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Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Marschhalt bei modRNA? – Ein politischer Vorstoß bringt die Impfdebatte zurĂŒck ins Parlament

In Bern ist die gesundheitspolitische Debatte um modRNA-Impfstoffe neu entfacht worden. Das AktionsbĂŒndnis freie Schweiz (ABF Schweiz) fordert gemeinsam mit dem Solothurner SVP-Nationalrat RĂ©my Wyssmann ein sofortiges Moratorium fĂŒr sogenannte modRNA-Impfstoffe. In der FrĂŒhlingssession will Wyssmann eine entsprechende Motion einreichen. Dies wurde heute an einer Pressekonferenz bekanntgegeben.

Kern der Forderung ist ein Zulassungsstopp fĂŒr alle Impfsubstanzen, bei denen nach Ansicht der Initianten keine klinischen Phase-III-Studien nach den bis 2020 ĂŒblichen Standards vorliegen – also placebo-kontrolliert, doppelblind und mit ausreichender Laufzeit. Wyssmann formuliert es scharf:

«Es ist absolut unhaltbar, auf der Basis solch unseriöser Zulassungsentscheide und mangelhafter Tests eine experimentelle Gentherapie auf die Bevölkerung loszulassen.»

Im Zentrum der Kritik steht das wÀhrend der Coronazeit angewandte beschleunigte Zulassungsverfahren nach Art. 9a Heilmittelgesetz. Die Zulassungsbehörde Swissmedic habe Produkte ohne belastbare Langzeitdaten freigegeben, argumentieren die Initianten. Zudem seien Entscheidungsgrundlagen nicht vollstÀndig öffentlich zugÀnglich.

Rechtsanwalt Philipp Kruse sprach an der Medienkonferenz von «schwersten MÀngeln im Zulassungsprozedere». Eine wirksame Rechtskontrolle sei faktisch nicht möglich gewesen. Deshalb brauche es «juristisch, politisch und ethisch zwingend» ein Moratorium.

Die Forderung geht ĂŒber einen reinen Stopp hinaus: Das BĂŒndnis verlangt eine unabhĂ€ngige ÜberprĂŒfung sĂ€mtlicher bisherigen Zulassungsentscheide sowie eine regulatorische Neueinordnung der modRNA-Produkte. Aufgrund ihres Wirkprinzips – intrazellulĂ€re Proteinexpression – seien sie mit sogenannten Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP) vergleichbar und mĂŒssten entsprechend strenger reguliert werden.

Besonders brisant ist die Kritik an der Empfehlung der Impfstoffe fĂŒr Schwangere. Der Luzerner Ökonom und Gesundheitswissenschaftler Konstantin Beck prĂ€sentierte Analysen zum GeburtenrĂŒckgang seit 2022. In der Schweiz sei im Jahr nach der Impfung Schwangerer «ein ausserordentlich starker und anhaltender GeburtenrĂŒckgang» zu beobachten gewesen. Beck erklĂ€rte:

«Die Daten von 1,3 Mio. tschechischer Frauen zeigen, dass die geimpften Tschechinnen seit 2022 anhaltend 30 Prozent weniger Kinder bekamen als die ungeimpften.»

Diese Beobachtungen mĂŒssten dringend wissenschaftlich untersucht werden, bevor weiterhin Empfehlungen ausgesprochen wĂŒrden. Auch der Thuner Arzt Daniel F. Beutler stellte die Sicherheitsfrage ins Zentrum. Die modRNA-Technologie unterscheide sich grundlegend von klassischen Impfprinzipien.

«Die Frage, wo, wie lange und wie viel von diesem Fremdprotein produziert wird, konnte bis heute von den Herstellern nicht beantwortet werden»,

sagte er mit Blick auf das sogenannte Spike-Protein. Die Forderung nach einem Moratorium fÀllt in eine Phase intensiver gesundheitspolitischer Weichenstellungen. Mit der Teilrevision des Epidemiengesetzes und Anpassungen im nationalen Impfplan könnte die modRNA-Technologie langfristig strukturell verankert werden. Genau davor warnen die Initianten.

RechtsanwĂ€ltin Andrea Staubli kritisierte, dass Impfempfehlungen kĂŒnftig noch breiter umgesetzt und durch kantonale Angebote in Schulen, Apotheken oder am Arbeitsplatz flankiert werden könnten. Gleichzeitig wĂŒrden Impfobligatorien ausgeweitet. FĂŒr Wyssmann ist klar:

«Nur ein modRNA-Moratorium kann diese Gefahr fĂŒr die Volksgesundheit bannen und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards garantieren.»

Ob die Motion im Parlament eine Mehrheit findet, ist offen. Klar ist jedoch: Die Debatte um Nutzen, Risiken und regulatorische Standards der modRNA-Technologie ist politisch zurĂŒck. Die Initianten berufen sich auf das Vorsorgeprinzip und fordern Transparenz sowie Gleichbehandlung vergleichbarer Technologien. Kritiker des Vorstoßes dĂŒrften hingegen einwenden, dass internationale Behörden die Impfstoffe weiterhin als wirksam und sicher beurteilen.

