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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

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Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


Brandneue Viren durch KI entwickelt – von Gates mitfinanziert

Künstliche Intelligenz wurde im Rahmen einer Studie eingesetzt, um völlig neue Viren zu entwerfen, wie zum Beispiel die BBC berichtet. Laut den Forschern der Stanford University in Kalifornien sind diese voll funktionsfähig und können sich im Labor vermehren. Es ist das erste Mal, dass ganze Genome erfolgreich von KI entworfen wurden. Bei den daraus resultierenden 16 neuartigen Viren handelt es sich um Bakteriophagen, die Bakterien infizieren können, aber für Menschen prinzipiell ungefährlich sind.

Die Wissenschaftler nutzten die KI-Modelle Evo1 und Evo2, die ähnlich den textbasierten Sprachmodellen wie ChatGPT mit genetischen Daten verschiedener Organismen trainiert wurden. Von 302 im Labor synthetisierten KI-generierten Designs infizierten und töteten 16 erfolgreich E.-coli-Bakterien.

Der Durchbruch sei als «sehr bedeutender Wendepunkt» in der Wissenschaft bezeichnet worden, der eine neue Ära bei der Behandlung von Krankheiten einläuten könnte, so die BBC. Experten hätten jedoch auch davor gewarnt, dass von KI entworfene Viren «dringende» Sicherheits- und Schutzbedenken aufwerfen.

Der rasante Fortschritt von KI-Werkzeugen habe bereits zur Entwicklung neuer Antibiotika geführt, aber das sei relativ einfach im Vergleich zum Entwurf eines neuen, lebensfähigen Virus «aus dem Nichts», konstatiert das Medium, dem gegenüber Brian Hie, einer der Hauptautoren der Studie und Assistenzprofessor an der Stanford University, erklärte:

«Dies ist ein nächster Schritt in der Komplexität, die durch generative KI gestaltbar ist; es ist das erste Mal, dass generative KI verwendet wurde, um ein vollständiges Genom zu entwerfen, es ist etwas, das sich vermehren und andere Funktionen in Zellen ausüben kann (…). Das war Neuland für uns.»

Brisant: Hie gab an, dass er unter anderem von der Gates-Stiftung finanziert wurde.

Der BBC zufolge könnte die Entwicklung neuer Phagen zu neuen Wegen führen, Infektionen zu behandeln, die gegen Antibiotika resistent geworden sind. Der Durchbruch weise aber auch auf die Fähigkeit von KI hin, eine neue Biologie zu entwerfen, die über die natürliche Welt hinausgeht – was als synthetische Biologie bekannt ist. Laut Hie hat dies das Potenzial, «die menschliche Gesundheit massiv zu verbessern», indem neue Medikamente und Therapien entwickelt werden.

Andere Experten preisen dieses KI-gestützte Genomdesign als Meilenstein für die computergestützte Biologie. Es eröffne neue Möglichkeiten, mithilfe maßgeschneiderter Phagen, Enzyme und Immuntherapie-Antikörper große gesundheitliche Herausforderungen anzugehen.

Es seien jedoch bereits Bedenken geäußert worden, dass dieselbe Technologie böswillig genutzt werden könnte, um neue Krankheiten zu erschaffen, merkt die BBC an. So schrieben Dr. Thomas Inglesby und Dr. Moritz Hanke vom Center for Health Security der Johns Hopkins University in einem Kommentar, der die Veröffentlichung der Studie im Fachjournal Science begleitet, dass die Ergebnisse «dringende Fragen der biologischen Sicherheit und des Biorisikomanagements» aufwerfen. Es sei nicht mehr die Frage, «ob das generative Design von Virusgenomen existieren wird», sondern ob es verwendet werden kann, ohne «schweren Schaden zu ermöglichen». Beispielsweise sollten neue Viren mit dem Potenzial, Krankheiten zu verursachen, «nicht weiterverfolgt werden».

