Impfpflicht durch die HintertĂŒr â Warum das Epidemiengesetz erst nach Aufarbeitung revidiert werden darf
Im Kanton St. Gallen sorgt die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes fĂŒr heftige Diskussionen (hier) â auch eine Demonstration ist angekĂŒndigt. Im Zentrum steht eine Bestimmung, die es der Regierung erlauben wĂŒrde, Impfungen fĂŒr obligatorisch zu erklĂ€ren â gestĂŒtzt auf Artikel 22 des eidgenössischen Epidemiengesetzes (EpG). Brisant ist dabei weniger die formale Möglichkeit eines Obligatoriums als dessen konkrete Ausgestaltung: Erstmals soll ein VerstoĂ ausdrĂŒcklich mit einer BuĂe von bis zu 20.000 Franken sanktioniert werden. Damit rĂŒckt ein indirekter Impfzwang in greifbare NĂ€he.
Artikel 22 EpG erlaubt den Kantonen, Impfungen fĂŒr bestimmte Bevölkerungsgruppen obligatorisch zu erklĂ€ren, sofern eine «erhebliche Gefahr» besteht. Doch wer als «gefĂ€hrdet» oder «besonders exponiert» gilt, bleibt offen. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe eröffnen betrĂ€chtlichen Interpretationsspielraum.
Die Entscheidung liegt in der Regel bei der kantonalen Exekutive. Damit könnte eine Regierung ohne parlamentarische Mitwirkung definieren, welche Gruppen unter ein Obligatorium fallen. Gerade in Krisenzeiten birgt eine solche Kompetenzkonzentration erhebliches Konfliktpotenzial.
Auf Bundesebene wurde bewusst darauf verzichtet, VerstöĂe gegen ein Impfobligatorium unter Strafe zu stellen. Die parlamentarischen Debatten zum Epidemiengesetz zeigen klar, dass kein Impfzwang geschaffen werden sollte. Auch im Rahmen der laufenden Teilrevision des EpG ist keine Strafnorm vorgesehen.
Wenn nun einzelne Kantone â wie St. Gallen â eine explizite BuĂe einfĂŒhren wollen, stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit Bundesrecht. Eine Strafandrohung verĂ€ndert die QualitĂ€t des Obligatoriums grundlegend. Wer mit existenzbedrohenden BuĂen oder gar Ersatzfreiheitsstrafen rechnen muss, entscheidet nicht mehr frei. Aus einem formellen Obligatorium wird ein faktischer Zwang.
Eine Impfung greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein, das in Artikel 10 der Bundesverfassung garantiert ist. Jede medizinische Behandlung setzt eine freie und informierte Zustimmung voraus. Wird diese Zustimmung durch massive Sanktionen unter Druck gesetzt, gerÀt das Prinzip des «informed consent» ins Wanken.
Gerade bei neuartigen Impfstoffen, die im Rahmen beschleunigter Zulassungsverfahren eingefĂŒhrt wurden, wĂ€re eine besonders sorgfĂ€ltige AufklĂ€rung unabdingbar gewesen. Kritiker bemĂ€ngeln, dass zentrale Fragen zur Wirksamkeit, zu Nebenwirkungen und zu langfristigen Folgen bis heute nicht umfassend und transparent untersucht wurden.
Die geplante Revision des Epidemiengesetzes wird vom Bundesrat, der Schweizer Landesregierung, mit Lehren aus der Pandemie begrĂŒndet. Doch eine breit angelegte, unabhĂ€ngige Aufarbeitung der Corona-MaĂnahmen steht weiterhin aus.
Diskutiert wurden bisher kaum die Rolle des PCR-Tests als Grundlage fĂŒr einschneidende MaĂnahmen, die tatsĂ€chliche Wirksamkeit einzelner Schutzinstrumente oder die psychosozialen Folgen von Isolation und SchulschlieĂungen. Auch die Auswirkungen der Impfkampagne selbst wurden gesellschaftlich und politisch nur begrenzt aufgearbeitet.
Ohne diese Analyse droht eine Revision des EpG, bestehende Instrumente nicht nur zu bestĂ€tigen, sondern auszubauen â etwa im Bereich Ăberwachung, Durchimpfungsmonitoring oder internationaler Verpflichtungen im Rahmen verschĂ€rfter Gesundheitsvorschriften.
In der Neuen ZĂŒrcher Zeitung vom 17. Januar 2026 wird Christoph Berger, langjĂ€hriger PrĂ€sident der Eidgenössischen Kommission fĂŒr Impffragen und eine zentrale Figur der gesundheitspolitischen Debatte wĂ€hrend der Covid-19-Zeit, mit der EinschĂ€tzung zitiert, dass das Virus rĂŒckblickend weder eine auĂergewöhnliche Bedrohung dargestellt habe noch je ein Impfstoff zur VerfĂŒgung gestanden habe, der umfassend wirksam gewesen sei.
Diese Einordnung ist deshalb von besonderer Tragweite, weil sie im Nachhinein zentrale Annahmen relativiert, auf denen wĂ€hrend der Pandemie einschneidende staatliche MaĂnahmen beruhten. Unter Verweis auf eine auĂerordentliche Gefahrenlage wurden damals tiefgreifende Eingriffe beschlossen â darunter Lockdowns, SchulschlieĂungen, Zertifikatspflichten sowie erheblicher gesellschaftlicher Druck bis hin zu faktischen Impfobligatorien.
Seit September 2025 gelten verschĂ€rfte Internationale Gesundheitsvorschriften fĂŒr die Schweiz. Ein geplanter Pandemievertrag wird weitere Verpflichtungen mit sich bringen. In diesem Kontext gewinnt die Frage nach nationaler Entscheidungshoheit zusĂ€tzlich an Bedeutung. Wenn gleichzeitig auf Bundes- und Kantonsebene Kompetenzen erweitert werden, entsteht ein politisches Klima, das den Druck zur Impfung kontinuierlich erhöhen könnte.
Eine Demokratie lebt von Vertrauen. Dieses Vertrauen setzt Transparenz, Selbstkritik und eine ehrliche Bilanz voraus. Solange zentrale Fragen zur Corona-Politik unbeantwortet bleiben, wirkt eine Ausweitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten wie ein Schritt in die falsche Richtung.
Die Teilrevision des Epidemiengesetzes sollte deshalb erst erfolgen, wenn eine umfassende, unabhĂ€ngige und öffentlich zugĂ€ngliche Aufarbeitung der Pandemie-MaĂnahmen stattgefunden hat. Alles andere wĂŒrde den Eindruck verstĂ€rken, dass aus einer ungenĂŒgend reflektierten Krisenpolitik dauerhafte Machtinstrumente entstehen. Das ist die Schlussfolgerung, die Andrea Staubli vom AktionsbĂŒndnis Freie Schweiz (ABF Schweiz), in einem ausfĂŒhrlichen Interview mit der Plattform Zeitgeschehen im Fokus zieht.
Die Debatte um St. Gallen zeigt: Es geht lĂ€ngst nicht nur um eine kantonale Gesetzesanpassung. Es geht um das grundsĂ€tzliche VerhĂ€ltnis zwischen Staat und BĂŒrger â und um die Frage, wie viel indirekter Zwang eine freiheitliche Ordnung vertrĂ€gt.