Damit steht nicht nur eine medizinische, sondern auch eine grundsĂ€tzliche Frage im Raum: Wie viel Unsicherheit vertrĂ€gt Gesundheitspolitik – und wer entscheidet darĂŒber?

«HaintzMedia»: «Staatsanwalt in Rheinland-Pfalz sagt bei Gerichtstermin, er brauche die Freigabe des Innenministeriums fĂŒr Verfahrenseinstellung»

Ein gewisser Herr M. wurde wegen des unten eingefĂŒgten X-Posts, der nur 98-mal aufgerufen wurde, seitens der Staatsanwaltschaft ursprĂŒnglich wegen sogenannter «MajestĂ€tsbeleidigung» (§ 188 StGB) gegen die Linken-Politikerin Clara Anne BĂŒnger angeklagt. Das berichtet HaintzMedia heute, dessen Chefredakteur Markus Haintz Herrn M. verteidigt hat.


Diesen Post von einem gewissen Herrn M. empfand die Linken-Politikerin Clara Anne BĂŒnger als Beleidigung und Androhung von Vergewaltigung, weshalb sie sich an die Polizei wendete. Daraufhin kam es zu einem Strafbefehl gegen Herrn M.; Quelle: HaintzMedia

Tichys Einblick schreibt zum Hintergrund des Falls, dass BĂŒnger im September 2023 auf der Plattform X ein Video mit Text ĂŒber die VorgĂ€nge auf der italienischen Insel Lampedusa gepostet habe. «Dort waren zu der Zeit innerhalb von drei Tagen mehr als 10.000 FlĂŒchtlinge aus Afrika angelandet – mehr als 20-mal so viele, wie das Aufnahmelager auf der Insel fassen konnte, das fĂŒr maximal 600 Menschen ausgelegt war», so Tichys Einblick. Frau BĂŒnger selbst kommentiert dazu:

«Die chaotischen Szenen auf Lampedusa sind eine bewusste Eskalation – eine, die vermeidbar gewesen wĂ€re. Seit Jahren werden dort im Lager mehrere Tausend Menschen untergebracht, obwohl dort nur 400 Menschen Platz haben. Dass es nicht aufgestockt & verbessert wird, ist Taktik.»

Der X-Nutzer «MuninHugin» wiederum habe diesen Post wie folgt kommentiert:

«Warum sollte ich auf einer Insel mit 6.462 Einwohnern eine Anlage errichten, die tĂ€glich tausende neue FlĂŒchtis aufnimmt?»

Den ursprĂŒnglichen BĂŒnger-Post und den Kommentar von «MuninHugin» habe dann ein anderer X-Nutzer – bezeichnet mit «Herr M.» – zum Anlass fĂŒr folgende Bemerkung genommen (siehe Screenshot oben):

«Wie viele Fleischpenisse braucht Clara pro Tag?»

Tichys Einblick meint dazu, das sei «sicherlich grob, aber noch vor relativ kurzer Zeit wĂ€re niemand bei klarem Verstand auf die Idee gekommen, dass es strafbar sein könnte. Ein kurzer Schlagabtausch im Netz, Fall erledigt, könnte man denken.» Beim zweiten Punkt wĂŒrde ich Tichys Einblick uneingeschrĂ€nkt recht geben. Den Kommentar von Herrn M. mit «grob» zu bezeichnen, ist beschönigend. Einfach peinlich und geschmacklos wĂ€ren doch die passenderen Beschreibungen.

Aber das ist jetzt auch nicht der entscheidende Punkt. Von Bedeutung ist vielmehr, dass sich BĂŒnger in der Folge an die Polizei im Deutschen Bundestag wendet. BegrĂŒndung: Beleidigung und Androhung von Vergewaltigung. Anschließend versucht die Polizei, an die persönlichen Kontaktdaten von Herrn M. zu gelangen. Dazu «wendet sie sich an den EU-GeschĂ€ftssitz von X in Irland, den EU-GeschĂ€ftssitz von Google in Irland und das Unternehmen, auf das die Mobilnummer des Diensttelefons von Herrn M. registriert ist», so Tichys Einblick.

Dem Berliner Landeskriminalamt gelang es dann auch, die IdentitĂ€t von Herrn M., der in Rheinland-Pfalz zuhause ist, zu ermitteln. Der Vorgang wurde an die zustĂ€ndige Staatsanwaltschaft in ZweibrĂŒcken abgegeben und landet schließlich beim Amtsgericht Pirmasens.

Haintz trĂ€gt dazu vor, sein Mandant Herr M. habe in dem beanstandeten Kommentar lediglich die Frage aufgeworfen, wie viele schwarzafrikanische MĂ€nner Frau BĂŒnger pro Tag im weltweit als FlĂŒchtlingsinsel berĂŒchtigten Lampedusa denn ankommen sehen möchte. «Fleischpenisse» sei hier lediglich eine Anspielung auf vermeintlich oder tatsĂ€chlich grĂ¶ĂŸere Penisse bei farbigen MĂ€nnern. «Dieses Motiv werde hĂ€ufig satirisch (oder auch pornografisch) dargestellt», so Tichys Einblick. Herr M. greife es lediglich auf, um Migrationskritik zu Ă€ußern. Das sei von der Wortwahl her womöglich anstĂ¶ĂŸig, aber sicher nicht strafbar.