Die Forscher selbst ergriffen Maßnahmen, um die Sicherheit zu maximieren, stellt die BBC fest. In der Tat schlossen sie Viren, die komplexe Organismen infizieren können, aus der Trainingsdatenbank aus. Und sie führten die Forschung an für Menschen ungefährlichen Phagen in einem gesicherten Labor durch. Hie zufolge tragen selbst bestehende Schutzmaßnahmen viel dazu bei, «sicherzustellen, dass die Technologie für das Gute genutzt wird».

Der Sender erklärt abschließend, dass Viren nicht lebendig sind und dass es aufgrund der Genomkomplexität eines weiteren bedeutenden Sprungs für die KI bedarf, um lebende Organismen zu erzeugen. Hie zufolge ist die gezielte Entwicklung einfacher Organismen jedoch möglich.

Laut dem Epidemiologen Nicolas Hulscher gibt die Finanzierung eines der leitenden Wissenschaftler dieses Projekts durch die Gates-Stiftung Anlass zu großer Besorgnis, da diese auch permanente Quantenpunkt-Mikronadelpflaster als «Impfstoffe» finanziert hat, die als biologische Impfpässe fungieren.

Darüber hinaus habe die Gates-Stiftung der University of Wisconsin–Madison und dem Projektleiter Yoshihiro Kawaoka zuvor 9,5 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt, um H5N1-Viren so zu modifizieren, dass sie bevorzugt menschliche Rezeptoren erkennen und sich effizient in Säugetieren ausbreiten. Hulscher resümiert:

«Bioterroristen müssen sich nicht länger eine Zukunft vorstellen, in der KI Krankheitserreger anhand ihres genetischen Codes entwerfen kann – die grundlegende Fähigkeit dazu wurde nun in einer renommierten wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht. Die Technologie zur KI-gestützten Entwicklung viraler Genome muss gestoppt werden, bevor sie in die Hände von Bioterroristen oder anderen Kriminellen gerät.»

Faucis Tagebuch belegt Israels Rolle als «globales COVID-Labor»

Neu veröffentlichte Aufzeichnungen aus dem persönlichen Tagebuch von Anthony Fauci legen nahe, dass Israel einen weitaus größeren Einfluss auf die US-amerikanische Impfpolitik gegen COVID-19 hatte, als bisher angenommen. Wie die US-amerikanische Nachrichtenagentur Jerusalem News Syndicate (JNS) berichtet, lieferten israelische Daten frühe Hinweise darauf, «dass der Impfschutz bereits Monate vor dem Vorliegen vergleichbarer amerikanischer Daten in Israel nachließ».

Die Dokumente, die am 26. Juli von Senator Rand Paul vor Faucis Anhörung vor dem Senatsausschuss für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten veröffentlicht wurden, zitieren laut JNS wiederholt israelische Studien, Gesundheitsbeamte und Impfdaten. Zeitgleich habe die Biden-Regierung eine Debatte über die Empfehlung einer dritten Dosis des Pfizer/BioNTech-«Impfstoffs» geführt.

Israel werde in Faucis Aufzeichnungen keineswegs nur beiläufig erwähnt, sondern spiele auf den über 1.100 Seiten eine zentrale Rolle, betont JNS. Das Land werde dutzende Male genannt. Die Daten israelischer Beamter, Wissenschaftler und des Gesundheitsministeriums seien ein wichtiger Bezugspunkt gewesen, «als Washington versuchte zu entscheiden, ob der nachlassende Impfschutz eine zusätzliche Dosis rechtfertigte».

Einer der frühesten wichtigen Einträge in Faucis Tagebuch stammt laut JNS vom 6. Juli 2021, «als er seine wachsende Besorgnis über neue israelische Erkenntnisse festhielt, die einen starken Rückgang des Impfschutzes gegen Infektionen mit der Ausbreitung der Delta-Variante zeigten – von etwa 94 % vor Delta auf etwa 64 %».

