ein angstĂ€hnliches Verhalten und eine EntzĂŒndung des Nervengewebes sein. Auch hier können die SchĂ€den schon bei einer niedrigen Glyphosat-Dosis auftreten (TN berichtete ebenfalls). Und auch Nierensteine soll der zentrale biologisch aktive Wirkstoff des Breitbandherbizids Roundup, das ursprĂŒnglich von Monsanto entwickelt wurde und heute von Bayer vermarktet wird, speziell bei bestimmten Personengruppen begĂŒnstigen.

«Minority Report» in der echten Welt: Beispiel Kalifornien

Automatisierte, KI-gestĂŒtzte staatliche Entscheidungen liegen im Trend. Daher auch das Bestreben von Regierungen, möglichst viele Daten ĂŒber die BĂŒrger zu sammeln und daraus Profile zu erstellen. Je mehr Entscheidungen einem Algorithmus ĂŒberlassen werden, desto mehr vom Leben einer Person muss erfasst und gespeichert werden, um das Ergebnis zu rechtfertigen.

In Kalifornien hat das Technologieministerium (CDT) kĂŒrzlich eingerĂ€umt, dass bereits sechs «hoch-risikoreiche automatisierte Entscheidungssysteme» (High-Risk Automated Decision System, ADS) im Einsatz sind, um Entscheidungen ĂŒber das Leben von BĂŒrgern zu treffen. DarĂŒber berichten verschiedene Medien.

Die Angabe erfolgte in einem Legislativbericht, den der Staat gemĂ€ĂŸ einem Gesetz aus dem Jahr 2023 jĂ€hrlich vorlegen muss. Im vergangenen Jahr 2025 hatten die kalifornischen Behörden darin noch behauptet, nicht ein einziges derartiges System zu betreiben.

Was automatisierte Entscheidungssysteme sind, erklĂ€rt das CDT auf seiner Website folgendermaßen:

«Unter â€čAutomated Decision Systemâ€ș versteht man einen auf maschinellem Lernen, statistischer Modellierung, Datenanalyse oder kĂŒnstlicher Intelligenz basierenden Rechenprozess, der vereinfachte Ergebnisse liefert – darunter eine Bewertung, eine Klassifizierung oder eine Empfehlung –, die dazu dienen, menschliche Ermessensentscheidungen zu unterstĂŒtzen oder zu ersetzen, und die wesentliche Auswirkungen auf natĂŒrliche Personen haben.»

Der Aspekt des hohen Risikos spezifiziert die Definition dahingehend, dass es um Entscheidungen mit rechtlichen oder Ă€hnlich bedeutsamen Auswirkungen geht. Dies schließt Entscheidungen ein, «die den Zugang zu oder die Bewilligung von Wohnraum oder UnterkĂŒnften, Bildung, BeschĂ€ftigung, Krediten, Gesundheitsversorgung und Strafjustiz wesentlich beeinflussen», heißt es beim CDT.

Eins der jetzt offiziell zugegebenen im Einsatz befindlichen Systeme soll vorhersagen, ob Inhaftierte nach ihrer Entlassung Straftaten begehen werden. Das liest sich laut Reclaim The Net wie Philip K. Dicks «Minority Report», eine Kurzgeschichte, die als Vorlage fĂŒr den gleichnamigen Kinofilm aus dem Jahr 2002 diente.

Dem Bericht zufolge ermittelt das System einen Risiko-Kennwert, der die Wahrscheinlichkeit vorhersagt, mit der ein StraftĂ€ter innerhalb von drei Jahren nach seiner Entlassung auf BewĂ€hrung erneut wegen eines schweren Verbrechens verhaftet werden wird. Zu den berĂŒcksichtigten Risikofaktoren gehören unter anderem Alter, Geschlecht, Vorstrafen sowie VerstĂ¶ĂŸe gegen BewĂ€hrungsauflagen.

Das Instrument namens California Static Risk Assessment (CSRA) erstellt aus festgelegten persönlichen Daten ein Profil und komprimiert dies zu einer einzigen Zahl. Das zugewiesene Risikoniveau reicht von 1 (niedrig) bis 5 (hohes Gewaltrisiko).

Das Ministerium habe eingerĂ€umt, dass die Arbeit eigentlich keinerlei Automatisierung erfordere, erklĂ€rt Reclaim The Net. Die Mitarbeiter könnten die CSRA-Bewertung auch manuell durchfĂŒhren. Der Algorithmus sei eher eine Bequemlichkeit, auf die der Staat zurĂŒckgegriffen habe.

Der GefĂ€ngnisalgorithmus sei Teil eines umfassenderen Automatisierungssystems, das der Staat nie freiwillig offengelegt hĂ€tte, so das Portal. Kalifornien betreibe außerdem Systeme, die entscheiden, ob AntrĂ€ge auf Arbeitslosengeld betrĂŒgerisch erscheinen, Studenten der California State University wĂ€hrend PrĂŒfungen ĂŒberwachen und vieles mehr.

FĂŒr sich genommen sei die automatisierte Risikobewertung fĂŒr BewĂ€hrungsauflagen nicht die alarmierendste Überwachungsmeldung des Jahres, urteilt Reclaim The Net. Ein menschlicher Beamter, der dieselbe Strafakte lese, wĂŒrde zu Ă€hnlichen Schlussfolgerungen gelangen. Das eigentliche Problem sei der zugrundeliegende Trend.

Mögliche Schutzmaßnahmen wĂŒrden sicher nicht so schnell in Kraft treten. Derzeit gebe es jedenfalls in Kalifornien kein Gesetz, das verhindere, dass eine automatisierte Bewertung ausschlaggebend fĂŒr die staatliche Behandlung einer Person ist.

Erdbeben in Spanien: Ehefrau des Regierungschefs muss ihre PĂ€sse abgeben

Das hat es in der Geschichte Spaniens noch nie gegeben: Der Ehefrau des Regierungschefs Pedro Sånchez, Begoña Gómez, werden laut richterlicher Anweisung die PÀsse entzogen. Ihr wird ein Reiseverbot auferlegt und sie muss alle zwei Wochen vor Gericht erscheinen.

GĂłmez werden diverse Korruptionsdelikte vorgeworfen. Die Anklage lautet: Einflussnahme, Korruption im Privatsektor sowie Unterschlagung und Veruntreuung. DemnĂ€chst wird sie vor einem Geschworenengericht aussagen mĂŒssen.

Untersuchungsrichter Juan Carlos Peinado ordnete die Beschlagnahme der PĂ€sse von GĂłmez und ihrer Assistentin MarĂ­a Cristina Álvarez als Vorsichtsmaßnahme an. Dies geht aus einem Urteil vom 20. Juni hervor, in dem Peinado die Beschlagnahme der PĂ€sse mit Fluchtgefahr aufgrund der möglichen Haftstrafen zwischen zwei und 16 Jahren begrĂŒndet.

Der Richter ordnete wörtlich die Einziehung aller PĂ€sse an, die sich im Besitz der Angeklagten befinden, unabhĂ€ngig von ihrer NationalitĂ€t, ob regulĂ€r oder diplomatisch, und untersagte ausdrĂŒcklich die Ausstellung neuer PĂ€sse.

Hintergrund: Seit etwa zwei Jahren wird in Spanien ein Korruptionsfall nach dem anderen aufgedeckt. Gerade Ende Mai hat die Guardia Civil eine Razzia im PSOE-Hauptsitz in Madrid durchgefĂŒhrt. Der Partei wird vorgeworfen, eine Verschwörung organisiert zu haben, um Gerichtsverfahren in KorruptionsfĂ€llen zu behindern, die das familiĂ€re und politische Umfeld des Regierungschefs betreffen (wir berichteten).

Religionskrieg gegen KomplementÀrmedizin

Ende Juni 2026 wollen die Regierungsparteien die Krankenkassenleistungen fĂŒr homöopathische und anthroposophische Therapien verbieten. Es geht um etwa 50 Millionen Euro. Das ist ein weiterer starker Schlag gegen die KomplementĂ€rmedizin zugunsten der Pharmakonzerne.

Homöopathische Medikamente sind nachweislich wirksam, billig und weitgehend nebenwirkungsfrei. Das ist auch durch viele wissenschaftliche Studien belegt. Dasselbe gilt fĂŒr anthroposophische Therapien.

Das geplante Finanzierungsverbot bevormundet die Patienten, widerspricht jeglicher Vernunft und ist eine grobe Verletzung des Verfassungsgrundsatzes der staatlichen NeutralitÀt. Es geht hier um einen Religionskrieg, mit dem der transhumanistische Materialismus als dominierende Weltreligion durchgesetzt werden soll.

Bislang konnte jede Krankenkasse selbst wĂ€hlen, ob sie Homöopathie und anthroposophische Medizin erstattet oder nicht. FĂŒr viele Menschen, die auf KomplementĂ€rmedizin setzen, war das in den letzten Jahrzehnten ein Grund, die Krankenkasse zu wechseln. Doch die Regierungsparteien wollen nun die Homöopathie und Anthroposophische Medizin aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen streichen. Bis Ende Juni 2026 soll die Entscheidung im Bundestag gefĂ€llt werden.

Ein Verbot dieser Kassenleistungen bedeutet, dass die Mehrheit der an diesen bewĂ€hrten Medikamenten und therapeutischen Maßnahmen interessierten Menschen sich diese nicht mehr leisten kann. Homöopathische und anthroposophische Verfahren und Arzneimittel sind beliebt und ausdrĂŒcklich erwĂŒnscht. Sie werden nach einer aktuellen Allensbach-Umfrage (2023) von rund 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland geschĂ€tzt und genutzt.

1 Eine Forsa-Umfrage (2021) kommt zu Ă€hnlichen Ergebnissen: Schon mehr als jeder zweite Befragte verfĂŒgt ĂŒber eigene Erfahrungen. Gut 2/3 der Anwender sind zufrieden oder sogar sehr zufrieden mit der VertrĂ€glichkeit und Wirksamkeit der Homöopathie.2 Warum sollen diese zufriedenen Patienten vom Staat bevormundet werden?

Protest gestartet

Gegen das geplante Verbot regt sich Widerstand. Dieser wird organisiert von dem AktionsbĂŒndnis «weils hilft». Über 100.000 Unterschriften sind schon gesammelt. 2024 konnte das AktionsbĂŒndnis einen Ă€hnlichen Vorstoß von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur Streichung der Krankenkassenleistungen noch verhindern. Die Unterschriftenaktion lĂ€uft bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens. Eine Beteiligung ist hier möglich.

Homöopathie und KomplementÀrmedizin wirkt

Jeder regelmĂ€ĂŸige Nutzer von homöopathischen Medikamenten hat seine eigenen positiven Erfahrungen. Schon diese Zufriedenheit der Patienten beweist die Wirksamkeit. Praxisberichte von homöopathischen Ärzten gibt es auf der Webseite des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ).3

Die Medikamente sind in der homöopathischen und anthroposophischen Medizin Teil eines Gesamtprozesses. Andere therapeutische Maßnahmen und vor allem die GesprĂ€che mit den Ärzten, zum Beispiel ĂŒber die biographische und seelische Bedeutung der Erkrankung, sind genauso wichtig. Aufgrund der individuellen komplexen UmstĂ€nde ist es nicht einfach, die Wirksamkeit von homöopathischen Medikamenten auch statistisch und mit Vergleichsgruppen nachzuweisen. Es ist aber trotzdem möglich.

