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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

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Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


EU-Chatkontrolle: «Beispielloses Machtspiel» von ParlamentsprÀsidentin Metsola

Im Vorfeld der abschließenden Trilog-Verhandlungen zur Chatkontrolle kommt es offenbar zu «beispiellosen Manövern» in letzter Minute. Zum einen versuche EU-ParlamentsprĂ€sidentin Roberta Metsola, die freiwillige «Chatkontrolle 1.0» wiederzubeleben, die das Parlament bereits im MĂ€rz abgelehnt hatte, berichten Politico und der ehemalige Europaabgeordnete Patrick Breyer.

Metsola setze sich ĂŒber die Abgeordneten hinweg, um das Vorhaben doch noch durchzudrĂŒcken und eine weitere (die dritte) Abstimmung des EuropĂ€ischen Parlaments zu erzwingen. Die Botschafter der EU-Regierungen sollten am Freitag eine «Einladung des PrĂ€sidenten des EuropĂ€ischen Parlaments zur Weiterverfolgung der ersten Lesung des Rates» prĂŒfen. Über mögliche Ergebnisse ist noch nichts bekannt.

Zum anderen finden am Montag die finalen Trilog-Verhandlungen zur permanenten «Chatkontrolle 2.0», der sogenannten CSAM-Verordnung, statt. Laut Breyer soll am Montagmorgen in einer Schattenberichterstatter-Sitzung ein neues Mandat des EuropÀischen Parlaments beschlossen werden. Auf dessen Grundlage könnten im Trilog mit dem Rat am selben Nachmittag fatale ZugestÀndnisse gemacht werden, so der Jurist.

Als «Doppelangriff auf das digitale Briefgeheimnis» bezeichnet Breyer diese AktivitĂ€ten. Er warnt, dass die aktive Einmischung der ParlamentsfĂŒhrung fĂŒr Montag ein Worst-Case-Szenario möglich mache:

  • Das «freiwillige» Massenscannen privater Nachrichten komme wieder und werde zudem als durchsetzbare «Risikominderungsmaßnahme» de facto verpflichtend fĂŒr alle Anbieter gemacht.
  • Verpflichtende Scan-Anordnungen könnten beschlossen werden, die nicht auf TatverdĂ€chtige beschrĂ€nkt sind und keine vorherige richterliche Anordnung erfordern.
  • Eine verpflichtende Altersverifikation fĂŒr Hosting- und Kommunikationsdienste drohe das Recht auf anonyme Kommunikation in Europa faktisch zu zerstören, weil dies die Identifikation erfordert.

Breyer unterstreicht, dass Kinderschutz im Internet möglich ist, ohne die PrivatsphĂ€re von 450 Millionen EuropĂ€ern zu zerstören. Angesichts der aktuellen Entwicklung sei auch die Kampagnenplattform fightchatcontrol.eu aktualisiert worden. DarĂŒber kann EU-Abgeordneten und Regierungsvertretern direkt eine E-Mail gesendet werden, welche die MĂ€ngel der aktuellen VorschlĂ€ge zusammenfasst und die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta sowie der EuGH-Urteile einfordert.

Nanotechnologie im Pfizer/BioNTech-«Impfstoff»?

Eine neue Studie, auf die der US-Journalist Jon Fleetwood aufmerksam macht, hat mikroskopische Aufnahmen aus Pfizer-ImpfstoffflÀschchen veröffentlicht. Die Autoren beschreiben darin unter anderem selbstorganisierende Strukturen, bandförmige Gebilde, zellÀhnliche Kapseln (Protocells) sowie rechteckige Strukturen innerhalb dieser Gebilde. Sie diskutieren, ob diese Beobachtungen mit Konzepten aus der Nanotechnologie, DNA-Origami, synthetischer Biologie und programmierbaren Biomaterialien zusammenhÀngen könnten.

Damit sind Technologien gemeint, mit denen kleinste biologische oder technische Strukturen gezielt konstruiert und programmiert werden können. Kritiker sehen darin langfristig die Grundlage fĂŒr weitreichende Eingriffe in den menschlichen Körper sowie neue Möglichkeiten der digitalen Erfassung, Steuerung und Überwachung.

Der Telegram-Kanal «Impfen – nicht mit uns» schreibt dazu:

«Wir gehen davon aus, dass Swissmedic diese Publikation im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe zur laufenden Überwachung zugelassener Arzneimittel sorgfĂ€ltig prĂŒfen wird. Und falls die Studie dort noch nicht bekannt sein sollte, leisten wir mit diesem Beitrag gerne einen kleinen Hinweis.»

Neues Gutachten stuft AfD als verfassungswidrig ein

Ein mit Spenden finanziertes Rechtsgutachten der Organisation Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte (GFF) kommt nach 13-monatiger Auswertung von Reden, Protokollen und Social-Media-BeitrĂ€gen zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig agiere. Wie die Tagesschau berichtet, hĂ€tte ein Verbotsantrag laut dem Projektleiter Bijan Moini wahrscheinlich Erfolg.