Das sei das erste deutliche Anzeichen dafür gewesen, dass «die Immunität» möglicherweise nicht so lange angehalten habe wie erhofft. Fauci habe die Ergebnisse zusammengefasst und geschrieben, dass es «eine dramatische Abnahme des Schutzes vor Infektionen und symptomatischen Erkrankungen durch die Delta-Variante» gegeben habe. Er habe außerdem angemerkt:

«Wir beobachten einen Anstieg der Krankenhauseinweisungen, insbesondere in Israel, bei Geimpften.»

Israel sei zum globalen COVID-Labor geworden, stellt JNS fest. Mitte 2021 habe es «eine einzigartige Stellung im globalen Kampf gegen COVID-19» eingenommen. Da es einen Großteil seiner Bevölkerung Monate vor den meisten anderen Ländern – vorwiegend mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer/BioNTech – geimpft hatte, sei es das erste Land gewesen, «das messen konnte, wie sich der Impfschutz unter realen Bedingungen im Laufe der Zeit veränderte». Sein zentralisiertes Gesundheitssystem und seine umfassenden nationalen Gesundheitsdatenbanken hätten Daten geliefert, die US-Behörden noch nicht vorlagen.

Rechtsanwalt: Swissmedic sollte abgeschafft werden

Die Arzneimittelbehörde Swissmedic erziele 83 Prozent ihrer Einnahmen über Gebühren und Aufsichtsabgaben, die von der Pharma- und Medtech-Branche bezahlt werden, stellt der Rechtsanwalt Markus Zollinger im Schweizer Monat fest. Problematisch daran ist, dass das Institut gleichzeitig eben diese Branche beaufsichtigen und regulieren soll. Der Bund trägt laut Zollinger lediglich 17 Prozent zum Budget bei, was dieses Jahr 19,3 Millionen Franken entspreche. Für 2027 seien 2,7 Millionen Franken mehr vorgesehen.

Dem Rechtsanwalt zufolge verteidigt der Pharma-Interessenverband Interpharma dieses Modell mit dem Hinweis auf das «Verursacherprinzip», das auch bei der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA gelte. Er ergänzt:

«Dennoch bleibt ein offensichtlicher Interessenkonflikt bestehen: Eine Behörde, deren Finanzierung vom Wohl ihrer Beaufsichtigten abhängt, hat ein strukturelles Interesse daran, ihre zahlenden Kunden nicht zu verärgern. Noch aufschlussreicher ist ein weiterer Geldgeber. Seit 2014 finanziert die Bill & Melinda Gates Foundation eine ‹Entwicklungszusammenarbeit› von Swissmedic mit insgesamt rund 2,2 Millionen Dollar.»

Swissmedic arbeite auch mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen und nutze das Verfahren MAGHP (Marketing Authorisation for Global Health Products), so Zollinger. Dieses beschleunige die Zulassung von Impfstoffen und medizinischen Produkten. Dadurch erhalte diese schneller das Siegel der Präqualifikation, eine wichtige Voraussetzung für den Einkauf durch internationale Organisationen wie die Impfallianz Gavi und UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.

Zollinger erinnert daran, dass Bill Gates' Stiftung Gavi mitgegründet hat und mit rund vier Milliarden Dollar zu ihren wichtigsten privaten Geldgebern zählt. Auch bei der Weltgesundheitsorganisation gehöre die Gates Foundation zu den größten Spendern. Der Rechtsanwalt kommentiert:

«Damit ist eine Schweizer Aufsichtsbehörde Teil eines privat mitfinanzierten internationalen Beschaffungsnetzwerks geworden – weit entfernt von ihrem eigentlichen Auftrag, die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung zu schützen.»

Zollinger weist zudem auf das Scheitern des 2019 lancierten Digitalprojekts «Swissmedic 4.0» unter Direktor Raimund Bruhin hin. So habe die Behörde 2024 einen Verlust von 23 Millionen Franken erlitten und 44 Millionen Franken Eigenkapital verbrannt. Der Bund springe nun mit 2,7 Millionen Franken ein und die Branche zahle höhere Gebühren. Nun folge der Abbau von 45 Stellen. Der Fall werde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle untersucht.

