tkp: Tierpässe und Drohnen-Überwachung wird weltweit ausgerollt
Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE
Feed Titel: Transition News
Um die Digitalisierung des öffentlichen Lebens und die Kontrolle der Bevölkerung voranzutreiben, müssen Rechenzentren gebaut werden – überall auf der Welt. In den USA sind derzeit über 1.500 Rechenzentren geplant, viele davon in ländlichen Gemeinden. The Defender hat deshalb die fünf wichtigsten Dinge aufgelistet, die Sie über den Wasserverbrauch, die Umweltauswirkungen und den wachsenden Widerstand gegen solche Anlagen wissen sollten.
Rechenzentren, die digitale Informationen speichern und verarbeiten, verbrauchen oft große Mengen Wasser, um Server zu kühlen – insbesondere die neuen Hyperscale-Anlagen, die typischerweise für künstliche Intelligenz (KI) gebaut werden.
Das Google-Rechenzentrum in Pryor, Oklahoma – eine der größten Anlagen des Unternehmens – verbraucht jährlich etwa 1,1 Milliarden Liter Wasser. Das entspricht etwa 8,3 Milliarden Wasserflaschen oder dem jährlichen Wasserverbrauch von 10.000 durchschnittlichen US-amerikanischen Haushalten.
Das Rechenzentrum in Pryor verwendet ein Verdunstungskühlsystem, sodass der größte Teil des zur Kühlung verwendeten Wassers durch Verdunstung verloren geht. Von den 1,1 Milliarden Litern Wasser, die verwendet werden, werden nur etwa 275 Millionen Liter wieder in den Fluss eingeleitet und zur Wiederverwendung bereitgestellt.
Die Branche steht unter Druck, sich von dieser Technologie abzuwenden, und einige neue Anlagen planen die Installation von geschlossenen Kreislaufsystemen, die Wasser in einem kontinuierlichen Kreislauf wiederverwenden, oder von luftgekühlten Systemen. Diese Systeme verbrauchen wenig Wasser, benötigen jedoch deutlich mehr Strom.
Es ist wenig darüber bekannt, wie sich die Einleitung von Wasser aus Rechenzentren auf die Umwelt auswirkt. Eine aktuelle Studie zu diesem Thema stellt fest, dass «es eindeutig an Transparenz bei den Praktiken zur Einleitung von Kühlwasser aus Rechenzentren mangelt».
Unternehmen legen häufig nicht offen, wie viel Wasser sie ableiten, wohin es gelangt oder welche Chemikalien oder Schadstoffe es enthalten könnte. Die Studie ergab, dass Einleitungen von Kühlwasser Flüsse, Grundwasser und Abwassersysteme beeinträchtigen könnten, doch aufgrund begrenzter Daten lassen sich diese Auswirkungen nur schwer messen.
Hier erfahren Sie mehr über den Bericht «Data Center Cooling Water Discharge».
Der Widerstand gegen Rechenzentren ist aus einer breiteren Bewegung gegen große Industrieprojekte in ländlichen Gebieten hervorgegangen, insbesondere gegen Projekte im Bereich erneuerbarer Energien.
Bewohner einiger Gemeinden haben sich organisiert, um Projekte zu stoppen, von denen sie glauben, dass sie den Einheimischen nur wenige Vorteile bringen, während sie Ackerland durch Industriegebäude ersetzen und die ländliche Landschaft verändern.
Eines der wichtigsten Instrumente, mit denen Gemeinden diese Projekte anfechten, besteht darin, Druck auf die lokalen Regierungen auszuüben, Anträge auf Umwidmung von Flächen abzulehnen, durch die Land von landwirtschaftlicher in industrielle Nutzung überführt wird. In vielen Fällen waren diese Bemühungen erfolgreich.
Das Rechenzentrumsprojekt Beltline in Yukon und Oklahoma City beispielsweise benötigt weiterhin die Genehmigung, landwirtschaftlich genutztes Land im Teil des Projekts in Oklahoma City für eine leichte industrielle Nutzung umzuwidmen.