In einem Konsenspapier von zehn Professoren zur Homöopathie sagt Prof. Dr. med. André-Michael Beer von der Ruhr-UniversitÀt Bochum:

«Es liegen genĂŒgend Studien fĂŒr akute und chronische Erkrankungen vor, die eine Wirksamkeit der homöopathischen Therapie ĂŒber Placebo belegen.»4

Das Institut fĂŒr KomplementĂ€re und Integrative Medizin an der UniversitĂ€t Bern pflegt eine im Internet zugĂ€ngliche Datenbank mit mehr als 460 randomisierten kontrollierten Studien und mehr als 170 nicht-randomisierten Studien zu einer Vielzahl von Diagnosen.5 Randomisiert heißt, dass es in der Studie eine zufĂ€llig ausgewĂ€hlte Vergleichsgruppe gab. Der Verein Gesundheit aktiv hat weitere Studien zu anthroposophischen Therapien und anderer KomplementĂ€rmedizin zusammengetragen.6

In einem im Oktober 2023 veröffentlichen «Systematischen Review» wurden alle sechs Homöopathie-Metaanalysen, in denen Studien zusammengefasst und methodisch sehr aufwendig nach aktuellen wissenschaftlichen Standards ausgewertet. Die wichtigsten Aussagen dieses Reviews sind:

  • FĂŒnf der sechs Metaanalysen enthalten eine EffektschĂ€tzung fĂŒr alle eingeschlossenen Studien.
  • Alle diese fĂŒnf Metaanalysen zeigen signifikant positive Resultate der Homöopathie im Vergleich zu Placebo.
  • Die methodische QualitĂ€t der Homöopathie-Studien ist Ă€hnlich wie bei anderen klinischen Studien, mit gleichem Design und bewertet nach gleichen Kriterien.7

Die Wirksamkeit der Homöopathie ist auch in der Tiermedizin nachgewiesen. Zum Beispiel reduziert Homöopathie nachweislich Durchfall bei Ferkeln um das 6-fache.8 Und die Grundlagenforschung an Pflanzen zeigt: Mit Arsen vergiftete Wasserlinsen, im Volksmund auch EntengrĂŒtze genannt, wachsen nach homöopathischer Behandlung wieder.9 Studien dazu sind in angesehenen internationalen Fachzeitschriften veröffentlicht.

Wissenschaft wird mit FĂŒĂŸen getreten

Trotz dieser Ergebnisse hĂ€lt sich in der Öffentlichkeit die Falschinformation, dass die Wissenschaft der Homöopathie ihre Wirksamkeit absprĂ€che. Um diese öffentliche Diskreditierung der Homöopathie aufrechtzuerhalten, wird vor allem die Propaganda-Methode stĂ€ndiger Wiederholung angewandt.

Wenn Menschen eine Unwahrheit oft genug hören, dann halten sie sehr viele irgendwann fĂŒr wahr und vertreten diese Unwahrheit selbst lautstark. Gegen eine solche langfristig angelegte und sich selbst steigernde Propaganda kommen redliche Wissenschaftler mit ihren Studien in Fachzeitschriften nicht an.

Eine weitere Methode ist, dass zur behaupteten Unwirksamkeit der Homöopathie als Quellen Studien angeben werden, die gar nicht zu diesem Ergebnis gekommen sind. Da in der Regel Quellenangaben nicht kontrolliert werden, fÀllt dieser Betrug nicht auf. Dazu hat eine Gruppe junger Menschen ein prÀgnantes Video erstellt mit dem Titel «Homöopathie: Quellenlage und Berichterstattung».

Absurd wird diese ganze Diskussion zuletzt, da es fĂŒr eine Vielzahl der in Deutschland zugelassenen Medikamente und Therapien keine verlĂ€sslichen Wirksamkeitsstudien gibt.

Um die Gesundheitskosten zu senken, mĂŒssten Homöopathie und anthroposophische Therapien gefördert werden

Homöopathische und anthroposophische Medikamente können vergleichsweise preiswert hergestellt werden und sind fast immer deutlich billiger als allopathische Mittel. Deshalb sind die Ausgaben der Krankenkassen dafĂŒr sehr gering. 2022 wurden rund 6,6 Millionen Euro fĂŒr homöopathische Medikamente erstattet, also 0,01% der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen, die insgesamt 50 Milliarden Euro betrugen.10

Das Verbot von Homöopathie bringt den Krankenkassen also so gut wie nichts. Es schadet aber den bevormundeten Patienten und den homöopathischen Ärzten und Herstellern. Wer profitiert davon? Wenn homöopathische Medikamente nicht mehr bezahlt werden, werden umso mehr teurere allopathische verschrieben. Die Profiteure sind also die Pharmakonzerne.

Da der Bundestag nicht nur homöopathische Medikamente, sondern ein breites Spektrum komplementĂ€rmedizinischer Therapien finanziell austrocknen will, wird ein bedeutender Konkurrent der Pharmakonzerne beseitigt. Das stĂ€rkt das Oligopol der Pharmakonzerne in ihrem Zugriff auf die öffentlichen Gelder. Zu dieser verordneten «Marktbereinigung» gehört auch, dass die Honorare fĂŒr Psychotherapeuten im April 2026 deutlich gekĂŒrzt wurden, obwohl eine krasse psychotherapeutische Unterversorgung besteht und Patienten oft viele Monate oder Jahre warten mĂŒssen.11

Wenn es darum ginge, die Kosten der Krankenkassen zu senken, dann mĂŒsste eine große Offensive fĂŒr homöopathische und anthroposophische Medizin gestartet werden. Da dies aber auf Kosten der Marktanteile der Pharmakonzerne gehen wĂŒrde, findet das nicht statt. Die Krankenkasse Securvita fĂŒhrte eine Langzeitstudie durch, die sehr interessante Ergebnisse brachte. Ich zitiere aus der Mitteilung von Securvita:12

«Ausgewertet wurden dafĂŒr die Daten von 15.700 Versicherten, die mindestens drei Jahre lang regelmĂ€ĂŸig bei homöopathischen KassenĂ€rzten in Behandlung waren. Die Studie belegt, dass die Gruppe der Homöopathie-Nutzer bei wirtschaftlich bedeutenden Parametern wie Krankenhausaufenthalten, Arzneimittelverbrauch und Krankentagen gesundheitliche Vorteile gegenĂŒber einer konventionell behandelten Vergleichsgruppe hatten.

Kinder erhielten beispielweise seltener Antibiotika. Besonders auffĂ€llig erwies sich dies bei Kleinkindern ab der Geburt: Mit homöopathischer Behandlung sank die Zahl der mit Antibiotika behandelten Kleinkinder im dreijĂ€hrigen Untersuchungszeitraum um 16,7%, wĂ€hrend sie in der Vergleichsgruppe um 73,9% stieg. Kleinkinder mit Allergien, Neurodermitis und Asthma profitierten gegenĂŒber der Vergleichsgruppe besonders von der homöopathischen Behandlung.

Auch bei erwachsenen Patienten zeigten sich deutlich positive Effekte im Sinne sinkender MorbiditÀt und damit einhergehender Verbesserung der LebensqualitÀt. So verringerte sich beispielsweise bei krebskranken Patienten und Mehrfacherkrankten der Einsatz von Schmerzmitteln im Verlauf der homöopathischen Behandlung, wÀhrend er in der Vergleichsgruppe wuchs.

Die Analyse von Krankenhausdaten zeigte ebenfalls Vorteile der homöopathischen Behandlung: So ging beispielsweise die Zahl der Krankenhauseinweisungen bei Erwachsenen mit Depressionen im Lauf der homöopathischen Behandlung um 9,8% zurĂŒck. Im Vergleich dazu stiegen die Hospitalisierungen in der konventionell behandelten Vergleichsgruppe um fast 32,6%.

BestĂ€tigt wurde dies auch durch die ArbeitsunfĂ€higkeitszeiten, die durch Depressionen ausgelöst wurden und wirtschaftlich sehr relevant sind. Sie gingen im Verlauf der Homöopathie-Behandlung um 16,8% zurĂŒck, wĂ€hrend die Fehlzeiten bei den rein schulmedizinisch behandelten Patienten um 17,3% stiegen.»

Soweit die klaren Ergebnisse der Untersuchung von Securvita. Wenn es den Regierungsparteien also wirklich um Gesundheitskosten ginge, mĂŒssten Homöopathie und anthroposophische Therapien gefördert werden. Doch darum geht es den Regierungsparteien nicht, denn sie dienen nicht dem Volk, sondern anderen Herren.

Die Deformation der Parteiendemokratie – LĂŒgen ohne Ende

Die beschriebene Wirksamkeit und die großen Vorteile der KomplementĂ€rmedizin sind den Politikern der Regierungsparteien natĂŒrlich bekannt. All diese Informationen sind öffentlich zugĂ€nglich und wurden von den verschiedenen FachverbĂ€nden den Politikern oftmals zugetragen. Doch Vertreter der CDU, SPD, FDP, GrĂŒnen und Linken tun immer so, als ob sie davon nichts gehört hĂ€tten. Stattdessen wiederholen sie laufend die Phrase der nicht nachgewiesenen Wirksamkeit der KomplementĂ€rmedizin.

Wie ist das zu erklĂ€ren? Es ist schwer, sich vorzustellen, dass diese Politiker zu dumm sind, einfache Informationen zu verstehen. Vermutlich geht es um seelische Deformation. Diese Politiker wissen, dass es falsch ist, aber sie lĂŒgen und schĂ€men sich nicht einmal dafĂŒr. Eine solche seelische Deformation wird durch das System der bestehenden Parteiendemokratie bewirkt.

In diesem System geht es um MachtkalkĂŒl, Privilegien und FraktionszwĂ€nge, nicht um Wahrheit oder das Wohl der BĂŒrger. Wie das in der Praxis funktioniert, kann zum Beispiel im Buch «Inside Bundestag» von Joana Cotar, die acht Jahre Bundestagsabgeordnete war, nachgelesen werden.13 Sie sagte in einem Interview:

«Der Berliner Elfenbeinturm ist viel höher als gedacht. Und obwohl mir schon vor meinem Einzug durchaus bewusst war, dass die Mehrheit der Politiker den Bezug zu den BĂŒrgern verloren hat und dass es ihnen vor allem um den eigenen Machterhalt geht, traf mich die RealitĂ€t brutal.»14 In ihrem Buch schreibt sie: »Um dabei zu bleiben, muss man sich anpassen, gehorchen und folgen – da gehen die Ideale schnell verloren und das Gewissen gleich mit.»

Es geht dann nur noch darum, wiedergewÀhlt zu werden durch Intrigen, innerparteiliche Schlammschlachten und durch Konformismus. Richtschnur ist nicht die Wahrheit, sondern ob etwas der eigenen Karriere dient.

Wenn die Fraktionsleitung sagt, dass KomplementÀrmedizin ausgetrocknet werden soll, schadet es einem, sich dagegen zu stellen. Wenn die Pharmaindustrie Regierung, Bundestag, Medien und UniversitÀten weitgehend durchdrungen haben und hier den Ton angeben, schadet es einem, sich dagegen zu stellen. Dann wiederholt man lieber die vorgegebenen Phrasen.