Weiter bemerkt der Rechtsanwalt, dass der Präsident des Institutsrats von Swissmedic, Lukas Bruhin – nicht verwandt mit Raimund –, verantwortlich für die strategische Führung ist und gleichzeitig SRG Deutschschweiz präsidiert. Zuvor war er viele Jahre lang Generalsekretär des ehemaligen Gesundheitsministers Alain Berset. Zollinger kritisiert:

«Aufsichtsbehörde, öffentlicher Rundfunk und Verwaltung sind damit personell enger verflochten, als es einer unabhängigen Kontrolle guttun dürfte. Das Informatikabenteuer lief mit dem Segen des Bundesrats. Politisch federführend war bis 2023 ausgerechnet Alain Berset, dessen frühere rechte Hand heute das Aufsichtsgremium präsidiert. Wer hier von unabhängiger Kontrolle spricht, glaubt auch an den Osterhasen.»

Zudem erachtet der Rechtsanwalt die teure Eigenprüfung durch Swissmedic als überflüssig. Bereits heute würden sich rund zwei Drittel seiner Zulassungsgesuche auf die Entscheidungen ausländischer Behörden stützen. Dennoch arbeite das Institut langsamer.

Medizinprodukte würden sowieso nicht von Swissmedic zertifiziert, sondern von privaten Stellen wie der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme, konstatiert Zollinger. Produkte mit europäischer CE-Kennzeichnung würden zudem von der Schweiz einseitig anerkannt. Swissmedic steuere vor allem ein Etikett bei, «ein Swiss Finish, der häufig keiner ist», der aber Herstellern den Marktzugang erleichtere – «bezahlt von eben jenen Unternehmen».

«Der angebliche Schutz der Bevölkerung dient dabei zunehmend als Feigenblatt für ein staatlich beglaubigtes Branchenmarketing», stellt der Rechtsanwalt fest.

Als «schlanke, ehrliche Alternative» schlägt Zollinger vor, dass bereits von der EMA, der FDA oder der britischen Arzneimittelbehörde MHRA zugelassene Produkte auch in der Schweiz ohne kostspielige Zweitprüfung verkauft werden dürfen. Die Konformitätsbewertung würde er privaten Stellen im Wettbewerb überlassen. Der Staat sollte sich weiterhin um Marktüberwachung, Chargenfreigaben und die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen kümmern. Der Rechtsanwalt resümiert:

«Das würde den Zugang zu Medikamenten beschleunigen, Kosten senken und Interessenkonflikte beseitigen. Eine Behörde, die sich von der Industrie finanzieren lässt, Millionen verbrennt, politisch verfilzt ist und deren Aufgaben andere längst besser erledigen, schützt nicht die Bevölkerung, sondern vor allem sich selbst. Eine solche Institution reformiert man nicht. Man schafft sie ersatzlos ab.»

Kommentar Transition News:

Die FDA, die EMA und die MHRA werden ebenfalls größtenteils von der Pharma- und Medtech-Branche finanziert, bei EMA und MHRA sogar zu rund 89 beziehungsweise 86 Prozent, bei der FDA zu etwa 65 Prozent. Der Interessenkonflikt besteht also ohnehin. Das spricht jedoch nicht gegen die Abschaffung von Swissmedic. Zu wünschen wäre allerdings eine Schweizer Behörde, der tatsächlich das Wohl der Bevölkerung am Herzen liegt – aber irgendwer muss sie schließlich bezahlen.

***

Markus Zollinger ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht, ehemaliger Assistenzstaatsanwalt und Vorstandsmitglied der Bürgerrechtsbewegung «Mass-Voll».

Landesmedienanstalten straucheln bei Anfragen zur Schnüffelsoftware KIVI

Seit 2021 durchsucht eine KI das Netz nach mutmaßlich rechtswidrigen Äußerungen. Wie der Journalist Norbert Häring berichtet, heißt sie KIVI und wurde im Auftrag der Landesmedienanstalt NRW entwickelt, von der Staatskanzlei NRW finanziert und von der Condat AG gebaut.