Laut dem Pew Research Center sind landesweit mehr als 1.500 Rechenzentren geplant. Während sich 87 Prozent der bestehenden Rechenzentren in den USA in städtischen Gebieten befinden, sind zwei Drittel der geplanten Anlagen für ländliche Gemeinden vorgesehen.
In einer Umfrage unter 1.000 Erwachsenen in den USA äußerten Bewohner ländlicher Gebiete insgesamt das höchste durchschnittliche Maß an Besorgnis. Ihre größte Sorge waren steigende Stromkosten, gefolgt von der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Rechenzentren und der übermäßigen Nutzung von Wasser.
Seit 2013 hat die Technologiebranche mehr als 1,6 Billionen Dollar in KI investiert. In vielen Fällen haben sich Unternehmen auf regulatorische Lücken verlassen oder herkömmliche Genehmigungsverfahren umgangen, um den Bau zu beschleunigen.
In Oklahoma müssen Rechenzentren keine Wassergenehmigungen beantragen, da sie ihr Wasser typischerweise von kommunalen Versorgungsunternehmen beziehen. In Memphis, Tennessee, installierte Elon Musks xAI fast 20 Erdgasturbinen zur Stromversorgung eines Rechenzentrums, ohne zuvor Luftemissionsgenehmigungen einzuholen.
Die New York Times hat derweil darüber berichtet, dass Amazon in ein groß angelegtes Gaskraftwerk als Teil eines riesigen Rechenzentrums in Texas investiert. Die Anlage könnte sich zur größten einzelnen Quelle klimaschädlicher Emissionen in den Vereinigten Staaten entwickeln. Amazon und andere Tech-Giganten würden darum wetteifern, genügend Rechenzentren zu bauen, um die rasant steigende Nachfrage nach KI-Diensten zu decken und deren Stromversorgung sicherzustellen.
Laut New York Times dürfte das neue Gaskraftwerk, sofern es den behördlichen Spezifikationen entspricht, jährlich 33 Millionen Tonnen Kohlendioxid ausstoßen – mehr klimaschädliche Gase als jedes andere Kraftwerk des Landes.
Das Insurance Journal informierte, dass eine Studie in Virginia zu dem Schluss kam, dass für Rechenzentren strengere Wasservorschriften erforderlich sind. Virginia gilt als der weltweit größte Standort für Rechenzentren – und die Umweltwissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass ein Rückgang des Grundwasserspiegels in einem wichtigen Grundwasserleiter aufgrund von Bevölkerungswachstum und industrieller Nutzung wahrscheinlich ist.
Der Bericht fordert deshalb strengere Vorschriften. Die Regulierungsbehörden müssten mehr Befugnisse erhalten, um Genehmigungen für industrielle Wasserentnahmen abzulehnen, Unternehmen zu verpflichten, alternative Wasserquellen zu prüfen und gegen Nutzer vorzugehen, die möglicherweise mehr Wasser verbrauchen als zulässig. Die Regierung von Virginia hatte die Veröffentlichung der Studie lange behindert.
Alexander Büttner war 18 Jahre Zeitsoldat bei der Bundeswehr, nach eigenen Angaben ohne eine einzige Befehlsverweigerung. Bis zur Corona-Impfpflicht für Soldatinnen und Soldaten. Ende Februar 2022 verweigerte er den Impfbefehl, im Oktober 2022 wurde er rechtskräftig verurteilt. Weil er die Geldstrafe von 2.500 Euro aus Prinzip nicht zahlte, wurde seine Bewährung widerrufen: Im Sommer 2024 wurde er in der eigenen Kaserne in Handschellen abgeführt und trat eine sechsmonatige Haftstrafe an. Wegen «guter Führung» wurde er nach knapp vier Monaten entlassen.
Im Gespräch mit Welt der Gesundheit.tv erzählt Büttner, dass bei seiner Verhaftung gegen das Recht verstoßen wurde, denn eigentlich hätten die Feldjäger ihn der Polizei übergeben müssen. Stattdessen kamen Zivilpolizisten in einem Zivilfahrzeug, die ihn in die Justizvollzugsanstalt verfrachteten. Büttner dazu: «Aber was ist in diesem Staat schon rechtens».