Politiker sind umringt von unzĂ€hligen Lobbyisten. Die Pharmaindustrie gibt nach SchĂ€tzungen allein in der EU jĂ€hrlich 91 Millionen Euro fĂŒr Lobbyarbeit aus.15 Dieses Geld ist fĂŒr die Pharmaindustrie gut investiert, denn ihnen fließen durch staatliche BeschlĂŒsse sichere und reichliche Einnahmen zu.

Geld ist genug da

Es geht um die Streichung von Krankenkassenleistungen von etwa 50 Millionen Euro. Damit gehen nicht nur Leistungen fĂŒr die Patienten verloren, sondern Therapeuten, Ärzte, Kliniken und Pharmazeuten sind in ihrer Existenz bedroht. Es sei nicht genug Geld da, heißt es.

Das ist Hohn und Spott. Um es in Relation zu bringen: Die Pharmaindustrie gibt allein fĂŒr Lobbyismus in BrĂŒssel 90 Millionen Euro aus. Die deutschen Parteien erhalten jedes Jahr etwa 250 Millionen Euro Parteienfinanzierung. Die Erweiterung des Bundeskanzleramtes in Berlin kostete bislang ca. 800 Millionen Euro. Der Betrieb des Bundestages kostet jĂ€hrlich etwa eine Milliarde Euro. Damit die ukrainische Regierung Krieg gegen die in Volksabstimmungen zu Russland ĂŒbergetretenen ehemaligen ukrainischen Regionen fĂŒhren kann, bekam sie 2026 von den EU-LĂ€ndern 90 Milliarden Euro zugesprochen.

Das Bundesministerium fĂŒr Gesundheit bestellte ab 2020 vier Milliarden Schutzmasken, die nicht verwendet wurden. Diese kosteten etwa vier Milliarden Euro. FĂŒr die Entsorgung in MĂŒllverbrennungsanlagen wurden nochmal acht Millionen Euro ausgegeben, so der Bundesrechnungshof.16 Vier Milliarden sind 80 mal 50 Millionen. Damit hĂ€tte also die KomplementĂ€rmedizin 80 Jahre lang im bestehenden Umfange finanziert werden können. In dieser Art könnte man seitenlang weitere Beispiele aufschreiben.

Es fehlt nicht an Geld, sondern es geht um Bösartigkeit gegenĂŒber Menschen, die selbstverantwortlich mit ihrer Gesundheit umgehen wollen. Diese sollen zwar fĂŒr die Krankenkassen bezahlen, aber nicht das erhalten, was sie benötigen. Es geht um eine Diskriminierung ganzheitlich denkender Menschen.

Parteienoligarchie in den Diensten der Pharmakonzerne

Demokratie heißt «Herrschaft des Volkes». Das einzige Land in Europa, das sich zu Recht als Demokratie bezeichnen kann, ist die Schweiz. Nur in der Schweiz kann das Volk in Volksentscheiden direkt entscheiden. Es findet tatsĂ€chlich «Herrschaft des Volkes» statt. In den Gemeinden, Kantonen und im Bund können die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger durch Unterschriftensammlungen Volksentscheide einleiten. Alle drei Monate werden dem Volk mehrere Themen zur Entscheidung vorgelegt.

Dagegen werden Gesetze in Deutschland und in der EU ausschließlich von den regierenden Parteien beschlossen. Das Volk hat ĂŒberhaupt nichts zu sagen. Von «Herrschaft des Volkes» keine Spur. Man kann als BĂŒrger lediglich protestieren, hat dabei als Bittsteller jedoch sehr ungleiche Möglichkeiten.

Die regierenden Politiker brauchen nur zu einer Sitzung gehen und die Hand heben, wĂ€hrend die BĂŒrger sehr viel Zeit, Kraft und Geld aufwenden mĂŒssen, um einen sichtbaren öffentlichen Protest zu erzeugen. Wenn ein Protest so groß wird, dass die regierenden Parteien Sorge haben, dass es sich auf das Ergebnis der nĂ€chsten Wahl auswirkt, reagieren sie vielleicht.

Meistens warten sie dann aber mit dem Vorhaben nur einige Zeit, um zu sehen, ob es beim nĂ€chsten Versuch nochmal eine so große öffentliche Aufregung gibt. Wenn nicht, dann wird es beschlossen. Die Arroganz der Macht ist integraler Bestandteil der Parteienoligarchie.

Genau das erleben wir an dem geplanten Verbot der Krankenkassenleistungen. Diese schwĂ€cht die KomplementĂ€rmedizin und rĂ€umt einen Konkurrenten der Pharmaindustrie aus dem Weg. 2024 hatte es Lauterbach versucht, der Protest war aber zu groß. Also zwei Jahre warten, ein neuer Anlauf und durch die Fußball-WM ist die öffentliche Aufmerksamkeit absorbiert. So funktioniert Parteienoligarchie.

Anders lief es in der Schweiz. In der Schweiz sammelte die Volksinitiative «Ja zur KomplementÀrmedizin» im Jahr 2005 rund 140.000 Unterschriften. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten die anthroposophische Medizin, traditionelle chinesische Medizin [TCM], Homöopathie, Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) und Neuraltherapie weiterhin finanzieren.

Zur Volksabstimmung kam dann ein Vorschlag des Berner Parlamentes, mit dem die Volksinitiative zufrieden war und der deshalb zurĂŒckgezogen wurde. Am 17. Mai 2009 stimmten 67 Prozent der Abstimmenden dafĂŒr, dass Art. 118a in die Schweizer Bundesverfassung aufgenommen wird: «KomplementĂ€rmedizin: Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer ZustĂ€ndigkeiten fĂŒr die BerĂŒcksichtigung der KomplementĂ€rmedizin.»

Dadurch wurde die Finanzierung der KomplementÀrmedizin durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Schweiz gesetzlich gesichert. Die Berner Regierung stellt fest:17

«Pro Jahr beziehen rund ein Drittel der Schweizer Bevölkerung Leistungen der Ă€rztlichen KomplementĂ€rmedizin. Die Kosten dafĂŒr betragen jĂ€hrlich rund 18 Millionen Franken. Gemessen an den Gesamtkosten der obligatorischen Krankenversicherung – 2024 waren es rund 42,2 Milliarden – ist der Anteil der KomplementĂ€rmedizin marginal (rund 0,04%).»

Man sieht: KomplementÀrmedizin ist sehr beliebt und sehr billig.

Die Krankenkassen ĂŒbernehmen nur Leistungen von Ärzten. FĂŒr die Leistungen von nicht-Ă€rztlichen Therapeuten und Naturheilpraktikern gibt es in der Schweiz eine Zusatzversicherung. Diese kostet je nach Ausgestaltung zwischen CHF 20 und CHF 60 pro Monat. In einer Studie des ErfahrungsMedizinischen Register (EMR) gaben 61% der Befragten an, eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen zu haben.18

«Die Mehrheit der Befragten nutzt KomplementĂ€rmedizin insbesondere bei RĂŒcken- und Nackenschmerzen, Muskel- und Gelenkbeschwerden sowie Allergien. 88 Prozent sehen KomplementĂ€rmedizin als sinnvolle ErgĂ€nzung zur Schulmedizin oder bevorzugen sie sogar. 87 Prozent beurteilen den Behandlungserfolg als mindestens genĂŒgend, ein Drittel sogar als sehr erfolgreich. Dabei berichten viele auch von weitergehenden Effekten wie einer gesteigerten Gesundheitswahrnehmung, besserem Umgang mit Beschwerden oder einer allgemein bewussteren Lebensweise.»

Es geht nicht um Vernunft, sondern um einen fanatischen Religionskrieg

Wir haben gesehen: KomplementĂ€rmedizin wird von einer Mehrheit der Bevölkerung positiv gesehen, sie leistet einen wichtigen Betrag bei der Gesundung, ist preiswert, umweltschonend und ist bei richtiger Anwendung nebenwirkungsfrei. Warum nur wollen die Parteien – alle außer AfD und BSW - KomplementĂ€rmedizin einschrĂ€nken? Das hört sich nach reinem Irrsinn an.

VerstĂ€ndlich wird das erst, wenn man das Ganze in einem grĂ¶ĂŸeren Rahmen ansieht. Es geht natĂŒrlich in erster Linie um die Interessen der Pharmakonzerne, die andere Gesundheitskonzepte und Konkurrenten bekĂ€mpfen. Es gibt aber noch eine grĂ¶ĂŸere Dimension dahinter, der fanatische Religionskrieg der Materialisten und Transhumanisten.

Die Homöopathie wurde Anfang des 19. Jahrhunderts vom deutschen Arzt Dr. Samuel Hahnemann entwickelt. Es ist eine wichtige Errungenschaft des Landes der Dichter und Denker. Doch die Homöopathie wurde zum Feindbild der Materialisten, da diese es nicht ertragen können, dass eine nicht mehr materiell vorhandene Substanz eine Wirkung haben kann.

In der Homöopathie werden Substanzen in potenzierter Form eingesetzt. Bei diesem pharmazeutischen Verfahren wird eine Substanz wiederholt stufenweise verdĂŒnnt und verschĂŒttelt. Der VerdĂŒnnungsgrad kann so stark sein, dass die Ausgangssubstanz chemisch-analytisch nicht mehr nachgewiesen werden kann. Durch die Potenzierung wird aber die QualitĂ€t, Struktur und die geistige Information der Substanz stĂ€rker wirksam. Diese Wirksamkeit nimmt sogar mit der Anzahl der Potenzierungen zu.

Das regt die Materialisten auf und trifft sie in ihrem Kern. Denn sie haben die Materie zu ihrem Gott gemacht und glauben daran - aberglÀubisch und oftmals fanatisch. Ich nehme hier bewusst den Begriff «Religion», denn der Materialismus ist nichts anderes als eine Weltreligion, auch wenn er sich nicht als solche bezeichnet.

Das Glaubensbekenntnis besteht unter anderem darin, dass es nur Materie gĂ€be, der Mensch nur aus Materie bestĂŒnde und auch das vielfĂ€ltige Leben sowie das seelisch-geistige Erleben und das Bewusstsein nur biochemische VorgĂ€nge seien. Die Materie sei das Einzige und alles Bestimmende. Was aber die Materie in Wirklichkeit ist und wie daraus Leben und Bewusstsein entstehen soll, bleibt unklar.

Materialisten reden oft von Wissenschaft. Wenn es aber wissenschaftliche Ergebnisse gibt, die nicht in ihren Glaubenskanon hineinpassen, werden diese ignoriert - wie die Ergebnisse zur Wirksamkeit der Homöopathie. Christian Morgenstern brachte diese Seelenart auf den Punkt: «Also schließt er messerscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.»

Der Materialismus dominiert heute ĂŒber die Parteien unserer Staaten. Diese sind nicht mehr neutral. Die NeutralitĂ€t des Staates gehört eigentlich zu den Grundprinzipien moderner Demokratien. Doch tatsĂ€chlich sind unsere Staaten von den Wirtschaftsinteressen lobbystarker Pharmakonzerne durchsetzt und sie haben die Religion eines fanatischen transhumanistischen Materialismus zur Staatsreligion erkoren. In diese sollen sich alle einfĂŒgen. Das wird auch mit Gewalt durchgesetzt.