Überhaupt sei unklar, wie die Bezeichnung «Fleischpenisse» fĂŒr afrikanische MĂ€nner den Tatbestand der Beleidigung gegen Frau BĂŒnger erfĂŒllen könne. Die Ermittlungen gegen seinen Mandanten mĂŒssten unverzĂŒglich eingestellt werden, so die Forderung von Haintz. Die Staatsanwaltschaft habe sich von dieser logischen und plausiblen Darstellung jedoch gĂ€nzlich unbeeindruckt gezeigt. Ebenso das Amtsgericht Pirmasens: Es erlĂ€sst in Person von Richterin Krieger gegen Herrn M. einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro.

Herr M. wollte das aber nicht auf sich sitzen lassen. Er legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Also kam es am 11. Februar 2026 zur Hauptverhandlung. Der Rechtsbeistand von Herrn M. beantragte erneut, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen. BegrĂŒndung: Dessen beanstandete Äußerung sei ja fĂŒr jedermann ersichtlich ein Kommentar zu einem Beitrag von Frau BĂŒnger. Es handele sich also erkennbar um Machtkritik «im Kontext der politischen Auseinandersetzung». Es bestehe auch «keine Gefahr, dass ein vernĂŒnftiger, durchschnittlicher BĂŒrger durch die Äußerung ernsthaft an der IntegritĂ€t oder Lauterkeit von Frau BĂŒnger zweifeln oder ihr politisches Wirken in Frage stellen wĂŒrde».

Die Staatsanwaltschaft rĂŒckte dann zwar vom Vorwurf der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB ab, verlangte aber eine Verurteilung wegen einfacher Beleidigung nach § 185. Das Gericht wollte dann tatsĂ€chlich der Sichtweise des Angeklagten folgen und schlug vor, das Verfahren einzustellen. «Doch nun passiert das Unglaubliche», so Tichys Einblick:

«Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklĂ€rt, dass er einer Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO nicht zustimmen könne, weil er in solchen, Politiker betreffenden Verfahren dazu immer erst RĂŒcksprache mit dem Innenministerium halten mĂŒsse und eine Zustimmung von dort brauche.

Die AnwĂ€lte können ihren Ohren kaum trauen. Deshalb fragen sie zweimal nach – und bekommen noch zweimal dieselbe Auskunft. TE liegen die entsprechenden anwaltlichen Versicherungen vor, dass sich das alles so zugetragen hat.»

Eine anwaltliche Versicherung sei eine ernste Sache, denn damit erklÀre ein Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege, dass die erklÀrten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen. Die anwaltliche Versicherung beruhe auf den berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrheit und Sorgfalt und ist einer eidesstattlichen Versicherung nahezu gleichgestellt. Auch HaintzMedia zieht folgendes Fazit:

«Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat im Hauptverhandlungstermin mitgeteilt, dass er die Freigabe des Innenministeriums fĂŒr eine Einstellung des Verfahrens benötigen wĂŒrde.»

Das Ganze ist auf mehreren Ebenen bemerkenswert, erweckt es doch nicht nur eindeutig den Eindruck, die Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz mĂŒsse sich in FĂ€llen von Politikerbeleidigung fĂŒr ihre Verfahrensschritte immer erst bei der Landesregierung rĂŒckversichern. Auch stellt sich die Frage: Wieso beim Innenministerium? Das hat ja mit der Justiz gar nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft sei zwar weisungsgebunden, aber nur gegenĂŒber dem Justizministerium.

Die Aussage ist also hochbrisant, wirft sie doch ein zentrales Prinzip des Rechtsstaats ĂŒber den Haufen: die UnabhĂ€ngigkeit der Strafverfolgung im Einzelfall. In Deutschland gilt zwar formal, dass Staatsanwaltschaften Teil der Exekutive sind und, wie gesagt, einem Justizministerium unterstehen (§ 146 GVG – «Weisungsrecht»). Aber wenn eine Staatsanwaltschaft sagt, sie brauche fĂŒr die Einstellung eines konkreten Verfahrens die Freigabe eines Ministeriums (hier: Innenministerium), entsteht der Eindruck, dass nicht allein rechtliche Kriterien entscheidend sind, sondern eine politische Instanz mitentscheidet. Das ist Ă€ußerst heikel, weil Strafverfahren ausschließlich nach Gesetz und Beweislage gefĂŒhrt werden sollen – nicht nach politischer OpportunitĂ€t.

Das Drama ist fĂŒr Herrn M. derweil nicht vorbei: Kurz vor Ablauf der Frist hat die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Berufung eingelegt. Es wird also zu einem neuen Gerichtstermin kommen – vermutlich in mehreren Monaten.


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