Erst nach seiner Verhaftung hat Büttner erfahren, dass die Bundeswehr dieses Vorgehen im Vorfeld mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen hatte. Auf die Frage, wie sich das angefühlt hat, sagt er ganz offen:
«Beschissen fühlt sich das an, wenn man sich nie etwas zu Schulden hat kommen lassen – und dann in Handschellen abgeführt wird.»
Büttner berichtet auch, dass die Staatsanwaltschaft das ganze Jahr 2023 hinter ihm hergelaufen sei, um ihn zur Zahlung der Geldauflage zu bewegen, sogar Ratenzahlung sei ihm angeboten worden. Dass er wegen der Zahlungsverweigerung tatsächlich ins Gefängnis kommen würde, das hat er allerdings bis zum Tag seiner Verhaftung nicht gedacht. Er hätte nicht erwartet, dass Bundeswehr und Justiz das durchziehen würden.
Seine Mithäftlinge, die Justizbeamten und selbst der Gefängnisdirektor hätten es zuerst nicht geglaubt, dass er wegen der Verweigerung der Corona-«Impfung» einsitzen musste, so Büttner. Erst als wenige Tage nach seiner Inhaftierung eine Demonstration für ihn organisiert wurde, habe sich das geändert.
Der Soldat zeichnet in diesem Gespräch ein Bild davon, wie Vorgesetzte und Kameraden auf seine Impfweigerung reagierten, warum er die Zahlung der Geldbuße ablehnte, wie der Tag der Verhaftung ablief – und wie der Alltag in Haft aussah. Auf die abschließende Frage, ob er genauso wieder handeln würde, sagt er:
«Die einzige Option, die ich gehabt hätte, wäre gewesen, mir einen Impfpass fälschen zu lassen, wie es einige getan haben. Aber dafür bin ich zu geradlinig. Die Impfung hätte ich auf keinen Fall genommen – und würde es auch heute nicht tun.»
Vor der «Pandemie» habe sich die Bundeswehr kaum für die offizielle Impfpflicht interessiert, verrät der Soldat. Sich beispielsweise die angeordnete Grippeschutzimpfung nicht geben zu lassen, habe keine Konsequenzen nach sich gezogen. Das sei bei Corona anders gewesen. Da seien Soldaten aus dem Urlaub oder dem Krankenstand befohlen worden, um sich die experimentellen Spritzen verabreichen zu lassen. Die Bundeswehr habe selbst schwangere Soldatinnen aus dem Mutterschaftsurlaub befohlen und sie zur Injektion genötigt.
Video-Zeitablauf:
00:00: «Ich war im Knast wegen verweigerter Impfung»
00:16: Wer ist Alexander Büttner?
00:37: Der Moment der Entscheidung
01:43: Impfpflicht bei der Bundeswehr – und der Genesenenstatus
02:11: «Weder Impfgegner noch Corona-Leugner»
03:13: Welche Impfungen für Soldaten ohnehin Pflicht sind
04:18: Aus Urlaub, Krankenstand und Mutterschutz zurückbefohlen
04:56: Wie Vorgesetzte und Kameraden reagierten
05:56: Der Bewährungswiderruf auf dem Schreibtisch
06:24: Warum er die Geldauflage nicht zahlte
07:38: Der Tag der Verhaftung
09:00: Bundeswehr oder Staatsanwaltschaft – wer ist zuständig?
09:34: Festnahme durch Polizisten in Zivil
10:05: «Beschissen fühlt sich das an»
10:30: Wie Mithäftlinge und Justizbeamte reagierten
11:26: Gefängnisalltag: Arbeit, Zelle, Wochenende
13:34: Vier von sechs Monaten – die Zwei-Drittel-Regel
14:07: Würde er heute wieder so handeln?
15:01: Entschädigung und Rechtsweg
16:35: Ausblick auf den zweiten Teil
Prof. Dr. Werner Bergholz, ehem. Professor für Elektrotechnik und Experte für Qualitäts- und Risikomanagement, gehört zur Gruppe der mutigen Wissenschaftler, die bereits zu Beginn der «Corona-Pandemie» Kritik an den ungerechtfertigten Maßnahmen übten. Bergholz ist Mitglied der Gesellschaft der «Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie» (MWGFD).
