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Kaum beachtet von der Weltöffentlichkeit, bahnt sich der erste internationale Strafprozess gegen die Verantwortlichen und Strippenzieher der Corona‑P(l)andemie an. Denn beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wurde im Namen des britischen Volkes eine Klage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen hochrangige und namhafte Eliten eingebracht. Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit! – UPDATE

Corona Transition

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Feed Titel: Transition News


«HaintzMedia»: «Staatsanwalt in Rheinland-Pfalz sagt bei Gerichtstermin, er brauche die Freigabe des Innenministeriums für Verfahrenseinstellung»

Ein gewisser Herr M. wurde wegen des unten eingefügten X-Posts, der nur 98-mal aufgerufen wurde, seitens der Staatsanwaltschaft ursprünglich wegen sogenannter «Majestätsbeleidigung» (§ 188 StGB) gegen die Linken-Politikerin Clara Anne Bünger angeklagt. Das berichtet HaintzMedia heute, dessen Chefredakteur Markus Haintz Herrn M. verteidigt hat.


Diesen Post von einem gewissen Herrn M. empfand die Linken-Politikerin Clara Anne Bünger als Beleidigung und Androhung von Vergewaltigung, weshalb sie sich an die Polizei wendete. Daraufhin kam es zu einem Strafbefehl gegen Herrn M.; Quelle: HaintzMedia

Tichys Einblick schreibt zum Hintergrund des Falls, dass Bünger im September 2023 auf der Plattform X ein Video mit Text über die Vorgänge auf der italienischen Insel Lampedusa gepostet habe. «Dort waren zu der Zeit innerhalb von drei Tagen mehr als 10.000 Flüchtlinge aus Afrika angelandet – mehr als 20-mal so viele, wie das Aufnahmelager auf der Insel fassen konnte, das für maximal 600 Menschen ausgelegt war», so Tichys Einblick. Frau Bünger selbst kommentiert dazu:

«Die chaotischen Szenen auf Lampedusa sind eine bewusste Eskalation – eine, die vermeidbar gewesen wäre. Seit Jahren werden dort im Lager mehrere Tausend Menschen untergebracht, obwohl dort nur 400 Menschen Platz haben. Dass es nicht aufgestockt & verbessert wird, ist Taktik.»

Der X-Nutzer «MuninHugin» wiederum habe diesen Post wie folgt kommentiert:

«Warum sollte ich auf einer Insel mit 6.462 Einwohnern eine Anlage errichten, die täglich tausende neue Flüchtis aufnimmt?»

Den ursprünglichen Bünger-Post und den Kommentar von «MuninHugin» habe dann ein anderer X-Nutzer – bezeichnet mit «Herr M.» – zum Anlass für folgende Bemerkung genommen (siehe Screenshot oben):

«Wie viele Fleischpenisse braucht Clara pro Tag?»

Tichys Einblick meint dazu, das sei «sicherlich grob, aber noch vor relativ kurzer Zeit wäre niemand bei klarem Verstand auf die Idee gekommen, dass es strafbar sein könnte. Ein kurzer Schlagabtausch im Netz, Fall erledigt, könnte man denken.» Beim zweiten Punkt würde ich Tichys Einblick uneingeschränkt recht geben. Den Kommentar von Herrn M. mit «grob» zu bezeichnen, ist beschönigend. Einfach peinlich und geschmacklos wären doch die passenderen Beschreibungen.

Aber das ist jetzt auch nicht der entscheidende Punkt. Von Bedeutung ist vielmehr, dass sich Bünger in der Folge an die Polizei im Deutschen Bundestag wendet. Begründung: Beleidigung und Androhung von Vergewaltigung. Anschließend versucht die Polizei, an die persönlichen Kontaktdaten von Herrn M. zu gelangen. Dazu «wendet sie sich an den EU-Geschäftssitz von X in Irland, den EU-Geschäftssitz von Google in Irland und das Unternehmen, auf das die Mobilnummer des Diensttelefons von Herrn M. registriert ist», so Tichys Einblick.