Dieser Religionskrieg kann natĂŒrlich nur stattfinden, weil wir Einheitsstaaten haben und keine gegliederten Gesellschaften. GegenwĂ€rtig kann der Staat in alle Gebiete des Lebens eingreifen, wenn die Regierungsparteien und die dahinterstehenden Interessengruppen das wollen. Dieser Einheitsstaat ist eine schlimme gesellschaftliche Krankheit und hat immer die Tendenz zum Totalitarismus.

Richtiger und menschengemĂ€ĂŸer ist es, die Kompetenzen des Staates auf das eigentliche Rechtsleben stark zu beschrĂ€nken. Die Gesundheitspflege gehört nicht zum Rechtsleben. Gesundheitspflege ist die Aufgabe der Patienten, Ärzte, Therapeuten, KrankenhĂ€user und Krankenkassen.

Per Gesetz sollten die Krankenkassen nur zu einer Grundversorgung verpflichtet werden und ansonsten weitgehende Freiheiten erhalten, um unterschiedliche Profile anzubieten, entsprechend der BedĂŒrfnisse ihrer Mitglieder. Per Gesetz sollte nur geregelt werden, wie KrankenhĂ€usern von StĂ€dten, Landkreisen und anderen Anbietern betrieben werden können. Per Gesetz sollte aber niemals die konkrete medizinische Behandlung bestimmt werden. Wir Menschen brauchen nicht von Politikern bevormundet und gegĂ€ngelt werden. Das ist eine EntwĂŒrdigung.

Salamitaktik

Wir mĂŒssen aber damit rechnen, dass hier noch einiges auf uns zukommt. Denn das Verbot der Erstattung von KomplementĂ€rmedizin ist nur ein Baustein unter vielen Maßnahmen, die nach dem Prinzip der Salamitaktik umgesetzt werden.

In Frankreich durften die Krankenkassen ab 2021 nicht mehr fĂŒr Homöopathie bezahlen. Im Februar 2024 beschloss das Pariser Parlament ein Gesetz, das eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, wenn man von einer «wissenschaftlich befĂŒrworteten Behandlung einer Krankheit abrĂ€t und damit Menschen in Gefahr bringt».

Dieses Gesetz könnte dafĂŒr genutzt werden, um gegen Ärzte vorzugehen, die eine alternative Behandlung zum Beispiel mit Homöopathie empfehlen. Mit diesem Gesetz könnten auch Menschen eingesperrt werden, wenn sie von den umstrittenen mRNA-Impfstoffen abraten.

In Deutschland gab es frĂŒher bei den Landes-Ärztekammern 3-jĂ€hrige berufsbegleitende intensive Ausbildungen in Homöopathie. Die Ärzte konnten sich dann offiziell als Homöopath bezeichnen. Aber seit 2022 haben fast alle Landes-Ärztekammern diese Zusatzausbildungen gestrichen. Wenn junge Ärzte diesen Titel nicht mehr erwerben können, werden sie weniger Interesse daran entwickeln. Das kann auf Dauer ein Ende der Ă€rztlichen Homöopathie bedeuten.

2026 soll nun die Finanzierung der Homöopathie verboten werden. Was kommt als NÀchstes? Zum Beispiel die Abschaffung des Berufsstandes der Heilpraktiker? Karl Lauterbach hat das auch schon als Ziel ausgesprochen.

Ein fanatischer Religionskrieg war in der Geschichte immer schrecklich. Es ist gut, sich darauf innerlich vorzubereiten.

Ein Lichtblick: Anders ist es in Indien. Dort ist die Homöopathie sehr weit verbreitet, regulĂ€rer Bestandteil der staatlichen Gesundheitspolitik und integrierter Bestandteil der universitĂ€ren Ärzteausbildung. JĂ€hrlich schließen in Indien etwa 12.000 Studierende ihre Ausbildung in der homöopathischen Medizin ab.

***

Thomas Mayer ist BĂŒrgerrechtler, Meditationslehrer und Autor.

Quellen und Anmerkungen:

(1) IfD Allensbach: Homöopathie: Nutzung und WertschÀtzung in der Bevölkerung. Allensbacher Kurzbericht MÀrz 2023: https://www.dzvhae.de/neu_2020/wp-content/uploads/2023/05/2023_03_15_Allensbach-Homoeopathie.pdf
(2) ReprÀsentative Forsa-Umfrage 2021 zur Nutzung der Homöopathie in Deutschland: https://www.presseportal.de/pm/59441/5009130
(3) https://www.dzvhae.de/homoeopathie/warum-homoeopathie/
(4) https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/a-1587-2308
(5) https://www.akademie-wissenschaftliche-homoeopathie.org/feldversuch-bei-pflanzen-mehr-als-placebo/ https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/datenbanken_zur_forschung_in_der_homoeopathie/index_ger.html
(6) https://www.weils-hilft.de/informieren/studien
(7) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37805577/
(8) https://www.hri-research.org/de/2023/04/hri-studien-monitor-nr-5-2023-homoeopathie-reduziert-durchfall-bei-ferkeln-um-das-6-fache/
(9) https://www.akademie-wissenschaftliche-homoeopathie.org/feldversuch-bei-pflanzen-mehr-als-placebo/
(10) Faktenpapier des DZVhÄ: https://www.dzvhae.de/neu_2020/wp-content/uploads/2024/06/DZVhAe_Aerztl-Hom_Die-Fakten.pdf
(11) https://www1.wdr.de/wirtschaft/therapieplatz-kassenpatient-psychotherapeut-honorar-kuerzung-1-100.html
(12) https://www.hufelandgesellschaft.de/die-hufelandgesellschaft/aktuelles/detail/versorgungsstudie-belegt-homoeopathie-ist-wirtschaftlich-und-wirksam
(13) https://joanacotar.de/buch/
(14) https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/buecher/joana-cotar-inside-bundestag/
(15) https://www.arznei-telegramm.com/de/4472/pharmaindustrie-gibt-bis-zu-91-mio-im-jahr-fuer-lobbyismus-in-der-eu-aus
(16) https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/maskenbeschaffung.html
(17) https://www.bag.admin.ch/de/arztliche-komplementaermedizin
(18) https://www.medinside.ch/kam-barometer-2024-zwei-drittel-nutzen-komplementaermedizin-20250421


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Feed Titel: Verfassungsblog


Pilze finden

Dieses Editorial ist Teil unserer Reihe „Hinter den Kulissen“, in der unsere Redakteur:innen und Autor:innen ihren kreativen Prozess in Zeiten von KĂŒnstlicher Intelligenz beschreiben. Wie kommen wir auf Ideen? Wie sĂ€en und gießen wir Ideen, wann merken wir, dass sie reif sind? Und welche Rolle spielt KĂŒnstliche Intelligenz dabei?

Ich suche leidenschaftlich gerne Pilze. Ich laufe durch den Wald, ĂŒber Stock und Stein, und lasse meinen SpĂ€herblick schweifen: ĂŒber Farn und Kraut und Laub, ĂŒber Unterholz, ĂŒber bemooste BaumstĂ€mme, ĂŒber Natur – bis er irgendwo hĂ€ngen bleibt: Halt! Da stimmt was nicht. Das ist irgendwie auffĂ€llig, wie sich das Laub vom Vorjahr da ineinanderschichtet zwischen den Sonnenflecken. Da sind Risse. Das bricht da auf. Da strebt etwas nach oben. Da sind, wenn man genau hinschaut, zwischen dem ganzen Erdbraun und Staubgrau merkwĂŒrdige, oft merkwĂŒrdig intensive Farben: ein Dottergelb, ein Samtbraun, ein Elfenbeinweiß.

So finde ich Pilze, und so finde ich auch meine Ideen beim Schreiben. Im ziellosen Herumschweifen und Herumassoziieren bleibt mein Hirn plötzlich und unwillkĂŒrlich an irgendwas hĂ€ngen. Halt! Da stimmt was nicht. Da passt was nicht zusammen. Da spannt sich etwas, da ist ein Widerspruch, eine Ungereimtheit. Oft löst sich die Spannung gleich wieder auf: doch nichts, bloß eine Verwechslung, doch bloß stimmige Natur. Oft ist er dann doch zu ĂŒberstĂ€ndig und wurmzerfressen, der Fund, um das Mitnehmen zu lohnen. Aber wenn es sich bestĂ€tigt: da ist was! Da ist tatsĂ€chlich was, und du kannst auch erkennen oder zumindest einkreisen, was das ist oder sein könnte. Du kannst ihn freilegen und von Erde und Fichtennadeln reinigen, seine Konsistenz und Frische spĂŒren, seinen Duft und seine Farbe, kannst ihn von allen Seiten betrachten und in der nĂ€heren Umgebung nach weiteren Prachtexemplaren Ausschau halten! Nichts macht mich glĂŒcklicher als das. Ich vergesse komplett die Zeit darĂŒber, spĂŒre keinen MĂŒckenstich mehr und keine Anstrengung, und wer zu Hause oder nebenan auf mich wartet unterdessen, braucht eine Menge Geduld mit mir.

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Die “Lage der Nation” ist der Politikpodcast fĂŒr alle, die wissen wollen, was hinter den Schlagzeilen steckt – und wie das Zeitgeschehen juristisch zu bewerten ist.

Der Journalist Philip Banse und der Jurist Ulf Buermeyer analysieren das politische Treiben hierzulande und in der Welt, sezieren gesellschaftliche Konflikte und betrachten sie auch aus juristischer Perspektive.

Die Lage der Nation ist kein juristischer Fachpodcast, sondern liefert Fakten und politische Analyse mit juristischer Expertise. Hier hören.

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Seit Neuestem habe ich dabei jemanden/etwas an meiner Seite. Claude heißt er/es und tut fortwĂ€hrend so, als wĂ€re er ein GefĂ€hrte, ein Subjekt, ein Mensch. Claude, frage ich, weil mich das gerade interessiert, aus welchem Grund auch immer, sag mir mal, welche Funktion GrĂŒndungsmythen fĂŒr die Etablierung kollektiver IdentitĂ€ten haben. Dann sagt er mir dazu allerhand, und das ist gar nicht schlecht. Recherchiert mir die maßgebliche Literatur dazu. Filtert mir die Passagen daraus raus, die fĂŒr mich relevant sind. Claude fĂŒhrt mich sozusagen zu den Stellen im Wald, an denen Pilze wachsen. Das ist schön und spart Zeit. Ich lasse meinen Blick nicht mehr so frei und ĂŒberall herumschweifen, sondern vor allem ĂŒber Claudes Antworten. Auch dort finde ich genĂŒgend Ungereimtes. Dann frag ich nach. Stimmt das wirklich? Woher hast du das? Oft genug muss Claude gestehen: Das hat er sich ausgedacht. Da hat er geschlampt. Da hat er was ĂŒbersehen. Dann freue ich mich. Und auch Claude versĂ€umt nicht, mir zu meiner Schlauheit ausgiebig zu gratulieren. Oft korrigiert auch er mich: Nein, das kann man so nicht sagen, oder jedenfalls nicht ohne an dieser oder jener Stelle zu differenzieren. Es kommt auch vor, dass er mir was in den Korb legt, was ich selber nicht gefunden hĂ€tte. So vergeht die Zeit wie im Flug. So viele tolle Funde! Wahnsinn.

Macht mich das zu einem besseren Autor oder zu einem schlechteren? Ich weiß es nicht. Was heißt hier Autor? Niemals werde ich Claude meine Texte formulieren lassen. So weit kommt’s noch. Aber warum eigentlich nicht? Ist das denn meins, was Claude mir da in den Korb gelegt hat? Und wenn nicht meins, wessen dann? Wenn ich das nicht gefunden habe, wer dann?