In einem Gespräch mit Mathias Tretschog von eingeSCHENKt.tv zieht Bergholz Bilanz über die Corona-Jahre. Dabei kritisiert er insbesondere, dass weitreichende politische Entscheidungen zu PCR-Tests, Masken und Lockdowns auf Grundlage fragwürdiger Daten, unzureichender Risikobewertungen und mangelnder Qualitätskontrolle getroffen wurden. Aus seiner Sicht hätte ein konsequent angewandtes Qualitätsmanagement zu grundlegend anderen Bewertungen und Entscheidungen führen können.
Zugleich mahnt Bergholz die bis heute andauernde Verfolgung kritischer Ärzte sowie die weiterhin unzureichende Aufarbeitung der Corona-Politik an. Darüber hinaus gibt er interessante Einblicke in seine Arbeit und Erfahrungen mit den Corona-Kommissionen in Thüringen und Brandenburg.
Hier geht es zum Video.
US-Präsident Donald Trump hat gerade ein Dekret zur Reduzierung von Kinderimpfungen unterzeichnet. Die Zahl der Krankheiten, gegen die Kinder routinemäßige Impfungen erhalten, soll von 18 auf 11 gesenkt werden (wir berichteten). Die Reaktion der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die zum Großteil von angeblichen «Philanthropen» wie Bill Gates und der Pharma-Branche finanziert wird, ließ nicht lange auf sich warten.
Wie das in der Schweiz ansässige, WHO-affine Portal Health Policy Watch informiert, sind führende Vertreter der WHO der Meinung, dass die von Trump vorgenommene Änderung der Impfrichtlinien Kinder gefährden wird. Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus erklärte diesbezüglich:
«Die WHO ist besorgt, dass die Änderungen der Impfpolitik in den USA nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.»
Das Dekret empfehle weniger Impfungen, separate Impfungen pro Arztbesuch und – was besonders umstritten sei – die Verabreichung des Kombinationsimpfstoffs gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) in drei separaten Einzelimpfungen. «Dr. Tedros» dazu:
«Impfungen unnötig zu verzögern oder Dosen zu trennen, macht Impfungen nicht sicherer und kann dazu führen, dass Kinder ungeschützt bleiben.»
Impfungen gehören laut WHO «zu den wirksamsten Mitteln, tödliche Krankheiten zu verhindern». In diesem Rahmen wies der stellvertretende WHO-Generaldirektor Jeremy Farrar darauf hin, dass allein die Masernimpfung 59 Millionen Leben gerettet habe. Masern, Mumps und Röteln seien keine harmlosen Erkrankungen, propagierte Farrar und fügte hinzu, dass sie schwere Komplikationen nach sich ziehen könnten:
«Wer einmal ein Kind mit Post-Masern-Enzephalitis gesehen hat, wird das sein Leben lang nicht vergessen.»
Auch die Direktorin für Immunisierung, Impfstoffe und Biologika bei der WHO, Kate O'Brien, schlug in die gleiche Kerbe und ließ wissen, dass Trumps Dekret «genau in die falsche Richtung geht und es keinerlei Beweise gibt, die diese Entscheidung rechtfertigen würden». Alles, was Eltern den Zugang zu den notwendigen Impfungen für ihre Kinder erschwere, diene nicht dem Wohl des Kindes. Sie fügte hinzu:
«Wir wissen aus jahrzehntelanger Erfahrung: Je mehr Familien in ihren Entscheidungen unterstützt werden, desto höher ist die Impfquote und desto besser ist der Schutz der Kinder.»
Birgitte Giersing, Leiterin der WHO-Abteilung für Impfstoffforschung, -entwicklung und -politik, erklärte, dass 179 der 194 Länder weltweit die MMR-Impfung anwenden würden und die WHO «über umfangreiche wissenschaftliche Belege» dafür verfüge, «dass Kombinationsimpfstoffe sicher und wirksam sind». Sie würden es der WHO ermöglichen, große Bevölkerungsgruppen zu erreichen, da mehrere Impfstoffe in einer einzigen Dosis enthalten seien. Die Bevölkerung akzeptiere sie im Allgemeinen besser und sie «vereinfacht die Impfstoffverabreichung erheblich».