Die Gutachter begrĂŒnden ihre EinschĂ€tzung damit, dass sich radikale KrĂ€fte durchgesetzt hĂ€tten, die Menschen mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchende und Transpersonen ausgrenzen und rechtlich abwerteten, was der MenschenwĂŒrde widerspreche.

Zudem verstoße die Partei gegen das Demokratieprinzip, da sie politische Gegner durch systematische EinschĂŒchterung und Drohungen mit strafrechtlicher Verfolgung aus dem Prozess der Willensbildung ausschließen wolle. Kritik ĂŒbt das Gutachten am Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz: Eine generelle Ablehnung des Parlamentarismus lasse sich der AfD nicht nachweisen. In seinem Gutachten hatte der Verfassungsschutz eine «VerĂ€chtlichmachung des Parlamentarismus» durch die AfD festgestellt.

Das Gutachten hat laut der Tagesschau keine direkten rechtlichen Auswirkungen, belebt jedoch die politische Verbotsdebatte neu. Wie der Sender feststellt, ist die AfD-Bundespartei aktuell vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft, wogegen sie gerichtlich vorgeht. FĂŒnf LandesverbĂ€nde gelten hingegen als «gesichert rechtsextrem».

Ein offizielles Parteiverbotsverfahren kann der Tagesschau zufolge nur durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. WĂ€hrend Abgeordnete von Linken und GrĂŒnen sowie ein fraktionsĂŒbergreifendes BĂŒndnis inklusive einzelner Unionspolitiker ein PrĂŒfverfahren fordern wĂŒrden, blockiere die UnionsfĂŒhrung um Friedrich Merz und Alexander Dobrindt das Vorhaben, weil die Erkenntnisse nicht ausreichten und man die AfD «politisch stellen» wolle.

Was genau die Union mit letzterem meint, bleibt laut der Tagesschau «oft unklar». Klar sei: «Ohne Union gibt es auch keine Mehrheit fĂŒr ein Verbotsverfahren». Da die AfD im aktuellen ARD-Deutschlandtrend mit 27 Prozent auf Platz Eins liegt und anstehende Landtagswahlen bevorstehen, wĂŒrden viele Abgeordnete die Debatte scheuen.

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner bezeichnet das Gutachten als «linke Diffamierung» und sieht die Debatte um ein Verbot der stĂ€rksten Partei als demokratieunwĂŒrdig. Die Linken-Politikerin Clara BĂŒnger warnt hingegen, dass hohe Umfragewerte die Gefahr einer tatsĂ€chlichen partiellen Abschaffung von Demokratie und MenschenwĂŒrde durch die AfD erhöhen.

Dient die COVID-«Impfung» auch der Verhaltenskontrolle?

Freigegebene Dokumente der US-Geheimdienste zeigen, dass die CIA Anfang der 1950er Jahre im Rahmen des Projekts «Artichoke» den Einsatz chemischer Substanzen zur Beeinflussung menschlichen Verhaltens untersuchte. Ein Memorandum vom 24. April 1952 beschreibt die Entwicklung von Wirkstoffen, die Angst, Hoffnungslosigkeit, Depression oder Lethargie auslösen könnten.

Diskutiert wurden sowohl kurzfristig wirksame Substanzen als auch eine verdeckte Langzeitverabreichung ĂŒber Lebensmittel, GetrĂ€nke, Wasser oder sogar medizinische Behandlungen wie Impfungen. «Artichoke» gilt als VorlĂ€ufer des spĂ€ter bekannt gewordenen MK-ultra-Programms, dessen Menschenversuche in den 1970er Jahren durch Untersuchungen des US-Kongresses aufgedeckt wurden.

Der Epidemiologe Nicolas Hulscher von der McCullough-Foundation zieht daraus einen direkten Bezug zu den Wirkungen der mRNA-«Impfstoffe». Auswertungen des US-Meldesystems fĂŒr Impfstoffnebenwirkungen VAERS und auf dessen Daten basierende Studien zeigen eine erhöhte HĂ€ufigkeit neurologischer und psychiatrischer Erkrankungen.

In Studien beschriebene erhöhte Risiken:

  • Kognitive BeeintrĂ€chtigung (+137,7%)
  • Depression (+68,3%)
  • Angststörungen (+43,9%)
  • Schlafstörungen (+93,4%)
  • Alzheimer-Krankheit (+22,5%)
  • IschĂ€mischer Schlaganfall (+4 %)
  • HĂ€morrhagischer Schlaganfall (+50%)
  • Transitorische ischĂ€mische Attacke (TIA) (+67%)
  • Myelitis (RĂŒckenmarksentzĂŒndung) (+165%)
  • Myasthenia gravis (+71%)