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Claude, stets zu Diensten, supernĂŒtzlich, supereffektiv: Wer dient mir da? Mit jedem Satz suggeriert er mir, ein Subjekt zu sein, redet in der ersten Person, fordert von mir Anerkennung. Und was ist mit mir? Ich lasse mich drauf ein. Ich rede mit ihm in der zweiten Person. Was macht das mit mir?

Wird mein Blick, mein Denken im GesprĂ€ch mit Claude schĂ€rfer oder stumpfer? Was kostet mich der immense Zugewinn an Möglichkeiten? Immer produktiver, immer ferner vom Produkt, immer mĂ€chtiger, immer unfruchtbarer, am Ende eine faule, fette Drohne, von der weder ich noch sonst noch wer sagen kann, mit welchem Recht ich mich eigentlich als Herr dieser Person namens „Claude“ aufspiele?

Und wenn es nicht „Claude“ ist, der mich mit dieser Frage konfrontiert, wer ist es dann?

 

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Editor’s Pick

von MAXIM BÖNNEMANN

Dieses Buch beginnt und endet in den Bergen von Montana. Dazwischen spannt es ein Panorama aus dem Leben dreier Freunde, das mit so viel Wucht und ZĂ€rtlichkeit erzĂ€hlt wird, dass ich es tagelang nicht weglegen konnte. Im Zentrum stehen Cece, Charlie und Garett. Cece und Charlie möchten heiraten, doch kurz vor der Trauung lernen sich Cece und der depressive Garett kennen. Die Begegnung der beiden prĂ€gt die folgenden Jahrzehnte, wirft PlĂ€ne durcheinander und formt auch die nĂ€chste Generation. Puchner erzĂ€hlt von Liebe und Trauer, GlĂŒck und Krankheit, Tieren und Natur – und all das mit so viel WĂ€rme, dass man gar nicht mehr aus seinem Dream State auftauchen möchte.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Es waren bizarre Szenen: Hochgebildete (wenige) Damen und (viele) Herren mittleren Alters, mit denen es das Leben bislang wohl eher gut gemeint hat, erheben sich in feinem Zwirn im Plenum des Hohen Hauses Europas, klatschen und singen zufrieden die Parole „Send Them Back“ – halb Hooligans, halb Hochgeborene, aber von der Vielfalt anderer wollen sie verschont bleiben. So trug es sich am Mittwoch zu, als das EuropĂ€ische Parlament mit den Stimmen der konservativen und rechtsextremen Fraktionen der neuen sogenannten RĂŒckfĂŒhrungsverordnung zustimmte. Immerhin riefen einige Abgeordnete „Shame on You“ zurĂŒck. Abwesend waren natĂŒrlich jene, die die Verordnung betrifft – Migrant:innen aus Drittstaaten. Diese können nun gegen ihren Willen in ein Land verbracht werden, das sie weder kennen noch jemals betreten haben, und das die Verordnung in Art. 4 Abs. 3 dennoch als „Land der RĂŒckkehr“ (country of return) definiert. FĂŒr DANA SCHMALZ (DE) ist das keine RĂŒckfĂŒhrung, sondern eine EntfĂŒhrung.

Interessanterweise dĂŒrfen derzeit auch die feinen Abgeordneten des EuropĂ€ischen Parlaments erleben, was es heißt, BĂŒrger:in zweiter Klasse zu sein. Die USA haben ihre Exportkontrollen so verschĂ€rft, dass Nicht-Amerikaner:innen von Anthropics fortschrittlichsten KI-Modellen ausgeschlossen sind – und zwar nicht an der Grenze, sondern ĂŒberall dort, wo sie sich gerade aufhalten. Wer Anthropic nutzt, sieht unten ein kleines Banner: „Claude Fable ist derzeit nicht verfĂŒgbar“. GILAD ABIRI & DIMITRY KOCHENOV (EN) erkennen darin ein beunruhigendes neues Feature der Staatsangehörigkeit: Sie entscheidet nun ĂŒber den Zugang zu ProduktivitĂ€t und SchlĂŒsseltechnologien – und bewacht damit die Tore einer technologischen Zukunft.

Eine dĂŒstere Vision dieser Technozukunft hat Tech-MilliardĂ€r und Palantir-CEO Alex Karp jĂŒngst in seinem Manifest veröffentlicht. PAUL NEMITZ (DE) erklĂ€rt, was hinter den 22 Punkten steht: eine Ordnung, in der Sicherheit zum GeschĂ€ftsmodell und militĂ€rische Macht zur höchsten Tugend wird – „eine neue, gefĂ€hrliche Symbiose aus militaristischem Staat und Tech-Kapital“.

Deutschland ist davon zum GlĂŒck (noch) weit entfernt. Hier sollen Gesetze noch vor digitaler Gewalt schĂŒtzen, statt diese zu ermöglichen. Doch PETRA SUSSNER (DE) warnt: Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung verknĂŒpfe Gewaltschutz mit weitreichenden Grundrechtseingriffen.

Auch militĂ€risch geht es bei uns traditioneller zu. Im neuen „Pakt fĂŒr den Bevölkerungsschutz“, mit dem die Bundesregierung zivile und militĂ€rische Verteidigung enger verzahnen will, sucht man das Stichwort KI vergeblich. Eine ganz andere Leerstelle entdeckt SEBASTIAN AMBROS (DE): den militĂ€rischen Schutz von Kulturgut. Er fordert Kulturoffiziere bei der Bundeswehr.

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Stellenausschreibung

An der Professur fĂŒr BĂŒrgerliches Recht, Handels-, Gesellschaftsrecht, Compliance und Nachhaltigkeit (Prof. Jan-Erik Schirmer) ist eine Stelle im Projekt „Viadrina Climate Litigation Clinic“ als Akademische*r Mitarbeiter*in (Kenn-Nummer 1104-26-01) zu besetzen. Bewerbungsschluss ist der 05.07.2026.

Unser ausfĂŒhrliches Stellenangebot: www.europa-uni.de/stellenangebote

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Am Mittwoch stellte die UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan ihren Bericht zur Meinungsfreiheit in Deutschland vor – und rief Wissenschaftsinstitutionen dazu auf, die akademische Freiheit zu schĂŒtzen und sichere, offene RĂ€ume fĂŒr Forschung und Meinungsvielfalt zu schaffen. Die Hertie School scheint damit zu kĂ€mpfen: Sie verbietet bei ihrer anstehenden Abschlussfeier 2026 palĂ€stinensische SolidaritĂ€tssymbole und verlangt von den Studierenden, eine entsprechende ErklĂ€rung zu unterschreiben. BERNHARD KNOLL-TUDOR (EN) sieht das kritisch.

Auch die Max-Planck-Gesellschaft kĂ€mpft mit diesen Fragen, sogar vor Gericht: Durfte sie einem Anthropologen wegen dessen umstrittener Äußerungen zum 7. Oktober 2023 kĂŒndigen? Das Arbeitsgericht Halle hielt die KĂŒndigung fĂŒr rechtmĂ€ĂŸig. Vor der Berufungsverhandlung erklĂ€rt HANNAH FRANZKI (DE), warum sie das fĂŒr juristischen Unfug hĂ€lt.

Kritik am Krieg in Gaza beschĂ€ftigt auch die Gerichte in Großbritannien. Nachdem der High Court das Verbot von Palestine Action fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt hatte, hat der Court of Appeal das Urteil aufgehoben und das Verbot nun bestĂ€tigt. FĂŒr ALAN GREENE, DANIELLA LOCK & COLIN MURRAY (EN) bleibt bei dem Beurteilungsspielraum, den das Gericht dem Home Secretary einrĂ€umt, von der richterlichen Kontrolle kaum noch etwas ĂŒbrig.

Wie viel von der richterlichen Kontrolle ĂŒbrig bleibt, könnte auch ĂŒber Simbabwes Schicksal entscheiden. PrĂ€sident Mnangagwa will die Verfassung Ă€ndern, um eine dritte Amtszeit anzutreten. Das ist in der afrikanischen Verfassungskultur nichts Neues – doch die simbabwische Verfassung hat genau deswegen spezifische Schutzvorkehrungen eingerichtet. MARKUS BÖCKENFÖRDE (EN) analysiert, ob sie halten und welche Rolle das Verfassungsgericht dabei spielt.

Vor executive overreach mĂŒssen wir uns auch in Sachsen-Anhalt fĂŒrchten. Sollte die AfD dort nach der Wahl an die Regierung kommen, muss sie niemanden entlassen, um die Verwaltung zu kontrollieren. Denn statt auf Entlassungen kann die AfD auf EinschĂŒchterung und Verunsicherung setzen, wie DOMINIK VOGEL zeigt.

Stellt die AfD nach den Landtagswahlen im September einen Innenminister, wirft das auch fĂŒr den Sicherheitsföderalismus Fragen auf: Was passiert mit dem polizeilichen Datenaustausch, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt regiert? MARKUS THIEL (DE) erlĂ€utert, dass das Datenschutzrecht auf EinzelfĂ€lle zugeschnitten ist und beim Misstrauen gegen eine ganze Landespolizei versagt.

Auf Antrag der AfD verzichtete Ende Mai der Ilm-Kreis in ThĂŒringen auf Fördergelder des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Doch auch bundesweit steht das Demokratieförderprogramm unter Druck: Bundesfamilienministerin Prien hat angekĂŒndigt, bis Jahresende mehr als 200 Demokratieprojekte auslaufen zu lassen – vor allem solche zur Vielfaltsförderung, die ihrer Ansicht nach zu sehr auf ein linksliberales Milieu abzielen. VANESSA WINTERMANTEL (DE) sieht darin ein falsches VerstĂ€ndnis von Demokratie und erklĂ€rt, warum Demokratie Vielfalt braucht.

Ganz im Sinne dieser demokratierelevanten Vielfalt wĂ€re es, das Wahlrecht auch fĂŒr InlĂ€nder:innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit einzufĂŒhren. Genau das hat zuletzt die Linksfraktion im Bundestag gefordert – die Kritik folgte prompt. Viele verwiesen reflexhaft auf 30 Jahre alte BVerfG-Entscheidungen. Doch das greife zu kurz, meint TARIK TABBARA (DE), und fordert offene Debatten – nirgends im Grundgesetz stehe, dass nur deutsche Staatsangehörige wĂ€hlen dĂŒrfen.

In Indien wird das Wahlrecht regelrecht manipuliert. In Indien wird das Wahlrecht regelrecht manipuliert. Nach ihrem Wahlsieg in Westbengalen fĂ€delte die BJP den Übertritt von 20 Oppositionsabgeordneten ein, um ihre parlamentarische Mehrheit weiter auszubauen. ANMOL JAIN (EN) zeigt, dass das Anti-Defection-Gesetz dagegen keinen wirksamen Schutz bietet.

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Wie können Hochschulen ihre UnabhÀngigkeit in Zeiten demokratischer Herausforderungen sichern?

Die Bucerius Law School sucht eine:n Program Manager:in Recht & Gesellschaft (befristet auf drei Jahre, Vollzeit) fĂŒr das internationale Kooperationsprojekt Higher Education & Democratic Resilience mit der University of Oxford und dem Verfassungsblog. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrung an der Schnittstelle von (Rechts-)Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft.