Das Tool durchforstet in mehreren Sprachen soziale Medien und Webseiten. Was für relevant gehalten wird, geht an Polizei und Verfassungsschutz. Inzwischen nutzen alle Landesmedienanstalten das Programm. Das heißt laut Häring:

«Behörden, die niemand von uns bestellt hat und die aus dem Rundfunkbeitrag bezahlt werden, betreiben KI-gestützte Rasterfahndung im öffentlichen Meinungsraum und leisten Zuarbeit für Sicherheitsbehörden. Die Rechtsgrundlage? Bleibt laut Häring auffällig vage – man verweist auf Beobachtungspflichten aus Medienstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und Landesmediengesetzen.»

Parallel dazu prüfen dieselben Anstalten, ob sich alternative Medien an das halten, was sie für journalistische Sorgfaltspflichten erachten. Bei Nichtgefallen drohen Kostennoten und Verfahren. Die Verfassungsmäßigkeit von §19 MStV sei unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit umstritten – aus gutem Grund, betont der Journalist.

Denn betroffen ist damit im Grunde jeder, der sich im Netz öffentlich äußert. Häring hat deshalb am 2. Juli 2026 bei der für ihn zuständigen Landesmedienanstalt Hessen nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangt: Welche Daten wurden erfasst, woher, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange gespeichert, an wen weitergegeben – Condat AG, andere Anstalten, Verfassungsschutz, Polizei, Staatsanwaltschaft? Gab es Profiling oder automatisierte Entscheidungen?

Die Antwort vom 30. Juli ist die eigentliche Nachricht: Die Monatsfrist reiche nicht, man brauche zwei Monate länger. Begründung: die Vielzahl der DSGVO-Anfragen zu KIVI und die Komplexität, weil das Tool gemeinsam genutzt werde und Rechte Dritter zu berücksichtigen seien. Häring vermutet, dass die Anfragen von der Condat AG bearbeitet werden – also vom Entwickler, der ein kostenpflichtiger Dienstleister ist. Der Journalist schreibt:

«Die Landesmedienanstalten haben offenbar ihre liebe Not mit Datenauskunftsanforderungen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In Zusammenhang mit ihrer KI zum Durchschnüffeln der sozialen Medien namens KIVI ist die Beantwortung der vielen Anfragen aufwendig. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.»

Häring schlägt deshalb vor, dass sich ganz viele Menschen an ihre zuständige Landesmedienanstalt wenden sollten, um zu erfahren, welche Daten man dort über sie gesammelt hat. Das sei ein völlig legales, in Art. 15 DSGVO verbrieftes Recht auf Auskunft. Ein formloser Brief genüge, die Adressen stünden frei im Netz, eine Antwortfrist laufe automatisch.

Mit einem solchen Brief würden sie ein gutes Werk für die Meinungsfreiheit tun, resümiert Häring. Denn der zweiprozentige Anteil, den die Landesmedienanstalten vom Topf der Rundfunkbeiträge bekämen, sei festgelegt. Das Geld, das sie also für die Beantwortung von DSGVO-Anfragen zahlen müssten, «könnten sie deshalb nicht mehr dafür ausgeben, Blogger und unabhängige Nachrichtenportale zu schikanieren und Schnüffeldienste für Polizei und Verfassungsschutz zu erledigen, damit nur ja keine Beleidigung eines Mainstream-Politikers ungeahndet bleibt». Die scheinbare Effizienz des Durchschnüffelns des Internets mit einer gemeinsamen KI falle ihnen jetzt auf die Füße.

Gehacktes aus Liechtenstein: Das Schweigen nach dem Daten-GAU

Diskretion war über Jahrzehnte das eigentliche Kapital Liechtensteins. Wer Vermögen dem Blick der Öffentlichkeit, neugieriger Behörden oder familiärer Auseinandersetzungen entziehen wollte, fand im Fürstentum Stiftungen, Trusts und Treuhandkonstruktionen, deren oberstes Versprechen Vertraulichkeit lautete. Das Modell funktionierte anders als das Schweizer Bankgeheimnis. Man gründete im Ländle eine Familienstiftung oder eine Anstalt.