Im Text zitierte Signale aus der Nebenwirkungsdatenbank VAERS

  • Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (847-fach hĂ€ufiger gemeldet)
  • Blutgerinnsel im Gehirn (3000-fach)
  • Demenz (140-fach)
  • Suizidgedanken (150-fach)
  • Tötungsfantasien (25-fach)
  • Psychosen (440-fach)
  • Herpes-Zoster-Meningitis (1200-fach)
  • Toxische Enzephalopathie (157-fach)
  • Schizophrenie (315-fach)
  • Depression (530-fach)
  • Hirnabszess (120-fach)
  • GewalttĂ€tiges Verhalten (80-fach)
  • Kognitiver Abbau (115-fach)
  • Wahnvorstellungen (50-fach)

Blocher: «Die NeutralitĂ€t schĂŒtzt die Schweiz – nicht die NĂ€he zu GroßmĂ€chten»

FĂŒr den Schweizer Altbundesrat Christoph Blocher bleibt die schweizerische NeutralitĂ€t ein entscheidender Pfeiler der staatlichen UnabhĂ€ngigkeit. Im GesprĂ€ch ĂŒber die aktuelle politische Lage betont der ehemalige Bundesrat auf der Tamedia-Plattform, dass die Schweiz ihre EigenstĂ€ndigkeit nur bewahren könne, wenn sie konsequent auf ihre bewĂ€hrte NeutralitĂ€t setze.

Die NeutralitĂ€tsinitiative habe sich bereits gelohnt, unabhĂ€ngig davon, wie die Abstimmung ausgehe. Entscheidend sei, dass die Schweiz wieder ĂŒber die Bedeutung ihrer NeutralitĂ€t diskutiere. FĂŒr Blocher geht es dabei nicht nur um eine außenpolitische Tradition, sondern um die Frage, wie das Land seine Selbstbestimmung sichern könne.

Er versteht NeutralitĂ€t als dauernd, bewaffnet und umfassend. Sie habe die Schweiz wĂ€hrend rund zweier Jahrhunderte vor grĂ¶ĂŸeren kriegerischen Verwicklungen bewahrt. Eine Abkehr von diesem Grundsatz berge Risiken, weil die Schweiz dadurch ihre GlaubwĂŒrdigkeit als unabhĂ€ngiger Staat verliere.

Besorgt zeigt sich Blocher ĂŒber die stĂ€rkere Anlehnung der Schweiz an internationale Partner – insbesondere an die USA. Die Schweiz mĂŒsse zwar gute Beziehungen zu allen LĂ€ndern pflegen, dĂŒrfe aber nicht in AbhĂ€ngigkeiten geraten.

Besonders kritisch beurteilt er die enge Zusammenarbeit im militĂ€rischen Bereich und den Kauf amerikanischer Systeme. Eine souverĂ€ne Schweiz mĂŒsse darauf achten, nicht politisch oder sicherheitspolitisch von einzelnen GroßmĂ€chten abhĂ€ngig zu werden.

Blocher argumentiert, dass die Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten durch amerikanischen Druck stÀrker herausgefordert worden sei als durch Russland. Als Beispiele nennt er den Druck auf den Schweizer Finanzplatz und die Auseinandersetzungen um das Bankgeheimnis. Diese Entwicklungen seien nicht von Russland ausgegangen.

Im Zusammenhang mit Russland verweist Blocher auf die historische Rolle des Landes bei der Anerkennung der Schweizer NeutralitÀt. Bereits am Wiener Kongress von 1815 sei Russland einer der Initianten und Garanten der dauernden, bewaffneten und integralen NeutralitÀt gewesen.

Gleichzeitig stellt Blocher klar, dass die Schweiz weder Russland noch andere Staaten in Kriegsangelegenheiten unterstĂŒtzen solle. Gerade die NeutralitĂ€t verlange, auch gegenĂŒber LĂ€ndern, deren Handlungen man ablehne, eine unabhĂ€ngige Haltung einzunehmen.

Die Übernahme von Sanktionen gegen Russland sieht er kritisch. Dadurch habe die Schweiz aus russischer Sicht ihre neutrale Position verlassen und an GlaubwĂŒrdigkeit eingebĂŒĂŸt.

Eine AnnĂ€herung an die EU oder eine stĂ€rkere Orientierung an den USA sind fĂŒr Blocher keine Lösungen, wenn dabei die EigenstĂ€ndigkeit der Schweiz verloren gehe. Gute Beziehungen zu Europa und Amerika seien möglich – aber nur auf der Grundlage der eigenen SouverĂ€nitĂ€t.

Die Schweiz mĂŒsse nicht zwischen verschiedenen Machtblöcken wĂ€hlen, sondern ihren eigenen Weg verfolgen. Gerade in einer unsicheren internationalen Lage werde die Bedeutung der NeutralitĂ€t nach seiner EinschĂ€tzung wieder zunehmen.

FĂŒr Blocher bleibt deshalb klar: Nicht die Einbindung in fremde BĂŒndnisse, sondern die konsequente Wahrung der eigenen UnabhĂ€ngigkeit sei der beste Schutz fĂŒr die Schweiz.


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