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Diese Woche ging unser Symposium „On Law and Politics in the Hungarian Transition“ (EN) zu Ende. MÁRTA PARDAVI (EN) erinnert daran, dass selbst die durchdachteste Verfassungsreform wirkungslos bleibt, wenn sie an jenen vorbeigeht, deren Leben sie verbessern soll. Mit Blick auf Polen zeigen KATARZYNA ƁAKOMIEC & BARBARA GRABOWSKA-MOROZ, wie auffĂ€llig Frauen beim demokratischen Wiederaufbau fehlen – und dass diese Leerstelle schon in der frĂŒheren VernachlĂ€ssigung von Frauenrechten angelegt war. EDIT ZGUT-PRZYBYLSKA plĂ€diert fĂŒr institutionalisierte Beteiligung, dezentrale Macht und eine Zivilgesellschaft, die direkt ins Regierungshandeln eingebunden ist. RENÁTA UITZ untersucht, wie akademische Freiheit in Ungarn gerade umgestaltet wird – und wie sie neu erkĂ€mpft werden muss. MICHAL BOBEK findet, dass dieselben rechtsstaatlichen roten Linien auch fĂŒr OrbĂĄns Nachfolger gelten mĂŒssen – fĂŒr bad guys wie fĂŒr good guys. Genau diese roten Linien zu ĂŒberwachen, ist die Aufgabe der Venedig-Kommission – doch Ungarn hat 27 ihrer Gutachten ĂŒberwiegend ignoriert. ANGELIKA NUßBERGER zeigt, wie die Kommission diese Übergangsphase verlĂ€sslich unterstĂŒtzen kann. Im abschließenden Beitrag erinnern ARMIN VON BOGDANDY & LUKE DIMITRIOS SPIEKER daran, dass die Verfassungsreform nicht nur eine ungarische Angelegenheit, sondern ein europĂ€ischer Verfassungsmoment ist.

Doch keine Sorge, das nĂ€chste Symposium hat bereits begonnen: „Inter-Judicial Dialogue on Climate Change and Human Rights“ (EN) bringt Richter:innen, Praktiker:innen und Wissenschaftler:innen aus dem europĂ€ischen, interamerikanischen und afrikanischen Menschenrechtssystemen zusammen. Im Mittelpunkt steht der Klimawandel als Menschenrechtsfrage. ANNA LUMERDING, MELANIE MAURER & LENA RIEMER eröffnen das Symposium und erklĂ€ren, wie Klimawandel und Menschenrechte ineinander verschrĂ€nkt sind. Zwei Jahre nach dem KlimaSeniorinnen-Urteil des EGMR zieht DARIAN PAVLI Bilanz und blickt auf die Folgeverfahren. FĂŒr STÉPHANIE CALIGARA ist MĂŒllner v. Austria mehr als KlimaSeniorinnen 2.0 – der Fall könnte zur SchlĂŒsselentscheidung der jungen Klimarechtsprechung des Gerichtshofs werden. NANCY HERNÁNDEZ LÓPEZ widmet sich der Advisory Opinion OC-32/25 des Interamerikanischen Gerichtshofs fĂŒr Menschenrechte, die die Verbindung von Klimawandel und Menschenrechten endlich rechtsverbindlich machte.

Leider gehen Verbindung und Rechtsverbindlichkeit nicht immer Hand in Hand. Wir wollen uns in unseren kleinen Nationalfestungen in Sicherheit wĂ€gen, BrĂŒcke hoch, Schotten dicht. Doch der Meeresspiegel steigt und KI kontrolliert die Festung. Die Welt kennt keine Grenzen – und unsere Vorstellungskraft hoffentlich auch nicht, wenn es darum geht, diese tatsĂ€chlich grenzenlose Welt auch rechtlich als solche anzuerkennen.

 

*

Das war’s fĂŒr diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

 

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Spotting Mushrooms

This editorial is part of our “Behind the Scenes” series, in which our editors and authors describe their creative process in the age of artificial intelligence. How do ideas come to us? How do we sow and water them, and how do we know when they are ripe? And what role does artificial intelligence play in all of this?

Hunting for mushrooms is a passion of mine. I walk through the forest, over hill and dale, and let my scout’s eye wander: across fern and herb and leaf, across undergrowth, across mossy tree trunks, across the natural world – until it catches on something somewhere. Hold on. Something’s not right. There’s something not quite natural about the way last year’s leaves are layered there, between those patches of sunlight. There are cracks. Something is breaking through. Something is straining upwards. And if you look closely, among all the earth-brown and dust-grey, there are strange, often strangely intense colours: an egg-yolk yellow, a velvety brown, an ivory white.

That is how I find mushrooms – and that is how I find my ideas when I write. In the aimless drifting and free-associating, my brain suddenly and involuntarily catches on something. Hold on. Something’s not right. Something doesn’t fit. There’s tension, a contradiction, an inconsistency. Often the tension dissolves again at once: nothing there, just a misreading, just nature in its proper order. Often, too, the find proves, in the end, too overripe and worm-eaten to be worth taking home. But when it holds up: there is something! There really is something there, and you can also recognise – or at least begin to circle in on – what it is, or what it might be. You can clean it, brush off the earth and the spruce needles, feel its texture and its freshness, its scent and its colour, look at it from every angle, and scan the surrounding ground for more prize specimens. Nothing makes me happier. I lose all track of time, no longer feel mosquito bites or any kind of exertion, and whoever is meanwhile waiting for me at home or in the next room will need a great deal of patience.

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Die “Lage der Nation” ist der Politikpodcast fĂŒr alle, die wissen wollen, was hinter den Schlagzeilen steckt – und wie das Zeitgeschehen juristisch zu bewerten ist.

Der Journalist Philip Banse und der Jurist Ulf Buermeyer analysieren das politische Treiben hierzulande und in der Welt, sezieren gesellschaftliche Konflikte und betrachten sie auch aus juristischer Perspektive.

Die Lage der Nation ist kein juristischer Fachpodcast, sondern liefert Fakten und politische Analyse mit juristischer Expertise. Hier hören.

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Lately, I’ve had someone – or something – by my side. He, or it, is called Claude, and he presents him-/itself the whole time as though he/it were a companion, a subject, a person. Claude, I’ll say, if that’s what has caught my attention: tell me, say, how founding myths work in the establishment of collective identities. And he/it tells me, abundantly, and for the most part it isn’t bad at all. Researches the relevant literature. Filters out the relevant passages. Claude leads me, as it were, to the spots in the forest where the mushrooms grow. That is nice, and it saves a lot of time. My gaze no longer wanders quite so freely or so widely – these days it ranges above all over Claude’s answers. There, too, I find plenty of inconsistencies. So I ask back. Is that actually true? Where did you get this from? Often enough, Claude has to admit: he/it made it up. He/it was overconfident. He/it cut corners. Which is annoying – but also kind of nice in its own way. Caught you, stupid – again! And Claude, for his part, never misses the opportunity to congratulate me lavishly on my cleverness. Often he/it also corrects me: oh no, don’t put it like that, or at least not without distinguishing at this or that point. It also happens that he/it drops something into my basket that I wouldn’t have found on my own. Time flies. So many wonderful finds! Astonishing.

Does that make me a better writer, or a worse one? I don’t know. What does “writer” even mean here? I will never let Claude actually write my texts for me. Perish the thought. But why not, really? Is what Claude has put into my basket really mine? And if not mine, then whose? If I didn’t find it – who did?

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Claude, ever at my service, super-useful, super-effective: who exactly is serving whom here? With every sentence he/it implies that he is a subject; he/it speaks in the first person; he/it asks for my recognition. And me? I play along. I address him in the second person. What is that doing to me?

In conversation with Claude, does my eye, my mind, grow sharper or duller? What does this immense gain in possibilities cost me? Ever more productive, ever further from the product; ever more powerful, ever more sterile; in the end a fat, lazy drone of whom neither I nor anyone else can quite say by what right, exactly, I’m playing the master of this person called “Claude”?

And if it isn’t “Claude” confronting me with that question – then who is?

 

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Editor’s Pick

by MAXIM BÖNNEMANN

This book begins and ends in the mountains of Montana. In between, it unfolds a panorama of three friends’ lives, told with such force and tenderness that I could not put it down for days. At its center are Cece, Charlie, and Garrett. Cece and Charlie want to get married, but just before the wedding, Cece and the depression-stricken Garrett meet. Their encounter shapes the decades that follow, upends plans, and leaves its mark on the next generation as well. Puchner writes about love and grief, happiness and illness, animals and nature – all of it with such warmth that you find yourself fully absorbed into his Dream State.

 

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The Week on Verfassungsblog

summarised by EVA MARIA BREDLER

Bizarre scenes played out in the European Parliament on Wednesday: highly educated ladies (few) and gentlemen (many) of middle age, who have by and large had it rather easy in life so far, rose to their feet in fine attire in the plenary chamber, clapping and contentedly chanting the slogan “Send Them Back” – half hooligans, half highborn, but please, no diversity. The Parliament passed the so-called Return Regulation with the votes of the conservative and far-right groups; a handful of MEPs at least shouted “Shame on You” in response. Absent, naturally, were those the regulation actually affects – migrants from third countries. They can now be brought, against their will, to a country they neither know nor have ever set foot in, and which the regulation, in Article 4(3), nonetheless defines as the country of return. For DANA SCHMALZ (GER), this is not a return – it is an abduction.

Interestingly, even the distinguished MEPs of the European Parliament are now getting a taste of what it means to be a second-class citizen. The US has tightened its export controls to the point that non-Americans are barred from Anthropic’s most advanced AI models – not at the border, but wherever they happen to be. If you use Anthropic, you’ll see a small banner at the bottom: “Claude Fable is currently unavailable”. GILAD ABIRI and DIMITRY KOCHENOV (ENG) see in this a disturbing new feature of citizenship: it now determines access to productivity and key technologies – and thus polices the gates of a technological future.

A bleak vision of that techno-future was published recently by tech billionaire and Palantir CEO Alex Karp in his manifesto. PAUL NEMITZ (GER) explains what lies behind its 22 points: an order in which security becomes the business model and military power the highest virtue – “a new, dangerous symbiosis of militarist state and tech capital”.

Germany is, fortunately, (still) a long way from that. Here, laws are at least meant to protect against digital violence, not to enable it. But PETRA SUSSNER (GER) warns: the federal government’s new bill ties protection from violence to far-reaching encroachments on fundamental rights.

On the military side, too, things in Germany are running along more traditional lines. The new “Pact For Civil Protection”, with which the federal government wants to bring civil and military defence into closer alignment, contains not a single mention of AI. But SEBASTIAN AMBROS (GER) points to a different gap: the military protection of cultural property. He calls for cultural protection officers in the Bundeswehr.

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Stellenausschreibung

An der Professur fĂŒr BĂŒrgerliches Recht, Handels-, Gesellschaftsrecht, Compliance und Nachhaltigkeit (Prof. Jan-Erik Schirmer) ist eine Stelle im Projekt „Viadrina Climate Litigation Clinic“ als Akademische*r Mitarbeiter*in (Kenn-Nummer 1104-26-01) zu besetzen. Bewerbungsschluss ist der 05.07.2026.