Dem Berliner Landeskriminalamt gelang es dann auch, die Identität von Herrn M., der in Rheinland-Pfalz zuhause ist, zu ermitteln. Der Vorgang wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft in Zweibrücken abgegeben und landet schließlich beim Amtsgericht Pirmasens.

Haintz trägt dazu vor, sein Mandant Herr M. habe in dem beanstandeten Kommentar lediglich die Frage aufgeworfen, wie viele schwarzafrikanische Männer Frau Bünger pro Tag im weltweit als Flüchtlingsinsel berüchtigten Lampedusa denn ankommen sehen möchte. «Fleischpenisse» sei hier lediglich eine Anspielung auf vermeintlich oder tatsächlich größere Penisse bei farbigen Männern. «Dieses Motiv werde häufig satirisch (oder auch pornografisch) dargestellt», so Tichys Einblick. Herr M. greife es lediglich auf, um Migrationskritik zu äußern. Das sei von der Wortwahl her womöglich anstößig, aber sicher nicht strafbar.

Überhaupt sei unklar, wie die Bezeichnung «Fleischpenisse» für afrikanische Männer den Tatbestand der Beleidigung gegen Frau Bünger erfüllen könne. Die Ermittlungen gegen seinen Mandanten müssten unverzüglich eingestellt werden, so die Forderung von Haintz. Die Staatsanwaltschaft habe sich von dieser logischen und plausiblen Darstellung jedoch gänzlich unbeeindruckt gezeigt. Ebenso das Amtsgericht Pirmasens: Es erlässt in Person von Richterin Krieger gegen Herrn M. einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro.

Herr M. wollte das aber nicht auf sich sitzen lassen. Er legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Also kam es am 11. Februar 2026 zur Hauptverhandlung. Der Rechtsbeistand von Herrn M. beantragte erneut, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen. Begründung: Dessen beanstandete Äußerung sei ja für jedermann ersichtlich ein Kommentar zu einem Beitrag von Frau Bünger. Es handele sich also erkennbar um Machtkritik «im Kontext der politischen Auseinandersetzung». Es bestehe auch «keine Gefahr, dass ein vernünftiger, durchschnittlicher Bürger durch die Äußerung ernsthaft an der Integrität oder Lauterkeit von Frau Bünger zweifeln oder ihr politisches Wirken in Frage stellen würde».

Die Staatsanwaltschaft rückte dann zwar vom Vorwurf der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB ab, verlangte aber eine Verurteilung wegen einfacher Beleidigung nach § 185. Das Gericht wollte dann tatsächlich der Sichtweise des Angeklagten folgen und schlug vor, das Verfahren einzustellen. «Doch nun passiert das Unglaubliche», so Tichys Einblick:

«Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärt, dass er einer Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO nicht zustimmen könne, weil er in solchen, Politiker betreffenden Verfahren dazu immer erst Rücksprache mit dem Innenministerium halten müsse und eine Zustimmung von dort brauche.

Die Anwälte können ihren Ohren kaum trauen. Deshalb fragen sie zweimal nach – und bekommen noch zweimal dieselbe Auskunft. TE liegen die entsprechenden anwaltlichen Versicherungen vor, dass sich das alles so zugetragen hat.»

Eine anwaltliche Versicherung sei eine ernste Sache, denn damit erkläre ein Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege, dass die erklärten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen. Die anwaltliche Versicherung beruhe auf den berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrheit und Sorgfalt und ist einer eidesstattlichen Versicherung nahezu gleichgestellt. Auch HaintzMedia zieht folgendes Fazit:

«Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat im Hauptverhandlungstermin mitgeteilt, dass er die Freigabe des Innenministeriums für eine Einstellung des Verfahrens benötigen würde.»

Das Ganze ist auf mehreren Ebenen bemerkenswert, erweckt es doch nicht nur eindeutig den Eindruck, die Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz müsse sich in Fällen von Politikerbeleidigung für ihre Verfahrensschritte immer erst bei der Landesregierung rückversichern. Auch stellt sich die Frage: Wieso beim Innenministerium? Das hat ja mit der Justiz gar nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft sei zwar weisungsgebunden, aber nur gegenüber dem Justizministerium.

