Maskenprozess: Mediziner Marc Fiddike zu einem Jahr und sechs Monaten auf BewÀhrung verurteilt
Der Mediziner Marc Fiddike, der mit seiner Praxis Mitte 2025 von Hamburg nach Buchholz in der Nordheide gezogen war, wurde gestern vom Landgericht Hamburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Grund: Er habe in den Jahren 2020 und 2021 in 90 FÀllen unrichtige Gesundheitszeugnisse (Maskenatteste) ausgestellt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur BewÀhrung ausgesetzt; die BewÀhrungszeit betrÀgt zwei Jahre.
Zwei Monate der Freiheitsstrafe erklĂ€rte die Kammer wegen der langen Verfahrensdauer â die Ermittlungen begannen bereits 2020 â fĂŒr vollstreckt. DarĂŒber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 4.775 Euro an.
Fiddike hat zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Als BewĂ€hrungsauflage muss er 12.000 Euro an die Organisation Ărzte ohne Grenzen zahlen, monatlich in Raten von mindestens 500 Euro.
Fiddike musste sich seit dem 8. April 2026 vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Ausgangspunkt war bei ihm â genau wie bei seinem Kollegen, dem Hamburger Onkologen Walter Weber â, dass er 2021 Ziel einer groĂangelegten Hausdurchsuchung durch die Behörden gewesen war (TN berichtete hier, hier und hier).
Die Kammer kam zur Feststellung, Fiddike habe zwischen 8. Mai 2020 und 8. Februar 2021 in 90 FĂ€llen Maskenatteste ausgestellt, ohne dass eine ausreichende individuelle Ă€rztliche PrĂŒfung des jeweiligen Einzelfalls stattgefunden habe. Die Atteste seien ĂŒberwiegend auf Grundlage von Angaben der Antragsteller per Mail oder Attestfragebogen erstellt worden. FĂŒr die Atteste habe er 20 bis 80 ⏠gefordert und somit Einnahmen von 4.775 Euro erzielt. Die Attestbezieher waren ihm, von einer Ausnahme abgesehen, nicht bekannt.
Anfangs habe der Kontakt per Mail stattgefunden, wie es weiter hieĂ, und so seien auch die Atteste ĂŒbermittelt worden. SpĂ€ter habe Fiddike ein Erscheinen in der Praxis gefordert, jedoch ohne dann eine persönliche EinzelfallprĂŒfung vorzunehmen.
Sascha Böttner, der Verteidiger Fiddikes, war zwar der Ansicht, dass keine Untersuchung nötig gewesen sei, so hÀtten es einige Gerichte entschieden. Und auch die Kammer teilte diese Ansicht.
Die Beweisaufnahme habe aber ergeben, dass Fiddikes Entscheidung, Atteste auszustellen, von vornherein festgestanden habe. Der Richter schloss, dass er damit einem Konzept folgte, was beispielsweise belegt sei durch KalendereintrÀge oder EDV-EintrÀge, in denen er Diagnosen vermerkt habe.
Die Kammer bewertete die Einlassungen Fiddikes teilweise als unglaubwĂŒrdig. Fiddike habe versucht, sich herauszureden, und behauptet, die Patienten seien anwesend gewesen. Doch nach Auffassung des Gerichts ergab die Beweisaufnahme in mehreren FĂ€llen, dass die von Fiddike geschilderte Anamnese so nicht stattgefunden habe oder die Patienten teilweise gar nicht in der Praxis gewesen seien.
FĂŒr den Richter stand fest, dass Fiddike aus Ă€rztlicher Ăberzeugung gehandelt habe, nicht aufgrund finanzieller BeweggrĂŒnde. Verteidiger Böttner war der Auffassung, der Verbotsirrtum sei zu prĂŒfen, die Rechtswidrigkeit des Verhaltens sei von Fiddike verkannt worden. Doch Richter Helmers teilte diese Auffassung nicht.
Die Kammer unterstellte derweil, dass Fiddike aus seiner Ă€rztlichen Ăberzeugung heraus gehandelt habe und nach seiner Auffassung Masken keinen Nutzen gehabt hĂ€tten â und berĂŒcksichtigte dies strafmildernd. AuĂerdem habe er nicht zum Nachteil von Menschen gehandelt.
StrafverschÀrfend habe sich jedoch ausgewirkt, so das Gericht, dass es sich bei der Ausstellung der Atteste um ein Konzept, also Wiederholungstaten handelte. Ein Berufsverbot sei dennoch nicht zu verhÀngen, obwohl er lÀnger so gearbeitet und sein Konzept staatlichen Regelungen widersprochen habe.
Die Kammer ging auĂerdem von einer positiven Sozialprognose aus, das heiĂt, dass er keine Straftaten mehr begehen wĂŒrde.
Zur Gesamtentscheidung sei Revision binnen einer Woche nach UrteilsverkĂŒndung möglich, die BegrĂŒndung mĂŒsse binnen eines Monats erfolgen.
Fiddike ist nach Auffassung der Organisation Ărzte mit Gewissen einer von inzwischen mehr als 1.000 Ărzten in Deutschland, die im Zusammenhang mit Corona-MaĂnahmen verurteilt worden sind. Sieben von ihnen sind bereits unter der Belastung der Verfahren verstorben (TN berichtete).
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Ruth GadĂ© hat das Verfahren gegen Marc Fiddike vom ersten Prozesstag an begleitet. Sie ist selbst Betroffene und Leidtragende der Corona-Politik und der damit einhergehenden juristischen Verfolgung in Sachen Maskenatteste. So wurde sie wegen eines von Fiddike ausgestellten Attests strafrechtlich verfolgt, erhielt einen Strafbefehl und wurde erst nach einer Hauptverhandlung durch die Hilfe von Tom Lausen freigesprochen (TN berichtete). Zugleich stĂŒrzte sie im Zuge der Corona-SoforthilferĂŒckforderung in den finanziellen Ruin, was sie dann auch noch psychisch zermĂŒrbte (TN berichtete ebenfalls).