Jule Neigel legt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen das OVG-Urteil zu 2-G-Regeln ein
Die Sängerin Julia «Jule» Neigel setzt ihren juristischen Kampf gegen die Corona-Beschränkungen des Freistaats Sachsen fort. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte, hat die Künstlerin eine Beschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen eingelegt. Das OVG hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen zurückgewiesen und keine Revision zugelassen.
Neigel, die seit 2021 beharrlich gegen die damaligen Maßnahmen vorgeht, sieht in den 2G-Regelungen – die nur sogenannten «Geimpften» und «Genesenen» Zutritt zu Veranstaltungen gewährten – einen verfassungswidrigen Eingriff in Grundrechte. Sie wirft dem Freistaat vor, nach Aufhebung der pandemischen Lage eine «gar nicht vorgesehene 2G-Impfpflicht» für Konzerte eingeführt und Kulturbetriebe monatelang geschlossen zu haben.
Dadurch seien erhebliche Einnahmeausfälle entstanden (TN berichtete). Die Künstlerin betrachtet die Regelungen als indirekte Impfpflicht durch die Hintertür, insbesondere nachdem der Bundestag eine allgemeine Impfpflicht abgelehnt hatte.
Ihre Normenkontrollklage richtete sich gegen die sächsische Corona-Schutzverordnung vom November 2021. Neigel, die als freie Künstlerin Konzerte unter diesen Bedingungen ablehnte, betont, kulturelle Teilhabe sei ein Menschenrecht für alle und nicht abhängig von einer Impfung. Sie positioniert sich klar:
«Ich bin kein Pharma-Testimonial, das indirekt ein neuartiges Produkt bewirbt.»
Ihr Anliegen geht über persönliche Betroffenheit hinaus – sie vertritt stellvertretend die Interessen der gesamten Musik- und Kulturszene und fordert eine gerichtliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit, um künftige ähnliche Maßnahmen zu verhindern.
Der Prozess am OVG Bautzen zieht sich seit Jahren hin und dreht sich bislang vor allem um Formalien, insbesondere die Frage der Fristgerechtigkeit der Klage. Die Gegenseite argumentiert, die angegriffene Verordnung sei durch eine Nachfolgeregelung rasch außer Kraft gesetzt worden. Neigel und ihr Umfeld halten dagegen, dass es sich lediglich um einen nicht ordnungsgemäß verkündeten Entwurf gehandelt habe – nachweisbar anhand von Archivdaten der Website recht-sachsen.de.
Sie kritisiert «Nacht-und-Nebel-Aktionen» des Staates und mangelnde Transparenz. Zudem hat sie gemeinsam mit der Good Governance Gewerkschaft (GGG) mehrere Richter des OVG angezeigt und wirft ihnen unter anderem Rechtsbeugung und Betrug vor. Hintergrund ist ein versehentlich zugestellter Urteilsentwurf, der dem späteren Urteil stark ähnelte. Das Gericht sprach von einer üblichen Vorberatung.
Trotz Rückschlägen, darunter ein Teilurteil des OVG im Februar 2024, das Klagepunkte gegen 2G-Plus-Beschränkungen abwies, bleibt Neigel unbeirrt. Es gehe ihr nicht primär um Schadensersatz, sondern um Prinzipien: Grundrechte dürften nicht zu Privilegien degradiert werden.
«Wir als Souveräne bezahlen diesen Rechtsstaat, und wenn Grundrechte zu Privilegien werden, sind wir verloren.».
Kritiker hätten sie als «rechtsextrem» diffamiert, was sie als Versuch der Diskreditierung ablehnt (siehe dazu auch ihr Interview mit Nius «Es gibt kein rechts und links mehr» und den TN-Beitrag «Dieter Nuhr: ‹Der Verstand ist nicht links oder rechts – er funktioniert oder eben nicht›»). Stattdessen beruft sie sich auf eine Bürgerpflicht zum Widerstand gegen Unrecht in der Demokratie.