Die Aussage ist also hochbrisant, wirft sie doch ein zentrales Prinzip des Rechtsstaats über den Haufen: die Unabhängigkeit der Strafverfolgung im Einzelfall. In Deutschland gilt zwar formal, dass Staatsanwaltschaften Teil der Exekutive sind und, wie gesagt, einem Justizministerium unterstehen (§ 146 GVG – «Weisungsrecht»). Aber wenn eine Staatsanwaltschaft sagt, sie brauche für die Einstellung eines konkreten Verfahrens die Freigabe eines Ministeriums (hier: Innenministerium), entsteht der Eindruck, dass nicht allein rechtliche Kriterien entscheidend sind, sondern eine politische Instanz mitentscheidet. Das ist äußerst heikel, weil Strafverfahren ausschließlich nach Gesetz und Beweislage geführt werden sollen – nicht nach politischer Opportunität.

Das Drama ist für Herrn M. derweil nicht vorbei: Kurz vor Ablauf der Frist hat die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Berufung eingelegt. Es wird also zu einem neuen Gerichtstermin kommen – vermutlich in mehreren Monaten.

«NYP» zeigt makabre Überreste aus Epsteins «Lolita-Express» – stumme Zeugen des Missbrauchs Minderjähriger

Bei TN haben wir bereits detailliert über explosive Aussagen berichtet, die den ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton direkt mit Jeffrey Epsteins berüchtigtem Jet in Verbindung bringen. In einem Interview mit Piers Morgan Uncensored im Juni 2024 zum Beispiel erklärte Schauspieler Kevin Spacey, er sei 2002 gemeinsam mit Clinton auf einer humanitären Afrikareise mit Epsteins Maschine geflogen – und es seien «junge Mädchen an Bord» gewesen.

Clinton soll zwischen 2001 und 2003 insgesamt 26 Mal mit dem sogenannten «Lolita Express» unterwegs gewesen sein, darunter elf Flüge innerhalb weniger Tage durch Afrika.

Noch brisanter sind die Enthüllungen eines ehemaligen Ermittlers des US-Justizministeriums. Glenn Prager, der mehr als 20 Jahre im Ministerium tätig gewesen war und Opfer befragt hatte, erklärte in einem Undercover-Interview:

«Vergewaltigungen fanden statt, während Clinton in Epsteins Flugzeug saß.»

Er bezeichnete Epstein zudem als «CIA-Agenten», der sowohl für die USA als auch für Israel gearbeitet habe. Opfer seien mit Zahlungen zwischen 150.000 und 500.000 Dollar zum Schweigen gebracht worden. Das US-Justizministerium wies die Vorwürfe als «unwahr» zurück.

Nun liefert ein exklusiver Bericht der New York Post weitere erschütternde Einblicke in genau jenes Flugzeug, das im Zentrum dieser Vorwürfe steht. Die einst luxuriöse Boeing 727 mit dem Kennzeichen N909JE – bekannt als «Lolita Express» – liegt seit fast zehn Jahren als verrottendes Wrack auf einem Flugzeugfriedhof in Brunswick, Georgia.

Auf einem Freigelände der Stambaugh Aviation, einem der größten unabhängigen Anbieter von Wartungs-, Reparatur-, Modifikations- und Überholungsdienstleistungen sowie Flugzeuglagerung für Verkehrsflugzeuge in den Vereinigten Staaten, rostet der Jet vor sich hin, eingekeilt zwischen Maschinen von John Travolta und dem in Ungnade gefallenen Mode-Mogul Peter Nygard. Die weiße Außenhaut ist von dunklen Korrosionsstreifen überzogen, im Inneren wuchern Schimmel und Insekten, und ein muffiger Gestank durchzieht die Kabine. Die drei Triebwerke fehlen, Strom gibt es keinen mehr. Besitzer Scott Stambaugh sagt klar:

«Er befindet sich in einem erheblich degradierten Zustand. Er steht dort seit 10 Jahren, er hat keine Motoren (…) Jedes Flugzeug in diesem degradierten Zustand würde nie wieder fliegen.»