Farrar rief die WHO-Mitgliedsländer deshalb dazu auf, «sich auf die wissenschaftliche Evidenzbasis zu stützen, die Empfehlungen und Leitlinien der WHO zu befolgen und die besten politischen Entscheidungen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht aufgrund politischer Einflussnahme zu treffen».
Dass die Weltgesundheitsorganisation bei ihrer Impf-Propaganda vor allem die finanziellen Interessen der Pharma-Branche und die privater Investoren im Blick hat – und nicht das Wohl der Menschen –, wurde während der «Pandemie» überdeutlich. Auch hinsichtlich der Impfpflichten für Kinder mangelt es der WHO an Verantwortungsbewusstsein. Wie US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. Ende 2024 konstatierte, «hat keiner der verabreichten Impfstoffe je eine echte Placebo-Studie durchlaufen». Folglich gibt es für keinen auf dem Markt befindlichen Impfstoff einen Wirknachweis. Wer also «impft, impft, impft euch» proklamiert, tut dies entgegen der Faktenlage.
Wir berichteten zum Beispiel hier, hier, hier, hier und hier zum Thema.
Rubikon: Kann Feed nicht laden oder parsen | Peter MayerBitte gib einen Feed mit dem Parameter url an. (z.B. {{feed url="https://example.com/feed.xml"}} <! Doctors4CovidEthics: Kann Feed nicht laden oder parsen |
NZZFeed Titel: Wissenschaft - News und Hintergründe zu Wissen & Forschung | NZZ Abnehmspritzen verursachen Muskelschwund. Nun sollen Medikamente das verhindern
Weniger Muskeln sind ein Gesundheitsrisiko. Unsicherheit und Stürze können die Folge sein. Wer von den Medikamenten zum Muskelerhalt profitieren könnte.
INTERVIEW - Keine Brille, aber trotzdem Lust auf Sonnenfinsternis? Ein Augenarzt erklärt die Folgen von kurzen Blicken in die Sonne und sagt: «Das lässt sich nicht beheben»
Der Augenarzt Matthias Becker kann genau feststellen, ob ein Patient einmal zu lange in die Sonne geschaut hat. Im Interview erklärt er, wie man die Sonnenfinsternis dennoch ohne Schutzbrille miterleben kann.
ERKLÄRT - Vorsicht, krebserregende Inhaltsstoffe und zu viel Zucker: Apps warnen vor ungesunden Lebensmitteln
Per Smartphone lassen sich Lebensmittel scannen und bewerten. Apps schlagen bei vermeintlichen Gefahren Alarm. Ob das verlässlich ist, erklärt ein Fachmann.
GASTKOMMENTAR - Kernkraftwerke mit Kühltürmen bestehen auch bei Hitze und Trockenheit
Aus Mangel an Flusswasser stehen in Frankreich derzeit drei Kernkraftwerke still. Kühlprobleme in trockenen Sommern bedeuten indes nicht das Ende der Kernenergie, sondern nur das Ende der Kühlung mit Wasser aus Flüssen. Es gibt mehrere Alternativen.
DIE NEUESTEN ENTWICKLUNGEN - Ebola-Ausbruch in Zentralafrika: In Kongo-Kinshasa sind mehr als 2000 Infizierte gestorben
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die Infektionszahlen steigen weiterhin an. Hier sind die wichtigsten Antworten zum Ebola-Virus zu finden.
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| ↑1 | Der Beschluss des OVG ist nicht öffentlich. Der Verweis darauf nimmt deshalb dessen Zusammenfassung in der Entscheidung des BVerfG in Bezug. |
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Das Unwort des Jahres 2023 – „Remigration“ – steht im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt an prominenter Stelle (II). In ihrem Programm identifiziert sich die AfD explizit mit diesem Begriff, der eine rigorose Ausweisungspolitik auf der Basis eines ethnischen Volksbegriffs verfolgt. Doch während Remigration für ein verfassungsfeindliches Bestreben der AfD steht, sind zahlreiche Schritte der Remigrationspolitik denkbar, die sich bestehender rechtlicher Mittel bedienen. Über Szenarien der Remigrationspolitik nachzudenken, erlaubt auch, besser zu erkennen, wie sie rechtlich einzuhegen sind.