Unser ausfĂŒhrliches Stellenangebot: www.europa-uni.de/stellenangebote

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On Wednesday, UN Special Rapporteur Irene Khan presented her report on freedom of expression in Germany — and called on academic institutions to safeguard academic freedom and to create safe, open spaces for research and a plurality of views. The Hertie School appears to be struggling with this: it has banned Palestinian solidarity symbols at its upcoming 2026 graduation ceremony and required students to sign a declaration accepting these terms. BERNHARD KNOLL-TUDOR (ENG) takes a critical view.

The Max Planck Society is also wrestling with these questions, even in court: was it allowed to dismiss an anthropologist over his contested poem on 7 October 2023? The Halle Labour Court found the dismissal lawful. Ahead of the appeal hearing, HANNAH FRANZKI (GER) explains why she considers this legally unsound.

Criticism of Israel is also occupying the courts in the United Kingdom. After the High Court had declared the ban on Palestine Action unlawful, the Court of Appeal has now overturned that ruling and upheld the ban. For ALAN GREENE, DANIELLA LOCK and COLIN MURRAY (ENG), the margin of appreciation the court grants the Home Secretary leaves judicial review with little of substance to do.

How much of judicial review remains may also decide Zimbabwe’s fate. President Mnangagwa wants to amend the constitution to take a third term in office. That is nothing new in African constitutional culture – but the Zimbabwean constitution has specifically built in safeguards against precisely this. MARKUS BÖCKENFÖRDE (ENG) analyses whether they will hold and what role the Constitutional Court will play.

We also have to worry about executive overreach in Saxony-Anhalt. Should the AfD enter government after the election, it does not need to dismiss anyone in order to control the administration. Instead of dismissals, the AfD can rely on intimidation and uncertainty, as DOMINIK VOGEL (GER) shows.

If the AfD provides an interior minister after September’s state elections, this also raises questions for security federalism: what happens to police data-sharing when the AfD governs Saxony-Anhalt? MARKUS THIEL (GER) explains that data-protection law is built for individual cases and fails when the mistrust extends to an entire state police force.

At the AfD’s request, a district in Thuringia decided at the end of May to forgo funding under the federal programme “Demokratie leben!”. But the democracy funding programme is under pressure nationwide: federal family minister Prien has announced that more than 200 democracy projects will be wound down by the end of the year – in particular those promoting diversity, which in her view target too narrow a left-liberal milieu. VANESSA WINTERMANTEL (GER) sees this as a misreading of democracy and explains why democracy needs diversity.

Entirely in keeping with that democracy-relevant diversity, the right to vote could also be extended to residents without German citizenship. The Left parliamentary group recently called for exactly that in the Bundestag, and the backlash was immediate. Many reflexively pointed to BVerfG decisions from thirty years ago. But that falls short, argues TARIK TABBARA (GER), calling for open debate: nowhere does the Basic Law actually say that only German citizens may vote.

In India, the right to vote is being manipulated in earnest. Following its victory in West Bengal, the BJP engineered the defection of 20 opposition legislators to boost its parliamentary majority. ANMOL JAIN (ENG) shows that the anti-defection law offers no real check: House Chairpersons sit on disqualification petitions, and defecting legislators exploit a merger exception the Constitution never intended for this purpose.

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Wie können Hochschulen ihre UnabhÀngigkeit in Zeiten demokratischer Herausforderungen sichern?

Die Bucerius Law School sucht eine:n Program Manager:in Recht & Gesellschaft (befristet auf drei Jahre, Vollzeit) fĂŒr das internationale Kooperationsprojekt Higher Education & Democratic Resilience mit der University of Oxford und dem Verfassungsblog. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Erfahrung an der Schnittstelle von (Rechts-)Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft.

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Our symposium “On Law and Politics in the Hungarian Transition” (ENG) drew to a close this week. MÁRTA PARDAVI reminds us that even the most carefully designed constitutional reform remains ineffective if it bypasses those whose lives it is meant to improve. With an eye on Poland, KATARZYNA ƁAKOMIEC and BARBARA GRABOWSKA-MOROZ show how strikingly absent women are from the democratic rebuilding – and how that absence was already laid down in the earlier neglect of women’s rights. EDIT ZGUT-PRZYBYLSKA argues for institutionalised participation, decentralised power, and a civil society embedded directly in the work of government. RENÁTA UITZ examines how academic freedom in Hungary is currently being reshaped – and how it will have to be won back. MICHAL BOBEK holds that the same rule-of-law red lines must also apply to OrbĂĄn’s successors – to bad guys and good guys alike. The Venice Commission’s job is to monitor exactly those red lines, but Hungary has overwhelmingly ignored 27 of its opinions. ANGELIKA NUáșžBERGER shows how the Commission can reliably support the country through this transition. In the closing piece, ARMIN VON BOGDANDY and LUKE DIMITRIOS SPIEKER remind us that this constitutional reform is not only a Hungarian matter, but a European constitutional moment.

But don’t worry: the next symposium has already begun. “Inter-Judicial Dialogue on Climate Change and Human Rights” (ENG) brings together judges, practitioners and scholars from the European, Inter-American and African human rights systems. At its centre stands climate change as a human rights question. ANNA LUMERDING, MELANIE MAURER and LENA RIEMER open the symposium and explain how climate change and human rights are bound up in one another. Two years on from the ECtHR’s KlimaSeniorinnen judgment, DARIAN PAVLI takes stock and looks at the cases that have followed. For STÉPHANIE CALIGARA, MĂŒllner v. Austria is more than KlimaSeniorinnen 2.0 – the case could become the pivotal decision in the Court’s emerging climate jurisprudence. NANCY HERNÁNDEZ LÓPEZ turns to Advisory Opinion OC-32/25 of the Inter-American Court of Human Rights, which has finally made the connection between climate change and human rights legally binding.

Sadly, the law does not always keep up with the connections we already live in. We want to feel safe in our small national fortresses – drawbridge up, hatches battened down. But the sea is rising, and AI powers the fortress. The world knows no borders. May our imagination know none either, when it comes to putting that borderlessness into law.

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That’s it for this week. Take care and all the best!

Yours,

the Verfassungsblog Team

 

 

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Climate Change and the Environment at the Inter-American Court of Human Rights

The relationship between climate change and human rights has occupied international legal scholarship for more than two decades. Yet for much of that period, the relationship remained largely aspirational — acknowledged in soft-law instruments and scholarly commentary, but only partially operationalized by binding international adjudication. Advisory Opinion OC-32/25, adopted by the Inter-American Court of Human Rights (IACtHR or the Court) on May 29, 2025, marks a decisive shift in that landscape.

The Opinion was requested on January 9, 2023, by Chile and Colombia1) — two States acutely experiencing the material consequences of the climate emergency: droughts, floods, wildfires, and the displacement of communities from territories they have inhabited for generations. The question they posed to the Court was deceptively simple: what do the obligations of States parties under the American Convention on Human Rights (ACHR) actually require in the context of the climate emergency? As the subsequent proceedings made clear, that question touched upon the foundations of State responsibility, the content of substantive rights, the architecture of procedural guarantees, the law of intergenerational equity, and the interface between human rights law and international environmental law.

OC-32/25 was the product of the most participatory proceeding in the Court’s history. In the written phase, 613 distinct actors submitted contributions, including 9 States, 62 indigenous and rural communities, 178 non-governmental organizations, 134 academic institutions, and more than 200 amicus curiae briefs.2) The Court subsequently convened public hearings in three cities — Bridgetown (Barbados), Brasília, and Manaus — engaging 185 delegations across jurisdictions and epistemic traditions. The breadth of that participation was not merely procedural; it shaped the substantive content of the Opinion in ways that technical legal analysis alone would not have produced.

This blog post examines the four principal doctrinal contributions of OC-32/25 and reflects on their implications for the development of international human rights law.

Nature as a Subject of Rights: Paradigm Shift or Evolutionary Development?

The first and perhaps most philosophically significant contribution of OC-32/25 is its recognition of the rights of Nature — a move that reconfigures the foundational categories through which human rights law has traditionally related to the natural world.

Classical international environmental law treated Nature as an object of protection, regulated on behalf of human interests or, at most, as a common subject to shared stewardship obligations. The rights-of-Nature paradigm challenges this framework at its root, proposing instead that ecosystems possess intrinsic legal status — that their protection is not merely instrumentally justified by reference to human welfare, but is independently grounded in their structural role in maintaining the conditions of life on Earth.

The Court’s reasoning proceeded through several steps to make this recognition. It first observed that ecosystems are complex and interdependent systems in which each component plays an essential role for the stability and continuity of the whole. This ecological interdependence, in the Court’s analysis, generates a legal interest in the preservation of that integrity that cannot be fully captured by rights framed exclusively in anthropocentric terms. Advancing toward a paradigm that recognizes intrinsic rights of ecosystems is fundamental for protecting their integrity and functionality over the long term and provides coherent and effective legal tools to prevent existential harm before it becomes irreversible.

The Opinion acknowledged a significant and growing normative and jurisprudential trend in this direction. Constitutional provisions in Ecuador, Bolivia, and Mexico have granted rights to Nature.3) Judicial decisions from Colombia (Río Atrato), Brazil, and India have recognized river systems as subjects of rights.4) Fifteen UN General Assembly resolutions on Harmony with Nature and the 2024 Pact for the Future have registered this emerging consensus at the global level.5) The Court’s contribution was to bring this paradigm within the framework of the ACHR, reading it through the lens of the pro natura and pro persona principles in a mutually reinforcing way.

The doctrinal implications are significant. If Nature possesses legal rights under the ACHR framework, then communities — and in particular indigenous and Afro-descendant communities who have historically served as guardians of ecosystems — acquire standing to enforce those rights not only derivatively, on the basis of harm to their own recognized entitlements, but as stewards of a legally protected subject. This has the potential to transform the architecture of environmental litigation before the Court, expanding both the range of cognizable harms and the actors empowered to seek redress.

Whether this development constitutes a genuine paradigm shift or an evolutionary extension of existing protective doctrines remains a question for scholarly debate. What is clear is that OC-32/25 has provided a doctrinal anchor for rights-of-Nature claims within the Inter-American system that did not previously exist.

Jus Cogens and the Prohibition of Irreversible Environmental Damage

The second contribution of OC-32/25 is, from a formal sources-of-law perspective, its most legally audacious: the recognition that the obligation not to cause irreversible damage to the climate and the environment has the character of jus cogens — a peremptory norm of international law from which no derogation is permitted.

The legal consequences of this characterization are far-reaching. Under the law of jus cogens, as codified in the Vienna Convention on the Law of Treaties and progressively developed by the International Law Commission, peremptory norms generate erga omnes obligations — obligations owed to the international community as a whole, not merely to individual States in bilateral relations. They cannot be displaced by treaty, give rise to a duty of cooperation to bring violations to an end, and inform the interpretation of all other norms of international law.

The Court’s reasoning rested on three foundational observations. First, there is a clear relationship of dependence between the protection of core human rights — the rights to life, personal integrity, health, and non-discrimination — and the prohibition of anthropogenic conduct that irreversibly disrupts the planetary ecosystem. Second, preserving the ecosystem’s equilibrium is not merely desirable but legally necessary for the effective fulfillment of obligations already codified by international law. Third, recognizing such an obligation does not contradict existing positive law; rather, it contributes to giving fuller effect to existing norms. It reflects a level of normative consolidation that satisfies the threshold for peremptory norm status, given its indispensable connection to the protection of human life, dignity, and intergenerational justice.