Anders als im Schweizer Recht ist dort auch der Zweck dieser juristischen Personen flexibel handhabbar. Der Dreh ist nun: Das Geld in einem solchen Vehikel gehört dann rechtlich dem Vehikel und nicht mehr dem wirtschaftlich Berechtigten (beneficial owner). Dieser kann aber über das Geld frei verfügen und damit zum Beispiel die gesetzliche Erbfolge in seiner Heimat aushebeln, eine unbekannte Geliebte diskret finanzieren oder auch nur Steuern sparen. Das Geld gehört ja nicht mehr ihm – also gibt er es auch in der Steuererklärung nicht an.

Dieses Erfolgsmodell gerät nun ins Wanken. Nachdem Unbekannte Zugriff auf die Daten von rund 31.000 wirtschaftlich Berechtigten erlangten, steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit des Vaduzer Finanzplatzes auf dem Spiel.

Während das Portal Inside Paradeplatz den Vorfall seit Tagen mit mehreren Artikeln begleitet und unterschiedliche Aspekte beleuchtet (hier, hier, hier und hier) – von möglichen Sicherheitsmängeln über denkbare Täterkreise bis zu den geopolitischen und wirtschaftlichen Folgen –, bleibt es in vielen großen Schweizer Medien erstaunlich still. Ein Datenleck dieses Ausmaßes hätte vor wenigen Jahren vermutlich wochenlange Schlagzeilen ausgelöst. Heute beschränkt sich die Berichterstattung auf knappe Meldungen.

Gerade deshalb lohnt sich ein Blick auf die Fragen, die Inside Paradeplatz aufwirft. Wie konnte ein Register kompromittiert werden, das zu den sensibelsten Datenbanken des Landes gehört? Weshalb konnten Angreifer offenbar über Stunden Daten kopieren, ohne entdeckt zu werden? Wurden elementare Sicherheitsstandards vernachlässigt oder handelt es sich um einen Insiderangriff? Antworten auf diese Fragen bleiben bislang aus.

Ebenso offen bleibt die Frage nach den Motiven. Die Berichte nennen verschiedene Möglichkeiten: Nachrichtendienste könnten Interesse an den Daten haben, ebenso Steuerbehörden, Erpresser oder organisierte Kriminalität. Auch wirtschaftliche Konkurrenten des Finanzplatzes Liechtenstein könnten von einem nachhaltigen Vertrauensverlust profitieren. Diese Szenarien werden diskutiert, ohne vorschnell einen einzelnen Täter zu benennen.

Hinzu kommt, dass der Cyberangriff nicht isoliert betrachtet werden kann. Bereits zuvor war Liechtenstein durch mehrere Affären unter Druck geraten – von den sogenannten «Zombie-Trusts» im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen bis zu langjährigen Streitigkeiten um prominente Stiftungen. Die aktuellen Ereignisse treffen einen Finanzplatz, dessen Reputation bereits angekratzt war.

Gerade deshalb wäre investigativer Journalismus gefragt. Anstatt sich mit den offiziellen Verlautbarungen zufriedenzugeben, müssten Medien Ursachenforschung betreiben: Wurden Warnsignale übersehen? Wurde bei der Cybersicherheit gespart? Trägt politisches oder administratives Versagen Mitverantwortung? Welche Konsequenzen hat der Vorfall für Kunden, Treuhänder und Banken? Und wer profitiert letztlich von einem möglichen Niedergang des liechtensteinischen Geschäftsmodells?

Ein Ereignis dieser Tragweite verdient jedenfalls mehr als Randnotizen. Es berührt nicht nur Liechtenstein, sondern den gesamten europäischen Finanzplatz. Wenn 31.000 Datensätze aus dem Herzstück eines auf Diskretion aufgebauten Systems entwendet werden konnten, ist dies weit mehr als eine technische Panne. Es ist ein Vertrauensbruch mit möglicherweise weitreichenden wirtschaftlichen und politischen Folgen – und damit ein Thema, das eine umfassende, kritische und hartnäckige Recherche der Leitmedien verdienen würde.


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