Eine Reparatur wäre «monumental» teuer. Das Flugzeug, das Epstein 2001 über seine Firma JEGE Inc. erwarb und fast 20 Jahre lang nutzte, diente nachweislich dem Transport junger Opfer um die ganze Welt. Virginia Giuffre, eine der bekanntesten Klägerinnen, die im April 2025 verstarb, berichtete, sie sei an Bord vergewaltigt worden (siehe auch den TN-Artikel «Das Pädophilie-Problem der Windsors: Nicht nur Andrew, sondern der ganze Thron ist verseucht», in dem es heißt, dass Giuffre von Prinz Andrew, der seit kurzem Andrew Albert Christian Edward Mountbatten-Windsor heißt und jetzt sogar verhaftet worden ist, missbraucht wurde).

Giuffre steht damit nicht allein da. So beklagte die Epstein-Überlebende Liz Stein, sie sei über einen Zeitraum von drei Jahren sexuell missbraucht, vergewaltigt und in einem Sexhandelsnetzwerk von Jeffrey Epstein und seiner «rechten Hand» Ghislaine Maxwell gefangen gehalten worden.

Was den «Lolita-Express» angeht, so finden sich, wie die Post weiter berichtet, im Inneren bis heute makabre Spuren: ein Kingsize-Bett mit weißer Bettdecke, darüber drei Notfall-Sauerstoffmasken, gepolsterte Böden in der Kabine – ideal für Sex während des Flugs, wie Zeugen beschrieben. Drei Sitzbereiche mit rotem Samt, halbmondförmige Sofas, Spiegelwände, eine Küche mit noch gestapelten schwarzen Servietten und eine Nasszelle, in der neben Schimmel und alten Zahnbürsten Johnson's Baby-Lotion und Babypuder stehen – stumme Zeugen der mutmaßlichen Missbrauchsfahrten.


Zu diesem Foto schreibt die New York Post: «Beunruhigenderweise entdeckte die Washington Post Babylotion und Babypuder der Marke Johnson's in Badezimmerschränken an Bord des ehemaligen ‹Lolita Express›»; Quelle: Christopher Oquendo/New York Post

Dazu veröffentlicht die New York Post auch Fotos, auf denen zu sehen ist, wie Bill Clinton an Bord des «Lolita-Express» eine (unkenntlich gemachte) junge Lady umarmt:


Der ehemalige US-Präsident Bill Clinton an Bord des Lolita Express mit einer jungen Lady in seinem Arm; Quelle: Christopher Oquendo/New York Post

Servietten und Handtücher tragen das Kennzeichen des Jets («N909JE»), ein zerlegtes Satellitentelefon lag versteckt im Nachttisch. Epstein verkaufte die Maschine erst im Dezember 2018 – wenige Monate vor seiner Verhaftung – still und heimlich weiter. Seit Juli 2016 steht sie nun in Georgia.

Zunächst sollte sie verschrottet werden, doch die Pläne änderten sich. Stambaugh blickt dem endgültigen Ende gelassen entgegen: «Irgendwann wird sie verschrottet.» Der verrottende Rumpf des «Lolita Express» ist damit nicht nur ein trauriges Relikt aus Epsteins Ära, sondern ein greifbares Symbol für all die offenen Fragen, die bis heute nicht beantwortet sind – über die Flüge mit Clinton, die Aussagen von Spacey und Prager und die dunkle Vergangenheit eines der berüchtigtsten Privatjets der Welt.

«Klarnamenpflicht im Internet: Ein fatales Signal für die Meinungsfreiheit»

Bundeskanzler Friedrich Merz hat mit seiner Forderung nach Klarnamen im Netz eine hitzige Debatte ausgelöst. Am politischen Aschermittwoch in Trier erklärte er am 18. Februar 2026:

«Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet (sic).»

Die Aussage, die tags darauf von der Tagesschau aufgegriffen wurde, trifft auf massive Kritik – auch aus liberal-konservativen Kreisen. In einem scharfen Kommentar bezeichnet die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) die Forderung als «fatales Signal». Autor Sebastian Lange ist der Auffassung, Merz' Gleichsetzung von Regierenden und Regierten zeuge von «Chuzpe», also Unverfrorenheit.