Zum Unwort des Jahres wurde „Remigration“, nachdem Correctiv über ein Treffen von Rechtsextremen berichtet hatte, bei dem unter anderem der Rechtsextremist Martin Sellner einen „Masterplan zur Remigration“ vorgestellt hatte. Daraufhin kam es im Januar 2024 zu massiven Demonstrationen gegen Rechtsextremismus. Auf ihnen wandten sich Hunderttausende Menschen entschieden gegen eine Remigrationsideologie – eine Ideologie, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft abwertet und ein ethnisch homogenes Deutschland zum Ziel hat.
Der ethnische Volksbegriff, der solchen Remigrationsphantasien zugrunde liegt, war für die Verfassungsschutzämter zentral, um die AfD, einzelne ihrer Landesverbände und ihre Jugendorganisation zu beobachten und als rechtsextrem oder als rechtsextreme Verdachtsfälle einzustufen (siehe hier, hier und hier). Auch das kürzlich erschienene Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte setzt sich (S. 670 ff.) ausführlich mit dem ethnisch-kulturellen Volksbegriff als Element der verfassungswidrigen Agenda der AfD auseinander. Ein solcher Begriff widerspricht dem formalen Volksbegriff des Grundgesetzes und der Gleichheit aller Staatsangehörigen.
Derzeit verwenden rechtspopulistische bzw. rechtsextreme Parteien den Begriff „Remigration“ als Code für eine Politik, die einen ethnischen Volksbegriff propagiert und Menschen, die nicht nach diesem völkischen Verständnis zum Staatsvolk gehören, abschieben oder zur Ausreise veranlassen will. „Remigriert“ werden sollen diejenigen, die nicht „nach Deutschland gehören“. Unter Remigrationsprojekten oder Remigrationspolitik verstehe ich im Folgenden also politische Vorhaben, durch die zugewanderte Menschen oder rassistisch als nicht-zugehörig Markierte aus Deutschland ausgewiesen werden sollen.
Die migrationspolitischen Vorhaben der AfD Sachsen-Anhalt haben Mark Niklas Cuno und Lukas Bornschein auf diesem Blog bereits eingeordnet und darauf hingewiesen, dass viele der Vorhaben rechtlich unzulässig und nicht umsetzbar sind. Hier wird man beobachten müssen, wie der Bund seine rechtlichen Möglichkeiten gegen möglicherweise rechtswidrige Landespolitik nutzen wird. Dass Landes- und Bundeskompetenzen verschränkt sind, ist ein wesentlicher Kontrollmechanismus eines wehrhaften Föderalismus (siehe dazu auch das Symposium): Nicht nur die ultima ratio des Bundeszwangs, sondern auch das praktische Zusammenwirken etwa mit der dem Bundesinnenministerium unterstehenden Bundespolizei in Angelegenheiten von Einreise und Abschiebung (vgl. § 71 Abs. 3 AufenthG) wird hoffentlich einer Remigrationspolitik dort einen Riegel vorschieben können, wo sie Rechtspflichten offen verletzt.
Problematischer als offene Rechtsbrüche sind aber die für sich genommen nicht eindeutig illegalen Schritte, die eine Landesregierung unternimmt, um ihre verfassungsfeindliche Remigrationspolitik zu verfolgen. Um klar zu sein: Das geltende Ausländerrecht erlaubt keine Remigrationspolitik. Doch um sie zu verhindern, ist es erforderlich, dass man genau hinsieht und kleinteilig gegen Ermessensüberschreitungen und das Unterlaufen von Schutzmechanismen vorgeht.
Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz und Staatsangehörigkeitsgesetz werden allesamt durch die Länder ausgeführt. Sowohl bei Einbürgerungen als auch bei Ausweisungen und Abschiebungen haben die Länder einen erheblichen Spielraum, wie sie Bundesgesetze praktisch umsetzen – daraus folgen bereits jetzt regionale Unterschiede. Das Aufenthaltsgesetz wird durch die Aufenthaltsverordnung ergänzt. Daneben sind die bindenden Verwaltungsvorschriften eine wichtige Stellschraube, durch die die Bundesebene einhegen kann, was in der Ausführung durch die Länder passiert. Die geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz stammt aus 2009. Auf neuere Entwicklungen hat das Bundesinnenministerium mit unverbindlichen Anwendungshinweisen reagiert. Hier läge eine Kontrollmöglichkeit des Bundes angesichts einer autoritär-populistischen Landesregierung: Durch verbindliche Verwaltungsvorschriften kann er klarer eingrenzen, wie die Landesverwaltungen die Bundesgesetze auslegen dürfen.
Eine Remigrationsideologie wird letztlich alle Bereiche der Migrations- und Integrationspolitik betreffen. Man kann aber zwischen Bereichen, die den rechtlichen Status von Menschen und ihren Aufenthalt betreffen, und sonstigen Bereichen – wie der Unterbringung oder dem Zugang zu Bildung – unterscheiden. Der Fokus hier liegt auf Ersteren.
Zentral in den Remigrationsphantasien ist es, auch eingebürgerte Deutsche allenfalls des Schutzes ihrer Staatsangehörigkeit berauben zu können. Diesbezüglich muss ein besonderes Augenmerk auf Rücknahmevoraussetzungen der Einbürgerung liegen. Zuständige Behörden für Einbürgerungen sind zurzeit in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der mittelbaren Landesverwaltung. Sie unterstehen der Fachaufsicht des Landesverwaltungsamts. Die AfD plant, die Einbürgerungsentscheidungen in einer einzigen Landesbehörde zu zentralisieren.
Grundsätzlich ist der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG unzulässig; eine Rücknahme der Einbürgerung ist aber im Zeitraum von zehn Jahren im Fall von vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben (§ 35 Abs. 1, 3 StAG) möglich. Insgesamt haben diese Rücknahmepraktiken zugenommen (siehe auch hier). Es wäre zu befürchten, dass insbesondere bei den Bekenntnissen aus § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Hs. 1 und § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a StAG eine uferlose Auslegung durch Einbürgerungsbehörden stattfindet. Wenn Behörden Meinungsäußerungen in sozialen Medien heranziehen können, um Rücknahmen von Einbürgerungen zu rechtfertigen, und zugleich der Inhalt der Bekenntnisse sehr vage ist, dann gewährt das den Behörden weitreichende Spielräume. Es ist nicht schwer, sich auszumalen, wie diese Spielräume zur gezielten Ausgrenzung genutzt werden. Die Rücknahme der Einbürgerung würde so zu einem mächtigen Instrument in der Hand von Politiker:innen mit Remigrationsagenda, das letztlich das verfassungsrechtliche Verbot des Entzugs der Staatsangehörigkeit umgeht.
Derartige Auslegungen zu kontrollieren, obliegt den Gerichten, doch dies erfordert, dass die Betroffenen tätig werden, und die Gerichte können derartige Praktiken nur langsam und punktuell unterbinden. Der Bundesgesetzgeber kann die Bekenntnispflichten in § 10 StAG oder die Rücknahmebedingungen auf Gesetzesebene reformieren. Das Bundesinnenministerium kann die Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht aktualisieren und so sicherstellen, dass eine Landesregierung und ihre Behörden unter dem Vorwand der Rücknahme keine Ausbürgerungspolitik betreiben.