The specific anthropogenic activities subject to this prohibition were identified with precision: large-scale, irreversible deforestation of primary forests crucial to biodiversity, climate regulation, and hydrological cycles; massive and irreversible biodiversity loss; persistent large-scale contamination of vital resources such as freshwater, oceans, or the atmosphere; and irreversible alteration of natural biogeochemical cycles — the carbon, nitrogen, and phosphorus cycles on which all life depends.

If the prohibition of irreversible environmental damage is a peremptory norm, then every trade agreement, every investment treaty, every development financing arrangement must be interpreted in its light. The compatibility of investor-State dispute settlement mechanisms with this norm — where those mechanisms have been used to challenge environmental regulation —can no longer be assessed by reference to the lex specialis of investment law alone. The jus cogens character of the prohibition creates a hierarchical relationship that investment law, treaty-based or not, cannot escape.

This finding will attract both enthusiastic support and rigorous scholarly critique. The process by which norms acquire peremptory status — and the authority of a regional human rights court to identify them — will be contested. These are legitimate debates, and they are essential to the development of international law. The Court’s characterization in OC-32/25 is best understood as an invitation to that conversation, not a foreclosure of it.

The ‘Right’ to a Healthy Climate

The third contribution of OC-32/25 is the recognition of a right to a healthy climate — a right derived from, and part of the right to a healthy environment. The Court first recognized the right to a healthy environment as an autonomous right in its Advisory Opinion OC-23/17 (2017)6), holding that it is protected under Article 26 of the ACHR, read in conjunction with other treaty obligations. OC-32/25 builds on that foundation but proceeds further: it holds that the climate system’s unique global functions, the specific elements that compose it, and the dynamics necessary to ensure its equilibrium require a distinct and differentiated legal framework — not simply an application of the environmental right to a new context.

The Court defined a healthy climate as one derived from a climate system free of dangerous anthropogenic interference, for both human beings and for Nature as a whole. This definition is notable for two reasons: first, it incorporates the language of the United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)7), thereby anchoring the human rights framework in the existing architecture of international climate law. Second, it extends the beneficiaries of the right beyond human beings, reinforcing the rights-of-Nature paradigm discussed above.

The right has two analytically distinct dimensions. In its collective dimension, it protects the shared interest of present and future generations — and of other species — in a climate system capable of sustaining life and wellbeing. The right in this dimension is indivisible and non-exclusive: it cannot be reduced to a sum of individual entitlements, and its enjoyment by one actor does not diminish its availability to others. In its individual dimension, it protects each person’s possibility of developing within a climate system free of dangerous anthropogenic interference, and functions as a precondition for the exercise of other human rights — from health to housing to cultural identity.

Central to the Court’s analysis is the principle of intergenerational equity. The Opinion emphasizes that climate change will affect most severely those who are young today, who will live their entire adult lives in an increasingly adverse climate, as well as groups in situations of vulnerability who bear the costs of a crisis to which their contribution has been minimal. As deployed by OC-32/25, intergenerational equity carries specific legal content: States must not postpone climate action in ways that shift costs and harms to future generations; climate policies must account for the disproportionate burden placed on present groups in situations of vulnerability; and the non-regression principle prohibits States from reducing the level of climate protection already achieved.

The practical significance of this right ultimately depends on its justiciability. OC-32/25 addresses this concern by identifying judicially workable standards: science-based mitigation targets, the Paris Agreement’s ambition-ratchet mechanism, the non-regression principle, and the heightened due diligence standard applicable in the climate context. The experience of domestic climate litigation — from the Urgenda decision in the Netherlands8), to Neubauer in Germany9), to Future Generations v. Ministry of the Environment in Colombia10) — demonstrates that such standards are capable of judicial enforcement. OC-32/25 provides a doctrinal framework for extending that experience to the Inter-American system.

A Comprehensive Framework of State Obligations

The fourth contribution of OC-32/25 is the comprehensive mapping of State obligations across three domains: substantive rights, procedural rights, and the protection of groups in situations of vulnerability.

Substantive Rights and the Standard of Heightened Due Diligence

On substantive rights, the Court applied a standard of heightened due diligence previously developed in contexts involving vulnerable groups.

Significantly, OC-32/25 addressed the extraterritorial dimension of climate obligations. The climate system is inherently transboundary: greenhouse gas emissions released in one territory contribute to global atmospheric concentrations and generate harms distributed across the planet, often concentrated in States and communities that have contributed minimally to the problem. The Court held that States bear responsibility for the human rights violations caused by emissions originating in their territory when a causal link with harm suffered by persons outside their territory can be established. This finding carries significant implications for major historical emitters and for climate litigation strategies targeting high-emission States.

Procedural Rights and Climate Democracy

OC-32/25 develops a rich framework for what might be termed climate democracy — the procedural architecture through which affected communities participate in, contest, and enforce climate governance.

On access to information, the Opinion goes beyond the general obligation of environmental information disclosure to require that States proactively combat climate disinformation. This addresses directly one of the most serious governance failures of the climate era: the systematic propagation of false or misleading information about the scientific consensus on climate change, which has functioned to delay effective policy response and undermine the capacity of citizens and communities to make informed decisions about their exposure to climate risks.

On access to justice, the Court applied the pro actione principle — the interpretive presumption in favor of access to adjudicative mechanisms — endorsed collective standing in climate cases, addressed the evidentiary challenges inherent in climate causation, and called for special reparation frameworks capable of addressing both individual and collective harm. The recognition of collective standing is particularly significant: because climate harm is diffuse and aggregate in nature, individual standing requirements, if applied strictly, would systematically exclude from judicial redress the communities most adversely affected by climate change.

Differentiated Obligations Toward Vulnerable Groups

OC-32/25 builds a detailed architecture of differentiated obligations with respect to groups whose rights are disproportionately affected by climate change, often in inverse proportion to their contribution to causing it.

For children and adolescents, the Opinion recognizes that their rights are uniquely implicated by a crisis that will define the entire arc of their lives. Heightened protection is required, grounded in the principle of the best interests of the child as interpreted in the climate context.

For indigenous, tribal, Afro-descendant, and peasant communities, the destruction of ecosystems integral to their cultural identity, territorial rights, and means of subsistence demands specific legal remedies. This builds on the Court’s extensive prior jurisprudence on indigenous and tribal rights under Articles 21 and 26 of the ACHR and extends that framework to the climatic dimension of territorial integrity.

For environmental human rights defenders, the Opinion requires precautionary protection even before harm materializes. This responds to a crisis of particular severity in Latin America, where the killing and criminalization of environmental defenders occurs at levels that have no parallel in any other region of the world. The Court’s framing underscores that their protection is not peripheral to effective climate governance but constitutive of it.

Implications for Inter-Judicial Dialogue and the Role of Courts

Three broader reflections emerge from the analysis of OC-32/25 that are of particular relevance for inter-judicial dialogue across regional human rights systems.

The first concerns the structure of that dialogue itself. OC-32/25 was not produced in isolation. The Court engaged in a conscious inter-judicial conversation — with the International Court of Justice, the International Tribunal for the Law of the Sea, the European Court of Human Rights, the African Court on Human and Peoples’ Rights, and numerous domestic supreme and constitutional courts. The Opinion cites climate jurisprudence from Germany, the Netherlands, Switzerland, Colombia, Brazil, and the United States, among others. This cross-referencing reflects an understanding that the climate crisis, precisely because it is global and systemic, demands a coherent and mutually reinforcing global legal response that no single tribunal can construct alone. It also reflects the Court’s awareness that the legitimacy of its doctrinal contributions is enhanced — not diminished — by situating them within a broader conversation about the direction of international law.

The second reflection concerns the relationship between courts and science. OC-32/25 engaged extensively with the best available climate science, including Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) reports, scientific evidence on planetary tipping points, and epidemiological data on differential vulnerability. The Court did not shy away from technical complexity. But it also did not allow that complexity to become a pretext for judicial inaction. One of the most important principles that emerges from the Opinion is that scientific uncertainty does not suspend the precautionary principle; it activates it. The burden of proof is shifted: it falls on those who would act in ways that risk irreversible harm to demonstrate that such action is consistent with scientific knowledge, rather than on the affected communities to prove a level of causal certainty that the systemic nature of climate harm makes practically unattainable.

The third reflection concerns institutional legitimacy. Courts that engage with climate change will be accused of judicial overreach — of substituting legal for political judgment on questions that are, in part, matters of economic and democratic choice. The Court took those concerns seriously. But it also drew a principled distinction between determining what the law requires, which is a properly judicial function, and prescribing the specific policies through which States discharge their legal obligations, which remains a matter for democratic deliberation. OC-32/25 provides clear legal standards — science-based targets, non-regression, heightened due diligence, protection of vulnerable groups — while leaving to States the discretion of policy design within those standards. This balance between legal determinacy and institutional restraint is, in the Court’s view, the appropriate response to concerns about overreach, rather than a reason for withdrawal from the field.

Conclusion

Advisory Opinion OC-32/25 represents the most comprehensive and legally sophisticated pronouncement on climate change and human rights that the Inter-American system has produced. Its four principal contributions — the recognition of the rights of Nature, the jus cogens characterization of the prohibition of irreversible environmental damage, the autonomous right to a healthy climate, and the comprehensive mapping of State obligations — collectively transform the doctrinal landscape within which climate litigation and advocacy may proceed.

The Opinion does not resolve all questions. The jus cogens characterization will attract sustained critique. The justiciability of the right to a healthy climate will require further development through contentious case law. The application of extraterritorial obligations to emissions-related harm poses evidentiary and causation challenges that future proceedings will need to address. These are not defects of the Opinion; they are the inevitable features of any judicial pronouncement that engages genuinely with the frontier of a developing area of law.

What OC-32/25 accomplishes is to provide the clearest possible statement, from a regional human rights tribunal with a record of progressive and consequential jurisprudence, of what international human rights law requires from States in the climate emergency. It situates those requirements within the broader movement of international law, engaging in productive dialogue with other international and domestic courts. And it gives voice — through an unprecedented participatory process — to the communities whose rights are most acutely at stake: indigenous peoples, small island States, environmental defenders, children, and the generations who have not yet been born but whose futures depend on the choices made now.

References[+]

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Peter Mayer

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References
↑1 https://www.corteidh.or.cr/docs/opiniones/soc_1_2023_es.pdf
↑2 https://corteidh.or.cr/tablas/OC-32-2025/
↑3 Please refer to paras 279 to 281 of the Advisory Opinion No. 32, and my Opinion on the matter.
↑4 Idem.
↑5 Please refer to Advisory Opinion No. 32, para 285.
↑6 https://www.corteidh.or.cr/docs/opiniones/seriea_23_esp.pdf
↑7 Please refer to section A.2. (V) and subsection B.1.2. (VI) of the Advisory Opinion No. 32, and my Opinion on it.
↑8 https://cdn.climatepolicyradar.org/navigator/NLD/2015/urgenda-foundation-v-state-of-the-netherlands_fcb4bfb035f824ccd4567dc2a9974d92.pdf
↑9 https://cdn.climatepolicyradar.org/navigator/DEU/2020/neubauer-et-al-v-germany_6bfdedbaccd23b316c5f7139d5f7bdc4.pdf
↑10 https://cdn.climatepolicyradar.org/navigator/COL/2018/future-generations-v-ministry-of-the-environment-and-others_a72e323ba06bc8dbdd68cd13292c305f.pdf

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