Denn während Politiker mit ihrem Namen in der Öffentlichkeit stünden, hätten Kritiker bei einer Klarnamenpflicht Repressalien zu befürchten. «Die Anonymität im Netz dient ja gerade dazu, angstfrei am öffentlichen Diskurs teilhaben zu können», betont Lange und verweist auf Whistleblower, iranische Regimekritiker oder andere, die ohne Anonymität ihre Familie oder ihren Job riskieren würden. Eine solche Pflicht sei nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch politisch unklug – das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1983 im Volkszählungsurteil vor einem Klima der permanenten Überwachung gewarnt.

Besonders deutlich positioniert sich auch der Jurist und Verfassungsrechtler Martin Schwab. In einem Telegram-Beitrag vom 20. Februar 2026 gesteht er zunächst ein, früher einer Klarnamenpflicht durchaus etwas abgewonnen haben zu können:

«Die fortschreitende Verrohung des Diskurses führte ich auch darauf zurück, dass jeder die Chance hat, unter dem Schleier der Anonymität übelste Entgleisungen zu verbreiten.»

Heute sehe er das jedoch «völlig anders». Schwab lehnt die Pflicht «entschieden ab» – und begründet dies mit einer schonungslosen Analyse des aktuellen Zustands der Meinungsfreiheit in Deutschland. Der 58-Jährige:

«Eine solche Pflicht könnte man überhaupt nur dann in Betracht ziehen, wenn man sich darauf verlassen könnte, dass die Akteure staatlicher Gewalt die Meinungsfreiheit so, wie sie durch das Grundgesetz und die darauf aufbauende jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konfiguriert wurde, verlässlich akzeptieren. Eben dies ist indes gegenwärtig nicht der Fall.»

Er listet dabei eine ganze Reihe staatlicher Eingriffe auf: Strafverfahren und Hausdurchsuchungen wegen angeblicher Beleidigung von Politikern, geheimdienstliche Beobachtung legitimer Regierungskritik durch den Verfassungsschutz unter dem Vorwand der «Delegitimierung des Staates», Denunziationsstellen, staatlicher Druck auf Social-Media-Plattformen und sogar die «Ächtung» von Personen auf Russland-Sanktionslisten (wie dem in Brüssel lebenden und seit Dezember von der EU sanktionierten Schweizer Oberst a.D. Jacques Baud).

Besonders kritisiert er das «zweierlei Maß»: Während Regierungsbefürworter selbst NS-Vergleiche und -Symbole ungestraft verwenden dürften, werde Kritik – selbst satirische – gnadenlos verfolgt. Schwab warnt eindringlich vor den praktischen Folgen:

«Außerdem fragt sich, wer die Klarnamen-Pflicht überprüfen soll und mit welchen Mitteln. Die Sorge liegt auf der Hand, dass der Zugang zum öffentlichen Diskurs im Internet eines Tages nur noch durch eine verpflichtende digitale Identität erschlossen werden kann.»

Eine solche Identität würde dem Staat «weitreichende Möglichkeiten der Überwachung des menschlichen Individuums auch abseits des Aktionsfeldes öffentlicher Meinungskundgabe» eröffnen. Wer in einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie leben wolle, müsse sich dem «Eintritt in einen digitalen Überwachungsstaat» entgegenstellen. Schwab:

«Alles spricht klar gegen eine Klarnamen-Pflicht im Internet. Es muss vielmehr möglich und zulässig bleiben, weiterhin die eigene Meinung zu veröffentlichen, sich dann aber solchen offensichtlich demokratiefeindlichen Repressalien durch Anonymität zu entziehen.»

Die Debatte zeigt: Was als vermeintliches Mittel gegen «Hass und Hetze» verkauft wird, wird von Kritikern wie Lange und Schwab als gefährlicher Angriff auf die Meinungsfreiheit gesehen – in einer Zeit, in der diese Freiheit ohnehin unter Druck steht. Ob die Forderung Merz' tatsächlich in Gesetzesform gegossen wird, bleibt abzuwarten. Die Warnungen der beiden Autoren machen jedoch eines deutlich: Eine Klarnamenpflicht wäre nicht der Schutzschild der Demokratie, sondern ihr potenzielles Ende.


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