Eine Landesregierung mit Remigrationsagenda würde vermutlich die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen nach Kräften einschränken. Das Aufenthaltsgesetz sieht für die Erteilung mehrere Voraussetzungen vor, wobei besonders § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AufenthG mit der relativ offenen Voraussetzung, dass keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen, ein Einfallstor für eine restriktive Handhabung bietet. Es ist zudem denkbar, dass parallel zu missbräuchlichen Rücknahmen von Einbürgerungen auch vermehrt Rücknahmen von Niederlassungserlaubnissen stattfinden. So könnten Behörden versuchen, die Voraussetzung des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AufenthG ins Beliebige auszudehnen und beispielsweise zu argumentieren, dass die bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht mitgeteilte Sympathie für eine politische oder religiöse Gruppierung im Nachhinein durch Social-Media-Posts belegt sei und somit eine Täuschung vorgelegen habe.
In nahezu allen Bereichen des Aufenthaltsrechts bestehen Spielräume, die eine Remigrationspolitik in restriktiver Richtung überdehnen kann. Zu denken wäre etwa an die Auslegung der Fachkrafteigenschaft nach § 18a, § 18b, § 18 Abs. 3 AufenthG. Insgesamt gilt: Je prekärer der Aufenthaltsstatus von Personen ist, desto leichter können sie auch von einer Remigrationsagenda einer autoritär-populistischen Landesregierung getroffen werden. Eine in diesem Geiste agierende Behörde könnte etwa den § 60a Abs. 6 Nr. 1 AufenthG exzessiv anwenden, der die Erteilung einer Arbeitserlaubnis verhindert, wenn jemand eingereist ist, „um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen“. Für diejenigen, die fest überzeugt sind, Einwanderung fände zur Ausbeutung der Sozialsysteme statt, wird es ein kleiner Schritt sein, dies in konkreten Fällen zu behaupten. Über § 16g Abs. 2 Nr. 1 AufenthG hat die Norm des § 60a Abs. 6 Nr. 1 AufenthG auch die Wirkung, dass Geduldeten und abgelehnten Asylbewerber:innen, die sich in einer Berufsausbildung befinden, keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Eine Remigrationsagenda wird auf allen Ebenen versuchen, die Stabilität des Aufenthaltsstatus derjenigen zu schwächen, die sie als nicht „volkszugehörig“ betrachtet. Das reicht von Rücknahmen der Einbürgerung und der Erteilung der Niederlassungserlaubnis über ausbleibende Erteilungen oder Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen bis hin zur Ausweitung von Abschiebungen. Eine Schlüsselrolle kommt § 53 AufenthG mit den Vorschriften zur Ausweisung zu. Demnach kann ein „Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“, nach Abwägung von Bleibeinteresse und Ausweisungsinteresse ausgewiesen werden. Nach Sinn und Zweck ist diese Möglichkeit klar beschränkt auf erhebliche Gefährdungen, doch die offene Formulierung macht eine exzessive Anwendung denkbar. So könnte eine zentralisierte Ausländerbehörde unter einer autoritär-populistischen Landesregierung plötzlich antifaschistisches Engagement als Grund heranziehen, um von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu sprechen.
In all diesen Bereichen wären Schritte sinnvoll, um in Kenntnis der drohenden missbräuchlichen Auslegung vorab zu konkretisieren, was Ermessensgrenzen der entscheidenden Behörden sind. Das kann den handelnden Beamt:innen Orientierung geben und die Überprüfung von missbräuchlichen Auslegungen durch Gerichte strukturieren.
Insgesamt kann eine Landesregierung erheblichen Einfluss auf Landkreise und Kommunen durch den kommunalen Finanzausgleich nehmen. Über die Zuweisung von Mitteln kann sie kommunale Projekte fördern oder austrocknen. Dennoch liegt in der föderalen Kompetenzverteilung auch ein Mechanismus der rechtsstaatlichen Resilienz. Kommunen bleiben entscheidend in der unmittelbaren Versorgung von Menschen. Umgekehrt hat die Bundesebene verschiedene Einflussmöglichkeiten auf eine Landesregierung mit Remigrationsagenda. Die Bundesregierung kann im Extremfall mit Zustimmung des Bundesrats nach Art. 37 Abs. 1 GG „die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Doch wahrscheinlicher als die Anwendung des Bundeszwangs ist, dass sich das Verhindern von Remigrationspolitik in der kleinteiligen Verteidigung von rechtsstaatlichen Mechanismen und der Korrektur von Ermessensüberschreitungen abspielen wird.
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