Plattform «Ärzte mit Gewissen» will juristische Verfolgung von Medizinern sichtbar machen
Eine Ende April online gegangene Dokumentationsplattform macht auf sich aufmerksam: Ärzte mit Gewissen. Die Mission: Fälle von Medizinerinnen und Medizinern zu dokumentieren, die in den «Corona-Jahren» wegen ihrer ärztlichen Entscheidungen verfolgt, suspendiert oder verurteilt wurden. Die Initiative sieht sich als unabhängiges Archiv ärztlicher Gewissensfreiheit und will Fälle sichtbar machen, die nach ihrer Darstellung zeigen, wie hippokratischer Eid und wissenschaftliche Urteilskraft mit politischem Druck kollidierten.
Die Mission der Plattform ist klar formuliert: Sie dokumentiert weltweit Fälle, in denen Ärzte bestraft werden, weil sie individuelle Patientenuntersuchungen und medizinische Indikationen über pauschale Verordnungen stellten – etwa bei Maskenattesten oder Impfberatungen. Die Betroffenen waren (und sind zum Teil auch noch) von Hausdurchsuchungen, Berufsverboten, hohen Geldstrafen oder sogar Haft betroffen. Die Seite will aus Einzelfällen ein Gesamtbild schaffen und verhindern, dass diese Vorgänge in Vergessenheit geraten.
Jetzt wurde der Fall des Hamburger Internisten und Onkologen Walter Weber eingestellt. Der inzwischen 82-jährige Arzt, Mitbegründer der Initiative «Ärzte für Aufklärung», wurde vom Landgericht Hamburg zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (TN berichtete). Das Urteil der Richterin Nele Behr vom 9. Dezember 2024 wurde später vom Bundesgerichtshof (BGH) im Wesentlichen bestätigt; eine Verfassungsbeschwerde ist anhängig.
Weber hatte in den Jahren 2020 und 2021 Maskenbefreiungsatteste für Patienten mit klinischen Indikationen wie Asthma, COPD, Panikattacken oder CO₂-bedingten Beschwerden ausgestellt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in 57 Fällen die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) vor, unter anderem weil einige Atteste nach telefonischem Kontakt oder ohne ausreichend dokumentierte körperliche Untersuchung erfolgt seien. Weber betont hingegen, dass die Vorwürfe keine faktische Grundlage hätten (siehe dazu etwa den TN-Bericht «Walter Weber erneut vor Gericht: ‹Telemedizin war erlaubt, nur bei Masken nicht – das finde ich nicht plausibel›», eine Ansicht, die sogar von Friedrich Merz de facto bestätigt wurde).
Im Übrigen habe er stets auf Basis seiner langjährigen klinischen Beurteilung gehandelt – nach über 55 Berufsjahren und rund 80.000 Attesten. Er würde in derselben Situation wieder so handeln und beruft sich auf ärztliche Sorgfaltspflicht, das Genfer Gelöbnis und sein Gewissen.
Der Prozess zog Aufmerksamkeit auf sich. Kritiker warfen dem Gericht vor, regierungsnah und einseitig zu urteilen. Die Staatsanwaltschaft habe wesentliche Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt und Erkenntnisse darüber, dass es keine Evidenz für die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht gebe, ignoriert. Weber selbst war von zwei Durchsuchungen seiner Praxis und Wohnung «mit 15 Polizisten in schusssicheren Westen» betroffen. Weber:
«Beim ersten Mal wurden Handy und Laptop mitgenommen; sie sind bis heute nicht zurückgegeben. Sachschaden: rund 1.000 €.»
Und weiter:
«Heiligabend 2021 wird mir die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg zugestellt. Am selben Tag verkündet der NDR die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. In den Folgetagen hängen in Hamburger U-Bahnen Plakate mit meinem Foto, vollem Namen und vermutlichem Straftatbestand.»
Dies habe seiner Reputation erheblich geschadet. Und auch finanziell wurde er arg gebeutelt, würden sich doch die Verfahrens- und Anwaltskosten bis dato auf satte 130.000 Euro belaufen. Zudem habe er einen erheblichen Aufwand dadurch gehabt, dass er 38 mal als Zeuge in fremden Verfahren geladen worden sei.
Alarmierend klingen auch die von Weber und der Plattform zusammengetragenen Statistiken der Initiative «Ärzte für Aufklärung»:
- Rund 90 Prozent der Ärzte, die Maskenbefreiungsatteste ausstellten, erlebten mindestens eine Hausdurchsuchung – der Spitzenwert lag bei acht Durchsuchungen bei einer einzelnen Person.
- In Deutschland sind inzwischen mehr als 1.000 Ärzte im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen verurteilt worden.
- Sieben sind bis dato unter der Belastung der Verfahren verstorben.
Die Plattform «Ärzte mit Gewissen» will solche zum Teil wirklich «krassen» Fälle sichtbar halten und zur Debatte über Gewissensfreiheit in der Medizin beitragen (siehe dazu auch das Aufmacherbild).